Michael Uray
2019-08-05 10:53:12 UTC
Im November 2016 wurde der GIS, auf deren Anfrage hin an einen der Bewohner, mitgeteilt, dass an dem
Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder zum Betrieb bereit gehalten werden.
Vor knapp zwei Wochen kam dann in Abwesenheit der Bewohner ein GIS Kontrolleur vorbei, welcher einen
Umschlag mit einem handschriftlichem Vermerk "nicht angetroffen", Datum/Uhrzeit und Wohnungsnummer,
aber ohne eine genaue Adressangabe hinterlegte.
Das Schreiben aus diesem Umschlag ist allgemein nur an "WohnungsinhaberIn/-nutzerIn" gerichtet, also
nicht an eine der dort gemeldeten Personen und es ist auch keine Wohnadresse angeführt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen.
1. Wie oft darf die GIS eigentlich eine Anfrage stellen?
Es gab ja bereits eine Anfrage aus dem Jahr 2016 welche ordnungsgemäß beantwortet wurde.
Eine solche Anfrage ist schließlich jedes mal mit einem Aufwand für die Bewohner verbunden.
2. Stellt dies bereits eine gültige Anfrage der GIS dar, da sich diese ja nicht direkt an eine
Person wendet und kann danach schon direkt eine Mahnung kommen, welche dann ja bei
nicht-Beantwortung zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führt?
3. Kann der GIS Mitarbeiter aufgefordert werden in Zukunft nicht mehr zu kommen, da ja bereits eine
ordnungsgemäße Meldung vorliegt, da auch der Besuch eines solchen Mitarbeiters einen Aufwand bzw.
eine Belästigung für die Bewohner darstellt?
Standort keine Rundfunkempfangseinrichtungen betrieben oder zum Betrieb bereit gehalten werden.
Vor knapp zwei Wochen kam dann in Abwesenheit der Bewohner ein GIS Kontrolleur vorbei, welcher einen
Umschlag mit einem handschriftlichem Vermerk "nicht angetroffen", Datum/Uhrzeit und Wohnungsnummer,
aber ohne eine genaue Adressangabe hinterlegte.
Das Schreiben aus diesem Umschlag ist allgemein nur an "WohnungsinhaberIn/-nutzerIn" gerichtet, also
nicht an eine der dort gemeldeten Personen und es ist auch keine Wohnadresse angeführt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen.
1. Wie oft darf die GIS eigentlich eine Anfrage stellen?
Es gab ja bereits eine Anfrage aus dem Jahr 2016 welche ordnungsgemäß beantwortet wurde.
Eine solche Anfrage ist schließlich jedes mal mit einem Aufwand für die Bewohner verbunden.
2. Stellt dies bereits eine gültige Anfrage der GIS dar, da sich diese ja nicht direkt an eine
Person wendet und kann danach schon direkt eine Mahnung kommen, welche dann ja bei
nicht-Beantwortung zu weiteren rechtlichen Konsequenzen führt?
3. Kann der GIS Mitarbeiter aufgefordert werden in Zukunft nicht mehr zu kommen, da ja bereits eine
ordnungsgemäße Meldung vorliegt, da auch der Besuch eines solchen Mitarbeiters einen Aufwand bzw.
eine Belästigung für die Bewohner darstellt?