Stefan Ladstaetter
2004-02-17 21:02:20 UTC
Hi Leute,
eine Bekannte von mir wurde wegen § 149 Abs 1 15 (Erschleichung einer
Leistung) und § 223 Abs 1 (Urkundenfälschung) angezeigt und inzwischen
auch vorgeladen.
Der Hintergrund:
An einer Grazer Straszenbahnhaltestelle bekommt sie eine Monatskarte von
jemanden geschenkt. Die Karte ist schon entwertet, allerdings ist der
Entwertungsstempel manipuliert (Entwertungsmonat mit Filzstift
verändert). Dies ist ihr nicht aufgefallen, sie behält die Karte. Ein
paar Tage später wird sie kontrolliert. Sie weist die Karte vor, die
Kontrolleure bekommen den manipulierten Entwertungsstempel mit und
beschuldigen sie sofort, die Karte gefälscht zu haben. In der Zentrale
der GVB nimmt ein Polizist ein Protokoll auf, das jedoch alles andere
als die Sicht meiner Bekannten sondern die der Kontrolleure
wiederspiegelt. Unter anderem nahm der Polizist woertlich auf: "Ich
(Frau Mustermann) habe die Karte gefaelscht, es war eine bloede Aktion."
Das allerdings, hat meine Bekannte nie gesagt.
Das Protokoll wurde auch nicht von ihr unterschrieben, ihr Anwalt hat
ihr erzaehlt, es wuerde reichen, wenn der Polizist das machen würde -
stimmt das?
Ihr Anwalt hat ihr nahe gelegt, "zuzugeben" die Karte gefaelscht zu
haben. (Dass sie die Karte benutzt hat, ist klar.)
Sie ist nun in der paradoxen Situation, dass der Richter dieses
"Gestaendnis" wohl als Milderungsgrund interpretieren wuerde, es aber
schlicht und einfach nicht der Wahrheit entsprechen wuerde.
Behauptet sie aber, sie haette die Karte nicht gefaelscht sondern
geschenkt bekommen und nur benutzt, hat sie (so sieht das ihr Anwalt)
massive Probleme mit ihrer Glaubwuerdigkeit.
Noch dazu kommt, dass sie beschuldigt wird, die Faelschung und die
Verwendung vorsaetzlich gemacht zu haben - was sie nicht hat.
Hat jemand einen Ratschlag fuer diese Problematik?
Danke im Voraus,
Stefan
eine Bekannte von mir wurde wegen § 149 Abs 1 15 (Erschleichung einer
Leistung) und § 223 Abs 1 (Urkundenfälschung) angezeigt und inzwischen
auch vorgeladen.
Der Hintergrund:
An einer Grazer Straszenbahnhaltestelle bekommt sie eine Monatskarte von
jemanden geschenkt. Die Karte ist schon entwertet, allerdings ist der
Entwertungsstempel manipuliert (Entwertungsmonat mit Filzstift
verändert). Dies ist ihr nicht aufgefallen, sie behält die Karte. Ein
paar Tage später wird sie kontrolliert. Sie weist die Karte vor, die
Kontrolleure bekommen den manipulierten Entwertungsstempel mit und
beschuldigen sie sofort, die Karte gefälscht zu haben. In der Zentrale
der GVB nimmt ein Polizist ein Protokoll auf, das jedoch alles andere
als die Sicht meiner Bekannten sondern die der Kontrolleure
wiederspiegelt. Unter anderem nahm der Polizist woertlich auf: "Ich
(Frau Mustermann) habe die Karte gefaelscht, es war eine bloede Aktion."
Das allerdings, hat meine Bekannte nie gesagt.
Das Protokoll wurde auch nicht von ihr unterschrieben, ihr Anwalt hat
ihr erzaehlt, es wuerde reichen, wenn der Polizist das machen würde -
stimmt das?
Ihr Anwalt hat ihr nahe gelegt, "zuzugeben" die Karte gefaelscht zu
haben. (Dass sie die Karte benutzt hat, ist klar.)
Sie ist nun in der paradoxen Situation, dass der Richter dieses
"Gestaendnis" wohl als Milderungsgrund interpretieren wuerde, es aber
schlicht und einfach nicht der Wahrheit entsprechen wuerde.
Behauptet sie aber, sie haette die Karte nicht gefaelscht sondern
geschenkt bekommen und nur benutzt, hat sie (so sieht das ihr Anwalt)
massive Probleme mit ihrer Glaubwuerdigkeit.
Noch dazu kommt, dass sie beschuldigt wird, die Faelschung und die
Verwendung vorsaetzlich gemacht zu haben - was sie nicht hat.
Hat jemand einen Ratschlag fuer diese Problematik?
Danke im Voraus,
Stefan
--
mail: ***@ladstaetter.info
key: ladstaetter.info/stefan/pubkey.asc
page: www.kanalattacke.org
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