Robert Waldner
2012-10-30 22:11:44 UTC
Aloha,
ich werde mich wohl in Kuerze im Rechtsstreit mit meiner ehem.
Hausverwaltung befinden.
Hintergrund: vor ca. 9 Jahren hab ich eine Wohnung gemietet, und statt
einer klassischen Kaution eine Bankgarantie hinterlegt (kam mir damals
guenstiger, als fuer die Kaution einen Kredit aufzunehmen). Mietvertrag
gekuendigt, Wohnung uebergeben, div. Schaeden wurden festgestellt - ob
und welche davon unter "normale Abnutzung" fallen, ist noch nicht
geklaert (und es wurde noch nicht mal drueber geredet/diskutiert/
gestritten).
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft, und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Im Mietvertrag steht (Zitat): "Der Mieter hat die Kaution in Form einer
Barkaution oder Bankgarantie zu uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Was meinen die Kundigeren als ich dazu?
cheers,
&rw
ich werde mich wohl in Kuerze im Rechtsstreit mit meiner ehem.
Hausverwaltung befinden.
Hintergrund: vor ca. 9 Jahren hab ich eine Wohnung gemietet, und statt
einer klassischen Kaution eine Bankgarantie hinterlegt (kam mir damals
guenstiger, als fuer die Kaution einen Kredit aufzunehmen). Mietvertrag
gekuendigt, Wohnung uebergeben, div. Schaeden wurden festgestellt - ob
und welche davon unter "normale Abnutzung" fallen, ist noch nicht
geklaert (und es wurde noch nicht mal drueber geredet/diskutiert/
gestritten).
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft, und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Im Mietvertrag steht (Zitat): "Der Mieter hat die Kaution in Form einer
Barkaution oder Bankgarantie zu uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
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Was meinen die Kundigeren als ich dazu?
cheers,
&rw
--
-- "I'm not proud. We really haven't done everything we could to protect
-- our customers. Our products just aren't engineered for security."
-- - Brian Valentine, senior vice-president in charge of MS's
-- Windows development.
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