Herzeg Christoph
2003-12-14 19:49:07 UTC
Hätte da mal 2 Fragen:
1.)
Wie ist das bei Lehrlingen, wenn sie einen Krankenstand vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachen?
(Habe im BAG nichts gefunden.)
Wäre eine Verletzung aufgrund eines Sturzes nach Alkoholkonsum grob
fahrlässig?
2.) Ein Lehrling tritt wegen § 15 Abs 4 lit h aus. Muss er eine Nachfrist
setzen oder kann er sofort austreten?
MfG
Christoph
1.)
Wie ist das bei Lehrlingen, wenn sie einen Krankenstand vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachen?
(Habe im BAG nichts gefunden.)
Wäre eine Verletzung aufgrund eines Sturzes nach Alkoholkonsum grob
fahrlässig?
2.) Ein Lehrling tritt wegen § 15 Abs 4 lit h aus. Muss er eine Nachfrist
setzen oder kann er sofort austreten?
MfG
Christoph