Günther Seidl
2006-08-23 09:22:48 UTC
Hallo,
da ich mich in den vergangenen Monaten dem bevorstehenden Abschluß
meines Studiums widmete und nicht arbeitstätig war, bekomme ich nun
logischerweise auch keine Arbeitslosenunterstützung (bestätigter Weise).
Nach dem Ende des Studiums habe ich nun natürlich weiter meine Ausgaben
zu tätigen, für ein Kind zu sorgen und sämtliche Bewerbungsverfahren
ziehen sich schon bedenklich in die Länge.
Mich würde nun interessieren, ob ich von irgend einer Stelle mit einer
Unterstützung rechnen kann (Notstandshilfe, Sozialhilfe)?
Da ich ja einige Jahre vor dem Studium arbeitstätig war und das sog.
Selbsterhalterstipendium bekommen habe, könnten dann möglicherweise
andere Regelungen gelten?
Danke,
Günther
da ich mich in den vergangenen Monaten dem bevorstehenden Abschluß
meines Studiums widmete und nicht arbeitstätig war, bekomme ich nun
logischerweise auch keine Arbeitslosenunterstützung (bestätigter Weise).
Nach dem Ende des Studiums habe ich nun natürlich weiter meine Ausgaben
zu tätigen, für ein Kind zu sorgen und sämtliche Bewerbungsverfahren
ziehen sich schon bedenklich in die Länge.
Mich würde nun interessieren, ob ich von irgend einer Stelle mit einer
Unterstützung rechnen kann (Notstandshilfe, Sozialhilfe)?
Da ich ja einige Jahre vor dem Studium arbeitstätig war und das sog.
Selbsterhalterstipendium bekommen habe, könnten dann möglicherweise
andere Regelungen gelten?
Danke,
Günther