Post by Michael UrayMüsste hier nicht die Gegenseite X welche im Besitz des Exekutionstitels
ist den Beweis erbringen, dass dieses Geld im Besitz von A war?
Wie die richterliche Würdigung hier konkret verläuft weiß ich nicht.
Aber die Exekutionsordnung legt fest, dass widersprüche Dritter
gerichtlich geltend zu machen sind, und sich gegen den Gläubiger oder
den Zahlungspflichtigen oder gegen beide richten können.
Post by Michael UrayWie kommt B dazu hier seinen Besitz belegen zu müssen? Er hat mit dieser
Sache ja nichts zu tun, außer denselben Wohnsitz zu haben.
Das fällt unter das Risiko seinen Wohnsitz und den Aufbewahrungsort
seiner Wertgegenstände mit einem Schuldner der seine Verpflichtungen
nicht bedient zu teilen.
Die aktuell neue Möglichkeit über oesterreich.gv.at seine
Hauptwohnsitzmeldung online zu ändern, oder diese auch per Handy-App zu
tun (ganz ohne zu fälschende Unterschrift des Unterkunftgebers) ist hier
ein zusätzliches Problem. Jedermann kann sich aktuell an Deiner
Anschrift hauptwohnsitzlich melden und Dich der Gefahr einer Exekution
aussetzen. Um herauszufinden ob sich fremde am eigenen Wohnsitz gemeldet
haben (oder noch immer gemeldet sind) muss man hingegen eine
kostenpflichtige Auskunft einholen - geht zwar nun auch per WebSite,
kostet aber.
Post by Michael UrayIch kann mich nicht erinnern, dass mir bei meinen Einkäufen von
Elektronik-Komponenten in den letzten Jahren in lokalen Geschäften mein
Name auf die Rechnung (Kassenzettel) gedruckt wurde.
Ich kann mich nicht erinnern, dass mir das nicht angeboten worden wäre
oder auf Nachfrage möglich war. Bei den üblichen bekannten
Elektronik-Händlern ist das Standard, und zwar deshalb weil die
Verkäufer Dir einen Lieferschein fakturieren mit dem Du dann zur Kasse
zahlen gehst. Ein Notebook nimmt man sich in der Regel nicht selbst vom
Stapel sondern begutachtet das ausgestellte Gerät, spricht einen
Verkäufer an das man es kaufen möchte und der erfasst die Daten.
Post by Michael UrayDie Garantie/Gewährleistung endet üblicherweise nach 2 Jahren und danach
sehe ich als Privatperson keine Notwendigkeit mehr, die Rechnung weiter
aufzubehalten.
Die meisten Privatpersonen werden ein Notebook nicht nur zu privaten
Zwecken sondern auch zu beruflichen Zwecken nutzen (und sei es nur
Weiterbildung oder die Abwicklung von Finanzonline) und daher zumindest
einen Teilbetrag als Werbungskosten geltend machen - also 7 Jahre
aufbewahren. Im Zweifel wird der Nachweis bei einem Notebook aber auch
ohne Rechnung gelingen - immerhin lässt sich ja mit wenigen Handgriffen
zeigen wessen Daten tatsächlich am Gerät vorhanden sind.
Post by Michael UrayWas wenn es sich in der Geldtasche von B befinden würde?
Diese wäre ja durch diverse Scheck- und Kreditkarten recht
offensichtlich B zuordenbar.
Die Situation ist konstruiert. Meine Geldtasche habe ich immer dabei -
wenn meine Lebensgefährtin gepfändet wird und ich bin nicht zuhause,
dann ist auch meine Geldbörse nicht zuhause.
Inwieweit der Vollzieher bei ganz offensichtlich fremden Eigentum von
einer Exekution absehen kann weiß ich nicht - ich würde es aber so
verstehen, dass er es mitnehmen muss wenn er nicht anderes Vermögen
findet das ihm geeigneter und eindeutiger zuordenbar erscheint und
ausreicht die Schuld zu tilgen.
Post by Michael UrayPost by Hans HuberJa, muss er. Selbst Wenn B anwesend ist und die Rechnung vorweisen kann.
Kann er alles beanspruchen, was er in der Wohnung vorfindet?
Wie wird hier das Eigentum von B geschützt?
Im Zuge der Exekution rechtlich gar nicht - erst im Nachgang.
Der Vollzieher wird sich jedoch überlegen welche Gegenstände erstens am
besten verwertbar und zweitens am wenigsten wahrscheinlich erfolgreich
beeinsprucht werden. Wenn genügend anderes Vermögen greifbar ist wird er
das bevorzugen und es steigt also denke ich die Wahrscheinlichkeit, dass
B sein Eigentum tatsächlich nicht übergeben muss.
Post by Michael UrayWarum an A?
Die Exekution wurde ja von der Gegenseite X falsch durchgeführt.
Falsch durchgeführt würde bedeuten, dass die Vorgangsweise nicht der
Exekutionsordnung entspricht - der Gesetzgeber hat das offenbar für "in
Ordnung" befunden, dass man sich sein Eigentum zurück-Klagen muss wenn
man mit einem Schuldner an gemeinsamer Adresse wohnt.
Tatsächlich sieht die Exekutionsordnung aber auch eine Klage gegen den
Gläubiger vor.