Post by Ingmar GreilPost by Roman Drahosz'Zugestellt' oder 'Ersatzzugestellt' ist noch immer kein 'Empfang'.
Es braucht auch keinen Empfang, so wie Du ihn Dir vorstellst, nur eine
Zustellung iS des ZustellG -- und die ist bewirkt.
Wie kann sowas dann rechtsgültig sein? Anders gesagt, wieso wird das
dann per RSa/b geschickt? Da würde doch ein simpler eingeschriebener
Brief ja auch genügen.
Außerdem, wenn eh völlig wurscht ist, ob derjenige den Bescheid
bekommt oder nicht, wozu dann das ganze Theater?
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszIch meine vor langer Zeit gehört/gelesen zu haben, daß es eine
(Ab)Meldepflicht/Verständigung bei der Post gibt, wenn man sich länger
als 30 Tage nicht an der gemeldeten Adresse aufhält, sprich, dort
wohnt.
Nun, eine solche Pflicht gibt es nicht.
Sicher?
Was ist, wenn ich mich permanent nicht an der gemeldeten Stelle
aufhalte?
Das würde dann ja keine Konsequenzen nachziehen, oder?
Post by Ingmar Greil[Zustellung == realer Empfang]
Das gilt es eben zu ändern.
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszEs KANN zusammenfallen, MUSZ aber nicht. Und genau DAS ist ja der
Punkt, der mich an die Decke bringt. Denn ich kann ja nicht
zwangsläufig annehmen, DASZ es zusammenfällt.
Wenn Du der Gesetzgeber bist, kannst Du das. Unserer hat es gemacht.
Zu Unrecht, wie ersichtlich.
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszAber eine Zustellung ist niemals IMMER ein erfolgreicher Empfang.
Mag sein, aber wie Dir -- ausreichend, wie ich meine -- hier
wiederholt erklärt wurde, kommt es darauf nicht an.
Um das geht es mir ja. Das muß geändert werden, bzw. darauf aufmerksam
gemacht werden.
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszPost by Ingmar Greilaber es gibt eben auch Zustellungsfiktionen.
Fiktion ist kein Fakt. :)
Natürlich nicht. Sie wird rechtlich aber genauso behandelt.
Soviel zu 'Fakten' ...
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszPost by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszIch war nicht 'Ortsabwesend', sondern hatte aus
beruflichen/terminlichen Gründen einfach keine Möglichkeit,
Das ist Dein persönliches Problem.
Das würde ich aber schon als sehr dreist und verachtend sehen ...
Das ist Dir natürlich unbenommen.
[Als Behörde]
Post by Roman DrahoszPost by Ingmar GreilMan kann aber, wenn man es darauf anliegt, verspätete Anbringen
auch einfach zurückweisen.
Um genau dieses 'zurückweisen' mit der Begründung 'verspätet' geht es
mir ja.
Nun ja, was willst Du? Das kommt in der Praxis jeden Tag vor.
Wenn das jeden Tag vorkommt, warum zum henker wurde das noch nicht
nerücksichtigt bzw. endlich angepasst?
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszEben das Problem: Zustellung != Empfang.
Das ist rechtlich gesehen eben kein Problem. Es wird hier nicht
unterschieden, und die Frist beginnt mit der Zustellung.
Was ich eben für rechtlich bedenklich finde.
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszSomit ist der Fristbeginn nicht gerechtfertigt.
Das ist eine rechtspolitische Frage (wobei ich Deine Aufassung nicht
teile, aber das nur nebenbei), in der Praxis ist die Lage eindeutig.
Du teilst die Meinung nicht?
Für dich ist es also absolut OK, wenn du dich aus div. Gründen nicht
rechtzeitig zu Wort melden kannst und du dann vielleicht unschuldig zu
einer Geldstrafe oder schlimmer verdonnert wirst, nur weil man glaubt,
daß eine Zustellung ein erfolgreicher Empfang ist?
Dann wundert es mich nicht, daß du meine Auffassung nicht teilst.
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Ein Monatgearbeiter, alleine, bekommt am SO, den 1.1. einen Anruf vom
Chef, er müsse sich von Wien richtung Graz bewegen um dort zu
arbeiten, Dauer laut Chef ~3 Wochen.
Arbeiter am MO den 2.1. um 4.34h im Zug Richtung Graz.
Am MO 2.1 um 11.32h steckt ein Postler eine 'Benachrichtigung' in's
Postfach. Inhalt: Behördlicher Bescheid, dessen Frist ja ab sofort 14
Tage lang gilt.
Arbeiter kommt am FR. 20.1. um 19.56h nach Hause und nimmt die
Benachrichtigung aus dem Postfach.
Wie er am MO 23.1. nach dem tatsächlichen empfang des Bescheides
feststellen muß, wird er wegen Fahrerflucht angezeigt und kann
innerhalb 14 Tagen dazu Stellung nehmen (also bis zum 16.1) ...
Der Mensch wird zu einer hohen Geldstrafe inkl. Vorstrafe verknackt
und ist für sein Leben gezeichnet, obwohl die Fahrerflucht von einem
Kollegen von ihm, der mit seinem Dienstauto unterwegs war, begangen
wurde.
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Wenn du mir jetzt allen Ernstes sagen willst, daß so eine
Vorgehensweise (wenn auch die Geschichte jetzt fiktiv, aber nicht
ungewöhnlich ist) korrekt und rechtens (und menschlich) ist, dann weiß
ich nicht, was ich dazu noch sagen soll.
Post by Ingmar GreilPost by Roman DrahoszPost by Ingmar GreilRichtig. Ändert insb an der Gültigkeit der Zustellung nichts.
Aber halt am Empfang.
Nur dass der reale Empfang, um es einmal so auszudrücken, in praxi
*!"§$% egal ist (Außer als äußerster möglicher Zeitpunkt, weil
Zustellmängel dadurch geheilt werden.)
Und sowas darf in einem 'Rechtsstaat' sein?
Kann ich gar nicht glauben ...
Cya!