Discussion:
Wien: Quad in Kurzparkzone
(zu alt für eine Antwort)
Stefan M. Huber
2009-09-21 15:22:57 UTC
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Grüße!

Weil wir es gestern auch diskutiert haben: Muss man für ein Quad in Wien
einen Parkschein ausfüllen?

Gehen wir einmal von einem mit weinger als 15KW und 400kg aus (siehe KFG
§2). Wobei es m.E. wurscht sein müsste. IMO ist das Ding als mehrspuriges
KFZ zu werten und damit lt. Wiener Parkometergesetz [1] gebührenpflichtig.

Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?

Stefan
[1]
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f4200000.htm
Bernhard Kuemel
2009-09-21 22:39:58 UTC
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Post by Stefan M. Huber
Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?
google "parkschein wien", 1. hit

http://www.wien.gv.at/finanzen/abgaben/park.html#anb

Anbringung des Parkscheines

Parkscheine sind bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit Windschutzscheibe
hinter dieser und durch diese gut erkennbar anzubringen. Bei anderen
mehrspurigen Fahrzeugen sind sie an einer sonst geeigneten Stelle gut
wahrnehmbar anzubringen. Können diese von den Organen der
Parkraumüberwachung (Kontrollorgane) nicht gesehen werden, erhalten Sie
einen Strafzettel. Vorsicht beim Zuschlagen der Autotüre, damit die
Parkscheine nicht verrutschen.

lg, Bernhard
Stefan M. Huber
2009-09-22 07:54:37 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Post by Stefan M. Huber
Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?
google "parkschein wien", 1. hit
Nachdem du auf die eigentliche Frage nicht eingehst, nehme ich an, dass
ein Quand immer und ausnahmslos als mehrspuriges KFZ gilt und daher
parfscheinpflichtig ist.

Stefan
Johann Mayerwieser
2009-09-22 08:35:53 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
Nachdem du auf die eigentliche Frage nicht eingehst, nehme ich an, dass
ein Quand immer und ausnahmslos als mehrspuriges KFZ gilt und daher
parfscheinpflichtig ist.
Wieviel Spuren hinterlässt ein Quad?

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Bernhard Kuemel
2009-09-22 10:39:37 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Stefan M. Huber
Nachdem du auf die eigentliche Frage nicht eingehst, nehme ich an, dass
ein Quand immer und ausnahmslos als mehrspuriges KFZ gilt und daher
parfscheinpflichtig ist.
In der StVO habe ich keine Definition von mehr-, einspurig gefunden. Man
wird hier wohl das Wort mehrspurig direkt deuten muessen. Wenn du mit
dem Quad auf 2 Raedern faehrst, ist es vielleicht einspurig.
Post by Johann Mayerwieser
Wieviel Spuren hinterlässt ein Quad?
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.

lg, Bernhard
Erich Klecka
2009-09-22 21:33:46 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
In der StVO habe ich keine Definition von mehr-, einspurig gefunden. Man
wird hier wohl das Wort mehrspurig direkt deuten muessen. Wenn du mit
dem Quad auf 2 Raedern faehrst, ist es vielleicht einspurig.
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
lg, Bernhard
Ist anscheinend nicht ganz klar.
Hab dazu folgendes gefunden (ob derzeit noch relevant kann ich nicht sagen)
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00277_17/imfname_042974.pdf

lg, erich
Johann Mayerwieser
2009-09-22 21:49:11 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
In der StVO habe ich keine Definition von mehr-, einspurig gefunden. Man
wird hier wohl das Wort mehrspurig direkt deuten muessen. Wenn du mit
dem Quad auf 2 Raedern faehrst, ist es vielleicht einspurig.
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden. Ladetätigkeit
entbindet AFAIK von der Kurzparkabgabe.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Bernhard Kuemel
2009-09-23 07:51:32 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.
Haehh? Halten, Anhaenger abkuppeln, Laden, Anhaenger ankuppeln, wegfahren?

Bernhard
Johann Mayerwieser
2009-09-23 08:25:29 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Post by Johann Mayerwieser
Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.
Haehh? Halten, Anhaenger abkuppeln, Laden, Anhaenger ankuppeln, wegfahren?
Ich wollte jetzt den TExt aus der StVO zitieren und finde unter
"abstellen" bzw. "Anhänger" nichts davon, obwohl ich mich noch gut
erinnern kann, das in der Fahrschule gelernt zu haben.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Ferenc Staedter
2009-09-23 12:10:21 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Bernhard Kuemel
Post by Johann Mayerwieser
Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.
Haehh? Halten, Anhaenger abkuppeln, Laden, Anhaenger ankuppeln, wegfahren?
Ich wollte jetzt den TExt aus der StVO zitieren und finde unter
"abstellen" bzw. "Anhänger" nichts davon, obwohl ich mich noch gut
erinnern kann, das in der Fahrschule gelernt zu haben.
Meinst du das:
| § 23. Halten und Parken
| (6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie
| Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden
| u. dgl.) dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der
| Fahrbahn stehengelassen werden, es sei denn, die genannten
| Fahrzeuge und Behälter können nach der Ladetätigkeit nicht sofort
| entfernt werden, das Entfernen wäre eine unbillige
| Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige wichtige Gründe für
| das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der genannten Fahrzeuge
| und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten und Parken
| sinngemäß. Bei unbespannten Fuhrwerken ist die Deichsel abzunehmen
| oder gesichert in eine solche Stellung zu bringen, daß niemand
| gefährdet oder behindert wird.
--
lG Ferenc
Johann Mayerwieser
2009-09-23 18:26:05 UTC
Permalink
Post by Ferenc Staedter
Post by Johann Mayerwieser
Ich wollte jetzt den TExt aus der StVO zitieren und finde unter
"abstellen" bzw. "Anhänger" nichts davon, obwohl ich mich noch gut
erinnern kann, das in der Fahrschule gelernt zu haben.
| § 23. Halten und Parken
THX
--
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Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Bernhard Kuemel
2009-09-23 17:15:48 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Post by Johann Mayerwieser
Anhänger dürfen auf öffentlichen Verkehrsflächen nur zum Zwecke einer
Ladetätigkeit ohne Zugfahrzeug abgestellt werden.
Haehh? Halten, Anhaenger abkuppeln, Laden, Anhaenger ankuppeln, wegfahren?
Ohh, ich hab das falsch verstanden: Anhänger dürfen auf öffentlichen
Verkehrsflächen zum Zwecke einer Ladetätigkeit nur ohne Zugfahrzeug
abgestellt werden.
Erich Klecka
2009-09-22 21:38:44 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
(für mich als Techniker zwar schon, aber darum gehts ja jetzt nicht)
Hab dazu folgendes gefunden:
http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/ME/ME_00277_17/imfname_042974.pdf

Bin jetzt gespannt ;)

LG erich
Stefan M. Huber
2009-09-23 08:40:58 UTC
Permalink
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
Genau deshalb frag ich ja auch so blöd. Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.

Stefan, darauf wartend, dass Busspuren generell für alle einspurigen
Fahrzeuge + Taxis geöffnet werden. Und nein, ich bin kein Minister
:)
Bernd Petrovitsch
2009-09-23 10:18:47 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
Das wird keiner so sehen.
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
Tja, mehrspurig. BTW gibt es Fahrräder, die hinten 2 Räder mit Achse haben
und damit Dreiräder sind.
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
nicht KFZ.
FZ sind eine (echte) Untermenge von KFZ.
Anhänger darf man eh nicht alleine auf öffentlichem Grund stehen lassen (ja,
ich weiß, das machen trotzdem viele).
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
Genau deshalb frag ich ja auch so blöd. Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.
Die Quads sind mbMn eher der "Präzedenzfall", daß - jetzt haut mich gleich
der cm:-( - endlich auch Einspurige Parkpickerl brauchen. Weil "kann man
nicht gscheit anbringen" als Ausrede zieht längst nicht mehr.
Post by Stefan M. Huber
Stefan, darauf wartend, dass Busspuren generell für alle einspurigen
Fahrzeuge + Taxis geöffnet werden. Und nein, ich bin kein
Taxis dürfen eh schon auf Busspuren fahren, oder?
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das. Den öffentlichen Verkehr wird es mbMn nicht wirklich
beschleunigen. Und wenn der Bus das Fahrrad nicht überholen kann, bei viel
Verkehr bremsen. Nicht alle Radler sind Rennradler und/oder gedopt.
sonstige Einspurige: Meinetwegen als Ausgleich fürs Parkpickerl.

Bernd
--
Post by Stefan M. Huber
Glaub mir, in der Datenverarbeitung ist es unumstritten, daß man am
wenigsten Ärger hat wenn man 4 Elementen die Nummern 0 bis 3 zuordnet.
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r
Michael
2009-09-23 10:50:44 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Die Quads sind mbMn eher der "Präzedenzfall", daß - jetzt haut mich gleich
der cm:-( - endlich auch Einspurige Parkpickerl brauchen. Weil "kann man
nicht gscheit anbringen" als Ausrede zieht längst nicht mehr.
Wieso zieht die "längst" nicht mehr? Hab ich was verpasst? Haben
Motorräder plötzlich einen von aussen nicht zugänglichen Raum, wo man
den Parkschein reinlegen kann, ohne dass ihn der nächste einfach
rausklauen kann?

Oder willst alle zum m-parking zwingen? Was machen Leute wie ich, die
nur über ein Firmenhändi verfügen? Müssen dann ausländische
Motorradfahrer spätestens in Niederösterreich ein österr.
Wertkarten-Telefon kaufen, damit sie das Motorrad hinstellen können?
Stefan M. Huber
2009-09-23 11:17:03 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Post by Stefan M. Huber
Stefan, darauf wartend, dass Busspuren generell für alle einspurigen
Fahrzeuge + Taxis geöffnet werden. Und nein, ich bin kein
Taxis dürfen eh schon auf Busspuren fahren, oder?
Mit Ausnahmeregelungen ja. Aber längst nicht überall. Und ich finde, Taxis
sollten sehr wohl (mit Fahrgast zumindest) die Busspur verwenden dürfen.
Lt.Aussage eines Taxlers ist es sogar Teil der Prüfung in Wien, zu wissen,
auf welchen Busspuren man als Taxi fahren darf.
Post by Bernd Petrovitsch
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das.
Ich weiß; leider ist .at in Sachen Radwege recht rückständig; breitere und
durchgängigere Radwege und ich will mitm Rad eh nicht auf die Busspur. Ich
weiß nicht, was zB in Kopenhagen anders rennt, aber dort ist Radfahren ein
Genuss. Auch in der Stadt. Und ohne Angst haben zu müssen.

Stefan
Johann Mayerwieser
2009-09-23 11:40:49 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
FZ sind eine (echte) Untermenge von KFZ.
Ich würde sagen: Umgekehrt: KFZ ist eine Untermenge von FZ.
Post by Bernd Petrovitsch
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das. Den öffentlichen Verkehr wird es mbMn nicht wirklich
beschleunigen. Und wenn der Bus das Fahrrad nicht überholen kann, bei viel
Verkehr bremsen. Nicht alle Radler sind Rennradler und/oder gedopt.
sonstige Einspurige: Meinetwegen als Ausgleich fürs Parkpickerl.
Nicht in allen Richtungen, die Neustiftgasse z.B. mir ihrer (vom PKW
aus nicht zu merkenden) Steigung lässt viele Radfahrer doch recht
langsam werden. Da sollens lieber den MIV aufhalten.

Hab es selbst in einem Bus der Linie 48A (dort gehörte eh eine Bim
hin) erlebt: Bus fährt, überholt Radfahrer, bleibt in der Haltestelle
stehen, Radfahrer fährt am Gehsteig vorbei, Bus hängt hinter Radfahrer
bis im MIV eine Lücke ist, dass er überholen kann. Bei der nächsten
Haltestelle wieder das gleiche Spiel. Wenn er hinter dem Radfahrer
nachzuckelt, dann hängt er der Ampelsignalisierung nach: Oft sind die
Ampeln so berechnet, dass der Bus von der Haltestelle weg nach
durchschnittlichem Aufenthalt bei der nächsten Ampel grün hat, wenn er
hinter dem Radfahrer hängt, sind bei der Ampel 1,5-2 Minuten weg, bei
der nächsten Ampel wieder. Wenn zwischen 2 Haltestellen 2 Ampeln sind,
steht er dann bei beiden und am Schluss hast am Gürtel gleich einmal
3-5 Minuten Verspätung - der Bus wird immer voller, weil mehr
Fahrgäste bei der Haltestelle warten, der Haltestellenaufenthalt
verlängert sich.....

Im Endeffekt kommen dann Meldungen wie: Ich fahr lieber mit dem Auto,
weil der Bus ist immer so voll, dass man keinen Platz hat.....

Ich bin eher dafür, den mehrspurigen MIV zu Gunsten der Radfahrer zu
beschneiden.


Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Stefan M. Huber
2009-09-23 11:46:13 UTC
Permalink
On Wed, 23 Sep 2009 13:40:49 +0200, Johann Mayerwieser
Post by Johann Mayerwieser
Ich bin eher dafür, den mehrspurigen MIV zu Gunsten der Radfahrer zu
beschneiden.
Wär mir auch recht. Mitm Radl aus Pötzleinsdorf nach Liesing zu fahren ist
ein Abenteuer, das ich nicht gern auf mich nehm. Grad mal auf der Schmelz
gibt es die Busspur (sic!), die für Radfahrer offen ist.

Stefan
Bernd Petrovitsch
2009-09-23 13:27:04 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Bernd Petrovitsch
FZ sind eine (echte) Untermenge von KFZ.
Ich würde sagen: Umgekehrt: KFZ ist eine Untermenge von FZ.
Ja, danke. War so gemeint.

Bernd
--
Post by Johann Mayerwieser
Glaub mir, in der Datenverarbeitung ist es unumstritten, daß man am
wenigsten Ärger hat wenn man 4 Elementen die Nummern 0 bis 3 zuordnet.
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r
Katharina Scholz
2009-09-23 19:46:30 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Die Quads sind mbMn eher der "Präzedenzfall", daß - jetzt haut mich gleich
der cm:-( - endlich auch Einspurige Parkpickerl brauchen. Weil "kann man
nicht gscheit anbringen" als Ausrede zieht längst nicht mehr.
Wennst mir erklärst, wie du ein Parkpickerl an einem Motorrad
befestigst? Abgesehen davon, daß man dann echte Probleme mit dem
(meist vorhandenem) Winterauto bekommt, weil man ja ca. 2mal/Jahr das
Parkpickerl ummelden müßte. Bekommst ja nur eins pro Anwohner. Und ich
verpark im Normalfall KEINEN ganzen Autoparkplatz mit meinem Motorrad.
Aber ich stell mich auch nicht auf Schrägparker, wie manche
/&§!&§!"%$&*censored* hier im Bezirk. Und nein, das sind KEINE Gassen,
wo es keine Längsparker gibt und auch keine Fast-Autos aka Goldwing
oder so.
Post by Bernd Petrovitsch
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das. Den öffentlichen Verkehr wird es mbMn nicht wirklich
beschleunigen. Und wenn der Bus das Fahrrad nicht überholen kann, bei viel
Verkehr bremsen. Nicht alle Radler sind Rennradler und/oder gedopt.
sonstige Einspurige: Meinetwegen als Ausgleich fürs Parkpickerl.
Ich persönlich muß ehrlich sagen, daß ich es nur von der Neustiftgasse
recht gut weiß, aber die Staus, denen der Bus ausweichen "muß", sind
dort erst durch die Busspur entstanden. Vorher bin ich NIE dort im
Stau gestanden. IMHO ist das eine der deppertsten Erfindungen unserer
Stadtplaner. Kommt für mich auf Platz 2 nach dem aufgemalten Radwegen,
wo zu 90% eh zu wenig Platz ist. IMHO sind 90% der neuen
Bodenmalereien (Markierungen kann man den Schrott ja kaum nennen,
fällt ja schon mehr in die Richtung "moderne Kunst") Schwachsinn und
ich trauere bei jedem Regen sowieso noch den gelben Markierungen nach.

Kathi (die für die weißen NICHTS übrig hat und die nicht mehr mögliche
Unterscheidung zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr in den
Markierungen tut sein übriges)
Stefan M. Huber
2009-09-24 07:51:51 UTC
Permalink
On Wed, 23 Sep 2009 21:46:30 +0200, Katharina Scholz
in die Richtung "moderne Kunst") Schwachsinn und ich trauere bei jedem
Regen sowieso noch den gelben Markierungen nach.
Kathi (die für die weißen NICHTS übrig hat und die nicht mehr mögliche
Unterscheidung zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr in den
Markierungen tut sein übriges)
Ach, danke, du sprichst mir aus der Seele. Wem das eingefallen ist, der
hat entweder weiße Markierungen in seinem Land, die man wirklich sieht,
oder ich weiß nicht was. Ließe sich das nicht durch
Sichtbarkeitsuntersuchungen wieder kippen und alles gelb malen?

Stefan
Bernhard Kuemel
2009-09-24 08:14:37 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
Ach, danke, du sprichst mir aus der Seele. Wem das eingefallen ist, der
hat entweder weiße Markierungen in seinem Land, die man wirklich sieht,
oder ich weiß nicht was. Ließe sich das nicht durch
Sichtbarkeitsuntersuchungen wieder kippen und alles gelb malen?
Das reicht nicht. Man muesste zusaetzlich die EU davon ueberzeugen, das
zu aendern. Ganz schoen viel Aufwand. Oder aus der EU austreten. Oder
eine Ausnahme fuer Oesterreich machen.

Bernhard
Bernd Petrovitsch
2009-09-24 09:15:30 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Post by Bernd Petrovitsch
Die Quads sind mbMn eher der "Präzedenzfall", daß - jetzt haut mich
gleich der cm:-( - endlich auch Einspurige Parkpickerl brauchen. Weil
"kann man nicht gscheit anbringen" als Ausrede zieht längst nicht mehr.
Wennst mir erklärst, wie du ein Parkpickerl an einem Motorrad
befestigst? Abgesehen davon, daß man dann echte Probleme mit dem
Jetzt mach' ich den Pseudo-Jurist: Genauso wie am Quad - die müssen es ja
jetzt auch irgendwie machen.

Kontruktiv: Darf/kann/muß man die nicht ankleben (sowie die
Autobahnpickerl)?
Kennzeichentafeln sind ja z.B. auch nur festgeklemmt. Damit hat ja auch kaum
einer ein Problem.
Post by Katharina Scholz
(meist vorhandenem) Winterauto bekommt, weil man ja ca. 2mal/Jahr das
Parkpickerl ummelden müßte. Bekommst ja nur eins pro Anwohner. Und ich
verpark im Normalfall KEINEN ganzen Autoparkplatz mit meinem Motorrad.
Bei Schrägparkern blockieren Quads und Alkomobile (u.a.) ganze Parkplätze
(und sind nur halbe Autos - wenn überhaupt). Neben Motorrädern/Mopeds zu
parken ist auch kein Spaß. Parkplatzvernichter gibt es bei Ein- und
Zweispurigen.

[...]
Post by Katharina Scholz
Post by Bernd Petrovitsch
ad "Fahrräder auf Busspuren": Fahr' mal z.B. in Berlin mit dem Bus - dort
haben die das. Den öffentlichen Verkehr wird es mbMn nicht wirklich
beschleunigen. Und wenn der Bus das Fahrrad nicht überholen kann, bei
viel Verkehr bremsen. Nicht alle Radler sind Rennradler und/oder gedopt.
sonstige Einspurige: Meinetwegen als Ausgleich fürs Parkpickerl.
Ich persönlich muß ehrlich sagen, daß ich es nur von der Neustiftgasse
recht gut weiß, aber die Staus, denen der Bus ausweichen "muß", sind
Naja, Rechtsabbiegerspuren mit Rückstau und/oder schlechtem Einordnen?
Post by Katharina Scholz
dort erst durch die Busspur entstanden. Vorher bin ich NIE dort im
Stau gestanden. IMHO ist das eine der deppertsten Erfindungen unserer
Ich schon. Die war realistischerweise de facto einspurig (für Mehrspurige),
weil fast alle (v.a. LKWs und Busse) mittig gefahren sind - schon weil auch
wenig Parkdisziplin (mangels Bodenmarkierung?!) vorhanden war.

[....]
Post by Katharina Scholz
Kathi (die für die weißen NICHTS übrig hat und die nicht mehr mögliche
Unterscheidung zwischen ruhendem und fahrendem Verkehr in den
Markierungen tut sein übriges)
ACK.

Bernd
--
Post by Katharina Scholz
Glaub mir, in der Datenverarbeitung ist es unumstritten, daß man am
wenigsten Ärger hat wenn man 4 Elementen die Nummern 0 bis 3 zuordnet.
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r
Katharina Scholz
2009-09-24 13:18:06 UTC
Permalink
Bernd Petrovitsch schrieb:
(Neustiftgasse)
Post by Bernd Petrovitsch
Post by Katharina Scholz
dort erst durch die Busspur entstanden. Vorher bin ich NIE dort im
Stau gestanden. IMHO ist das eine der deppertsten Erfindungen unserer
Ich schon. Die war realistischerweise de facto einspurig (für Mehrspurige),
weil fast alle (v.a. LKWs und Busse) mittig gefahren sind - schon weil auch
wenig Parkdisziplin (mangels Bodenmarkierung?!) vorhanden war.
Reden wir beide von der Neustiftgasse im 7. Wiener Gemeindebezirk?
Ich hab dort nämlich (Ecke Schottenfeldgasse, grünes Billahaus)
jahrelang gewohnt bzw. meine Mutter fast täglich besucht und die Staus
gabs erst NACH der Busspur. Ich kenn auch das von dir beschriebene
Szenario so nicht, Bodenmarkierungen gabs auch schon vor der Busspur.
Wirklich das einzige, was sich verändert hat, war die Einschränkung
auf eine Spur und dadurch massiv mehr Verkehrsaufkommen auf dieser,
was zum Stau führt. Vor allem, weil die Ampelphasen gleich geblieben
sind, jetzt also nur noch halb so viel Autos drüber kommen.

Und ich bin in dem Zeitraum der Einführung dort wirklich TÄGLICH
entlang gefahren, meist auch zu Hauptverkehrszeiten (nach der Schule,
also so zwischen 17 und 18h).

Kathi (die zumindest glaubt, daß die noch vor 92 eingeführt wurden,
wenn nicht, wars eben nach der Arbeit)
Bernd Petrovitsch
2009-09-24 13:36:09 UTC
Permalink
[...]
Post by Katharina Scholz
(Neustiftgasse)
Post by Bernd Petrovitsch
Post by Katharina Scholz
dort erst durch die Busspur entstanden. Vorher bin ich NIE dort im
Stau gestanden. IMHO ist das eine der deppertsten Erfindungen unserer
Ich schon. Die war realistischerweise de facto einspurig (für
Mehrspurige), weil fast alle (v.a. LKWs und Busse) mittig gefahren sind -
schon weil auch wenig Parkdisziplin (mangels Bodenmarkierung?!) vorhanden
war.
Reden wir beide von der Neustiftgasse im 7. Wiener Gemeindebezirk?
Ooops, sorry, ich war in der Burggasse unterwegs.

Ja, in der Neustiftgasse hat es kaum gestaut (außer daß die Ampeln damals
schon blöd geschaltet waren), aber die Koppstraße dahinter hatte ja auch 2
Spuren und viel Verkehr vertragen.
[...]

Bernd
--
Post by Katharina Scholz
Glaub mir, in der Datenverarbeitung ist es unumstritten, daß man am
wenigsten Ärger hat wenn man 4 Elementen die Nummern 0 bis 3 zuordnet.
Die Frage ist allerdings, ob man sich den Vorteilen der DV unterwirft, oder
ein eigenes Ordnungssystem aufstellt. --- P. Renner und H. Blüml in a.g.r
Thomas Koller
2009-09-23 11:42:16 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
Genau deshalb frag ich ja auch so blöd. Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.
Wieso nicht?

In "ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der
menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist" wird
eigentlich nicht auf 2 oder 4 Räder eingegangen, bzw. auch nicht
auf ein- oder mehrspurig. Also können auch zweispurige Fahrzeuge
Fahrräder sein.

Tom
Stefan M. Huber
2009-09-23 11:47:35 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Stefan M. Huber
Post by Erich Klecka
Post by Bernhard Kuemel
Fahrraeder hinterlassen in Kurven 2 Spuren. Fahrraeder mit
Stuetzraedern
sogar 3-4. Was ist mit Anhaengern? § 25 StVO spricht nur von Fahrzeugen,
nicht KFZ.
Ist anscheinend rechtlich nicht eindeutig.
Genau deshalb frag ich ja auch so blöd. Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.
Wieso nicht?
In "ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der
menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist" wird
eigentlich nicht auf 2 oder 4 Räder eingegangen, bzw. auch nicht
auf ein- oder mehrspurig. Also können auch zweispurige Fahrzeuge
Fahrräder sein.
Ich versteh deinen Einwand nicht. Es gibt zB das von mir in einem anderen
Posting erwähnte Al-Ko-Quad. Das fährt 20km/h, ist als Fahrrad zugelassen
und hat einen E-Motor. Keine menschliche Kraftübertragung.

Cool für Al-Ko-Fahrer, der kann auf die Donauinsel; aber an sich komisch.

Stefan
Thomas Koller
2009-09-23 12:12:19 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
Post by Thomas Koller
Post by Stefan M. Huber
Ich seh ja auch nicht unbedingt,
dass ein zweispuriges (intuitiv definiert) Fahrzeug mit 4 Rädern als
Fahrrad gelten kann...Obwohl das für den Halter sehr praktisch sein kann.
Wieso nicht?
In "ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur Übertragung der
menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet ist" wird
eigentlich nicht auf 2 oder 4 Räder eingegangen, bzw. auch nicht
auf ein- oder mehrspurig. Also können auch zweispurige Fahrzeuge
Fahrräder sein.
Ich versteh deinen Einwand nicht.
Wieso? Was ist an einem vierrädrigen Fahrzeug das mit menschlicher Kraft
betrieben wird schwer vorstellbar? Und laut obiger Definition ist das
dann ganz klar ein "Fahrrad".
Post by Stefan M. Huber
Es gibt zB das von mir in einem anderen
Posting erwähnte Al-Ko-Quad. Das fährt 20km/h, ist als Fahrrad zugelassen
und hat einen E-Motor. Keine menschliche Kraftübertragung.
Ich hab ja auch nicht die vollständige Definition von Fahrrad gepostet,
sondern nur den ersten (und gleichzeitige wohl auch häufigsten), daneben
gibts auch noch andere Fahrzeuge die auch Fahrräder sind. Steht alles in
der StVO.

Aber wieso ist das eigentlich mit 20 km/h als Fahrrad "zugelassen"?
Eigentlich liegt die Grenze nach § 1 Abs. 2a KFG bei einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, oder hab ich da was
versäumt?
Post by Stefan M. Huber
Cool für Al-Ko-Fahrer, der kann auf die Donauinsel; aber an sich komisch.
Was ist daran komisch?

Tom
Franz Huber
2009-09-23 15:05:00 UTC
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"Thomas Koller" wrote ...
Post by Thomas Koller
Aber wieso ist das eigentlich mit 20 km/h als Fahrrad "zugelassen"?
Eigentlich liegt die Grenze nach § 1 Abs. 2a KFG bei einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, oder hab ich da was
versäumt?
Nicht versäumt, sondern verwexelt. Die 10 km/h sind im Absatz 2. Dort steht,
dass Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 10 gehen, vom Großteil des KFG
ausgenommen sind. (Brauchen also keine Nummerntafel etc.) Es sind aber immer
noch Kraftfahrzeuge, und sie dürfen auch einen Verbrennungsmotor haben. In
der StVo steht dann, dass sie nach den dortigen Bestimungen Fuhrwerken
gleichgesetzt sind.

Dann gibt es den Absatz 2a. Der definiert, dass Elektrofahrzeuge bis 600W
und 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge, sondern als Fahrräder gelten.

Wobei ich mich frage, wie die Bauartgeschwindigkeit zu sehen ist, wenn das
Ding auch Padale hat. Mit einem Pedalfahrrad kann man ja auch durchaus mehr
als 25 km/h erreichen. Sind die25 km/h ohne treten gemeint, und wenn man
dazu tritt, kann es auch schneller sein - so wie ja auch jedes andere
Fahrzeug bei Rückenwind oder bergab seine Bauartgeschwindigkeit durchaus
überschreiten kann - oder muss sich der Motor über 25 km/h abschalten?

Wie ist das in Österreich geregelt bzw. wo steht das? Das Internet ist voll
von texten, die sich aber auf die viel restriktivere deutsche Rechtslage
beziehen.

Franz
Thomas Koller
2009-09-23 15:11:57 UTC
Permalink
Post by Franz Huber
"Thomas Koller" wrote ...
Post by Thomas Koller
Aber wieso ist das eigentlich mit 20 km/h als Fahrrad "zugelassen"?
Eigentlich liegt die Grenze nach § 1 Abs. 2a KFG bei einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h, oder hab ich da was
versäumt?
Nicht versäumt, sondern verwexelt. Die 10 km/h sind im Absatz 2. Dort steht,
dass Kraftfahrzeuge, die nicht mehr als 10 gehen, vom Großteil des KFG
ausgenommen sind. (Brauchen also keine Nummerntafel etc.) Es sind aber immer
noch Kraftfahrzeuge, und sie dürfen auch einen Verbrennungsmotor haben. In
der StVo steht dann, dass sie nach den dortigen Bestimungen Fuhrwerken
gleichgesetzt sind.
Ich Teppich. Hab (2) a) mit (2a) verwechselt. Danke.

Tom
Johann Mayerwieser
2009-09-22 00:14:53 UTC
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Post by Stefan M. Huber
Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?
Ist natürlich schwer, den Parkschein sicher anzubringen. Ich würde
mich in so einem Fall auf alle Fälle für Handy-Parken entscheiden.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Josef Eschberger
2009-09-22 18:46:39 UTC
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Post by Stefan M. Huber
Grüße!
Weil wir es gestern auch diskutiert haben: Muss man für ein Quad in Wien
einen Parkschein ausfüllen?
Gehen wir einmal von einem mit weinger als 15KW und 400kg aus (siehe KFG
§2). Wobei es m.E. wurscht sein müsste. IMO ist das Ding als mehrspuriges
KFZ zu werten und damit lt. Wiener Parkometergesetz [1] gebührenpflichtig.
Oder seh ich da was falsch? Wenn nein, wo soll man auf so einem Teil den
Parkschein nachhaltig und sicher befestigen? Plastiksackerl am Lenker?
Stefan
[1]
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/f4200000.htm
Ein Quad ist genauso wie ein Mopedauto einzweispuriges Fahrzeug und daher
ist die Parkgebühr zu bezahlen.

J.E.
Stefan M. Huber
2009-09-23 08:33:10 UTC
Permalink
On Tue, 22 Sep 2009 20:46:39 +0200, Josef Eschberger
Post by Josef Eschberger
Ein Quad ist genauso wie ein Mopedauto einzweispuriges Fahrzeug und
daher ist die Parkgebühr zu bezahlen.
Gut; außer es fällt mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 20 km/h
unter die Kategorie Fahrrad, oder?

Stefan
Franz Huber
2009-09-23 08:55:08 UTC
Permalink
"Stefan M. Huber" wrote ...
Post by Stefan M. Huber
Gut; außer es fällt mit einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 20 km/h
unter die Kategorie Fahrrad, oder?
Nein, es sind 25 km/h, und auch nur dann, wenn der Motor elektrisch ist und
nicht mehr als 600 Watt Leistung hat. (§1 Abs. 2a KFG)

Wobei ich mish da schon gefragt habe: Reichen 600 Watt, um eine Art von
Fahrradauto anzutreiben bzw. auf 25 km/h zu beschleunigen? Ich meine damit
ein Vehikel in Leichtbauweise, das einer Person in einer geschlossenen
Kabine Platz bietet. Damit könnte man dann beispielsweise auch im Anzug bei
Regen mit 25 km/h ins Büro fahren, dort unverschwitzt ankommen und das
"Auto" vor der Türe in der Kurzparkzone abstellen.

Für meinen Büroweg wäre das noch ausreichend. Und die Batterie könnte man ja
so gestalten, dass man sie am Abend mit in die Wohnung nimmt und auflädt.

Aber ich denke selbst wenn es technisch geht, ist dann die Diebstahlsgefahr
zu groß. De facto kann man ja auch kein normales Elektrofahhrad auf der
Starße abstellen. Es ist dann einfach nicht mehr da, wenn man zurück kommt
:-(

Franz
Stefan M. Huber
2009-09-23 09:07:43 UTC
Permalink
On Wed, 23 Sep 2009 10:55:08 +0200, Franz Huber
Post by Franz Huber
Wobei ich mish da schon gefragt habe: Reichen 600 Watt, um eine Art von
Fahrradauto anzutreiben bzw. auf 25 km/h zu beschleunigen? Ich meine damit
ein Vehikel in Leichtbauweise, das einer Person in einer geschlossenen
Kabine Platz bietet. Damit könnte man dann beispielsweise auch im Anzug bei
Regen mit 25 km/h ins Büro fahren, dort unverschwitzt ankommen und das
"Auto" vor der Türe in der Kurzparkzone abstellen.
Ja, reicht. Ich will keine werbung machen, aber es gibt einen
Rasenmäherhersteller, der sowas mit 400W und 45km/h oder 20km/h vmax
anbietet. Zweiteres ist typisiert als Fahrrad. Bins allerdings selber noch
nie gefahren.
Post by Franz Huber
Für meinen Büroweg wäre das noch ausreichend. Und die Batterie könnte
man ja so gestalten, dass man sie am Abend mit in die Wohnung nimmt und
auflädt.
Das ist ein Problem. Momentan gibt's diesbezüglich eigentlich nur ein
einziges (halbwegs leistbares) Gefährt, das mit 40km Reichweite als
Einsitzermoped konzipiert ist.
Post by Franz Huber
Aber ich denke selbst wenn es technisch geht, ist dann die
Diebstahlsgefahr zu groß. De facto kann man ja auch kein normales
Elektrofahhrad auf der
Starße abstellen. Es ist dann einfach nicht mehr da, wenn man zurück
kommt :-(
Passiert leider mit Normalfahrrädern auch. Und mein E-Moped klaut mir
keiner einfach so bei 182kg :)

Aber jetzt wirds OT
fup2poster beachten

Stefan
Franz Huber
2009-09-23 09:23:18 UTC
Permalink
"Stefan M. Huber" wrote ...
Post by Stefan M. Huber
Ja, reicht. Ich will keine werbung machen, aber es gibt einen
Rasenmäherhersteller, der sowas mit 400W und 45km/h oder 20km/h vmax
anbietet.
Mir wäre keine NG-Regel bekannt, die das Posten eines Links zum Hersteller
verbieten würde. Also leg los.
Post by Stefan M. Huber
Zweiteres ist typisiert als Fahrrad.
Muss ein Fahrrad typisiert sein? Das wäre mir neu. Oder wird da zwischen
Muskelkraft- und Elektrofahrrädern unterschieden?
Post by Stefan M. Huber
fup2poster beachten
Ignoriert, da die Frage nach einer Fahrradtypisierung in diese NG passt.

Franz
Stefan M. Huber
2009-09-23 09:53:47 UTC
Permalink
On Wed, 23 Sep 2009 11:23:18 +0200, Franz Huber
Post by Franz Huber
"Stefan M. Huber" wrote ...
Post by Stefan M. Huber
Ja, reicht. Ich will keine werbung machen, aber es gibt einen
Rasenmäherhersteller, der sowas mit 400W und 45km/h oder 20km/h vmax
anbietet.
Mir wäre keine NG-Regel bekannt, die das Posten eines Links zum
Hersteller verbieten würde. Also leg los.
Naja, wenn du drauf bestehst: Bei [1] gibt's einen AL-KO zum Prbefahren
auch. Allerdings ist das das mopedzugelassene Variante. Die ist als
„Fahrrad“ auch lieferbar (Siehe Produktfolder [2]). Die Pressemitteilung
des Herstellers:
http://www.al-ko.at/presse/pm/detail/presse_detail.cfm?id=250&sparte=1
Post by Franz Huber
Post by Stefan M. Huber
Zweiteres ist typisiert als Fahrrad.
Muss ein Fahrrad typisiert sein? Das wäre mir neu. Oder wird da zwischen
Muskelkraft- und Elektrofahrrädern unterschieden?
Äh, hast recht: ist als Fahrrad zugelassen.

Stefan
[1] http://www.scooterman.at/elektromoped/emoped.php#0000009b66109eb09
[2] http://www.scooterman.at/Prospekt%20AL-KO%20E-Fahrzeuge_05_08.pdf
[3] http://www.al-ko.at/presse/pm/detail/presse_detail.cfm?id=250&sparte=1
Thomas Hofer
2009-09-23 14:22:16 UTC
Permalink
Post by Stefan M. Huber
On Wed, 23 Sep 2009 10:55:08 +0200, Franz Huber
Post by Franz Huber
Wobei ich mish da schon gefragt habe: Reichen 600 Watt, um eine Art von
Fahrradauto anzutreiben bzw. auf 25 km/h zu beschleunigen? Ich meine damit
ein Vehikel in Leichtbauweise, das einer Person in einer geschlossenen
Kabine Platz bietet. Damit könnte man dann beispielsweise auch im Anzug bei
Regen mit 25 km/h ins Büro fahren, dort unverschwitzt ankommen und das
"Auto" vor der Türe in der Kurzparkzone abstellen.
Ja, reicht. Ich will keine werbung machen, aber es gibt einen
Rasenmäherhersteller, der sowas mit 400W und 45km/h oder 20km/h vmax
anbietet. Zweiteres ist typisiert als Fahrrad. Bins allerdings selber noch
nie gefahren.
Post by Franz Huber
Für meinen Büroweg wäre das noch ausreichend. Und die Batterie könnte
man ja so gestalten, dass man sie am Abend mit in die Wohnung nimmt und
auflädt.
Das ist ein Problem. Momentan gibt's diesbezüglich eigentlich nur ein
einziges (halbwegs leistbares) Gefährt, das mit 40km Reichweite als
Einsitzermoped konzipiert ist.
aber in GESCHLOSSENER bauweise gibts das noch nicht, oder? wär nämlich
geschlossen vieeeeeeeeeeel praktischer - oder zumindest eine marktniesche.
ansonsten ist's ja das gleiche wie ein elektro-2-(fahr)rad.

lg
Stefan M. Huber
2009-09-24 07:54:07 UTC
Permalink
On Wed, 23 Sep 2009 16:22:16 +0200, Thomas Hofer
Post by Thomas Hofer
Post by Stefan M. Huber
Das ist ein Problem. Momentan gibt's diesbezüglich eigentlich nur ein
einziges (halbwegs leistbares) Gefährt, das mit 40km Reichweite als
Einsitzermoped konzipiert ist.
aber in GESCHLOSSENER bauweise gibts das noch nicht, oder? wär nämlich
geschlossen vieeeeeeeeeeel praktischer - oder zumindest eine
marktniesche.
ansonsten ist's ja das gleiche wie ein elektro-2-(fahr)rad.
Nicht dass ich wüsste. Ich hätt ja gern sowas wie den BMW C1, also ein
überdachtes Motorrad/Moped.

Stefan, aber jetzt simma endgültig OT, daher fup2poster gesetzt
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