Roman Schreiber
2009-07-17 08:33:34 UTC
Hallo,
bei diversen Wohungsbesichtigungen (sowohl Eigentum als auch Miete) gabe es
bisher seitens der Makler folgende DREI Vorgehensweisen:
1. Ein Dokument, in dem sowohl die Besichtigung als auch die zu zauhlenden
Gebühren im Falle eines Vertragsabschlusses festgehalten wurden (konkret:
"Wenn der Interessent sich für dieses Objekt entscheidet, sind EUR xxx.xxx,-
als Kaufpreis und davon 3 % + USt Provision zu zahlen), das Dokument ist vor
Ort bei der Besichtigung auf der letzetn Seite zu unterschreiben.
2. Getrennt einen Besichtigungsschein und die Übersicht über Kaufpreis und
Provision für den Makler, beides sei bei der Besichtigung zu unterschreiben.
3. Nur einen Besichtigungsschein. Das "Finanzielle" wird dann bei konkretem
Kauf-/Mietinteresse ausgemacht (meiner Meinung nach die seriöseste
Vorgehensweise).
Die Fragen:
Was hat der Interessent zu unterschreiben? Meiner Meinung nach ist es ja OK,
einen "reinen" Besichtigunsschein zu unterschreiben, die Makler benötigen
diesen auch oft zum Beweis für die Agentur, daß sie mit einem Interessenten
die Besichtigung durchgeführt haben.
Aber: Ist es verpflichtend, gleich bei der Besichtigung zB einer
Eigentumswohung "sich festzunageln", daß im Falle eines Kaufes 3 % (also das
Maximum) als Provision und der exakte Kaufpreis von EUR xxx.xxx,- fällig
sind, und somit keinerlei Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist? Als wir
uns bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung mit einer Maklerin einmal
weigerten, noch in der Wohnung dieses Blatt mit den bereits voreingetragenen
Summen und Provisionssatz zu unterschreiben, ist die Maklerin ausgezuckt.
Ich teilte ihr mit, daß es unseriös ist, die Interessenten an Ort und Stelle
sofort festzunageln, eben aus dem Grund, daß es dann keinen
Verhandlungsspielraum mehr gäbe, und wir vorher noch überprüfen lassen
wollen, ob die Wohnung den angeführten Kaufpreis überhaupt wert ist.
Wie ist die Rechtslage dazu (wegen Unterschreiben müssen des Blattes mit KP
und Provision)?
Vielen Dank
Roman
bei diversen Wohungsbesichtigungen (sowohl Eigentum als auch Miete) gabe es
bisher seitens der Makler folgende DREI Vorgehensweisen:
1. Ein Dokument, in dem sowohl die Besichtigung als auch die zu zauhlenden
Gebühren im Falle eines Vertragsabschlusses festgehalten wurden (konkret:
"Wenn der Interessent sich für dieses Objekt entscheidet, sind EUR xxx.xxx,-
als Kaufpreis und davon 3 % + USt Provision zu zahlen), das Dokument ist vor
Ort bei der Besichtigung auf der letzetn Seite zu unterschreiben.
2. Getrennt einen Besichtigungsschein und die Übersicht über Kaufpreis und
Provision für den Makler, beides sei bei der Besichtigung zu unterschreiben.
3. Nur einen Besichtigungsschein. Das "Finanzielle" wird dann bei konkretem
Kauf-/Mietinteresse ausgemacht (meiner Meinung nach die seriöseste
Vorgehensweise).
Die Fragen:
Was hat der Interessent zu unterschreiben? Meiner Meinung nach ist es ja OK,
einen "reinen" Besichtigunsschein zu unterschreiben, die Makler benötigen
diesen auch oft zum Beweis für die Agentur, daß sie mit einem Interessenten
die Besichtigung durchgeführt haben.
Aber: Ist es verpflichtend, gleich bei der Besichtigung zB einer
Eigentumswohung "sich festzunageln", daß im Falle eines Kaufes 3 % (also das
Maximum) als Provision und der exakte Kaufpreis von EUR xxx.xxx,- fällig
sind, und somit keinerlei Verhandlungsspielraum mehr vorhanden ist? Als wir
uns bei der Besichtigung einer Eigentumswohnung mit einer Maklerin einmal
weigerten, noch in der Wohnung dieses Blatt mit den bereits voreingetragenen
Summen und Provisionssatz zu unterschreiben, ist die Maklerin ausgezuckt.
Ich teilte ihr mit, daß es unseriös ist, die Interessenten an Ort und Stelle
sofort festzunageln, eben aus dem Grund, daß es dann keinen
Verhandlungsspielraum mehr gäbe, und wir vorher noch überprüfen lassen
wollen, ob die Wohnung den angeführten Kaufpreis überhaupt wert ist.
Wie ist die Rechtslage dazu (wegen Unterschreiben müssen des Blattes mit KP
und Provision)?
Vielen Dank
Roman