Discussion:
Fahrschein - Dokumentenfälschung
(zu alt für eine Antwort)
Stefan Ladstaetter
2004-02-17 21:02:20 UTC
Permalink
Hi Leute,

eine Bekannte von mir wurde wegen § 149 Abs 1 15 (Erschleichung einer
Leistung) und § 223 Abs 1 (Urkundenfälschung) angezeigt und inzwischen
auch vorgeladen.

Der Hintergrund:
An einer Grazer Straszenbahnhaltestelle bekommt sie eine Monatskarte von
jemanden geschenkt. Die Karte ist schon entwertet, allerdings ist der
Entwertungsstempel manipuliert (Entwertungsmonat mit Filzstift
verändert). Dies ist ihr nicht aufgefallen, sie behält die Karte. Ein
paar Tage später wird sie kontrolliert. Sie weist die Karte vor, die
Kontrolleure bekommen den manipulierten Entwertungsstempel mit und
beschuldigen sie sofort, die Karte gefälscht zu haben. In der Zentrale
der GVB nimmt ein Polizist ein Protokoll auf, das jedoch alles andere
als die Sicht meiner Bekannten sondern die der Kontrolleure
wiederspiegelt. Unter anderem nahm der Polizist woertlich auf: "Ich
(Frau Mustermann) habe die Karte gefaelscht, es war eine bloede Aktion."
Das allerdings, hat meine Bekannte nie gesagt.

Das Protokoll wurde auch nicht von ihr unterschrieben, ihr Anwalt hat
ihr erzaehlt, es wuerde reichen, wenn der Polizist das machen würde -
stimmt das?

Ihr Anwalt hat ihr nahe gelegt, "zuzugeben" die Karte gefaelscht zu
haben. (Dass sie die Karte benutzt hat, ist klar.)

Sie ist nun in der paradoxen Situation, dass der Richter dieses
"Gestaendnis" wohl als Milderungsgrund interpretieren wuerde, es aber
schlicht und einfach nicht der Wahrheit entsprechen wuerde.

Behauptet sie aber, sie haette die Karte nicht gefaelscht sondern
geschenkt bekommen und nur benutzt, hat sie (so sieht das ihr Anwalt)
massive Probleme mit ihrer Glaubwuerdigkeit.

Noch dazu kommt, dass sie beschuldigt wird, die Faelschung und die
Verwendung vorsaetzlich gemacht zu haben - was sie nicht hat.

Hat jemand einen Ratschlag fuer diese Problematik?

Danke im Voraus,

Stefan
--
mail: ***@ladstaetter.info
key: ladstaetter.info/stefan/pubkey.asc
page: www.kanalattacke.org
Jens Hoerburger
2004-02-18 09:32:45 UTC
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On Tue, 17 Feb 2004 22:02:20 +0100, Stefan Ladstaetter
Post by Stefan Ladstaetter
An einer Grazer Straszenbahnhaltestelle bekommt sie eine Monatskarte von
jemanden geschenkt. Die Karte ist schon entwertet, allerdings ist der
Entwertungsstempel manipuliert (Entwertungsmonat mit Filzstift
verändert).
Na sicher, das passiert mir auch etwa einmal wöchentlich. Ich bin
sicher, die Richterin sieht das genauso....

Anm: Das Problem ist, dass wenn einem sowas passiert, ist die Sache
halt immer so unglaubwürdig, vorallem wenn der Polizist auch noch das
Gegenteil davon im Protokoll angegeben hat.

lg Jens
Dietmar Waidelich
2004-02-18 09:46:51 UTC
Permalink
Post by Stefan Ladstaetter
An einer Grazer Straszenbahnhaltestelle bekommt sie eine Monatskarte von
jemanden geschenkt. Die Karte ist schon entwertet, allerdings ist der
Entwertungsstempel manipuliert (Entwertungsmonat mit Filzstift
verändert).
Tststs -das tut man doch nicht! ;-)
Post by Stefan Ladstaetter
Hat jemand einen Ratschlag fuer diese Problematik?
Ja, es gibt hier natürlich bereits Rechtsprechung dazu. Mir allerdings nur
vom OLG Wien bekannt. Bei Interesse kann ich sie dir mailen oder falls du
Zugang zur RDB hast eine Zahl durchgeben. Übrigens gibt es gute Argumente
hier überhaupt kein strafbares Verhalten anzunehmen. Gib bei Interesse eine
reply-fähige Adresse bekannt.
Erich Tlapak
2004-02-18 17:41:17 UTC
Permalink
Am 18.02.2004 10:46 meinte *Dietmar Waidelich* :<br>
Post by Dietmar Waidelich
Ja, es gibt hier natürlich bereits Rechtsprechung dazu. Mir allerdings nur
vom OLG Wien bekannt. Bei Interesse kann ich sie dir mailen oder falls du
Zugang zur RDB hast eine Zahl durchgeben. Übrigens gibt es gute Argumente
hier überhaupt kein strafbares Verhalten anzunehmen. Gib bei Interesse eine
reply-fähige Adresse bekannt.
Darf man wissen weshalb die breite Usenetgemeinde davon nichts lesen soll?

Erich
Dietmar Waidelich
2004-02-21 18:11:03 UTC
Permalink
Post by Erich Tlapak
Am 18.02.2004 10:46 meinte *Dietmar Waidelich* :<br>
Post by Dietmar Waidelich
Ja, es gibt hier natürlich bereits Rechtsprechung dazu. Mir allerdings nur
vom OLG Wien bekannt. Bei Interesse kann ich sie dir mailen oder falls du
Zugang zur RDB hast eine Zahl durchgeben. Übrigens gibt es gute Argumente
hier überhaupt kein strafbares Verhalten anzunehmen. Gib bei Interesse eine
reply-fähige Adresse bekannt.
Darf man wissen weshalb die breite Usenetgemeinde davon nichts lesen soll?
Nein, aber ich dachte nicht, dass Interesse besteht, hier Judikatur zu
lesen. Im Wesentlichen wurde argumentiert, dass eine solche Fälschung
allenfalls als mildeste Form einer Urkundenfälschung angesehen werden kann,
da dieselbe Handlung bei einem amtlichen Wertzeichen überhaupt nicht
gerichtlich strafbar wäre (siehe § 238 Abs 4).
Erich Tlapak
2004-02-21 21:42:02 UTC
Permalink
Am 21.02.2004 19:11 meinte *Dietmar Waidelich* :<br>
Post by Dietmar Waidelich
Nein, aber ich dachte nicht, dass Interesse besteht, hier Judikatur zu
lesen.
Obwohl interessant, ists trotzdem knochentrocken.

Im Wesentlichen wurde argumentiert, dass eine solche Fälschung
Post by Dietmar Waidelich
allenfalls als mildeste Form einer Urkundenfälschung angesehen werden kann,
da dieselbe Handlung bei einem amtlichen Wertzeichen überhaupt nicht
gerichtlich strafbar wäre (siehe § 238 Abs 4).
Danke, Erich (nicht vorhabend, etwas zu fälschen)
Dietmar Waidelich
2004-02-22 12:00:12 UTC
Permalink
Post by Erich Tlapak
Am 21.02.2004 19:11 meinte *Dietmar Waidelich* :<br>
Post by Dietmar Waidelich
Nein, aber ich dachte nicht, dass Interesse besteht, hier Judikatur zu
lesen.
Obwohl interessant, ists trotzdem knochentrocken.
Obwohl die Spannung steigt, wenn das eigene Schicksal ablesbar wird :-)
Post by Erich Tlapak
Im Wesentlichen wurde argumentiert, dass eine solche Fälschung
Post by Dietmar Waidelich
allenfalls als mildeste Form einer Urkundenfälschung angesehen werden kann,
da dieselbe Handlung bei einem amtlichen Wertzeichen überhaupt nicht
gerichtlich strafbar wäre (siehe § 238 Abs 4).
Danke, Erich (nicht vorhabend, etwas zu fälschen)
Vergessen habe ich das Ergebnis: Ein Freispruch wegen Geringfügkeit. Finde
ich im Übrigen die einzig richtige Lösung, denn so ein Fahrscheinn ist
eigentlich nicht geeignet die Kontrollore zu täuschen und entspricht in
seinem Unrecht in etwa einfachem Schwarzfahren. Diversion fände ich als
Sanktion schon übertrieben. Aber ist meine Privatmeinung.

An den OP: Die Ausrede solltest du schleunigst sein lassen, die hat bereits
einen Bart und findet sich im obgenannten Fall folgendermaßen: Ich habe die
Fahrkarte von einem Bekannten bekommen, ich weiß aber weder seinen Namen
noch seine Adresse. Wie sich die Dinge gleichen?

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