Discussion:
Traktorfahrverbot trotz 10-km/h-Beschränkung
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Kuemel
2024-02-21 09:36:44 UTC
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IANAL.

Fahrzeuge mit Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind nicht
zulassungspflichtig, also darf man damit ohne Zulassung fahren. Sie
muessen aber natuerlich verkehrssicher sein. Wenn die Lenkerin nicht
fahrtauglich ist, darf/muss die Polizei das Fahren unterbinden, das kann
bei Uneinsichtigkeit auch eine Sicherstellung der Fahrzeugschluessel
oder des Fahrzeugs sein, bis die Fahrtauglichkeit wieder gegeben ist.
Gegen unrechte Massnahmen kann man Einspruch erheben. Bei absichtlich
unrechten Massnahmen koennte man Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt
oder so machen, denke ich. Dazu hilft natuerlich die Dienstnummer der
Beamten, die als Karte auf Verlangen auszufolgen ist. Mit einem Traktor
in einem Acker steckenbleiben sehe ich nicht als Hinweis auf eine
Fahruntauglichkeit. Traktoren sind ja dafuer da, dass man Lasten am
Acker zieht. Verschaetzen kann man sich natuerlich und ist ja nicht so
schlimm, man gefaehrdet dabei ja niemand. Das macht man natuerlich nicht
auf fremden Aeckern, sonst gibt's vielleicht eine Besitzstoerungsklage.
Gerald Eіscher
2024-02-22 23:37:21 UTC
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Ein Bekannter von mir wohnt in Wiener Neustadt und hat einen
Oldtimer-Traktor, der auf 10 km/h gedrosselt ist
Rechtlich demnach ein Fuhrwerk. Dein Subject ist flacsh gewählt.
Er hat keinen Führerschein (also auch nicht Kategorie F), aber
man braucht ja keinen Führerschein, wenn der Traktor auf 10 km/h
gedrosselt ist.
Richtig, kann man in § 70 StVO nachlesen.
Jedoch bekommt er in Wiener Neustadt immer wieder Probleme mit der
Polizei, wenn er mit seinem Traktor herumfährt. Die Polizei behauptet, daß
er ein Fahrverbot hat; er meint jedoch, daß das nicht sein kann, weil es
kein Fahrverbot für auf 10 km/h gedrosselte Fahrzeuge gibt.
Selbstverständlich kann die Behörde jemandem das Lenken eines Fuhrwerkes
verbieten.
Auslöser für dieses Problem war, daß er vor einigen Jahren auf seinem
Traktor gezittert hat, weil es recht kalt war, was die Polizisten offenbar zur
Ansicht brachten, daß er nicht fahrfähig sei. Da er den Polizisten sagte,
daß er auf jeden Fall weiterfahren will, kam er dann wegen
Tatbegehungsgefahr monatelang in Untersuchungshaft.
Wegen einer Verwaltungsübertretung (fahren trotz Fahruntüchtigkeit) in
Untersuchunghaft? Erzähl bitte keine G'schichtln.
--
Gerald
Clemens Aigner
2024-02-24 12:17:56 UTC
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Post by Gerald Eіscher
Selbstverständlich kann die Behörde jemandem das Lenken eines Fuhrwerkes
verbieten.
Das ist bei den lenkerberechtigungsfreien Fahrrädern ja auch nicht anders.
--
LG Clemens
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