Gerhard Reisinger
2008-01-31 15:17:30 UTC
Hallo werte Anwesende
Ich habe vor mir erstmalig eine Genossenschaftswohnung in Wien zu
kaufen. Die Vormieter haben von der Gen ein schriftliches
Weitergaberecht eingeräumt bekommen und würden mich als Nachmieter
akzeptieren, soweit so gut. (Ob die Genossenschaft mich als
förderungswürdig ansieht spielt hier mal keine Bedeutung)
Die Vormieter sind sehr freundlich und wahrscheinlich
verhandlungsbereit, trotzdem aber meine Frage:
Sie verlangen 20.000 Euro "Ablöse" für Laminatböden in Wohnzimmer,
Esszimmer, Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer, weiters noch ein paar
Einbaukästen, eine Einbauküche samt Geräten (Mikro, Herd/Backrohr,
Kühlschrank, Geschirrspüler).
An sich erscheint mir das recht viel, es gibt wahrscheinlich noch ein
wenig Verhandlungsspielraum. Interessieren würde mich, ob die
Vormieter eine "Ablöse" verlangen dürfen und wenn ja, wie sich Preise
einzelner Inventargegenstände bemessen, also da muss es doch einen
Schlüssel geben so in etwa "Neupreis minus 10% pro Jahr".
Welche Rechtsgrundlagen gibt es für eine solche Ablöse?
Wann ist eine Ablöse verboten oder zu hoch?
Wie berechnet sich die "Abnützung" der verbleibenden Gegenstände die
abgelöst werden sollen.
Vielen Dank für fachkundige Antworten.
MfG
Gerhard
ps: Nichts liegt mir ferner als meine Vormieter zu verärgern, ich komm
mit denen recht gut aus und mag sie auch nicht hintergehen, ich will
mich hier nur mal erkundigen ob das auch so okay ist.
Ich habe vor mir erstmalig eine Genossenschaftswohnung in Wien zu
kaufen. Die Vormieter haben von der Gen ein schriftliches
Weitergaberecht eingeräumt bekommen und würden mich als Nachmieter
akzeptieren, soweit so gut. (Ob die Genossenschaft mich als
förderungswürdig ansieht spielt hier mal keine Bedeutung)
Die Vormieter sind sehr freundlich und wahrscheinlich
verhandlungsbereit, trotzdem aber meine Frage:
Sie verlangen 20.000 Euro "Ablöse" für Laminatböden in Wohnzimmer,
Esszimmer, Schlafzimmer und ein weiteres Zimmer, weiters noch ein paar
Einbaukästen, eine Einbauküche samt Geräten (Mikro, Herd/Backrohr,
Kühlschrank, Geschirrspüler).
An sich erscheint mir das recht viel, es gibt wahrscheinlich noch ein
wenig Verhandlungsspielraum. Interessieren würde mich, ob die
Vormieter eine "Ablöse" verlangen dürfen und wenn ja, wie sich Preise
einzelner Inventargegenstände bemessen, also da muss es doch einen
Schlüssel geben so in etwa "Neupreis minus 10% pro Jahr".
Welche Rechtsgrundlagen gibt es für eine solche Ablöse?
Wann ist eine Ablöse verboten oder zu hoch?
Wie berechnet sich die "Abnützung" der verbleibenden Gegenstände die
abgelöst werden sollen.
Vielen Dank für fachkundige Antworten.
MfG
Gerhard
ps: Nichts liegt mir ferner als meine Vormieter zu verärgern, ich komm
mit denen recht gut aus und mag sie auch nicht hintergehen, ich will
mich hier nur mal erkundigen ob das auch so okay ist.