Discussion:
Wohnungsbesichtigung: Besichtigungsschein + Gebührenfrage
(zu alt für eine Antwort)
Roman Schreiber
2009-07-17 08:33:34 UTC
Permalink
Hallo,

bei diversen Wohungsbesichtigungen (sowohl Eigentum als auch Miete) gabe es
bisher seitens der Makler folgende DREI Vorgehensweisen:

1. Ein Dokument, in dem sowohl die Besichtigung als auch die zu zauhlenden
Gebühren im Falle eines Vertragsabschlusses festgehalten wurden (konkret:
"Wenn der Interessent sich für dieses Objekt entscheidet, sind EUR xxx.xxx,-
als Kaufpreis und davon 3 % + USt Provision zu zahlen), das Dokument ist vor
Ort bei der Besichtigung auf der letzetn Seite zu unterschreiben.

2. Getrennt einen Besichtigungsschein und die Übersicht über Kaufpreis und
Provision für den Makler, beides sei bei der Besichtigung zu unterschreiben.

3. Nur einen Besichtigungsschein. Das "Finanzielle" wird dann bei konkretem
Kauf-/Mietinteresse ausgemacht (meiner Meinung nach die seriöseste
Vorgehensweise).

Die Fragen:
Was hat der Interessent zu unterschreiben? Meiner Meinung nach ist es ja OK,
einen "reinen" Besichtigunsschein zu unterschreiben, die Makler benötigen
diesen auch oft zum Beweis für die Agentur, daß sie mit einem Interessenten
die Besichtigung durchgeführt haben.
Aber: Ist es verpflichtend, gleich bei der Besichtigung zB einer
Eigentumswohung "sich festzunageln", daß im Falle eines Kaufes 3 % (also das
Maximum) als Provision und der exakte Kaufpreis von EUR xxx.xxx,- fällig
sind, und somit keinerlei Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist? Als wir
uns bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung mit einer Maklerin einmal
weigerten, noch in der Wohnung dieses Blatt mit den bereits voreingetragenen
Summen und Provisionssatz zu unterschreiben, ist die Maklerin ausgezuckt.
Ich teilte ihr mit, daß es unseriös ist, die Interessenten an Ort und Stelle
sofort festzunageln, eben aus dem Grund, daß es dann keinen
Verhandlungsspielraum mehr gäbe, und wir vorher noch überprüfen lassen
wollen, ob die Wohnung den angeführten Kaufpreis überhaupt wert ist.

Wie ist die Rechtslage dazu (wegen Unterschreiben müssen des Blattes mit KP
und Provision)?

Vielen Dank
Roman
Werner Tann
2009-07-17 09:30:14 UTC
Permalink
Post by Roman Schreiber
3. Nur einen Besichtigungsschein. Das "Finanzielle" wird dann bei konkretem
Kauf-/Mietinteresse ausgemacht (meiner Meinung nach die seriöseste
Vorgehensweise).
Was ist daran "seriös", wenn mit den Kosten erst hinterher
herausgerückt wird? Im schlechten Fall wird mündlich viel angedeutet
und versprochen und hintennach, beim Vertragsabschluß, der Mieter
"über den Tisch gezogen". Wer sagt Dir denn, daß Dein "Verhandeln",
das Dir so wichtig scheint, erfolgreich sein wird? Wenn nicht, hast Du
Zeit und Energie verplempert und hättest vielleicht sogar schlechtere
Konditionen bekommen als erwartet - eben weil voher nur Diffuses
ausgemacht war.
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben? Meiner Meinung nach ist es ja OK,
Nichts. Bloß ist kein Makler gezwungen, Dich überhaupt ins Objekt zu
lassen, wenn Du nichts unterschreibst. Und wenn er hinterher eine
Unterschrift will und Du sie verweigerst, ist er nicht gezwungen, Dich
auch nur ein zweitesmal zu treffen. Kurz: Du darfst alles verweigern,
und er muß nicht an Dich vermieten/verkaufen.
Post by Roman Schreiber
sind, und somit keinerlei Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist? Als wir
uns bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung mit einer Maklerin einmal
weigerten, noch in der Wohnung dieses Blatt mit den bereits voreingetragenen
Summen und Provisionssatz zu unterschreiben, ist die Maklerin ausgezuckt.
Natürlich gibt's makelnde Arschlöcher zuhauf. Auch hier gilt: laß sie
zucken und sag auf Wiedersehen. Würdest Du Dir von so einer eine
Wohnung vermitteln lassen wollen?
Post by Roman Schreiber
Wie ist die Rechtslage dazu (wegen Unterschreiben müssen des Blattes mit KP
und Provision)?
Da wird's keine geben, behaupte ich. Du mußt nicht, der Makler muß
nicht. Das war's.
Bernd Petrovitsch
2009-07-17 10:24:39 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Roman Schreiber
3. Nur einen Besichtigungsschein. Das "Finanzielle" wird dann bei
konkretem Kauf-/Mietinteresse ausgemacht (meiner Meinung nach die
seriöseste Vorgehensweise).
Was ist daran "seriös", wenn mit den Kosten erst hinterher
Weiß nicht. Im Fall 1) weiß ich wenigstens vorher verläßlich, was sich das
gegenüber vorstellt. "nein" sagen (und damit auch feilschen) kann ich ja
immer noch.
Allerdings wird der Makler mbMn da nicht drauf einsteigen - sonst bräuchte
er sich ja vorher nicht festlegen ....
Post by Werner Tann
herausgerückt wird? Im schlechten Fall wird mündlich viel angedeutet
und versprochen und hintennach, beim Vertragsabschluß, der Mieter
"über den Tisch gezogen". Wer sagt Dir denn, daß Dein "Verhandeln",
V.a. wenn man die Reaktion der Besichtiger mitbekommen hat (und idR schaut
man sich sowas nicht alleine an und es gibt immer einen emotionaleren, der
idR nicht der ist, der erstmal die Hard Facts mit $MAKLER
ausmacht/bespricht).
Wenn da schon "nehmen wir unbedingt" o.ä. begeistertes kommt (und die
Körpersprache das auch hält), dann kann der Makler bedenkenlos (extra)
<hausnummer>15%</hausnummer> draufknallen - die Kaufentscheidung ist je eh
schon gefallen, der Rest ist nur noch Finanzierung.

[...]
Post by Werner Tann
Post by Roman Schreiber
sind, und somit keinerlei Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist? Als
wir uns bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung mit einer Maklerin
einmal weigerten, noch in der Wohnung dieses Blatt mit den bereits
voreingetragenen Summen und Provisionssatz zu unterschreiben, ist die
Maklerin ausgezuckt.
Und wo ist euer Problem?
Natürlich will sie den Vertragsabschluß möglichst schnell haben und v.a. den
Sturm der Begeisterung für die Unterschrift ausnützen. Die Leute erstmal
nach Hause gehen lassen und in Ruhe nachdenken und nachrechnen birgt halt
ein gewisses Restrisko für den Makler.
Ob bzw. wie seriös das ist, kann jeder selber entscheiden.
Post by Werner Tann
Natürlich gibt's makelnde Arschlöcher zuhauf. Auch hier gilt: laß sie
zucken und sag auf Wiedersehen. Würdest Du Dir von so einer eine
Wohnung vermitteln lassen wollen?
Da bekommt "Haustürgeschäft" eine neue Bedeutung - weil es noch nicht die
eigene Haustür war ....
Post by Werner Tann
Post by Roman Schreiber
Wie ist die Rechtslage dazu (wegen Unterschreiben müssen des Blattes mit
KP und Provision)?
Da wird's keine geben, behaupte ich. Du mußt nicht, der Makler muß
nicht. Das war's.
ACK.

Bernd
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Alexander Fischer
2009-07-17 13:06:20 UTC
Permalink
Die spannende Frage an dem Post wäre doch, "Bin ich an diesen
unterschriebenen Kaufpreis bzw. das Versprechen, nicht mehr
nachzuverhandeln, gebunden?"

Ich würde mal sagen, den Versuch zu verhandeln kann man nicht wirklich
vertraglich untersagen. Und wenn sich später beide Parteien auf einen
geringeren Preis einigen sollten, können sie sich ja auch darauf
einigen dass vormalige Erklärung nichtig ist.

Oder ist das ggf. ein Problem mit der (oftmals prozentuellen)
Maklerprovision?

Alex
Werner Tann
2009-07-17 13:26:28 UTC
Permalink
Post by Alexander Fischer
Die spannende Frage an dem Post wäre doch, "Bin ich an diesen
unterschriebenen Kaufpreis bzw. das Versprechen, nicht mehr
nachzuverhandeln, gebunden?"
"Gebunden" nicht. Aber ich weiß, welche Leute einem Vermieter oder
Makler so unterkommen: "Sie haben doch gesagt, daß ..." und "Ich wußte
nicht, daß ..." und "Wenn wir gewußt hätten, daß ...". Mit einem
Papierl, auf dem der Kaufpreis und die Provision schwarz auf weiß
draufstehen und welches der Interessent unterschrieben hat, kann der
Makler dann halt trocken antworten: "Wir können über alles reden, aber
Ihnen waren die Konditionen bitteschön bekannt." Das entspannt IMO für
beide Seiten die Situation und stellt bei etwaigem Nachverhandeln die
Ausgangsposition klar.

Natürlich macht der Ton die Musik, nämlich, wie man um die
Unterschrift gegebeten wird und wie der Makler auf
Nachverhandlungswünsche reagiert.

Auch klar ist, daß nur Juristen oder Tollkühne ein Papier
unterschreiben werden, daß für Laien unverständlich formuliert ist und
das man sich zehn Minuten in Ruhe durchlesen müßte (eine Zeit, die
sich aber für sowas keiner nimmt).

Oft verpflichten solche Papiere den Interessenten dazu, die
besichtigte Wohnung nur über den Makler xy zu mieten oder zu kaufen
oder gar nicht. Das soll verhindern, daß der Interessent den
Eigentümer ausbaldowert und mit ihm direkt abschließt, um die
Provision zu umgehen.
Hans Huber
2009-07-17 21:07:37 UTC
Permalink
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Oft verpflichten solche Papiere den Interessenten dazu, die
besichtigte Wohnung nur über den Makler xy zu mieten oder zu kaufen
dazu bist Du auch ohne etwas zu unterschrieben verpflichtet
Werner Tann
2009-07-18 08:28:58 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Werner Tann
Oft verpflichten solche Papiere den Interessenten dazu, die
besichtigte Wohnung nur über den Makler xy zu mieten oder zu kaufen
dazu bist Du auch ohne etwas zu unterschrieben verpflichtet
Nach welchem Gesetz oder welcher Vereinbarung?

Der ungeschriebene Vertrag, der zunächst zwischen dem Interessenten
und dem Makler zustande kommt, bezieht sich ausschließlich auf die
Besichtigung und Provisionspflicht im Fall von Miete/Kaufe über
*diesen* Makler. Wenn der Interessent dann z. B. einen
Maklerkonkurrenten mit günstigerer Provision findet, hat der erste
Makler - ohne entsprechende schriftliche oder (beweisbare) mündliche
Vereinbarung - Pech gehabt. Dito bei Direktkontakt des Interessenten
mit dem Eigentümer.
Hans Huber
2009-07-18 09:33:54 UTC
Permalink
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Post by Hans Huber
Post by Werner Tann
Oft verpflichten solche Papiere den Interessenten dazu, die
besichtigte Wohnung nur über den Makler xy zu mieten oder zu kaufen
dazu bist Du auch ohne etwas zu unterschrieben verpflichtet
Nach welchem Gesetz oder welcher Vereinbarung?
Maklergesetz
§6 - Provision

Angeblich ist Absatz 2 "Die bloße Namhaftmachung des Dritten begründet
keinen Provisionsanspruch, sofern nicht für den betreffenden Geschäftszweig
ein abweichender Gebrauch besteht." so zu verstehen, dass für Immobilien die
blose Namhaftmachung genügt.
Post by Werner Tann
Der ungeschriebene Vertrag, der zunächst zwischen dem Interessenten
und dem Makler zustande kommt, bezieht sich ausschließlich auf die
Besichtigung und Provisionspflicht im Fall von Miete/Kaufe über
*diesen* Makler.
Wenn DIESER Makler der erste ist, der dem Interessenten das Objekt zeigt,
dann hat er auch (egal ob über ihn schlussendlich abgeschlossen wurde oder
nicht) gute Karten die Provision zu kassieren.

"(5) Liegen die Provisionsvoraussetzungen für ein vermitteltes Geschäft bei
zwei oder mehreren Maklern vor, so schuldet der Auftraggeber gleichwohl die
Provision nur einmal. Provisionsberechtigt ist der Makler, dessen
Verdienstlichkeit an der Vermittlung eindeutig überwogen hat. Läßt sich ein
solches Überwiegen nicht feststellen, so ist die Provision nach Maßgabe der
Verdienstlichkeit aufzuteilen, im Zweifel zu gleichen Teilen. Hat der
Auftraggeber einem von mehreren beteiligten Maklern ohne grobe
Fahrlässigkeit zuviel an Provision bezahlt, so ist er von seiner Schuld im
Betrag der Überzahlung gegenüber sämtlichen verdienstlichen Maklern befreit.
Dadurch verkürzte Makler können von den anderen Maklern den Ausgleich
verlangen."

Ein anderer Makler läuft also Gefahr sein Honorar mit dem Kollegen teilen zu
müssen. Der Eigentümer muss möglicherweise auch bei direktem Abschluss aus
eigener Tasche dem Makler Honorar zahlen. Für beide Fälle also keine gute
Ausgangs-Verhandlungsbasis um einen deutlich besseren Preis zu erziehlen.
Post by Werner Tann
Wenn der Interessent dann z. B. einen
Maklerkonkurrenten mit günstigerer Provision findet
wie gesagt: nicht unmöglich - aber: mit Konfliktpotential versehen. Wenn man
verschweigt, dass man das Objekt schon über Makler X kennengelernt hat ist
Streit vorprogrammiert. Und der erste Makler hat keine schlechten Karten
wenn das ganze gerichtlich ausgefochten werden sollte.
Post by Werner Tann
hat der erste
Makler - ohne entsprechende schriftliche oder (beweisbare) mündliche
Vereinbarung - Pech gehabt. Dito bei Direktkontakt des Interessenten
mit dem Eigentümer.
der Makler führt ein Tagebuch. Dieses Tagebuch wird beweisen, dass er mit
dem Interessenten als erster Kontakt hatte bzw. das Objekt als erster
vorgestellt hat. Alles eine Frage der Beweiswürdigung und Glaubhaftmachung.
Werner Tann
2009-07-18 09:53:28 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Werner Tann
Nach welchem Gesetz oder welcher Vereinbarung?
Maklergesetz
§6 - Provision
Heutzutage muß man wirklich schon Jus studieren, ehe man über einen
Makler (oder besser gesagt ohne ihn) eine Wohnung mietet. Danke für
die ausführliche Antwort.
Robert Waldner
2009-07-19 19:57:57 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Oft verpflichten solche Papiere den Interessenten dazu, die
besichtigte Wohnung nur über den Makler xy zu mieten oder zu kaufen
oder gar nicht. Das soll verhindern, daß der Interessent den
Eigentümer ausbaldowert und mit ihm direkt abschließt, um die
Provision zu umgehen.
Das ist ja so weit verstaendlich, wenn der Makler die Arbeit macht,
will er auch die Kohle dafuer (ueber die Qualitaet der Arbeit und die
Hoehe der Provision moecht ich jetzt nicht sprechen).

Gut war die Maklerin, die mir nach Wohnungsbesichtigung ein Papierl
hingehalten hat, wo ich mich mit Unterschrift haett verpflichten
sollen, den Mietvertrag zu unterschreiben - wohlgemerkt, ohne den zu
kennen.
Und die war ganz verdutzt, dass ich mich geweigert hab, was zu
unterschreiben, mit dem ich mich verpflichte, was zu unterschreiben,
was ich nicht kenn ...
Standard-Vordruck einer gar nicht mal so kleinen Wiener Maklerfirma.

cheers,
&rw.
--
-- LIVE AND ON YOUR SCREEN: MICROSOFT WINDOWS, LOTUS NOTES,
-- *AND* SAP! ALL AMATEUR ACTION, UNCENSORED AND UNCUT!
-- musthavecreditcardandsupportcontract...
-- - Peter da Silva
Hans-Christian Grosz
2009-07-20 04:11:29 UTC
Permalink
Post by Robert Waldner
Gut war die Maklerin, die mir nach Wohnungsbesichtigung ein Papierl
hingehalten hat, wo ich mich mit Unterschrift haett verpflichten
sollen, den Mietvertrag zu unterschreiben - wohlgemerkt, ohne den zu
kennen.
Da kann man sichs ja noch aussuchen, aber ich kenne auch folgenden
Fall:

Wohnung befristet.
Nach 4 Jahren erste Verlängerung um ca. 30 Eur 30 Eur zzgl.
Finanzierungsgebühr, bei der HV direkt.
Nach weiteren 4 Jahren zweite Verlängerung, kostete plötzlich 230(!)
Eur zzgl. Finanzierungsgebühr, diesmal beim Makler, der das für die HV
abwickelte. Die HV war auch auf Nachfrage nicht bereit, da neuerdings
alles der Makler abfertigt. Der Vertrag war übrigens ein
Standardvordruck, bzw. gab es bereits 2 alte Verträge mit identischem
Inhalt, bis auf Datumsangaben.

Interessant war auch die Aussage des Maklers bzgl. einer
Zahlungsbestätigung hierzu: "Nein, Bestätigung können wir Ihnen
klarerweise _nicht_ geben, schliesslich ... [08/15-Ausrede]"

Aber was will man machen, wenn man schon dort wohnt und auf die
Verlängerung defakto angewiesen ist - da ein kurzfristiger Umzug weder
wirtschaftlich noch zeitlich interessant war?

HC
Bernd Petrovitsch
2009-07-20 08:08:59 UTC
Permalink
Hans-Christian Grosz wrote:
[...]
Post by Hans-Christian Grosz
Interessant war auch die Aussage des Maklers bzgl. einer
Zahlungsbestätigung hierzu: "Nein, Bestätigung können wir Ihnen
klarerweise _nicht_ geben, schliesslich ... [08/15-Ausrede]"
Und nächstest Monat kommt er wieder und will das Geld nochmal haben?
Naja, ohne Rechnung gibt es auch kein Geld. Sollen "sie" halt mahnen.
Post by Hans-Christian Grosz
Aber was will man machen, wenn man schon dort wohnt und auf die
Verlängerung defakto angewiesen ist - da ein kurzfristiger Umzug weder
wirtschaftlich noch zeitlich interessant war?
Tja, deshalb geht ja obiges rein .....

Bernd
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Werner Tann
2009-07-20 08:45:05 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Post by Hans-Christian Grosz
Interessant war auch die Aussage des Maklers bzgl. einer
Zahlungsbestätigung hierzu: "Nein, Bestätigung können wir Ihnen
klarerweise _nicht_ geben, schliesslich ... [08/15-Ausrede]"
Und nächstest Monat kommt er wieder und will das Geld nochmal haben?
Naja, ohne Rechnung gibt es auch kein Geld. Sollen "sie" halt mahnen.
Ohne Geld kriegst Du vermutlich schlicht und einfach keine
Vertragsverlängerung, das geht ja Zug um Zug. Und dann wird gar nichts
gemahnt, sondern ggf. räumungsgeklagt. Der Makler will sofort und bar
das Geld sehen, geht also in der Hinsicht keinerlei Risikon ein, von
wegen Nichtbezahlen.
Bernd Petrovitsch
2009-07-20 09:06:10 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Bernd Petrovitsch
Post by Hans-Christian Grosz
Interessant war auch die Aussage des Maklers bzgl. einer
Zahlungsbestätigung hierzu: "Nein, Bestätigung können wir Ihnen
klarerweise _nicht_ geben, schliesslich ... [08/15-Ausrede]"
Und nächstest Monat kommt er wieder und will das Geld nochmal haben?
Naja, ohne Rechnung gibt es auch kein Geld. Sollen "sie" halt mahnen.
Ohne Geld kriegst Du vermutlich schlicht und einfach keine
Vertragsverlängerung, das geht ja Zug um Zug. Und dann wird gar nichts
gemahnt, sondern ggf. räumungsgeklagt. Der Makler will sofort und bar
das Geld sehen, geht also in der Hinsicht keinerlei Risikon ein, von
wegen Nichtbezahlen.
Tja, da muß man halt Zeugen dabei haben.

Bernd
--
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russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Werner Tann
2009-07-20 09:44:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Tja, da muß man halt Zeugen dabei haben.
Zeugen wofür? Um mit ihrer Hilfe die Maklergebühren zurückzuklagen?
Das wäre mir eine zu unsichere Sache.
Bernd Petrovitsch
2009-07-20 09:50:32 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Bernd Petrovitsch
Tja, da muß man halt Zeugen dabei haben.
Zeugen wofür? Um mit ihrer Hilfe die Maklergebühren zurückzuklagen?
Das wäre mir eine zu unsichere Sache.
Zeugen für das mbMn - ähemm - grenzlegale Vorgehen der Maklers, eine
Rechnung zu verweigern.
Das ganze stinkt sowieso zum Himmel. Erinnert mich an "Schutzgeld",
Gravenreuth-Methoden u.ä..

Bernd
--
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russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Werner Tann
2009-07-20 11:44:21 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Zeugen für das mbMn - ähemm - grenzlegale Vorgehen der Maklers, eine
Rechnung zu verweigern.
Und wo zeigst Du das an, bzw. was hast Du davon, außer Arbeit? Das
Geld wirst Du sehr wahrscheinlich dadurch nicht zurückerhalten. Und
gerade beim Umzug (man hat ja bezahlt, und dieser steht an) hätte ich
was anderes zu tun, als dem Makler wegen Verletzung der
Rechnungspflicht vor die Füße zu spucken.
Bernd Petrovitsch
2009-07-22 16:53:01 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Bernd Petrovitsch
Zeugen für das mbMn - ähemm - grenzlegale Vorgehen der Maklers, eine
Rechnung zu verweigern.
Und wo zeigst Du das an, bzw. was hast Du davon, außer Arbeit? Das
Geld wirst Du sehr wahrscheinlich dadurch nicht zurückerhalten. Und
Tja, davon leben ja die Gravenreuths und ähnliches unseriöses Volk: Einfach
den erpreßten Betrag klein genug halten, daß sich deshalb prozessieren für
den einzelnen nicht "lohnt".

Schön, daß Gesetze und Vorschriften offensichtlich eh egal sind. Und dann
wundert sich noch jemand, wenn Gesetze als solche bestenfalls als
freundlicher Vorschlag gesehen werden (und ohne Kontrolle sowieso ignoriert
werden).

Bernd
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Werner Tann
2009-07-23 13:47:16 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Schön, daß Gesetze und Vorschriften offensichtlich eh egal sind. Und dann
wundert sich noch jemand, wenn Gesetze als solche bestenfalls als
freundlicher Vorschlag gesehen werden (und ohne Kontrolle sowieso ignoriert
werden).
Die Qualität eines Rechtssystems hängt nicht von der Klagsfreudigkeit
der Mitglieder ab, sondern davon, inwieweit das System es *jedem*
ermöglicht, sich bei minimalem Risiko gegen solche "Erpressungen" zu
wehren. Tut es das?
Bernd Petrovitsch
2009-07-23 14:24:37 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Bernd Petrovitsch
Schön, daß Gesetze und Vorschriften offensichtlich eh egal sind. Und dann
wundert sich noch jemand, wenn Gesetze als solche bestenfalls als
freundlicher Vorschlag gesehen werden (und ohne Kontrolle sowieso
ignoriert werden).
Die Qualität eines Rechtssystems hängt nicht von der Klagsfreudigkeit
der Mitglieder ab, sondern davon, inwieweit das System es *jedem*
ermöglicht, sich bei minimalem Risiko gegen solche "Erpressungen" zu
wehren. Tut es das?
Der Kläger (wegen 230€) trägt das Prozeßrisiko und hat (jahrelangen?!)
Zeitaufwand und/oder Anwaltskosten (die vermutlich auch nicht *alle* der
(verurteilte) Beklagte wird tragen müssen).
Ob das "minimal" ist, um - meines Verständnisses nach - offensichtlich
illegales Verhalten und eigene Kosten zu vermeiden?

Ja, ich weiß. Da ist wieder mal eine Grenze des Rechtssystems erreicht, wenn
geringe Schäden bei vielen gibt ....

Bernd
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Werner Tann
2009-07-23 15:28:08 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Der Kläger (wegen 230€) trägt das Prozeßrisiko und hat (jahrelangen?!)
Zeitaufwand und/oder Anwaltskosten (die vermutlich auch nicht *alle* der
(verurteilte) Beklagte wird tragen müssen).
Ob das "minimal" ist, um - meines Verständnisses nach - offensichtlich
illegales Verhalten und eigene Kosten zu vermeiden?
Da sind wir ja einig. Ich hatte Dich so verstanden, daß "gute" Gesetze
nichts nützen, wenn der Staatsbürger sich ihrer nicht bedient. Sich
des Rechts zu bedienen, um zu seinem Recht zu kommen, mag für den
einfachen Arbeiter formal genauso geregelt sein wie für den
Bank-Manager. Wenn die beiden aber ganz konkret einen Prozeß anfangen
wollen, ist die Gleichheit und Vergleichbarkeit der Mittel in keiner
Weise gegeben. Entsprechend kommen die beiden mit unterschiedlicher
Wahrscheinlichkeit zu ihrem Recht.

Aber das ist Thema von at.gesellschaft.politik.
Bernd Petrovitsch
2009-07-23 15:45:22 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Bernd Petrovitsch
Der Kläger (wegen 230€) trägt das Prozeßrisiko und hat (jahrelangen?!)
Zeitaufwand und/oder Anwaltskosten (die vermutlich auch nicht *alle* der
(verurteilte) Beklagte wird tragen müssen).
Ob das "minimal" ist, um - meines Verständnisses nach - offensichtlich
illegales Verhalten und eigene Kosten zu vermeiden?
Da sind wir ja einig. Ich hatte Dich so verstanden, daß "gute" Gesetze
nichts nützen, wenn der Staatsbürger sich ihrer nicht bedient. Sich
Sind es dann "gute Gesetze", wenn sich *viele*/dfast alle Staatsbürger ihrer
nicht bedienen, weil z.B. sie es wirtschaftlich nicht können (oder - wie
oben - das Verhältnis zwischen Risiko und Nutzen *für den einzelnen*
unverhältnismäßig ist)?
Es wird ja nicht besser, wenn das dann unter "shit happens" abgehakt wird,
weil die direkte Folge ist, das die "Gravenreuths" und andere Abzocker de
facto gut davon leben.
Tja, da braucht einen Musterprozeß vom VKI o.ä., oder?
Post by Werner Tann
des Rechts zu bedienen, um zu seinem Recht zu kommen, mag für den
einfachen Arbeiter formal genauso geregelt sein wie für den
Bank-Manager. Wenn die beiden aber ganz konkret einen Prozeß anfangen
wollen, ist die Gleichheit und Vergleichbarkeit der Mittel in keiner
Weise gegeben. Entsprechend kommen die beiden mit unterschiedlicher
Wahrscheinlichkeit zu ihrem Recht.
V.a. läuft es ja anders. Wenn ein Normalsterblicher klagt, wird es von einer
Seite als "Querulant klagt coolen erfolgreichen Unternehmer" dargestellt.
Post by Werner Tann
Aber das ist Thema von at.gesellschaft.politik.
Also ich seh das schon auch im "Verantwortungsbereich" von a.g.r.[0]

Bernd

[0]: Sow wie "Technikfolgenabschätzung" auch in der Technik on-topic ist.
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Hans-Christian Grosz
2009-07-24 13:52:04 UTC
Permalink
Der Kläger (wegen 230€) trägt das Prozeßrisiko und hat (jahrelangen?!)
Zeitaufwand und/oder Anwaltskosten (die vermutlich auch nicht *alle* der
(verurteilte) Beklagte wird tragen müssen).
Ob das "minimal" ist, um - meines Verständnisses nach - offensichtlich
illegales Verhalten und eigene Kosten zu vermeiden?
Die Problematik sind tatsächlich die Nebenkosten. Klar, man kann in
eindeutigen Fällen die Prozesskosten auf den Schuldigen abwälzen, aber
was ist z.B. mit der notwendigen Freizeit? Wenn ich für z.B. für einen
einfachen Fall mit mündlicher Verhandlung den Aufwand von ca. einem
Arbeitstag ansetze, also 8-9h, zu je 20 Eur, so ist allein dieser
Verdienstentgang ein Grossteil der Streitsumme, Folgeverhandlungen
sind da noch nichtmal eingerechnet. Soweit ich weiss, wird dieser
Aufwand im Allgemeinen nicht selten ersetzt.

HC
Ferenc Staedter
2009-07-24 14:03:23 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Soweit ich weiss, wird dieser
Aufwand im Allgemeinen nicht selten ersetzt.
________________________^^^^^^^

Meinst du das wirklich so?
--
lG Ferenc
Hans-Christian Grosz
2009-07-24 14:08:31 UTC
Permalink
Post by Ferenc Staedter
Post by Hans-Christian Grosz
Soweit ich weiss, wird dieser
Aufwand im Allgemeinen nicht selten ersetzt.
________________________^^^^^^^
Meinst du das wirklich so?
Danke, ist wohl die Hitzewelle :)

Korrekt: Soweit ich weiss, wird dieser Aufwand im Allgemeinen NICHT
ersetzt.

HC
Hans-Christian Grosz
2009-07-22 16:33:42 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Ohne Geld kriegst Du vermutlich schlicht und einfach keine
Vertragsverlängerung, das geht ja Zug um Zug. Und dann wird gar nichts
gemahnt, sondern ggf. räumungsgeklagt. Der Makler will sofort und bar
das Geld sehen, geht also in der Hinsicht keinerlei Risikon ein, von
wegen Nichtbezahlen.
Genauso ist bzw. war es.

Da ich bereits dort wohnte, waren die Alternative: Zahlen oder
Umziehen. Die 230 Eur rechtfertigten einen Umzug nicht, ebenso den
Aufwand der gerichtlichen Verfolgung aus damaliger sicht. Ergo war die
Wahl einfach, auch wenns, wie ihr so schön postet "zum Himmel
stinkte". :)

HC
Katharina Scholz
2009-08-14 12:59:11 UTC
Permalink
Post by Hans-Christian Grosz
Interessant war auch die Aussage des Maklers bzgl. einer
Zahlungsbestätigung hierzu: "Nein, Bestätigung können wir Ihnen
klarerweise _nicht_ geben, schliesslich ... [08/15-Ausrede]"
Also da gibts bei mir keine 08/15-Ausreden. Ohne Bestätigung kein
Geld! Oder soll ich mal kurz beim Finanzamt anrufen, was die zu seiner
Ausrede meinen?

Kathi (die bis jetzt nur Makler erlebt hat, wo Bestätigungen kein
Problem waren, aber bei einer Verlängerung eines Mietvertrages braucht
man ja NORMALERWEISE keinen Makler)
Hans Huber
2009-08-29 08:40:35 UTC
Permalink
"Katharina Scholz" schrieb
Verlängerung eines Mietvertrages braucht man ja NORMALERWEISE keinen
Makler)
Dass man keinen braucht ist klar. Nur der gute Mann/Frau möchte natürlich
Geld verdienen, und so es die vertraglichen oder gesetzlichen
Rahmenbedinungen irgendwie hergeben wirst Du kaum einen finden, der Dich aus
"seiner Obhut" entlässt. Ergo: zahlen oder andere Wohnung suchen.
Bernd Petrovitsch
2009-07-17 13:52:42 UTC
Permalink
Alexander Fischer wrote:
[...]
Post by Alexander Fischer
Die spannende Frage an dem Post wäre doch, "Bin ich an diesen
unterschriebenen Kaufpreis bzw. das Versprechen, nicht mehr
nachzuverhandeln, gebunden?"
Formal würde das ja so ablaufen:
- Der 1. Vertrag wird mit "ich nimm die Wohnung nicht" entsorgt.
- Und dann kann man ja immer noch einen neuen 2. Vertrag (mit anderen
Konditionen) machen, *wenn* der Makler drauf einsteigt.
Und am *wenn* wird's halt in der Praxis hängen, weil wenn ich Makler bin und
andere vorher sowas unterschreiben laß, ist ja wohl klar, daß ich mir
handeln/raunzen nachher ersparen will (oder es gibt sonst gute Gründe
dafür).
Post by Alexander Fischer
Ich würde mal sagen, den Versuch zu verhandeln kann man nicht wirklich
vertraglich untersagen. Und wenn sich später beide Parteien auf einen
Why not?
Wird nur viele nicht davon abhalten, trotzdem was zu probieren. Kann man
halt leichter abwürgen.
Post by Alexander Fischer
geringeren Preis einigen sollten, können sie sich ja auch darauf
einigen dass vormalige Erklärung nichtig ist.
Sicher, why not?
Grade bei Wohnungen u.ä. steckt' der Teufel oft im Detail, was da jetzt
wirklich wie schon vorhanden ist - sowohl technisch/fachlich[0] wie
geschmacklich[1] - und wie es wirklich ausschaut und wie gut der Zustand
ist.
Post by Alexander Fischer
Oder ist das ggf. ein Problem mit der (oftmals prozentuellen)
Maklerprovision?
Der Makler wird kein Problem haben, wenn der Kaufpreis runtergeht, aber
seine Provision nicht.

Bernd

[0]: "Parkettfußböden" können ja gepflegt und 1A sein oder auch 10 Jaher alt
mit 3 Überschwemmungen hinter sich. Therme ist ja auch so eine Sache.
Bei Altbauwohnungen sind oft "übergroße" Fensterbretter innen mit
Heizkörper drunter und das ist heiztechnisch auch nicht sonderlich
optimal. Wieviele Stromkreise gibt es und welche sind wo[2]?
Find sowas mal in Anzeigen .....
[1]: Z.B. bei Tapeten, Wandbemalung,Möbelierung etc. Selbst Photos sind
nicht der Weisheit letzter Schluß.
[2]: Ist z.B. in einer Küche nicht ganz unwichtig.
--
"Designed for Windows" ist das Äquivalent zu Entwicklungsprinzipien der
russischen Armee: es muß so gut sein, daß es ein Bauerntrampel nur
schwer mutwillig kaputt kriegt. - Arnim Sommer
Josef Werner
2009-07-17 15:52:30 UTC
Permalink
* Roman Schreiber wrote:

[Maklergebühren]
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben?
Den (Allein-)Vermittlerauftrag, schließlich willst du ja die Dienste
eines Maklers in Anspruch nehmen.

Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse.
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
--
Jo
Otto Adam
2009-07-17 17:33:11 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
[Maklergebühren]
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben?
Den (Allein-)Vermittlerauftrag, schließlich willst du ja die Dienste
eines Maklers in Anspruch nehmen.
Die meisten Mieter, die ich kenne, wuerden gerne auf die Dienste von
Maklern verzichten.

Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Post by Josef Werner
Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse.
Das waere bei meiner letzten Inanspruchnahme eines Maklers schwierig
geworden. Da trafen wir uns erstmals in der Wohnung.
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.

mfg
otto
Josef Werner
2009-07-17 19:41:33 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
[Maklergebühren]
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben?
Den (Allein-)Vermittlerauftrag, schließlich willst du ja die Dienste
eines Maklers in Anspruch nehmen.
Die meisten Mieter, die ich kenne, wuerden gerne auf die Dienste von
Maklern verzichten.
Glaube ich gerne, nur wird der Makler vom Eigentümer mit der
Vermietung beauftragt und daher wären Beschwerden an den Eigentümer zu
richten.
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse.
Das waere bei meiner letzten Inanspruchnahme eines Maklers schwierig
geworden. Da trafen wir uns erstmals in der Wohnung.
Wenn der Makler einen Alleinvermittlungsauftrag hat kann er das machen.
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
--
Jo
Otto Adam
2009-07-17 21:47:44 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Die meisten Mieter, die ich kenne, wuerden gerne auf die Dienste von
Maklern verzichten.
Glaube ich gerne, nur wird der Makler vom Eigentümer mit der
Vermietung beauftragt und daher wären Beschwerden an den Eigentümer zu
richten.
Die der Mieter meist erst trifft, wenn er sich mit dem Makler
auseinander gesetzt hat.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Wirken durchweg serioes und angenehm im Vergleich zu 3 von 5 Maklern mit
denen ich bisher zu tun hatte.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
Das ist immer noch fahscl.

mfg
otto
Josef Werner
2009-07-18 02:28:54 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Wirken durchweg serioes und angenehm im Vergleich zu 3 von 5 Maklern mit
denen ich bisher zu tun hatte.
Stammtischgewäsch!
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
Das ist immer noch fahscl.
Du bist eindeutig in der falschen Gruppe, such' dir lieber etwas in
Richtung at.freizeit.nonsense.
Du liest dich wie 'Gasthaus, nach dem dritten Bier'.
--
Jo
Werner Tann
2009-07-18 08:28:59 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Du liest dich wie 'Gasthaus, nach dem dritten Bier'.
... und Du des öfteren nach "Flegel hat Ausgang".
Josef Werner
2009-07-18 09:38:37 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Josef Werner
Du liest dich wie 'Gasthaus, nach dem dritten Bier'.
... und Du des öfteren nach "Flegel hat Ausgang".
Trottel!
--
Jo
Werner Tann
2009-07-18 09:53:28 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Post by Werner Tann
Post by Josef Werner
Du liest dich wie 'Gasthaus, nach dem dritten Bier'.
... und Du des öfteren nach "Flegel hat Ausgang".
Trottel!
Okay, meinetwegen auch gerne "Trottel hat Ausgang". Wenn Du meinst,
das sei für Dich die bessere Bezeichnung.
Josef Werner
2009-07-18 10:03:00 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Josef Werner
Du liest dich wie 'Gasthaus, nach dem dritten Bier'.
... und Du des öfteren nach "Flegel hat Ausgang".
Wenn man im Glashaus sitzt,...:

Zitat Werner Tann:
"Natürlich gibt's makelnde Arschlöcher zuhauf."

Sie sind sehr glaubwürdig, Herr Oberlehrer.
--
Jo
Werner Tann
2009-07-18 13:09:31 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
"Natürlich gibt's makelnde Arschlöcher zuhauf."
Sie sind sehr glaubwürdig, Herr Oberlehrer.
Welcher anständige Makler fühlt sich durch diese Aussage getroffen?
Wenn Du wiederum Otto unterstellst, er sei besoffen, wenn er postet,
oder zu mir Trottel sagst, ist das ein Unterschied, den zu erkennen
ich natürlich von Leuten Deines geistigen Schlages nicht erwarte.

eod
Josef Werner
2009-07-18 16:45:10 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Josef Werner
"Natürlich gibt's makelnde Arschlöcher zuhauf."
Sie sind sehr glaubwürdig, Herr Oberlehrer.
Welcher anständige Makler fühlt sich durch diese Aussage getroffen?
Wenn Du wiederum Otto unterstellst, er sei besoffen, wenn er postet,
oder zu mir Trottel sagst, ist das ein Unterschied, den zu erkennen
ich natürlich von Leuten Deines geistigen Schlages nicht erwarte.
Wenn sich halbgebildete Pseudointellektuelle selbst demaskieren darf
man das ab jetzt "enttannen" nennen?
--
Jo
Otto Adam
2009-07-18 08:30:19 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Wirken durchweg serioes und angenehm im Vergleich zu 3 von 5 Maklern mit
denen ich bisher zu tun hatte.
Stammtischgewäsch!
Warum? Weil es Dir nicht gefaellt?

Es ist halt so, dass ich bisher ueberwiegend mit unangenehmen
Zeitgenossen zu tun hatte, wenn es Makler waren.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
Das ist immer noch fahscl.
Du bist eindeutig in der falschen Gruppe
Nein. Warum?

Du stellst Behauptungen auf, die einfach nicht wahr sind und ich stelle
das fest.

Offenbar bist Du selber Makler und fuehlst Dich halt auf den Schlips
getreten.

Wenn ich Deine Aeusserungen aus Deinem ersten Posting dieses Threads,
auf das ich geantwortet habe, so ueberdenke, gehoerst Du auch zu den
Vertretern Deiner Berufsgruppe, mit denen ich lieber keine Geschaefte
machen moechte.

mfg
otto
Josef Werner
2009-07-18 09:38:04 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Wirken durchweg serioes und angenehm im Vergleich zu 3 von 5 Maklern mit
denen ich bisher zu tun hatte.
Stammtischgewäsch!
Warum? Weil es Dir nicht gefaellt?
Es ist halt so, dass ich bisher ueberwiegend mit unangenehmen
Zeitgenossen zu tun hatte, wenn es Makler waren.
Du schreibst nur vages Blabla, nichts Konkretes.
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
Das ist immer noch fahscl.
Du bist eindeutig in der falschen Gruppe
Nein. Warum?
Du stellst Behauptungen auf, die einfach nicht wahr sind und ich stelle
das fest.
Dann stelle das nicht fest, sondern richtig.
Also, wen interessiert es (berechtigt), was der OP für gerechtfertigt
hält?
Post by Otto Adam
Offenbar bist Du selber Makler und fuehlst Dich halt auf den Schlips
getreten.
Nein. Ich bin weder Makler noch bist du *mir* auf den Schlips
getreten. Du verunglimpfst einen ganze Berufsgruppe mit dem billigen
Argument der angeblich schlechten Erfahrungen, die du mit einzelnen
Vertretern dieses Berufs gemacht hast und *das* bringt mich auf die
Palme. Genau so gut könnte man alle Ärzte, Juristen, Bahnbedienstete,
Lehrer, Systemadministratoren etc. abqualifizieren. Das meine ich mit
Stammtischgewäsch nach dem dritten Bier, das ist unüberlegt und billig.
Post by Otto Adam
Wenn ich Deine Aeusserungen aus Deinem ersten Posting dieses Threads,
auf das ich geantwortet habe, so ueberdenke, gehoerst Du auch zu den
Vertretern Deiner Berufsgruppe, mit denen ich lieber keine Geschaefte
machen moechte.
Wie gesagt, mit mir kannst du keine Geschäfte machen, aber vielleicht
mit den Maklern von Oberbank, Bank Austria, Sparkasse, Raiffeisenbank,
Volksbank, Volkskreditbank und noch anderen unseriösen Unternehmen
dieser Art. Alles Gauner, wirklich!
--
Jo
Otto Adam
2009-07-18 10:03:14 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen begegne
als Immobilienmaklern.
Aus Erfahrung, uebrigens.
Gebrauchtwagenhändler ist auch sehr beliebt, ebenso Politiker ...
Wirken durchweg serioes und angenehm im Vergleich zu 3 von 5 Maklern mit
denen ich bisher zu tun hatte.
Stammtischgewäsch!
Warum? Weil es Dir nicht gefaellt?
Es ist halt so, dass ich bisher ueberwiegend mit unangenehmen
Zeitgenossen zu tun hatte, wenn es Makler waren.
Du schreibst nur vages Blabla, nichts Konkretes.
Wuerden Dich konkretere Dinge interessieren?

Ich will aber meine negativen Erfahrungen mit Maklern hier nicht im
Detail eroertern, das war damals schon recht unangenehm und liess sich
nur ueber Anwalt klaeren, was doch einiges an Kosten verursachte.

Andere waren nicht so arg, aber an die geltenden Gesetze haben die sich
auch nicht gehalten, ausser die letzte Maklerin, mit der ich
schliesslich zum Abschluss kam haette mir disbezueglich die Unwahrheit
gesagt.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Das ist schlicht faschl.
Das interessiert weder Vermieter/Verkäufer noch Makler noch
Gesetzgeber, also niemand anderen als den OP.
Das ist immer noch fahscl.
Du bist eindeutig in der falschen Gruppe
Nein. Warum?
Du stellst Behauptungen auf, die einfach nicht wahr sind und ich stelle
das fest.
Dann stelle das nicht fest, sondern richtig.
Also, wen interessiert es (berechtigt), was der OP für gerechtfertigt
hält?
Ich, zum Beispiel. Womit Deine Behauptung widerlegt ist.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Offenbar bist Du selber Makler und fuehlst Dich halt auf den Schlips
getreten.
Nein. Ich bin weder Makler noch bist du *mir* auf den Schlips
getreten.
Wie darf ich dann Deine Aussage in Deinem ersten Posting in diesem
Thread "...Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse..."
verstehen? Ich interpretierte da hinein, dass Du Makler (oder was
aehnliches) bist.
Post by Josef Werner
Du verunglimpfst einen ganze Berufsgruppe mit dem billigen
Argument der angeblich schlechten Erfahrungen, die du mit einzelnen
Vertretern dieses Berufs gemacht hast und *das* bringt mich auf die
Palme. Genau so gut könnte man alle Ärzte, Juristen, Bahnbedienstete,
Lehrer, Systemadministratoren etc. abqualifizieren. Das meine ich mit
Stammtischgewäsch nach dem dritten Bier, das ist unüberlegt und billig.
Wenn Du das so verstehen willst, bitte. Ich war eher bemueht, eben
*nicht* gleich die ganze Zunft zu verunglimpfen.
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Wenn ich Deine Aeusserungen aus Deinem ersten Posting dieses Threads,
auf das ich geantwortet habe, so ueberdenke, gehoerst Du auch zu den
Vertretern Deiner Berufsgruppe, mit denen ich lieber keine Geschaefte
machen moechte.
Wie gesagt, mit mir kannst du keine Geschäfte machen, aber vielleicht
mit den Maklern von Oberbank, Bank Austria, Sparkasse, Raiffeisenbank,
Volksbank, Volkskreditbank und noch anderen unseriösen Unternehmen
dieser Art. Alles Gauner, wirklich!
Das hast Du gesagt. Ich werde auch bei geschaeftlichem Kontakt mit
Unternehmen wie Du sie hier nennst besondere Vorsicht walten lassen,
wenn ich deren Immobilien-Abteilung in Anspruch nehme.

mfg
otto
Josef Werner
2009-07-18 10:41:25 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Also, wen interessiert es (berechtigt), was der OP für gerechtfertigt
hält?
Ich, zum Beispiel. Womit Deine Behauptung widerlegt ist.
Wenn du dich gerne als ein Niemand betrachten möchtest ...

Im Ernst, wegen einiger Querulanten wird in Österreich kein Gesetz
geändert. Die einschlägigen Bestimmungen für die Berufsgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder sehen eine genau definierte
Handlungsweise für Makler vor und diese Bestimmungen sind einzuhalten,
egal ob das dem OP schmeckt oder nicht.
Post by Otto Adam
Wie darf ich dann Deine Aussage in Deinem ersten Posting in diesem
Thread "...Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse..."
verstehen? Ich interpretierte da hinein, dass Du Makler (oder was
aehnliches) bist.
Ich bin ... ach, die Profession tut nichts zur Sache.
Wenn du irgendeine Dienstleistung von mir erwartest, musst du vorher
einen Vertrag/Vereinbarung unterschreiben, sonst werde ich für dich
keinen Finger rühren. So wird das eben auch von Maklern gehandhabt.
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Du verunglimpfst einen ganze Berufsgruppe mit dem billigen
Argument der angeblich schlechten Erfahrungen, die du mit einzelnen
Vertretern dieses Berufs gemacht hast und *das* bringt mich auf die
Palme. Genau so gut könnte man alle Ärzte, Juristen, Bahnbedienstete,
Lehrer, Systemadministratoren etc. abqualifizieren. Das meine ich mit
Stammtischgewäsch nach dem dritten Bier, das ist unüberlegt und billig.
Wenn Du das so verstehen willst, bitte. Ich war eher bemueht, eben
*nicht* gleich die ganze Zunft zu verunglimpfen.
"Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen
begegne als Immobilienmaklern."
Die Aussage klingt wirklich sehr bemüht.
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Alles Gauner, wirklich!
Das hast Du gesagt. Ich werde auch bei geschaeftlichem Kontakt mit
Unternehmen wie Du sie hier nennst besondere Vorsicht walten lassen,
wenn ich deren Immobilien-Abteilung in Anspruch nehme.
Ja, mach das, die Welt ist schlecht und voller Vorurteile.
--
Jo
Otto Adam
2009-07-18 17:41:53 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
Post by Josef Werner
Also, wen interessiert es (berechtigt), was der OP für gerechtfertigt
hält?
Mich, zum Beispiel. Womit Deine Behauptung widerlegt ist.
^leichten Grammatikfeler korrigiert ;-)
Post by Josef Werner
Wenn du dich gerne als ein Niemand betrachten möchtest ...
Nein, im Gegenteil - ich bin *jemand* deshalb ist es unwahr, dass es
niemand interessiert, sondern es interessiert jemanden.
Post by Josef Werner
Im Ernst, wegen einiger Querulanten wird in Österreich kein Gesetz
geändert. Die einschlägigen Bestimmungen für die Berufsgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder sehen eine genau definierte
Handlungsweise für Makler vor und diese Bestimmungen sind einzuhalten,
egal ob das dem OP schmeckt oder nicht.
Verstehe ich jetzt nicht ganz - wen siehst Du als Querulanten? Die
Kunden oder die Makler selber?
Post by Josef Werner
Wie darf ich dann Deine Aussage in Deinem ersten Posting in diesem
Thread "...Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse..."
verstehen? Ich interpretierte da hinein, dass Du Makler (oder was
aehnliches) bist.
Ich bin ... ach, die Profession tut nichts zur Sache.
Wenn du irgendeine Dienstleistung von mir erwartest, musst du vorher
einen Vertrag/Vereinbarung unterschreiben, sonst werde ich für dich
keinen Finger rühren. So wird das eben auch von Maklern gehandhabt.
OK. Vielleicht machst Du auch so Sachen wie Makler. :-)
Post by Josef Werner
Wenn Du das so verstehen willst, bitte. Ich war eher bemueht, eben
*nicht* gleich die ganze Zunft zu verunglimpfen.
"Es gibt nur wenige Berufsgruppen, denen ich mit mehr Misstrauen
begegne als Immobilienmaklern."
Die Aussage klingt wirklich sehr bemüht.
Du weisst ja nicht, was ich geschrieben haette, wenn ich nicht so ein
zurueckhaltender, ueberlegter, hoeflicher Mensch waere.
Post by Josef Werner
Post by Josef Werner
Alles Gauner, wirklich!
Das hast Du gesagt. Ich werde auch bei geschaeftlichem Kontakt mit
Unternehmen wie Du sie hier nennst besondere Vorsicht walten lassen,
wenn ich deren Immobilien-Abteilung in Anspruch nehme.
Ja, mach das, die Welt ist schlecht und voller Vorurteile.
Da muss ich Dir zustimmen.

mfg
otto
Werner Tann
2009-07-18 08:28:59 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Josef Werner
Post by Otto Adam
Die meisten Mieter, die ich kenne, wuerden gerne auf die Dienste von
Maklern verzichten.
Glaube ich gerne, nur wird der Makler vom Eigentümer mit der
Vermietung beauftragt und daher wären Beschwerden an den Eigentümer zu
richten.
Die der Mieter meist erst trifft, wenn er sich mit dem Makler
auseinander gesetzt hat.
Trotzdem sind es nicht die Makler, die sich Objekte "unter den Nagel
reißen", um Interessenten abzuzocken, sondern Eigentümer schalten
Makler vor, weil sie sich - böse gesagt - zu gut sind, sich direkt mit
Interessenten abzuplagen.
Matthias Kahlert
2009-07-18 14:19:20 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Trotzdem sind es nicht die Makler, die sich Objekte "unter den Nagel
reißen", um Interessenten abzuzocken, sondern Eigentümer schalten
Makler vor, weil sie sich - böse gesagt - zu gut sind, sich direkt mit
Interessenten abzuplagen.
...und dabei einen Wertabschlag in Kauf nehmen, der wohl über die
Provisionsansprüche noch hinausgeht. Warum wohl werden Begriffe wie
"proviosionsfrei", "ohne Makler", "direkt vom Eigentümer" - wenn
zutreffend - so prominent in Verkaufsunterlagen, Anzeigen, etc. plaziert?
--
Matthias
Heinrich Moser
2009-07-17 19:03:55 UTC
Permalink
Post by Josef Werner
[Maklergebühren]
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben?
Den (Allein-)Vermittlerauftrag, schließlich willst du ja die Dienste
eines Maklers in Anspruch nehmen.
Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse.
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Kann es sein, dass du hier zwei Sachen verwechselst? Wenn ich den
Thread richtig verstanden habe, geht es darum, dass der *Ver*käufer
die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen will, und da ist es (meiner
Erfahrung nach) üblich, dass die (Kauf-)Interessenten den Makler
direkt in der Wohnung treffen, ohne zuvor mit ihm einen
(schriftlichen) Vertrag abgeschlossenen zu haben.

Den Allein-Vermittlerauftrag bekommst du (AFAIK) in diesem Fall vom
*Ver*käufer, z.B. irgendeine Klausel, wonach du die Provision auch
bekommst, wenn der Verkäufer sich (ohne deine Hilfe) innerhalb der
nächsten X Monate mit einem Käufer einigt.

Damit sollte es auch unnötig sein, irgendeine Art von Vertrag mit den
Interessenten abzuschließen (natürlich abgesehen vom Kaufvertrag
selbst :-) ).

LG,
Heinzi
Josef Werner
2009-07-17 19:59:03 UTC
Permalink
Post by Heinrich Moser
Post by Josef Werner
[Maklergebühren]
Post by Roman Schreiber
Was hat der Interessent zu unterschreiben?
Den (Allein-)Vermittlerauftrag, schließlich willst du ja die Dienste
eines Maklers in Anspruch nehmen.
Ohne Vertrag bekommst du von mir nicht einmal die Adresse.
Was deiner Meinung nach gerechtfertigt ist, interessiert niemanden.
Kann es sein, dass du hier zwei Sachen verwechselst? Wenn ich den
Thread richtig verstanden habe, geht es darum, dass der *Ver*käufer
die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen will, und da ist es (meiner
Erfahrung nach) üblich, dass die (Kauf-)Interessenten den Makler
direkt in der Wohnung treffen, ohne zuvor mit ihm einen
(schriftlichen) Vertrag abgeschlossenen zu haben.
Wie schon erwähnt, kann der Makler so vorgehen, wenn er einen
Alleinvermittlungsauftrag hat, sonst riskiert er, umsonst zu arbeiten.
Post by Heinrich Moser
Den Allein-Vermittlerauftrag bekommst du (AFAIK) in diesem Fall vom
*Ver*käufer, z.B. irgendeine Klausel, wonach du die Provision auch
bekommst, wenn der Verkäufer sich (ohne deine Hilfe) innerhalb der
nächsten X Monate mit einem Käufer einigt.
Richtig, deswegen wollen Makler ebendiesen Alleinvermittlungsauftrag,
alle anderen Varianten sind relativ uninteressant.
Post by Heinrich Moser
Damit sollte es auch unnötig sein, irgendeine Art von Vertrag mit den
Interessenten abzuschließen (natürlich abgesehen vom Kaufvertrag
selbst :-) ).
Eine Provisionsvereinbarung ist unumgänglich, sonst handelt der Makler
standeswidrig.

Wir haben in Österreich nun einmal eine unglückliche Lösung der
Provisionspflicht. Der Makler muss verdienstvoll tätig geworden sein
und er darf nur bei Erfolg eine Provision verlangen. Da heißt, der
spätere Mieter/Käufer zahlt für alle anderen, die nur geschaut haben,
mit. Bei manchen Wohnungen fährst du 10-mal hin, triffst dich mit 50
Interessenten und bekommst genau Null; der 51ste nimmt die Wohnung und
zahlt mit seiner Provision deinen bisherigen Aufwand mit.
--
Jo
Werner Tann
2009-07-17 20:15:48 UTC
Permalink
Post by Heinrich Moser
Kann es sein, dass du hier zwei Sachen verwechselst? Wenn ich den
Thread richtig verstanden habe, geht es darum, dass der *Ver*käufer
die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen will,
Der OP hat eindeutig aus der Sicht des Interessenten geschrieben und
argumentiert. Er will ja kein Papierl unterschreiben.
Post by Heinrich Moser
Den Allein-Vermittlerauftrag bekommst du (AFAIK) in diesem Fall vom
*Ver*käufer, z.B. irgendeine Klausel, wonach du die Provision auch
bekommst, wenn der Verkäufer sich (ohne deine Hilfe) innerhalb der
nächsten X Monate mit einem Käufer einigt.
Wer sprach von einem Allein-Vermittlerauftrag? Hektisch sind Makler
natürlich primär dann, wenn es diesen nicht gibt. Weil dann ein
anderer Makler eher zuschlagen könnte. Oder weil gar der Interessent
den Eigentümer hintenrum kontaktiert und der Makler daher um die
Provision umfällt.
Post by Heinrich Moser
Damit sollte es auch unnötig sein, irgendeine Art von Vertrag mit den
Interessenten abzuschließen
... nur in Deiner Konstruktion mit dem Allein-Vermittlungsauftrag, der
nicht wirklich Thread-Thema ist.
Heinrich Moser
2009-07-17 20:28:51 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Heinrich Moser
Kann es sein, dass du hier zwei Sachen verwechselst? Wenn ich den
Thread richtig verstanden habe, geht es darum, dass der *Ver*käufer
die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen will,
Der OP hat eindeutig aus der Sicht des Interessenten geschrieben und
argumentiert. Er will ja kein Papierl unterschreiben.
Schon, aber mMn geht nicht klar heraus, ob

a) der OP als Interessent einen Makler beauftragt hat, für ihn eine
Wohnung zu finden, oder

b) der OP auf ein Wohnungsinserat reagiert hat, das von einem Makler
(im Auftrag des Verkäufers) gesetzt wurde.

Ich bin von (b) ausgegangen -- kann natürlich sein, dass ich damit
falsch liege.
Post by Werner Tann
Post by Heinrich Moser
Damit sollte es auch unnötig sein, irgendeine Art von Vertrag mit den
Interessenten abzuschließen
... nur in Deiner Konstruktion mit dem Allein-Vermittlungsauftrag, der
nicht wirklich Thread-Thema ist.
Wenn ich richtig informiert bin, ist sowas bei (b) der Normalfall.

LG,
Heinzi
Loading...