Discussion:
Vertragsbediensteter - Beamter
(zu alt für eine Antwort)
Horst Thaler
2010-10-29 16:51:54 UTC
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Hallo,

Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, Vertragsbedienstete in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis zur jeweiligen Gebietskörperschaft.
Beide gehören zum öffentlichen Dienst. So weit - so gut. Meine Frage: Was
bedeutet dieser Unterschied konkret? Wo wirkt er sich aus? Was ist im
Allgemeinen "besser" (wenn man das überhaupt sagen kann):
Vertragsbediensteter oder Beamter?

Schönen Gruß
Horst
Johann Mayerwieser
2010-10-29 17:40:25 UTC
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Post by Horst Thaler
Hallo,
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, Vertragsbedienstete in
einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur jeweiligen
Gebietskörperschaft. Beide gehören zum öffentlichen Dienst. So weit - so
gut. Meine Frage: Was bedeutet dieser Unterschied konkret? Wo wirkt er
sich aus? Was ist im Allgemeinen "besser" (wenn man das überhaupt sagen
kann): Vertragsbediensteter oder Beamter?
Bei der Anstellung wird man erst einmal VErtragsbediensteter. Dieses
Dienstverhältnis gründet sich auf einen Vertrag, den der VB mit seiner
Dienstgeberin, die Republik Österreich, vertreten durch z.B. ein
Ministerium, abschließt. Das Dienstverhältnis gründet sich auf das
VErtragsbedienstetengesetz und Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis
werden über die Schiene ARbeitsgericht ausgetragen.
Der Vertragsbedienstete ist an sich recht gut vor Kündigung geschützt,
Gründe für Kündigung sind unter anderem, wenn die körperliche oder
geistige Eignung nicht mehr gegeben ist, wenn es keine Arbeit für ihn
mehr gibt und noch ein paar. (Alles salopp gesagt).

Der Beamte wird zu einem Beamten durch einen einseitigen
hoheitsrechtlichen Akt, d.h. das z.B. Ministerium stellt als Vertreter
der Republik Österreich einen Bescheid aus, in dem die Person in das
öffentlich rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen wird. Der Beamte
braucht nichts zu unterschreiben, das DV tritt in Kraft, wenn der Beamte
am nächsten Arbeitstag seinen Dienst antritt. Dieses Dienstverhältnis
unterliegt dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, besoldungmäßig dem
Besoldungsgesetz und in Bezug auf seinen Ruhegenuss dem Bundes-
Pensionsgesetz. Er ist aber noch nicht "Kündigungs geschützt", also noch
nicht pragmatisiert. Diese Pragmatisierung ist erst 4 Jahre nach der
Ernennung zum Beamten möglich und das erst nach Antrag auf
Definitivstellung. (Ich hab als Personalvertreter an meiner Dienststelle
einen nicht all zu kleinen Prozentsatz auch älterer Beamten gehabt, die
nicht definitiv waren - ich hab sie dann zu dem Ansuchen getrieben).
In Dienstrechtsangelegenheiten erhält der Beamte Weisungen,
Dienstrechtsmandate oder Bescheide. Streitigkeiten werden im
Verwaltungsverfahren abgewickelt (Bescheid - Einspruch wenn nicht von
einem Ministerium ausgestellt - Verwaltungsgerichtshof).

Was ist besser?
Heutzutage sehe ich nicht mehr viel Unterschiede zwischen Beamten und
Vertragsbediensteten, die Pensionen sind schon ziemlich an die des ASVG
angepasst (mit Übergangsregelungen).
Beim höheren oder gehobenen Dienst (B- und A-Verwendung, also Maturanten
oder Akademiker) ist ein größerer Unterschied im Alter beim Gehalt und
der Pension (weil es bei Beamten keine Höchstbemessungsgrundlage gibt),
bei einfacheren VB/Beamten ist der VB vielleicht eher im Vorteil, solange
er noch die Abfertigung ausbezahlt bekommt, beim Gehalt oder der Pension
sehe ich nicht so viel Unterschiede.

Hannes
--
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Gernot Pru3nster
2010-10-30 07:52:07 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Was ist besser?
Heutzutage sehe ich nicht mehr viel Unterschiede zwischen Beamten und
Vertragsbediensteten, die Pensionen sind schon ziemlich an die des ASVG
angepasst (mit Übergangsregelungen).
Wenn man jetzt 30 ist, stimmt das vieleicht. Es stimmt aber nicht für
Post by Johann Mayerwieser
50-jährige.
Beim höheren oder gehobenen Dienst (B- und A-Verwendung, also Maturanten
oder Akademiker) ist ein größerer Unterschied im Alter beim Gehalt und
der Pension (weil es bei Beamten keine Höchstbemessungsgrundlage gibt),
Na eben, was redest Du dann von "nicht viele Unterschiede". Der
Unterschied in der Pension ist gewaltig und wirkt sich auch deutlich auf
die Lebensverdienstsumme aus. Es gibt Beamte, die bekommen 100% des
Letztgehalts als Pension (soll hier keine Neiddebatte werden, als sie in
den Dienst eingetreten sind, waren das halt andere Zeiten).

Bei Frauen hat VB zu sein aber den Vorteil des früheren
Pensionsantrittsalters. Bei Beamtinnen ist dieses (AFAIK? hat sich das
vielleicht schon geändert?) den Männern gleichgestellt, also theoretisch
65 Jahre.

Schöne Grüße,
Gernot.
Anton Steiner
2010-10-30 09:04:11 UTC
Permalink
Post by Gernot Pru3nster
Post by Johann Mayerwieser
Was ist besser?
Heutzutage sehe ich nicht mehr viel Unterschiede zwischen Beamten und
Vertragsbediensteten, die Pensionen sind schon ziemlich an die des ASVG
angepasst (mit Übergangsregelungen).
Wenn man jetzt 30 ist, stimmt das vieleicht. Es stimmt aber nicht für
Post by Johann Mayerwieser
50-jährige.
Beim höheren oder gehobenen Dienst (B- und A-Verwendung, also Maturanten
oder Akademiker) ist ein größerer Unterschied im Alter beim Gehalt und
der Pension (weil es bei Beamten keine Höchstbemessungsgrundlage gibt),
Na eben, was redest Du dann von "nicht viele Unterschiede". Der
Unterschied in der Pension ist gewaltig und wirkt sich auch deutlich auf
die Lebensverdienstsumme aus. Es gibt Beamte, die bekommen 100% des
Letztgehalts als Pension (soll hier keine Neiddebatte werden, als sie in
den Dienst eingetreten sind, waren das halt andere Zeiten).
Da muß man aber genauer hinschauen. Da es keine
Höchstbemessungsgrundlage gibt, ist auch vom gesamten Gehalt der
Pensionsbeitrag zu bezahlen. Was die 100% des "Grundgehaltes" betrifft,
so wären 80% des Gesamtverdienstes (also Grundgehalt+Nebengebühren, wie
Üst, Gefahrenzulage usw.) für mich wesentlich günstiger. Ich bezahle
nämlich seit mehr als 15 Jahren Pensionsbeitrag für die Nebengebühren,
ohne dass ich einen Cent mehr bekomme, da ich die Nebengebührenwerte
voll habe. Es mag sein, dass die "Oberschicht" profitiert. Die große
Menge der kleinen Beamten hat gegenüber den VB keine Vorteile. Bei uns
ist der Gehalt zu einem sehr großen Teil aus Zulagen aufgebaut. Wenn du
da krank wirst, hast du nach einem Monat eine Gehaltseinbuße von 40 %.
Das ist mir selbst schon zwei mal bei Dienstunfällen (einmal von einem
Radlader überfahren, einmal von einem Depperten zusammengeschlagen).
passiert.
Ja, wir verdienen nicht schlecht, aber krank werden darf man halt nicht.
Noch ein kleines Schmankerl: Ich könnte nach der Hacklerregelung schon
in Pension gehen. Ich will noch bleiben (wenn es gesundheitlich geht bis
65). Dafür bekomme ich aber keinen Cent mehr Pension (das ist ja ok), im
Gegenteil, wenn ich länger als 62 bleibe, bekomme ich durch die
verlängerte Durchrechnung für jedes Jahr, das ich anhänge, weniger
Pension. Ich bleibe trotzdem, obwohl die Kollegen sagen, dass ich ein
Trottel bin.

Servus
Anton
Post by Gernot Pru3nster
Bei Frauen hat VB zu sein aber den Vorteil des früheren
Pensionsantrittsalters. Bei Beamtinnen ist dieses (AFAIK? hat sich das
vielleicht schon geändert?) den Männern gleichgestellt, also theoretisch
65 Jahre.
Schöne Grüße,
Gernot.
Hans Huber
2010-10-30 11:49:40 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Pension. Ich bleibe trotzdem, obwohl die Kollegen sagen, dass ich ein
Trottel bin.
wer mehr Zeit in der Arbeit verbringt, hat weniger Freizeit, somit
weniger Gelegenheit Geld auszugeben und somit auch geringere
Freizeitausgaben. Insofern bringt Dir (bzw. Deinen Erben) das also doch
auch finanziell was.

:-)
Leopold Grafenauer
2010-10-30 18:40:45 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Ja, wir verdienen nicht schlecht, aber krank werden darf man halt nicht.
Wobei da auch noch der Selbstbehalt bei der BVA dazukommt. Das kann zb
bei Zahnspangen für die G'schrappen ganz schön ins Geld gehen



Leo
Hans Huber
2010-10-31 10:01:35 UTC
Permalink
Post by Leopold Grafenauer
Wobei da auch noch der Selbstbehalt bei der BVA dazukommt. Das kann zb
bei Zahnspangen für die G'schrappen ganz schön ins Geld gehen
Schlechtes Beispiel.
1. sind Kinder vom BVA Selbstbehalt befreit, den zahlt man nur als
Erwachsener.

2. zahlt die BVA soweit mir von Bekannten erzählt wurde bei der
Zahnspange mehr dazu, wodurch sich die selbst zu tragenden Kosten
gegenüber einem GKK Patienten deutlich verringern.


Der 20% BVA Selbstbehalt ist beim Hausarzt ja erträglich. Dieser bekommt
für einen Patientenkontakt irgendwas in der Größenordnung von 18 Euro,
der Selbstbehalt macht dann ein paar Euro (z.B. 3,50) aus.

Teurer wirds, wenn man zum Facharzt geht. Für den jährlichen Zahnarzt-
oder Augenarzt Kontrollbesuch sind gleich mal 15 Euro Selbstbehalt
fällig. Für 2 Füllungen habe ich zuletzt 37 Euro Selbstbehalt bei der
BVA gezahlt, dazu kommt noch die Aufzahlung beim Zahnarzt wenn man kein
Amalgam möchte. Für die "1 x jährlich kostenlose" Vorsorgeuntersuchung
beim Hausarzt habe ich zuletzt im Jahr 2005 stolze 12,88 Euro
Selbstbehalt bezahlt. All diese Beträge erspart sich ein GKK Patient.

Ich persönlich gehe daher eigentlich nur mehr bei akuten Beschwerden zum
(Fach-)Arzt, was aber dem Prophylaxe-Gedanken zuwider-läuft.
Johann Mayerwieser
2010-10-31 10:26:58 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
1. sind Kinder vom BVA Selbstbehalt befreit, den zahlt man nur als
Erwachsener.
Seit wann bzw. bis zu welchem Alter?
Ich glaube, für meine Kinder (20 und 24) von klein auf noch Selbstbehalt
abgeliefert zu haben. für das jüngere (noch Familienbeihilfeempfänger -
Schule) zahle ich Selbstbehalt.
Post by Hans Huber
2. zahlt die BVA soweit mir von Bekannten erzählt wurde bei der
Zahnspange mehr dazu, wodurch sich die selbst zu tragenden Kosten
gegenüber einem GKK Patienten deutlich verringern.
Kann ich bestätigen, der Unterschied ist enorm, meine Arbeitskolleign (VB)
hat damals nur 20% der Zahnspangenkosten von der GKK bekommen.
Post by Hans Huber
Der 20% BVA Selbstbehalt ist beim Hausarzt ja erträglich. Dieser bekommt
für einen Patientenkontakt irgendwas in der Größenordnung von 18 Euro,
der Selbstbehalt macht dann ein paar Euro (z.B. 3,50) aus.
Teurer wirds, wenn man zum Facharzt geht. Für den jährlichen Zahnarzt-
oder Augenarzt Kontrollbesuch sind gleich mal 15 Euro Selbstbehalt
fällig.
Wie bitte? Hatte ich noch nie.
Post by Hans Huber
Für 2 Füllungen habe ich zuletzt 37 Euro Selbstbehalt bei der
BVA gezahlt, dazu kommt noch die Aufzahlung beim Zahnarzt wenn man kein
Amalgam möchte.
Ich bekomme seit langem nur mehr Kunststofffüllungen und habe noch nie
beim Zahnarzt aufzahlung leisten müssen. Wechlse deine Ärzte.
Post by Hans Huber
Für die "1 x jährlich kostenlose" Vorsorgeuntersuchung
beim Hausarzt habe ich zuletzt im Jahr 2005 stolze 12,88 Euro
Selbstbehalt bezahlt. All diese Beträge erspart sich ein GKK Patient.
Aber:
Bei der GKK hast beim Spitalsaufenthalt von Mitversicherten 10%
Zuzahlung. Das kann die "Nachteile" der BVA schnell wieder wett machen.
Post by Hans Huber
Ich persönlich gehe daher eigentlich nur mehr bei akuten Beschwerden zum
(Fach-)Arzt, was aber dem Prophylaxe-Gedanken zuwider-läuft.
Genau das ist es, warum die GKK auch immer über Selbstbehalt nachdenken
und warum man in Deutschland beim Arztbesuch 10 Euro auf den Tisch legen
muss (musste?).

Hannes
--
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einfügen.
Hans Huber
2010-10-31 13:15:08 UTC
Permalink
um zum Topic was zu sagen:
früher (bis ca. zum Jahr 2000) waren VB bei der GKK versichert, Beamte
hingegen bei der BVA. Nunmehr sind jedoch sowohl neu aufgenommene VB,
als auch Beamte bei der BVA krankenversichert. Dieser Unterschied ist
somit nicht mehr gegeben.
Post by Johann Mayerwieser
Post by Hans Huber
1. sind Kinder vom BVA Selbstbehalt befreit, den zahlt man nur als
Erwachsener.
Seit wann bzw. bis zu welchem Alter?
http://www.bva.at/portal27/portal/bvaportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=6636&p_tabid=4

Leistungen für Anspruchsberechtigte, die das 18. Lebensjahr zu Beginn
des Abrechnungszeitraumes noch nicht vollendet haben, sind von der
Behandlungsbeitragspflicht ausgenommen.

Eine Ausnahme bilden jedoch die kieferorthopädischen Behandlungen, wofür
auch für Kinder und Jugendliche weiterhin ein 20-prozentiger
Behandlungsbeitrag anfällt.
Post by Johann Mayerwieser
Post by Hans Huber
Teurer wirds, wenn man zum Facharzt geht. Für den jährlichen Zahnarzt-
oder Augenarzt Kontrollbesuch sind gleich mal 15 Euro Selbstbehalt
fällig.
Wie bitte? Hatte ich noch nie.
Worauf sich Deine "Wie bitte?" bezieht ist mir etwas unklar. Ich vermute
Du zweifelst die Betragshöhe an?

20% Selbstbehalt bedeutet, dass der Arzt das 5-fache Deines
Selbstbehaltes bekommt. Wenn ich z.B. 15 Euro Selbstbehalt für einen
Zahn- oder Augenarztbesuch zahle, hat der Arzt somit 75 Euro an Leistung
von der BVA kassiert. Das scheint mir jetzt nicht sonderlich abwägig zu
sein und deckt sich (habe grade nachgesehen) mit meinem letzten
Augenarztbesuch im Jahr 2008.
Post by Johann Mayerwieser
Ich bekomme seit langem nur mehr Kunststofffüllungen und habe noch nie
beim Zahnarzt aufzahlung leisten müssen. Wechlse deine Ärzte.
Das Thema kann man in vielen Foren nachlesen.
Am Land (z.B. bei meinem Zahnarzt in NÖ bei dem ich zuletzt vor 15
Jahren war) ist das - wie du korrekt schreibst - üblich.

Hier in Wien würde ich mal schätzen, dass von 30 Zahnärzten nur einer
Kunfstoff ohne Aufpreis anbietet. Ruf mal an - ich hab mir das angetan
weil ich einen neuen Zahnarzt gesucht habe. Du erfährst am Telefon ja
nichteinmal was es kosten wird "das kommt drauf an... bla bla bla". Wenn
Du dann konkret fragst, was eine einflächige Füllung der Kaufläche in
Kunststoff für den vorletzten Stockzahn kostet dann bekommst je nach
Arzt durchaus Phantasie-preise zwischen 30 und 200 Euro genannt).

Wer also in Wien einen Zahnarzt kennt, der Kunststoff zu moderatem
Aufpreis (oder gar als Kassenleistung) anbietet, der möge mir bescheid
geben. Den einzigen, den ich gefunden habe ist dieser hier:
http://www.seemann.co.at/ (wobei diese Nennung nicht als Empfehlung zu
werten ist, macht euch selbst eine Meinung - ich denke er ist OK,
vollends überzeugt war ich allerdings nicht).
Johann Mayerwieser
2010-11-01 02:01:43 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
früher (bis ca. zum Jahr 2000) waren VB bei der GKK versichert, Beamte
hingegen bei der BVA. Nunmehr sind jedoch sowohl neu aufgenommene VB,
als auch Beamte bei der BVA krankenversichert. Dieser Unterschied ist
somit nicht mehr gegeben.
Schtiiimd - hab ich vergessen. Grund ist, dass wegen der Praxis, nur mehr
wenig zu Pragmatisieren die BVA über kurz oder lang in die Preduille
gekommen wäre (viele alte Versicherte mit entsprechend hohen Ausgaben)
und man daher die VB hineingenommen hat. die alten VB hat die
Gebietskrankenkassa nicht ausgelassen - ihr Pech (Analogie zum vorigen
Satz)
Post by Hans Huber
Post by Johann Mayerwieser
Post by Hans Huber
Teurer wirds, wenn man zum Facharzt geht. Für den jährlichen Zahnarzt-
oder Augenarzt Kontrollbesuch sind gleich mal 15 Euro Selbstbehalt
fällig.
Wie bitte? Hatte ich noch nie.
Worauf sich Deine "Wie bitte?" bezieht ist mir etwas unklar. Ich vermute
Du zweifelst die Betragshöhe an?
Ja, ich kann mich nicht erinnern, für einen Kontrollbesuch beim Augenarzt
Selbstbehalt für ein derartig hohes Honorar bezahlt zu haben. Beim
Zahnarzt kommt beim Kontrollbesuch die eine oder andere Behandlung meist
dazu.
Post by Hans Huber
Post by Johann Mayerwieser
Ich bekomme seit langem nur mehr Kunststofffüllungen und habe noch nie
beim Zahnarzt aufzahlung leisten müssen. Wechlse deine Ärzte.
Das Thema kann man in vielen Foren nachlesen. Am Land (z.B. bei meinem
Zahnarzt in NÖ bei dem ich zuletzt vor 15 Jahren war) ist das - wie du
korrekt schreibst - üblich.
Hier in Wien würde ich mal schätzen, dass von 30 Zahnärzten nur einer
Kunfstoff ohne Aufpreis anbietet.
Möglicheweise verarbeiten sie "höherwertigen" Kunststoff und den bezahlst.
Post by Hans Huber
Wer also in Wien einen Zahnarzt kennt, der Kunststoff zu moderatem
Aufpreis (oder gar als Kassenleistung) anbietet, der möge mir bescheid
http://www.seemann.co.at/ (wobei diese Nennung nicht als Empfehlung zu
werten ist, macht euch selbst eine Meinung - ich denke er ist OK,
vollends überzeugt war ich allerdings nicht).
Ich war, weil so nah, im Ambulatorium der BVA. Wenn man keine Kronen oder
Brücken etc. braucht sind sie ok. Kronen und Brücken dürfen sie nicht
machen (Neidgesellschaft der Ärzte?)

Hannes
--
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Hans Huber
2010-11-01 18:35:22 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Ich war, weil so nah, im Ambulatorium der BVA. Wenn man keine Kronen oder
Brücken etc. braucht sind sie ok. Kronen und Brücken dürfen sie nicht
machen (Neidgesellschaft der Ärzte?)
Ich hab heuer im Frühjahr 2010 im Ambulatorium der BVA angerufen und
gefragt, was eine Füllung mit Kunststoff statt Amalgam kostet.

Antwort: ist nicht möglich, es wird ausschließlich Amalgam angeboten,
eine Möglichkeit der Aufzahlung um auch bei Backenzähnen Kunststoff zu
erhalten ist nicht möglich.

Wie alt ist Deine Info betreffend Ambulatorium?
Johann Mayerwieser
2010-11-01 20:09:21 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Johann Mayerwieser
Ich war, weil so nah, im Ambulatorium der BVA. Wenn man keine Kronen
oder Brücken etc. braucht sind sie ok. Kronen und Brücken dürfen sie
nicht machen (Neidgesellschaft der Ärzte?)
Ich hab heuer im Frühjahr 2010 im Ambulatorium der BVA angerufen und
gefragt, was eine Füllung mit Kunststoff statt Amalgam kostet.
Antwort: ist nicht möglich, es wird ausschließlich Amalgam angeboten,
eine Möglichkeit der Aufzahlung um auch bei Backenzähnen Kunststoff zu
erhalten ist nicht möglich.
Wie alt ist Deine Info betreffend Ambulatorium?
Ich hab vor so 6 Jahren die letzte Füllung in einem Backenzahl bekommen
und die war Kunststoff. Ich habe daraus auch angenommen, dass keine
Amalgamplomben mehr gemacht werden, drum haben mich deine Aussagen
gewundert.


Hannes
--
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Robert Waldner
2010-11-02 08:34:47 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Johann Mayerwieser
Ich war, weil so nah, im Ambulatorium der BVA. Wenn man keine Kronen oder
Brücken etc. braucht sind sie ok. Kronen und Brücken dürfen sie nicht
machen (Neidgesellschaft der Ärzte?)
Ich hab heuer im Frühjahr 2010 im Ambulatorium der BVA angerufen und
gefragt, was eine Füllung mit Kunststoff statt Amalgam kostet.
Antwort: ist nicht möglich, es wird ausschließlich Amalgam angeboten,
eine Möglichkeit der Aufzahlung um auch bei Backenzähnen Kunststoff zu
erhalten ist nicht möglich.
Wie alt ist Deine Info betreffend Ambulatorium?
Meine Info ist auch aus dem spaeten Fruehjahr - Stand damals war, dass
Kunststoff nur dort zum Einsatz kommt, wo es optisch sonst auffallen
wuerde oder medizinisch notwendig ist (an manchen Stellen haelt's besser
als das Amalgam), dort kostet's dafuer keinen Aufpreis.

cheers,
&rw
--
-- Too much is just enough.
-- Mark Twain (on whiskey)
Johann Mayerwieser
2010-10-30 09:24:53 UTC
Permalink
Post by Gernot Pru3nster
Post by Johann Mayerwieser
Was ist besser?
Heutzutage sehe ich nicht mehr viel Unterschiede zwischen Beamten und
Vertragsbediensteten, die Pensionen sind schon ziemlich an die des ASVG
angepasst (mit Übergangsregelungen).
Wenn man jetzt 30 ist, stimmt das vieleicht. Es stimmt aber nicht für
Post by Johann Mayerwieser
50-jährige.
Das meinte ich mit heutzutage.
Post by Gernot Pru3nster
Post by Johann Mayerwieser
Beim höheren oder gehobenen Dienst (B- und A-Verwendung, also
Maturanten oder Akademiker) ist ein größerer Unterschied im Alter beim
Gehalt und der Pension (weil es bei Beamten keine
Höchstbemessungsgrundlage gibt),
Na eben, was redest Du dann von "nicht viele Unterschiede".
Was soll ich zu diesem deinen Satz sagen, ich denke die anderen Mitleser
haben es sinnerfassend gelesen.
Post by Gernot Pru3nster
Der
Unterschied in der Pension ist gewaltig und wirkt sich auch deutlich auf
die Lebensverdienstsumme aus. Es gibt Beamte, die bekommen 100% des
Letztgehalts als Pension (soll hier keine Neiddebatte werden, als sie in
den Dienst eingetreten sind, waren das halt andere Zeiten).
Ich will nicht sagen, dass das unmöglich ist, aber durch die Durchrechnung
bringt heutzutage (wohlgemerkt: heutzutage) eine Beförderung oder das
Erreichen der Dienstalterszulage knapp vor Pensionsantritt keine
wesentlichen Verbesserungen. Eine 80% des Letzbezuges übersteigende
Pension kann sich jetzt nur durch ein Absinken des Gehaltes in den
letzten Jahren 1) oder durch den Verlust höherer ruhegenussfähiger
Zulagen in den letzten Jahren erklären, das kann aber auch einem ASVG-
Versicherten passieren, wenn er in den letzten Jahren einen schlechter
bezahlten Job hat und sonst gut verdient hat. Grundsätzlich hat man in
der Pension wegen des wegfallenden Pensionsbeitrages 10%-Punkte weniger
Abzüge.

1)
Im neuen Besoldungsschema kann man bei Änderung der Einstufung des
Arbeitsplatzes oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz als
Akademiker je nach Dienstzeit zwischen 550 und 1500 Euro monatlich
verlieren, als B-Beamter immerhin noch zwischen 530 und 1300.
Post by Gernot Pru3nster
Bei Frauen hat VB zu sein aber den Vorteil des früheren
Pensionsantrittsalters. Bei Beamtinnen ist dieses (AFAIK? hat sich das
vielleicht schon geändert?) den Männern gleichgestellt, also theoretisch
65 Jahre.
Ja, das habe ich vergessen. Sollte aber eine Beamten auch können -
Dienstesentsagung mit 60, die Vesicherungszeiten werden an die PVA
übertragen und dann die ASVG-Pension ausbezahlt. Aber dazu ist auf alle
Fälle eine gute Rechts- und Besoldungsberatung notwendig.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Gernot Pru3nster
2010-10-31 11:52:13 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Eine 80% des Letzbezuges übersteigende
Pension kann sich jetzt nur durch ein Absinken des Gehaltes in den
letzten Jahren 1) oder durch den Verlust höherer ruhegenussfähiger
Zulagen in den letzten Jahren erklären,
Gemeint war - wie Anton schon richtig gesagt hat - mehr als 80% des
Grundgehalts. Durch Zulagen, Mehrdienstleistungen usw. kann es
passieren, dass ein Beamter in der Pension deutlich mehr als 80% seines
letzten (und höchsten) Grundgehalts bekommt.
Post by Johann Mayerwieser
Ja, das habe ich vergessen. Sollte aber eine Beamten auch können -
Dienstesentsagung mit 60, die Vesicherungszeiten werden an die PVA
übertragen und dann die ASVG-Pension ausbezahlt. Aber dazu ist auf alle
Fälle eine gute Rechts- und Besoldungsberatung notwendig.
Ich nehme an, dass die Beamtin im Normalfall durch diesen Wechsel
ziemlich viel verliert - sonst würden das viele Frauen machen.

Schöne Grüße,
Gernot.
Johann Mayerwieser
2010-10-31 12:43:22 UTC
Permalink
Post by Gernot Pru3nster
Eine 80% des Letzbezuges übersteigende Pension kann sich jetzt nur
durch ein Absinken des Gehaltes in den letzten Jahren 1) oder durch den
Verlust höherer ruhegenussfähiger Zulagen in den letzten Jahren
erklären,
Gemeint war - wie Anton schon richtig gesagt hat - mehr als 80% des
Grundgehalts. Durch Zulagen, Mehrdienstleistungen usw. kann es
passieren, dass ein Beamter in der Pension deutlich mehr als 80% seines
letzten (und höchsten) Grundgehalts bekommt.
Früher war das ohne die Zulagen schon, weil ja kein Pensionsbeitrag mehr
anfiel und der Beamte 80% seines letzten Bruttobezuges bekam. Wenn man
ihn noch ein Monat vor der Pension beförderte oder er ein Monat vor der
Pension die Dienstalterszulage bekam, konnte im Bezug auf seine
vorletzten Gehälter noch mehr herausschauen.
Post by Gernot Pru3nster
Ja, das habe ich vergessen. Sollte aber eine Beamten auch können -
Dienstesentsagung mit 60, die Vesicherungszeiten werden an die PVA
übertragen und dann die ASVG-Pension ausbezahlt. Aber dazu ist auf alle
Fälle eine gute Rechts- und Besoldungsberatung notwendig.
Ich nehme an, dass die Beamtin im Normalfall durch diesen Wechsel
ziemlich viel verliert - sonst würden das viele Frauen machen.
Es weiß ja keine. Ich weiß auch nciht, ob es da Fallen gibt - daher die
notwendige Beratung. Aber bis zu D oder C hinauf wird es nicht sooo
schlimm sein. Und 5 arbeiten oder 5 Jahre nicht arbeiten sind 10
Lebensjahre.

Hannes
--
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Bernd Petrovitsch
2010-10-31 16:55:03 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Gernot Pru3nster
Eine 80% des Letzbezuges übersteigende Pension kann sich jetzt nur
durch ein Absinken des Gehaltes in den letzten Jahren 1) oder durch
Der war gut - jährlich Geld drauf und die Biennalsprünge. Wie soll das
passieren können?
Post by Johann Mayerwieser
Post by Gernot Pru3nster
den Verlust höherer ruhegenussfähiger Zulagen in den letzten Jahren
erklären,
Gemeint war - wie Anton schon richtig gesagt hat - mehr als 80% des
Grundgehalts. Durch Zulagen, Mehrdienstleistungen usw. kann es
passieren, dass ein Beamter in der Pension deutlich mehr als 80% seines
letzten (und höchsten) Grundgehalts bekommt.
Früher war das ohne die Zulagen schon, weil ja kein Pensionsbeitrag mehr
Eine der "Beamtengehaltseinsparungsmethoden" war, Zulagen zu kürzen und
dafür werden sie ruhegenußfähig - sodaß faktisch keine Kürzung - und
folglich keine Einsparung - da war.
Post by Johann Mayerwieser
anfiel und der Beamte 80% seines letzten Bruttobezuges bekam. Wenn man
ihn noch ein Monat vor der Pension beförderte oder er ein Monat vor der
Das ist üblicherweise 2 Monate vor der Pension passiert.
Post by Johann Mayerwieser
Pension die Dienstalterszulage bekam, konnte im Bezug auf seine
vorletzten Gehälter noch mehr herausschauen.
Es gibt auch Beamte, die mit 80% des Aktivbezugs zu Hause bleiben
dürfen, weil sie nicht mehr gebraucht werden. Die verkaufen das auch
noch als soziale Wohltat an die Allgemeinheit, weil sie ja 20% weniger
kosten als sonst.

Sorry für off-topic ...
Bernd
--
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk
Johann Mayerwieser
2010-11-01 01:54:17 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Eine 80% des Letzbezuges übersteigende Pension kann sich jetzt nur
durch ein Absinken des Gehaltes in den letzten Jahren 1) oder durch
Der war gut - jährlich Geld drauf und die Biennalsprünge. Wie soll das
passieren können?
Nachdem du da ein zerrissenes Quoting hast (es fehlen dazwischen 3
Postings) wiederhole ich dir, was ich 4 Postings zuvor geschrieben habe:

Im neuen Besoldungsschema kann man bei Änderung der Einstufung des
Arbeitsplatzes oder bei Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz als
Akademiker je nach Dienstzeit zwischen 550 und 1500 Euro monatlich
verlieren, als B-Beamter immerhin noch zwischen 530 und 1300.
Post by Bernd Petrovitsch
Eine der "Beamtengehaltseinsparungsmethoden" war, Zulagen zu kürzen und
dafür werden sie ruhegenußfähig - sodaß faktisch keine Kürzung - und
folglich keine Einsparung - da war.
Falsch
Es gab immer schon ruhegenussfähige und nicht ruhegenussfähige Zulagen,
da hat sich nie daran was geändert.
Post by Bernd Petrovitsch
Es gibt auch Beamte, die mit 80% des Aktivbezugs zu Hause bleiben
dürfen, weil sie nicht mehr gebraucht werden. Die verkaufen das auch
noch als soziale Wohltat an die Allgemeinheit, weil sie ja 20% weniger
kosten als sonst.
Das weiß ich ganz genau:)

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
David Seppi
2010-11-02 10:54:26 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Und 5 arbeiten oder 5 Jahre nicht arbeiten sind 10
Lebensjahre.
Die Rechnung versteh ich nicht.
--
David Seppi
1220 Wien
Thomas Koller
2010-11-02 11:28:23 UTC
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Post by David Seppi
Post by Johann Mayerwieser
Und 5 arbeiten oder 5 Jahre nicht arbeiten sind 10
Lebensjahre.
Die Rechnung versteh ich nicht.
Die fällt in die Kategorie "Wir müssen jetzt 120% geben".
Sollte man nicht zu ernst oder gar wörtlich nehmen.

Tom

Horst Thaler
2010-10-31 14:18:37 UTC
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Post by Horst Thaler
Hallo,
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, Vertragsbedienstete in einem
privatrechtlichen Dienstverhältnis zur jeweiligen Gebietskörperschaft.
Beide gehören zum öffentlichen Dienst. So weit - so gut. Meine Frage: Was
bedeutet dieser Unterschied konkret? Wo wirkt er sich aus? Was ist im
Vertragsbediensteter oder Beamter?
Dank euch für eure Antworten! Zusatzfrage: Ist eine Überstellung eines
Vertragsbediensteten in das Beamtenschema möglich?

Schönen Gruß
Horst
Hans Huber
2010-10-31 14:26:04 UTC
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Post by Horst Thaler
Dank euch für eure Antworten! Zusatzfrage: Ist eine Überstellung eines
Vertragsbediensteten in das Beamtenschema möglich?
Ich wüsste nicht, was grundsätzlich dagegen spräche.
Aber: In der Regel wird diese Entscheidung nicht im Einflussbereich des
Bediensteten liegen. Entweder es existiert eine VB oder eine
Bea-Planstelle, eine freie Auswahl ist in der Praxis wohl nicht
vorhanden? Die Ressorts in denen Beamte neu eingestellt werden (dürfen)
sind außerdem an einer Hand abzählbar.
Johann Mayerwieser
2010-11-01 02:05:35 UTC
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Post by Horst Thaler
Dank euch für eure Antworten! Zusatzfrage: Ist eine Überstellung eines
Vertragsbediensteten in das Beamtenschema möglich?
Du meinst eine Pragmatisierung.
Mehr oder weniger nur mehr im Exekutivdienst, Richter und möglicherweise
STaatsanwälte, dazu kommt noch der eine oder andere kleinere Bereich. Im
Normalfall keine Chance

Hannes
--
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Horst Thaler
2010-11-02 08:57:17 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Post by Horst Thaler
Dank euch für eure Antworten! Zusatzfrage: Ist eine Überstellung eines
Vertragsbediensteten in das Beamtenschema möglich?
Du meinst eine Pragmatisierung.
Mehr oder weniger nur mehr im Exekutivdienst, Richter und möglicherweise
STaatsanwälte, dazu kommt noch der eine oder andere kleinere Bereich. Im
Normalfall keine Chance
OK, da kann man dann nichts machen. Wie sieht es eigentlich mit dem
Kündigungsschutz von Vertragsbediensteten aus? Kann man z.B. entlassen
werden, wenn kein Bedarf mehr herrscht, weil z.B. die Dienststelle, wo der
Vertragsbedienstete arbeitet, aufgelassen wird? Gibt es eine Altersgrenze
für Kündigungen?

Schönen Gruß
Horst
Johann Mayerwieser
2010-11-02 10:38:26 UTC
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Post by Horst Thaler
OK, da kann man dann nichts machen. Wie sieht es eigentlich mit dem
Kündigungsschutz von Vertragsbediensteten aus? Kann man z.B. entlassen
werden, wenn kein Bedarf mehr herrscht, weil z.B. die Dienststelle, wo
der Vertragsbedienstete arbeitet, aufgelassen wird? Gibt es eine
Altersgrenze für Kündigungen?
§32 Abs. 4 Vertragsbedienstetengesetz:

(4) Der Dienstgeber kann das Dienstverhältnis des Vertragsbediensteten
auch wegen einer Änderung des Arbeitsumfanges, der Organisation des
Dienstes oder der Arbeitsbedingungen kündigen, wenn eine
Weiterbeschäftigung in einer seiner Einstufung entsprechenden Verwendung
im Versetzungsbereich seiner Personalstelle nicht möglich ist, es sei
denn, die Kündigungsfrist würde in einem Zeitpunkt enden, in dem er das
50. Lebensjahr vollendet und bereits zehn Jahre in diesem
Dienstverhältnis zugebracht hat.


Die Personalstelle ist meist das Ministerium, auch wenn der VB nicht im
Ministerium arbeitet. (Nachgeordnete Dienststelle). Allerdings kann die
Versetzung für den VB aus örtlichen Gründen ein Problem sein. Den Vorteil
des VB in solchen Fällen sehe ich darin, dass er seine Rechtsansprüche
vor dem Arbeitsgericht geltend machen muss und diese eher
arbeitnehmerfreundlich sind.

Der/die BetroffeneIn soll sich ehebaldigst an die GÖD wenden.Ist er oder
sie kein Mitglied, dann - ehrlich gesagt - selber schuld. Allerdings
erlangt sie durch Beitritt sofort ein Beratungsrecht, einen Rechtsschutz
erst nach einem Jahr.

Hannes
--
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