Discussion:
Ausfahrt verparken
(zu alt für eine Antwort)
Rudolf Gruber
2011-05-20 19:11:48 UTC
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Bin übersiedelt und habe jetzt häufig das Problem, dass ich mit Auto /
Anhängergespann unser Grundstück schwer bis gar nicht verlassen kann.

Wir haben zwar eine sehr breite Einfahrt, aber da die Straße nur knapp 5
Meter breit ist und der Winkel zur Ausfahrt ein bisschen Spitz ist reicht
oft schon ein an der falschen Stelle geparktes Fahrzeug, dass wir mit
Anhänger nicht mehr auf rausfahren können.

Muss man damit einfach leben oder gibts da außer den Leuten gut zureden auch
rechtliche Möglichkeiten die Ein-/Ausfahrt freizubekommen?
Josef Eschberger
2011-05-20 19:25:49 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Wir haben zwar eine sehr breite Einfahrt, aber da die Straße nur knapp 5
Meter breit ist und der Winkel zur Ausfahrt ein bisschen Spitz ist reicht
oft schon ein an der falschen Stelle geparktes Fahrzeug, dass wir mit
Anhänger nicht mehr auf rausfahren können.
Muss man damit einfach leben oder gibts da außer den Leuten gut zureden
auch rechtliche Möglichkeiten die Ein-/Ausfahrt freizubekommen?
Polizei - Anzeige erstatten

Bei Straßen mit Gegenverkehr darf nur geparkt werden, wenn zwei Fahrstreifen
als Fahrbahnrestbreite (5,20 m) verbleiben. Bei Einbahnen müssen zumindest
3,50 m Fahrbahnrestbreite übrigbleiben.

J.E.
Rudolf Gruber
2011-05-20 20:21:33 UTC
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Post by Josef Eschberger
Polizei - Anzeige erstatten
Das wird hoffentlich beim Betroffenen bewirken, dass er beim nächsten mal wo
anders parkt.

Sorgt die Polizei in solchen Fällen nur für ein Ticket oder wird auch
veranlasst, dass die Einfahrt wieder frei gemacht wird - z.B. durch
Abschleppen?
Robert Waldner
2011-05-20 22:33:50 UTC
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Post by Rudolf Gruber
Sorgt die Polizei in solchen Fällen nur für ein Ticket oder wird auch
veranlasst, dass die Einfahrt wieder frei gemacht wird - z.B. durch
Abschleppen?
Meines Wissens nach: steht der "Stoerer" auf oeffentlichem Grund (Strasse,
Gehsteig), kann die Polizei ihn entfernen (lassen). Und hat zumindest in
Wien da auch eine recht niedrige Hemmschwelle - meist ist das Hindernis in
gut 30 Minuten ab Anruf entsorgt.

Zumindest wurde mir das von der freundlichen Exekutive so erklaert, als
mal einer der Zeitgenossen nicht vor, sondern _in_ der Garageneinfahrt,
die schon auf Privatgrund ist, geparkt hat und ich deswegen nicht raus
konnte. Und auch genauso, wie mal ein anderer auf meinem gemieteten
Parkplatz, natuerlich auch Privatgrund, gestanden ist. Da hilft dann nur
Besitzstoerungsklage bzw. Klage auf Unterlassung (oder, in der Praxis in
Wien, ein privater Abschleppdienst (*hust* Toman *hust*)).

cheers,
&r<IANAL>w
--
-- I still think the fastest way to get wholesale IPv6 adoption
-- is to write a pr0n server that serves thumbnails over IPv[46]
-- and full-size images over IPv6 *only*. - Ingvar
Johann Mayerwieser
2011-05-20 22:45:34 UTC
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Post by Rudolf Gruber
Bin übersiedelt und habe jetzt häufig das Problem, dass ich mit Auto /
Anhängergespann unser Grundstück schwer bis gar nicht verlassen kann.
Wir haben zwar eine sehr breite Einfahrt, aber da die Straße nur knapp 5
Meter breit ist und der Winkel zur Ausfahrt ein bisschen Spitz ist
reicht oft schon ein an der falschen Stelle geparktes Fahrzeug, dass wir
mit Anhänger nicht mehr auf rausfahren können.
Muss man damit einfach leben oder gibts da außer den Leuten gut zureden
auch rechtliche Möglichkeiten die Ein-/Ausfahrt freizubekommen?
Das heißt, das Auto parkt dann zwar nicht direkt vor der Einfahrt,
sondern neben oder gegenüber der Einfahrt und du kannst deswegen nicht
ausfahren.
Ich glaube, da hast keine Chance - die Einfahrten sind in ihrer gesamten
Breite freizuhalten und das dürfte das störende Fahrzeug in diesem Fall
tun.
So viel ich weiß:
Da helfen nur mehr entsprechenden Bodenmarkierungen, die über die Breite
der Einfahrt hinausgehen. Die müsstest bei der entsprechende Behörde (in
Wien MA 46?) beantragen und die Aufbringung selbst bezahlen.

Hannes
--
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einfügen.
Werner Tann
2011-05-21 08:16:52 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Da helfen nur mehr entsprechenden Bodenmarkierungen, die über die Breite
der Einfahrt hinausgehen. Die müsstest bei der entsprechende Behörde (in
Wien MA 46?) beantragen und die Aufbringung selbst bezahlen.
In dem Zusammenhang habe ich schon öfters ein explizites Parkverbot
gesehen. Da hat also der Besitzer der Einfahrt offenbar erreicht, daß
*gegenüber* der Einfahrt, auf der anderen Fahrbahnseite, über einige
Meter ein Parkverbot verhängt wurde. Eine andere Erklärung für dieses
Parkverbot fand ich vor Ort nicht. Vor und nach diesen Metern war
Parken erlaubt. Hier sollte also ungehindertes Aus- und Einfahren
ermöglicht werden.
Katharina Scholz
2011-05-21 09:04:56 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
In dem Zusammenhang habe ich schon öfters ein explizites Parkverbot
gesehen. Da hat also der Besitzer der Einfahrt offenbar erreicht, daß
*gegenüber* der Einfahrt, auf der anderen Fahrbahnseite, über einige
Meter ein Parkverbot verhängt wurde. Eine andere Erklärung für dieses
Parkverbot fand ich vor Ort nicht. Vor und nach diesen Metern war
Parken erlaubt. Hier sollte also ungehindertes Aus- und Einfahren
ermöglicht werden.
Ich kenn auch eine Ausfahrt (Werkstättenausfahrt, stark befahrene
Straße, die noch dazu vorher einen leichten Knick macht), wo ein
Parkverbot VOR der Ausfahrt steht, damit man zumindest EIN BISSL sehen
kann, ob was kommt. Leider nutzt auch das nur sehr bedingt, weil es
zumeist sopgar WS-KUNDEN angenehm finden, daß man da ja mal kurz
stehen bleiben kann... *grmpf* Besonders mühsam, wenn man aufgrund der
Platzverhältnisse drinnen nicht umdrehen kann und retour rausschieben muß.

Ich kann dir insgesamt nur raten auf deine Kosten eine
Fahrbahnmarkierung anbringen zu lassen, so ein Zickzack mit Endlinien,
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst. Das hält
schon mal VIELE ab, die einfach nur unbedacht handeln. Gegen Wappler,
die das bewußt machen, hilfts natürlich nicht. Aber es hilft definitiv
auch bei Verhandlungen mit der Polizei, ob der nun störend steht oder
nicht - auch wenns RECHTLICH völlig schnuppe ist. Ich stand eine
Zeitlang in einer Garage mit Hebebühnen, wo man echt senkrecht
reinfahren mußte. Leider wars auch manchmal der Polizei nicht ganz
klar zu machen, daß ich keinen Gelenksbus hab und auch 20cm Schnauze
in meinem Weg zu VIEL sind.....

Allerdings würd ich mir vorher auf der Gemeinde die nötigen
Genehmigungen für solche Linien holen, gell!

Kathi (die da auch wegen eines Parkverbots anfragen würde, aber das
kostet normalerweise was, wenn sie richtig informiert ist)
Werner Tann
2011-05-21 11:17:28 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Ich kann dir insgesamt nur raten auf deine Kosten eine
Fahrbahnmarkierung anbringen zu lassen, so ein Zickzack mit Endlinien,
Ich chaaabe gar keine Ausfahrt.
Post by Katharina Scholz
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst. Das hält
Dort, wo ich das gesehen habe, hätte dies aber bedeutet, daß die
Zickzacklinien über 2/3 der Fahrbahn gegangen wären.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2011-05-21 11:48:55 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Katharina Scholz
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst.
Dort, wo ich das gesehen habe, hätte dies aber bedeutet, daß die
Zickzacklinien über 2/3 der Fahrbahn gegangen wären.
Die _Breite_ sollte doch vollkommen egal sein - in der Mitte der
Fahrbahn wird ja eh keiner parken. Aber die _Laenge_ der Markierungen ist
entscheidend. Bei mir ums Eck wurde gerade vorige Woche eine angebracht,
die gut einen halben Meter breiter ist, als die Abschraegung der Ausfahrt,
und das genau aus dem angesprochenen Grund.

Servus,
Stefan
--
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Stefan. Für paradiesische Automaten in anarchistischen Galaxien!
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Werner Tann
2011-05-21 13:00:16 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Die _Breite_ sollte doch vollkommen egal sein - in der Mitte der
Fahrbahn wird ja eh keiner parken. Aber die _Laenge_ der Markierungen ist
entscheidend. Bei mir ums Eck wurde gerade vorige Woche eine angebracht,
die gut einen halben Meter breiter ist, als die Abschraegung der Ausfahrt,
und das genau aus dem angesprochenen Grund.
Es ging gerade nicht um die Breite der Ausfahrt, sondern um den Platz
auf der Fahrbahn, den Du - etwa mit Anhänger - brauchst, um
ausscherend um die Kurve zu kommen. Da kann auf Deiner Seite kein
einziges Auto parken, und Du schaffst trotzdem die Kurve nicht, weil
Du der *gegenüber* parkenden Karre reinfahren müßtest. Rein technisch
kannst Du auch die Lenkung nicht unbeschränkt einschlagen, und die
Ausfahrt hat in der Regel eine linke und rechte Begrenzung, die Du bei
zu starkem Einschlag mit dem Heck erwischst. Fazit: Oftmals braucht
man einfach einen Teil jener gegenüberliegenden Fahrbahnfläche, die
jemand verparkt hat. Und wenn's nur 20 cm sind.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2011-05-21 13:19:57 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Die _Breite_ sollte doch vollkommen egal sein - in der Mitte der
Fahrbahn wird ja eh keiner parken. Aber die _Laenge_ der Markierungen
ist entscheidend. [...]
Es ging gerade nicht um die Breite der Ausfahrt, sondern um den
Platz auf der Fahrbahn, den Du - etwa mit Anhänger - brauchst, um
ausscherend um die Kurve zu kommen. Da kann auf Deiner Seite kein
einziges Auto parken, und Du schaffst trotzdem die Kurve nicht,
weil Du der *gegenüber* parkenden Karre reinfahren müßtest.
Jein, es ging um 2 verschiedene Dinge: einmal um die Breite der
Zickzack-Markierung auf der eigenen, und in anderen Postings um ein
Halteverbot auf der gegenueberliegenden Strassenseite.

Eine Zickzack-Linie ueber 2/3 der Strassenbreite waere aber
jedenfalls genauso gut, wie eine, die nur ganz knapp am Strassenrand
aufgebracht ist.
Post by Werner Tann
Rein technisch kannst Du auch die Lenkung nicht unbeschränkt
einschlagen, und die Ausfahrt hat in der Regel eine linke und
rechte Begrenzung, die Du bei zu starkem Einschlag mit dem Heck
erwischst.
Schon klar. "Meine" Ausfahrt hat exakt dieses Problem.

Servus,
Stefan
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christian mock
2011-05-21 18:01:26 UTC
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Post by Werner Tann
zu starkem Einschlag mit dem Heck erwischst. Fazit: Oftmals braucht
man einfach einen Teil jener gegenüberliegenden Fahrbahnfläche, die
jemand verparkt hat. Und wenn's nur 20 cm sind.
die frage ist dann wohl: muß man mit jedem beliebigen zugelassenen
fahrzeug eine jede einfahrt befahren können? wie weit geht das dann?
muß die straße verbreitert werden, damit man mit dem fullsize-sattelschlepper
reinkommt?

weil man könnt ja in der anderen richtung argumentieren: es ist einfach
kein platz da, daß man da mit einem anhängergespann reinfährt, also kann
man da nicht reinfahren...

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Rechtlich gesehen, besteht kein Anspruch auf Weiterleitung von
Artikeln, die Bilder von Führerscheinumschlägen enthalten.
ghw in at.usenet
Johann Mayerwieser
2011-05-21 19:19:47 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Die _Breite_ sollte doch vollkommen egal sein - in der Mitte der
Fahrbahn wird ja eh keiner parken. Aber die _Laenge_ der Markierungen
ist entscheidend. Bei mir ums Eck wurde gerade vorige Woche eine
angebracht, die gut einen halben Meter breiter ist, als die Abschraegung
der Ausfahrt, und das genau aus dem angesprochenen Grund.
Es ging gerade nicht um die Breite der Ausfahrt, sondern um den Platz
auf der Fahrbahn, den Du - etwa mit Anhänger - brauchst, um ausscherend
um die Kurve zu kommen. Da kann auf Deiner Seite kein einziges Auto
parken, und Du schaffst trotzdem die Kurve nicht, weil Du der
*gegenüber* parkenden Karre reinfahren müßtest. Rein technisch kannst Du
auch die Lenkung nicht unbeschränkt einschlagen, und die Ausfahrt hat in
der Regel eine linke und rechte Begrenzung, die Du bei zu starkem
Einschlag mit dem Heck erwischst. Fazit: Oftmals braucht man einfach
einen Teil jener gegenüberliegenden Fahrbahnfläche, die jemand verparkt
hat. Und wenn's nur 20 cm sind.
Trotzdem ist die Breite der MArkierung Standard - eine FAhrzeugbreite für
die Zick-Zack-Markierung. Was anderes ist, wenn gegenüber eine
Sperrfläche markiert ist, die wird auch eventuell nur 50 cm breit
markiert, die dürftest du aber beim Ausfahren aus dem Grundstück auch
nicht überfahren.

Hannes
--
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Johann Mayerwieser
2011-05-21 11:41:16 UTC
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Post by Katharina Scholz
Ich kenn auch eine Ausfahrt (Werkstättenausfahrt, stark befahrene
Straße, die noch dazu vorher einen leichten Knick macht), wo ein
Parkverbot VOR der Ausfahrt steht, damit man zumindest EIN BISSL sehen
kann, ob was kommt. Leider nutzt auch das nur sehr bedingt, weil es
zumeist sopgar WS-KUNDEN angenehm finden, daß man da ja mal kurz stehen
bleiben kann...
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Post by Katharina Scholz
Ich kann dir insgesamt nur raten auf deine Kosten eine
Fahrbahnmarkierung anbringen zu lassen, so ein Zickzack mit Endlinien,
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst. Das hält
schon mal VIELE ab, die einfach nur unbedacht handeln. Gegen Wappler,
die das bewußt machen, hilfts natürlich nicht. Aber es hilft definitiv
auch bei Verhandlungen mit der Polizei, ob der nun störend steht oder
nicht - auch wenns RECHTLICH völlig schnuppe ist.
Wenn du meinst, Zick-Zack-Linien seien rechtlich schnuppe, dann täuscht
du dich - ich verweise auf § 26 Bodenmarkierungsverordnung:
--
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Johann Mayerwieser
2011-05-21 11:42:19 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Ich kenn auch eine Ausfahrt (Werkstättenausfahrt, stark befahrene
Straße, die noch dazu vorher einen leichten Knick macht), wo ein
Parkverbot VOR der Ausfahrt steht, damit man zumindest EIN BISSL sehen
kann, ob was kommt. Leider nutzt auch das nur sehr bedingt, weil es
zumeist sopgar WS-KUNDEN angenehm finden, daß man da ja mal kurz stehen
bleiben kann...
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Post by Katharina Scholz
Ich kann dir insgesamt nur raten auf deine Kosten eine
Fahrbahnmarkierung anbringen zu lassen, so ein Zickzack mit Endlinien,
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst. Das hält
schon mal VIELE ab, die einfach nur unbedacht handeln. Gegen Wappler,
die das bewußt machen, hilfts natürlich nicht. Aber es hilft definitiv
auch bei Verhandlungen mit der Polizei, ob der nun störend steht oder
nicht - auch wenns RECHTLICH völlig schnuppe ist.
Wenn du meinst, Zick-Zack-Linien seien rechtlich schnuppe, dann täuscht du
dich - ich verweise auf § 26 Bodenmarkierungsverordnung:

Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen



§ 26. Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, sind, sofern dies
durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden soll, mit einer Zickzacklinie
in gelber Farbe zu kennzeichnen. Diese Zickzacklinie ist angepaßt an die
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend der Abbildung b in Anlage
6 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszuführen, wobei die Strichbreite
mindestens 10 cm zu betragen hat.
--
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Hannes
--
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Katharina Scholz
2011-05-22 07:43:34 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Ich kenn auch eine Ausfahrt (Werkstättenausfahrt, stark befahrene
Straße, die noch dazu vorher einen leichten Knick macht), wo ein
Parkverbot VOR der Ausfahrt steht, damit man zumindest EIN BISSL sehen
kann, ob was kommt. Leider nutzt auch das nur sehr bedingt, weil es
zumeist sopgar WS-KUNDEN angenehm finden, daß man da ja mal kurz stehen
bleiben kann...
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Verzeih, ich war natürlich schon wieder schlampig: ein HALTE- und
Parkverbot! :-)
Post by Katharina Scholz
Ich kann dir insgesamt nur raten auf deine Kosten eine
Fahrbahnmarkierung anbringen zu lassen, so ein Zickzack mit Endlinien,
in der Breite, die du mindestens zum Rausfahren benötigst. Das hält
schon mal VIELE ab, die einfach nur unbedacht handeln. Gegen Wappler,
die das bewußt machen, hilfts natürlich nicht. Aber es hilft definitiv
auch bei Verhandlungen mit der Polizei, ob der nun störend steht oder
nicht - auch wenns RECHTLICH völlig schnuppe ist.
Wenn du meinst, Zick-Zack-Linien seien rechtlich schnuppe, dann täuscht du
Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen
§ 26. Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, sind, sofern dies
durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden soll, mit einer Zickzacklinie
in gelber Farbe zu kennzeichnen. Diese Zickzacklinie ist angepaßt an die
jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend der Abbildung b in Anlage
6 (Anm.: Anlage nicht darstellbar) auszuführen, wobei die Strichbreite
mindestens 10 cm zu betragen hat.
Ich interpretiere das so, daß es eine Verordnung gibt, wie solche
Linien beschaffen sein müssen, nicht so, daß es rein durchs Aufmalen
solcher Linien zu einem Halte- und Parkverbot kommt. Aber vielleicht
irre ich mich da.

Kathi (die sich dunkel an eine ähnliche Diskussion Bodenmarkierungen
vs. Schild erinnern kann - gings da nicht um Abbiegever/gebote?)
Johann Mayerwieser
2011-05-22 11:20:01 UTC
Permalink
Ich interpretiere das so, daß es eine Verordnung gibt, wie solche Linien
beschaffen sein müssen, nicht so, daß es rein durchs Aufmalen solcher
Linien zu einem Halte- und Parkverbot kommt. Aber vielleicht irre ich
mich da.
Ja - oder nein,
1) die Bodenmarkierungsverordnung basiert auf der StVO.
2) diese Bodenmarkierung allein gilt nur als Parkverbot. Es können
zusätzlich noch HV-Tafeln stehen, dann stechen diese.

Hannes

Hannes
--
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Werner Tann
2011-05-22 08:28:59 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Falsch.
Johann Mayerwieser
2011-05-22 11:17:38 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Johann Mayerwieser
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Falsch.
Korrekt - ich meinte Parkverbot (die Zick-Zack-Linien sind nur ein Park-,
aber kein Halteverbot. Wenn sich da wer drauf stellt, muss man erst
einmal 10 Minuten warten, bevor man irgendwas machen kann - ist blöd, ist
aber so.

Hannes
--
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Werner Tann
2011-05-22 11:54:36 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Post by Johann Mayerwieser
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Falsch.
Korrekt - ich meinte Parkverbot (die Zick-Zack-Linien sind nur ein Park-,
Du meintest vor allem "größer 10 Minuten"
"<" steht aber nicht für "größer", sondern für kleiner.
Johann Mayerwieser
2011-05-22 14:14:41 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Post by Johann Mayerwieser
Parken =< 10 Minuten - ist so.
Falsch.
Korrekt - ich meinte Parkverbot (die Zick-Zack-Linien sind nur ein Park-,
Du meintest vor allem "größer 10 Minuten" "<" steht aber nicht für
"größer", sondern für kleiner.
Zur endgültigen Klarstellung:
Ich wollte ausdrücken, dass ein Abstellen des FAhrzeuges bis (<=) 10
Minuten ein Halten ist und daher ein Parkverbot nicht greift.

Hannes
--
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Hans Huber
2011-05-22 09:31:37 UTC
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Post by Rudolf Gruber
Muss man damit einfach leben oder gibts da außer den Leuten gut zureden auch
rechtliche Möglichkeiten die Ein-/Ausfahrt freizubekommen?
In Wien ist die Vorgangsweise folgende:

An MA46 wenden, Problem schildern, Lösungsvorschlag (wo müsste
Parkverbot/Bodenmarkierung angebracht werden) schildern.
Dann erfolgt ein Lokalaugenschein, wenn der positiv beschieden wird
pinselt die MA28 die Bodenmarkierungen. Dauert in Summe ~ 1 Quartal.

Die Kosten sind vom Antragsteller zu bezahlen, mit ~500 Euro musst schon
rechnen.

Gibts keine Bodenmarkierungen und parken die Fahrzeuge auch nicht
vorschriftswidrig (direkt vor der Ausfahrt) bzw. besitzstörend (auf
Deinem Grund), hast Du meines Erachtens keine Möglichkeit diese auf
Kosten des Halters entfernen zu lassen.

Andere Variante: Wie oft musst Du mit dem Hänger raus?
Für 2x im Jahr kommt evtl. ein temporäres Parkverbot-Schild billiger:
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/verkehrsflaeche/kurzfristigehalteverbotszone.html

Ganz andere Lösung: Wenn Du weißt Du musst morgen mit dem Hänger raus,
dann parkst Du mit Deinen eigenen Fahrzeugen am besten an den Stellen,
wo morgen kein Auto stehen darf. Deine eigenen Fahrzeuge kannst Du dann
leicht entfernen. Andere Lösungen um den Parkplatz freizuhalten sieht
man zwar immer wieder mal (alten Stuhl/Kiste aufstellen, ...) sind aber
rechtswidrig.
Johann Mayerwieser
2011-05-22 11:21:56 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Ganz andere Lösung: Wenn Du weißt Du musst morgen mit dem Hänger raus,
dann parkst Du mit Deinen eigenen Fahrzeugen am besten an den Stellen,
wo morgen kein Auto stehen darf. Deine eigenen Fahrzeuge kannst Du dann
leicht entfernen. Andere Lösungen um den Parkplatz freizuhalten sieht
man zwar immer wieder mal (alten Stuhl/Kiste aufstellen, ...) sind aber
rechtswidrig.
.. und auf dem benötigten Platz steht der Nachbar, der 2 Tage vorher in
den Urlaub geflogen ist. Ich interpretiere die Bodenmarkierungen so, dass
der Einfahrtsberechtigte auch darauf parken kann, also streichen lassen.

Hannes
--
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Werner Tann
2011-05-22 11:54:36 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Andere Variante: Wie oft musst Du mit dem Hänger raus?
http://www.wien.gv.at/amtshelfer/verkehr/organisation/verkehrsflaeche/kurzfristigehalteverbotszone.html
An sich guter Tip, aber ganz schön aufwendig (Verkehrszeichen selber
besorgen und zurückbringen; extra auf der Wachstube an- und abmelden
der Zone etc.). Und der nicht kleine Haken an der Sache: Autos, die
zum Zeitpunkt des Aufstellens der Schilder dort bereits geparkt sind
und sich nicht bis zum "Aktionstag" entfernt haben, kann man nur auf
*eigene* Kosten abschleppen lassen. Gut für die (unwissentlichen)
Falschparker, schlecht für den Übersiedler o.ä.
Josef Eschberger
2011-05-22 10:05:13 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Bin übersiedelt und habe jetzt häufig das Problem, dass ich mit Auto /
Anhängergespann unser Grundstück schwer bis gar nicht verlassen kann.
Wir haben zwar eine sehr breite Einfahrt, aber da die Straße nur knapp 5
Meter breit ist und der Winkel zur Ausfahrt ein bisschen Spitz ist reicht
oft schon ein an der falschen Stelle geparktes Fahrzeug, dass wir mit
Anhänger nicht mehr auf rausfahren können.
Es gibt auf dein Ur-posting einige Stellungnahme bzgl. Markierung usw.,
jedoch schnallt niemand dieser nachfolgenden Poster , dass deine Straße
nicht mehr als 5m breit ist und daher ein generelles Parktverbot gilt,
sämtliche Markierungen sind somit überflüssig.

J.E.
Johann Mayerwieser
2011-05-22 11:24:12 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Es gibt auf dein Ur-posting einige Stellungnahme bzgl. Markierung usw.,
jedoch schnallt niemand dieser nachfolgenden Poster , dass deine Straße
nicht mehr als 5m breit ist und daher ein generelles Parktverbot gilt,
sämtliche Markierungen sind somit überflüssig.
Wo steht das, dass 5 m zu schmal für das Abstellen von Fahrzeugen sind?
Bei einem 1,8 m breiten Fahrzeug bleiben 2,70 m über, da dürfte man in
der Einbahn auf der rechten Seite parken.
Ich lass mich aber gerne mit Quellen eines besseren Belehren.

Hannes
--
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Josef Eschberger
2011-05-22 13:30:04 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Josef Eschberger
Es gibt auf dein Ur-posting einige Stellungnahme bzgl. Markierung usw.,
jedoch schnallt niemand dieser nachfolgenden Poster , dass deine Straße
nicht mehr als 5m breit ist und daher ein generelles Parktverbot gilt,
sämtliche Markierungen sind somit überflüssig.
Wo steht das, dass 5 m zu schmal für das Abstellen von Fahrzeugen sind?
Bei einem 1,8 m breiten Fahrzeug bleiben 2,70 m über, da dürfte man in
der Einbahn auf der rechten Seite parken.
Ich lass mich aber gerne mit Quellen eines besseren Belehren.
Und die Fußgänger sollen sich in Luft auflösen??

"Straße" = Gehsteig/Bankett + Fahrbahnbreite + Gehsteig/Bankett. Der
Ur-Poster schrieb nicht von Fahrbahnbreite sondern von "Straße".


Übrigens sind "Abstellen" und "Parken" eines FZ nicht zu verwechseln. Parken
ist Abstellen eines FZ für mehr als 10 Minuten. Halten ist das Abstellen
eines FZ bis zu 10 Minuten.

Der Ur-Poster sprach von "Straße" weniger als 5 m und auch nicht davon, dass
es eine Einbahn ist.

Gemäß StVO/RVS sind bei Straßen mit Gegenverkehr zwei "FAHRSTREIFEN" immer
freizuhalten - also Mindestfahrbahnrestbreite 5,20 m zuzüglich des Raumes
für Fußgänger - ansonsten darf nicht geparkt werden. Bei Einbahnen ist eine
Mindestfahrbahnrestbreie von 3,50 m (Feuerwehr, Winterdienst, Müllwägen)
zzgl. Fußgängerplatz freizuhalten. Google einfach und du findest
diesbezüglich genug VwGH-Erkenntnisse.

J.E.
Johann Mayerwieser
2011-05-22 14:19:49 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Google einfach und du
findest diesbezüglich genug VwGH-Erkenntnisse.
Ich will nicht kugln, weil mir die benötigten Suchworte nicht einfallen
und ich habe auch nicht behauptet, im Gegenteil ich kenne genug
Einbahnstraßen, bei denen diese Restbreite der Fahrbahn trotz
beidseitigem Parken nicht gegeben ist und es auch keine Sanktionen gibt.

Die Straßenbreite habe ich als umgangssprachlich für Fahrbahnbreite
interpretiert.

Hannes
--
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einfügen.
Rudolf Gruber
2011-05-22 19:51:04 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Die Straßenbreite habe ich als umgangssprachlich für Fahrbahnbreite
interpretiert.
Entschuldigt bitte meine späte Klarstellung, aber das Wetter war am
Wochenende einfach zu schön um den Computer einzuschalten.

Ich meinte die Fahrbahnbreite - die Fahrbahn hat knapp unter 5m.
Es gibt auf beiden Seiten einen Gehsteig, der an meiner Grundstücksfront
zwischen ca. 40 und 160 cm breit ist.

Die Fahrbahn ist grundsätzlich in beide Richtungen befahrbahr. Ich fahr aber
immer nur Richtung Süden bei der Einfahrt raus bzw. schiebe mit dem Anhänger
verkehrt zunächste nach Norden raus um dann wiederum südwärts aus der engen
Gasse rauszukommen, da ich die Straße nördlich von unserem Grundstück nicht
benutzen darf (nach einem kleinen Umkehrplatz ist in den Weinbergen
Fahrverbot für Motorisierte ausgenommen Anrainer).

Bei Googlemaps könnt ihr euch unter folgenden Koordinaten ein Bild machen:
48.02135,16.26775
Mein Haus ist zwar auf den Satellitenbildern noch nicht drauf, aber die
Einfahrt befindet sich an der NW-Ecke des letzten Grundstücks.

Ich verstehe die bisherigen Postings deshalb so, dass in der Gasse gar keine
Autos parken dürften weil dann keine 2 Fahrspuren mehr frei bleiben.
Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre.
Zusätzliche Taferln oder eine Bodenmarkierung würde wohl nur bei Leuten
etwas bringen, die die StVO nicht so genau kennen, rein rechtlich würds aber
nix bringen, oder?
Katharina Scholz
2011-05-23 07:07:34 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
48.02135,16.26775
Mein Haus ist zwar auf den Satellitenbildern noch nicht drauf, aber die
Einfahrt befindet sich an der NW-Ecke des letzten Grundstücks.
Hmmmm....

Das sieht irgendwie nicht grad nach Durchzugsstraße mit vielen Frendem
aus. Und wenn dein Haus noch nicht drauf ist, klingts schwer nach
"frisch Zugezogenem".

Die Tips vorher sind sicher alle rechtlich gesehen richtig, auch
praktizierbar, aber ich fürchte, damit wirst du dir eher keine Freunde
machen, wenns dort womöglich seit jahrzehnten üblich ist "so zu parken".

An deiner Stelle würd ich eher mal versuchen rauszufinden, WER sich da
immer hinstellt (sind ja wahrscheinlich Nachbarn aus der näheren
Umgebung) und mit denjenigen REDEN. Vielleicht noch Telefonnummern
austauschen, damit man notfalls eben anrufen kann, wenn man
beabsichtigt wegzufahren mit dem Hänger, falls das eher selten ist.
Mußt du das sehr oft und regelmäßig machen, eben darum bitten, daß man
sich generell nicht dort hinstellt.

Ein kleines (selbstgemachtes) Schild hilft vielleicht auch, wenns
freundlich geschrieben ist.

Wenn das alles NICHTS nutzt, kannst immer noch auf irgendwelchen
Paragraphen pochen und generell abschleppen lassen, weil Fahrbahn zu
schmal, usw... Allerdings bedenke, daß vielleicht auch mal Besuch zu
dir kommt, der auch gern auf der Straße "illegal" parken will.

Just my 2C!

Kathi (die auch grad dabei ist, ihre Nachbarn kennenzulernen und ein
GUTES Verhältnis aufzubauen, GsD gibts da keine Parkplatzprobleme)
Rudolf Gruber
2011-05-23 19:25:17 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Das sieht irgendwie nicht grad nach Durchzugsstraße mit vielen Frendem
aus.
Naja, es ist für viele die Abkürzung zwischen Gumpoldskirchen und
Pfaffstätten. Da dürften sich viele nicht ans Fahrverbot halten. Oder es
gibt wirklich hunderte Anrainer an diesem asphaltierten Feldweg.
Post by Katharina Scholz
Und wenn dein Haus noch nicht drauf ist, klingts schwer nach "frisch
Zugezogenem".
ja.
Post by Katharina Scholz
Die Tips vorher sind sicher alle rechtlich gesehen richtig, auch
praktizierbar, aber ich fürchte, damit wirst du dir eher keine Freunde
machen, wenns dort womöglich seit jahrzehnten üblich ist "so zu parken".
Bis vor kurzem war da nicht besonders viel los. Erst seitdem voriges Jahr
ein großer Spielplatz mit Imbissbude in den Weingärten errichtet wurde häuft
sich das Problem, dass ich bei der Einfahrt nicht mehr hinauskomme.
Post by Katharina Scholz
(sind ja wahrscheinlich Nachbarn aus der näheren Umgebung)
Die Nachbarn machen keine Schwierigkeiten weil sie das Problem mit der
schmalen Straße aus eigener Erfahrung kennen und nicht böswillig vor fremden
Einfahrten stehen - und wenn doch mal einer kurz vor meiner Einfahrt hält,
weiss ich ja wo ich ihn finde.
Post by Katharina Scholz
Ein kleines (selbstgemachtes) Schild hilft vielleicht auch, wenns
freundlich geschrieben ist.
Ich hab vorletzte Woche mal begonnen kleine Zettel mit Hinweis, wo man
parken dürfte, verteilt. Leider bisher mit mäßigem Erfolg.
Es gibt zwar kaum Wiederholungstäter, aber es kommen immer wieder neue...
Und die meisten wissen offensichtlich gar nicht, dass man in der engen Gasse
außer an den gekennzeichneten Stellen nicht parken darf.
Post by Katharina Scholz
Wenn das alles NICHTS nutzt, kannst immer noch auf irgendwelchen
Paragraphen pochen und generell abschleppen lassen, weil Fahrbahn zu
schmal, usw...
Das hilft halt im Anlassfall auch wenig, weil bis die Fahrzeuge
weggeschleppt sind, wirds wohl gerade bei uns am Land ganz schon dauern bis
mal die unterbesetzte Exekutive wegen so einer Kleinigkeit vorbeikommt um
dann den Schlepper zu rufen, der ja auch wieder ein bisserl brauchen wird...
Bis dahin ist dann z.B. der Bauhof schon wieder lange zu.
Post by Katharina Scholz
Allerdings bedenke, daß vielleicht auch mal Besuch zu dir kommt, der auch
gern auf der Straße "illegal" parken will.
Da hab ich wenig Angst. Bei mir im Hof hab ich, weil in der engen Gasse der
nächste freie Parkplatz oft ziemlich weit weg ist, fast 300m2 Parkplatz
gepflastert. Da ist auch noch für ein paar Gäste Platz. Umso ärgerlicher ist
es wenn man nicht rein-/rauskommt.
Peter Renner
2011-05-25 08:14:18 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Bis vor kurzem war da nicht besonders viel los. Erst seitdem voriges Jahr
ein großer Spielplatz mit Imbissbude in den Weingärten errichtet wurde häuft
sich das Problem, dass ich bei der Einfahrt nicht mehr hinauskomme.
Ich sag mal dass

- du verlangen kannst mit deinem Auto rausfahren zu können. Solltest du
eine Stretchlimo haben, wirst du entweder deine Ausfahrt verbreitern
müssen, bis du ohne die "andere" Seite zu benützen rauskommst, oder
falls Verbreiterung nicht möglich, ein Halteverbot ggü. deiner
Ausfahrt erwirken/kaufen.

- du nicht verlangen kannst mit einem Anhänger rausfahren zu können,
man stelle sich vor was dies zB bei einem Segelflugzeuganhänger für
den öffentlich Grund bedeuten würde.

Ich kenn das Problem nur von Motorradanhängern, die wir im Falle des
Falles halt von Hand auf die Strasse geschoben haben bevor wir
angekuppelt haben. Das geht mit drei Enduros (ca 450kg Zuladung) bei
ebenem Grund gerade noch.

Gegenüber dem Eingang meines Wohnhauses (Fahrbahnbreite _zwischen_
den beidseitig Parkenden ca.4,5m !) parkt ein Hausbesitzer auf seinem
Grund mit der Nase nach innen. Der meckert wenn sich hohe Autos näher
als 2 m an seine Einfahrt heranstellen, weil er "dann wenn auf die
andere Seite im Rückwärtsgang rausschieben _muß_ nicht sieh ob andere
Autos kommen". Ich habe ihm noch nicht gesagt, dass er halt lernen
wird müssen rückwärts einzuparken, damit er beim Rausfahren besser
sieht ob Fließverkehr kommt, frage mich aber, unter welchen Bedingungen
man sich offizielle Sperrbereiche links und rechts seiner Einfahrt
errichten lassen kann..

Berechtigt das Vorhandensein einer Einfahrt zu beliebigen Halteverboten
um nach Umstieg von VW Polo auf Chevvy Suburban (2m x 5,7m) diese
weiter nutzen zu können? Oder gilt dann "sorry mit dem Auto sind sie
selber schuld" ?

P.
Rudolf Gruber
2011-05-25 18:57:14 UTC
Permalink
Ich sag mal dass [...]
- du nicht verlangen kannst mit einem Anhänger rausfahren zu können,
Nach meinem Verständnis wäre Parken lt. StVO §24 (3) d) in, neben UND
gegenüber unserer Einfahrt verboten.
Wir haben natürlich die Einfahrt so geplant, dass die Ein- und Ausfahrt mit
gängigen Lieferwagen und Kleinlastern sowie mit Anhänger ohne Probleme zu
benützen sein sollte. Nur haben wir nicht damit gerechnet, dass immer wieder
Leute gerade am Ende dieser engen Sackgasse parken wollen. :(
Ich kenn das Problem nur von Motorradanhängern, die wir im Falle des
Falles halt von Hand auf die Strasse geschoben haben bevor wir
angekuppelt haben. Das geht mit drei Enduros (ca 450kg Zuladung) bei
ebenem Grund gerade noch.
Ich hab mal versucht einen den Hänger mit einem Gesamtgewicht von rd.
1.400kg zu zweit über den Randstein zu bekommen - keine Chance!
Ist es zumutbar, dass man den Anhänger ablädt, dann den Anhägner im
Parkverbot vor der Einfahrt wieder ankoppelt und schliesslich wieder belädt,
oder wäre auch eine Besitzstörungsklage gegen die Falschparker
gerechtfertigt?

Ich würde das nur mal als Halten im Parkverbot sehen - ist das erlaubt?
Johann Mayerwieser
2011-05-25 19:35:44 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Ist es
zumutbar, dass man den Anhänger ablädt, dann den Anhägner im Parkverbot
vor der Einfahrt wieder ankoppelt und schliesslich wieder belädt, oder
wäre auch eine Besitzstörungsklage gegen die Falschparker
gerechtfertigt?
Meiner Ansicht nach könntest ihn auch durch die Polizei abschleppen
lassen, aber auch eine Besitzstörungsklage sollte drinnen sein - aber:
IANAL
Post by Rudolf Gruber
Ich würde das nur mal als Halten im Parkverbot sehen - ist das erlaubt?
Halten ist im Parkverbot erlaubt. Ladetätigkeit zählt als Halten.

Hannes
--
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--
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Erich T|@p@k
2011-05-22 20:18:16 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Bin übersiedelt und habe jetzt häufig das Problem, dass ich mit Auto /
Anhängergespann unser Grundstück schwer bis gar nicht verlassen kann.
Wir haben zwar eine sehr breite Einfahrt, aber da die Straße nur knapp 5
Meter breit ist und der Winkel zur Ausfahrt ein bisschen Spitz ist reicht
oft schon ein an der falschen Stelle geparktes Fahrzeug, dass wir mit
Anhänger nicht mehr auf rausfahren können.
Muss man damit einfach leben oder gibts da außer den Leuten gut zureden auch
rechtliche Möglichkeiten die Ein-/Ausfahrt freizubekommen?
Zu diesem Thema hast du Post.

Erich
Rudolf Gruber
2011-05-27 19:01:22 UTC
Permalink
Wenn ich vorher weiss, dass ich den Anhänger brauche, könnte ich ihn auch
draußen parken, um das Problem mit den Nicht Rauskommen zu umgehen.
Ist es erlaubt Anhänger ohne Zugfahrzeug auf der Straße zu parken?
Johann Mayerwieser
2011-05-27 19:31:40 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Wenn ich vorher weiss, dass ich den Anhänger brauche, könnte ich ihn
auch draußen parken, um das Problem mit den Nicht Rauskommen zu umgehen.
Ist es erlaubt Anhänger ohne Zugfahrzeug auf der Straße zu parken?
Nur für die Dauer einer Ladetätigkeit, aber ich nehme an, dass sich
keiner darum schert. Diebstahlschutz nicht vergessen!

Hannes
--
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Rudolf Gruber
2011-05-28 18:29:39 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Nur für die Dauer einer Ladetätigkeit, aber ich nehme an, dass sich
keiner darum schert. Diebstahlschutz nicht vergessen!
Gilt das generell für Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Grund oder
war die Antwort nur auf die schmale Gasse vor meiner Einfahrt bezogen?
Johann Mayerwieser
2011-05-28 20:28:47 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Post by Johann Mayerwieser
Nur für die Dauer einer Ladetätigkeit, aber ich nehme an, dass sich
keiner darum schert. Diebstahlschutz nicht vergessen!
Gilt das generell für Anhänger ohne Zugfahrzeug auf öffentlichen Grund
oder war die Antwort nur auf die schmale Gasse vor meiner Einfahrt
bezogen?
Generell, aber mit Ausnahmen, die vielleicht auch auf dich zutreffen
könnten:

§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
§23 StVO:
(6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie
Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.)
dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn
stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter
können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen
wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige
wichtige Gründe für das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der
genannten Fahrzeuge und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten
und Parken sinngemäß.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

Hannes
--
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einfügen.
Rudolf Gruber
2011-05-28 20:42:47 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
(6) Unbespannte Fuhrwerke, Anhänger ohne Zugfahrzeug sowie
Transportbehälter zur Güterbeförderung (wie Container, Lademulden u. dgl.)
dürfen nur während des Beladens oder Entladens auf der Fahrbahn
stehengelassen werden, es sei denn, die genannten Fahrzeuge und Behälter
können nach der Ladetätigkeit nicht sofort entfernt werden, das Entfernen
wäre eine unbillige Wirtschaftserschwernis oder es liegen sonstige
wichtige Gründe für das Stehenlassen vor. Für das Aufstellen der
genannten Fahrzeuge und Behälter gelten die Bestimmungen über das Halten
und Parken sinngemäß.
§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§
Hier ist von Fahrbahn die Rede.
Dürfen Anhänger auf Parkplätzen zwischen Fahrbahn und Gehsteig oder generell
auf öffentlichen Parkplätzen auch nicht abgestellt werden?
Johann Mayerwieser
2011-05-28 23:13:53 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Hier ist von Fahrbahn die Rede.
Dürfen Anhänger auf Parkplätzen zwischen Fahrbahn und Gehsteig oder
generell auf öffentlichen Parkplätzen auch nicht abgestellt werden?
Zur Fahrbahn zählt alles, wo sich Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum
bewegen und stehen dürfen, also Fahrbahn, Nebenfahrbahn, Parkbuchten,
öffentliche Parkplätze etc.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Rudolf Gruber
2011-05-31 05:04:06 UTC
Permalink
Hat jemand Erfahrung mit http://www.falschparker.at/ ?
Ist das ein seriöses Service?
Hans Huber
2011-05-31 21:38:58 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Hat jemand Erfahrung mit http://www.falschparker.at/ ?
Ist das ein seriöses Service?
ist das Gleiche (selber Anbieter) wie http://www.parkrecht.at/

m.E. wirkt das seriös.

ABER: Der löst Dein Problem nicht.

Diese Dienstleistung hat mit den Thread hier nichts zu tun, da dieser
Anbieter sich nicht dem Falschparken auf öffentlichem Grund (welche über
die Polizei abzustellen ist), sondern der privaten Besitzstörung widmet.
Wenn also jemand auf Deinem Grund parkt und somit Deinen Besitz stört,
dann bist Du dort richtig (wobei man so eine Besitzstörungsklage auch
selbst einbringen kann, Foto vom Störer machen + Zeugen haben sollte
ausreichen).
Josef Eschberger
2011-05-31 22:20:49 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Rudolf Gruber
Hat jemand Erfahrung mit http://www.falschparker.at/ ?
Ist das ein seriöses Service?
ist das Gleiche (selber Anbieter) wie http://www.parkrecht.at/
m.E. wirkt das seriös.
ABER: Der löst Dein Problem nicht.
Diese Dienstleistung hat mit den Thread hier nichts zu tun, da dieser
Anbieter sich nicht dem Falschparken auf öffentlichem Grund (welche über
die Polizei abzustellen ist), sondern der privaten Besitzstörung widmet.
Wenn also jemand auf Deinem Grund parkt und somit Deinen Besitz stört,
dann bist Du dort richtig (wobei man so eine Besitzstörungsklage auch
selbst einbringen kann, Foto vom Störer machen + Zeugen haben sollte
ausreichen).
Die Privatanzeige (ausreichend dokumentiert mit Fotos, eventuell mit
Zeugenangabe) mitsamt Tatzeit und -ort kann man direkt bei der zuständigen
Strafbehörde einbringen, die Einschaltung der Polizei ist überflüssig.
Strafbehörden sind zumeist die Bezirkshauptmannschaften oder Magistrate.

J.E.
Hans Huber
2011-05-31 23:06:01 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Die Privatanzeige (ausreichend dokumentiert mit Fotos, eventuell mit
Zeugenangabe) mitsamt Tatzeit und -ort kann man direkt bei der
zuständigen Strafbehörde einbringen, die Einschaltung der Polizei ist
überflüssig. Strafbehörden sind zumeist die Bezirkshauptmannschaften
oder Magistrate.
Eine Besitzstörung interessiert weder die Polizei, noch die BH.
=> Private Angelegenheit zwischen Störer und Grundstückseigentümer, wird
bei Gericht geklärt!
Werner Tann
2011-06-01 09:07:26 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Eine Besitzstörung interessiert weder die Polizei, noch die BH.
=> Private Angelegenheit zwischen Störer und Grundstückseigentümer, wird
bei Gericht geklärt!
Nuja, wenn ich eine Bank überfalle und sie erwischen mich, wird das
dann angeblich auch bei Gericht geklärt. :-)
Hans Huber
2011-06-01 19:29:18 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Hans Huber
Eine Besitzstörung interessiert weder die Polizei, noch die BH.
=> Private Angelegenheit zwischen Störer und Grundstückseigentümer, wird
bei Gericht geklärt!
Nuja, wenn ich eine Bank überfalle und sie erwischen mich, wird das
dann angeblich auch bei Gericht geklärt. :-)
Scherzküberl

Der Unterschied ist, wer das Prozessrisiko trägt und wer der Ankläger
ist. Im Falle des Banküberfalles ist das die Staatsanwaltschaft und
nicht die Geschädigten selbst. Bei der Besitzstörungsklage musst Du die
Beweisführung und das Prozessrisiko schon selbst tragen. Die BH oder
Staatsanwaltschaft interessiert das nicht.
Werner Tann
2011-06-02 08:13:48 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Der Unterschied ist, wer das Prozessrisiko trägt und wer der Ankläger
ist. Im Falle des Banküberfalles ist das die Staatsanwaltschaft und
nicht die Geschädigten selbst. Bei der Besitzstörungsklage musst Du die
Beweisführung und das Prozessrisiko schon selbst tragen. Die BH oder
Staatsanwaltschaft interessiert das nicht.
Tell news.
Josef Eschberger
2011-06-01 17:28:37 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Josef Eschberger
Die Privatanzeige (ausreichend dokumentiert mit Fotos, eventuell mit
Zeugenangabe) mitsamt Tatzeit und -ort kann man direkt bei der
zuständigen Strafbehörde einbringen, die Einschaltung der Polizei ist
überflüssig. Strafbehörden sind zumeist die Bezirkshauptmannschaften
oder Magistrate.
Eine Besitzstörung interessiert weder die Polizei, noch die BH.
=> Private Angelegenheit zwischen Störer und Grundstückseigentümer, wird
bei Gericht geklärt!
Wenn die Ausfahrt verparkt wird, ist das eine Übertretung der StVO § 24 Abs.
3 lit. b und daher die Strafbehörden wie bereits erwähnt zuständig.

J.E.
Hans Huber
2011-06-01 19:25:40 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Post by Hans Huber
Post by Josef Eschberger
Die Privatanzeige (ausreichend dokumentiert mit Fotos, eventuell mit
Zeugenangabe) mitsamt Tatzeit und -ort kann man direkt bei der
zuständigen Strafbehörde einbringen, die Einschaltung der Polizei ist
überflüssig. Strafbehörden sind zumeist die Bezirkshauptmannschaften
oder Magistrate.
Eine Besitzstörung interessiert weder die Polizei, noch die BH.
=> Private Angelegenheit zwischen Störer und Grundstückseigentümer,
wird bei Gericht geklärt!
Wenn die Ausfahrt verparkt wird, ist das eine Übertretung der StVO § 24
Abs. 3 lit. b und daher die Strafbehörden wie bereits erwähnt zuständig.
korrekt.

darum ging es aber in diesem Teilthread hier nicht mehr.

2 Posts oberhalb wurde - und auf diesen Betrag wurde von mir
geantwortet! - nach der Seriösität von http://www.falschparker.at/
gefragt. Dieses Unternehmen beschäftigen sich NICHT mit verparkten
Ausfahrten, sondern mit Besitzstörung. Also Fahrzeuge die widriger weise
auf meinem Privatgrund abgestellt werden, und nicht auf der öffentlichen
Fahrbahn.

Ich stellte daher klar, dass die Arbeit die www.falschparker.at einem
abnimmt auch selbst erledigt werden kann, nämlich in Form der
Einbringung einer Besitzstörungsklage. Dein Hinweis man könne dies mit
einer Privatanzeige bei der BH erledigen ist daher unzutreffend, denn
dies trifft wie Du selbst festgestellt hast nur bei verparkter Ausfahrt
und Störer steht auf öffentlichem Grund zu.
Peter J. Holzer
2011-06-02 14:53:01 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
2 Posts oberhalb wurde - und auf diesen Betrag wurde von mir
geantwortet! - nach der Seriösität von http://www.falschparker.at/
gefragt. Dieses Unternehmen beschäftigen sich NICHT mit verparkten
Ausfahrten,
Auf der Homepage steht aber groß:

| Verstellt Ihnen jemand die Zufahrt?

Irreführende Werbung?

hp
Hans Huber
2011-06-02 15:22:18 UTC
Permalink
Post by Peter J. Holzer
| Verstellt Ihnen jemand die Zufahrt?
Irreführende Werbung?
ja, das nehme ich an.

So wie ich das Geschäftsfeld dieses Unternehmens verstehe, ist das eine
Kanzlei die sich drauf spezialisiert hat Privat- und Firmenparkplätze
etc... (also Privatgrund) auf Störer zu beobachten bzw. diese mittels
Besitzstörungsklage "abzukassieren".

Bei der Besitzstörungsklage erhält der Kläger wohlgemerkt zwar keine
Vergütung - aber der Störer muss die Anwaltskosten und Gerichtskosten
ersetzen => ist also für Anwälte interessant, oft schütten diese auch
einen Teil des erhaltenen Obulus an den Klienten aus. Im Fall dieses
Unternehmens (Parkrecht Verwaltungs Gmbh) scheint es so, als würde sich
dieses Unternehmen hauptsächlich aus den erhaltenen "Anwaltskosten"
finanzieren, sodass die Kosten für den gestörten Auftraggeber gering bis
kostenlos bleiben.

Da es für Verwaltungsübertretungen (Falschparken auf öffentlichem Grund,
Einfahrt zuparken) aber keinen "Ersatz der Anwaltskosten" gibt (da es
hier in der Regel ja nichteinmal zu einem Gerichtsverfahren kommt - es
wird einfach von der BH ein Ticket wegen der Verwaltungsübertretung
ausgestellt) müsste ein derartiges Service wohl vom Auftraggeber
finanziert werden.
Rudolf Gruber
2011-06-07 19:54:43 UTC
Permalink
Leider beschäftig mich das Problem immer noch.

Ich will mal meine Ergebnisse aus diesem Thread und umfangreichem Googeln
zusammenfassen:

Ein störendes Fahrzeug aus der Einfahrt durch Abschleppen wegzubekommen ist
mit allerlei Risken verbunden, wenn es nicht die Polizei veranlasst - wer
trägt die Kosten, was passiert, wenn Beschädigungen am Fahrzeug durch die
Abschleppung entstehen etc. Da trau ich mich nicht drüber.

Eine Strafverfolgung hilft mir zwar nicht unmittelbar, wenn ich nicht bei
der Einfahrt rauskomme, aber zumindest sollte das Wiederholungstäter
abschrecken.
Wie geht man da am besten vor?
Reicht eine formlose Anzeige mittels Email bei der BH mit Hinweis, dass
keine zwei Fahrspuren freibleiben und daher eine Missachtung der StVO
vorliegt? Ist das für mich mit Kosten verbunden?

Und dann wäre da noch die Besitzstörung. Ich fürchte allerdings, dass mir da
unsere Rechtsschutzversicherung irgendwann aussteigt, wenn sich das Problem
häuft. Bei Schartner (Das unberechtigt abgestellte KFZ - Besitzstörungsklage
oder Selbsthilfe) ist die Rede von einem Anwaltsbrief, wo dem Störer eine
Klage in Aussicht gestellt wird, wenn keine Entschädigung gezahlt wird.
Kennt jemand einen Anwalt, der solche routinemäßigen Abmahnungen günstig
erledigt?
Wolfgang Decker
2011-06-07 21:12:02 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Leider beschäftig mich das Problem immer noch.
Siehst du wirklich keine Möglichkeit, das Problem selbst, also mit Hilfe
deines Grundstücks zu lösen? Zaun versetzen, Einfahrt verbreitern,
schräger rausfahren, etc.?

Wenn wirklich immer "Fremde" dort das Problem sind, wirst du auch mit
irgendwelchen rechtlichen Dingen dort kaum glücklich werden...

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Rudolf Gruber
2011-06-08 05:00:02 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Siehst du wirklich keine Möglichkeit, das Problem selbst, also mit Hilfe
deines Grundstücks zu lösen? Zaun versetzen, Einfahrt verbreitern,
schräger rausfahren, etc.?
Bevor ich tausende von Euros in die (bei uns ist geschlossene Bauweise)
vorgeschriebene Mauer an der Straßenflucht und einen riesigen Parkplatz im
Garten (ich will ja nicht immer hunderte Meter zum nächsten freien Parkplatz
auf der Straße laufen) investiert habe, gabs natürlich Überlegungen wohin
die Einfahrt soll. Wegen des Bau-Bestands waren wir ein bisschen
eingeschränkt, und ein Haus abzureissen um die Einfahrt zu verschieben ist
ein bisserl unverhältnismäßig und würde auch nicht viel bringen, da die
Straße weiter südlich sogar ein paar cm schmäler wird.

Da es beim Bauen mitunter schon recht eng war, haben wir natürlich das Loch
in der Mauer fürs Tor recht groß gelassen, damit man da auch leicht
rein-/rauskommen kann. Wenn PKWs nur gegenüber abgestellt sind, kommen wir
auch ohne Probleme mit unseren PKWs raus, mit unserem LKW oder mit Hänger
wirds je nach Parksituation schwierig bis unmöglich...
Post by Wolfgang Decker
Wenn wirklich immer "Fremde" dort das Problem sind, wirst du auch mit
irgendwelchen rechtlichen Dingen dort kaum glücklich werden...
Glücklich würd mich nur machen, wenn sich die Leute an die StVO halten, aber
ich hoffe auf Abschreckung zumindest bei Wiederholungstätern und dass es
sich herumspricht, dass die "Parkgebühr" hier ziemlich hoch werden kann.
Werner Tann
2011-06-08 08:18:24 UTC
Permalink
Post by Rudolf Gruber
Glücklich würd mich nur machen, wenn sich die Leute an die StVO halten, aber
ich hoffe auf Abschreckung zumindest bei Wiederholungstätern und dass es
sich herumspricht, dass die "Parkgebühr" hier ziemlich hoch werden kann.
Mit Sicherheit. Etliche der "Fremden", die sich da bei Dir einparken,
besuchen doch bestimmt Deine Nachbarn. Bis jetzt werden die ihnen
gesagt haben: "Stellt's Euch beim Gruber hin, der macht eh nix." Wenn
sie mitkriegen, daß es konsequent Klagen und Anzeigen hagelt, werden
sie künftig sagen: "Aber stellt's Euch nicht beim Gruber hin, der Depp
zeigt gleich an!" :-)

Lieb sein ist gut. Nur ist man damit oft der Dumme.
Franz Glaser
2011-06-08 10:47:15 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
"Stellt's Euch beim Gruber hin, der macht eh nix." Wenn
sie mitkriegen, daß es konsequent Klagen und Anzeigen hagelt,
werden sie künftig sagen: "Aber stellt's Euch nicht beim Gruber
hin, der Depp zeigt gleich an!" :-)
Lieb sein ist gut. Nur ist man damit oft der Dumme.
RECHT geschieht es den Stadtleuten, wenn ihnen einer vom Land oder
ein anderer Fremder die Ausfahrt zuparkt.

Sollen nicht nur lauter VORTEILE haben in der GROSSSTADT :->

Bei uns aufm Land parken die Stadtleute mit Chuzpe auf Privatgrund
ohne zu fragen, als ob er ihnen gehörte. Verparken die Einfahrten
in Wiesen- und Waldwege. Und im Ort selbstverständlich ohne
Parkgebühren auch auf Privatparkplätzen.

gl
--
Genesis für Wissenschaftler von heute:
Am ersten Tag fragt Gott die Juraprofessoren, ob er die Welt
erschaffen dürfe und wem er haftet und wenn das geklärt ist,
dann fragt er die Physikprofessoren, wie.
Erich T|@p@k
2011-06-09 11:13:54 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Rudolf Gruber
Glücklich würd mich nur machen, wenn sich die Leute an die StVO halten, aber
ich hoffe auf Abschreckung zumindest bei Wiederholungstätern und dass es
sich herumspricht, dass die "Parkgebühr" hier ziemlich hoch werden kann.
Mit Sicherheit. Etliche der "Fremden", die sich da bei Dir einparken,
besuchen doch bestimmt Deine Nachbarn. Bis jetzt werden die ihnen
gesagt haben: "Stellt's Euch beim Gruber hin, der macht eh nix." Wenn
sie mitkriegen, daß es konsequent Klagen und Anzeigen hagelt, werden
sie künftig sagen: "Aber stellt's Euch nicht beim Gruber hin, der Depp
zeigt gleich an!" :-)
Lieb sein ist gut. Nur ist man damit oft der Dumme.
Genau DAS ist richtig gesagt!
Foto gemacht, dem Anwalt des geringsten Misstrauens übergeben - und
beiden wird geholfen: Dem Anwalt weil er ein Körberlgeld bekommt und dem
Hausbesitzer, der einige Zeit wieder leichter die Ein-/Ausfahrt benützen
kann.

Erich
Franz Glaser
2011-06-09 12:36:34 UTC
Permalink
Post by Erich T|@***@k
Post by Werner Tann
Lieb sein ist gut. Nur ist man damit oft der Dumme.
Genau DAS ist richtig gesagt!
Foto gemacht, dem Anwalt des geringsten Misstrauens übergeben -
und beiden wird geholfen: Dem Anwalt weil er ein Körberlgeld
bekommt und dem Hausbesitzer, der einige Zeit wieder leichter
die Ein-/Ausfahrt benützen kann.
Erich
Beichtspiegel hintackern und Höllendrohung wären eine Alternative.

gl
--
Genesis für Wissenschaftler von heute:
Am ersten Tag fragt Gott die Juraprofessoren, ob er die Welt
erschaffen dürfe und wem er haftet und wenn das geklärt ist,
dann fragt er die Physikprofessoren, wie.
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