Wolfgang Pawlinetz schrieb:
[...]
Post by Wolfgang PawlinetzEin Zeichnungsberechtigter kann nach dem Ableben des (einzigen)
Kontoinhabers nicht mehr einfach so auf das Konto zugreifen, da dieses
in den Nachlass geht.
Es können aber auch mehr als eine Person das Konto inne haben. z.B.
können beide Ehepartner Kontoinhaber des gemeinsamen Kontos sein. Das
macht im Ablebensfall eines der beiden den großen Unterschied aus, dass
der andere noch an das Geld kann und auch die laufenden Abbuchungen
Daueraufträge, Lastschriften) des täglichen Lebens problemlos weiterlaufen.
Hi Wolfgang,
du sprichst genau das an was ich eigentlich mit meiner Frage bezweckt
habe :-). Mir ist folgender Fall bekannt:
Das Ehepaar Herr Mustermann und Frau Mustermann, haben ein gemeinsames
Konto, sprich sie sind beide Kontoinhaber.
Herr Mustermann verstirbt. Die laufenden Geldbewegungen, das sind sowohl
Gutschriften als auch Lastschriften (Daueraufträge,
Einzugsermächtigungen), laufen weiter da Frau Mustermann ebenfalls
Kontoinhaberin ist. Wie ich erfahren habe, wäre das Konto gesperrt
worden wenn Frau Mustermann lediglich Zeichnungsberechtigt gewesen wäre.
Frau Mustermann möchte nun z.B. ihren erwachsenen Sohn der ebenfalls im
selben Haushalt wohnt, auch als Kontoinhaber nominieren damit im Falle
des unglücklichen Fallen dass Frau Mustermann stirbt, die ganzen
Abbuchungen weiter laufen da der Sohn ja im selben Haushalt wohnt und
davon abhängig wäre.
Frau Mustermann darf aber im Moment keinen neuen Kontoinhaber
nominieren, das geht laut Aussage der Bank nicht weil dies die
Zustimmung aller Kontoinhaber benötigt, und es muss die Verlassenschaft
abgewartet werden.
Frage: Wieso muss nun die Verlassenschaft abgewartet werden bzw. welchen
Einfluß hat die Verlassenschaft auf das Konto? Das Testament sieht vor,
dass Frau Mustermann die alleinige Erbin ist, aber ich frage mich was
nun mit dem Konto passiert wenn das Erbe laut Testament aufgeteilt
worden wäre z.B. gleichteilig auf Frau und Kinder. Was wäre dann mit dem
Konto? Dürfte Frau Mustermann dann immer noch über das Geld verfügen?