Discussion:
Reifen/Felgendimensionen gesetzeskonform?
(zu alt für eine Antwort)
Klaus Lans
2009-10-03 16:43:51 UTC
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Hallo!

Ist es prinzipiell so dass man am Fahrzeug nur jene Dimensionen montieren
darf, die im Zulassungsschein angegeben sind?

Ist etwas unübersichtlich, aber wenn ich´s richtig entziffer stehen da
unterschiediiche Dimensionen, auch welche mit "M+S" hinten dran. Heisst das
ich darf nur die Dimensionen mit M+S hinten dran als Winterbereifung
fahren?

Im konkreten Fall ist es so, dass ich aktuell eine Sommerbereifung 7,5Jx18
mit 225/40 R18 Reifen original drauf habe. Ich würde diese Felgen gerne als
Winterbereifung nutzen (also noch Winterreifen drauf und gut ist).
Allerdings ist im Zulassungsschein in dieser Dimension kein Vermerk mit
M+S. Der naheliegendste wäre 7,5Jx17 mit 225/45 R17 M+S. Ist mein Vorhaben
somit nicht gesetzeskonform? Könnte sich die Versicherung im Schadensfall
(trotz Winterbereifung) schadfrei halten, wenn ich trotzdem 7,5Jx18 mit
225/40 R18 als Winterbereifung nutze?

MfG, KL.
Johann Mayerwieser
2009-10-03 17:30:45 UTC
Permalink
Post by Klaus Lans
Hallo!
Ist es prinzipiell so dass man am Fahrzeug nur jene Dimensionen montieren
darf, die im Zulassungsschein angegeben sind?
Ist etwas unübersichtlich, aber wenn ich´s richtig entziffer stehen da
unterschiediiche Dimensionen, auch welche mit "M+S" hinten dran. Heisst das
ich darf nur die Dimensionen mit M+S hinten dran als Winterbereifung
fahren?
Im konkreten Fall ist es so, dass ich aktuell eine Sommerbereifung 7,5Jx18
mit 225/40 R18 Reifen original drauf habe. Ich würde diese Felgen gerne als
Winterbereifung nutzen (also noch Winterreifen drauf und gut ist).
Allerdings ist im Zulassungsschein in dieser Dimension kein Vermerk mit
M+S. Der naheliegendste wäre 7,5Jx17 mit 225/45 R17 M+S. Ist mein Vorhaben
somit nicht gesetzeskonform? Könnte sich die Versicherung im Schadensfall
(trotz Winterbereifung) schadfrei halten, wenn ich trotzdem 7,5Jx18 mit
225/40 R18 als Winterbereifung nutze?
Ich interpretiere das so, dass die Reifendimension mit M+R _nur_ als
Winterreifen montiert werden darf, Reifendimension ohne diesem
Verkmerk sowohl als Sommer als auch als Winterreifen, itt aber meine
persönliche Ansicht.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Erich T|@p@k
2009-10-03 18:00:04 UTC
Permalink
Post by Klaus Lans
Ist es prinzipiell so dass man am Fahrzeug nur jene Dimensionen montieren
darf, die im Zulassungsschein angegeben sind?
^^^^^^^^^^^^^^^^

*Typenschein*
Zumindest im ZS meines Reiskochers steht nix davon

Liebe Grüsse, Erich
Katharina Scholz
2009-10-03 18:33:36 UTC
Permalink
Post by Erich T|@***@k
Post by Klaus Lans
Ist es prinzipiell so dass man am Fahrzeug nur jene Dimensionen montieren
darf, die im Zulassungsschein angegeben sind?
^^^^^^^^^^^^^^^^
*Typenschein*
Zumindest im ZS meines Reiskochers steht nix davon
Dann ist er wohl schon länger zugelassen, seit einigen Jahren tragens
das auch in den Zulassungsschein ein!

Kathi (die das schon im ZS hat)
Franz Huber
2009-10-03 20:41:17 UTC
Permalink
"Klaus Lans" wrote ...
Ist etwas unübersichtlich, aber wenn ichŽs richtig entziffer stehen da
unterschiediiche Dimensionen, auch welche mit "M+S" hinten dran. Heisst das
ich darf nur die Dimensionen mit M+S hinten dran als Winterbereifung
fahren?
Ich hatte einmal ein Auto, das 195er als Sommer- und Winnterreifen und 205er
nur als Sommerreifen zugelassen hatte. Das war aber eindeutig im Typenschein
so geschrieben. Ab Werk waren die 205er drauf. War also klar, dass ich für
die Winterreifen andere Felgen brauchte. Schau einmal in den Typenschein,
ansonsten ruf beim Importeur an.

Als ich mein Auto anmeldete waren dann übrigens im Zulassungsschein nur die
195er eingetragen. Ich ging am nächsten Tag zur Zulassungsstelle, die
meinten nur das ist so richtig weil im Computer. Ich bestand aber darauf,
dass die Dimension, die am Auto drauf ist, auch in den Zulassungsschein
reinkommt, sonst ist ja bei einer Verkehrskontrolle Ärger vorprogrammiert.
Erst nach langem Matschkern druckten sie mir dann einen neuen
Zulassungsschein mit beiden Dimensionen aus.

Franz
Klaus Kleinhuber
2009-10-06 18:21:13 UTC
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Hallo Alle,

leider kann ich da auch nicht weiterhelfen, möchte aber die Diskussion um
eine Zusatzfrage erweitern.
Post by Klaus Lans
Hallo!
Ist es prinzipiell so dass man am Fahrzeug nur jene Dimensionen montieren
darf, die im Zulassungsschein angegeben sind?
Ist das wirklich so? Also darf man die eingetragenen (Felgen-) Dimensionen
ohne weiteres montieren?
Bei uns in der Firma ist nämlich diesbezüglich eine Diskussion aufgekommen,
wo ein Kollege meinte, dass auch wenn die Felgendimension passt, diese
trotzdem nicht ohne Typisierung montiert werden dürfte.
Also Felgen- (und natürlich auch Reifen-) Dimension entsprechend dem
eintrag im Typenschein. Er meinte, dass eine Typisierung notwendig wäre,
weil es sich um keine Original-Fahrzeug-Hersteller Felge handeln würde.
Wobei zu sagen ist, dass für die Felge ein entsprechendes (deutsches TÜV)
Gutachten vorhanden ist, dass die Felge auf dieses Fahrzeug montiert werden
darf bzw. die Form und Belastungsgrenzen entsprechen.

L.G. Klaus
Katharina Scholz
2009-10-07 08:05:41 UTC
Permalink
Post by Klaus Kleinhuber
Ist das wirklich so? Also darf man die eingetragenen (Felgen-) Dimensionen
ohne weiteres montieren?
Bei uns in der Firma ist nämlich diesbezüglich eine Diskussion aufgekommen,
wo ein Kollege meinte, dass auch wenn die Felgendimension passt, diese
trotzdem nicht ohne Typisierung montiert werden dürfte.
Was versteht er denn unter "Typisierung", wenn das NICHT "in den
Typenschein eingetragen" heißt? Denn das sind sie ja schon. Frag ihn
das bitte mal!
Post by Klaus Kleinhuber
Also Felgen- (und natürlich auch Reifen-) Dimension entsprechend dem
eintrag im Typenschein. Er meinte, dass eine Typisierung notwendig wäre,
weil es sich um keine Original-Fahrzeug-Hersteller Felge handeln würde.
DAS hätten die Hersteller wohl gerne! Wobei das auch lächerlich ist,
denn glaubt er ernsthaft, daß VW, Opel, Ford, werauchimmer, die Felgen
selbst herstellt?
Post by Klaus Kleinhuber
Wobei zu sagen ist, dass für die Felge ein entsprechendes (deutsches TÜV)
Gutachten vorhanden ist, dass die Felge auf dieses Fahrzeug montiert werden
darf bzw. die Form und Belastungsgrenzen entsprechen.
Ich würde sagen, die entsprechende Felge braucht irgendein Gutachten,
daß sie für straßentauglich ausweist. Wenn mit der Huber-Bauer aus
einem Baumstamm eine Felge schnitzt oder mir mein Hufschmied aus
Hufeisenrestln eine selbst gießt, würde ich die nicht raufschnallen
und wenns 100mal die richtige Dimension haben. Aber mit entsprechendem
Prüfgutachten (was heutzutage eh überall dabei ist, weil die Deutschen
nur so Felgen eintragen können), nehm ich jede Felge, die in den
Abmessungen paßt.

Kathi (die sich dem Kollegen NICHT anschließen kann)
Martin Paul
2009-10-07 09:50:31 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Post by Klaus Kleinhuber
Also Felgen- (und natürlich auch Reifen-) Dimension entsprechend dem
eintrag im Typenschein. Er meinte, dass eine Typisierung notwendig wäre,
weil es sich um keine Original-Fahrzeug-Hersteller Felge handeln würde.
DAS hätten die Hersteller wohl gerne!
Von einem Bekannten habe ich erst kürzlich genau dasselbe gehört. Auf
der Suche nach Winterrädern hat er diese Auskunft nicht nur von seinem
Autohändler - da könnt man es ja noch verstehen - sondern auch von
mindestens einem unabhängigen Reifentandler bekommen.

Ich kann's auch nicht recht glauben.

mp.
Hans Bachner
2009-10-07 23:01:15 UTC
Permalink
Klaus Kleinhuber <klauskleinhuber-***@yahoo.de> wrote:

<schnipp>
Post by Klaus Kleinhuber
Ist das wirklich so? Also darf man die eingetragenen (Felgen-)
Dimensionen ohne weiteres montieren?
Bei uns in der Firma ist nämlich diesbezüglich eine Diskussion
aufgekommen, wo ein Kollege meinte, dass auch wenn die Felgendimension
passt, diese trotzdem nicht ohne Typisierung montiert werden dürfte.
Also Felgen- (und natürlich auch Reifen-) Dimension entsprechend dem
eintrag im Typenschein. Er meinte, dass eine Typisierung notwendig
wäre, weil es sich um keine Original-Fahrzeug-Hersteller Felge handeln
würde. Wobei zu sagen ist, dass für die Felge ein entsprechendes
(deutsches TÜV) Gutachten vorhanden ist, dass die Felge auf dieses
Fahrzeug montiert werden darf bzw. die Form und Belastungsgrenzen
entsprechen.
Das ist die ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis). Ohne die geht in
Deutschland de facto gar nichts; sie reicht aber auch aus, um die Felgen
ohne weitere Genehmigung montieren zu dürfen. In dieser ABE sind
gegebenenfalls auch Auflagen für einzelne Fahrzeugmodelle festgehalten.

Ein Eintrag im Typenschein (dort: Fahrzeugbrief) ist nur erforderlich,
wenn die Dimension nicht schon von vornherein vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist. Geht aber mit der ABE in der Regel problemlos.

Wie es in Österreich genau aussieht, weiß ich leider auch nicht. Wird
aber vermutlich früher oder spätere auch EU-weit geregelt.

Hans.
Hans Huber
2009-10-25 19:05:16 UTC
Permalink
Post by Hans Bachner
Post by Klaus Kleinhuber
Ist das wirklich so? Also darf man die eingetragenen (Felgen-)
Dimensionen ohne weiteres montieren?
In Österreich nicht.
Post by Hans Bachner
Das ist die ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis). Ohne die geht in
Deutschland de facto gar nichts; sie reicht aber auch aus, um die Felgen
ohne weitere Genehmigung montieren zu dürfen. In dieser ABE sind
gegebenenfalls auch Auflagen für einzelne Fahrzeugmodelle festgehalten.
Korrekt (für Deutschland)
Post by Hans Bachner
Wie es in Österreich genau aussieht, weiß ich leider auch nicht.
Ich habe mir letztes Jahr (2008) im Herbst erkundigt.
Das erschreckende: Von 10 Reifenhändlern hat mir nur einer richtig
mitgeteilt, dass eine nicht originale Leichtmetallfelge nicht ohne
Typisierung am Fahrzeug montiert werden darf. Die Reifenhändler haben
allesamt auf die besagte ABE verwiesen - welche die Typisierung aber
lediglich vereinfacht, jedoch nicht ersetzt.

Mein Fazit daher: Trau keinem Reifenhändler, entweder sie kennen sich nicht
aus oder wollen Dich übers Ohr hauen um die Kasse klingeln zu lassen.

Schlussendlich habe ich bei der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle folgende
Auskunft erhalten, die mir auch nochmals schriftlich bestätigt wurde:
http://www.wien.gv.at/verkehr/landesfahrzeugpruefstelle/index.html

Sie müssen diese Felge typisieren lassen. Dazu kommen Sie mit dem
Typenschein, dem Tüv-Gutachten, und der Bestätigung über die sach-und
fachgerechte Montage der Reifen und Felgen (es gilt nicht die Rechnung) zu
uns reichen ein sie bekommen einen Termin und führen dann das Fahrzeug vor.
Kostenpunkt ca. 40 Euro

Wenn es diese ABE/TÜV Bestätigung für die Felge nicht gibt wird es angeblich
teurer, da die Landesfahrzeugprüfstelle sich das Fahrzeug dann tatsächlich
ansehen muss - im skizzierten Fall mit bestehender TÜV/ABE fährt man zwar
theoretisch mit dem Fahrzeug vor, praktisch ist das aber nur ein
Papier-Formalakt.
Robert Waldner
2009-11-01 19:19:59 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Schlussendlich habe ich bei der Wiener Landesfahrzeugprüfstelle folgende
http://www.wien.gv.at/verkehr/landesfahrzeugpruefstelle/index.html
Sie müssen diese Felge typisieren lassen. Dazu kommen Sie mit dem
Typenschein, dem Tüv-Gutachten, und der Bestätigung über die sach-und
fachgerechte Montage der Reifen und Felgen (es gilt nicht die Rechnung) zu
uns reichen ein sie bekommen einen Termin und führen dann das Fahrzeug vor.
Kostenpunkt ca. 40 Euro
Dh rein rechtlich darf man da das eigene Fahrzeug _am Haenger_ vor Ort
schleppen, weil die neuen Felgen ja noch nicht rechtsgenehm sind?

cheers,
&rw
--
-- "You're lost in the maze of /usr/ucb and /usr/xpg/bin. An evil
-- tset attacks you." - az about Solaris
Hans Huber
2009-11-15 14:23:49 UTC
Permalink
"Robert Waldner" schrieb
Post by Robert Waldner
Post by Hans Huber
Sie müssen diese Felge typisieren lassen. Dazu kommen Sie mit dem
Typenschein, dem Tüv-Gutachten, und der Bestätigung über die sach-und
fachgerechte Montage der Reifen und Felgen (es gilt nicht die Rechnung) zu
uns reichen ein sie bekommen einen Termin und führen dann das Fahrzeug vor.
Kostenpunkt ca. 40 Euro
Dh rein rechtlich darf man da das eigene Fahrzeug _am Haenger_ vor Ort
schleppen, weil die neuen Felgen ja noch nicht rechtsgenehm sind?
Eigentlich würde ich das auch so sehen.
Wobei eventuell ein Termin bei der Prüfstelle die Fahrt dorthin trotz nicht
eingetragenen Reifen/Felgen erlaubt? Könnte mir jedenfalls vorstellen, da im
Einzelfall durch Verhandeln kostenfrei an einer Kontrolle vorbeizukommen.
Thomas Hofer
2009-11-17 13:16:07 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
"Robert Waldner" schrieb
Post by Robert Waldner
Post by Hans Huber
Sie müssen diese Felge typisieren lassen. Dazu kommen Sie mit dem
Typenschein, dem Tüv-Gutachten, und der Bestätigung über die sach-und
fachgerechte Montage der Reifen und Felgen (es gilt nicht die Rechnung) zu
uns reichen ein sie bekommen einen Termin und führen dann das Fahrzeug vor.
Kostenpunkt ca. 40 Euro
Dh rein rechtlich darf man da das eigene Fahrzeug _am Haenger_ vor Ort
schleppen, weil die neuen Felgen ja noch nicht rechtsgenehm sind?
Eigentlich würde ich das auch so sehen.
Wobei eventuell ein Termin bei der Prüfstelle die Fahrt dorthin trotz
nicht eingetragenen Reifen/Felgen erlaubt? Könnte mir jedenfalls
vorstellen, da im Einzelfall durch Verhandeln kostenfrei an einer
Kontrolle vorbeizukommen.
keine ahnung wie's rechtlich ist, ich hab jedenfalls damals beim typisieren
meiner felgen, genau das gemacht: felgen drauf, und selber hingefahren zur
prüfstelle. und genau dieser weg wurde mir von der telefondame damals
vorgeschlagen. zitat: "wenn sonst nix anders ist, dann zeigen's dem
polizisten die terminvereinbarung, das passt dann schon."

anderer weg: Alles montieren lassen, mit den orignal reifen/felgen hinfahren
und am privatgrund der prüfstelle selber montieren. wobei: reifen könnte man
ja schon noch selber vor ort wechseln, bei karosserie oder fahrwerk wirds
dann eher nicht mehr gehen.

vg
Thomas

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