Bernhard Kuemel
2024-02-21 09:36:44 UTC
IANAL.
Fahrzeuge mit Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind nicht
zulassungspflichtig, also darf man damit ohne Zulassung fahren. Sie
muessen aber natuerlich verkehrssicher sein. Wenn die Lenkerin nicht
fahrtauglich ist, darf/muss die Polizei das Fahren unterbinden, das kann
bei Uneinsichtigkeit auch eine Sicherstellung der Fahrzeugschluessel
oder des Fahrzeugs sein, bis die Fahrtauglichkeit wieder gegeben ist.
Gegen unrechte Massnahmen kann man Einspruch erheben. Bei absichtlich
unrechten Massnahmen koennte man Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt
oder so machen, denke ich. Dazu hilft natuerlich die Dienstnummer der
Beamten, die als Karte auf Verlangen auszufolgen ist. Mit einem Traktor
in einem Acker steckenbleiben sehe ich nicht als Hinweis auf eine
Fahruntauglichkeit. Traktoren sind ja dafuer da, dass man Lasten am
Acker zieht. Verschaetzen kann man sich natuerlich und ist ja nicht so
schlimm, man gefaehrdet dabei ja niemand. Das macht man natuerlich nicht
auf fremden Aeckern, sonst gibt's vielleicht eine Besitzstoerungsklage.
Fahrzeuge mit Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind nicht
zulassungspflichtig, also darf man damit ohne Zulassung fahren. Sie
muessen aber natuerlich verkehrssicher sein. Wenn die Lenkerin nicht
fahrtauglich ist, darf/muss die Polizei das Fahren unterbinden, das kann
bei Uneinsichtigkeit auch eine Sicherstellung der Fahrzeugschluessel
oder des Fahrzeugs sein, bis die Fahrtauglichkeit wieder gegeben ist.
Gegen unrechte Massnahmen kann man Einspruch erheben. Bei absichtlich
unrechten Massnahmen koennte man Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt
oder so machen, denke ich. Dazu hilft natuerlich die Dienstnummer der
Beamten, die als Karte auf Verlangen auszufolgen ist. Mit einem Traktor
in einem Acker steckenbleiben sehe ich nicht als Hinweis auf eine
Fahruntauglichkeit. Traktoren sind ja dafuer da, dass man Lasten am
Acker zieht. Verschaetzen kann man sich natuerlich und ist ja nicht so
schlimm, man gefaehrdet dabei ja niemand. Das macht man natuerlich nicht
auf fremden Aeckern, sonst gibt's vielleicht eine Besitzstoerungsklage.