Discussion:
Einspruch gegen Strafverfügung
(zu alt für eine Antwort)
Gerhard Gahleitner
2005-07-26 20:44:28 UTC
Permalink
Habe folgenden Einspruch aufgesetzt:

Fällt euch irgendetwas formal bzw. juristisch falsches auf?

Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die mir am 14. Juli 2005 zugestellte
Strafverfügung, da ich auf keinen Fall an einer unübersichtlichen Stelle
überholt habe.

Auch die zwei weiteren mir zur Last gelegten Verwaltungsübertretungen habe
ich nicht begangen, da zum einen eine ausreichende Sichtweite für mein
Überholmanöver gegeben war und zum anderen genug Platz war um mich wieder in
den Verkehr einzuordnen. Auch die Möglichkeit einer Gefährdung anderer war
absolut nicht gegeben.

Ich möchte zudem festhalten, dass ich mein Überholmanöver sofort nach dem
Ende des Ortsgebietes gestartet habe und der Geschwindigkeitsunterschied
zwischen meinem und dem Fahrzeug von Frau Siba beträchtlich war, was
natürlich den Überholweg und die erforderliche Mindestsichtweite erheblich
reduziert hat. Dies wurde vielleicht vom Exekutivbeamten nicht richtig
erkannt.

Durch das Setzen des Blinkers noch im Bereich des Ortsgebietes habe ich Frau
Siba frühzeitig zu verstehen gegeben, dass Sie nach dem Ortsgebiet nicht
beschleunigen soll, sodass der Überholweg für mich so gering wie möglich
blieb.

Ich bin mir daher keiner Schuld bewusst und erwarte, dass die ausgestellte
Strafverfügung zurückgezogen wird.

Der von mir geschilderte Sachverhalt müsste auch von der Lenkerin des PKWs,
welchen ich überholt habe, bestätigt werden können.



Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass der Exekutivbeamte, welcher
Anzeige erstattete, mir gegenüber schon mehrmals mit einem absolut
unkorrekten und unprofessionellen Auftreten in Erscheinung getreten ist. Ich
vermute daher, dass seine Anzeige mehr mit persönlichen Problemen mit
meiner Person, als mit den objektiven Tatsachen zu tun hat. Ich bitte Sie
daher seine Anzeige auch unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten.



Ich ersuche Sie mir sämtlich zu dieser Strafsache bei Ihnen vorliegenden
Dokumente und Schriftstücke in einer Kopie zukommen zu lassen





Bin für eurer Bemerkungen dankbar!



lg
Ingmar Greil
2005-07-28 05:55:47 UTC
Permalink
Post by Gerhard Gahleitner
Ich bin mir daher keiner Schuld bewusst und erwarte, dass die ausgestellte
Strafverfügung zurückgezogen wird.
Normalerweise stellt man einen oder mehrere Anträge, zb
das Strafverfahren einzustellen, oder eine geringere Strafe zu
verhängen.
Post by Gerhard Gahleitner
Ich ersuche Sie mir sämtlich zu dieser Strafsache bei Ihnen
vorliegenden Dokumente und Schriftstücke in einer Kopie zukommen zu
lassen
Akteneinsicht vor Ort ist sicher die bessere Variante, dann brauchst
Du auch nicht alles (kostenpflichtig) zu kopieren.

Ingmar
--
Aktenvermerk (beta)
http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk/
Peter Horny
2005-07-29 21:21:14 UTC
Permalink
Post by Gerhard Gahleitner
Ich möchte weiters darauf hinweisen, dass der Exekutivbeamte,
welcher Anzeige erstattete, mir gegenüber schon mehrmals mit einem
absolut unkorrekten und unprofessionellen Auftreten in Erscheinung
getreten ist. Ich vermute daher, dass seine Anzeige mehr mit
persönlichen Problemen mit meiner Person, als mit den objektiven
Tatsachen zu tun hat. Ich bitte Sie daher seine Anzeige auch unter
diesem Gesichtspunkt zu betrachten.
Das Wort "absolut" verwendest du meinem Geschmack nach absolut zu oft.
Insbesondere in Kombination mit "unkorrekt" und dem Bezug auf einen
ganz bestimmten Polizisten solltest du absolut drauf verzichten.

Die persönlichen Scharmützel zwischen dir und einem bestimmten
Polizisten interessieren den Strafreferenten, der sich deinen Einspruch
gegen das Überholverbot anschaut, absolut nicht. Hingegen könnte der
Polizist auch noch mal befragt werden, deinen Einspruch bzw. den gegen
ihn gereichteten Vorwurf lesen und dann "steirisch" werden. Immerhin
unterstellst du ihm eine mehrmalige dienstliche Verfehlung.

Peter

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