Gerhard Gahleitner
2005-07-26 20:44:28 UTC
Habe folgenden Einspruch aufgesetzt:
Fällt euch irgendetwas formal bzw. juristisch falsches auf?
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die mir am 14. Juli 2005 zugestellte
Strafverfügung, da ich auf keinen Fall an einer unübersichtlichen Stelle
überholt habe.
Auch die zwei weiteren mir zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen habe
ich nicht begangen, da zum einen eine ausreichende Sichtweite für mein
Überholmanöver gegeben war und zum anderen genug Platz war um mich wieder in
den Verkehr einzuordnen. Auch die Möglichkeit einer Gefährdung anderer war
absolut nicht gegeben.
Ich möchte zudem festhalten, dass ich mein Überholmanöver sofort nach dem
Ende des Ortsgebietes gestartet habe und der Geschwindigkeitsunterschied
zwischen meinem und dem Fahrzeug von Frau Siba beträchtlich war, was
natürlich den Überholweg und die erforderliche Mindestsichtweite erheblich
reduziert hat. Dies wurde vielleicht vom Exekutivbeamten nicht richtig
erkannt.
Durch das Setzen des Blinkers noch im Bereich des Ortsgebietes habe ich Frau
Siba frühzeitig zu verstehen gegeben, dass Sie nach dem Ortsgebiet nicht
beschleunigen soll, sodass der Überholweg für mich so gering wie möglich
blieb.
Ich bin mir daher keiner Schuld bewusst und erwarte, dass die ausgestellte
Strafverfügung zurückgezogen wird.
Der von mir geschilderte Sachverhalt müsste auch von der Lenkerin des PKWs,
welchen ich überholt habe, bestätigt werden können.
Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass der Exekutivbeamte, welcher
Anzeige erstattete, mir gegenüber schon mehrmals mit einem absolut
unkorrekten und unprofessionellen Auftreten in Erscheinung getreten ist. Ich
vermute daher, dass seine Anzeige mehr mit persönlichen Problemen mit
meiner Person, als mit den objektiven Tatsachen zu tun hat. Ich bitte Sie
daher seine Anzeige auch unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten.
Ich ersuche Sie mir sämtlich zu dieser Strafsache bei Ihnen vorliegenden
Dokumente und Schriftstücke in einer Kopie zukommen zu lassen
Bin für eurer Bemerkungen dankbar!
lg
Fällt euch irgendetwas formal bzw. juristisch falsches auf?
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die mir am 14. Juli 2005 zugestellte
Strafverfügung, da ich auf keinen Fall an einer unübersichtlichen Stelle
überholt habe.
Auch die zwei weiteren mir zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen habe
ich nicht begangen, da zum einen eine ausreichende Sichtweite für mein
Überholmanöver gegeben war und zum anderen genug Platz war um mich wieder in
den Verkehr einzuordnen. Auch die Möglichkeit einer Gefährdung anderer war
absolut nicht gegeben.
Ich möchte zudem festhalten, dass ich mein Überholmanöver sofort nach dem
Ende des Ortsgebietes gestartet habe und der Geschwindigkeitsunterschied
zwischen meinem und dem Fahrzeug von Frau Siba beträchtlich war, was
natürlich den Überholweg und die erforderliche Mindestsichtweite erheblich
reduziert hat. Dies wurde vielleicht vom Exekutivbeamten nicht richtig
erkannt.
Durch das Setzen des Blinkers noch im Bereich des Ortsgebietes habe ich Frau
Siba frühzeitig zu verstehen gegeben, dass Sie nach dem Ortsgebiet nicht
beschleunigen soll, sodass der Überholweg für mich so gering wie möglich
blieb.
Ich bin mir daher keiner Schuld bewusst und erwarte, dass die ausgestellte
Strafverfügung zurückgezogen wird.
Der von mir geschilderte Sachverhalt müsste auch von der Lenkerin des PKWs,
welchen ich überholt habe, bestätigt werden können.
Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass der Exekutivbeamte, welcher
Anzeige erstattete, mir gegenüber schon mehrmals mit einem absolut
unkorrekten und unprofessionellen Auftreten in Erscheinung getreten ist. Ich
vermute daher, dass seine Anzeige mehr mit persönlichen Problemen mit
meiner Person, als mit den objektiven Tatsachen zu tun hat. Ich bitte Sie
daher seine Anzeige auch unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten.
Ich ersuche Sie mir sämtlich zu dieser Strafsache bei Ihnen vorliegenden
Dokumente und Schriftstücke in einer Kopie zukommen zu lassen
Bin für eurer Bemerkungen dankbar!
lg