Peter Renner
2013-02-25 20:51:07 UTC
Shoppingcenter Parkplatz. An den Zufahrten (eine Gehsteigquerung in
einer Seitengasse und eine Sackgasssen-ähnliche Zufahrt von einer
Amplerkreuzung) stehen:
- ein Fahrverbotsschild betreffend LKW > 7,5t
- ein formloses Hinweisschild "hier gilt die StVO"
- keine Schranken, Tor oder ähnliche Zugangsbarrieren
Auf dem Parkplatz findet man
- keine Angaben zum Eigentümer
- keine Schilder betreffen Parkdauer
- kein "nur während des Einkaufs bei einem unserer Pächter" Taferl
- kein Straf/klagsdrohung bei bestimmen Verhaltensweisen
- keine Zuordnungen von Stellpläten zu den ca 6 Geschäften (Pächtern?)
Nun kommt ein eher inoffiziell aussehende Typ zu mir und erklärt mir,
dass dies Privatgrund sei (stimmt, lt. Grund ein Besitzer) man man hier
nicht den ganzen Tag stehen dürfe.
Wäre dies ausreichend um in einem Gerichtsverfahren gegen mich pösen,
tagsüber_oft_Dauerparken zu obsiegen? So ganz ohne veröffentlichte
Information, was sich der Eigentümer für Parkregeln ausgedacht hat.
Kann man schuldhaft einem nicht bekanntgemachte Regeln übertreten?
Gibt es im Zivilrecht (Besitzstörung) Kundmachungsmängel?
P.
einer Seitengasse und eine Sackgasssen-ähnliche Zufahrt von einer
Amplerkreuzung) stehen:
- ein Fahrverbotsschild betreffend LKW > 7,5t
- ein formloses Hinweisschild "hier gilt die StVO"
- keine Schranken, Tor oder ähnliche Zugangsbarrieren
Auf dem Parkplatz findet man
- keine Angaben zum Eigentümer
- keine Schilder betreffen Parkdauer
- kein "nur während des Einkaufs bei einem unserer Pächter" Taferl
- kein Straf/klagsdrohung bei bestimmen Verhaltensweisen
- keine Zuordnungen von Stellpläten zu den ca 6 Geschäften (Pächtern?)
Nun kommt ein eher inoffiziell aussehende Typ zu mir und erklärt mir,
dass dies Privatgrund sei (stimmt, lt. Grund ein Besitzer) man man hier
nicht den ganzen Tag stehen dürfe.
Wäre dies ausreichend um in einem Gerichtsverfahren gegen mich pösen,
tagsüber_oft_Dauerparken zu obsiegen? So ganz ohne veröffentlichte
Information, was sich der Eigentümer für Parkregeln ausgedacht hat.
Kann man schuldhaft einem nicht bekanntgemachte Regeln übertreten?
Gibt es im Zivilrecht (Besitzstörung) Kundmachungsmängel?
P.