Tadej Brezina
2011-08-13 19:00:19 UTC
Liebe Leute, folgende, praxisabgeleitete Frage:
Situation:
Eine 4-armige Kreuzung, drei der Arme sind 30er-Zone, einer davon eine
Wohnstraße.
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der Hauskante
der Verkehrsschildsteher angebracht, der in dieser Richtung das Schild
30er-Zone mit Zusatzschild "Rechtsvorrang beachten". Auf der anderen
Straßenseite ist ca. auf gleicher Höhe jeweils Beginn und Ende der
Wohnstraße signalisiert.
Fragen:
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder? Die sollte doch, wenn
ich mich recht erinnere an die Fahrprüfung im Ortsgebiet mit der
Örtlichkeit des Schildes beginnen, oder?
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone? Oder
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.
Für aufklärende Worte vorab dankend
Tadej
Situation:
Eine 4-armige Kreuzung, drei der Arme sind 30er-Zone, einer davon eine
Wohnstraße.
Aus der Wohnstraße kommend ist einige Meter (3-4 ca.) vor der Hauskante
der Verkehrsschildsteher angebracht, der in dieser Richtung das Schild
30er-Zone mit Zusatzschild "Rechtsvorrang beachten". Auf der anderen
Straßenseite ist ca. auf gleicher Höhe jeweils Beginn und Ende der
Wohnstraße signalisiert.
Fragen:
1. Wie ist das mit der Gültigkeit der Schilder? Die sollte doch, wenn
ich mich recht erinnere an die Fahrprüfung im Ortsgebiet mit der
Örtlichkeit des Schildes beginnen, oder?
2. Wenn ich jetzt dort aus der Wohnstraße kommend bis zur Hausmauer
(Sicht!) vorfahre, befinde ich mich dann schon in der 30er Zone? Oder
gilt die 30er Zone erst für den darauffolgenden Straßenzug, sprich die
querende Straße?
3. Je nachdem wie das jetzt ist, ändert sich dadurch die Vorrangregelung
dramatisch.
3a. Wenn die 30er Zone ab dem Schild gilt, dann befinde ich mich dort
schon in ihr und der von mir aus links kommende ist mir gegenüber
wartepflichtig.
3b. Wenn noch die Wohnstraße gilt, dann habe ich allen querenden
gegnüber aufgrund der Fließverkehrsregel Vorrang zu leisten.
Für aufklärende Worte vorab dankend
Tadej
--
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
<Stephen Jay Gould in "Zufall Mensch">
--
(Laptop brezta2)
"Das Seltene hat nur einen positiven Aspekt: Läßt man ihm genügend Zeit,
dann wird daraus etwas ziemlich Häufiges."
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