Clemens Aigner
2013-04-15 08:28:03 UTC
Bei uns im Eigentumsbau nach WEG wurden
im letzten Jahr an 4 von 5 Stiegen die
neuen Hausbrieffachanlagen montiert, um
den Bestimmungen des Postmarktgesetzes
(§34) zu entsprechen.
Meine Stiege wurde vergessen. Das PMG sieht
vor, dass der Tausch bis Ende 2012 abgeschlossen
sein muss.
Ich habe das dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie mitgeteilt, da dieses
nach §62 PMG mit der Vollziehung des PMG
betraut ist.
Nach einigen Wochen kam die Antwort, die sinngemäß
die Hotline der Post enthält. Sonst nichts.
Können die sich so einfach abputzen? Was bedeutet es,
mit der Vollziehung eines Gesetzes betraut zu sein?
Mir kommt es so vor, als würde ich nach einem
tätlichen Angriff eine Anzeige bei der Polizei
machen wollen und die geben mir stattdessen
die Adresse des nächsten Krankenhauses zur
Behandlung meiner Verletzungen. Die Polizei
nimmt ja die Anzeige wegen Körperverletzung ja
auch nicht auf, um mir eine Befriedigung zu
verschaffen, sondern weil der Staat ein
Interesse ausformuliert hat, solche Handlungen
zu ahnden.
Und das wird doch im PMG auch nicht anders sein.
LG Clemens
P.S.: Die Strafbestimmungen des PMG sind teilweise
echt herzig: §55:
(3) Die Behörde kann Verpflichteten, welche
die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz
verletzen, darauf hinweisen und ihnen auftragen,
den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer von
ihr festgelegten angemessenen Frist herzustellen,
wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass auch ohne
Straferkenntnis ein rechtskonformes Verhalten
erfolgen wird. Dabei hat sie auf die mit einer
solchen Aufforderung verbundenen Rechtsfolgen
hinzuweisen.
So etwas haette ich gerne im Strassenverkehr.
Offensichtlich haben da die Lobbyisten der
Post ganze Arbeit bei der Gesetzwerdung
geleistet.
im letzten Jahr an 4 von 5 Stiegen die
neuen Hausbrieffachanlagen montiert, um
den Bestimmungen des Postmarktgesetzes
(§34) zu entsprechen.
Meine Stiege wurde vergessen. Das PMG sieht
vor, dass der Tausch bis Ende 2012 abgeschlossen
sein muss.
Ich habe das dem Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie mitgeteilt, da dieses
nach §62 PMG mit der Vollziehung des PMG
betraut ist.
Nach einigen Wochen kam die Antwort, die sinngemäß
die Hotline der Post enthält. Sonst nichts.
Können die sich so einfach abputzen? Was bedeutet es,
mit der Vollziehung eines Gesetzes betraut zu sein?
Mir kommt es so vor, als würde ich nach einem
tätlichen Angriff eine Anzeige bei der Polizei
machen wollen und die geben mir stattdessen
die Adresse des nächsten Krankenhauses zur
Behandlung meiner Verletzungen. Die Polizei
nimmt ja die Anzeige wegen Körperverletzung ja
auch nicht auf, um mir eine Befriedigung zu
verschaffen, sondern weil der Staat ein
Interesse ausformuliert hat, solche Handlungen
zu ahnden.
Und das wird doch im PMG auch nicht anders sein.
LG Clemens
P.S.: Die Strafbestimmungen des PMG sind teilweise
echt herzig: §55:
(3) Die Behörde kann Verpflichteten, welche
die Verpflichtungen nach diesem Bundesgesetz
verletzen, darauf hinweisen und ihnen auftragen,
den gesetzmäßigen Zustand innerhalb einer von
ihr festgelegten angemessenen Frist herzustellen,
wenn Gründe zur Annahme bestehen, dass auch ohne
Straferkenntnis ein rechtskonformes Verhalten
erfolgen wird. Dabei hat sie auf die mit einer
solchen Aufforderung verbundenen Rechtsfolgen
hinzuweisen.
So etwas haette ich gerne im Strassenverkehr.
Offensichtlich haben da die Lobbyisten der
Post ganze Arbeit bei der Gesetzwerdung
geleistet.