Andreas Schwanzlberger
2004-01-21 21:43:43 UTC
agr & afa
f'up afa
Hi!
Meine Fastschwiegermutter hat von "Mondl Trummer Thomas & Partner
Rechtsanwälte GmbH" ein Schreiben inkl. Erlagschein erhalten, indem € 92,-
gefordert werden, da sie an einem bestimmten Tag auf einem Parkplatz, der
von der APCOA Parking Austria AG bewirtschaftet wird einen PKW W....
abgestellt hätte. Bei Nichtbefolgung wird mehrmals eine Klagsdrohung
ausgesprochen.
Die Summe von € 92,- setzt sich wie folgt zusammen:
Pönalegebühr: 42,-
Gebühren der Zulassungsstelle: 14,-
Kosten der Kanzlei: 36,-
Meine Fastschwiegermutter hat das Auto mit 100% Sicherheit dort nicht
abgestellt, da sie keinen Führerschein besitzt. Korrekt ist, dass es ihr
Auto ist.
Dazu hätte ich einige Fragen:
1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)
2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen? Eine
Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...
3) Was konkret könnte/darf die APCOA einklagen? Unterlassungsklage an eine
Nichtführerscheinbesitzerin?
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht. Dämnach könnte es sich
um einen Irrtum der APCOA handeln. Bei wem liegt die Beweislast?
5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)
Danke,
Schwanzl
f'up afa
Hi!
Meine Fastschwiegermutter hat von "Mondl Trummer Thomas & Partner
Rechtsanwälte GmbH" ein Schreiben inkl. Erlagschein erhalten, indem € 92,-
gefordert werden, da sie an einem bestimmten Tag auf einem Parkplatz, der
von der APCOA Parking Austria AG bewirtschaftet wird einen PKW W....
abgestellt hätte. Bei Nichtbefolgung wird mehrmals eine Klagsdrohung
ausgesprochen.
Die Summe von € 92,- setzt sich wie folgt zusammen:
Pönalegebühr: 42,-
Gebühren der Zulassungsstelle: 14,-
Kosten der Kanzlei: 36,-
Meine Fastschwiegermutter hat das Auto mit 100% Sicherheit dort nicht
abgestellt, da sie keinen Führerschein besitzt. Korrekt ist, dass es ihr
Auto ist.
Dazu hätte ich einige Fragen:
1) Darf dem RA bzw der APCOA der Zulassungsbesitzer durch die
Zulassungsstelle genannt werden? (Datenschutz)
2) Darf die APCOA bzw. der RA einfach den Zulassungsbesitzer klagen? Eine
Behörde müsste ja eine Lenkererhebung durchführen...
3) Was konkret könnte/darf die APCOA einklagen? Unterlassungsklage an eine
Nichtführerscheinbesitzerin?
3) Was passiert, wenn sich die Dame nicht erinnern kann, wem sie das Auto
an dem Tag im September 2003(!) geborgt hat?
4) Wer stellt überhaupt fest, dass das Auto dort gestanden sei? Die Dame
weiß es ja nicht. Wer stellt fest, dass die Parkgebühr nicht entrichtet
wurde. Die Exekutive war es ja vermutlich nicht. Dämnach könnte es sich
um einen Irrtum der APCOA handeln. Bei wem liegt die Beweislast?
5) Wie werden die Parkplätze an die APCOA vergeben? Der Parkplatz war noch
vor kurzer Zeit öffentlicher Grund. Wo kann man einsehen, ob die (EU)
Ausschreibung korrekt war? (Ich nehme an, dass die Gemeinde Wien so einen
Auftrag ausschreiben muss)
Danke,
Schwanzl
--
vom Rechtswalzer wird mir übel!
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