Discussion:
Haushaltsabgabe
(zu alt für eine Antwort)
Rudolf Harras
2023-12-28 17:21:37 UTC
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Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.

Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
Im Internet finden sich folgende Vorschläge:
https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/
https://www.mfg-oe.at/wie-du-dich-gegen-die-orf-gebuehr-wehren-kannst-musterdownloads/

Ich will jetzt gar nicht drauf eingehen, aus welchem Lager diese
Vorschläge kommen, aber ich gehe mal die Sinnhaftigkeit durch:

1. Reaktionsschreiben: Was soll das bringen?

2. Auskunftsbegehren: Macht zumindest dem ORF bürokratische Arbeit,
bringt aber keinen Aufschub der Zahlung, oder?

3. Datenschutzbeschwerde: Kann zumindest den ORF sekkieren, aber ist sie
rechtlich haltbar?

Und dann gibt es noch

4. Anforderung des Bescheids und Einspruch: Kann mir nicht vorstellen,
dass der Einspruch etwas bringt, aber kann man es durch die Anforderung
des Bescheids in die Länge ziehen?

Was meint ihr dazu?
Franz Glaser
2023-12-29 07:49:43 UTC
Permalink
Post by Rudolf Harras
Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.
Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
Im Internet ...
Ich habe als Amateurfunker ein ganz anderes Problem mit dieser
"ORF"-Haushaltsabgabe:

Da geht es darum, dass die GIS-Gebühr nicht nur eine ORF-Gebühr
gewesen ist sondern auch eine _hoheitliche_Rundfunkgebuer_ mit
der Bedeutung, dass ich als Funker das Recht hatte, mehr als
die üblichen "Frequenzen" zu hören.

Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.

Zusätzlich zahle ich eine kleine Gebühr jährlich in Euro,
umgerechnet in 200,- öS dafür, dass ich bis 100 Watt senden
darf.

Mit der Scheuklappe "ORF"-Gebühr ist diese Rundfunkgebühr
in der _Haushalts_abgabe_ nirgends abgebildet. Da gebe ich
zu, dass ich noch niemand gefragt habe, auch im Verein nicht.

Die Rundfunkgebühr war früher die einzige, bis es das Fernsehen
gab mit den extrem teuren ORF. Die war für die Funküberwacher
vorgesehen, die sich um die Mopeds gekümmert haben und um die
Kollektoren der Gleichstrommotoren und um die illegalen Sender.
Und um die Konferenzpfauen, die die Frequenzen zugeteilt haben.


GL
Werner Tann
2023-12-29 09:50:31 UTC
Permalink
Post by Franz Glaser
Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.
Dann frage bei dem, der dir diese Lizenz ausgestellt hat, án, ob dies
tatsächlich so ist und falls ja, suche um eine
neue/berichtigte/ergänzte Lizenz an mit ggf. zusätzlicher
Gebührenvorschreibung.
Franz Glaser
2023-12-30 09:17:15 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Franz Glaser
Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.
Dann frage bei dem, der dir diese Lizenz ausgestellt hat, án, ob dies
tatsächlich so ist und falls ja, suche um eine
neue/berichtigte/ergänzte Lizenz an mit ggf. zusätzlicher
Gebührenvorschreibung.
danke

GL
Fritz
2023-12-31 09:44:34 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Franz Glaser
Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.
Dann frage bei dem, der dir diese Lizenz ausgestellt hat, án, ob dies
tatsächlich so ist und falls ja, suche um eine
neue/berichtigte/ergänzte Lizenz an mit ggf. zusätzlicher
Gebührenvorschreibung.
Das abzuklären gibt es eh den <https://www.oevsv.at/home/>
--
Fritz
Freunde begrüßen! 👋😊
Trolle, Crackpots, Sockenpuppen, Spinner werden kaum bis gar nicht gelesen!
Fritz
2023-12-31 09:32:13 UTC
Permalink
Post by Franz Glaser
Ich habe als Amateurfunker ein ganz anderes Problem mit dieser
Da geht es darum, dass die GIS-Gebühr nicht nur eine ORF-Gebühr
gewesen ist sondern auch eine _hoheitliche_Rundfunkgebuer_ mit
der Bedeutung, dass ich als Funker das Recht hatte, mehr als
die üblichen "Frequenzen" zu hören.
Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.
Zusätzlich zahle ich eine kleine Gebühr jährlich in Euro,
umgerechnet in 200,- öS dafür, dass ich bis 100 Watt senden
darf.
Mit der Scheuklappe "ORF"-Gebühr ist diese Rundfunkgebühr
in der _Haushalts_abgabe_ nirgends abgebildet. Da gebe ich
zu, dass ich noch niemand gefragt habe, auch im Verein nicht.
Die Rundfunkgebühr war früher die einzige, bis es das Fernsehen
gab mit den extrem teuren ORF. Die war für die Funküberwacher
vorgesehen, die sich um die Mopeds gekümmert haben und um die
Kollektoren der Gleichstrommotoren und um die illegalen Sender.
Und um die Konferenzpfauen, die die Frequenzen zugeteilt haben.
Wo steht das denn geschrieben?

Und frag einfach den <https://www.oevsv.at/home/> über die Rechtslage!
--
Fritz
Freunde begrüßen! 👋😊
Trolle, Crackpots, Sockenpuppen, Spinner werden kaum bis gar nicht gelesen!
Stefan Hirschmann
2024-01-07 07:59:58 UTC
Permalink
Post by Rudolf Harras
Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.
Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/
https://www.mfg-oe.at/wie-du-dich-gegen-die-orf-gebuehr-wehren-kannst-musterdownloads/
Ich will jetzt gar nicht drauf eingehen, aus welchem Lager diese
1. Reaktionsschreiben: Was soll das bringen?
Der 2. Link: Dieser hat das Ziel, die Zahlung bis zur Entscheidung des
BVwG zu verzögern. Das setzt voraus, dass die aufschiebende Wirkung
zulässig ist. Da das OBG das Bundesverwaltungsgericht für zuständig
erklärt und es im BVwG Verfahren prinzipiell immer aufschiebende Wirkung
gibt, könnte dies funktionieren. Bedeutet aber nur, dass man - je nach
Geschwindigkeit des BVwG in ein paar Monaten alles nachzahlen muss. Da
das Rechtsmittel kostenpflichtig ist, ist das vermutlich schlecht
angelegtes Geld.

Der 1. Link hingegen hat die Idee, den Bescheid vor dem VwGH oder VfGH
anzufechten. Das Rechtsmittel an den VwGH ist komplett sinnlos. Der OBS
(GIS Nachfolger) wird sich im Bescheid an das Gesetz halten und der VwGH
kann nur feststellen, dass das Gesetz eingehalten wurde.

Interessanter ist da der VfGH. Es gibt einige Stellen im OBG, welche
sehr eigenartig geregelt sind und deshalb verfassungswidrig sein
könnten. Die "Zahlungspflicht" allerdings dürfte verfassungskonform sein.
Der VfGH leitete aus dem BVG-Rundfunk eine Erhaltungspflicht des
Gesetzgebers für den ORF ab. Selbst wenn die wenigen bedenklichen
Stellen aufgehoben werden würden, ändert das nichts an der Zahlungspflicht.
Post by Rudolf Harras
2. Auskunftsbegehren: Macht zumindest dem ORF bürokratische Arbeit,
bringt aber keinen Aufschub der Zahlung, oder?
Genau.
Post by Rudolf Harras
3. Datenschutzbeschwerde: Kann zumindest den ORF sekkieren, aber ist sie
rechtlich haltbar?
Anm: OBS = GIS-Nachfolger
Möglicherweise. Der ORF bekommt von den Meldeämtern Name+Geburtsdatum
von allen (volljährigen) Einwohnern Österreichs. Das Gesetz enthält aber
keine Regelungen, was der OBS mit diesen Daten machen darf.

Von den "Erlaubnistatbeständen" (Eigentlich Ausnahmen vom Verbot) des
Art 6/1 DSGVO ist am ehesten c und e zutreffend:
| c: "die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
| erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;"

Die rechtliche Verpflichtung liegt darin, dass der OBS die Abgaben im
Rahmen der hoheitlich übertragenen Aufgabe einzutreiben hat.

| f: "die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe
| erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
| öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen
| wurde;"

Das Wort "erforderlich" ist der Knackpunkt. Die Frage stellt sich, warum
hierfür das Geburtsdatum einer Person pro Haushalt benötigt wird. Sollte
der OBS hierfür keine Begründung haben, so würde ein Verstoß gegen die
DSGVO vorliegen. Ergebnis wäre, dass der OBS die Geburtsdaten löschen
müsste, sich aber an der Beitragspflicht und der Einhebungsmöglichkeiten
des OBS nicht. Würde sich etwas an den Möglichkeiten der OBS ändern, so
läge ja eine Erforderlichkeit vor.
Post by Rudolf Harras
Und dann gibt es noch
4. Anforderung des Bescheids und Einspruch: Kann mir nicht vorstellen,
dass der Einspruch etwas bringt, aber kann man es durch die Anforderung
des Bescheids in die Länge ziehen?
Der Bescheid bringt noch nichts:
| ... Die mit Zahlungsaufforderung festgesetzten Beiträge
| sind binnen 14 Tagen ab Zustellung der
| Zahlungsaufforderung fällig. Die mit Bescheid
| festgesetzten Beiträge haben den Fälligkeitstag,
| der sich aus der Zahlungsaufforderung ergibt. Die
| Gesellschaft ist im Fall der Z 1 auch zur
| Ausstellung von Rückstandsausweisen im Sinne
| des § 17 berechtigt. (§ 12/2 OBG)

Das kostenpflichtige Rechtsmittel dagegen zieht es in die Länge. Details
siehe meine Antwort auf die Frage 1.
Post by Rudolf Harras
Was meint ihr dazu?
Wasch mich stark wundert: Mit der Vollziehung ist das BMF betraut. Warum
geht das Rechtsmittel dann zum BVwG und nicht zum Bundesfinanzgericht?
Gibt es da eine Begründung?


MfG Stefan
David Seppi
2024-01-08 08:38:58 UTC
Permalink
Post by Stefan Hirschmann
Interessanter ist da der VfGH. Es gibt einige Stellen im OBG, welche
sehr eigenartig geregelt sind und deshalb verfassungswidrig sein
könnten. Die "Zahlungspflicht" allerdings dürfte verfassungskonform sein.
Der VfGH leitete aus dem BVG-Rundfunk eine Erhaltungspflicht des
Gesetzgebers für den ORF ab. Selbst wenn die wenigen bedenklichen
Stellen aufgehoben werden würden, ändert das nichts an der Zahlungspflicht.
Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.

Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
--
David Seppi
1220 Wien
Hans Bachner
2024-01-08 13:08:18 UTC
Permalink
[schnipp]
Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)

Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Die Erläuterung auf
<https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/ORF-Beitrag.html>
scheint diese Ansicht zu unterstützen:

"Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand [bei der GIS, Anm.] angemeldet,
muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann
für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich."

Oder hab ich da was übersehen?

Danke,
Hans.
Stefan Hirschmann
2024-01-08 18:39:09 UTC
Permalink
Post by Hans Bachner
[schnipp]
Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)
Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.[...]
Oder hab ich da was übersehen?
Hi!

David sprach von "individuelle Gebühr". Er meinte damit die Gebühr pro
Haushalt dividiert durch Anzahl der Personen im Haushalt. Wenn ein
Student alleine wohnt: 1x Gebühr, wenn er in der WG mit 9 anderen wohnt,
so zahlt er nur 1/10 der Gebühr obwohl er eigenen Fernseher im Zimmer
hat (WG zählt nur als 1 Haushalt). Hier stellt er die Frage ob es
sachlich gerechtfertigt ist, Personen in WG besser zu stellen als Leute,
die eine Wohnung haben, die ev sogar so klein wie ein WG Zimmer ist.

Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.

Was mich aber auch Frage: Wie ist diese Abgabe rechtlich einzuordnen?

Grundsätzlich gibt es (Zitat: oesterreich.gv.at):
| Abgaben
| Abgabe ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.
|
| Beiträge
| Geld- oder Sachleistungen, die jemand zu entrichten hat,
| der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen
| Einrichtung ein besonderes Interesse hat
| (z.B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur
| Sozialversicherung).
|
| Gebühren
| Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in
| Anspruch genommene Dienste eingehoben werden (z.B.
| Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente,
| Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).
|
| Steuern
| Geldleistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung
| gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget
| für die Finanzierung staatlicher Leistungen fließen
| (z.B. zur Finanzierung von Schulen, Lehrerinnen/Lehrern
| und Polizistinnen/Polizisten).

Zusätzlich gibt es noch manchmal die Fiktion, dass der Betroffene
Mitglied einer juristischen Person ist und deshalb Mitgliedsbeiträge
zahlen muss. So wird zB in der Tiroler Tourismusabgabe argumentiert.

Früher handelt es sich bei der ORF "Zahlung" um einen Beitrag, da die
Personen, welche ORF empfangen können, ein größeres Interesse als die
Gesamtbevölkerung inklusive den Leuten, die kein ORF empfangen können,
haben. Früher wurde dies als Programmentgelt bezeichnet. Ein Begriff,
der sonst nicht verwendet wurde.

Mit der Haushaltsabgabe änderte sich dies jedoch. Die Argumentation,
dass eine Person pro Haushalt ein besonderes Interesse hat und dieses
Interesse also größer ist, als das der anderen Haushaltsmitglieder lässt
sich schwer halten. Zum Vergleich: Die Müllabfuhr geht auf die Anzahl
der Personen im Haushalt ein, sodass dort dieses Argument nicht greift.
Alternativ wäre die Argumentation, dass Personen in Haushalten mehr
Interesse am ORF haben als Obdachlose, selbst wenn sie keine Möglichkeit
haben, den ORF zu empfangen. Halte ich für fraglich.

Gebühr fällt auch aus, da Personen ohne Fernseher keine unmittelbare
Gegenleistung erhalten und Steuern scheitert daran, dass es nicht ins
allgemeine Budget geht.

Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?

MfG Stefan
Hans Bachner
2024-01-08 19:11:26 UTC
Permalink
Hallo Stefan,

erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!
Post by Stefan Hirschmann
Post by Hans Bachner
[schnipp]
Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)
Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.[...]
Oder hab ich da was übersehen?
Hi!
David sprach von "individuelle Gebühr". Er meinte damit die Gebühr pro
Haushalt dividiert durch Anzahl der Personen im Haushalt. Wenn ein
Student alleine wohnt: 1x Gebühr, wenn er in der WG mit 9 anderen wohnt,
so zahlt er nur 1/10 der Gebühr obwohl er eigenen Fernseher im Zimmer
hat (WG zählt nur als 1 Haushalt). Hier stellt er die Frage ob es
sachlich gerechtfertigt ist, Personen in WG besser zu stellen als Leute,
die eine Wohnung haben, die ev sogar so klein wie ein WG Zimmer ist.
da hab ich doch was übersehen - das Wort "individuell"...
Post by Stefan Hirschmann
Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.
das war aber auch bisher schon so, oder?
Post by Stefan Hirschmann
Was mich aber auch Frage: Wie ist diese Abgabe rechtlich einzuordnen?
| Abgaben
| Abgabe ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.
|
| Beiträge
| Geld- oder Sachleistungen, die jemand zu entrichten hat,
| der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen
| Einrichtung ein besonderes Interesse hat
| (z.B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur
| Sozialversicherung).
|
| Gebühren
| Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in
| Anspruch genommene Dienste eingehoben werden (z.B.
| Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente,
| Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).
|
| Steuern
| Geldleistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung
| gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget
| für die Finanzierung staatlicher Leistungen fließen
| (z.B. zur Finanzierung von Schulen, Lehrerinnen/Lehrern
| und Polizistinnen/Polizisten).
Zusätzlich gibt es noch manchmal die Fiktion, dass der Betroffene
Mitglied einer juristischen Person ist und deshalb Mitgliedsbeiträge
zahlen muss. So wird zB in der Tiroler Tourismusabgabe argumentiert.
Früher handelt es sich bei der ORF "Zahlung" um einen Beitrag, da die
Personen, welche ORF empfangen können, ein größeres Interesse als die
Gesamtbevölkerung inklusive den Leuten, die kein ORF empfangen können,
haben. Früher wurde dies als Programmentgelt bezeichnet. Ein Begriff,
der sonst nicht verwendet wurde.
Mit der Haushaltsabgabe änderte sich dies jedoch. Die Argumentation,
dass eine Person pro Haushalt ein besonderes Interesse hat und dieses
Interesse also größer ist, als das der anderen Haushaltsmitglieder lässt
sich schwer halten. Zum Vergleich: Die Müllabfuhr geht auf die Anzahl
der Personen im Haushalt ein, sodass dort dieses Argument nicht greift.
Alternativ wäre die Argumentation, dass Personen in Haushalten mehr
Interesse am ORF haben als Obdachlose, selbst wenn sie keine Möglichkeit
haben, den ORF zu empfangen. Halte ich für fraglich.
Soviel ich weiß, war auch bisher nur eine Person pro Haushalt bei der
GIS "gemeldet" (wenn man ein Rundfunk- oder Fernsehgerät anmeldete).

Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
Parameter. In einem Mehrfamilienhaus wird die Müllabfuhr in der Regel
als Teil der Betriebskosten weiter verrechnet, die wiederum nach
Grundfläche oder Nutzwert aufgeteilt werden. Nicht nach der Zahl der
Bewohner einer Einheit.
Post by Stefan Hirschmann
Gebühr fällt auch aus, da Personen ohne Fernseher keine unmittelbare
Gegenleistung erhalten und Steuern scheitert daran, dass es nicht ins
allgemeine Budget geht.
Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?
In der Tat - Betriebskosten haben in der Regel einen anderen
Aufteilungsschlüssel als die Wohneinheit, nämlich (siehe oben)
Quadratmeter, Nutzwert, Anzahl der WCs (bei Kanalgebühren), gemessener
Wärmeverbrauch etc. Am ehesten ist die ORF Haushaltsabgabe noch
vergleichbar mit der "Grundgebühr" bei Strom und Gas, die pro Zählpunkt
anfällt - und das ist in der Regel einer pro Wohneinheit. Unabhängig von
der Zahl der Bewohner.

Hans.
Stefan Hirschmann
2024-01-08 21:27:44 UTC
Permalink
Post by Hans Bachner
Hallo Stefan,
erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!
Gerne.
Post by Hans Bachner
[...]
Post by Stefan Hirschmann
Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr
Leute im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.
das war aber auch bisher schon so, oder?
Ja. Aber die Besonderheit war, dass die Rundfunkgebühr pro 10
Rundfunkempfangseinrichtungen zu zahlen war und nach der jetzigen Regel
es überhaupt keine Beschränkung der Personen mehr gibt, sofern die
Örtlichkeit keine Kommunalsteuer (Betriebe für Beschäftigte) entrichten
muss.
Post by Hans Bachner
Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
Parameter. In einem Mehrfamilienhaus wird die Müllabfuhr in der Regel
als Teil der Betriebskosten weiter verrechnet, die wiederum nach
Grundfläche oder Nutzwert aufgeteilt werden. Nicht nach der Zahl der
Bewohner einer Einheit.
Habe mir jetzt die Tarife von Linz raus gesucht. Da wird man fast
neidisch. In meinem Ort gibt es
a) eine Grundgebühr, abhängig von Anzahl der Bewohner
b) Variable Gebühr abhängig von Anzahl der Tonnen

Das Linzer Modell, welches wirklich eine von der Leistung der Müllabfuhr
abhängige Vergütung vorsieht, ist damit mit der Haushaltsabgabe
überhaupt nicht vergleichbar.
Post by Hans Bachner
In der Tat - Betriebskosten haben in der Regel einen anderen
Aufteilungsschlüssel als die Wohneinheit, nämlich (siehe oben)
Quadratmeter, Nutzwert, Anzahl der WCs (bei Kanalgebühren), gemessener
Wärmeverbrauch etc. Am ehesten ist die ORF Haushaltsabgabe noch
vergleichbar mit der "Grundgebühr" bei Strom und Gas, die pro Zählpunkt
anfällt - und das ist in der Regel einer pro Wohneinheit. Unabhängig von
der Zahl der Bewohner.
Deine Beispiele sind jetzt aber alle Zivilrecht (interne
Verteilungsschlüssel, Strom) und nicht Verwaltungsrecht.

MfG Stefan
David Seppi
2024-01-09 07:26:24 UTC
Permalink
Hans Bachner schrieb:
[...]
[...]
Post by Hans Bachner
Post by Stefan Hirschmann
Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.
das war aber auch bisher schon so, oder?
Das könnte ja schon damals verfassungswidrig gewesen sein – oder ist das
bereits ausjudiziert?
Post by Hans Bachner
Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
Parameter.
Das ist ja auch sachlich gerechtfertigt. Die Gebühr hängt dann davon ab
wie viel Aufwand die Müllabfuhr hat. Mehrere Personen im Haushalt werden
auch regelmäßig dafür sorgen, dass man öfter entleeren muss oder größere
Container braucht. Zwar nicht proportional, aber wenn man der Verwaltung
durch's Zusammenwohnen Aufwand erspart, dann ist es auch gerechtfertigt
wenn sie daurch pro Kopf weniger Gebühren vorschreibt.

Für den ORF spielt es aber keine Rolle mit wem ich zusammenwohne.
--
David Seppi
1220 Wien
David Seppi
2024-01-09 07:31:07 UTC
Permalink
Post by Stefan Hirschmann
Mit der Haushaltsabgabe änderte sich dies jedoch. Die Argumentation,
dass eine Person pro Haushalt ein besonderes Interesse hat und dieses
Interesse also größer ist, als das der anderen Haushaltsmitglieder lässt
sich schwer halten.
Hier würde ich argumentieren, dass diese eine Person nur die Einhebung
koordiniert und die anderen Haushaltsmitglieder ihr ihren Anteil
schulden. Warum ich in einen Zwei-Personen-Haushalt ein höheres
Interesse habe als in einem Drei-Personen-Haushalt verstehe ich
aber trotzdem nicht.
Post by Stefan Hirschmann
Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?
Ähnlich – ich finde auch nichts vergleichbares.
--
David Seppi
1220 Wien
Gerhard Eichberger
2024-02-10 21:05:34 UTC
Permalink
Gerhard Eichberger
Post by Hans Bachner
Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Die Erläuterung auf
<https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/ORF-Beitrag.html>
Da stellt sich aber sofort die Frage, wie in diesem Zusammenhang der Begriff
"Haushalt" definiert ist.

Bei uns haben beispielsweise drei Generationen im selben Bauernhaus
gewohnt; es gab aber nur eine Küche. Sind das jetzt drei Haushalte oder nicht?

In einem Haus in der Nähe war es so, daß die Großmutter des Ehemannes
im hinteren Teil des Hauses wohnte und eine eigene Wohnküche hatte,
und die beiden Eheleute wohnten im vorderen Teil des Hauses und hatten
dort eine Stehküche (Einbauküche); das wurde so gemacht, weil sich die
Ehefrau mit ihrer Schwiegermutter nicht so recht vertrug (es gab dort immer
Streitereien bezüglich der Frage, was es zum Mittagessen geben soll, so daß
jede der beiden Frauen in ihrer Küche was nach ihren eigenen Ideen kochte.
Sind das dann zwei getrennte Haushalte oder nicht? (Es gab eine gemeinsame
Hauseingangstüre, aber sonst lebte die Großmutter weitgehend getrennt vom
Rest der Familie.)
Post by Hans Bachner
"Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand [bei der GIS, Anm.] angemeldet,
muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann
für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich."
Und was passiert, wenn das keiner von den dort Wohnenden macht?
Welchen der Hausbewohner will man dann mit einer Strafe belegen?
(Nach welchem Kriterium wird der ausgesucht?)

PS: Meine e-Mail-Adresse funktioniert derzeit aufgrund eines Hackerangriffes nicht.


Gerhard
Franz Glaser
2024-02-12 14:27:42 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
Da stellt sich aber sofort die Frage, wie in diesem Zusammenhang der Begriff
"Haushalt" definiert ist.
Bei uns haben beispielsweise drei Generationen im selben Bauernhaus
gewohnt; es gab aber nur eine Küche. Sind das jetzt drei Haushalte oder nicht?
Das sind Erinnerungen :-)

In meiner Kindheit gabs auch 3 Generationen aber auch 2 "Dirnen",
eine Stalldirn für die Landwirtschaft und eine Küchendirn, die
auch für uns Kleinkinder und für die Oma zuständig war. Die Mama
war den ganzen Tag in der "Schreibstube", so hat das Büro geheißen.
Der Papa entweder bei den Kunden, bei den Bürokraten oder in der
Halle bei den Arbeitern, bei den Webstühlen und auf der Baustelle
für irgendwelche Neubauten.


GL
--
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.
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