Post by Horst ThalerHallo,
Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen, Vertragsbedienstete in
einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur jeweiligen
Gebietskörperschaft. Beide gehören zum öffentlichen Dienst. So weit - so
gut. Meine Frage: Was bedeutet dieser Unterschied konkret? Wo wirkt er
sich aus? Was ist im Allgemeinen "besser" (wenn man das überhaupt sagen
kann): Vertragsbediensteter oder Beamter?
Bei der Anstellung wird man erst einmal VErtragsbediensteter. Dieses
Dienstverhältnis gründet sich auf einen Vertrag, den der VB mit seiner
Dienstgeberin, die Republik Österreich, vertreten durch z.B. ein
Ministerium, abschließt. Das Dienstverhältnis gründet sich auf das
VErtragsbedienstetengesetz und Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnis
werden über die Schiene ARbeitsgericht ausgetragen.
Der Vertragsbedienstete ist an sich recht gut vor Kündigung geschützt,
Gründe für Kündigung sind unter anderem, wenn die körperliche oder
geistige Eignung nicht mehr gegeben ist, wenn es keine Arbeit für ihn
mehr gibt und noch ein paar. (Alles salopp gesagt).
Der Beamte wird zu einem Beamten durch einen einseitigen
hoheitsrechtlichen Akt, d.h. das z.B. Ministerium stellt als Vertreter
der Republik Österreich einen Bescheid aus, in dem die Person in das
öffentlich rechtliche Dienstverhältnis aufgenommen wird. Der Beamte
braucht nichts zu unterschreiben, das DV tritt in Kraft, wenn der Beamte
am nächsten Arbeitstag seinen Dienst antritt. Dieses Dienstverhältnis
unterliegt dem Beamten-Dienstrechtsgesetz, besoldungmäßig dem
Besoldungsgesetz und in Bezug auf seinen Ruhegenuss dem Bundes-
Pensionsgesetz. Er ist aber noch nicht "Kündigungs geschützt", also noch
nicht pragmatisiert. Diese Pragmatisierung ist erst 4 Jahre nach der
Ernennung zum Beamten möglich und das erst nach Antrag auf
Definitivstellung. (Ich hab als Personalvertreter an meiner Dienststelle
einen nicht all zu kleinen Prozentsatz auch älterer Beamten gehabt, die
nicht definitiv waren - ich hab sie dann zu dem Ansuchen getrieben).
In Dienstrechtsangelegenheiten erhält der Beamte Weisungen,
Dienstrechtsmandate oder Bescheide. Streitigkeiten werden im
Verwaltungsverfahren abgewickelt (Bescheid - Einspruch wenn nicht von
einem Ministerium ausgestellt - Verwaltungsgerichtshof).
Was ist besser?
Heutzutage sehe ich nicht mehr viel Unterschiede zwischen Beamten und
Vertragsbediensteten, die Pensionen sind schon ziemlich an die des ASVG
angepasst (mit Übergangsregelungen).
Beim höheren oder gehobenen Dienst (B- und A-Verwendung, also Maturanten
oder Akademiker) ist ein größerer Unterschied im Alter beim Gehalt und
der Pension (weil es bei Beamten keine Höchstbemessungsgrundlage gibt),
bei einfacheren VB/Beamten ist der VB vielleicht eher im Vorteil, solange
er noch die Abfertigung ausbezahlt bekommt, beim Gehalt oder der Pension
sehe ich nicht so viel Unterschiede.
Hannes
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