Werner Tann
2023-12-07 12:14:20 UTC
Mein letzter Versuch, diese de facto tote NG wiederzubeleben.
Laut
https://wien.orf.at/stories/3235703/
wurden 2016 dem wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
mehrfach verurteilten Gottfried Küssel Pass und Personalausweis
entzogen, der Verwaltungsgerichtshof segnete diese Entscheidung ab.
Indirekt steht in dem Artikel, dass Küssel 2016 inhaftiert war, 2019
kam er frei. 2023 sucht er um einen Reisepass an ... und kriegt
keinen.
Ob jemand im Gefängnis Pass und Personalausweis braucht, lasse ich mal
dahingestellt. Bei Freigängen könnte ein Personalausweis aber nötig
werden. Und wie ist die Lage nach der Haftentlassung? Es steht nicht
im Artikel, dass er inzwischen einen Perso erhalten hätte. Wie soll
Küssel ein Packl von der Post abholen oder sich im Zug als Pensionist
ausweisen?
Frage also: Darf sich die staatliche Verwaltung weigern, dem sich
nicht in Haft befindlichen Bürger ein Ausweisdokument auszustellen?
Gibt es ein unverbrüchliches Recht auf dieses?
Laut
https://wien.orf.at/stories/3235703/
wurden 2016 dem wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung
mehrfach verurteilten Gottfried Küssel Pass und Personalausweis
entzogen, der Verwaltungsgerichtshof segnete diese Entscheidung ab.
Indirekt steht in dem Artikel, dass Küssel 2016 inhaftiert war, 2019
kam er frei. 2023 sucht er um einen Reisepass an ... und kriegt
keinen.
Ob jemand im Gefängnis Pass und Personalausweis braucht, lasse ich mal
dahingestellt. Bei Freigängen könnte ein Personalausweis aber nötig
werden. Und wie ist die Lage nach der Haftentlassung? Es steht nicht
im Artikel, dass er inzwischen einen Perso erhalten hätte. Wie soll
Küssel ein Packl von der Post abholen oder sich im Zug als Pensionist
ausweisen?
Frage also: Darf sich die staatliche Verwaltung weigern, dem sich
nicht in Haft befindlichen Bürger ein Ausweisdokument auszustellen?
Gibt es ein unverbrüchliches Recht auf dieses?