Discussion:
Gewaehrleistung privat Fristen
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Kuemel
2023-11-02 13:03:40 UTC
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Hi agr!

Ich bin mir nicht sicher, ob die Gewaehrleistung von Privat 12 oder 6
Monate ist und hab's nicht recherchieren koennen.

Wo ist das gesetzlich geregelt?

lg, Bernhard
Hans Bachner
2023-11-02 14:56:51 UTC
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Hallo Bernhard,
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr!
Ich bin mir nicht sicher, ob die Gewaehrleistung von Privat 12 oder 6
Monate ist und hab's nicht recherchieren koennen.
Wo ist das gesetzlich geregelt?
lg, Bernhard
wo das genau geregelt ist, weiß ich nicht (ianal).

Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass die unbedingte
Gewährleistung 6 Monate dauert. Kann man nachweisen, dass der Schaden
bzw. dessen Ursache schon beim Kauf vorgelegen ist, gelten 2 Jahre.

Hans.
Bernhard Kuemel
2023-11-02 15:15:11 UTC
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Post by Hans Bachner
Ich glaube mich aber erinnern zu können, dass die unbedingte
Gewährleistung 6 Monate dauert. Kann man nachweisen, dass der Schaden
bzw. dessen Ursache schon beim Kauf vorgelegen ist, gelten 2 Jahre.
Nicht vergessen, Verkaeufer ist privat. Kaeufer ist nicht Konsument,
denke ich.
Werner Tann
2023-11-03 09:49:38 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Nicht vergessen, Verkaeufer ist privat. Kaeufer ist nicht Konsument,
denke ich.
Das Gewährleistungsrecht gilt für alle. Der Unterschied ist, dass der
Unternehmer die Gewährleistung nicht auschließen kann, der Private
(explizit!) schon. Das ist aber kein Freibrief für arglistiges
Verschweigen von Mängeln, die der Verkäufer kennen musste.

https://konsument.at/markt-dienstleistung/privatverkauf

Die gesetzl. 2-jährige Gewährleistungsdauer klingt toll, de facto ist
aber nach 6 Monaten der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf
vorgelegen hat, oft schwierig bis unmöglich zu führen und lohnt sich
in der Regel für geringpreisige Käufe nicht (Gutachterkosten etc.).
Gerald Eіscher
2023-11-03 10:47:48 UTC
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Post by Werner Tann
https://konsument.at/markt-dienstleistung/privatverkauf
Aufs Datum geschaut?
Post by Werner Tann
Die gesetzl. 2-jährige Gewährleistungsdauer klingt toll, de facto ist
aber nach 6 Monaten der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf
vorgelegen hat,
Wurde mittlerweile auf 1 Jahr verlängert.
--
Gerald
Helmut Wabnig
2023-11-03 13:38:39 UTC
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Post by Werner Tann
Post by Bernhard Kuemel
Nicht vergessen, Verkaeufer ist privat. Kaeufer ist nicht Konsument,
denke ich.
Das Gewährleistungsrecht gilt für alle. Der Unterschied ist, dass der
Unternehmer die Gewährleistung nicht auschließen kann, der Private
(explizit!) schon. Das ist aber kein Freibrief für arglistiges
Verschweigen von Mängeln, die der Verkäufer kennen musste.
https://konsument.at/markt-dienstleistung/privatverkauf
Die gesetzl. 2-jährige Gewährleistungsdauer klingt toll, de facto ist
aber nach 6 Monaten der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf
vorgelegen hat, oft schwierig bis unmöglich zu führen und lohnt sich
in der Regel für geringpreisige Käufe nicht (Gutachterkosten etc.).
wie muß man das tun, explizit die Gewährleistung ausschließen.
Gibt es einen gerichtlich anerkannten vorgeschriebenen Text?

Es genügt nicht, einen Satz hinzuschreiben:
"Verkauf ohne jegliche Gewährleistung",
obwohl das sprachlich einwandfrei ist, und sachlich 100 prozentig,
aber es ist Deutsch, und kein Juristendeutsch.

Ich frage aus konkretem Anlaß.

w.

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