Herbert Dobsak
2006-09-17 13:53:31 UTC
Folgendes Problem in unserem Bekanntenkreis:
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Kann ich mich dagegen wehren? Prinzipiell habe ich nichts gegen die
Thujen, hätte diese aber selber mit mindestens 40 cm Abstand zum Zaun
gesetzt.
Meine Frage: Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, welche die
Pflanzabstände zwischen zwei Baugründen regelt?
fragt Herbert
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Kann ich mich dagegen wehren? Prinzipiell habe ich nichts gegen die
Thujen, hätte diese aber selber mit mindestens 40 cm Abstand zum Zaun
gesetzt.
Meine Frage: Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, welche die
Pflanzabstände zwischen zwei Baugründen regelt?
fragt Herbert
--
Herbert Dobsak, aus Kaisermuehlen in Wien
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Herbert Dobsak, aus Kaisermuehlen in Wien
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