Discussion:
APCOA
(zu alt für eine Antwort)
Andreas Schwanzlberger
2004-01-21 21:43:43 UTC
Permalink
agr & afa
f'up afa

Hi!

Meine Fastschwiegermutter hat von "Mondl Trummer Thomas & Partner
Rechtsanwälte GmbH" ein Schreiben inkl. Erlagschein erhalten, indem € 92,-
gefordert werden, da sie an einem bestimmten Tag auf einem Parkplatz, der
von der APCOA Parking Austria AG bewirtschaftet wird einen PKW W....
abgestellt hätte. Bei Nichtbefolgung wird mehrmals eine Klagsdrohung
ausgesprochen.

Die Summe von € 92,- setzt sich wie folgt zusammen:

Pönalegebühr: 42,-
Gebühren der Zulassungsstelle: 14,-
Kosten der Kanzlei: 36,-

Meine Fastschwiegermutter hat das Auto mit 100% Sicherheit dort nicht
abgestellt, da sie keinen Führerschein besitzt. Korrekt ist, dass es ihr
Auto ist.


Dazu hätte ich einige Fragen:

1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)

2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen? Eine
Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...

3) Was konkret könnte/darf die APCOA einklagen? Unterlassungsklage an eine
Nichtführerscheinbesitzerin?

3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?

4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht. Dämnach könnte es sich
um einen Irrtum der APCOA handeln. Bei wem liegt die Beweislast?

5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)

Danke,
Schwanzl
--
vom Rechtswalzer wird mir übel!
Andreas Rudolf
2004-01-21 22:36:57 UTC
Permalink
Hi, zu einigen Punkten kann ich dir antworten -siehe jeweils unten....
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Als Fahrzeughalter hat sie die Pflicht, notfalls via Fahrtenbuch, jederzeit
nachweisen zu können wer wo mit ihrem Auto war. Das hat eben genau den Sinn,
dass sie z.B. Lenkererhebungen richtig beantworten bzw ihre persönliche
Unschuld (z.B. bei Fahrerflucht) beweisen kann. Kann sie keinen Lenker
angeben, ist sie als Halterin automatisch "fällig", im Extremfall kann es
sogar noch eine weitere Strafe geben weil sie kein Fahrtenbuch führt.
Post by Andreas Schwanzlberger
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht. Dämnach könnte es sich
um einen Irrtum der APCOA handeln. Bei wem liegt die Beweislast?
Das gibt mir zu denken. Die Apcoa verwaltet IMHO gebührenpflichtige
Parkplätze, die in der Regel durch Schrankenanlagen gesichert sind. Dort
einfach ohne zu bezahlen rauszufahren ist nicht unbedingt immer ganz einfach
wenngleich es fast immer möglich ist. Die Schrankenanlagen sind meist
Kameraüberwacht - kann die Apcoa die Fotos vorlegen und kann man darauf
vielleicht sogar den Fahrer erkennen ? Oder sieht man gar ein ganz anderes
Fahrzeug und hat sich die Apcoa bei der Kennzeichennummer
verschrieben/vertippt ?

Die "Ausrede" (ohne dass ich das unterstellen möchte !) dass die Dame nicht
weiss, wer das Fahrzeug gelenkt hat ist jedenfalls nicht zulässig, denn
würde sie tatsächlich gelten, dann wäre keine derartige Anzeige oder
Anonymverfügung mehr möglich da plötzlich niemand mehr wissen würde, wer
sein Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt hat ....
Clemens Aigner
2004-01-22 06:40:58 UTC
Permalink
Post by Andreas Rudolf
Das gibt mir zu denken. Die Apcoa verwaltet IMHO gebührenpflichtige
Parkplätze, die in der Regel durch Schrankenanlagen gesichert sind.
Sie hat aber auch genuegende, wo es keine Schrankenanlagen
gibt, sondern nur ein Schild, dass hier Gebuehrenpflicht
herrscht ("Mit dem Abstellen schliessen Sie einen Vertrag...")
In Wien oft in der Naehe von U-Bahnstationen.

Nur, um die rechtliche Beurteilung zu erleichtern ...

Clemens
Robert Schreiner
2004-01-22 07:57:30 UTC
Permalink
Post by Andreas Rudolf
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Als Fahrzeughalter hat sie die Pflicht, notfalls via Fahrtenbuch, jederzeit
nachweisen zu können wer wo mit ihrem Auto war. Das hat eben genau den Sinn,
dass sie z.B. Lenkererhebungen richtig beantworten bzw ihre
persönliche
Post by Andreas Rudolf
Unschuld (z.B. bei Fahrerflucht) beweisen kann. Kann sie keinen Lenker
angeben, ist sie als Halterin automatisch "fällig",
Richtig, aber:
War dieser Parkplatz ein Öffentlicher, und wenn nicht, wie sieht es mit
dieser
Auskunftspflicht auf einem Privatgelände aus?

mfg
Robert Schreiner
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 08:48:27 UTC
Permalink
Am Wed, 21 Jan 2004 23:36:57 +0100 hat Andreas Rudolf
Post by Andreas Rudolf
Das gibt mir zu denken. Die Apcoa verwaltet IMHO gebührenpflichtige
Parkplätze, die in der Regel durch Schrankenanlagen gesichert sind. Dort
einfach ohne zu bezahlen rauszufahren ist nicht unbedingt immer ganz einfach
wenngleich es fast immer möglich ist. Die Schrankenanlagen sind meist
Kameraüberwacht - kann die Apcoa die Fotos vorlegen und kann man darauf
vielleicht sogar den Fahrer erkennen ? Oder sieht man gar ein ganz anderes
Es gibt dort _keinen_ Schranken.

Bei der Einfahrt steht lediglich ein Schild, dass der Parkplatz
gebührenpflichtig sei und am Gelände selbst stehen Parkautomaten. Nebenbei
darf man dort 2 Std. gratis parken. Als Nachweis muss man aber ein Ticket
lösen.
Post by Andreas Rudolf
Fahrzeug und hat sich die Apcoa bei der Kennzeichennummer
verschrieben/vertippt ?
Das ist auch ein Punkt, der mir zu denken gibt. Da laufen irgendwelche Leut
von der APCOA herum, die sich als Parkscheriffs aufspielen. Die können
Fehler machen. Das sind auch nur Privatpersonen.
Post by Andreas Rudolf
Die "Ausrede" (ohne dass ich das unterstellen möchte !) dass die Dame
nicht weiss, wer das Fahrzeug gelenkt hat ist jedenfalls nicht zulässig,
denn
Die Verpflichtung eines Fahrtenbuches für Private zweifel ich einmal an. Wo
steht das? Egal - wahrscheinlich kann der Lenker irgendwie mühsam
rekunstruiert werden.
Post by Andreas Rudolf
würde sie tatsächlich gelten, dann wäre keine derartige Anzeige oder
Anonymverfügung mehr möglich da plötzlich niemand mehr wissen würde, wer
sein Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gelenkt hat ....
So weit so gut.
Ich finde nur interessant, dass die RA Kanzlei einfach sie einmal vor
Gericht ziehen wird.

Vor Gericht gibt die Dame dann an, wer wahrscheinlich(!) gefahren ist. ->
Freispruch für die Dame(?) und die Kosten bleiben der APCOA(?)

Neuerliches Verfahren gegen den Lenker, der an dem Tag das Auto hatte. Dann
wäre mit dem noch zu klären, ob der/die dort überhaupt gestanden ist.
--
Schwanzl
Franz Stancl
2004-01-22 09:08:25 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Am Wed, 21 Jan 2004 23:36:57 +0100 hat Andreas Rudolf
[...]
Post by Andreas Schwanzlberger
Es gibt dort _keinen_ Schranken.
Bei der Einfahrt steht lediglich ein Schild, dass der Parkplatz
gebührenpflichtig sei und am Gelände selbst stehen Parkautomaten. Nebenbei
darf man dort 2 Std. gratis parken. Als Nachweis muss man aber ein Ticket
lösen.
Post by Andreas Rudolf
Fahrzeug und hat sich die Apcoa bei der Kennzeichennummer
verschrieben/vertippt ?
Das ist auch ein Punkt, der mir zu denken gibt. Da laufen irgendwelche
Leut von der APCOA herum, die sich als Parkscheriffs aufspielen. Die
können Fehler machen. Das sind auch nur Privatpersonen.
Bei unserem Supermarkt gibt es ebenfalls einen Parkplatz verwaltet von
der APCOA mit 2 Std. Gratisparken (mit gelöstem Ticket).
Die APCOA Leute machen von den Autos der Parksünder diverse Fotos.
Also ein Fehler bzgl. Automodel/Nummer ist da eher unwahrscheinlich.
Zusätzlich machen die auch Fotos vom Armaturenbrett, um zu beweisen,
dass da eben kein Ticket gelegen ist. Könnte man sich ja evtl. im
Nachhinein von Bekannten besorgen, die zur gleichen Zeit einkaufen
waren ;)

--franz
Leopold Grafenauer
2004-01-22 09:13:27 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Das ist auch ein Punkt, der mir zu denken gibt. Da laufen irgendwelche Leut
von der APCOA herum, die sich als Parkscheriffs aufspielen. Die können
Fehler machen. Das sind auch nur Privatpersonen.
Die APCOA lässt sich da auf nix ein. Es wird alles fotografiert, auf Video
festgehalten und das Fahrzeug an die Kette gelegt. Wenn das alles nicht der
Fall war, ists zweifelhaft
Post by Andreas Schwanzlberger
So weit so gut.
Ich finde nur interessant, dass die RA Kanzlei einfach sie einmal vor
Gericht ziehen wird.
Die APCOA klagt grundsätzlich&immer wegen Besitzstörung, zieht aber die
Klage zurück, wennst ,erraten, zusätzlich zahlst. Es wurden ihr deshalb auch
schon vor Gericht wörtlich "Raubrittermethoden" vorgeworfen.

Leo
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 09:47:13 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Die APCOA lässt sich da auf nix ein. Es wird alles fotografiert, auf
Video festgehalten und das Fahrzeug an die Kette gelegt.
Sehr schlecht - danke für die Info.
Post by Leopold Grafenauer
Die APCOA klagt grundsätzlich&immer wegen Besitzstörung, zieht aber die
Klage zurück, wennst ,erraten, zusätzlich zahlst. Es wurden ihr deshalb
auch schon vor Gericht wörtlich "Raubrittermethoden" vorgeworfen.
Was man imho so stehen lassen kann.

Für einem Parkplatz, auf dem man mit gelöstem Ticket 2 Std gratis parken
darf, im Falle des Vergessens (nicht lösen des Tickets) mehr als 90,-zu
verlangen hat was.


Mich interessiert noch immer, was passiert, wenn die Dame im Zuge der
Beitzstörungsklage den Lenker bekannt gibt. Die APCOA bzw die RA-
EintreibGmbH hat ja nicht einmal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass
der Zulassungsbesitzer nicht das Auto dort abgestellt hat. Kann die KLage
im Zuge des Verfahrens dann erweitert werden oder müsste das Gericht dann
das Verfahren abschließen? Kann gegen jemand, der gar nicht den Besitz
gestört hat, eine Strafe deswegen verhängt werden?

Ich hasse es, dass ich mich im Privatrecht NULL auskenne, weshalb ich mich
lieber in Kurzparkzonen stelle. Ist auch offensichtlich billiger.
Post by Leopold Grafenauer
Leo
--
Schwanzl
Leopold Grafenauer
2004-01-22 10:14:44 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Leopold Grafenauer
Die APCOA klagt grundsätzlich&immer wegen Besitzstörung, zieht aber die
Klage zurück, wennst ,erraten, zusätzlich zahlst. Es wurden ihr deshalb
auch schon vor Gericht wörtlich "Raubrittermethoden" vorgeworfen.
Was man imho so stehen lassen kann.
Für einem Parkplatz, auf dem man mit gelöstem Ticket 2 Std gratis parken
darf, im Falle des Vergessens (nicht lösen des Tickets) mehr als 90,-zu
verlangen hat was.
Insgesamt wird wohl mit in etwa 400 Euronen zu rechnen sein.
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 10:51:41 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Insgesamt wird wohl mit in etwa 400 Euronen zu rechnen sein.
Klingt nicht sehr erbauend.

400,-für wen?
400,-für die Dame, die das Auto dort nicht abgestellt hat?

Die 90,-zu bezahlen, nur damit es nicht zu einer Klage kommt, widerstrebt
mir extrem (wobei ich eigentlich nix damit zu tun habe). Die Dame würde aus
Ehrfurcht vor der Macht (RA, Gericht,..) eh gleich bezahlen wollen. Wie's
aussieht, ist entweder meine Freundin oder ihr Cousin aus Jugo mit dem Auto
damals gefahren. Das muss noch geklärt werden.
--
Schwanzl
Leopold Grafenauer
2004-01-22 11:19:52 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Leopold Grafenauer
Insgesamt wird wohl mit in etwa 400 Euronen zu rechnen sein.
Klingt nicht sehr erbauend.
400,-für wen?
400,-für die Dame, die das Auto dort nicht abgestellt hat?
Das beinhaltet Gerichtskosten, die Rechtsawaltsspesen und sonstige Aufwände,
halt alles, was man sich nur ausdenken und auf die Rechnung draufschnalzen
kann.
Post by Andreas Schwanzlberger
Die 90,-zu bezahlen, nur damit es nicht zu einer Klage kommt, widerstrebt
mir extrem (wobei ich eigentlich nix damit zu tun habe). Die Dame würde aus
Ehrfurcht vor der Macht (RA, Gericht,..) eh gleich bezahlen wollen. Wie's
aussieht, ist entweder meine Freundin oder ihr Cousin aus Jugo mit dem Auto
damals gefahren. Das muss noch geklärt werden.
Du zahlst 400.-, damit die Klage zurückgezogen wird. Übrigens gehen die
Rechtsanwälte der APCOA immer über sämtliche Instanzen, auch wenn sie bei
den Prozessen verlieren. Viele Leuten ist die jahrelange Prozessiererei
zuviel Nervenverschleiss und sie zahlen, auch wenn sie im Recht wären, die
paar Hunder Euro freiwillig, um endlich Ruhe zu haben.

Leo
Raoul Donschachner
2004-01-22 13:09:24 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
den Prozessen verlieren. Viele Leuten ist die jahrelange Prozessiererei
zuviel Nervenverschleiss und sie zahlen, auch wenn sie im Recht wären, die
paar Hunder Euro freiwillig, um endlich Ruhe zu haben.
Nein, ich hab ihnen geschrieben, dass ich die Gebühren angesichts der
Strafe für weit überhöht halte und ihnen die Hälfte anbiete. Darauf sind
sie sofort eingestiegen. Als meine Frau den Brief von der Apcoa bekommen
hat, war aber IIRC der BEtrag höher und die einzelnen Posten anders
benannt.

Raoul
--
.sig-Simulator 0.07ß
To e-mail me, exchange das_liest_keiner with anything else
Günstige, gebrauchte .sig abzugeben! Gepflegt, wenig Postings.
Leopold Grafenauer
2004-01-22 13:39:12 UTC
Permalink
Post by Raoul Donschachner
Post by Leopold Grafenauer
den Prozessen verlieren. Viele Leuten ist die jahrelange Prozessiererei
zuviel Nervenverschleiss und sie zahlen, auch wenn sie im Recht wären, die
paar Hunder Euro freiwillig, um endlich Ruhe zu haben.
Nein, ich hab ihnen geschrieben, dass ich die Gebühren angesichts der
Strafe für weit überhöht halte und ihnen die Hälfte anbiete. Darauf sind
sie sofort eingestiegen. Als meine Frau den Brief von der Apcoa bekommen
hat, war aber IIRC der BEtrag höher und die einzelnen Posten anders
benannt.
Tja, ich hab von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine Kette um die
Felge gelegt. Da er das Auto dringend brauchte, ist er samt Kette wegefahren
und hat sie von einem Schlosser aufmachen lassen. Ergebnis: zur
Besitzstörung zusätzliche Klagen der APCOA wegen Diebstahl und
Sachbeschädigung, über mehrere Instanzen. Es wird halt rausgeholt was immer
nur geht.

Leo
Raoul Donschachner
2004-01-22 13:49:08 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Tja, ich hab von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine Kette um die
Felge gelegt.
Mit welcher Berechtigung dürfen die, ohne andere Schritte eingelegt zu
haben, mein Eigentum festhalten?

Raoul
--
.sig-Simulator 0.07ß
To e-mail me, exchange das_liest_keiner with anything else
Günstige, gebrauchte .sig abzugeben! Gepflegt, wenig Postings.
Leopold Grafenauer
2004-01-22 14:38:55 UTC
Permalink
Post by Raoul Donschachner
Post by Leopold Grafenauer
Tja, ich hab von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine Kette um die
Felge gelegt.
Mit welcher Berechtigung dürfen die, ohne andere Schritte eingelegt zu
haben, mein Eigentum festhalten?
Sie haben die ersten Prozesse eh verloren, was sie aber nicht daran
hinderte, durch alle Instanzen zu gehen. Wie es am Ende nach Jahren
ausgegangen ist weiss ich nicht.

Leo
Thorsten Oesterlein
2004-01-22 17:03:38 UTC
Permalink
Raoul Donschachner wrote:

Hi!
Post by Raoul Donschachner
Post by Leopold Grafenauer
Tja, ich hab von einem Fall gehört, da wurde jemandem eine Kette um die
Felge gelegt.
Ich hab so einen Fall erlebt. Selber. Kette und eine dreieckige Tafel am
Hinterrad meines Moppeds.
Post by Raoul Donschachner
Mit welcher Berechtigung dürfen die, ohne andere Schritte eingelegt zu
haben, mein Eigentum festhalten?
Mit der Berechtigung die ihnen erteilst indem du den Schranken durchfährst.

Zumindest bei der CopaCagrana steht dort "laut und deutlich" daß du im
Falle der Uneinbringlichkeit der Forderungen damit einverstanden bist daß
sie dein Auto einbehalten bis die Forderungen bezahlt sind.

Ob dieser Passus auf der Tafel neben dem Schranken nun Rechtswirksam ist
entzieht sich meinem Beurteilungsvermögen.
Post by Raoul Donschachner
Raoul
lg,
Thorsten
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 14:24:17 UTC
Permalink
Am Thu, 22 Jan 2004 14:09:24 +0100 hat Raoul Donschachner
Post by Raoul Donschachner
sie sofort eingestiegen. Als meine Frau den Brief von der Apcoa bekommen
Warum fährst du mitm Auto deiner Frau? ;-)

Iirc ist irgendwer dort danach auch einmal mit meinem Wagen gestanden und
ich werd' eh auch noch so ein nettes Schreiben bekommen. Ich glaub' - nun,
für diesen Fall werden wir deinen Weg bestreiten in die RA-GmbH einmal
anschreiben.

Ich glaub, ich erinnere mich dunkel, dass damals ein Freund aus Jugo mit
meinem Wagen gefahren ist. Also, mich müssen's dann klagen. Das wird es mir
wert sein. Glücklicherweise hab' ich den Namen und die Adresse aus Serbien.
Post by Raoul Donschachner
Raoul
--
Schwanzl
Raoul Donschachner
2004-01-22 14:27:50 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Warum fährst du mitm Auto deiner Frau? ;-)
Ja, am Wochenende! Aber das war sie schon selber. Es ist halt mühsam mit
einem Kleinkind am Parkplatz vom Supermarkt! so einen depperten Zettel
holen zu gehen und dann nochmal zurück zum Auto zu hatschen.

Raoul
--
.sig-Simulator 0.07ß
To e-mail me, exchange das_liest_keiner with anything else
Günstige, gebrauchte .sig abzugeben! Gepflegt, wenig Postings.
Wolfgang Decker
2004-01-22 14:44:56 UTC
Permalink
Post by Raoul Donschachner
Es ist halt mühsam mit
einem Kleinkind am Parkplatz vom Supermarkt! so einen depperten Zettel
holen zu gehen und dann nochmal zurück zum Auto zu hatschen.
Dann würd ich den Supermarkt wechseln.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: Alle Daten: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1200gs.html
Raoul Donschachner
2004-01-22 14:56:26 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Dann würd ich den Supermarkt wechseln.
Nichts wär mir lieber, der nächste adäaute ist aber sehr viel weiter von
uns entfernt.

Raoul
--
.sig-Simulator 0.07ß
To e-mail me, exchange das_liest_keiner with anything else
Günstige, gebrauchte .sig abzugeben! Gepflegt, wenig Postings.
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 15:24:14 UTC
Permalink
Am Thu, 22 Jan 2004 15:27:50 +0100 hat Raoul Donschachner
Post by Raoul Donschachner
Es ist halt mühsam mit
einem Kleinkind am Parkplatz vom Supermarkt! so einen depperten Zettel
holen zu gehen und dann nochmal zurück zum Auto zu hatschen.
Warum glaubst, war in dem Auto sowas net drinnen. Wenn mit _dem_ Auto bei
_dem_ Merkur eingekauft wird, hatte entweder meine Freundin oder ihre
Schwester die Kleine, was in letzter Konsequenz heißt, dass schlußendlich
ich die 90,-pecken darf - und für ein langes Gerichtsverfahren hat die
"Oma" keinen Nerv.
Post by Raoul Donschachner
Raoul
--
Schwanzl
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 13:16:35 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Du zahlst 400.-, damit die Klage zurückgezogen wird. Übrigens gehen die
Rechtsanwälte der APCOA immer über sämtliche Instanzen, auch wenn sie
bei den Prozessen verlieren. Viele Leuten ist die jahrelange
Prozessiererei
zuviel Nervenverschleiss und sie zahlen, auch wenn sie im Recht wären,
die paar Hunder Euro freiwillig, um endlich Ruhe zu haben.
Klingt alls seeehr mühsam - und ich denke mit diesen Infos wird auch diese
Dame gleich zahlen - wobei sie wirkich nicht genau weiß, wer damals
wirklich das Auto gehabt hat. Ganz mühsam ist, dass offensichtlich kein
Erlagschein in der Windschutzscheibe war, da der Lenker sicher jemand aus
dem Familienkreis (Allgemeinauto) war, der das gezahlt hätte bzw. der Dame
das berichtet hättet.

Tolles Rechtssystem.
Post by Leopold Grafenauer
Leo
--
Schwanzl
Franz J. Boeck
2004-01-22 16:49:02 UTC
Permalink
Übrigens gehen die Rechtsanwälte der APCOA immer über sämtliche
Instanzen, auch wenn sie bei den Prozessen verlieren.
Mir ist vor beinah' zwei Jahren Ähnliches mit APCOA widerfahren,
allerdings war's damals noch wesentlich billiger (€ 30,--).

Nachdem ich APCOA ein wenig »karniefelt« hatte, ich bräuchte eine
Kostenaufschlüsselung zur anteiligen Weiterverrechnung von
Kilometergeldern etc., habe ich _trotz fristgerechter Bezahlung_ einen
gerichtlichen Zahlungsbefehl erhalten (siehe Thread "Besteht
Hinweispflicht über den Wegfall einer angedrohte Klage?" hiergroups
MID <***@4ax.com>).

Bereits beim der ersten Gerichtstermin fragte der Richter den (IMO überaus
schleimigen) Konzipienten der Mondl & Partner - Kanzlei entnervt:

»Brauchen'S des jetzt im Namen der Republik, oder fällt Ihnen vorher
noch was ein?«

Der solcherart eingeschüchterte Konzipient meinte hernach nur noch
kleinlaut, die Klage würde zurückgezogen.

Ich habe selten mehr Vergnügen um € 30,- erlebt als damals. ;-)

Servus, Franz
--
»Werden wir bei dem Sauwetter wenigstens schulfrei haben?«

(Schüler, als der Religionslehrer gerade den Tag des Jüngsten Gerichts
plastisch schildert.)
Wolfgang Pawlinetz
2004-01-22 14:38:40 UTC
Permalink
On Thu, 22 Jan 2004 09:48:27 +0100, Andreas Schwanzlberger
Post by Andreas Schwanzlberger
Die Verpflichtung eines Fahrtenbuches für Private zweifel ich einmal an. Wo
steht das?
Wenn es sich nicht geändert hat im

========
§ 103. Pflichten des Zulassungsbesitzers eines
Kraftfahrzeuges oder Anhängers

(2) Die Behörde kann Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem
bestimmten Zeitpunkt ein nach dem Kennzeichen bestimmtes
Kraftfahrzeug gelenkt oder einen nach dem Kennzeichen bestimmten
Anhänger verwendet hat bzw. zuletzt vor einem bestimmten Zeitpunkt
an einem bestimmten Ort abgestellt hat. Diese Auskünfte, welche den
Namen und die Anschrift der betreffenden Person enthalten müssen,
hat der Zulassungsbesitzer - im Falle von Probe- oder von
Überstellungsfahrten der Besitzer der Bewilligung - zu erteilen;
kann er diese Auskunft nicht erteilen, so hat er die Person zu
benennen, die die Auskunft erteilen kann, diese trifft dann die
Auskunftspflicht; die Angaben des Auskunftspflichtigen entbinden die
Behörde nicht, diese Angaben zu überprüfen, wenn dies nach den
Umständen des Falles geboten erscheint. Die Auskunft ist
unverzüglich, im Falle einer schriftlichen Aufforderung binnen zwei
Wochen nach Zustellung zu erteilen; wenn eine solche Auskunft ohne
entsprechende Aufzeichnungen nicht gegeben werden könnte, sind diese
Aufzeichnungen zu führen. (Verfassungsbestimmung) Gegenüber der
Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen, treten
Rechte auf Auskunftsverweigerung zurück.
========

Sprich: Wenn keine Auskunft gegeben werden kann muß ein Fahrtenbuch
geführt werden damit man diese geben kann ;-)
Post by Andreas Schwanzlberger
Vor Gericht gibt die Dame dann an, wer wahrscheinlich(!) gefahren ist. ->
Freispruch für die Dame(?) und die Kosten bleiben der APCOA(?)
Neuerliches Verfahren gegen den Lenker, der an dem Tag das Auto hatte. Dann
wäre mit dem noch zu klären, ob der/die dort überhaupt gestanden ist.
So seh ich das, ja.

Gruß

Wolfgang
--
*reply to wolfgang dot pawlinetz at chello dot at*
*
(Das ist meine Standardsig komprimiert mit SigZip)
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 15:29:15 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Pawlinetz
(2) Die Behörde kann Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem
_Behörde_
Weder RA, APCOA nach Gericht sind Behörde.
Post by Wolfgang Pawlinetz
Sprich: Wenn keine Auskunft gegeben werden kann muß ein Fahrtenbuch
geführt werden damit man diese geben kann ;-)
Prinz. hast recht - hier greift aber das komische Privatrecht, wo man mit
Geld offensichtlich jeden sekkieren kann.
Post by Wolfgang Pawlinetz
Post by Andreas Schwanzlberger
Vor Gericht gibt die Dame dann an, wer wahrscheinlich(!) gefahren ist. -
Post by Andreas Schwanzlberger
Freispruch für die Dame(?) und die Kosten bleiben der APCOA(?)
Neuerliches Verfahren gegen den Lenker, der an dem Tag das Auto hatte.
Dann wäre mit dem noch zu klären, ob der/die dort überhaupt gestanden
ist.
So seh ich das, ja.
OK - wer trägt die Kosten vom ersten Prozess?
Können die auf den 2. aufgeschlagen werden?
Post by Wolfgang Pawlinetz
Wolfgang
--
Schwanzl
Wolfgang Pawlinetz
2004-01-22 15:44:15 UTC
Permalink
On Thu, 22 Jan 2004 16:29:15 +0100, Andreas Schwanzlberger
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Wolfgang Pawlinetz
(2) Die Behörde kann Auskünfte darüber verlangen, wer zu einem
_Behörde_
Weder RA, APCOA nach Gericht sind Behörde.
Stimmt schon.
Ich hatte mich nur darauf bezogen, daß man als Fahrzeughalter schon
wissen muß wer mit dem Fahrzeug unterwegs ist.
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Wolfgang Pawlinetz
Sprich: Wenn keine Auskunft gegeben werden kann muß ein Fahrtenbuch
geführt werden damit man diese geben kann ;-)
Prinz. hast recht - hier greift aber das komische Privatrecht, wo man mit
Geld offensichtlich jeden sekkieren kann.
Stimmt. Und vor allem wird hier mit der Methode gearbeitet, daß der
angeschriebene oft zahlt um späteren, größeren Ausgaben zuvor zu
kommen obwohl er/sie gar nichts getan hat.

WIMRE müßte man Anwaltskosten ja auch selber zahlen, auch wenn
zivilrechtlich das Gericht zur Auffasung kommt, daß die 90 (oder X)
Euro nicht zu bezahlen wären.
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Wolfgang Pawlinetz
Post by Andreas Schwanzlberger
Vor Gericht gibt die Dame dann an, wer wahrscheinlich(!) gefahren ist. -
Post by Andreas Schwanzlberger
Freispruch für die Dame(?) und die Kosten bleiben der APCOA(?)
Neuerliches Verfahren gegen den Lenker, der an dem Tag das Auto hatte.
Dann wäre mit dem noch zu klären, ob der/die dort überhaupt gestanden
ist.
So seh ich das, ja.
OK - wer trägt die Kosten vom ersten Prozess?
Können die auf den 2. aufgeschlagen werden?
Kein Ahnung, aber ich kann mir vorstellen, daß der Privatkläger
(APCOA?) versuchen wird deren bis dahin aufgelaufene Kosten dann vom
2. zu bekommen.

Gruß

Wolfgang
--
*reply to wolfgang dot pawlinetz at chello dot at*
*
(Das ist meine Standardsig komprimiert mit SigZip)
Florian Burger
2004-01-23 17:53:35 UTC
Permalink
Post by Andreas Rudolf
Als Fahrzeughalter hat sie die Pflicht, notfalls via Fahrtenbuch,
jederzeit nachweisen zu können wer wo mit ihrem Auto war. Das hat eben
genau den Sinn, dass sie z.B. Lenkererhebungen richtig beantworten bzw
ihre persönliche Unschuld (z.B. bei Fahrerflucht) beweisen kann. Kann
sie keinen Lenker angeben, ist sie als Halterin automatisch "fällig",
im Extremfall kann es sogar noch eine weitere Strafe geben weil sie
kein Fahrtenbuch führt.
Also, um diese urbane Legende einzudämmen: In Österreich gibt es keine
*Pflicht*, ein Fahrtenbuch führen zu müssen (höchstens aus
steuerrechtlichen Gründen). Daher wird in Österreich auch niemand
bestraft, wenn er keines führt.

Der Zulassungsbesitzer muss nur wissen, wer mit seinem Kraftfahrzeug
gefahren ist, um im Falle einer behördlichen Lenkererhebung Auskunft
geben zu können. Es muss es aber nicht *beweisen*. Nur wer sich's nicht
merken kann, der soll es sich halt aufschreiben.

In zivilrechtlichen Verfahren findet keine Lenkererhebung gem § 103 Abs 2
KFG statt.

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Thomas Koller
2004-01-22 07:32:24 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)
Ja, dazu muss er kein RA sein. Jeder der ein "berechtigtes rechtliches
Interesse" an den Daten geltend machen kann bekommt die Auskunft. Z.b.
auch du wenn du angibst KFZ wäre auf deinem Grund besitzstörend abgestellt
gewesen.
Post by Andreas Schwanzlberger
2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen? Eine
Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...
Privatrechtlich darf man fast immer klagen. (Schlechtestenfalls verliert man
halt bei der Verhandlung ;-) )
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Dann bleibt sie vermutlich selbst auf den Kosten sitzen.
Post by Andreas Schwanzlberger
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht. Dämnach könnte es sich
um einen Irrtum der APCOA handeln. Bei wem liegt die Beweislast?
Natürlich bei der APCOA. Sie werden vermutlich Fotos und/oder Zeugen
vorweisen können. Einfach nachfragen hilft eventuell.
Post by Andreas Schwanzlberger
5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)
Hmm, keine Ahnung. Ich nehm an das eine Ausschreibung erst ab einem
Mindestwert notwendig ist. Um welche Grössenordung geht es dabei? Hast
du den Verdacht das der Verkauf nicht in Ordnung war oder warum fragst
du nach? Mit deinen restlichen Fragen hat ja die letzte so absolut nichts
zu tun.

Tom
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 09:18:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Natürlich bei der APCOA. Sie werden vermutlich Fotos und/oder Zeugen
vorweisen können. Einfach nachfragen hilft eventuell.
Eventuell, ja.

Der "Zeuge" (= Angestellter) der APCOA kann max. Aussagen, dass ein Auto
dort gestanden sei. Nie und nimmer, dass die Dame das dort abgestellt hat,
weil sie's einfach nicht war. Die Dame gibt dann im Verfahren an, wer
gefahren ist. Was passiert im Verfahren dann? Weswegen kann sie überhaupt
geklagt werden?
Post by Thomas Koller
Hmm, keine Ahnung. Ich nehm an das eine Ausschreibung erst ab einem
Mindestwert notwendig ist. Um welche Grössenordung geht es dabei? Hast
Naja - eine Parkfläche für (geschätzte!) 100 PKW.
Post by Thomas Koller
du den Verdacht das der Verkauf nicht in Ordnung war oder warum fragst
du nach? Mit deinen restlichen Fragen hat ja die letzte so absolut nichts
zu tun.
Eh net.
Imho wurde die Fläche nicht verkauft, sondern bleibt im Besitz der Stadt.

Ich frag mich halt rein aus Interesse, warum und wie in Wien immer die
APCOA die vormals öffentlichen Gründe zur Bewirtschaftung bekommt. Da wäre
eben interessant, ob diese Flächen ausgeschrieben werden (müssen).
Post by Thomas Koller
Tom
--
Schwanzl
Peter Celly
2004-01-22 19:30:45 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Andreas Schwanzlberger
1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)
Ja, dazu muss er kein RA sein. Jeder der ein "berechtigtes rechtliches
Interesse" an den Daten geltend machen kann bekommt die Auskunft. Z.b.
auch du wenn du angibst KFZ wäre auf deinem Grund besitzstörend abgestellt
gewesen.
Du kriegst die Auskunft sogar ohne Behaptung einer "Besitzstörung". Die
Behauptung das Fahrzeug war am xx um xx auf meinem Grund abgestellt reicht.
Post by Thomas Koller
Post by Andreas Schwanzlberger
2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen? Eine
Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...
Privatrechtlich darf man fast immer klagen. (Schlechtestenfalls verliert man
halt bei der Verhandlung ;-) )
Der Eigentümer (eines Stadtgrundstückes) klagt zweckmässigerweise den
Fahrzeughalter auf Unterlassung, weil:
a.) die allgemeine Parkraumnot eine Wiederholungsgefahr indiziiert,
b.) vom Fahrzeughalter erwartet werden kann, dass er sein Fahrzeug nur
solchen Personen zum Lenken überlässt, die sich gesetzestreu verhalten.
Post by Thomas Koller
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Dann bleibt sie vermutlich selbst auf den Kosten sitzen.
weil sie der sie treffenden Beweispflicht nicht nachgekommen ist.
Post by Thomas Koller
Post by Andreas Schwanzlberger
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde.
Der (Zivil)Richter stellt im Urteil den Sachverhalt fest, würdigt im Urteil
die abgeführten Beweise ....
Über die Höhe der EUR 45,- Pönale wird sich ein Richter im Urteil sicherlich
einige Gedanken machen, weil eine Pönale mit Vorbeifahrt an einer AGB-Tafel
nicht unüberprüfbar "vereinbart" werden kann, eine Pönale nur einen
pauschalierten Schadenersatz darstellt und auch noch dazu dem richterlichen
Mässigungsrecht unterliegt.
Post by Thomas Koller
Post by Andreas Schwanzlberger
5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)
Hmm, keine Ahnung.
Es kann schon sein, dass die Gemeinde Wien bei einer einheitlichen
Verpachtung ihrer Privatgrundstücke als Gebietskörperschaft
ausschreibungspflichtig war. Weder ein Verstoss gegen die
Ausschreibungsbestimmungen, noch eine regelwidrige Vergabe machen den
Vertrag unwirksam.
Ein Verstoss hat nur den "Brief aus Brüssel" und allenfalls eine
Schadenersatzzahlung an den übergangenen Bestbieter zur Folge.

P.C.
Philip Kügler
2004-01-22 10:59:20 UTC
Permalink
Ich würde dir empfehlen dich an den Konsumentenschutz zu wenden! Die
können dir bestimmt weiterhelfen und kosten tuts auch nix
(http://www.konsumentenschutz.at/).

lg,
Philip
Post by Andreas Schwanzlberger
agr & afa
f'up afa
Hi!
Meine Fastschwiegermutter hat von "Mondl Trummer Thomas & Partner
Rechtsanwälte GmbH" ein Schreiben inkl. Erlagschein erhalten, indem €
92,- gefordert werden, da sie an einem bestimmten Tag auf einem
Parkplatz, der von der APCOA Parking Austria AG bewirtschaftet wird
einen PKW W.... abgestellt hätte. Bei Nichtbefolgung wird mehrmals eine
Klagsdrohung ausgesprochen.
[...Auto verborgt, da keine Führerscheinbesitzerin...]
Post by Andreas Schwanzlberger
Danke,
Schwanzl
Theodor Isporidi
2004-01-22 11:04:17 UTC
Permalink
Hallo !
Post by Philip Kügler
Ich würde dir empfehlen dich an den Konsumentenschutz zu wenden! Die
können dir bestimmt weiterhelfen und kosten tuts auch nix
(http://www.konsumentenschutz.at/).
Seit wann? Der Konsumentenschutz macht schon seit ein paar Jahren
nichts mehr unentgeltlich.

Bye !

Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8

<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>
Leopold Grafenauer
2004-01-22 11:27:04 UTC
Permalink
Post by Theodor Isporidi
Post by Philip Kügler
Ich würde dir empfehlen dich an den Konsumentenschutz zu wenden! Die
können dir bestimmt weiterhelfen und kosten tuts auch nix
(http://www.konsumentenschutz.at/).
Seit wann? Der Konsumentenschutz macht schon seit ein paar Jahren
nichts mehr unentgeltlich.
Und ausserdem: was sollte denn der Konsumentenschutz gegen eine
Besitzstörungsklage machen?
Thorsten Oesterlein
2004-01-22 13:28:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)
Wieso Ausschreibung? Die Stadt Wien vermietet/verpachtet der APCOA den
Parkplatz.

Da brauchts imho keine Ausschreibung dazu.
Post by Andreas Schwanzlberger
Danke,
Schwanzl
lg,
Thorsten
Andreas Schwanzlberger
2004-01-22 15:35:46 UTC
Permalink
Post by Thorsten Oesterlein
Wieso Ausschreibung? Die Stadt Wien vermietet/verpachtet der APCOA den
Parkplatz.
Da brauchts imho keine Ausschreibung dazu.
*hmpf*
Auch wieder wahr.

Was braucht's da? Gar nix?
Kann die Stadt Wien prinz. beschließen, irgendwelche Parkplätze
irgendwelchen Privaten zu vermieten? Dann nehm' ich die Parkplätze auf der
Mariahilfer Str. und verlang dann auch 90,-für Leut ohne Ticket. Das kann's
irgendwie net sein...
Post by Thorsten Oesterlein
lg,
Thorsten
--
Schwanzl
Leopold Grafenauer
2004-01-22 15:54:59 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Was braucht's da? Gar nix?
Kann die Stadt Wien prinz. beschließen, irgendwelche Parkplätze
irgendwelchen Privaten zu vermieten? Dann nehm' ich die Parkplätze auf der
Mariahilfer Str. und verlang dann auch 90,-für Leut ohne Ticket. Das kann's
irgendwie net sein...
Das isses aber. Und wennst mit einer Rechtsanwaltskanzlei verpackelt bist
und automatisch in jedem Fall auch wegen Besitzstörung klagst, dann rennt
die Kohle schon, denn bei den 90.- bleibts ja dann nicht.

Leo
Thorsten Oesterlein
2004-01-22 15:58:21 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
Post by Thorsten Oesterlein
Wieso Ausschreibung? Die Stadt Wien vermietet/verpachtet der APCOA den
Parkplatz.
Da brauchts imho keine Ausschreibung dazu.
*hmpf*
Auch wieder wahr.
Was braucht's da? Gar nix?
Öhm, kann ich nicht sagen. Aber die Stadt Wien kann ihre Grundstücke schon
vermieten/verpachten wem sie will. Sonst bräuchts zur Vergabe einer
Gemeindewohnung auch immer eine Ausschreibung ;-)
Post by Andreas Schwanzlberger
Kann die Stadt Wien prinz. beschließen, irgendwelche Parkplätze
irgendwelchen Privaten zu vermieten? Dann nehm' ich die Parkplätze auf der
Mariahilfer Str. und verlang dann auch 90,-für Leut ohne Ticket. Das kann's
irgendwie net sein...
Weiß nicht ob das Flächen des öffentlichen Verkehrs (die Juristen mögen
mich bitte nicht schlagen) so geht.

Bei der Donauinsel (Schu-Ski) war's definitiv so. Seitdem betreiben die
auch dort Ihr Raubritterwesen - in Cooperation mit dem Toman. Und zwar
extremst.

Einmal Abschleppen des Moppeds vom Schu-Ski Haus (nicht behindernd gepart)
zum kostenpflichtigen APCOA - Parkplatz, das sind rd. 100m kostet irgendwas
so um die 2000 damals noch Schilling. Lt Auskunft des Fahrers bekommt der
Toman die Hälfte davon.

APCOA is gaga und ich meide deren Garagen. Lieber geh ich 2km zu Fuß.

lg,
Thorsten
Florian Burger
2004-01-23 18:08:49 UTC
Permalink
Post by Andreas Schwanzlberger
1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)
Ja (§ 47 Abs 2a KFG).
Post by Andreas Schwanzlberger
2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen?
Ja.
Post by Andreas Schwanzlberger
Eine Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...
Im zivilrechtlichen Verfahren ist die Bezirksverwaltungsbehörde nicht
involviert.
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was konkret könnte/darf die APCOA einklagen? Unterlassungsklage an
eine Nichtführerscheinbesitzerin?
Warum nicht? Erstens ist das Fahrzeug auf sie zugelassen; zweitens
schließt der fehlende Führerschein nicht aus, dass sie trotzdem dort
parkt.
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das
Auto an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Dürfte wohl ihr Problem sein; sprich: Es geht zu ihren Lasten.
Post by Andreas Schwanzlberger
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei?
Letztlich das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
Post by Andreas Schwanzlberger
Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht
entrichtet wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht.
Letztlich das Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung.
Post by Andreas Schwanzlberger
Bei wem liegt die Beweislast?
Bei demjenigen, der die Behauptungen aufstellt, also beim Kläger.

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Philipp Grafl
2004-01-23 18:56:52 UTC
Permalink
Post by Florian Burger
Post by Andreas Schwanzlberger
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das
Auto an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
Dürfte wohl ihr Problem sein; sprich: Es geht zu ihren Lasten.
Warum? Wie du unten schreibst liegt die Beweislast bei Kläger, also muß
der Kläger beweisen, daß _die Beklagte_ das Auto dort abgestellt hat.
Nehmen wir an daß die Beklagte glaubhaft machen kann, daß sie das
Fahrzeug dort nicht abgestellt hat (war zu dem Zeitpunkt nachweislich wo
anders), muß sie dem Kläger dann den Lenker nennen? Die Auskunftspflicht
besteht ja nur bei Lenkererhebung gegenüber der Behörde. Außerdem müßte
das Verfahren ja sofort eingestellt werden, da die Beklagte dann ja
keine Schuld haben kann.
Post by Florian Burger
Post by Andreas Schwanzlberger
Bei wem liegt die Beweislast?
Bei demjenigen, der die Behauptungen aufstellt, also beim Kläger.
Thorsten Oesterlein
2004-01-26 11:04:29 UTC
Permalink
Philipp Grafl wrote:

Hi!
Post by Philipp Grafl
Post by Florian Burger
Dürfte wohl ihr Problem sein; sprich: Es geht zu ihren Lasten.
Warum? Wie du unten schreibst liegt die Beweislast bei Kläger, also muß
der Kläger beweisen, daß _die Beklagte_ das Auto dort abgestellt hat.
Nehmen wir an daß die Beklagte glaubhaft machen kann, daß sie das
Fahrzeug dort nicht abgestellt hat (war zu dem Zeitpunkt nachweislich wo
anders), muß sie dem Kläger dann den Lenker nennen? Die Auskunftspflicht
besteht ja nur bei Lenkererhebung gegenüber der Behörde. Außerdem müßte
das Verfahren ja sofort eingestellt werden, da die Beklagte dann ja
keine Schuld haben kann.
Nicht daß ich dir nocht folgen und Recht geben wollte. Aber die
Konsequenzen deiner Überlegung könnten recht "lustig" sein.

Ein Ehepaar deren beide Autos auf jeweils einen der beiden angemeldet ist
hätte dann "Narrenfreiheit" wenn sie stets mit dem Auto des anderen fahren.
Zumindest in Zivilverfahren.

Der Halter kanns nicht gewesen sein, was sich oft nachweisen ließe. wers
war muß er aber auch ned sagen. Das Auto selber kann nicht geklagt werden,
der Fahrer lässt sich ned ermitteln.

Kann ja auch ned sein.

lg,
Thorsten
Jens Hoerburger
2004-01-26 11:11:09 UTC
Permalink
Post by Philipp Grafl
Nehmen wir an daß die Beklagte glaubhaft machen kann, daß sie das
Fahrzeug dort nicht abgestellt hat (war zu dem Zeitpunkt nachweislich wo
anders), muß sie dem Kläger dann den Lenker nennen? Die Auskunftspflicht
Da gabs mal ein "Schauplatz Gericht" oder eine "Volksanwaltsendung",
wo ein Mann angezeigt wurde, dass er irgendwann irgendwo
verbotenerweise unterwegs war. Und die Behörde hat keinen Abstand
davon genommen, obwohl der Mann nachweislich zu dieser Zeit im
Krankenhaus(!) stationär lag und niemand anders das Auto fahren
konnte. War scheinbar eine schlampig notierte Autonummer. Aber
trotzdem: Kein Nachgeben von Seiten der Behörde --> Daher kams zur
Fernsehsendung.

Fazit: Wann wer wo nachweislich nicht war, ist sogar Behörden
schnurzegal.

lg Jens
Philipp Grafl
2004-01-26 15:42:21 UTC
Permalink
Post by Jens Hoerburger
Da gabs mal ein "Schauplatz Gericht" oder eine "Volksanwaltsendung",
wo ein Mann angezeigt wurde, dass er irgendwann irgendwo
verbotenerweise unterwegs war. Und die Behörde hat keinen Abstand
davon genommen, obwohl der Mann nachweislich zu dieser Zeit im
Krankenhaus(!) stationär lag und niemand anders das Auto fahren
konnte. War scheinbar eine schlampig notierte Autonummer. Aber
trotzdem: Kein Nachgeben von Seiten der Behörde --> Daher kams zur
Fernsehsendung.
Fazit: Wann wer wo nachweislich nicht war, ist sogar Behörden
schnurzegal.
Ja das mag ja bei der Behörde so sein, da entscheidet ja auch kein
Richter darüber. Hier gings aber um ein zivilrechtliches Verfahren, eo
ein Richter urteilt. Da schaut schon anders aus.
Leopold Grafenauer
2004-01-26 21:21:03 UTC
Permalink
Post by Jens Hoerburger
Da gabs mal ein "Schauplatz Gericht" oder eine "Volksanwaltsendung",
wo ein Mann angezeigt wurde, dass er irgendwann irgendwo
verbotenerweise unterwegs war. Und die Behörde hat keinen Abstand
davon genommen, obwohl der Mann nachweislich zu dieser Zeit im
Krankenhaus(!) stationär lag und niemand anders das Auto fahren
konnte. War scheinbar eine schlampig notierte Autonummer. Aber
trotzdem: Kein Nachgeben von Seiten der Behörde --> Daher kams zur
Fernsehsendung.
Fazit: Wann wer wo nachweislich nicht war, ist sogar Behörden
schnurzegal.
Ich würde da nicht zustimmen! Genau dasselbe ist mir passiert, nämlich eine
Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, begangen, während mein Auto
während meiner nachweislichen Dienstanwesenheit vorm Büro geparkt war. Ich
hab mit höflichem, sachlichen Brief auf einen wahrscheinlichen
Wahrnehmungsfehler hingewiesen und nie mehr was gehört. Kommt wahrscheinlich
drauf an, wie gut der Sachbearbeiter gelaunt ist...

Leo
Maria Lacina
2004-01-27 08:50:25 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Ich würde da nicht zustimmen! Genau dasselbe ist mir passiert, nämlich eine
Anzeige wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, begangen, während mein Auto
während meiner nachweislichen Dienstanwesenheit vorm Büro geparkt war. Ich
hab mit höflichem, sachlichen Brief auf einen wahrscheinlichen
Wahrnehmungsfehler hingewiesen und nie mehr was gehört. Kommt wahrscheinlich
drauf an, wie gut der Sachbearbeiter gelaunt ist...
Ich glaube eher, sie wissen ziemlich genau, welche Anzeigen sie zurecht
ausschicken und welche als Versuch abzukassieren.
Ich hatte mal eine Anzeige wegen Ueberfahrens einer roten Ampel
erhalten, als mein Auto nachweislich schon seit mehreren Wochen
fahruntuechtig mit komplett kaputtem Zylinderkopf nur mehr auf den
Abtransport zum Schrottplatz wartete :-)
Ich hab zurueckgeschrieben, dass ich die Anzeige sogar sehr gerne zahlen
wuerde, wenn ich dafuer wieder ein fahrtuechtiges Auto haette ....
Hab auch nie wieder was gehoert.

-gitti-

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