Discussion:
Rechte bei Alkoholkontrolle
(zu alt für eine Antwort)
Wolfgang Decker
2003-07-25 07:50:43 UTC
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Hi,

hat man bei einer Alkoholkontrolle durch ein Atemluftmessgerät
Rechtsanspruch auf eine dritte Messung?

lg
Wolfgang
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)

http://www.traumrouten.com
Wolfgang Decker
2003-07-25 08:28:24 UTC
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Post by Wolfgang Decker
hat man bei einer Alkoholkontrolle durch ein Atemluftmessgerät
Rechtsanspruch auf eine dritte Messung?
Nö. Wenn zwei (annähernd) den gleichen Wert ergeben, wird der Dritte auch
nicht anders sein.
Hm, ist 0,25mg/l und 0,28mg/l annähernd gleich?
0,24mg/l wären da vielleicht auch noch drin gewesen..

lg
Wolfgang
--
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http://www.traumrouten.com
Christian Dablander
2003-07-25 08:45:38 UTC
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Post by Wolfgang Decker
Hm, ist 0,25mg/l und 0,28mg/l annähernd gleich?
0,24mg/l wären da vielleicht auch noch drin gewesen..
Es wären auch annähernd 0.0 mg/l "drin gewesen", hättest du auf den
Alkoholkonsum verzichtet. Dieses zwanghafte trinken am Steuer ist mir
ohnehin ein Rätsel.

Was mich viel mehr interessiert ist, was man tun muss um eine Blutmessung zu
erhalten (urbane Legenden sprechen ja von einer erheblichen Erhöhung des
Atemalkohols durch das Kauen von Kaugummis, z.B. "Airwave").

cdab
--
Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab.
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Wolfgang Decker
2003-07-25 08:53:55 UTC
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Post by Christian Dablander
Es wären auch annähernd 0.0 mg/l "drin gewesen", hättest du auf den
Alkoholkonsum verzichtet.
Klar. Aber die Diskussion darüber gehört eher nach avs.
Hier geht es eher um die rechtlichen Bestimmungen.
Post by Christian Dablander
Dieses zwanghafte trinken am Steuer ist mir
ohnehin ein Rätsel.
Mir auch. Wie so vieles andere auch.
Post by Christian Dablander
Was mich viel mehr interessiert ist, was man tun muss um eine Blutmessung zu
erhalten
Was meinst du mit "Blutmessung erhalten"?
Es steht dir jederzeit frei, dich nach einer erfolgten
Alkoholkontrolle ins Spital deiner Wahl zu begeben und dir Blut
abnehmen und den Alkoholgehalt darin messen zu lassen.
Das Ergebnis wird dann den entsprechenden Stellen übermittelt.
Post by Christian Dablander
(urbane Legenden sprechen ja von einer erheblichen Erhöhung des
Atemalkohols durch das Kauen von Kaugummis, z.B. "Airwave").
Das halte ich wirklich für eine UL.

lg
Wolfgang
--
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Christian Dablander
2003-07-25 09:34:47 UTC
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Post by Wolfgang Decker
Klar. Aber die Diskussion darüber gehört eher nach avs.
Hier geht es eher um die rechtlichen Bestimmungen.
Wohl war, ich wollte es aber erwähnt wissen.
Post by Wolfgang Decker
Was meinst du mit "Blutmessung erhalten"?
Ich meine damit eine Messung des Blutalkoholgehaltes und nicht nur eine
Hochrechnung desselben aufgrund einer Atemalkoholmessung
Post by Wolfgang Decker
Es steht dir jederzeit frei, dich nach einer erfolgten
Alkoholkontrolle ins Spital deiner Wahl zu begeben und dir Blut
abnehmen und den Alkoholgehalt darin messen zu lassen.
Das war mir klar.
Post by Wolfgang Decker
Das Ergebnis wird dann den entsprechenden Stellen übermittelt.
In welchem Zeitraum nach der Messung durch einen Exekutivbeamten, ist die
Messung des Blutalkoholes in einem KH noch für eine etwaige Beanstandung
des Atemalkohol-Messergebnisses zulässig? Kann ich 30min nach der
polizeilichen Kontrolle in ein KH fahren und mich anzapfen lassen oder muss
ich das schon 5min später machen? Was, wenn ein KH nicht in Reichweite ist,
sprich sich das Messergebnis während der Fahrt zum KH deutlich zugunsten
des Lenkers verändern würde?
Post by Wolfgang Decker
Das halte ich wirklich für eine UL.
Mir wurde das Vergnügen einer Alkoholkontrolle bislang nicht zuteil, bei der
nächsten Routinekontrolle werde ich den ausführenden Beamten aber fragen,
ob er wohl so freundlich wäre und eine Alkoholmessung vor/nach Genuss eines
"atemfrisch" Kaugummis durchführt.

cdab
--
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Wolfgang Decker
2003-07-25 09:51:12 UTC
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Post by Christian Dablander
In welchem Zeitraum nach der Messung durch einen Exekutivbeamten, ist die
Messung des Blutalkoholes in einem KH noch für eine etwaige Beanstandung
des Atemalkohol-Messergebnisses zulässig?
Da der Abbau von Alkohol AFAIK unabhängig von der körperlichen Statur
in einem linearen Wert vonstatten geht, kann aufgrund des
Zeitabstandes und des später gemessenen Wertes der Alkoholgehalt zum
Zeitpunkt der Anhaltung ausgerechnet werden.

Nichtsdestotrotz würde ich das nächstgelegene Krankenhaus anfahren.
Hätte ich eigentlich gestern auch machen sollen. Na, ja.
Post by Christian Dablander
ob er wohl so freundlich wäre und eine Alkoholmessung vor/nach Genuss eines
"atemfrisch" Kaugummis durchführt.
Mach das und berichte dann, wenns durchgeht.

lg
Wolfgang
--
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Christian Dablander
2003-07-25 09:54:40 UTC
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Post by Wolfgang Decker
Da der Abbau von Alkohol AFAIK unabhängig von der körperlichen Statur
in einem linearen Wert vonstatten geht, kann aufgrund des
Zeitabstandes und des später gemessenen Wertes der Alkoholgehalt zum
Zeitpunkt der Anhaltung ausgerechnet werden.
Mir gehts um Präzision, ich fahr nicht in das nächste Krankenhaus und lass
mir eine Nadel in den Arm rammen, wenn dann erst wieder nur rückgerechnet
wird; dann könnte ich es ja gleich beim Hochrechnen des Blutalkoholspiegels
aufgrund des Atemalkoholgehaltes belassen.

cdab
--
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Wolfgang Decker
2003-07-25 10:53:58 UTC
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Post by Christian Dablander
Post by Wolfgang Decker
Da der Abbau von Alkohol AFAIK unabhängig von der körperlichen Statur
in einem linearen Wert vonstatten geht, kann aufgrund des
Zeitabstandes und des später gemessenen Wertes der Alkoholgehalt zum
Zeitpunkt der Anhaltung ausgerechnet werden.
Mir gehts um Präzision,
Dann musst ein tragbares Selbstblutabnahmegerät immer im Auto haben.
Inklusive sterilem Verschluss und Kühlbox.
Dann stellst dich vor den Beamten hin, ziehst dir halt ein Spritzerl
auf, gibst es in die Kühlbox und lässt dir vom Beamten bestätigen,
dass das von dir war. Dann bringst es ins nächste Labor und lässt es
auswerten. Dann hast es ganz präzise.
Post by Christian Dablander
wird; dann könnte ich es ja gleich beim Hochrechnen des Blutalkoholspiegels
aufgrund des Atemalkoholgehaltes belassen.
Eh.
Vor allem, weil die in den meisten Fällen ohnehin recht genau
arbeiten. Und bei Messwerten von zum Beispiel 0,30 und 0,33 mg/l ist's
eh ziemlich Wurscht.

lg
Wolfgang
--
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Katharina Fuhrmann
2003-07-25 12:14:32 UTC
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Post by Christian Dablander
Mir gehts um Präzision, ich fahr nicht in das nächste Krankenhaus und lass
mir eine Nadel in den Arm rammen, wenn dann erst wieder nur rückgerechnet
wird; dann könnte ich es ja gleich beim Hochrechnen des Blutalkoholspiegels
aufgrund des Atemalkoholgehaltes belassen.
Die Präzision ist sehr gut und anders wirds bei einer amtlichen
Kontrolle auch nicht gemacht. Oder glaubst, wenn der Amtsarzt erst 3h
später Zeit hat, hast "Glück" gehabt? Das Rückrechnen des inzwischen
abgebauten Promillewerts hat aber nichts mit der Ungenauigkeit des
Atemalkoholgehalts zu tun. Das sind in meinen Augen eher "Schätzometer".
Ich hab schon von einigen gehört, daß sie _nicht wenig_ getrunken hatten
und das Gerät trotzdem 0,0 angezeigt hat. Umgekehrt hab ich noch von
_niemand_ gehört, daß er nichts getrunken hat und das Gerät was
angezeigt hat. Ich wär also bei der genauen Bestimmung mittels Blut eher
vorsichtig. Das kann - sofern vom Amtsarzt durchgeführt - in die Hosen
gehen!

Kathi (die zu 99% mit 0,0Promille unterwegs ist)
--
Anglizismen sind out!
Christian Dablander
2003-07-25 13:11:47 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Kontrolle auch nicht gemacht. Oder glaubst, wenn der Amtsarzt erst 3h
später Zeit hat, hast "Glück" gehabt? Das Rückrechnen des inzwischen
Eben darum gings mir ja in meiner ursprgl. Frage ja.
Ich weiß nicht ob das Rückrechnen das Standardprozedere darstellt, aber bei
einer Alkoholisierung knapp über der Legalitätsgrenze, darf man sich denke
ich nicht mehr allzu lange Zeit lassen, um ins KH zu fahren, sind die 0.0
Promille erst einmal erreicht wars das nämlich mit der Rechnerei.
Gibts hiefür einen Richtwert?
Spätestens [30min|1h|2h|5h] nach Anhaltung durch einen Beamten.

cdab
--
Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab.
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Christian Dablander
2003-07-25 13:26:08 UTC
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Die Blutuntersuchung kostet ~ 170 Euro. Das darfst selber blechen.
Das muss man in jedem Fall selber zahlen??!
D.h. ich werde angehalten, habe aus welchen Gründen auch immer (Croissant
mit Konservierungsstoffen, Rumkugel, Airwave-Kaugummi, Mundspray, ..., od.
tatsächlich Restalkohol) die 0.5 Promille lt. Atemmessgerät überschritten,
bin mir aber _sicher_ (?) diese Grenze _nicht_ überschritten zu haben und
mache daher den Bluttest, bei dem dann meine Vermutung bestätigt wird
(Hausnummer, 0.1 Promille).

Muss ich in diesem Fall den Bluttest selbst zahlen?
Den hätte ich ja nie gemacht, wenn ich nicht angehalten worden wäre, und
hätte das Gerät korrekt angezeigt, hätte ich ihn auch nicht machen müssen
und wäre straffrei geblieben.

D.h. ich kann (wenn die Bestrafung der "Alkoholsünde" lediglich eine
Geldstrafe vorsieht) getrost auf den Bluttest verzichten, weil mir das auf
jedenfall noch teurer käme als eine u.U. unbegründete Geldbuße wegen
Überschreitung der gesetzlichen Alkoholgrenze?
D.h. ich müsste trotz bewiesener Fehlfunktion des Gerätes die Untersuchung
zahlen, obwohl ich mir _nichts_ zu Schulden kommen habe lassen?

cdab
--
Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab.
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Wolfgang Decker
2003-07-25 14:19:50 UTC
Permalink
Post by Christian Dablander
Die Blutuntersuchung kostet ~ 170 Euro. Das darfst selber blechen.
Das muss man in jedem Fall selber zahlen??!
Im Normallfall würd ich mal davon ausgehen, ja.
Post by Christian Dablander
tatsächlich Restalkohol)
Tatsächlich Restalkohol ist aber immer noch alkoholisiert.
Post by Christian Dablander
die 0.5 Promille lt. Atemmessgerät überschritten,
bin mir aber _sicher_ (?) diese Grenze _nicht_ überschritten zu haben und
Juristen vor: Besteht ein gesetzliches Recht auf Blutabnahme durch den
Amtsarzt?
Post by Christian Dablander
D.h. ich kann (wenn die Bestrafung der "Alkoholsünde" lediglich eine
Geldstrafe vorsieht) getrost auf den Bluttest verzichten, weil mir das auf
jedenfall noch teurer käme als eine u.U. unbegründete Geldbuße wegen
Überschreitung der gesetzlichen Alkoholgrenze?
Na, ja, die Mindeststrafe bei 0,5 Promille sind 218 Euro.
Mit einer (für dich positiv verlaufenden) selbst bezahlten Blutabnahme
kannst also ein paar Euro sparen.

lg
Wolfgang
--
Software ist wie Sex. Früher hat man eine Diskette reingeschoben und
losgelegt, heutzutage muss man vor dem Loslegen erst stundenlang
installieren (Alexander Bär)
** neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1100s.html **
Florian Burger
2003-07-25 20:56:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Christian Dablander
Die Blutuntersuchung kostet ~ 170 Euro. Das darfst selber blechen.
Das muss man in jedem Fall selber zahlen??!
Ja, immerhin ist das eine private Untersuchung, die _du_ wolltest. Die
Krankenkasse wird es nicht übernehmen mögen, und als Amtshaftung
gegenüber dem Bund bzw Land wird's auch nicht gehen, da den Organen kein
Verschulden trifft.

Die Kosten einer behördlich angeordneten Blutuntersuchung hat hingegen
der Untersuchte lediglich bei einer festgestellten
Alkoholbeeinträchtigung zu zahlen (§ 5a Abs 2 StVO).
Post by Wolfgang Decker
Juristen vor: Besteht ein gesetzliches Recht auf Blutabnahme durch den
Amtsarzt?
Nein. Diese Berechtigung haben nur Organe der Straßenaufsicht, nicht der
Lenker selbst.

Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |
Heribert Slama
2003-07-27 03:17:23 UTC
Permalink
On 25 Jul 2003 20:56:36 GMT, in at.gesellschaft.recht, Florian
[......]
Ja, immerhin ist das eine private Untersuchung, die _du_ wolltest. Die
Krankenkasse wird es nicht übernehmen mögen, und als Amtshaftung
gegenüber dem Bund bzw Land wird's auch nicht gehen, da den Organen kein
Verschulden trifft.
Immerhin ging es um den (angenommenen) Fall, dass die Atemluftwerte
zu hoch waren und der Blutwert den Lenker entlastet. Die "Organe"
haben nicht richtig gemessen, und dadurch die private Untersuchung
ausgelöst...

Grüsse,
-Heribert
--
Heribert Slama
Auslandsoesterreicher
Muttenz, Schweiz
Michael Pronay
2003-07-25 16:44:04 UTC
Permalink
Post by Christian Dablander
D.h. ich werde angehalten, habe aus welchen Gründen auch immer
(Croissant mit Konservierungsstoffen, Rumkugel,
Airwave-Kaugummi, Mundspray, ..., od. tatsächlich Restalkohol)
die 0.5 Promille lt. Atemmessgerät überschritten, bin mir aber
_sicher_ (?) diese Grenze _nicht_ überschritten zu haben [...]
Dann hast Du das Recht, den Test nach 15 Minuten zu wiederholen.

Wenn dann noch immer über 0,25 ‰ Atemluftalkoholgehalt (entspricht
0,5 ‰ Blutalkoholgehalt) angezeigt werden, dann bist Du's ganz
sicher.

Übrigens: Ein Bekannter hat mal einen Nachmittag Destillate
probiert (und gespuckt), fuhr dann mit dem Fahrrad durch die
Fußgängerzone, wurde angehalten, und angesichts seiner deutlichen
Fahne aufs Wachzimmer gebracht. Angesichts der tatsächlichen dann
aufgezeigten 0,0 Promille wurde ihm auch die Strafe fürs Radeln
erlassen.

M.
Florian Prucker
2003-07-26 11:23:30 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die zu 99% mit 0,0Promille unterwegs ist)
tja, der eine % ist das Problem... :)
Ingmar Greil
2003-07-26 11:29:59 UTC
Permalink
Post by Florian Prucker
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die zu 99% mit 0,0Promille unterwegs ist)
tja, der eine % ist das Problem... :)
nicht, solange sie zu 0% mit > 0,05o% unterwegs ist ...

Ingmar
Florian Prucker
2003-07-26 11:53:23 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
nicht, solange sie zu 0% mit > 0,05o% unterwegs ist ...
Ich geh' auch davon aus ja
Post by Ingmar Greil
Ingmar
hand,
flo
Erich (Wir 3) TLAPAK
2003-07-27 01:01:43 UTC
Permalink
Am 26.07.2003 13:29 klopfte *Ingmar Greil* kraeftig in die Tasten und
Post by Ingmar Greil
nicht, solange sie zu 0% mit > 0,05o% unterwegs ist ...
Ich denke 0,049 - odrrr?

Erich
Wolfgang Decker
2003-07-27 09:53:11 UTC
Permalink
Post by Erich (Wir 3) TLAPAK
Ich denke 0,049 - odrrr?
Eigentlich sogar 0,048%.
Der Alkomat misst nur auf zwei Dezimalstellen und wird dann
verdoppelt. 0,24mg/l (=0,048%) stellen somit das Ende der Legalität
dar.

lg
Wolfgang
--
Software ist wie Sex. Früher hat man eine Diskette reingeschoben und
losgelegt, heutzutage muss man vor dem Loslegen erst stundenlang
installieren (Alexander Bär)
** neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1100s.html **
Thomas Koller
2003-07-27 10:52:36 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Erich (Wir 3) TLAPAK
Ich denke 0,049 - odrrr?
Eigentlich sogar 0,048%.
Nein. Auch 0.499 ist noch erlaubt.
Post by Wolfgang Decker
Der Alkomat misst nur auf zwei Dezimalstellen und wird dann
verdoppelt. 0,24mg/l (=0,048%) stellen somit das Ende der Legalität
dar.
Die Art der Messung ist völlig unerheblich. Wenn der Alkomat nicht
einwandfrei messen kann das 0.5g/l Blutalkohol (bzw. 0.25mg/l Atemluft)
oder mehr vorhanden sind, dann war eben die Messung zu ungenau. Der
Toleranzbereich des Messgerätes muss zum Vorteil des Beschuldigten ausgelegt
werden.

Tom
Michael Pronay
2003-07-27 10:57:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Wolfgang Decker
Post by Erich (Wir 3) TLAPAK
Ich denke 0,049 - odrrr?
Eigentlich sogar 0,048%.
Nein. Auch 0.499 ist noch erlaubt.
Post by Wolfgang Decker
Der Alkomat misst nur auf zwei Dezimalstellen und wird dann
verdoppelt. 0,24mg/l (=0,048%) stellen somit das Ende der
Legalität dar.
Die Art der Messung ist völlig unerheblich. Wenn der Alkomat
nicht einwandfrei messen kann das 0.5g/l Blutalkohol (bzw.
0.25mg/l Atemluft) oder mehr vorhanden sind, dann war eben die
Messung zu ungenau. Der Toleranzbereich des Messgerätes muss zum
Vorteil des Beschuldigten ausgelegt werden.
Darum geht's überhaupt nicht. Der Alkomat misst und druckt den
Atemluftalkoholgehalt auf zwei Stellen genau aus. Durch
Verdopplung erhält man den Blutalkoholwert. 0,48 Promille sind
noch legal, 0,5 nimmer, 0,49 gibt's nicht.

M.
Wolfgang Decker
2003-07-27 11:09:04 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Darum geht's überhaupt nicht. Der Alkomat misst und druckt den
Atemluftalkoholgehalt auf zwei Stellen genau aus. Durch
Verdopplung erhält man den Blutalkoholwert. 0,48 Promille sind
noch legal, 0,5 nimmer, 0,49 gibt's nicht.
Genau darum geht's.
Interessant wäre jetzt, wie der Alkomat "rundet".
Er müsste ja eigentlich alles, was nicht wirklich 0,25 bzw. darüber
liegt, abrunden.

lg
Wolfgang
--
Irgendwie ist's blöd. Da sogn's immer: "Sei so, wiast bist".
Dann bist so wiast bist, dann sogn's: "Geh sei ned so".
Alf Poier
** neu: http://www.traumrouten.com/motorrad-bmw-r1100s.html **
Michael Pronay
2003-07-27 12:03:34 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Michael Pronay
Darum geht's überhaupt nicht. Der Alkomat misst und druckt den
Atemluftalkoholgehalt auf zwei Stellen genau aus. Durch
Verdopplung erhält man den Blutalkoholwert. 0,48 Promille sind
noch legal, 0,5 nimmer, 0,49 gibt's nicht.
Genau darum geht's.
Nein. Siehe anderes Posting.
Post by Wolfgang Decker
Interessant wäre jetzt, wie der Alkomat "rundet".
Er müsste ja eigentlich alles, was nicht wirklich 0,25 bzw. darüber
liegt, abrunden.
Die geeichten Alkomaten runden *immer* ab.

M.
Michael Pronay
2003-07-27 12:09:01 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Darum geht's überhaupt nicht.
Doch, wenn im Gesetz steht 0.5 oder mehr, dann darf 0.49 nicht
bestraft werden nur weil (untaugliche?) Messgeräte bei 0.49 g/l
Alkoholgehalt schon 0.5 anzeigen.
Nochmals: Es gibt keine Atemluftalkohol-Messgeräte, die 0,49
anzeigen.
Post by Michael Pronay
Der Alkomat misst und druckt den Atemluftalkoholgehalt auf zwei
Stellen genau aus.
Soweit so gut. Kann sein, ich kenn die technischen
Spezifikationen der Geräte nicht.
Ich aber schon.
Post by Michael Pronay
Durch Verdopplung erhält man den Blutalkoholwert. 0,48
Promille sind noch legal, 0,5 nimmer.
Dann müssen halt die Geräte so eingestellt werden das sie bei
0.49 Promille 0.48 anzeigen. Ich glaub kaum das ein Gerät das
bei 0.49 schon 0.5 anzeigt vom Eichamt abgenommen würde und auf
dieser Grundlage wegen Überschreitung der 0.5 Grenze jemand
bestraft wird.
Herrgott, lass Hirn regnen!
Post by Michael Pronay
0,49 gibt's nicht.
Natürlich gibts sowas, warum sollte der Alkoholgehalt nur
bestimmte Werte annehmen können? Sowas ist physikalischer
Unsinn. Was du eventuell meinst ist, das ein derartiger Wert
nicht mit allen Geräten gemessen werden kann. Aber das ist eine
andere Baustelle.
Mit diesen geräten wird der ATEMLUFT-Alkoholgehalt gemessen, nicht
der BLUT-Alkoholgehalt. Letzterer wird durch Multiplikation mit 2
des ausgedruckten Werts auf dem Messstreifen ermittelt. Der
Atumluftalkoholgehalt wird auf 1/100 Promille genau ermittelt und
das Ergebnis immer abgerundet. Also nur wenn 0,25 tatsächlich
erreicht werden, wird 0,25 ausgedruckt. Wenn 0,25 grad nicht
erreicht werden, wird 0,24 ausgedruckt, was umgerechnet 0,48
Blutalkoholpromille ausmacht. Die sind das Ergebnis der amtlichen
Messung mit geeichten Messegeräten; eine amtliche Messung, die 0,49
ergäbe, gibt es nicht, begreif's endlich.

M.
Thomas Koller
2003-07-27 14:11:17 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Doch, wenn im Gesetz steht 0.5 oder mehr, dann darf 0.49 nicht
bestraft werden nur weil (untaugliche?) Messgeräte bei 0.49 g/l
Alkoholgehalt schon 0.5 anzeigen.
Nochmals: Es gibt keine Atemluftalkohol-Messgeräte, die 0,49
anzeigen.
Das war nicht die Frage. Die Frage war ja ob man mit 0.49 Blutalkoholgehalt
fahren darf. Ob das ein Messgerät messen kann ist dabei egal.
Gestraft werden kann nur wenn der Alkoholgehalt eindeutig nachgewiesen
werden kann, deshalb müssen die Geräte geeicht werden, und dürfen 0.50
nur anzeigen wenn auch mindestens 0.50 vorhanden ist, nicht aber etwa
bei 0.49.
Post by Michael Pronay
Post by Michael Pronay
Der Alkomat misst und druckt den Atemluftalkoholgehalt auf zwei
Stellen genau aus.
Soweit so gut. Kann sein, ich kenn die technischen
Spezifikationen der Geräte nicht.
Ich aber schon.
Schön, den Teil glaub ich dir ja sogar, aber wie gesagt, der ist nicht
relevant.
Post by Michael Pronay
Post by Michael Pronay
Durch Verdopplung erhält man den Blutalkoholwert. 0,48
Promille sind noch legal, 0,5 nimmer.
Dann müssen halt die Geräte so eingestellt werden das sie bei
0.49 Promille 0.48 anzeigen. Ich glaub kaum das ein Gerät das
bei 0.49 schon 0.5 anzeigt vom Eichamt abgenommen würde und auf
dieser Grundlage wegen Überschreitung der 0.5 Grenze jemand
bestraft wird.
Herrgott, lass Hirn regnen!
Bei dir?
Post by Michael Pronay
Post by Michael Pronay
0,49 gibt's nicht.
Natürlich gibts sowas, warum sollte der Alkoholgehalt nur
bestimmte Werte annehmen können? Sowas ist physikalischer
Unsinn. Was du eventuell meinst ist, das ein derartiger Wert
nicht mit allen Geräten gemessen werden kann. Aber das ist eine
andere Baustelle.
Mit diesen geräten wird der ATEMLUFT-Alkoholgehalt gemessen, nicht
der BLUT-Alkoholgehalt. Letzterer wird durch Multiplikation mit 2
des ausgedruckten Werts auf dem Messstreifen ermittelt. Der
Atumluftalkoholgehalt wird auf 1/100 Promille genau ermittelt und
das Ergebnis immer abgerundet. Also nur wenn 0,25 tatsächlich
erreicht werden, wird 0,25 ausgedruckt. Wenn 0,25 grad nicht
erreicht werden, wird 0,24 ausgedruckt, was umgerechnet 0,48
Blutalkoholpromille ausmacht.
Also genau das was ich oben geschrieben habe und das du mit "lass Hirn
regnen" kommentiert hast. Du solltest dich mal entscheiden.
Wenn bei einem tatsächlichem Alkoholgehalt von 0.49 nur 0.48 angezeigt
wird ist das ok. Der Punkt ist, das abgerundet werden _muss_.
Post by Michael Pronay
Die sind das Ergebnis der amtlichen
Messung mit geeichten Messegeräten; eine amtliche Messung, die 0,49
ergäbe, gibt es nicht, begreif's endlich.
Natürlich gibts auch sowas. Nur eben nicht mit den dir bekannten Messgeräten.
Ja, es gibt noch andere Möglichkeiten den Alkoholgehalt zu bestimmen
als mit "deinen" Atemluftmessgeräten.

Tom
Michael Pronay
2003-07-28 06:15:35 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Michael Pronay
Herrgott, lass Hirn regnen!
Bei dir?
Ach ja.

M.
Stefan Prokop
2003-07-28 07:09:12 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Nochmals: Es gibt keine Atemluftalkohol-Messgeräte, die 0,49
anzeigen.
Im Normalfall werden die Werte von 2 Messungen addiert (hat denselben
Effekt wie Mittelwertbildung und Multiplikation mit 2), wenn nun ein
Wert 0,25 und einer 0,24 ist, ist ein Wert von 0.49 Promille schon möglich.

LG
Stefan
Wolfgang Decker
2003-07-28 07:24:18 UTC
Permalink
Post by Stefan Prokop
Im Normalfall werden die Werte von 2 Messungen addiert
Nein.
Der niedrigere der beiden Werte wird für den weiteren Verlauf der
Amtshandlung herangezogen.

lg
Wolfgang
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)

http://www.traumrouten.com
Anton Steiner
2003-07-29 06:23:11 UTC
Permalink
Post by Stefan Prokop
Post by Michael Pronay
Nochmals: Es gibt keine Atemluftalkohol-Messgeräte, die 0,49
anzeigen.
Im Normalfall werden die Werte von 2 Messungen addiert (hat denselben
Effekt wie Mittelwertbildung und Multiplikation mit 2), wenn nun ein
Wert 0,25 und einer 0,24 ist, ist ein Wert von 0.49 Promille schon möglich.
Nein!!
Es wird gar nichts addiert oder multipliziert. Der niedrigere der
beiden Werte wird verwendet. Es wird *ausschließlich* der angezeigte
Wert (mg/l) verwendet. Es wird *nicht umgerechnet* und die Anzeige an
die BVB enthält die angezeigten Werte.

Messungen werden (zumindest in unserem Kommandobereich) erst nach 15
min durchgeführt.

Servus
Anton
--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

IPA-member Linux Registered User # 178376 OE2AZM
***@aon.at ***@oevsv.at
Anton Steiner
2003-07-29 06:10:12 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Post by Thomas Koller
Die Art der Messung ist völlig unerheblich. Wenn der Alkomat
nicht einwandfrei messen kann das 0.5g/l Blutalkohol (bzw.
0.25mg/l Atemluft) oder mehr vorhanden sind, dann war eben die
Messung zu ungenau. Der Toleranzbereich des Messgerätes muss zum
Vorteil des Beschuldigten ausgelegt werden.
Darum geht's überhaupt nicht.
Doch, wenn im Gesetz steht 0.5 oder mehr, dann darf 0.49 nicht bestraft
werden nur weil (untaugliche?) Messgeräte bei 0.49 g/l Alkoholgehalt
schon 0.5 anzeigen.
Die Anzeige an den Geräten (Siemens oder Träger) erfolgt in
zweistellig in mg/l Atemalkoholgehalt. Eine Umrechnung in Promille ist
überhaupt nicht vorgesehen, da sowohl die StVO, als auch das FSG die
Angabe in beiden Maßeinheiten (Blutalkohol bzw. Atemalkoholgehalt
vorsehen)
zb FSG:
...Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) *oder*
der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt.

Die Siemens-Geräte werden halbjährlich überprüft und jährlich
geeicht. Von den Träger-Geräten weiß ich die Überprüfungsintervalle
nicht, sie werden aber ähnlich sein.
Post by Michael Pronay
Der Alkomat misst und druckt den Atemluftalkoholgehalt auf zwei
Stellen genau aus.
Ja und der niedrigere angezeigte Wert wird in der Anzeige verwendet
z.B. 1 Messung 0,24, zweite Messung 0,26 Pffff-Glück gehabt!!
Dann müssen halt die Geräte so eingestellt werden das sie bei 0.49 Promille
0.48 anzeigen. Ich glaub kaum das ein Gerät das bei 0.49 schon 0.5 anzeigt
vom Eichamt abgenommen würde und auf dieser Grundlage wegen Überschreitung
der 0.5 Grenze jemand bestraft wird.
Noch einmal: Die Anzeige erfolgt auf Grund des Atemalkoholgehaltes von
0.25 bzw. 0,4 mg/l
Post by Michael Pronay
0,49 gibt's nicht.
Natürlich gibts sowas, warum sollte der Alkoholgehalt nur bestimmte Werte
annehmen können? Sowas ist physikalischer Unsinn.
Das etwas mißverständlich ausgedrückt. Den Wert kann es natürlich
geben, wenn der Blutalkoholgehalt bestimmt wird. Wenn der
Atemalkoholgehalt in den Promille umgerechnet wird, natürlich
nicht. Dies wird aber ohnehin nur für die Kundschaft gemacht, da die
meisten Leute nur mit Promille etwas anfangen können. In der Anzeige
wird nur der Atemalkoholgehalt angegeben.

Servus
Anton
--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

IPA-member Linux Registered User # 178376 OE2AZM
***@aon.at ***@oevsv.at
Thomas Koller
2003-07-29 08:15:51 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Michael Pronay
Post by Thomas Koller
Die Art der Messung ist völlig unerheblich.
[ ... ]
Post by Anton Steiner
Wenn im Gesetz steht 0.5 oder mehr, dann darf 0.49 nicht bestraft
werden nur weil (untaugliche?) Messgeräte bei 0.49 g/l Alkoholgehalt
schon 0.5 anzeigen.
Die Anzeige an den Geräten (Siemens oder Träger) erfolgt in
zweistellig in mg/l Atemalkoholgehalt. Eine Umrechnung in Promille ist
überhaupt nicht vorgesehen, da sowohl die StVO, als auch das FSG die
Angabe in beiden Maßeinheiten (Blutalkohol bzw. Atemalkoholgehalt
vorsehen)
Volles ACK
Post by Anton Steiner
Die Siemens-Geräte werden halbjährlich überprüft und jährlich
geeicht. Von den Träger-Geräten weiß ich die Überprüfungsintervalle
nicht, sie werden aber ähnlich sein.
Etwas in der Art hab ich auch angenommen.
Post by Anton Steiner
Post by Michael Pronay
Der Alkomat misst und druckt den Atemluftalkoholgehalt auf zwei
Stellen genau aus.
Ja und der niedrigere angezeigte Wert wird in der Anzeige verwendet
z.B. 1 Messung 0,24, zweite Messung 0,26 Pffff-Glück gehabt!!
Dann müssen halt die Geräte so eingestellt werden das sie bei 0.49 Promille
0.48 anzeigen. Ich glaub kaum das ein Gerät das bei 0.49 schon 0.5 anzeigt
vom Eichamt abgenommen würde und auf dieser Grundlage wegen Überschreitung
der 0.5 Grenze jemand bestraft wird.
Noch einmal: Die Anzeige erfolgt auf Grund des Atemalkoholgehaltes von
0.25 bzw. 0,4 mg/l
Ja und? Was ändert das?
Wenn ich 0.49 Blutalkoholgehalt habe, darf so ein Gerät maximal 0.24
Atemluftsgehalt anzeigen. Wenn es da schon 0.25 anzeigen würde hätte es
einen Messfehler (oder wäre falsch geeicht).
Ok, ist nicht ganz korrekt, das gilt nur unter der Vorraussetzung das
die Verdoppelung immer gilt, ist vermutlich nicht 100% so. Da sowohl
Blutalkohol als auch Atemluftalkoholüberschreitung verboten ist, reicht
auch eine "zuverlässige" Messung von 0.25 aus unabhängig vom
Blutalkoholwert. Wenn in Wirklichkeit 0.247 vorhanden ist wäre das aber
nicht "zuverläassig".
Post by Anton Steiner
Natürlich gibts sowas, warum sollte der Alkoholgehalt nur bestimmte Werte
annehmen können? Sowas ist physikalischer Unsinn.
Das etwas mißverständlich ausgedrückt. Den Wert kann es natürlich
geben, wenn der Blutalkoholgehalt bestimmt wird. Wenn der
Atemalkoholgehalt in den Promille umgerechnet wird, natürlich
nicht.
Auch da könnte es sowas geben, lediglich die marktüblichen Geräte zeigen
den Wert auf 2 Stellen an. Das hat aber wohl hauptsächlich praktische
Gründe. Prinzipiell könnte man mit einem entsprechenden Messgerät auch
0.245 messen, wär vermutlich aufwendiger zu bauen. Da ein solcher
Genauigkeitsgewinn aber nichts bringt, bzw. zu teuer ist, muss man halt
allfällige Messfehler zugunsten des "Angeklagten" auslegen.
Post by Anton Steiner
Dies wird aber ohnehin nur für die Kundschaft gemacht, da die
meisten Leute nur mit Promille etwas anfangen können. In der Anzeige
wird nur der Atemalkoholgehalt angegeben.
ACK

Aber auch da gilt: 0.24999 ist erlaubt, ein aufrunden auf 0.25 und
dann bestrafen ist nicht zulässig.

Tom
Thorsten Oesterlein
2003-07-29 08:36:07 UTC
Permalink
Anton Steiner wrote:


Hallo!
Post by Anton Steiner
...Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) *oder*
der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt.
Dazu mal eine Frage am Rande zur Durchführung.

Nachdem der Alkoholgehalt ja in g/l gemessen wird, dürfte es nicht
unerheblich sein zu wissen wieviel Blut der "Kunde" nun in seinem Körper
hat.
Die Menge des Bluts selber zu messer dürfte nicht wirklich praktikabel sein,
weil er Kunde beim Ablassen des Blutes wohl versterben dürfte.

Ich schätze, es wird daher Tabellen geben, aus denen hervorgeht wieviel
Liter Blut eine Person mit x kg Körpergewicht hat. Wahrscheinlich sind die
Tabellen eh schon in den Messcomputern drin und werden in die Berechnung
gleich mit einbezogen.

Wird der "Kunde" nun vor der Messung nach dem Gewicht gefragt? Was, wenn der
Kunde sein Gewicht nicht angeben kann?
Oder wird der "Kunde" gleich auf eine von der Exekutive mitgebrachte
(geeichte?) Waage gestellt?

Wie läuft das?


Danke.

lg,
Thorsten
Wolfgang Decker
2003-07-29 08:46:55 UTC
Permalink
Post by Thorsten Oesterlein
Nachdem der Alkoholgehalt ja in g/l gemessen wird, dürfte es nicht
unerheblich sein zu wissen wieviel Blut der "Kunde" nun in seinem Körper
hat.
Wozu? Das ist bei der Blutabnahme ja unerheblich.
Es wird die Alkoholkonzentration in der Menge Blut gemessen, die
abgenommen wurde. Da sich der Alkohol ja vollständig mit dem Blut
vermischt, sollte das dann im gesamten Körper gleich sein.
Post by Thorsten Oesterlein
Ich schätze, es wird daher Tabellen geben, aus denen hervorgeht wieviel
Liter Blut eine Person mit x kg Körpergewicht hat.
Das ist ja ziemlich unerheblich. Das könntest du maximal dazu
heranziehen, um feststellen zu können, wie viel du trinken kannst.
Einer, der mehr Blut hat, kann mehr trinken.
Post by Thorsten Oesterlein
Wahrscheinlich sind die
Tabellen eh schon in den Messcomputern drin und werden in die Berechnung
gleich mit einbezogen.
Und bei der Alkomatmessung am Straßenrand ist das alles ohnehin
unerheblich. Da wird der Alkoholgehalt der Atemluft gemessen. Da ist
das Gewicht ohnehin nochmal egal.
Post by Thorsten Oesterlein
Wird der "Kunde" nun vor der Messung nach dem Gewicht gefragt?
Nein.
Post by Thorsten Oesterlein
Oder wird der "Kunde" gleich auf eine von der Exekutive mitgebrachte
(geeichte?) Waage gestellt?
Nein.
Post by Thorsten Oesterlein
Wie läuft das?
Du bläst und der Alkomat zeigt die die Alkohol in der
Atemluftkonzentration an.

lg
Wolfgang
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)

http://www.traumrouten.com
Thorsten Oesterlein
2003-07-29 09:18:21 UTC
Permalink
Wolfgang Decker wrote:

Hallo Wolfgang!
Post by Wolfgang Decker
Post by Thorsten Oesterlein
Nachdem der Alkoholgehalt ja in g/l gemessen wird, dürfte es nicht
unerheblich sein zu wissen wieviel Blut der "Kunde" nun in seinem
Körper hat.
Wozu? Das ist bei der Blutabnahme ja unerheblich.
Is klar.

[ snip ]
Post by Wolfgang Decker
Und bei der Alkomatmessung am Straßenrand ist das alles ohnehin
unerheblich. Da wird der Alkoholgehalt der Atemluft gemessen. Da ist
das Gewicht ohnehin nochmal egal.
Um diese Art der Messung gings mir bei meiner Frage eigentlich.

Aber auch hier ist die Antwort eigentlich logisch.

[ snip ]

Danke dir und auch Alois.
Post by Wolfgang Decker
lg
Wolfgang
lg,
Thorsten
Sabbertasche
2003-07-31 08:00:19 UTC
Permalink
Da wäre ich mir nicht so sicher....
Ein herzliches Dankeschön für diese fundierte rechtliche
Information *ggg*

mfg
Sabbertasche

Anton Steiner
2003-07-30 19:24:25 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Ja und der niedrigere angezeigte Wert wird in der Anzeige verwendet
z.B. 1 Messung 0,24, zweite Messung 0,26 Pffff-Glück gehabt!!
Hallo,
Frage am Rande: Wenn die erste Messung 0,24 ergibt --> wozu wird dann
eine zweite durchgeführt!?
Weil es so vorgesehen ist. Der Alkomat (zumindest Siemens) zeigt erst
nach der zweiten Messung den (niedrigeren) Wert an, es werden aber beide
Messungen ausgedruckt.

Servus
Anton
--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

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***@aon.at ***@oevsv.at
Katharina Fuhrmann
2003-07-26 20:55:40 UTC
Permalink
Post by Florian Prucker
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die zu 99% mit 0,0Promille unterwegs ist)
tja, der eine % ist das Problem... :)
Das eine Prozent sind bei mir ein Stamperl vom Pflaumenwein beim
Chinesen (das man gratis bekommt) oder ein Glaserl Sekt-Orange zum
Anstossen, wenn jemand Geburtstag hat. Das sind so ungefähr die einzigen
Ausnahmen, die ich mach. Außer natürlich du rechnest den
"Alkoholspiegel" von nachgärenden Obi-Gspritzt mit. Dann sinds
vermutlich auch nur noch 50%, weil ich das gern trink. :-)

Kathi (die sich da nicht wirklich schuldig fühlt)
--
Anglizismen sind out!
Michael Pronay
2003-07-25 10:36:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Da der Abbau von Alkohol AFAIK unabhängig von der körperlichen
Statur in einem linearen Wert vonstatten geht,
Das stimmt beileibe nicht. Linear stimmt, aber die Geschwindigkeit
ist nicht bei jedem gleich, auch nicht die Aufnahme ins Blut.

M.
Katharina Fuhrmann
2003-07-25 12:17:27 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Das stimmt beileibe nicht. Linear stimmt, aber die Geschwindigkeit
ist nicht bei jedem gleich, auch nicht die Aufnahme ins Blut.
Da hab ich von meinem Pharmakologieprof etwas anderes gehört. Zumindest
was den Abbau betrifft. Sicherlich gibts gewisse Stoffwechselstörungen,
wo das pathologisch verändert sein kann, aber im physiologischen Zustand
ist es so weit gleich, daß die Unterschiede vernachlässigbar sind. Und
ich geh mal davon aus, daß ein Pharmakologe weiß wovon er redet.

Kathi (die ihren Prof ziemlich kompetent einschätzt)
--
Anglizismen sind out!
Michael Pronay
2003-07-25 16:39:18 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Michael Pronay
Das stimmt beileibe nicht. Linear stimmt, aber die
Geschwindigkeit ist nicht bei jedem gleich, auch nicht die
Aufnahme ins Blut.
Da hab ich von meinem Pharmakologieprof etwas anderes gehört.
Zumindest was den Abbau betrifft. Sicherlich gibts gewisse
Stoffwechselstörungen, wo das pathologisch verändert sein kann,
aber im physiologischen Zustand ist es so weit gleich, daß die
Unterschiede vernachlässigbar sind. Und ich geh mal davon aus,
daß ein Pharmakologe weiß wovon er redet.
Mag durchaus sein; dann ist es wohl so, dass die Aufnahme extrem
unterschiedlich verläuft (und überdies vom Gewicht abhängig ist),
sodass man erst recht nicht mit Sicherheit von einer Messung auf
einen früheren Zeitpunkt rückschließen kann, außer man kennt die
übrigen Faktoren.

M.
Helmut Wollmersdorfer
2003-07-25 19:50:23 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Mag durchaus sein; dann ist es wohl so, dass die Aufnahme extrem
unterschiedlich verläuft
Laut Steurers Wein Handbuch:
- Art des Getränkes: gerbstoffreiche Weine langsamer
- Alkoholgehalt: hochprozentiges schneller
- Kohlensäuregehalt: schneller
- Temperatur: warme Getränke (Glühwein) schneller
- Speisenkombination: üppige Mahlzeiten verzögern die Alkoholaufnahme
(zB 0,5 statt 1,0 Promille als Spitzenwert)
- Getränkekombination: Kaffee nachtrinken ca. 20% höher
- psychische Verfassung: angeschlagen schneller
- Medikamente
- autogenes Training: angeblich bis zu 5 Schnapserl 0,0 möglich
Post by Michael Pronay
(und überdies vom Gewicht abhängig ist),
Klar - schon rein mathematisch. Weiters gibt es eine Abhängigkeit vom
Geschlecht.
Post by Michael Pronay
sodass man erst recht nicht mit Sicherheit von einer Messung auf
einen früheren Zeitpunkt rückschließen kann, außer man kennt die
übrigen Faktoren.
Doch. Der Abbau geht ziemlich gleichmäßig vor sich - bei einem Mann mit
70-80kg ca. 0,1-0,15 Promille pro Stunde. Wenn so jemand bei der
Blutabnahme 0,3 hat, dann hat er vor 5 Stunden _zumindest_ 0,8 gehabt.
Ausgenommen der Fall, wo das Maximum dazwischen liegt, weil die Aufnahme
des Alkohols 1,5-2 Stunden dauern kann.

Helmut Wollmersdorfer
--
http://www.wollmersdorfer.at
Name them and shame them http://www.bigbrotherawards.at/
http://www.vibe.at subscribe http://www.vibe.at/kontakt.html#internetz
http://quintessenz.at subscribe http://www.quintessenz.at/q/depesche
Michael Pronay
2003-07-25 20:43:20 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Der Abbau geht ziemlich gleichmäßig vor sich - bei einem Mann
mit 70-80kg ca. 0,1-0,15 Promille pro Stunde. Wenn so jemand bei
der Blutabnahme 0,3 hat, dann hat er vor 5 Stunden _zumindest_
0,8 gehabt. Ausgenommen der Fall, wo das Maximum dazwischen
liegt, weil die Aufnahme des Alkohols 1,5-2 Stunden dauern kann.
Ursprünglich war behauptet, dass der Abbau von Gewicht etc.
unabhängig ist, jetzt stehen aber wieder "70-80 kg" da.

Was stimmt jetzt?

M.
Helmut Wollmersdorfer
2003-07-26 07:18:33 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Ursprünglich war behauptet, dass der Abbau von Gewicht etc.
unabhängig ist, jetzt stehen aber wieder "70-80 kg" da.
Mit Google kommt man auch auf widersprüchliche Aussagen:

http://www.perfectdrinks.de/promille.html
----------------------------------------
Der Körper baut im Schnitt 0,1 Promille pro Stunde ab. Genauer baut er
0,1g Alkohol pro kg Körpergewicht ab. Frauen produzieren weniger zum
Abbau benötigte Dehydrogenase, und das Östrogen bremst den Alkoholabbau
zusätzlich.
----------------------------------------

http://www.madaus.de/cd/article/article.jsp?oid=1443
----------------------------------------
Die Abbaugeschwindigkeit hängt vom Gewicht und Fettanteil des Körpers
ab. Die Abbaurate bei Erwachsenen beträgt 0,09 - 0,13 g pro Kilogramm
Körpergewicht und Stunde; bei Kindern unter sieben Jahren beträgt sie
0,2 - 0,3 g pro Kilogramm Körpergewicht und Stunde.
----------------------------------------

Interessant ist auch der dort angegebene Alkoholgehalt von
Lebensmitteln:
Essig 0,3 Vol.-%
Mischbrot 0,2 - 0,4 Vol.-%
Kefir 0,6 Vol.-%
Sauerkraut 0,2 -0.8 Vol.-%
Apfelsaft 0,5 Vol.-%

Weil wir hier in agr sind, halte ich ein rechtsmedizinisches Dokument
für relevant:
http://www.med.uni-heidelberg.de/rechtmed/hj_blutalkohol.pdf
-----------------------------------------
Danach fällt die BAK-Kurve durch Alkohol-abbau
in der Leber konstant um mindestens 0,1%o, höchstens 0,2%o (biologisch
wahrscheinlich:
0,15 %o) stündlich: ß60-Wert. Daher kann von einer Blutprobe (Zeitpunkt
BE) leicht auf den Vorfalls-zeitpunkt (Vorf) rückgerechnet werden, und
zwar in dubio pro reo: a) bei Fragen der Fahrtüchtigkeit mit 0,1
%o/Std., um die BAK möglichst niedrig zu halten; b) bei Fragen der
Schuldfähigkeit mit 0,2 %o/Std., um eine möglichst hohe BAK zu erreichen
[In diesem Falle wird nach Zink und Rein-hardt
noch ein einmaliger Zuschlag von 0,2%o gemacht, um möglichen
Unregelmäßigkeiten des Kur-venverlaufs
gerecht zu werden.] Eine Rückrechnung unter dem Aspekt der
Fahrtüchtigkeit setzt abge-schlossene
Resorption voraus. Liegt das Trinkende weniger als 2 Std. vor dem
Vorfall, so darf bis zum
sicheren Resorptionsende rückgerechnet werden: Schluß-Sturz-Trunk-Urteil
des BGH 1973 (NJW
246, 1974). Besondere Probleme ergeben sich, wenn Nachtrunk behauptet
wird.
------------------------------------------

Für mich erscheint es plausibel, daß ein 2m Hühne eine größere und
leistungsfähigere Leber hat als ein 1,60 Fliegengewichtler. Allerdings
hilft reines Übergewicht in Form von Fettanteil nicht. Also
gewichtsabhängig, aber um Fettanteil korrigieren.

Helmut Wollmersdorfer
--
http://www.wollmersdorfer.at
Name them and shame them http://www.bigbrotherawards.at/
http://www.vibe.at subscribe http://www.vibe.at/kontakt.html#internetz
http://quintessenz.at subscribe http://www.quintessenz.at/q/depesche
Michael Pronay
2003-07-26 08:48:07 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Ursprünglich war behauptet, dass der Abbau von Gewicht etc.
unabhängig ist, jetzt stehen aber wieder "70-80 kg" da.
Danke für Deine Mühe.

Eine kleine zusätzliche Anekdote. Als damals in AT 0,5 ‰
eingeführt wurden, hat die "auto-revue" einen kleinen
Alkotester-Test gemacht, in der Vinothek Unger & Klein, 1010 Wien.

Etwa 8 oder 10 Leute versammelten sich um 19.30 Uhr, begannen mit
kontrolliertem Trinken: Ein kleines Bier, danach 1/8 l Weißwein,
danach Rotwein, ebenfalls achtelliterweise. Dazu gab's den ganzen
Abend italienische Kleinigkeiten (Prosciutto, Parmesan, Oliven
etc.). Dabei wurden alle damals im Handel befindlichen
transportablen Kleinmessgeräte getestet, eines nach dem anderen.
Am Schluss der Gerätetestreihe stand ein veritables
Atemluftprüfgerät, von zwei Beamten der BPolDion betreut, das
lieferte geeichte Ergebnisse. Jede Runde dauerte etwa 20 bis 30
Minuten, bedingt dadurch, dass alle alle Geräte testenten (und
natürlich jeder pro Runde zweimal blasen musste) und jeder vorm
Testbeginn 15 Minuten warten musste. Beginn des Tests war nach dem
Weißwein.

Am einen Ende der Skala der Testpersonen stand eine
fliegengewichtige Dame, die grade ausgelaugt und ohne Essen vom
Jogging kam; am anderen Ende meine Wenigkeit (obwohl man
angesichts von

<Loading Image...>

eher nicht von Wenigkeit, sondern im Gegenteil von beträchtlicher
Übergewichtigkeit sprechen müsste, ich wieg' jedenfalls deutlich
über 100 kg).

Wenn ich's richtig im Kopf hatte, lag diese Dame nach 1 Bier und 2
Achteln bereits über 0,5 ‰ und daher ausgeschieden. Es ging dann
weiter, bis alle noch verbliebenen Probanden schließlich 5 Achteln
(1 Weiß, 4 Rot) konsumiert hatten. Zu diesem Zeitpunkt waren noch
4 oder 5 im Rennen. Der Zweitniedrigste hatte am Schluss 0,18 ‰,
ich selber 0,14 ‰. (Die Darüberliegenden lagen allerdings schon
bei 0,3 und mehr.) Bis zum dritten roten Achtel war mein Wert bei
0,00; nach dem vierten dann 0,08.

Wobei ich vorausschicken möchte, dass ich bei der Redakteurin
vorher angefragt hatte, ob man nüchtern oder gegessen habend
kommen solle. Die Antwort "Nein, nein, iss ruhig vorher was!"
bewog mich zur Aufnahme von 1 Burenwurst, 1 Döner-Sandwich und 1
Pizzaschnitte auf dem Weg von der U-Bahn zur Vinothek.

Kommentar der Polizisten zu meinen Werten, mit leicht
neidisch-ungläubigem Unterton: "Der hätt Chauffeur wern solln!"

Ich dürfte also mit meiner Alkoholaufnahme extrem langsam, mit dem
Abbau eher flott sein (obwohl letzteres eher mein subjektives
Empfinden ist).

M.
Christian Dablander
2003-07-26 12:47:43 UTC
Permalink
Ach ja: Wir habens mehrmals versucht - und es gelang. Man verträgt eine
Menge mehr - aber wenns kippt... :-(
Weil sich das Öl an die Magenschleimhaut legt und somit eine Aufnahme des
Alkhols extrem verlangsamt. Wie du aber bereits gesagt hast, kann sich das
schlagartig ändern.

cdab
--
Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab.
GnuPG Key: http://status.at/chris.asc - crypted mail preferred
Michael Pronay
2003-07-27 07:25:43 UTC
Permalink
Post by Christian Dablander
Ach ja: Wir habens mehrmals versucht - und es gelang. Man
verträgt eine Menge mehr - aber wenns kippt... :-(
Weil sich das Öl an die Magenschleimhaut legt und somit eine
Aufnahme des Alkhols extrem verlangsamt. Wie du aber bereits
gesagt hast, kann sich das schlagartig ändern.
Die Weisheit (ein kleines Glasl Öl zu trinken) wurde auch den
Bundes-Poldl bei den Staatsvertragsverhandlungen in Moskau
nachgesagt. Nach medidinischen Erkenntnissen dürfte es sich aber
um eine urbane Legende handeln.

M.
Peter Horny
2003-07-26 22:18:29 UTC
Permalink
Da von Speisen und Getränken die Rede ist: Eine weststeirische
Gemeinheit sei hier verraten: Eine anständige Portion Salat mit gutem
steirischen Kernöl zubereitet *VOR* dem zu erwartenden Alkoholgenuss
verspeisen (oder einfach ein gutes Stamperl Kernöl pur) hilft, den
Alkspiegel im Blut sehr langsam steigen zu lassen. Wies aber mit der
Atemluft bei einem Test steht entzieht sich meiner Kenntnis.
Musstest du tatsächlich erst 45 werden und somit die ÖBB-Alterspension
erreichen, um diese Binsenweisheit zu erlangen?
Michael "Der" Papst
2003-07-25 10:03:14 UTC
Permalink
Post by Christian Dablander
Post by Wolfgang Decker
[Veralkter Kaugumi :-)]
Das halte ich wirklich für eine UL.
Mir wurde das Vergnügen einer Alkoholkontrolle bislang nicht zuteil, bei der
nächsten Routinekontrolle werde ich den ausführenden Beamten aber fragen,
ob er wohl so freundlich wäre und eine Alkoholmessung vor/nach Genuss eines
"atemfrisch" Kaugummis durchführt.
Wenn dem so ist, dan sollte das Gerät "RST" anzeigen, weil es sehr
wohl unterscheidet, ob sich Restalkohol im Mund befindet oder ob
dieser aus der Lunge kommt (zumindest steht das in der
Benutzeranleitung). In so einem Fall ist 15 Minuten zu warten und
danach die Messung erneut durchzuführen.
Interessant wäre das sicher mit einem Test von zB. industriel
gefertigten Mehlspeisen, die ja oft Alkohol zur Konservierung
enthalten.

mfg PM
--
§39 KDV , Allgemeine Bestimmungen für Omnibusse
(1) Omnibusse, die ausschließlich auf Rädern laufen, müssen wenigstens zwei
Achsen und vier Räder haben.
Christian Dablander
2003-07-25 10:25:59 UTC
Permalink
Post by Michael "Der" Papst
Wenn dem so ist, dan sollte das Gerät "RST" anzeigen, weil es sehr
wohl unterscheidet, ob sich Restalkohol im Mund befindet oder ob
dieser aus der Lunge kommt (zumindest steht das in der
Benutzeranleitung).
Ich persönlich habe noch nie ein Bier eingeatmet, worin besteht also der
Unterschied?

cdab
--
Wer mit dem Strom schwimmt, schwimmt bergab.
GnuPG Key: http://status.at/chris.asc - crypted mail preferred
Katharina Fuhrmann
2003-07-25 12:21:07 UTC
Permalink
Post by Michael "Der" Papst
Wenn dem so ist, dan sollte das Gerät "RST" anzeigen, weil es sehr
wohl unterscheidet, ob sich Restalkohol im Mund befindet oder ob
dieser aus der Lunge kommt (zumindest steht das in der
Benutzeranleitung). In so einem Fall ist 15 Minuten zu warten und
danach die Messung erneut durchzuführen.
Zeigt es definitiv nicht immer an. Aber du hast AFAIK das Recht auf
_einen_ neuen Versuch nach 15 Minuten. Das mußt du dann eben abwarten.
Einem Bekannten ist das so gegangen, weil er überraschend dringend wohin
mußte und vorher ein Schluckerl Whisky getrunken hat. Nach einer
Viertelstunde ergab es dann nahezu 0,0. Natürlich läßt sich das nicht so
auslegen, daß du alle Viertelstunden bläst, bis es endlich niedrig genug
ist.....

Kathi (die sich vorstellen kann, daß da in vielen Fällen vorher
Schichtwechsel der Polizisten wäre)
--
Anglizismen sind out!
Wolfgang Decker
2003-07-25 12:26:02 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Zeigt es definitiv nicht immer an. Aber du hast AFAIK das Recht auf
_einen_ neuen Versuch nach 15 Minuten.
Hm, von dem Recht hatte der Beamte aber nichts gehört.
Post by Katharina Fuhrmann
Das mußt du dann eben abwarten.
Hätt ich bei dem Grenzwert sicherlich gemacht.
War nicht drin, laut seiner Aussage.

lg
Wolfgang
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)

http://www.traumrouten.com
Michael "Der" Papst
2003-07-28 06:33:12 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Katharina Fuhrmann
Das mußt du dann eben abwarten.
Hätt ich bei dem Grenzwert sicherlich gemacht.
War nicht drin, laut seiner Aussage.
Dann mach eine Einwendung im Strafverfahren, in dem du die Sachlage
erörterst, daß du kurz vorher etwas Gedrunken hast, den Beamten auf
den möglichen Restalkohol im Mund aufmerksam machtest, und dieser
nicht die 15 Minuten Wartefrist gewährte.

mfg PM
--
§39 KDV , Allgemeine Bestimmungen für Omnibusse
(1) Omnibusse, die ausschließlich auf Rädern laufen, müssen wenigstens zwei
Achsen und vier Räder haben.
Peter Czelly
2003-07-25 11:12:43 UTC
Permalink
IMHO weicht 0,25 und 0,28 voneinander mehr als 10 Prozent ab.
Hätte daher keine gültige Messung sein dürfen.

Weiss wer, wie die Alkomaten intern rechnen und runden ?

P.C.
Post by Wolfgang Decker
Nö. Wenn zwei (annähernd) den gleichen Wert ergeben, wird der Dritte auch
nicht anders sein.
Hm, ist 0,25mg/l und 0,28mg/l annähernd gleich?
0,24mg/l wären da vielleicht auch noch drin gewesen..
lg
Wolfgang
--
Wolfgang Decker
2003-07-25 12:21:19 UTC
Permalink
Post by Peter Czelly
IMHO weicht 0,25 und 0,28 voneinander mehr als 10 Prozent ab.
Hätte daher keine gültige Messung sein dürfen.
Ich habe noch http://www.api.or.at/akis/texte/001/004/rechte.htm
gefunden. Da steht ziemlich weit unten:

"Unverwertbar sind die Ergebnisse, wenn sie
· bei einer Atemalkoholkonzentration bis zu 0,5 mg/l um mehr als 0,05
mg/l oder
· bei einer Atemalkoholkonzentration von über 0,5 mg/l um mehr als 10%
auseinanderliegen."

Nachdem sie das nicht tun, ist die Messung offenbar gültig. Ich glaube
auch, dass der Alkomat automatisch eine Fehlermeldung ausspucken
würde. Auch auf dem Beleg steht drauf, dass das eine gültige Messung
ist.

Allerdings steht dort auch, dass

"Innerhalb der letzten 15 Minuten vor Beginn der Atemluftuntersuchung
dürfen keine Getränke, Speisen, Medikamente etc. konsumiert werden; es
darf nicht geraucht, und es dürfen keine Mundsprays verwendet werden."

Meine letzte Konsumation lag allerdings nur etwa 5 Minuten zurück, was
dem Beamten auch mitgeteilt wurde.

Ich werd mal auf den Bescheid warten.

lg
Wolfgang
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Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)

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