Post by Hans HuberPost by Robert WaldnerHat da jemand Hinweise fuer mich?
leider keine sachdienlichen rechtlichen Pointer, aber folgende Gedanken
Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der
Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Beispielsweise bei akuten
Schmerzen oder wenn der Arzt nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.
Extrembeispiel: Es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer mehrere
Stunden pro Richtung auf Kosten des Unternehmens regelmäßig zu seinem
Lieblings-Arzt fährt.
So etwas wäre vermutlich dann zu dulden, wenn es eine noch nicht
abgeschlossene Behandlung ist, die eben schon bei genau jenem Arzt
begonnen wurde. Aber nur der Tradition wegen an seinem Arzt in
Hintertupfing festzuhalten, obwohl man vor 10 Jahren in die 150km
entfernte Stadt übersiedelt ist, fällt dann wohl schon eher unter
Freizeitvergnügen und nicht unter vom Arbeitgeber zu bezahlende
Dienstverhinderung.
Da brauch ich keine solchen Extrem-Beispiele. Ich zB hab den Hausarzt
aus naheliegenden (;-) ) Gruenden in Geh-Entfernung der Wohnung.
Zwischen Arzt und Arbeit sind's 40-60min, je nach Glueck mit dem Zug.
Der macht auch die regelmaessigen Kontrollen bez. einer Dauererkrankung
(1x/2 Monate), und verschreibt mir die entsprechenden Medikamente.
Ab 30min vor Ordinationsbeginn kann man anrufen, um sich fuer den
Tag einen Termin auszumachen - wie man sich vorstellen kann, glueht
dann dort das Telephon erst mal, und die Randtermine sind am
schnellsten weg.
Der ansonsten extrem praktisch liegende Praktische Arzt um's Eck beim
Buero mag sich damit nicht befassen, weil er meint, das waer kein
Akut-Problem und er den Hausarzt-Obulus von der KK nicht kriegt fuer
mich.
(Das ist fuer mich persoenlich kein Problem mit dem DG, weil ich dann
halt vorher bzw. nachher einfach Teleworking von daheim aus machen kann.
Wegzeit daheim->Arzt sind 3min, also irrelevant.)
Oder man hat Rueckenschmerzen, und nimmt halt den Orthopaeden, bei dem
man am schnellsten einen Termin kriegt. Das mag grad ausserhalb von
Wien schneller gehen als "drin".
Post by Hans HuberDie 30min erscheinen mir ehrlich gesagt gar nicht so unpassend. Und wenn
es mal 45min sein sollten so ist eine Abgrenzung was nun Wartezeit und
was Wegzeit war ohnehin nicht so genau möglich - also vermutlich auch im
Rahmen.
Die Zeit die man in der Ordination verbringt, sollte recht genau auf der
Anwesenheitsbestaetigung vermerkt sein. Sonst geht ein "boeser" AN
auch noch zum Friseur oder ins Kaffeehaus ;)
Post by Hans HuberSeinen Hausarzt, Zahnarzt etc... sollte man sich aus praktischen
Überlegungen ohnehin im näheren Umkreis suchen, denn wer will schon
gerne weit fahren wenn er mal krank ist und ärztliche Hilfe benötigt.
Und wenn Wohnort und Dienstort weit voneinander entfernt sind, dann ist
es durchaus üblich mehr als nur einen Arzt zu haben (eben einen am
Wohnort und einen in der Gegend des Dienstortes).
Das geht aber nur schlecht damit zusammen, dass man den Hausarzt nur
1x/Quartal wechseln kann ausser fuer Akuthilfe, weil nur einer den
"Hausarzt"-Obulus von der KK kriegt.
Post by Hans HuberWer z.B. im Burgendland wohnt, dort seinen Arzt hat und nach Wien
pendelt, der wird sich seinen Arzt-Termin wohl auf den frühen Vormittag
oder späteren Nachmittag legen. Wenn sich so jemand nun beschweren
würde, dass ihm nur max 30+30min Fahrtzeit zum Arzt als bezahlte
Dienstverhinderung abgegolten werden, dann würde ich als Vorgesetzter in
dieser Zeitrechnung auf die ersparte Wegzeit von bzw. nach Hause
hinweisen, welche sonst jedenfalls Freizeit gewesen wäre.
Das Thema "weiter entfernte Spezialisten" ist aus meiner Sicht eine
andere Thematik - da wird der Chef im Individualfall dann ja auch einen
anderen Maßstab anlegen (müssen), denn gerade hier ist das Thema, dass
man sich den Termin als Nicht-Zusatzversicherter eher nicht aussuchen
kann und daher unumstritten ein Dienstverhinderungsgrund vorliegt am
ehesten gegeben. Ob das bei geplanten Haus- oder Zahnarzt-Besuchen
tatsächlich immer so ist wage ich nämlich zu bezweifeln, die Zeiten in
denen gewöhnliche Ärzte nur von 9-11 und 13-15 Uhr ordinierten sind
längst vorbei.
8/9-17h sind aber immer noch durchaus ueblich. Und mit max. 30min/
Richtung ist grad fuer Pendler auch bei einem Randtermin oft nicht das
Auslangen zu finden.
cheers,
&rw
--
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