Discussion:
Bankgarantie "einfach mal so" komplett abgeschoepft
(zu alt für eine Antwort)
Robert Waldner
2012-10-30 22:11:44 UTC
Permalink
Aloha,

ich werde mich wohl in Kuerze im Rechtsstreit mit meiner ehem.
Hausverwaltung befinden.

Hintergrund: vor ca. 9 Jahren hab ich eine Wohnung gemietet, und statt
einer klassischen Kaution eine Bankgarantie hinterlegt (kam mir damals
guenstiger, als fuer die Kaution einen Kredit aufzunehmen). Mietvertrag
gekuendigt, Wohnung uebergeben, div. Schaeden wurden festgestellt - ob
und welche davon unter "normale Abnutzung" fallen, ist noch nicht
geklaert (und es wurde noch nicht mal drueber geredet/diskutiert/
gestritten).

Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft, und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.

Im Mietvertrag steht (Zitat): "Der Mieter hat die Kaution in Form einer
Barkaution oder Bankgarantie zu uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."

Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.

Was meinen die Kundigeren als ich dazu?

cheers,
&rw
--
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-- our customers. Our products just aren't engineered for security."
-- - Brian Valentine, senior vice-president in charge of MS's
-- Windows development.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2012-10-30 23:15:07 UTC
Permalink
"[...] Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem
Mietvertrag mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Was meinen die Kundigeren als ich dazu?
Ich sehe das genauso, bloss kundiger bin ich halt auch nicht :-)

Servus,
Stefan
--
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Versuchung ohne Skrupel und Angst: Stefan!
(Sloganizer)
Bernhard Kuemel
2012-10-30 23:17:09 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Was meinen die Kundigeren als ich dazu?
Kein sonderlich Kundiger, aber bei einer Barkaution haette die HV das
ganze Geld von Anfang an.

lg, Bernhard
Erich Klecka
2012-10-31 00:07:28 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Hintergrund: vor ca. 9 Jahren hab ich eine Wohnung gemietet, und statt
einer klassischen Kaution eine Bankgarantie hinterlegt (kam mir damals
guenstiger, als fuer die Kaution einen Kredit aufzunehmen).
http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2655/zehn-fragen-zu-kautionen/

Ob in bar oder Bankgarantie ist egal.
Post by Robert Waldner
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft, und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Die Kaution ist eben dazu da, den Vermieter vor Mißbrauch durch den
Mieter zu schützen.
Post by Robert Waldner
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem
Mietvertrag
Post by Robert Waldner
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ja, dazu ist die Kaution ja da. Dazu muß der Vermieter eben den Zugriff
auf die Kaution haben. (Bar, Sparbuch, Bankgarantie)
Das ist ja gerade das Wesen einer Kaution. Oder?

Frage: Was versteht Du unter dem Sinn und Zweck einer Kaution?
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Ja eben, ob 'nur lustig' oder begründet, das klärt dann entweder ein
Außerstreitverfahren oder das Gericht.
--
ciao e.
Leben wir auf einer Bran,
oder sind wir einfach Hologramme?
Robert Waldner
2012-10-31 07:01:40 UTC
Permalink
Post by Erich Klecka
Post by Robert Waldner
Hintergrund: vor ca. 9 Jahren hab ich eine Wohnung gemietet, und statt
einer klassischen Kaution eine Bankgarantie hinterlegt (kam mir damals
guenstiger, als fuer die Kaution einen Kredit aufzunehmen).
http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2655/zehn-fragen-zu-kautionen/
Ob in bar oder Bankgarantie ist egal.
Post by Robert Waldner
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft, und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Die Kaution ist eben dazu da, den Vermieter vor Mißbrauch durch den
Mieter zu schützen.
Post by Robert Waldner
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem
Mietvertrag
Post by Robert Waldner
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ja, dazu ist die Kaution ja da. Dazu muß der Vermieter eben den Zugriff
auf die Kaution haben. (Bar, Sparbuch, Bankgarantie)
Das ist ja gerade das Wesen einer Kaution. Oder?
Frage: Was versteht Du unter dem Sinn und Zweck einer Kaution?
Gegenfrage: verstehst Du den Sinn meiner Frage, naemlich dass der Vermieter
(meiner Meinung nach) sehr wohl seine Forderungen auch *belegen* bzw.
wenigstens *begruenden* koennen muss? Auch bei einer separat veranlagten
Barkaution darf er nicht einfach das Sparbuch aufloesen, und ein halbes
Jahr spaeter - wenn er dann zufaellig grad wieder liquide ist - den Rest
rausruecken. Oder?
Und es ist ja nicht so, als koennte ich die Bankgarantie einseitig
aufloesen, also kann der Vermieter ja auch problemlos auf die Rechnungen
der Handwerker warten, und sich dann genau so viel nehmen, wie er braucht.
Post by Erich Klecka
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Ja eben, ob 'nur lustig' oder begründet, das klärt dann entweder ein
Außerstreitverfahren oder das Gericht.
Mal sehen, was der Rechtsanwalt dazu sagt, leider ist der diese Woche auf
Urlaub.

cheers,
&rw
--
-- "We're Germans and we use Unix. That's a combination of two
-- demographic groups known to have no sense of humour
-- whatsoever." - Hanno Mueller
Bernhard Kuemel
2012-11-01 03:53:07 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Gegenfrage: verstehst Du den Sinn meiner Frage, naemlich dass der Vermieter
(meiner Meinung nach) sehr wohl seine Forderungen auch *belegen* bzw.
wenigstens *begruenden* koennen muss?
Wird er schon machen.
Post by Robert Waldner
Auch bei einer separat veranlagten
Barkaution darf er nicht einfach das Sparbuch aufloesen,
Weiss ich nicht.
Post by Robert Waldner
und ein halbes
Jahr spaeter - wenn er dann zufaellig grad wieder liquide ist - den Rest
rausruecken. Oder?
Er muss wohl nach angemessener Frist die Kaution zurueck zahlen,
abzueglich der berechtigten Kosten fuer Schaeden. Zahlen kann er
natuerlich nur, wenn er liquide ist. Allerdings nehme ich an, dass er
die Kaution nur zweckgebunden verwenden darf, also muesste er liquide
sein. Wenn er sie zweckentfremdet, ist das ev. ein Delikt.
Post by Robert Waldner
Und es ist ja nicht so, als koennte ich die Bankgarantie einseitig
aufloesen, also kann der Vermieter ja auch problemlos auf die Rechnungen
der Handwerker warten, und sich dann genau so viel nehmen, wie er braucht.
Ist vermutlich muehsam, jedes Mal zur Bank rennen und die Bankgarantie
teilweise einzuloesen, wenn der Maler, der Installateur, der Tischler
und der Schlosser gerade fertig geworden sind. Die wollen ihr Geld ja
auch am Liebsten gleich haben.

lg, Bernhard
Bernhard Kuemel
2012-11-01 04:00:59 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Post by Robert Waldner
Auch bei einer separat veranlagten
Barkaution darf er nicht einfach das Sparbuch aufloesen,
Weiss ich nicht.
Jeden Donnerstag von 10-11:30 hat Peter Nemeth auf Radio Orange, 94,0
MHz in Wien, 92,7 im Wiener Telekabel oder live auf o94.at eine
Immobilienberatung. Ruf mal an: 01/319 09 99/33. Schoene Gruesse von mir.

Hmm, entfaellt leider heute und naechste Woche:
http://o94.at/radio/sendereihe/immobilien_talk/ . Aber du kannst
versuchen, ihn trotzdem hier zu erreichen -
http://www.immobilien-recht.at/kontakt - und sagen: "Bitte, deine
Sendung ist ausgefallen, ich haette da eine Frage ..."


lg, Bernhard
Bernhard Kuemel
2012-11-01 04:07:53 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Er muss wohl nach angemessener Frist die Kaution zurueck zahlen,
abzueglich der berechtigten Kosten fuer Schaeden.
Wobei ich mich gerade frage, ob dem Mieter die Moeglichkeit gegeben
werden muss, die Schaeden selbst (zu) reparieren (zu lassen).
Schlimmstenfalls verrechnet ein befreundeter Handwerker der HV etwas
mehr und sie teilen sich das. Selbst hat man vielleicht befreundete
Handwerker, die etwas weniger verlangen.

lg, Bernhard
Hans Huber
2012-11-01 07:18:51 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Wobei ich mich gerade frage, ob dem Mieter die Moeglichkeit gegeben
werden muss, die Schaeden selbst (zu) reparieren (zu lassen).
Solange man noch Mieter ist ja.
Ist die Mietzeit aber abgelaufen nein, denn mit welchem Recht sollte er
mit "seinen" Handwerkern noch einmal in die Wohnung dürfen?

Dazu hätte man also rechtzeitig vor der Rückgabe schon einmal eine
Besichtigung mit dem Vermieter durchführen, und sich informell die zu
behebenden Mängel nennen lassen müssen.

Oder alternativ: einfach die Wohnung mit keinen Mängeln zurückgeben, die
nicht nachweislich bei Übernahme auch schon vorhanden waren oder unter
dem Titel der ortsüblichen, gewöhnlichen Abwohnung mit dem Mietzins
bereits abgegolten sind.
Thomas Schmidt
2012-11-01 09:13:49 UTC
Permalink
Hans Huber <***@gmx.net> schrieb:
irgendwelchen Unsinn.
Er ist kein Jurist!
Aber das merkt man bald.
--
sig, Sig, sic, sick, Sieg, und so weiter.
Daniel AJ Sokolov
2012-10-31 07:14:15 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Das sehe ich auch so. Die anteiligen Zinsen für das zuviel eingezogene
sind dann Dein Anspruch gegen die Hausverwaltung (zusätzlich zur zu viel
eingezogenen Summe selbst, versteht sich).

Ich würde auch versuchen die gesamten Zinsen einzuklagen, weil die
Hausverwaltung ihre Pflichten verletzt hat. Sie sagen Dir nicht, wieviel
sie (ungefähr) haben wollen, und geben Dir keine Gelegenheit, das selbst
zu bezahlen. Das verstößt meines Erachtens gegen Nebenpflichten des
Vertrags.

Gleichzeitig musst Du aber Deinen Schaden so gering wie möglich halten,
also der Bank das Geld (soweit Du über liquide Mittel verfügst)
zurückgeben, um die auflaufenden Zinsen so gering wie möglich zu halten.

MfG
Daniel AJ
--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net
Johann Mayerwieser
2012-10-31 08:52:19 UTC
Permalink
Post by Daniel AJ Sokolov
Gleichzeitig musst Du aber Deinen Schaden so gering wie möglich halten,
also der Bank das Geld (soweit Du über liquide Mittel verfügst)
zurückgeben, um die auflaufenden Zinsen so gering wie möglich zu halten.
Kann ich mir nicht ganz so vorstellen, weil er dadurch dann Zinsen für
das Geld verliert, mit dem er die Bankgarantie auffüllt.

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Wolfgang Decker
2012-10-31 07:22:05 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Was meinen die Kundigeren als ich dazu?
Bin jetzt auch kein "Kundigerer", aber hätte die HV das Geld bei einer
Bar-Hinterlegung ja auch und müsste die Forderungen belegen. Die
Bankgarantie ist ja auch dazu da, der HV Zugriff auf das Geld zu geben,
du hast dir hier (Kredit)Zinsen erspart und musst jetzt genauso wie bei
einer Bar-Kaution auf die ordnungsgemäße Abrechnung der HV warten. Passt
da was nicht, muss im Extremfall ein Gericht klären, was gerechtfertigt
war und was nicht. Ich sehe da keinen Unterschied zur Barkaution.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Johann Mayerwieser
2012-10-31 08:53:45 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Bin jetzt auch kein "Kundigerer", aber hätte die HV das Geld bei einer
Bar-Hinterlegung ja auch und müsste die Forderungen belegen. Die
Bankgarantie ist ja auch dazu da, der HV Zugriff auf das Geld zu geben,
du hast dir hier (Kredit)Zinsen erspart und musst jetzt genauso wie bei
einer Bar-Kaution auf die ordnungsgemäße Abrechnung der HV warten.
Andererseits: Auch die hinterlegte Kaution hat die Hausverwaltung
anzulegen und die Zinsen dem Mieter gutzuschreiben - SVIW und IBKR
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Martin Hotze
2012-10-31 19:01:16 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Bin jetzt auch kein "Kundigerer", aber hätte die HV das Geld bei einer
Bar-Hinterlegung ja auch und müsste die Forderungen belegen. Die
Bankgarantie ist ja auch dazu da, der HV Zugriff auf das Geld zu geben,
du hast dir hier (Kredit)Zinsen erspart und musst jetzt genauso wie bei
einer Bar-Kaution auf die ordnungsgemäße Abrechnung der HV warten. Passt
da was nicht, muss im Extremfall ein Gericht klären, was gerechtfertigt
war und was nicht. Ich sehe da keinen Unterschied zur Barkaution.
IANAL:
die Hausverwaltung bekommt ja auch nicht die (geringen) Zinsen am
Sparbuch und die stehen dem Vermieter zu.

Beispiel:
Kaution 5.000,-
anfallende Rechnungen von 1.000,-

Die HV hat wohl die gesamten 5.000,- gekrallt und irgendwann wenn die
Handwerker ihre 1.000,- abgerechnet haben dann zahlt die HV evtl. die
verbleibenden 4.000,- retour.

Also - IANAL - aber _so_ geht es wohl nicht. Wenn eine Forderung
besteht, dann ist genau diese auch zu bedienen, aber auch keinen Cent mehr.

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Wolfgang Decker
2012-10-31 19:11:00 UTC
Permalink
Post by Martin Hotze
die Hausverwaltung bekommt ja auch nicht die (geringen) Zinsen am
Sparbuch und die stehen dem Vermieter zu.
Ich würde die Zinsen mal ausser acht lassen, die sind heutzutage wohl
ziemlich uninteressant.
Post by Martin Hotze
Kaution 5.000,-
anfallende Rechnungen von 1.000,-
Die HV hat wohl die gesamten 5.000,- gekrallt und irgendwann wenn die
Handwerker ihre 1.000,- abgerechnet haben dann zahlt die HV evtl. die
verbleibenden 4.000,- retour.
Das wäre mit einer Barkaution ja das selbe. Da hätte die HV das Sparbuch
noch, würde die 1000 Euro bezahlen und würde danach, wenn alles OK ist,
den Rest retourzahlen.
Post by Martin Hotze
Also - IANAL - aber _so_ geht es wohl nicht. Wenn eine Forderung
besteht, dann ist genau diese auch zu bedienen, aber auch keinen Cent mehr.
Die Frage ist natürlich auch, was in der Bankgarantie vereinbart wurde.
Eventuell sollte der OP mal in der Vereinbarung nachsehen.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Robert Waldner
2012-10-31 20:17:21 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Martin Hotze
Also - IANAL - aber _so_ geht es wohl nicht. Wenn eine Forderung
besteht, dann ist genau diese auch zu bedienen, aber auch keinen Cent mehr.
Die Frage ist natürlich auch, was in der Bankgarantie vereinbart wurde.
Eventuell sollte der OP mal in der Vereinbarung nachsehen.
Wie ich schon eingangs zitiert hab:
"Der Mieter hat die Kaution in Form einer Barkaution oder Bankgarantie zu
uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."

cheers,
&rw
--
-- "All software sucks. Everybody is considered a jerk by somebody.
-- The sun rises, the sun sets, the Sun crashes, lusers are LARTed,
-- BOFHs get drunk. It is the way of things." -- Steve Conley, ASR
Wolfgang Decker
2012-10-31 20:25:01 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
"Der Mieter hat die Kaution in Form einer Barkaution oder Bankgarantie zu
uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Und was steht in der Bankgarantie drin?

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Katharina Scholz
2012-11-01 10:38:56 UTC
Permalink
Sorry für die Mail, ich werd diese dämlichen neuen Antwortbuttons nie
behirnen!
Post by Robert Waldner
Post by Wolfgang Decker
Post by Martin Hotze
Also - IANAL - aber _so_ geht es wohl nicht. Wenn eine Forderung
besteht, dann ist genau diese auch zu bedienen, aber auch keinen Cent mehr.
Die Frage ist natürlich auch, was in der Bankgarantie vereinbart wurde.
Eventuell sollte der OP mal in der Vereinbarung nachsehen.
"Der Mieter hat die Kaution in Form einer Barkaution oder
Bankgarantie zu
Post by Robert Waldner
uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem
Mietvertrag
Post by Robert Waldner
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
Ich würde mal sagen, das "bei ihr erliegenden" ist hier relevant. Es
klingt jetzt vielleicht bös, aber aus eigenen Erfahrungen würde ich
beim Auszug, wenn IRGENDWAS strittig ist, auch die Bankgarantie
einlösen, bevor der Mieter sie cancelt und ich durch die Finger schau.
Bei uns gibts nur Barkaution, die wird auf ein Sparbuch gelegt (für
jede ein eigenes) und der Mieter bekommt nach Ablauf der Zeit seine
Kaution samt Zinsen zurück - WENN alles paßt!

Ich würde mich an deiner Stelle möglichst rasch an die
Schlichtungsstelle weden, die sollten feststellen können, welche
Forderungen berechtigt sind und welche nicht. Und dann sollte das ja
rasch geklärt werden können, was es ausmacht.

Kathi (die da beide Seiten ein bissl verstehen kann, aber immerhin ist
die Bankgarantie eigentlich ein Entgegenkommen des Vermieters auf all
die Jahre!)
Martin Hotze
2012-11-01 13:57:03 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Ich würde mal sagen, das "bei ihr erliegenden" ist hier relevant. Es
klingt jetzt vielleicht bös, aber aus eigenen Erfahrungen würde ich beim
Auszug, wenn IRGENDWAS strittig ist, auch die Bankgarantie einlösen,
bevor der Mieter sie cancelt und ich durch die Finger schau.
IANAL und so, aber die Bankgarantie erlischt IMHO durch Rückgabe des
originalen Dokumentes ... da kann man wohl nicht einfach so irgendwann
weil man lustig ist diese Garantie auflösen.

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Robert Waldner
2012-11-01 15:09:51 UTC
Permalink
Post by Martin Hotze
Post by Katharina Scholz
Ich würde mal sagen, das "bei ihr erliegenden" ist hier relevant. Es
klingt jetzt vielleicht bös, aber aus eigenen Erfahrungen würde ich beim
Auszug, wenn IRGENDWAS strittig ist, auch die Bankgarantie einlösen,
bevor der Mieter sie cancelt und ich durch die Finger schau.
IANAL und so, aber die Bankgarantie erlischt IMHO durch Rückgabe des
originalen Dokumentes ... da kann man wohl nicht einfach so irgendwann
weil man lustig ist diese Garantie auflösen.
So ist es - nur der Beguenstigte kann die Bankgarantie aufloesen, ob durch
Ausschoepfen des gesamten Rahmens oder Rueckgabe der Dokumente + Erklaerung
dass er sie nicht mehr braucht/will.
Ansonsten wuerd es als Alternative zur Barkaution ja auch keinen Sinn machen.

cheers,
&rw
--
-- life is like a rental car, you fuck it up, and give it back.
Bernhard Kuemel
2012-11-02 04:29:47 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
So ist es - nur der Beguenstigte kann die Bankgarantie aufloesen, ob durch
Ausschoepfen des gesamten Rahmens
Teilausschoepfen geht nicht? Dann haetten wir ja den Grund, warum alles
ausgeschoepft wurde.

lg, Bernhard
Robert Waldner
2012-11-15 06:53:06 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Post by Wolfgang Decker
Post by Martin Hotze
Also - IANAL - aber _so_ geht es wohl nicht. Wenn eine Forderung
besteht, dann ist genau diese auch zu bedienen, aber auch keinen Cent mehr.
Die Frage ist natürlich auch, was in der Bankgarantie vereinbart wurde.
Eventuell sollte der OP mal in der Vereinbarung nachsehen.
"Der Mieter hat die Kaution in Form einer Barkaution oder Bankgarantie zu
uebergeben.
...
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
FYI, mein Rechtsanwalt ist derselben Meinung wie ich, naemlich dass die
nicht einfach die ganze Bankgarantie haetten ziehen duerfen.
Speziell nachdem - wie sich mittlerweile herausgestellt hat - die schon
eine Woche vorher ein Angebot eines Handwerkers hatten, in dem die
einzelnen Positionen aufgeschluesselt waren, und das *weit* unter dem
Hoechstbetrag war (1.400 bis 2.000,--, nicht 5.000,--, und auch da sind
noch genug Dinge drin, ueber die noch gestritten werden wird muessen,
aber das ist ein anderes Thema).

Jetzt liegt das in den Haenden vom Anwalt, wenn ich weiteres erfahre, werd
ich wieder berichten.

(Und ich hab ein schoenes neues Wort gelernt: "rechtsmissbraeuchlich".)

cheers,
&rw
--
-- I feel sorry for people who don't drink. When they wake up in
-- the morning, that's as good as they're going to feel all day.
-- - Frank Sinatra
Martin Hotze
2012-11-01 13:55:19 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Das wäre mit einer Barkaution ja das selbe. Da hätte die HV das Sparbuch
noch, würde die 1000 Euro bezahlen und würde danach, wenn alles OK ist,
den Rest retourzahlen.
da unterschediet sich das Sparbuch nicht von der Kaution. Deswegen auch
meine Erwähnung der Zinsen (wenn auch zu vernachlässigen, es geht um das
Prinzip) ... beim Sparbuch blieben ja auch alle 5.000,- drauf und es
würden für die 5.000,- die Zinsen anfallen, würde die HV alles nehmen
dann würden für diese Zeit auch die Zinsen nicht anfallen.

IANAL, aber IMHO hat sich die HV mehr genommen als sie darf. Die
Sicherheit hat sie ja schon in Form der Bankgarantie ...

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Hans Huber
2012-11-01 15:04:37 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft
Wäre es denn möglich gewesen, nur einen Teil zu fordern? Wenn ja, wie
ist die Formulierung in der Bankgarantie konkret? Könnte die
Hausverwaltung gemäß Formulierung in der Bankgarantie auch mehrere
Teilbeträge auszahlen lassen? Wäre ungewöhnlich, aber im Rahmen der
Vertragsfreiheit freilich möglich.
Post by Robert Waldner
und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Was ja OK ist. Dafür ist die Bankgarantie ja da, um die Forderungen zu
bedienen.
Post by Robert Waldner
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
also das übliche. Ist OK.
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Nein, die Forderung muss zum Ziehen der Bankgarantie nicht begründet
sein. Das ist das Wesen der Bankgarantie, dass zur Inanspruchnahme nicht
erst nachgewiesen werden muss, dass aus dem Grundgeschäft
(Mietrückstand, Reparaturen, ...) eine Forderung besteht. Die
Bankgarantie kann auch ohne Bestehen einer Forderung eingelöst werden.

Wäre eine bestehende Forderung Voraussetzung, dann würde man dieses
Dokument nicht Bankgarantie sondern "Bankbürgschaft" nennen. Bei einer
Bürgschaft würde es sich so verhalten, wie Du das erwartet hättest -
nämlich dass erst eine rechtmäßige Forderung bestehen muss, bevor der
Bürge zahlt. Bei der Bankgarantie allerdings nicht. Da musst Du jetzt
"streiten gehen" und zuviel genommenes Dir zurückholen. Ortsübliche
Verzinsung kannst Du fordern - was angesichts der aktuellen
Zinssituation aber irrelevant ist, denn für ein paar Tausender für z.b.
1-2 Monate bekommst derzeit ja nicht mehr, als einen einstelligen
Eurobetrag.
Robert Waldner
2012-11-01 15:28:15 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Robert Waldner
Jedenfalls hat die HV nun kommentarlos einfach mal die ganze Bankgarantie
abgeschoepft
Wäre es denn möglich gewesen, nur einen Teil zu fordern? Wenn ja, wie
ist die Formulierung in der Bankgarantie konkret? Könnte die
Hausverwaltung gemäß Formulierung in der Bankgarantie auch mehrere
Teilbeträge auszahlen lassen? Wäre ungewöhnlich, aber im Rahmen der
Vertragsfreiheit freilich möglich.
Ja, das ist moeglich, Teilbetraege auszuzahlen (wobei es eine Mindestgrenze
bei den Betraegen gibt (50,--), die Bank will nicht 10.000,-- in
1-Cent-Tranchen zahlen). Das hat die urspruengliche HV (mittlerweile ist es
naturgemaess die x-te seit ich damals eingezogen bin) auch dediziert verlangt.
Laut Bank ist das auch ueblich.
Post by Hans Huber
Post by Robert Waldner
und auf Rueckfrage welche Forderungen sie da im Detail
geltend machen, einfach nur gemeint, sie wuerden mir nach Reparatur
"diverser Dinge" den Rest dann schon wieder zurueckzahlen, wenn sie halt
Rechnungen "diverser Handwerker" kriegen wuerden.
Was ja OK ist. Dafür ist die Bankgarantie ja da, um die Forderungen zu
bedienen.
Aber die HV muss dazu ja erst mal *konkrete* Forderungen haben, nicht nur
die Option auf kuenftig moegliche. Oder von mir aus auch Kostenvoranschlaege,
das waer mir konkret genug.
Post by Hans Huber
Post by Robert Waldner
Die Vermieterin ist berechtigt, saemtliche Forderungen aus dem Mietvertrag
mit der bei ihr erliegenden Kaution zu verrechnen."
also das übliche. Ist OK.
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Nein, die Forderung muss zum Ziehen der Bankgarantie nicht begründet
sein. Das ist das Wesen der Bankgarantie, dass zur Inanspruchnahme nicht
erst nachgewiesen werden muss, dass aus dem Grundgeschäft
(Mietrückstand, Reparaturen, ...) eine Forderung besteht. Die
Bankgarantie kann auch ohne Bestehen einer Forderung eingelöst werden.
Seitens der Bank wird nix geprueft, klar. Mit der Bank hab ich damit auch
kein Problem, die hat genau gemacht, was sie soll (und auch noch bestes
Kundenservice geboten, indem sie mich telephonisch informiert hat, dass das
in ein paar Tagen abgebucht werden wird, damit ich rechtzeitig genug
umschaufeln kann, und keine Ueberziehungszinsen anfallen).
Post by Hans Huber
Wäre eine bestehende Forderung Voraussetzung, dann würde man dieses
Dokument nicht Bankgarantie sondern "Bankbürgschaft" nennen. Bei einer
Bürgschaft würde es sich so verhalten, wie Du das erwartet hättest -
nämlich dass erst eine rechtmäßige Forderung bestehen muss, bevor der
Bürge zahlt. Bei der Bankgarantie allerdings nicht. Da musst Du jetzt
"streiten gehen" und zuviel genommenes Dir zurückholen. Ortsübliche
Verzinsung kannst Du fordern - was angesichts der aktuellen
Zinssituation aber irrelevant ist, denn für ein paar Tausender für z.b.
1-2 Monate bekommst derzeit ja nicht mehr, als einen einstelligen
Eurobetrag.
Und genau um dieses streiten geht's mir - ich hab ja nicht mal die Chance
dazu, weil mir nicht gesagt wird, um welche Forderungen es eigentlich
geht.

cheers,
&rw
--
-- "Any sufficiently advanced political correctness
-- is indistinguishable from irony." - Erik Naggum
christian mock
2012-11-01 16:05:14 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Und genau um dieses streiten geht's mir - ich hab ja nicht mal die Chance
dazu, weil mir nicht gesagt wird, um welche Forderungen es eigentlich
geht.
dann würd ich ihnen doch einfach eingeschrieben eine kurze frist
setzen (AFAIK bist du ja seit einem monat schon aus der wohnung
draussen, also vielleicht nochmal 2 wochen), innerhalb sie dir ihre
forderungen bekanntmachen müssen oder das geld zurückgeben. IANAL,
aber das weißt eh.

interessant wär ja, was allgemein als angemessene frist für
kautionsrückzahlungen angesehen wird -- aus dem bauch heraus würde ich
sagen, eine hausverwaltung muß es schaffen, innerhalb längstens einem
monat eine besichtigung und kostenvoranschläge von handwerkern
organisiert zu haben... und *dieses* problem hat ja nix mit
bankgarantie zu tun, auch im fall einer bar- oder sparbuch-kaution
will ja der mieter das geld (oder den rest davon) irgendwann
zurückhaben.

die andere frage ist, ob dir dadurch, daß sie die gesamte summe
eingezogen haben und nicht nur das, was notwendig ist, höhere kosten
entstanden sind, weil ich denk, daß auch eine HV eine
schadensminderunspflicht dir gegenüber hat.

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Other languages don't walk up to web designers in the street and call
out "hey, big boy, wanna inline some code with me?"
-- Peter da Silva about PHP
Robert Waldner
2012-11-01 23:48:03 UTC
Permalink
Post by christian mock
Post by Robert Waldner
Und genau um dieses streiten geht's mir - ich hab ja nicht mal die Chance
dazu, weil mir nicht gesagt wird, um welche Forderungen es eigentlich
geht.
dann würd ich ihnen doch einfach eingeschrieben eine kurze frist
setzen (AFAIK bist du ja seit einem monat schon aus der wohnung
draussen,
Mietvertrag wurde per Ende September gekuendigt, paar Tage davor war
Uebergabe/Besichtigung.
Post by christian mock
also vielleicht nochmal 2 wochen), innerhalb sie dir ihre
forderungen bekanntmachen müssen oder das geld zurückgeben. IANAL,
aber das weißt eh.
Hab ich gemacht, vor mittlerweile gut 2 Wochen, mit Frist eine Woche,
Antwort: "wenn wir die Rechnungen der Handwerker haben, kriegen sie eine
Abrechnung und ggfls. was zurueck".
Post by christian mock
interessant wär ja, was allgemein als angemessene frist für
kautionsrückzahlungen angesehen wird -- aus dem bauch heraus würde ich
sagen, eine hausverwaltung muß es schaffen, innerhalb längstens einem
monat eine besichtigung und kostenvoranschläge von handwerkern
organisiert zu haben...
Laut Mieterschutzverband "2-3 Wochen",
http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2655/zehn-fragen-zu-kautionen/
(Danke an Erich Klecka fuer den Link)
Post by christian mock
und *dieses* problem hat ja nix mit
bankgarantie zu tun, auch im fall einer bar- oder sparbuch-kaution
will ja der mieter das geld (oder den rest davon) irgendwann
zurückhaben.
die andere frage ist, ob dir dadurch, daß sie die gesamte summe
eingezogen haben und nicht nur das, was notwendig ist, höhere kosten
entstanden sind, weil ich denk, daß auch eine HV eine
schadensminderunspflicht dir gegenüber hat.
Klar haben sie da unnoetige Kosten verursacht, ich musste das Geld ja
von einer (relativ) gut verzinsten Anlage auf das normale Konto
(mit den ueblichen Zinsen knapp jenseits von "schlechter Scherz") bewegen,
um nicht auch noch die (knapp unter Wucher liegenden)
Ueberziehungsrahmen-Zinsen zahlen zu muessen. Haette mich die Bank nicht
telephonisch vorgewarnt, waere ich erst mit dem naechsten regulaeren
Kontoauszug draufgekommen.

Naechste Woche sollte der Anwalt wieder da sein, ich bin gespannt was
der dazu meint.

cheers,
&rw
--
-- "Haushaltsvorstand ist immer der, der das Haeusl *nicht* putzt."
-- - Kommentar zur letzten Volkszaehlung
Hans Huber
2012-11-02 08:09:49 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Klar haben sie da unnoetige Kosten verursacht, ich musste das Geld ja
von einer (relativ) gut verzinsten Anlage auf das normale Konto
(mit den ueblichen Zinsen knapp jenseits von "schlechter Scherz") bewegen
Ist die Aufregung nicht dennoch etwas übertrieben?

Angenommen die Kaution macht 6000,- Euro aus.

Angenommen Du hast tatsächlich noch ein Hochzins-Sparprodukt, dass mit
4% verzinst ist (derzeit ja nicht mehr zu bekommen).

Und angenommen die ganze Episode dauert in der Abwicklung 2 Monate.

Und dabei noch angenommen, die Hausverwaltung verzinst es in dieser Zeit
nicht, sondern zahlt den Restbetrag unverzinst zurück (worüber man dann
ja noch streiten könnte, wobei das bei 1% Verzinsung nicht einmal 8 Euro
wären).

Dann sind das nach KESt exakt 30 Euro Zinsverlust.

Wegen 30 Euro Zinsverlust wird man kaum einen Rechtsanwalt einschalten.
Und mehr Schaden (und das skizzierte ist schon Worst-Case) kann ich beim
besten Willen nicht erkennen.

Ich gebe schon zu, die Hausverwaltung könnte mieterfreundlicher agieren,
aber Verpflichtung dazu sehe ich keine.
Daniel AJ Sokolov
2012-11-04 19:28:37 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Robert Waldner
Klar haben sie da unnoetige Kosten verursacht, ich musste das Geld ja
von einer (relativ) gut verzinsten Anlage auf das normale Konto
(mit den ueblichen Zinsen knapp jenseits von "schlechter Scherz") bewegen
Ist die Aufregung nicht dennoch etwas übertrieben?
Angenommen die Kaution macht 6000,- Euro aus.
Angenommen Du hast tatsächlich noch ein Hochzins-Sparprodukt, dass mit
4% verzinst ist (derzeit ja nicht mehr zu bekommen).
Und angenommen die ganze Episode dauert in der Abwicklung 2 Monate.
Und dabei noch angenommen, die Hausverwaltung verzinst es in dieser Zeit
nicht, sondern zahlt den Restbetrag unverzinst zurück (worüber man dann
ja noch streiten könnte, wobei das bei 1% Verzinsung nicht einmal 8 Euro
wären).
Dann sind das nach KESt exakt 30 Euro Zinsverlust.
Die Bank wird wesentlich mehr als 4% verrechnen. Da gibt es neben den
Kreditzinsen sicher noch weitere Gebühren, wenn die Garantie tatsächlich
eingelöst wird.

Für 30 Euro rühren die keinen Finger.

MfG
Daniel AJ
--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net
Hans Huber
2012-11-04 21:28:31 UTC
Permalink
Post by Daniel AJ Sokolov
Die Bank wird wesentlich mehr als 4% verrechnen. Da gibt es neben den
Kreditzinsen sicher noch weitere Gebühren, wenn die Garantie tatsächlich
eingelöst wird.
Gemäß Ausführungen des Originalposters wurde er fernmündlich über die
Einlösung informiert, hatte daher die Möglichkeit entsprechende
Kontodeckung herzustellen. Somit sind keine Kredit/Sollzinsen
angefallen, sondern lediglich ein Zinsverlust.

Wie es mit der restlichen Gebührensituation aussieht müsste der OP
beschreiben - in diesem Teilthread ging es aber um die Aussage "Klar
haben sie da unnoetige Kosten verursacht, ich musste das Geld ja von
einer gut verzinsten Anlage auf das normale Konto bewegen" => aus dieser
Aussage kann ich jedenfalls nichts diesbezügliches ableiten.
David Seppi
2012-11-25 23:55:42 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Wegen 30 Euro Zinsverlust wird man kaum einen Rechtsanwalt einschalten.
Wieso eigentlich nicht? Sowas summiert sich ja.
--
David Seppi
1220 Wien
Hans Huber
2012-11-26 07:53:17 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Hans Huber
Wegen 30 Euro Zinsverlust wird man kaum einen Rechtsanwalt einschalten.
Wieso eigentlich nicht? Sowas summiert sich ja.
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, zahlt Dir die Versicherung die 30
Euro Streitwert einfach aus und gut ists. Ein Klagsrisiko wird wegen so
einem lächerlichen Betrag nicht übernommen.

Wenn Du es Dir privat leisten willst einen RA einzuschalten ist das
Deine Entscheidung - aber jeder Anwalt muss auch Dein finanzielles Wohl
im Auge haben, und Dir daher sofort abraten ein Risiko einzugehen, bei
dem Du zumindest ein paar Hunderter verlieren, aber nur 30 Euro gewinnen
kannst. Außerdem: RA verrechnen nach Streitwert. Die sind wohl nicht
sonderliche erfreut darüber, einen Auftrag mit Streitwert 30 Euro
annehmen, denn entsprechend spärlich fällt das Honorar (sofern nach TP
verrechnet wird) aus.
David Seppi
2012-11-26 12:57:49 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, zahlt Dir die Versicherung die 30
Euro Streitwert einfach aus und gut ists. Ein Klagsrisiko wird wegen so
einem lächerlichen Betrag nicht übernommen.
Der Betrag ist bei einem lächerlich, nicht aber, wenn eine größere Zahl an
Kunden der Versicherung potentiell betroffen ist. Da kann ein gewonnener
Musterprozeß künftig helfen deutlich Geld zu sparen.
--
David Seppi
1220 Wien
Katharina Scholz
2012-11-26 13:55:34 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Hans Huber
Wenn Du Rechtsschutz versichert bist, zahlt Dir die Versicherung die 30
Euro Streitwert einfach aus und gut ists. Ein Klagsrisiko wird wegen so
einem lächerlichen Betrag nicht übernommen.
Der Betrag ist bei einem lächerlich, nicht aber, wenn eine größere Zahl an
Kunden der Versicherung potentiell betroffen ist. Da kann ein gewonnener
Musterprozeß künftig helfen deutlich Geld zu sparen.
Frag mal die Bank Austria, wieviel Millionen sie die "lächerlichen"
30-Euro-Gutscheine für ihr Onlinebanking-Kunden kosten....

Aber hier gehts allerdings nicht um einen Musterprozess, sondern um
ein "Einzelschicksal", so hart das ist, da zahlt die Versicherung
sicher lieber die 30 Euro.

Kathi (jetzt auch mal ihren Onlinecode für das KOnto ihres Mannes
rauskramen muß)
David Seppi
2012-11-26 14:03:21 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Frag mal die Bank Austria, wieviel Millionen sie die "lächerlichen"
30-Euro-Gutscheine für ihr Onlinebanking-Kunden kosten....
Eben. Da gehts aber auch darum, die Kunden nicht allzusehr zu vergraulen.
Aber danke für den Hinweis, ich muß den Gutschein auch noch anfordern.
--
David Seppi
1220 Wien
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2012-11-01 15:30:09 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Robert Waldner
Ich lese das nicht als "ich kann mir das mal einsackeln, weil ich grad
lustig bin, und irgendwann geb ich vielleicht irgendwas zurueck". Denn
eine *Forderung*, meinem Verstaendnis nach, muss ja auch begruendet sein.
Nein, die Forderung muss zum Ziehen der Bankgarantie nicht begründet
sein. Das ist das Wesen der Bankgarantie, dass zur Inanspruchnahme nicht
erst nachgewiesen werden muss, dass aus dem Grundgeschäft (Mietrückstand,
Reparaturen, ...) eine Forderung besteht.
Es geht ja hier auch weniger, ob die Bank die Forderung der Hausverwaltung
erfuellen muss (das ist zweifellos der Fall), sondern ob die Hausverwaltung
schon vorab den gesamten Rahmen der Garantie ausschoepfen darf und erst
abschliessend das uebrige Geld wieder rueckerstatten muss (was in meinen
Ohren eher eigenwillig klingt - und sie hat ja die Bankgarantie auch genau
dafuer, dass das Geld nicht sang- und klanglos verschwindet).

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - Für den anspruchsvollen Herren: Latschen damit es kracht!
(Sloganizer)
Hans Huber
2012-11-01 19:15:12 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Es geht ja hier auch weniger, ob die Bank die Forderung der Hausverwaltung
erfuellen muss (das ist zweifellos der Fall), sondern ob die Hausverwaltung
schon vorab den gesamten Rahmen der Garantie ausschoepfen darf und erst
abschliessend das uebrige Geld wieder rueckerstatten muss (was in meinen
Ohren eher eigenwillig klingt - und sie hat ja die Bankgarantie auch genau
dafuer, dass das Geld nicht sang- und klanglos verschwindet).
Ich bin davon ausgegangen, dass die Bankgarantie so formuliert ist, dass
lediglich einmalig - gegen Übergabe des Dokumentes - ein Betrag von bis
zu X Euro ausbezahlt wird.

Wenn das tatsächlich - wie von Robert nun erläutert - aber bei ihm so
formuliert wurde, dass auch mehrere Teilauszahlungen möglich sind, dann
hätte die Hausverwaltung sich tatsächlich auch vorerst nur mal den
Betrag für den Maler nehmen können, wenn später noch was für den
Installateur dazukäme wäre das ja möglich gewesen.

Aber: Bei Abschluss der Bankgarantie war ja bekannt, dass sich die
Hausverwaltung jederzeit zur Absicherung von Mietrückstand und
Beschädigungen dieses Geld auszahlen lassen kann.

Vorfinanzieren muss die Hausverwaltung jedenfalls nichts - woher denn
auch, aus eigener Tasche wohl kaum, und der RepTopf der Eigentümer ist
hierfür tabu. Und eigentlich ist es der Hausverwaltung auch nicht
zuzumuten deshalb mehrmals zur Bank zu pilgern, anstatt einfach die
vereinbarte Kaution zu beheben und anschließend zurückzuzahlen.

Dass es für den Mieter wohl angenehmer ist, nur so wenig wie möglich und
so spät wie möglich zu bezahlen ist klar. Aber auf solch einen Service
kann man meines Erachtens nicht bestehen, zumal ich am Verhalten der
Hausverwaltung noch immer nichts unrechtes erkennen kann.
Johann Mayerwieser
2012-11-01 20:27:19 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Vorfinanzieren muss die Hausverwaltung jedenfalls nichts - woher denn
auch, aus eigener Tasche wohl kaum, und der RepTopf der Eigentümer ist
hierfür tabu. Und eigentlich ist es der Hausverwaltung auch nicht
zuzumuten deshalb mehrmals zur Bank zu pilgern, anstatt einfach die
vereinbarte Kaution zu beheben und anschließend zurückzuzahlen.
Dass es für den Mieter wohl angenehmer ist, nur so wenig wie möglich und
so spät wie möglich zu bezahlen ist klar. Aber auf solch einen Service
kann man meines Erachtens nicht bestehen, zumal ich am Verhalten der
Hausverwaltung noch immer nichts unrechtes erkennen kann.
Die Hausverwaltung braucht nicht in Vorleistung zu treten. Schaden
beseitigen, REchnung erhalten, Geld von Bank einfordern, Handwerker
zahlen. Wenn alle Erforderlichen Arbeiten abgeschlossen sind und alle
Rechnungen bezahlt sind, dann den REstbetrag freigeben. In der
geschilderten Form hat das einen schlechten Beigeschmack, der den
schlechten Ruf der Hausverwaltungen wieder einmal bestätigt.

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Bernhard Kuemel
2012-11-02 05:12:49 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Hans Huber
Vorfinanzieren muss die Hausverwaltung jedenfalls nichts - woher denn
auch, aus eigener Tasche wohl kaum, und der RepTopf der Eigentümer ist
hierfür tabu. Und eigentlich ist es der Hausverwaltung auch nicht
zuzumuten deshalb mehrmals zur Bank zu pilgern, anstatt einfach die
vereinbarte Kaution zu beheben und anschließend zurückzuzahlen.
Dass es für den Mieter wohl angenehmer ist, nur so wenig wie möglich und
so spät wie möglich zu bezahlen ist klar. Aber auf solch einen Service
kann man meines Erachtens nicht bestehen, zumal ich am Verhalten der
Hausverwaltung noch immer nichts unrechtes erkennen kann.
Die Hausverwaltung braucht nicht in Vorleistung zu treten. Schaden
beseitigen, REchnung erhalten, Geld von Bank einfordern, Handwerker
zahlen.
Wieviel Aufwand ist das Geld holen von der Bank? Waere es akzeptabel,
bis auf's erste Mal, dafuer eine Gebuehr zu zahlen? Alternativ koennte
der Mieter Geld fuer allfaellige Rechnungen ueberweisen.
Hans Huber
2012-11-02 07:52:30 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Wieviel Aufwand ist das Geld holen von der Bank?
Hängt davon ab.
Ich nehme an hierzu muss nicht die Hausbank der Hausverwaltung, sondern
die des Mieters aufgesucht werden (sofern das nicht zufällig die gleiche
Bank ist). Insofern wirds nicht "am Weg" liegen sondern stellt einen
separaten Aufwand dar, der gleich mal inklusive Wegzeiten mit einer
Stunde Aufwand (20min hin, 20min retour, 10min Bearbeitung und 10min
Wartezeit) einhergehen kann.
Post by Bernhard Kuemel
Waere es akzeptabel,
bis auf's erste Mal, dafuer eine Gebuehr zu zahlen?
Da man eine Stunde Aufwand wohl, um kostendeckend zu arbeiten, mit
ungefähr 50,- Euro in Rechnung stellen müsste, wäre wohl kaum ein Mieter
bereit dies zu bezahlen. Da kommen die paar Euro Sollzinsen oder
Zinsverlust günstiger.
Post by Bernhard Kuemel
Alternativ koennte
der Mieter Geld fuer allfaellige Rechnungen ueberweisen.
Das freilich schon - aber vereinbart ist ja die Kaution zu verwenden.
Um das Ziehen der Bankgarantie also zu vermeiden, hätte man parallel zur
Kündigung der Hausverwaltung einen Geldbetrag in der Höhe der Kaution
überweisen müssen, damit diese freiwillig auf das Ziehen der
Bankgarantie verzichten und es sich stattdessen vom überwiesenen
Geldbetrag "nehmen". Allerdings erschließt sich mir daraus kein Vorteil
für den Mieter.

Die Vorstellung, dass die Hausverwaltung zuerst die Professionisten
kommen lässt, dann den Mieter über die Kosten informiert, diesem
eventuell sogar nochmals Zutritt zur Wohnung gewährt, damit dieser die
Schäden selbst beheben kann, und dann an den Mieter eine Rechnung legt
ist eben nicht vereinbart worden. Im Mietvertrag steht, dass die
hinterlegte Kaution einfach für Schäden und Mietrückstand herangezogen
wird, warum also wird so ein Entgegenkommen der Hausverwaltung erwartet,
wo es doch anders vereinbart ist?
Katharina Scholz
2012-11-02 23:29:16 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Hans Huber
Vorfinanzieren muss die Hausverwaltung jedenfalls nichts - woher denn
auch, aus eigener Tasche wohl kaum, und der RepTopf der Eigentümer ist
hierfür tabu. Und eigentlich ist es der Hausverwaltung auch nicht
zuzumuten deshalb mehrmals zur Bank zu pilgern, anstatt einfach die
vereinbarte Kaution zu beheben und anschließend zurückzuzahlen.
Dass es für den Mieter wohl angenehmer ist, nur so wenig wie möglich und
so spät wie möglich zu bezahlen ist klar. Aber auf solch einen Service
kann man meines Erachtens nicht bestehen, zumal ich am Verhalten der
Hausverwaltung noch immer nichts unrechtes erkennen kann.
Die Hausverwaltung braucht nicht in Vorleistung zu treten. Schaden
beseitigen, REchnung erhalten, Geld von Bank einfordern, Handwerker
zahlen. Wenn alle Erforderlichen Arbeiten abgeschlossen sind und alle
Rechnungen bezahlt sind, dann den REstbetrag freigeben. In der
geschilderten Form hat das einen schlechten Beigeschmack, der den
schlechten Ruf der Hausverwaltungen wieder einmal bestätigt.
Ich glaub, ich muß mal mit meiner HV reden, wie die sowas handhaben.
Abgesehen davon, daß wir eben AFAIK KEINE Bankgarantien akzeptieren,
sondern wirklich nur Bargeld, welches dann auf ein Sparbuch gelegt wird.

So bös das jetzt klingt, aber wenn das Geld höherverzinst vorhanden
war, dann hat der Mieter in dem Fall die ganze Zeit des Mietvertrags
die Zinsdifferenz eingestrichen, WEIL die HV auf das Bargeld
verzichtet hat. Und wenn man die Forderungen noch nicht mal weiß, wie
kann man sie dann als strittig erklären?

Klar ist die Sache mit den Forderungen an sich durchaus
diskussionswürdig (wenn man sie denn dann weiß), aber die Bankgarantie
einzulösen seh ich jetzt auch nicht wirklich als Verbrechen an.

Kathi (die auch Handwerker kennen, die durchaus bevorschußt werden wollen)
Johann Mayerwieser
2012-11-03 01:22:04 UTC
Permalink
So bös das jetzt klingt, aber wenn das Geld höherverzinst vorhanden war,
dann hat der Mieter in dem Fall die ganze Zeit des Mietvertrags die
Zinsdifferenz eingestrichen, WEIL die HV auf das Bargeld verzichtet hat.
Aber die HV hat keinerlei Verlust gehabt, weil sie ja eventuelle Zinsen
nicht selbst einstreifen darf - oder verzinsen die HVs das Geld höher und
geben nur den Basiszinssatz an den Mieter weiter? Die Bankgarantie macht
ja - wie man gesehen hat - der HV auch keine Probleme, im Gegenteil, sie
ist dann für das Geld nicht verantwortlich.

Hannes
--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Martin Hotze
2012-11-03 09:56:51 UTC
Permalink
So bös das jetzt klingt, aber wenn das Geld höherverzinst vorhanden war,
dann hat der Mieter in dem Fall die ganze Zeit des Mietvertrags die
Zinsdifferenz eingestrichen, WEIL die HV auf das Bargeld verzichtet hat.
https://www.jusline.at/16b_Kaution_MRG.html
---snip
Wenn die Kaution dem Vermieter nicht ohnehin bereits in Gestalt eines
Sparbuchs, sondern als Geldbetrag übergeben wird, hat sie der Vermieter
auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen und den Mieter darüber
auf Verlangen schriftlich zu informieren.
---snap

#m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Hans Huber
2012-11-03 10:20:51 UTC
Permalink
Post by Martin Hotze
So bös das jetzt klingt, aber wenn das Geld höherverzinst vorhanden war,
dann hat der Mieter in dem Fall die ganze Zeit des Mietvertrags die
Zinsdifferenz eingestrichen, WEIL die HV auf das Bargeld verzichtet hat.
https://www.jusline.at/16b_Kaution_MRG.html
---snip
Wenn die Kaution dem Vermieter nicht ohnehin bereits in Gestalt eines
Sparbuchs, sondern als Geldbetrag übergeben wird, hat sie der Vermieter
auf einem Sparbuch fruchtbringend zu veranlagen und den Mieter darüber
auf Verlangen schriftlich zu informieren.
---snap
Was Kathi vermutlich meint ist:
Wenn der Mieter z.B. 5000,- Euro in Form einer Bankgarantie übergibt,
dann kann der Vermieter nach z.B. 10 Jahren Mietdauer immer noch nur
über einen Betrag von 5000,- zur Absicherung von Mietrückstand und
Beschädigungen verfügen.

Hätte der Mieter aber Bargeld oder Sparbuch übergeben, hätte der
Vermieter dies mit z.B. durchschnittlich 2% angelegt, und aus den 5000,-
Euro wären inzwischen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und KESt
5800,- Euro geworden, die zur Absicherung dienen würden.

Dass der Betrag fruchtbringend (2% :-)) anzulegen, und der Restbetrag in
jedem Fall zurückzuzahlen ist, darüber müssen wir nicht diskutieren. Bei
der Bankgarantie-Variante entsteht dennoch ein Nachteil für den
Vermieter, da durch Inflation die Kaution zusehends wertloser wird.
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