Discussion:
[Verkehrsrecht] Übergang Wohnstraße - 30er-Zone
(zu alt für eine Antwort)
Tadej Brezina
2011-08-13 19:00:19 UTC
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Liebe Leute, folgende, praxisabgeleitete Frage:

Situation:
Eine 4-armige Kreuzung, drei der Arme sind 30er-Zone, einer davon eine
Wohnstraße.
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der Hauskante
der Verkehrsschildsteher angebracht, der in dieser Richtung das Schild
30er-Zone mit Zusatzschild "Rechtsvorrang beachten". Auf der anderen
Straßenseite ist ca. auf gleicher Höhe jeweils Beginn und Ende der
Wohnstraße signalisiert.

Fragen:
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder? Die sollte doch, wenn
ich mich recht erinnere an die Fahrprüfung im Ortsgebiet mit der
Örtlichkeit des Schildes beginnen, oder?
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone? Oder
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.

Für aufklärende Worte vorab dankend
Tadej
--
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
<Stephen Jay Gould in "Zufall Mensch">
--
(Laptop brezta2)
Helmut Wabnig
2011-08-14 14:01:26 UTC
Permalink
On Sat, 13 Aug 2011 21:00:19 +0200, Tadej Brezina
Post by Tadej Brezina
Eine 4-armige Kreuzung, drei der Arme sind 30er-Zone, einer davon eine
Wohnstraße.
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der Hauskante
der Verkehrsschildsteher angebracht, der in dieser Richtung das Schild
30er-Zone mit Zusatzschild "Rechtsvorrang beachten". Auf der anderen
Straßenseite ist ca. auf gleicher Höhe jeweils Beginn und Ende der
Wohnstraße signalisiert.
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder? Die sollte doch, wenn
ich mich recht erinnere an die Fahrprüfung im Ortsgebiet mit der
Örtlichkeit des Schildes beginnen, oder?
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone? Oder
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.
Für aufklärende Worte vorab dankend
Tadej
--
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
<Stephen Jay Gould in "Zufall Mensch">
Früher war's einfacher, da galt der FÜHRERWILLE.

's gibt's heut nicht mehr.


w.
FritzS
2011-08-31 17:55:52 UTC
Permalink
Post by Helmut Wabnig
Früher war's einfacher, da galt der FÜHRERWILLE.
's gibt's heut nicht mehr.
Wabnig,
zum Glück Schnee von vor-, vor-, vor-,.... vor-gestern!
--
FritzS
Satire und Farce keinesfalls ausgeschlossen ....
»Der Staat ist eine Firma«
ein Hammelartiger Brüller des Tages über das Wesen eines Staates ...
Hans Huber
2011-08-14 16:32:29 UTC
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Post by Tadej Brezina
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder?
Du meinst das links stehende Wohnstraße Ende Schild?
Das sollte korrekterweise eigentlich rechts stehen.

Die Zusatztafel "Rechtsvorrang beachten" ist nur ein gut gemeinter
Hinweis, der rechtlich nicht nötig wäre und daher auch keinen Einfluss
auf den Vorrang hat.

Wenn die 30er Zonen Tafel hier steht, dann beginnt die Zone bereits
hier, also VOR der Kreuzung. Was in der Praxis aber wohl irrelevant ist,
oder würdest Du für die paar Meter tatsächlich noch beschleunigen wollen?
Post by Tadej Brezina
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone?
Ja
Post by Tadej Brezina
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
nein, ab hier
Post by Tadej Brezina
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
warum? was ändert sich da Deiner Meinung nach?
Post by Tadej Brezina
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
Inwiefern sollte seine Wartepflicht von Deiner 30er Zone abhängen? Kann
nicht ganz nachvollziehen warum die 30er Zone hier einen Einfluss haben
sollte?
Post by Tadej Brezina
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.
Die Wohnstraße war ja zu Ende?
Oder spielst Du auf die links aufgestellte Ende-Tafel an, und meinst das
wäre ein Kundmachungsmangel und die Wohnstraße ist daher weiterhin aufrecht?
Tadej Brezina
2011-08-14 18:33:07 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder?
Du meinst das links stehende Wohnstraße Ende Schild?
Das sollte korrekterweise eigentlich rechts stehen.
Es ist auf der Rückseite des in die andere Fahrtrichtung rechts
situierten "Beginn-Schildes".
Post by Hans Huber
Die Zusatztafel "Rechtsvorrang beachten" ist nur ein gut gemeinter
Hinweis, der rechtlich nicht nötig wäre und daher auch keinen Einfluss
auf den Vorrang hat.
Ok, war mir auch m/w klar, dass das nur als Zusatzhinweis dient.
Post by Hans Huber
Wenn die 30er Zonen Tafel hier steht, dann beginnt die Zone bereits
hier, also VOR der Kreuzung. Was in der Praxis aber wohl irrelevant ist,
oder würdest Du für die paar Meter tatsächlich noch beschleunigen wollen?
Nein, aber die Vorrangsituation ist eine andere, oder?
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone?
Ja
Post by Tadej Brezina
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
nein, ab hier
Danke für Klarstellung, das hatte ich auch so vermutet.
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
warum? was ändert sich da Deiner Meinung nach?
Weil's ein Unterschied ist ob in der 30er-Zone Rechtsvorrang gilt oder
ich aus der Wohnstraße heraus wegen Fließverkehrsregel "Nachrang" allen
anderen gegenüber habe, oder?
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
Inwiefern sollte seine Wartepflicht von Deiner 30er Zone abhängen? Kann
nicht ganz nachvollziehen warum die 30er Zone hier einen Einfluss haben
sollte?
Siehe oben.
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.
Die Wohnstraße war ja zu Ende?
Ja, ein paar Meter vor der Kreuzung.
Post by Hans Huber
Oder spielst Du auf die links aufgestellte Ende-Tafel an, und meinst das
wäre ein Kundmachungsmangel und die Wohnstraße ist daher weiterhin aufrecht?
Nein, ich will wissen, ob ich aus der Wohnstraße kommend, mich
unmittelbar vor der Kreuzung nun offensichtlich in die 30er-Zone
befindlich Vorrang gegenüber dem von mir aus links kommenden aufgrund
der allgemeinen Rechtsvorrangregel habe. Da wir jetzt geklärt haben,
dass ich mich in einer 30er-Zone befinde, weiß ich auch, dass der links
von mir kommende wartepflichtig ist.

Das ganze ist deswegen von Bedeutung, weil eben diese querende Straße
langgestreckt ist und viele Fahrer meinen, sie hätten da per-se Vorrang.

Danke für die Hinweise
Tadej
--
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
<Stephen Jay Gould in "Zufall Mensch">
--
(Laptop brezta2)
Hans Huber
2011-08-14 21:02:14 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
Nein, ich will wissen, ob ich aus der Wohnstraße kommend, mich
unmittelbar vor der Kreuzung nun offensichtlich in die 30er-Zone
befindlich Vorrang gegenüber dem von mir aus links kommenden aufgrund
der allgemeinen Rechtsvorrangregel habe. Da wir jetzt geklärt haben,
dass ich mich in einer 30er-Zone befinde, weiß ich auch, dass der links
von mir kommende wartepflichtig ist.
nun nochmals zur Klarstellung:
Die 30er Zone ändert NICHTS am Vorrang.

Die Wohnstraße ändert was am Vorrang, bzw. deren Ende.

Meiner Einschätzung nach schließen sich 30er Zone und Wohnstraße nicht
gegenseitig aus. Es kann also durchaus eine Wohnstraße in einer 30er
Zone geben (in dem Fall würde dann aber nur Schrittgeschwindigkeit
erlaubt sein).

Wenn die Wohnstraße aufgrund des Kundmachungsmangels (Schild steht auf
falscher Straßenseite) nicht endet, dann hat derjenige, der aus dieser
Wohnstraße herauskommt Nachrang.

Die Intention war aber offenkundig, dass die Wohnstraße deutlich vor dem
Ende der Straße endet, und in eine 30er Zone übergehen soll. Ob sich nun
ein von links kommender auf diesen Kundmachungsmangel berufen kann ist
wohl nicht so einfach zu beantworten, immerhin muss er sehr ortskundig
sein, um dies überhaupt erkennen zu können. Von seiner Position aus ist
dies ja nicht erkennbar.
Hans Bachner
2011-08-14 23:11:21 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
Nein, ich will wissen, ob ich aus der Wohnstraße kommend, mich
unmittelbar vor der Kreuzung nun offensichtlich in die 30er-Zone
befindlich Vorrang gegenüber dem von mir aus links kommenden aufgrund
der allgemeinen Rechtsvorrangregel habe. Da wir jetzt geklärt haben,
dass ich mich in einer 30er-Zone befinde, weiß ich auch, dass der
links von mir kommende wartepflichtig ist.
Die 30er Zone ändert NICHTS am Vorrang.
Die Wohnstraße ändert was am Vorrang, bzw. deren Ende.
So weit, so gut.

<schnipp>
Post by Hans Huber
Die Intention war aber offenkundig, dass die Wohnstraße deutlich vor
dem Ende der Straße endet, und in eine 30er Zone übergehen soll.
Post by Tadej Brezina
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der
Hauskante der Verkehrsschildsteher angebracht,
Bei einem derartigen Abstand zur Kreuzung würde ich schon davon
ausgehen, dass die Wohnstraße bis zur Kreuzung reicht. Man kann das
Schild ja schlecht auf den Schnittpunkt der Gehsteigkanten stellen (der
liegt in der Regel schon auf der Fahrbahn).

Dass das "Zone 30" Schild auch schon vor der Kreuzung steht, liegt wohl
daran, dass die Kreuzung selbst Teil dieser Zone ist. Wie sollte das
sonst angezeigt werden? Mit drei Schildern am Beginn der anderen drei
Kreuzungs-Äste? Muss dann auf jedem dieser drei Äste unmittelbar vor der
Kreuzung auch ein "Ende der Zone" Schild stehen?

Wer aus der Wohnstraße kommend in die Kreuzung einfährt, hat meiner
Ansicht nach (aber ianal) Nachrang gegenüber den in der Zone 30
fahrenden Fahrzeugen - egal, ob das "Wohnstraße Ende" Schild 2 oder 5
Meter vor der Kreuzung steht. (Und wenn das Schild auf der linken Seite
nicht erlaubt ist, dann erst recht)

Man sieht allerdings auch häufig das Ende eines Überholverbots oder
einer Geschwindigkeitsbeschränkung nur auf der linken Straßenseite
beschildert, auf dem gleichen Schilderhalter wie der Beginn der
jeweiligen Beschränkung für die Gegenrichtung. Gibts dafür vielleicht
eine eigene Regelung?

Hans.
Hans Huber
2011-08-15 06:41:03 UTC
Permalink
Post by Hans Bachner
Post by Tadej Brezina
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der
Hauskante der Verkehrsschildsteher angebracht,
Bei einem derartigen Abstand zur Kreuzung würde ich schon davon
ausgehen, dass die Wohnstraße bis zur Kreuzung reicht. Man kann das
Schild ja schlecht auf den Schnittpunkt der Gehsteigkanten stellen (der
liegt in der Regel schon auf der Fahrbahn).
Zustimmung

Ich hatte das Originalposting wohl nicht exakt genug im Kopf, in meiner
Vorstellung der Gegebenheiten war das Schild "deutlich vor dem
Straßende" - bei 3-4 Metern würde ich es auch so wie Du sehen.
Josef Eschberger
2011-08-15 08:40:18 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Hans Bachner
Post by Tadej Brezina
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der
Hauskante der Verkehrsschildsteher angebracht,
Bei einem derartigen Abstand zur Kreuzung würde ich schon davon
ausgehen, dass die Wohnstraße bis zur Kreuzung reicht. Man kann das
Schild ja schlecht auf den Schnittpunkt der Gehsteigkanten stellen (der
liegt in der Regel schon auf der Fahrbahn).
Zustimmung
Ich hatte das Originalposting wohl nicht exakt genug im Kopf, in meiner
Vorstellung der Gegebenheiten war das Schild "deutlich vor dem
Straßende" - bei 3-4 Metern würde ich es auch so wie Du sehen.
Würde die Wohnstraße bei Einmündung in die Querstraße enden, wäre das Schild
auf Höhe der Hauskante anzubringen. Nachdem es einige Meter vor der
Hauskante angebracht ist, endet dort auch die Wohnstraße.

J.E.
Herbert Wotzel
2011-08-15 10:50:39 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Die Intention war aber offenkundig, dass die Wohnstraße deutlich vor dem
Ende der Straße endet, und in eine 30er Zone übergehen soll. Ob sich nun
ein von links kommender auf diesen Kundmachungsmangel berufen kann ist
wohl nicht so einfach zu beantworten, immerhin muss er sehr ortskundig
sein, um dies überhaupt erkennen zu können. Von seiner Position aus ist
dies ja nicht erkennbar.
1. glaube ich nicht, dass vorgesehen ist, eine Straße "mitten drin" zur
Wohnstraße zu erklären, sondern sehr wohl ab einer Kreuzung. Andernfalls
hätten wir ja für alle jene, die nicht in die Wohnstraße dürfen, eine
unbeschilderte Sackgasse.

2. muss ich nicht ortskundig sein, es genügt, wenn ich das Anfangsschild
der Wohnstraße erkenne. Sofern dies im Nahbereich der Kreuzung ist, habe
ich Vorrang gegenüber der Wohnstraße. Wenn natürlich in der
Gegenrichtung zur Anfangstafel das Ende fehlt, liegt ein klarer Mangel
in der Beschilderung vor, der nicht zu meinen Lasten ausgelegt werden
kann. Der Fahrer, der die Wohnstraße verlässt, wird sich aber hüten, den
Kundmachungsmangel zu argumentieren, denn aus seiner Sicht würde die
Wohnstraße ja nirgends enden, sodass er zweifellos Nachrang bei der
nächsten Kreuzung hat.

3. haben wir erst dann Klarheit darüber, was geplant war, wenn wir die
Verordnung der Wohnstraße lesen. Ich vermute, das steht im Amtsblatt der BH.
Tadej Brezina
2011-08-15 14:53:34 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Tadej Brezina
Nein, ich will wissen, ob ich aus der Wohnstraße kommend, mich
unmittelbar vor der Kreuzung nun offensichtlich in die 30er-Zone
befindlich Vorrang gegenüber dem von mir aus links kommenden aufgrund
der allgemeinen Rechtsvorrangregel habe. Da wir jetzt geklärt haben,
dass ich mich in einer 30er-Zone befinde, weiß ich auch, dass der links
von mir kommende wartepflichtig ist.
Die 30er Zone ändert NICHTS am Vorrang.
Vielleicht missverstehen wir uns?
Ob wo 30er-Zone ist oder die normalen 50 im Ortgebiet gelten hat für den
Vorrang per se, sofern andere V-Schilder nicht was anderes sagen,
keinen Einfluss.
Aber der Übergang Wohnstraße - 30er Zone natürlich schon.
Soweit sind wir schon d'accord, oder?
Post by Hans Huber
Die Wohnstraße ändert was am Vorrang, bzw. deren Ende.
S.o.
Post by Hans Huber
Meiner Einschätzung nach schließen sich 30er Zone und Wohnstraße nicht
gegenseitig aus. Es kann also durchaus eine Wohnstraße in einer 30er
Zone geben (in dem Fall würde dann aber nur Schrittgeschwindigkeit
erlaubt sein).
Das wäre ein interessanter Fall!
Aber wozu das ganze? Eine 30er-Zone verordnen, die dann durch die
Geschwindigkeitsregel des Schrittverkehrs der Wohnstraße overruled wird.
Post by Hans Huber
Wenn die Wohnstraße aufgrund des Kundmachungsmangels (Schild steht auf
falscher Straßenseite) nicht endet, dann hat derjenige, der aus dieser
Wohnstraße herauskommt Nachrang.
Ist das wirklich so, dass das Ende-Schild auf der rechten Seite stehen muss?
Wie Hans B. unten schrieb gibt's ja sehr oft auch Ende-Tafeln auf der
linken Seite ... ich bild' mir ein sogar bei mancher Ortstafel. Stimmt
das? Wo in der StVO findet man das denn?

Danke
T+
--
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
<Stephen Jay Gould in "Zufall Mensch">
--
(Laptop brezta2)
Thomas Koller
2011-08-15 16:58:21 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
Post by Hans Huber
Die 30er Zone ändert NICHTS am Vorrang.
Vielleicht missverstehen wir uns?
Ob wo 30er-Zone ist oder die normalen 50 im Ortgebiet gelten hat für den
Vorrang per se, sofern andere V-Schilder nicht was anderes sagen,
keinen Einfluss.
Aber der Übergang Wohnstraße - 30er Zone natürlich schon.
Soweit sind wir schon d'accord, oder?
Übergang ist der falsche Ausdruck. Gemeint ist wohl das Ende der
Wohnstraße. Eine Wohnsraße kann ja auch innerhalb einer 30er Zone
liegen. So wie du auch eine 10 km/h Beschränkung innerhalb einer
30er Zone machen kannst. Der Unterschied ist dann, dass du nach
Ende der 10 km/h (oder der Wohnstraße) nicht 50 sondern 30 fahren
darfst.
Post by Tadej Brezina
Post by Hans Huber
Meiner Einschätzung nach schließen sich 30er Zone und Wohnstraße nicht
gegenseitig aus. Es kann also durchaus eine Wohnstraße in einer 30er
Zone geben (in dem Fall würde dann aber nur Schrittgeschwindigkeit
erlaubt sein).
Das wäre ein interessanter Fall!
Aber wozu das ganze? Eine 30er-Zone verordnen, die dann durch die
Geschwindigkeitsregel des Schrittverkehrs der Wohnstraße overruled wird.
Die 30er Zone ist ja nicht auf die Wohnstraße beschränkt. (Das wäre in
der Tat witzlos). Aber eine Wohnstraße innerhalb einer 30er Zone finde
ich jetzt nicht so ungewöhnlich. Haben wir hier in Graz öfter.
Post by Tadej Brezina
Post by Hans Huber
Wenn die Wohnstraße aufgrund des Kundmachungsmangels (Schild steht auf
falscher Straßenseite) nicht endet, dann hat derjenige, der aus dieser
Wohnstraße herauskommt Nachrang.
Ist das wirklich so, dass das Ende-Schild auf der rechten Seite stehen muss?
Wie Hans B. unten schrieb gibt's ja sehr oft auch Ende-Tafeln auf der
linken Seite ... ich bild' mir ein sogar bei mancher Ortstafel. Stimmt
das? Wo in der StVO findet man das denn?
Beim jeweiligen Zeichen. Z.b. bei der von dir angesprochenen Ortstafel
§ 53 17b. "ORTSENDE" Dieses Zeichen ist auf der Rückseite des Zeichens
Ortstafel" anzubringen;

Tom
Hans Huber
2011-08-15 19:55:38 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
Das wäre ein interessanter Fall!
Aber wozu das ganze? Eine 30er-Zone verordnen, die dann durch die
Geschwindigkeitsregel des Schrittverkehrs der Wohnstraße overruled wird.
Wohnstraße hat ja mehr Auswirkungen, als nur eine auf
Schrittgeschwindigkeit reduzierte zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Einen Straßenzug auf z.b. 5km/h zu beschränken ist daher keinesfalls
gleichbedeutend. Für Autofahrer ist der Nachrang beim Verlassen und das
Parkverbot (ausgenommen gekennzeichnete Stellen) wohl am relevantesten.
Für Fußgänger ergeben sich in Wohnstraßen erweiterte Rechte.

Eine 30er Zone also bei Bedarf zusätzlich partiell mit einer Wohnstraße
zu ergänzen ist also nicht unbedingt abwegig.
Melanie Haring
2011-08-16 07:43:38 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
Ist das wirklich so, dass das Ende-Schild auf der rechten Seite stehen muss?
Wie Hans B. unten schrieb gibt's ja sehr oft auch Ende-Tafeln auf der
linken Seite ... ich bild' mir ein sogar bei mancher Ortstafel. Stimmt
das? Wo in der StVO findet man das denn?
Das steht in den StVO-Paragrafen, die die
einzelnen Zeichen konkret beschreiben, ich glaube,
das sind in etwa die $$ 50 ff.

Konkret links stehen ist eigentlich nirgends
explizit erwähnt. Auf der Rückseite des für
die Gegenrichtung geltenden Zeichens
dürfen nur das Ende von
Geschwindigkeitsbeschränkungen
und das Ende von
Zonenbeschränkungen angebracht
werden, wobei letzteres so gut wie
immer ebenfalls das Ende einer
Geschwindigkeitsbeschränkung
ist.

Beim Ende von Überholverboten und
beim gemeinsamen Ende von
Überholverboten und
Geschwindigkeitsbegrenzungen
steht nichts dergleichen, diese
Zeichen müssen daher rechts stehen.

Wien ist da übrigens wieder mal frei
und damit illegal in der Auslegung:
Da steht oft das Ende-30er-Zone-Schild
allein links, weil es für die Gegenrichtung
wegen Einbahn kein Schild gibt.

Bei allen (!) Zeichen für Wohnstraße und
Fußgängerzone steht, dass sie auch
auf der Fahrbahn stehen können. Diese
Regelung besteht meines Erachtens nach
deswegen, weil hier die Fahrbahn
hier zumeist von Hauswand zu
Hauswand reicht. Und diese
Regelung hebt meines Erachtens
nach für alle diese Zeichen (also
nicht nur für die Ende-Zeichen)
die "Rechts-Steh-Regel" auf.

Mel

P.S.: Das Ortsende ist zwingend auf der Rückseite
der Ortstafel anzubringen. Was ist,
wenn es die Ortstafel wegen Einbahnstraße
gar nicht gibt?
Peter Renner
2011-09-08 09:49:48 UTC
Permalink
Post by Melanie Haring
Das steht in den StVO-Paragrafen, die die
einzelnen Zeichen konkret beschreiben, ich glaube,
das sind in etwa die $$ 50 ff.
Konkret links stehen ist eigentlich nirgends
explizit erwähnt.
In der Fahrschule habe ich gehört, das zumindest Vorrang geben
und Stop in einer Einbahn zwingend auf beiden Seiten (d.h.
zwingend auch links) stehen müssen, weil man "nur daran"
erkennt wo man sich zu links abbiegen aufzustellen hat:
Einbahn: ganz links, weil dort auch ein VRG/Stopschild ist
(eigentlich: weil es kein "sie sind hier in einer
Einbahn" schild gibt)
Normal: links, aber rechts von der Strassenmitte, weil nur
ein VRG/Stopschild auf der rechten Seite ist.

P.
Johann Mayerwieser
2011-09-20 18:43:30 UTC
Permalink
In der Fahrschule habe ich gehört, das zumindest Vorrang geben und Stop
in einer Einbahn zwingend auf beiden Seiten (d.h. zwingend auch links)
stehen müssen, weil man "nur daran" erkennt wo man sich zu links
abbiegen aufzustellen hat: Einbahn: ganz links, weil dort auch ein
VRG/Stopschild ist
(eigentlich: weil es kein "sie sind hier in einer
Einbahn" schild gibt)
Normal: links, aber rechts von der Strassenmitte, weil nur
ein VRG/Stopschild auf der rechten Seite ist.
Ist insofern ein Blödsinn, weil du beim Einfahren in eine Einbahnstraße
erkennst, dass du in einer Einbahnstraße bist und dich daher zum
Linksabbiegen links aufstellen musst
und
Es auch in Straßen mit Gegenverkehr Nachrang- oder Stoptafeln auf beiden
Seiten gibt, du dich dort aber nicht links aufstellen darfst.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Rowdy
2011-09-06 06:35:16 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
Niemals nicht sag ich. Egal woher ich komme, 50er, 30er, Wohnstrasse,
wenn ich von rechts komme hab ich Vorrang.
Ausgenommen ich hab ein Vorranggeben-Schild oder ein Stopschild.
(Das sind die einzigen Verkehrszeichen, die meinen Rechtsvorrang
löschen, darum sind sie ja auch von hinten als solche erkennbar)


P.
Thomas Koller
2011-09-06 07:22:04 UTC
Permalink
Post by Rowdy
Niemals nicht sag ich. Egal woher ich komme, 50er, 30er, Wohnstrasse,
wenn ich von rechts komme hab ich Vorrang.
Ausgenommen ich hab ein Vorranggeben-Schild oder ein Stopschild.
(Das sind die einzigen Verkehrszeichen, die meinen Rechtsvorrang
löschen, darum sind sie ja auch von hinten als solche erkennbar)
Falsch. Wenn du aus Wohnstraßen kommst hast du immer Nachrang.
Eine Wohnstraße ist in der Beziehung einer Hauseinfahrt gleichgestellt,
egal ob Vorranggeben-Schild oder nicht.

Tom
Manfred Floh
2011-09-06 16:12:02 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
Niemals nicht sag ich. Egal woher ich komme, 50er, 30er, Wohnstrasse,
wenn ich von rechts komme hab ich Vorrang.
Führerschein abgeben - zurück zum Start. :)

§19 StVo Abs 6

(6) Fahrzeuge im fließenden Verkehr haben den Vorrang gegenüber
Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von
Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von
Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl. kommen.

LG
Manfred
Anton Steiner
2011-09-12 18:16:05 UTC
Permalink
Post by Tadej Brezina
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
Niemals nicht sag ich. Egal woher ich komme, 50er, 30er, Wohnstrasse,
wenn ich von rechts komme hab ich Vorrang.
Ausgenommen ich hab ein Vorranggeben-Schild oder ein Stopschild.
(Das sind die einzigen Verkehrszeichen, die meinen Rechtsvorrang
löschen, darum sind sie ja auch von hinten als solche erkennbar)
Nein, siehe § 76b StVO (3) letzter Satz:

(1) Die Behörde kann, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder
Flüssigkeit des Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, die
Entflechtung des Verkehrs oder die Lage, Widmung oder Beschaffenheit
eines Gebäudes oder Gebietes erfordert, durch Verordnung Straßenstellen
oder Gebiete dauernd oder zeitweilig zu Wohnstraßen erklären. In einer
solchen Wohnstraße ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon
sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des
Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes
und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke
des Zu- und Abfahrens.

(2) In Wohnstraßen ist das Betreten der Fahrbahn und das Spielen
gestattet. Der erlaubte Fahrzeugverkehr darf aber nicht mutwillig
behindert werden.

(3) Die Lenker von Fahrzeugen in Wohnstraßen dürfen Fußgänger und
Radfahrer nicht behindern oder gefährden, haben von ortsgebundenen
Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit
entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. Beim Ausfahren aus einer Wohnstraße ist
dem außerhalb der Wohnstraße fließenden Verkehr Vorrang zu geben.

(4) Die Anbringung von Schwellen, Rillen, Bordsteinen u. dgl. sowie von
horizontalen baulichen Einrichtungen ist in verkehrsgerechter Gestaltung
zulässig, wenn dadurch die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit nach
Abs. 3 gewährleistet wird.

(5) Für die Kundmachung einer Verordnung nach Abs. 1 gelten die
Bestimmungen des § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, daß am Anfang und am Ende
einer Wohnstraße die betreffenden Hinweiszeichen (§ 53 Abs. 1 Z 9c bzw.
9d) anzubringen sind.


Ah ja, noch was:

§23 StVO Halten und Parken

.....
(2a) In Wohnstraßen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür
gekennzeichneten Stellen erlaubt.
....

So, jetzt hätten wir eigentlich alles über Wohnstraßen

Servus
Anton
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