Post by Johann MayerwieserPost by Melanie HaringDie §§4 und 5 "Verbesserung der Nahversorgung und der
Wettbewerbsbedingungen" (komischer Name) lassen
sich aber auch anders lesen und eine
Verkaufspflicht implizieren.
Ich glaub nicht, dass Bier unter die "lebensnotwendigen"
Dinger sind, zu dessen Verkauf der gewerbliche
Letztverkäufer verpflichtet ist.
Schon klar, deswegen habe ich auch
meine Formulierung so gewählt.
Nur: Was ist lebensnotwendig? Offensichtlich
alles, dessen Mangel eine Beendigung
des Lebens verursacht.
Wasser gibts aus der Wasserleitung oder
aus dem nächsten See oder aus der
Lacke gleich hinter dem Würstelstand.
Es ist daher nicht lebensnotwendig,
dass mir Getränke verkauft werden.
Und Trinkbrunnen mit echt sauberem
Trinkwasser gibt es auch.
Essen? Brot? OK.
Klopapier - nicht lebensnotwendig.
Seife - nicht lebensnotwendig.
Worauf bezieht sich dieses Gesetz?
Was ist notwendig, was muss mir verkauft
werden?
Mel