Discussion:
Pflanzabstand zum Zaun in NÖ
(zu alt für eine Antwort)
Herbert Dobsak
2006-09-17 13:53:31 UTC
Permalink
Folgendes Problem in unserem Bekanntenkreis:

Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.

Kann ich mich dagegen wehren? Prinzipiell habe ich nichts gegen die
Thujen, hätte diese aber selber mit mindestens 40 cm Abstand zum Zaun
gesetzt.

Meine Frage: Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, welche die
Pflanzabstände zwischen zwei Baugründen regelt?
fragt Herbert
--
Herbert Dobsak, aus Kaisermuehlen in Wien
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Wolfgang Decker
2006-09-17 14:02:37 UTC
Permalink
Aus dem Bekanntenkreis oder bei dir? ;-)
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Alles, was auf deine Seite wächst, kannst du abschneiden.
Post by Herbert Dobsak
Kann ich mich dagegen wehren?
Eher nicht.
Post by Herbert Dobsak
Thujen, hätte diese aber selber mit mindestens 40 cm Abstand zum Zaun
gesetzt.
Das spricht für dich, ändert aber nichts daran, dass die auch
irgendwann zum Nachbarn wachsen würden.
Post by Herbert Dobsak
Meine Frage: Gibt es ein Gesetz oder eine Verordnung, welche die
Pflanzabstände zwischen zwei Baugründen regelt?
AFAIK nicht.

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Das Ziel: Dakar. Das Motorrad: XT. http://www.1500-teile-xt500.info
Peter Renner
2006-09-17 15:16:13 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Aus dem Bekanntenkreis oder bei dir? ;-)
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Alles, was auf deine Seite wächst, kannst du abschneiden.
Und dazu gehören auch die Wurzeln! (das kann sehr helfen :-)

P.
Peter Horny
2006-09-17 15:24:29 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Post by Wolfgang Decker
Aus dem Bekanntenkreis oder bei dir? ;-)
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Alles, was auf deine Seite wächst, kannst du abschneiden.
Und dazu gehören auch die Wurzeln! (das kann sehr helfen :-)
Einfach mit einem guten Spaten senkrecht reinstechen, das fällt nach oben
hin auch kaum auf *g*

Peter
Stephan Weinberger
2006-09-17 15:32:24 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Post by Peter Renner
Post by Wolfgang Decker
Alles, was auf deine Seite wächst, kannst du abschneiden.
Und dazu gehören auch die Wurzeln! (das kann sehr helfen :-)
Einfach mit einem guten Spaten senkrecht reinstechen, das fällt nach oben
hin auch kaum auf *g*
... und was können die armen Pflanzen dafür?

Wie wärs, wenn man zuerst einfach mal mit der Nachbarin redet und ihr
vielleicht auch nett anbietet, beim Versetzen der Pflanzen zu helfen?
--
cu mail: ***@student.tugraz.at
Stephan www: http://invisible.priv.at
The choices we make, not the chances we take, determine our destiny.
Wolfgang Decker
2006-09-17 15:35:46 UTC
Permalink
Post by Stephan Weinberger
... und was können die armen Pflanzen dafür?
Thujen sind eher eine Pest und sicher nicht arm ;-)

Wolfgang, unjuristisch.
--
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Stephan Weinberger
2006-09-17 15:43:31 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Thujen sind eher eine Pest und sicher nicht arm ;-)
Eh... schöner, heimischer und "vandalismusresistenter" :-) wären wohl andere
Pflanzen geeigneter; Haselnuss, Eiche, Buche, ... gibts ja auch in
Heckenform.

Aber die wachsen halt nicht so schnell, dass man sich nach der Fahrt vom
Baumarkt schon fast nicht mehr aus'm Auto rauskriegt.
--
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Helmut Wollmersdorfer
2006-09-17 23:04:52 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Post by Peter Renner
Und dazu gehören auch die Wurzeln! (das kann sehr helfen :-)
Einfach mit einem guten Spaten senkrecht reinstechen, das fällt nach oben
hin auch kaum auf *g*
Der Spaten braucht nicht besonders gut sein, denn Thujen haben ganz
feine Wurzeln und sind extreme Flachwurzler. Schaden wird es denen nicht
viel.

Helmut Wollmersdorfer
Peter Horny
2006-09-17 14:14:23 UTC
Permalink
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Du solltest auch bedenken, dass nicht nur die Äste, sondenr auch der Stamm
selbst immer üppiger wird. Möglicherweise würde dadurch der Zaun
beschädigt. Beim Einpflanzen der Jungthujen wird sowas gerne übersehen.

Meine Eltern haben vor 20 Jahren (mit ca. 50 cm Abstand zum Zaun) Thujen
gepflanzt, die haben trotz jährlichen Schnitts inzwischen eine Breite von
ca. 1,5 Meter...
Post by Herbert Dobsak
Kann ich mich dagegen wehren?
Theoretisch:
Regelmäßig gießen wirkt Wunder: http://de.wikipedia.org/wiki/RoundUp

Praktisch:
Mache deine Nachbarin auf das Wachstum aufmerksam, solange die Pflanzen
jung sind, kann man sie noch reltiv leicht umsetzen.

Peter, unjuristisch
Katharina Fuhrmann
2006-09-17 14:41:56 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt, die, wenn sie groß sind sicher stark
auf meine Seite hinüberwachsen.
Du solltest auch bedenken, dass nicht nur die Äste, sondenr auch der Stamm
selbst immer üppiger wird. Möglicherweise würde dadurch der Zaun
beschädigt. Beim Einpflanzen der Jungthujen wird sowas gerne übersehen.
Meine Eltern haben vor 20 Jahren (mit ca. 50 cm Abstand zum Zaun) Thujen
gepflanzt, die haben trotz jährlichen Schnitts inzwischen eine Breite von
ca. 1,5 Meter...
Post by Herbert Dobsak
Kann ich mich dagegen wehren?
Regelmäßig gießen wirkt Wunder: http://de.wikipedia.org/wiki/RoundUp
Rein theoretisch: wenn ich das auf meiner Seite des Zauns gegen Unkraut
verwende und dadurch auch (wertvolle) Pflanzen meines Nachbarn
ruiniere,fällt das unter Sachbeschädigung???

Kathi (die mit sowas eher vorsichtig wäre, aber nicht glaubt, daß eine
Thuje, der regelmäßig eine Seite _komplett_ abgeschnitten wird, lang
überlebt)
Helmut Wollmersdorfer
2006-09-17 23:01:30 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die mit sowas eher vorsichtig wäre, aber nicht glaubt, daß eine
Thuje, der regelmäßig eine Seite _komplett_ abgeschnitten wird, lang
überlebt)
Die hält das ganz locker aus. Ganz im Gegenteil - sie wird durch
häufiges Schneiden dichter.

Helmut Wollmersdorfer
Herbert Dobsak
2006-09-18 10:38:53 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Post by Katharina Fuhrmann
Thuje, der regelmäßig eine Seite _komplett_ abgeschnitten wird, lang
überlebt)
Die hält das ganz locker aus. Ganz im Gegenteil - sie wird durch
häufiges Schneiden dichter.
na prima - die Hecke ist auf der Nordseite und das Wachstum nach Sueden
vorhersehbar. Im konkreten Fall kann man also gar nichts machen und
resignierend eine Heckenschere kaufen - genau das, was die betroffene
Person befuerchtet und nicht wollte.
mfG Herbert
--
Herbert Dobsak, aus Kaisermuehlen in Wien
Eine Website mit "Frames" - passt das in mein "Windows"?
Paul Wiesner
2006-09-18 19:26:41 UTC
Permalink
Post by Herbert Dobsak
na prima - die Hecke ist auf der Nordseite und das Wachstum nach Sueden
vorhersehbar. Im konkreten Fall kann man also gar nichts machen und
resignierend eine Heckenschere kaufen - genau das, was die betroffene
Person befuerchtet und nicht wollte.
Daran hätte aber ein Pflanzabstand von 40cm vom Zaun auf Dauer auch
nichts geändert... Wenn die betroffene Person unter keinen Umständen
Hecken schneiden will, dann kann sie ja eine Holzwand an der
Grundstücksgrenze aufstellen (oder ähnliches).

Paulchen
Paul Wiesner
2006-09-17 21:16:53 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Meine Eltern haben vor 20 Jahren (mit ca. 50 cm Abstand zum Zaun) Thujen
gepflanzt, die haben trotz jährlichen Schnitts inzwischen eine Breite von
ca. 1,5 Meter...
Nicht zu vergessen die HÖHE - ich hab einmal ein knapp 7 m hohes
Exemplar umgeschnitten. Also auch in der Höhe muss man jedes Jahr
zurückschneiden.

Paulchen
Helmut Wollmersdorfer
2006-09-17 22:59:10 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Regelmäßig gießen wirkt Wunder: http://de.wikipedia.org/wiki/RoundUp
Mit Roundup giessen hilft nicht. Steht eh auch in dem Link, den Du
gepostet hast:

http://de.wikipedia.org/wiki/RoundUp
| Roundup wirkt ausschließlich über grüne Pflanzenteile und nicht
| über die Wurzel.

Billiger ist kochendes Salzwasser.

Helmut Wollmersdorfer
Isabella Ghobrial-Willmann
2006-09-18 14:57:24 UTC
Permalink
Post by Helmut Wollmersdorfer
Billiger ist kochendes Salzwasser.
Helmut Wollmersdorfer
und auf Deiner Seite des Zauns kannst ja machen, was Du willst.
Z.B. die Schnecken/Schneckeneier im Winter töten. Besonders
effektiv, wenn es ordentlich Minusgrade hat...

lg
isabella
Peter Horny
2006-09-18 20:05:00 UTC
Permalink
Post by Isabella Ghobrial-Willmann
Post by Helmut Wollmersdorfer
Billiger ist kochendes Salzwasser.
und auf Deiner Seite des Zauns kannst ja machen, was Du willst.
Z.B. die Schnecken/Schneckeneier im Winter töten. Besonders
effektiv, wenn es ordentlich Minusgrade hat...
Na, ihr seid ja ganz schön fies mit euren Ideen *g*

Ich schau schon dauernd, ob der Thread nicht nach
"[de.talk.unmut] RE: Thujen" umgeleitet worden ist.

Aber mir soll es 'Recht' sein, um wieder on-topic zu werden :-)

Peter
Paul Wiesner
2006-09-17 17:56:33 UTC
Permalink
Post by Herbert Dobsak
Kann ich mich dagegen wehren? Prinzipiell habe ich nichts gegen die
Thujen, hätte diese aber selber mit mindestens 40 cm Abstand zum Zaun
gesetzt.
http://www.aktenvermerk.at/ris/abgb/422

| (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden
| Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus
| seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste
| abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht
| vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen.

Siehe auch: Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 - ZivRÄG 2004

Baba,
Paulchen
Ferenc Staedter
2006-09-17 18:04:44 UTC
Permalink
Post by Paul Wiesner
http://www.aktenvermerk.at/ris/abgb/422
| (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden
| Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus
| seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste
| abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht
| vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen.
Da stellt sich nur die Frage, wie man Wurzeln fachgerecht entfernt. Ob
da die Methode Spaten-Stich dazu zählt?

lG Ferenc
--
Stephan Weinberger
2006-09-17 18:09:26 UTC
Permalink
Post by Ferenc Staedter
Post by Paul Wiesner
http://www.aktenvermerk.at/ris/abgb/422
| (1) Jeder Eigentümer kann die in seinen Grund eindringenden
| Wurzeln eines fremden Baumes oder einer anderen fremden Pflanze aus
| seinem Boden entfernen und die über seinem Luftraum hängenden Äste
| abschneiden oder sonst benützen. Dabei hat er aber fachgerecht
| vorzugehen und die Pflanze möglichst zu schonen.
Da stellt sich nur die Frage, wie man Wurzeln fachgerecht entfernt. Ob
da die Methode Spaten-Stich dazu zählt?
Wenn das Ziel der Aktion ist, die Hecke am Weiterwachsen zu hindern oder
ganz absterben zu lassen dann fällt es nur bedingt unter "die Pflanze
möglichst zu schonen".
--
cu mail: ***@student.tugraz.at
Stephan www: http://invisible.priv.at
The choices we make, not the chances we take, determine our destiny.
Paul Wiesner
2006-09-17 21:00:09 UTC
Permalink
Post by Stephan Weinberger
Post by Ferenc Staedter
Da stellt sich nur die Frage, wie man Wurzeln fachgerecht entfernt. Ob
da die Methode Spaten-Stich dazu zählt?
Wenn das Ziel der Aktion ist, die Hecke am Weiterwachsen zu hindern oder
ganz absterben zu lassen dann fällt es nur bedingt unter "die Pflanze
möglichst zu schonen".
Das Ziel ist ja eindeutig die Nachbarshecke am Wachsen auf dem eigenen
Grundstück zu hindern. Und solange man das halbwegs fachmännisch
erledigt (stechen, schneiden, sägen, ...) hat man zumindest vom Gesetz
her nichts zu befürchten.

Paulchen
Herbert Dobsak
2006-09-17 21:53:02 UTC
Permalink
Post by Herbert Dobsak
Die "liebe" Nachbarin hat direkt an ihrem Zaun (ohne Abstand zum Zaun)
eine Reihe Smaragdthujen gesetzt..
hallo NG!

Vielen Dank fuer die zahlreichen Antworten.
Das Ergebnis sehe ich so: man kann "jedes Gewaechs" zB Nussbaum direkt
an die Grundstuecksgrenze setzen, wenn es nicht eine "wesentliche
Abschattung" beim Nachbar verursacht. Das hat mich erstaunt.

mfG Herbert
--
Herbert Dobsak, aus Kaisermuehlen in Wien
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Ingmar Greil
2006-09-20 09:50:38 UTC
Permalink
Post by Herbert Dobsak
Das Ergebnis sehe ich so: man kann "jedes Gewaechs" zB Nussbaum
direkt an die Grundstuecksgrenze setzen, wenn es nicht eine
"wesentliche Abschattung" beim Nachbar verursacht. Das hat mich
erstaunt.
Naja, was ist die Alternative? Dass mir der Nachbar vorschreibt, was
ich wo auf meinem Grund pflanzen darf?

Es hat sich im ABGB da zuletzt eh einiges getan: Wenn Pflanzen "das
Maß des Abs. 2 (§ 364 ABGB, ortsunüblich, Anm.) überschreiten und zu
einer "unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des Grundstücks
führen", hat der Nachbar durchaus eine Handhabe. Hier wird aber ein
strenger Maßstab anzulegen sein.

In NÖ gibt es darüberhinaus noch Mindestabstände für
landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Markus Proske
2006-09-20 11:14:13 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Herbert Dobsak
Das Ergebnis sehe ich so: man kann "jedes Gewaechs" zB Nussbaum
direkt an die Grundstuecksgrenze setzen, wenn es nicht eine
"wesentliche Abschattung" beim Nachbar verursacht. Das hat mich
erstaunt.
Naja, was ist die Alternative? Dass mir der Nachbar vorschreibt, was
ich wo auf meinem Grund pflanzen darf?
Ich sehe hier noch einen anderen wesentlichen Punkt. Angenommen, mein
Nachbar pflanzt mit geringem Abstand zu meinem Maschendrahtzaun Thuja.
Die wachsen logischerweise auch auf meine Seite. Ich habe das Recht,
alles überhängende wegzuschneiden, sogar Wurzeln. Super.
Der entscheidende Punkt ist aber: ich kann den Nachbarn nicht
verpflichten, *seine* Hecke beidseits zu schneiden und da stellt sich
schon die Frage, warum ich regelmäßig Zeit und Arbeit investieren oder
alternativ 1m Grundstück aufgeben muss...
(rein fiktiv, ich habe vernünftige Nachbarn und wir pflanzen beidseits
des Zauns blühendes und essbares)


Betreffend Bäume: Mindestabstände von den Grundstücksgrenzen abhängig
von der Wuchshöhe der betreffenden Bäume/Großsträucher hielte ich
dennoch für sinnvoll - damit würde ein Großteil des Schattens (bei zu
kleinen Gärten) den eigenen Garten betreffen und nicht den des Nachbarn.

lg
Markus
Wolfgang Decker
2006-09-20 11:26:18 UTC
Permalink
Post by Markus Proske
schon die Frage, warum ich regelmäßig Zeit und Arbeit investieren oder
alternativ 1m Grundstück aufgeben muss...
Du kannst auch einen Holzzaun hochziehen.
Dann kommt nix rüber.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Markus Proske
2006-09-20 12:03:30 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Markus Proske
schon die Frage, warum ich regelmäßig Zeit und Arbeit investieren oder
alternativ 1m Grundstück aufgeben muss...
Du kannst auch einen Holzzaun hochziehen.
Dann kommt nix rüber.
Ja, oder eine Mauer. Und ich habe auch gar nicht das Problem.
Bei deinem Vorschlag entstehen bei entsprechender Länge nicht
unerhebliche Kosten.

Allg.: der Nachbar schafft mutwillig eine Situation, die
Zeit/Arbeit/Geld kostet. Ich will ihm ja auch gar nicht das Recht
absprechen, eine (häßliche) Thujahecke zu pflanzen, bin aber der
Meinung, dass er dann auch verpflichtet sein sollte, überhängendes
regelmäßig selbst zu entfernen.

BTW: auf die Straße überhängendes muss man auch entfernen, wenn nicht,
macht es die Gemeinde und schickt eine Rechnung.

lg
Markus
Ingmar Greil
2006-09-20 12:23:10 UTC
Permalink
Post by Markus Proske
Allg.: der Nachbar schafft mutwillig eine Situation, die
Zeit/Arbeit/Geld kostet.
Wieso mutwillig? Er will dort halt eine Hecke haben, Punkt. Und es ist
sein Grund.
Post by Markus Proske
Ich will ihm ja auch gar nicht das Recht
absprechen, eine (häßliche) Thujahecke zu pflanzen, bin aber der
Meinung, dass er dann auch verpflichtet sein sollte, überhängendes
regelmäßig selbst zu entfernen.
Tja, der Gesetzgeber ist aber nicht dieser Meinung. Womit sich die
Frage für eine Rechts-Newsgorup wie agr auch schon wieder erübrigt
haben sollte.
Post by Markus Proske
BTW: auf die Straße überhängendes muss man auch entfernen, wenn nicht,
macht es die Gemeinde und schickt eine Rechnung.
Du meinst § 91 StVO?

| Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume,
| Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit,
| insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die
| Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche
| die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr
| befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B.
| Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen
| oder zu entfernen.

Das hat aber andere Gründe, in der StVO eben, wie immer, "Leichtigkeit
und Flüssigkeit des Verkehrs". Dass irgendwo ein paar Äste überhängen,
oder eine Hecke wo durch den Zaun wächst, ist jdf noch nicht
ausreichend.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Wolfgang Decker
2006-09-20 12:22:24 UTC
Permalink
Post by Markus Proske
Ja, oder eine Mauer. Und ich habe auch gar nicht das Problem.
Bei deinem Vorschlag entstehen bei entsprechender Länge nicht
unerhebliche Kosten.
Tja, so ist das, wenn man Nachbarn hat.
Post by Markus Proske
Allg.: der Nachbar schafft mutwillig eine Situation, die
Zeit/Arbeit/Geld kostet. Ich will ihm ja auch gar nicht das Recht
absprechen, eine (häßliche) Thujahecke zu pflanzen, bin aber der
Meinung, dass er dann auch verpflichtet sein sollte, überhängendes
regelmäßig selbst zu entfernen.
Das macht er dann in deinem Grundstück Samstag vormittag mit der
benzinbetriebenen Heckenschere, während du gerade den Tisch auf der
Terasse für die familiäre Grillfeier deckst.
Oder kommt, während deine Frau grade beim Sonnenbaden ist, um die
runtergefallenen Äpfel aufzusammeln? Danke nein.
Post by Markus Proske
BTW: auf die Straße überhängendes muss man auch entfernen,
Aha, muss man das?
Ich sehe viele grundstücke, wo Bäume Äste haben, die über den Gehsteig
ragen. Da wird nix abgeschnitten, ausser es ist gefährlich wegen
morscher Äste oder so.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
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Ingmar Greil
2006-09-20 11:41:30 UTC
Permalink
Post by Markus Proske
Ich sehe hier noch einen anderen wesentlichen Punkt. Angenommen,
mein Nachbar pflanzt mit geringem Abstand zu meinem
Maschendrahtzaun Thuja.
Ja, darf er. Du natürlich auch.
Post by Markus Proske
Die wachsen logischerweise auch auf meine Seite. Ich habe das Recht,
alles überhängende wegzuschneiden, sogar Wurzeln. Super.
Genau.
Post by Markus Proske
Der entscheidende Punkt ist aber: ich kann den Nachbarn nicht
verpflichten, *seine* Hecke beidseits zu schneiden und da stellt sich
schon die Frage, warum ich regelmäßig Zeit und Arbeit investieren oder
alternativ 1m Grundstück aufgeben muss...
Baust halt eine Mauer, oder einen Holzzaun. Es gibt auch Leute, die
eine gemeinsame Thujenhecke an der Grundstücksgrenze, selbst wenn sie
vom Nachbarn gepfalnzt wurde, als optischen Trenner, und nicht als
Belästtigung verstehen.
Post by Markus Proske
Betreffend Bäume: Mindestabstände von den Grundstücksgrenzen abhängig
von der Wuchshöhe der betreffenden Bäume/Großsträucher hielte ich
dennoch für sinnvoll
Ich nicht. Wie gesagt, in Deinem Garten kannst Du im Prinzip machen,
was Du willst. Nur wenn was rüberwächst, kann der Nachbar was dagegen
tun.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Markus Proske
2006-09-20 12:13:16 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Proske
Der entscheidende Punkt ist aber: ich kann den Nachbarn nicht
verpflichten, *seine* Hecke beidseits zu schneiden und da stellt sich
schon die Frage, warum ich regelmäßig Zeit und Arbeit investieren oder
alternativ 1m Grundstück aufgeben muss...
Baust halt eine Mauer, oder einen Holzzaun. Es gibt auch Leute, die
eine gemeinsame Thujenhecke an der Grundstücksgrenze, selbst wenn sie
vom Nachbarn gepfalnzt wurde, als optischen Trenner, und nicht als
Belästtigung verstehen.
Ja, man kann auch gemeinsam eine blühende Hecke pflanzen und pflegen.
Man kann sich vielleicht auch über Thujen freuen (für mich schwer
vorstellbar). Wir haben hier z.B. einen niederen Maschendrahtzaun. Auf
beiden Seiten pflanzen wir grünes, jeder pflegt seine eigene Seite. Und
wir reden miteinander. Natürlich wird es in vielen Fällen so gehen, aber
was ist bei rücksichtlosen Nachbarn?

Fiktiv gesehen: sagen wir mal, ich bin zufrieden, wie alles ist. Wie
komme ich dazu, entweder regelmäßig eine Hecke schneiden zu müssen oder
eine teure Mauer zu bauen, nur weil der Nachbar eine Hecke ganz an die
Grenze setzt und sich dann auch noch weigern darf, sie beidseits zu
pflegen? Glaubst Du nicht, dass hier eine Ungerechtigkeit liegt?
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Proske
Betreffend Bäume: Mindestabstände von den Grundstücksgrenzen abhängig
von der Wuchshöhe der betreffenden Bäume/Großsträucher hielte ich
dennoch für sinnvoll
Ich nicht. Wie gesagt, in Deinem Garten kannst Du im Prinzip machen,
was Du willst. Nur wenn was rüberwächst, kann der Nachbar was dagegen
tun.
Damit kannst Du aber einen kleinen Garten in Dunkelhaft nehmen und der
Nachbar sieht die Sonne nicht mehr. Ich weiss, die Rechtslage hat sich
gerade geändert und es gibt nun Möglichkeiten mit vorangeschalteter
Mediation, aber dafür auch Risiko und Kosten. Für Neupflanzungen könnte
man das mit einfachen und sinnvollen Mindestabständen ein für alle mal
lösen. 40m Fichten in 150m^2 Reihenhausgärten sind nicht gerade das Wahre...

lg
Markus
Ingmar Greil
2006-09-20 12:27:25 UTC
Permalink
Wie komme ich dazu, entweder regelmäßig eine Hecke schneiden zu
müssen oder eine teure Mauer zu bauen, nur weil der Nachbar eine
Hecke ganz an die Grenze setzt und sich dann auch noch weigern
darf, sie beidseits zu pflegen?
Ausfluß des Eigentumsrechts des Nachbarn.
Glaubst Du nicht, dass hier eine Ungerechtigkeit liegt?
Nein.
Damit kannst Du aber einen kleinen Garten in Dunkelhaft nehmen ...
Wow, das klingt dramatisch.
und der Nachbar sieht die Sonne nicht mehr. Ich weiss, die
Rechtslage hat sich gerade geändert
Naja, vor etwas mehr als 2 Jahren. Aber, wie gesagt, das muss zu einer
ortsunüblichen, "unzumutbaren Beeinträchtigung der Benutzung des
Grundstücks" führen.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Wolfgang Decker
2006-09-20 13:31:14 UTC
Permalink
Post by Markus Proske
Fiktiv gesehen: sagen wir mal, ich bin zufrieden, wie alles ist. Wie
komme ich dazu, entweder regelmäßig eine Hecke schneiden zu müssen oder
eine teure Mauer zu bauen, nur weil der Nachbar eine Hecke ganz an die
Grenze setzt und sich dann auch noch weigern darf, sie beidseits zu
pflegen? Glaubst Du nicht, dass hier eine Ungerechtigkeit liegt?
Ungerecht ist alles.
Mein Nachbar hat ein Haus praktisch unmittelbar an die Grundstücksgrenze
gestellt. Im Südosten. Und der andere wird das wahrscheinlich auch noch
machen, im Westen. Wie's dann bei mir mit der Sonne aussieht, kannst dir
denken. Tja, Pech gehabt.
Post by Markus Proske
Damit kannst Du aber einen kleinen Garten in Dunkelhaft nehmen und der
Nachbar sieht die Sonne nicht mehr.
Wem sagst du das.
Und? Was soll ich jetzt machen?
Warm abtragen?
Post by Markus Proske
lösen. 40m Fichten in 150m^2 Reihenhausgärten sind nicht gerade das Wahre...
Wir waren gerade bei Thujen.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
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