Discussion:
Gemeinde riegelt sich vom Durchzugsverkehr (fast) komplett ab
(zu alt für eine Antwort)
Hubert Kotzler
2008-06-12 12:05:09 UTC
Permalink
Hallo zusammen!

Leopoldsdorf bei Wien versucht, den Durchzugsverkehr komplett
auszuschließen mittels allgemeinem Fahrverbot für ein- und mehrspurige KFZ,
ausgenommen Öffis sowie Bauartgeschwindigkeiten < 60 km/h.

Siehe folgende Bilder von unterschiedlichen Stellen:

<Loading Image...>
<Loading Image...>
<Loading Image...>
<Loading Image...>

Mit einem Normal-KFZ scheint der Ort jetzt nicht mehr legal durchfahrbar zu
sein, insbesondere ist Wien-Oberlaa auf der gleichnamigen Straße nicht mehr
legal zu erreichen, sondern nur mehr über massive Umwege.

Dazu sagt §43 (7) StVo:

| (7) Ein allgemeines Fahrverbot darf die Behörde nur erlassen
| (Abs. 1 lit. b Z. 1), wenn dadurch der Verkehr in größeren bestehenden
| Ortsteilen nicht unmöglich wird. Ist ein solches Fahrverbot wegen
| besonderer Umstände, z. B. wegen Straßenbau oder -erhaltungsarbeiten
| unvermeidbar, so hat die Behörde für die Umleitung und Aufrechterhaltung
| der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu sorgen.

Was ist in dem Zusammenhang ein _allgemeines_ Fahrverbot?
Wird der Absatz 7 dadurch gehebelt, dass Tranklermopeds und dergleichem
noch erlaubt sind?

Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?

MfG Hu

xpost agr & avs, fup2 agr
Wolfgang Decker
2008-06-12 12:29:29 UTC
Permalink
Post by Hubert Kotzler
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
Na, ja, wenn mal ein Fahrverbotsschild da ist wirst auch nicht einfach
durchfahren können, sondern wirst mal stehenbleiben um zu lesen, ob das
Fahrverbot auch für dich gilt. Insofern kann ich keinen
Kundmachungsmangel sehen.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2008-06-12 12:57:46 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Na, ja, wenn mal ein Fahrverbotsschild da ist wirst auch nicht einfach
durchfahren können, sondern wirst mal stehenbleiben um zu lesen, ob
das Fahrverbot auch für dich gilt.
In der Tat, ja. Muss ich aber wissen, ob mein Fahrtziel noerdlich
oder suedlich der S1 liegt? Normalerweise sind mir solche Dinge
relativ egal, solange ich nur den Weg weiss, den ich fahren muss...

(Die Kontrollierbarkeit so eines Verbots steht dann noch einmal auf
einem anderen Blatt)

Servus,
Stefan
--
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Studieren in der Suppe der Zeit - Stefan!
(Sloganizer)
Wolfgang Decker
2008-06-12 13:12:41 UTC
Permalink
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Wolfgang Decker
Na, ja, wenn mal ein Fahrverbotsschild da ist wirst auch nicht einfach
durchfahren können, sondern wirst mal stehenbleiben um zu lesen, ob
das Fahrverbot auch für dich gilt.
In der Tat, ja. Muss ich aber wissen, ob mein Fahrtziel noerdlich
oder suedlich der S1 liegt?
Das ist eine interessante Frage.
Bin gespannt, ob das mal ausjudiziert wird.
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
(Die Kontrollierbarkeit so eines Verbots steht dann noch einmal auf
einem anderen Blatt)
Ich halte das Verbot ohnehin für äusserst seltsam.
Würde mich nicht wundern, wenn das bald wieder gekippt wird.

lg
Wolfgang
--
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Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Klaus Klingenbusch
2008-06-12 14:18:38 UTC
Permalink
Siehe dazu auch:
http://www.leopoldsdorf-wien.at/News/Neuigkeiten.html

Die Marktgemeinde Leopoldsdorf teilt mit, dass ab morgen Donnerstag,
den 12.06.2008, mit dem Aufstellen der Verkehrstafeln das
Durchfahrtsverbot durch die Wohngebiete von Leopoldsdorf wirksam
wird.

Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge die keine
Fahrtunterbrechung auf Grund einer Tätigkeit machen. Ausgenommen sind
Linienbusse und Fahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 60 km/
h. Das ungehinderte Zu- und Abfahren zum Einkaufen, Tanken, Besuchen
von Lokalen und Veranstaltungen, Anliefern von Waren, Zu- und
Abtransport von Personen, sowie Zu- und Abfahrten zu Arbeits- und
Wohnstätten sind damit gewährleistet.

Die Marktgemeinde Leopoldsdorf ersucht die Kraftfahrzeuglenker mit dem
Fahrziel Wien die Umfahrung B16 „neu“ ab Kreisverkehr Achau bzw. die
Auffahrt Ma. Lanzendorf zu benutzen und aus Wien kommend am
Kreisverkehr Rothneusiedl auf die S1 auf zu fahren.


Hintergrund der Maßnahme:

Die Erlassung der Fahrverbote durch Leopoldsdorf beruht auf dem
Ergebnis des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens für die
Anschlussstelle Rothneusiedl durch das Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie.

Mit Verordnung BGBl II 175/2005 vom 15. Juni 2005 wurde der
Straßenverlauf der S1, Anschlussstelle „Rothneusiedl“, im Bereich der
Gemeinde Wien bestimmt.

Beilage 2 zu dieser Verordnung BGBI II 175/2005 enthält die
nachstehend angeführten unbedingt erforderlichen Maßnahmen, die zur
Verkehrslenkung auf Grund der Errichtung der Anschlussstelle
Rothneusiedl festgelegt wurden:

1. Sperre der B 16 alt südlich Leopoldsdorf für PKW und LKW
2. Sperre der B 15 alt im Ortsgebiet von Leopoldsdorf für PKW und LKW
3. Maßnahmen zur Leistungsbegrenzung der B 16 Ödenburgerstraße in Wien
4. Errichtung einer Verbindungsspanne Leopoldsdorfer-Straße - Ast.
Rothneusiedl nördlich der S1.

Mit der Umfahrung Leopoldsdorf und dem Zubringer Leopoldsdorf wurde
eine neue übergeordnete Verbindung geschaffen, sodass die B 15 und die
B16 im Ortsgebiet von Leopoldsdorf als Landesstraßen B (früher
Bundesstraßen) aufgelassen wurden und diese beiden Straßenzüge bereits
seit 2006 Gemeindestraßen sind und in der Verwaltung der und Erhaltung
der Gemeinde Leopoldsdorf stehen.

Entsprechend dem Ergebnis des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens
soll durch die oben genannten verkehrslenkenden Maßnahmen eine
Verlagerung des Verkehrs auf das übergeordnete Straßennetz und damit
auf die Umfahrung Leopoldsdorf und die S1 erreicht werden.

Schon im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren durch das
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie war daher
die Verkehrsverlagerung auf die bemautete Strecke der S1 vorgesehen.

Generell muss festgehalten werden, dass Ortsumfahrungen in der Regel
mit einer Vergrößerung der Wegstrecke verbunden ist, da der Ort ja
umfahren wird.

Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Leopoldsdorf wurden schon
mehrere Maßnahmen (LKW Durchfahrtsverbot, Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit) gesetzt, die aber zu keiner maßgebenden
Reduktion des Verkehrs durch Leopoldsdorf führten.

In weiterer Folge wurden, aufbauend auf einer Durchfahrtsuntersuchung
(Fahrzeuge, die keine Fahrtunterbrechung auf Grund einer Tätigkeit
machen), Fahrverbote für den Kraftfahrzeugverkehr erstellt, die ein
Durchfahren durch Leopoldsdorf untersagen. Ein verkehrstechnisches
Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass sich trotz der größeren
Fahrtweiten eine Verbesserung der Verkehrssicherheit ergibt.

Ausgehend von diesem Ergebnis wurden daher von der
Bezirkshauptmannschaft Wien – Umgebung die gegenständlichen
Fahrverbote als Ersatzmaßnahmen zu den noch immer rechtsgültigen
Vorgaben aus dem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren erlassen.
Johann Mayerwieser
2008-06-12 15:26:23 UTC
Permalink
Post by Klaus Klingenbusch
http://www.leopoldsdorf-wien.at/News/Neuigkeiten.html
Vorausgesetzt: Ich kann die Leopoldsdorfer durchaus verstehen, hatten
die ja vor den Umbauten im Zuge der S1 massiv unter Durchgangsverkehr
zu leiden. ABer auch andere Gemeinden haben unter Durchgangsverkehr
massiv zu leiden, wenn sich die jetzt Leopoldsdorf als Vorbild
nehmen....
Post by Klaus Klingenbusch
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge die keine
Fahrtunterbrechung auf Grund einer Tätigkeit machen.
Naja - ein Fahrzeug macht weder Tätigkeit noch Fahrtunterbrechung.
Aber ist das eine Fahrtunterbrechung auf Grund einer Tätigkeit, wenn
ich schaue, welche Farbe das Haus X-straße 4711 hat?
Post by Klaus Klingenbusch
Die Marktgemeinde Leopoldsdorf ersucht die Kraftfahrzeuglenker mit dem
Fahrziel Wien die Umfahrung B16 „neu“ ab Kreisverkehr Achau bzw. die
Auffahrt Ma. Lanzendorf zu benutzen und aus Wien kommend am
Kreisverkehr Rothneusiedl auf die S1 auf zu fahren.
Und wenn ich keine Autobahnvignette habe? Derartige Fahrzeuge müssten
dann auch vom Verbot ausgenommen sein.


Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Wolfgang Decker
2008-06-12 15:39:37 UTC
Permalink
Post by Klaus Klingenbusch
Das Fahrverbot gilt für alle Kraftfahrzeuge die keine
Fahrtunterbrechung auf Grund einer Tätigkeit machen.
Das steht aber so nicht auf den Schildern.
IMHO ein klassischer Overkill.
Post by Klaus Klingenbusch
Die Marktgemeinde Leopoldsdorf ersucht die Kraftfahrzeuglenker mit dem
Fahrziel Wien die Umfahrung B16 „neu“ ab Kreisverkehr Achau bzw. die
Auffahrt Ma. Lanzendorf zu benutzen und aus Wien kommend am
Kreisverkehr Rothneusiedl auf die S1 auf zu fahren.
Und eine Benachteiligung für jene, die keine Autobahnvignette haben.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
Klaus Klingenbusch
2008-06-12 15:59:39 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Und eine Benachteiligung für jene, die keine Autobahnvignette haben.
Seh ich auch so. Kann mir nicht vorstellen, daß jemand der von
Lanzendorf nach Wien will dafür eine Vignette braucht.
Und analog könnte ja Oberlaa den Verkehr auf der Lanzendorferstraße
und der Himbergerstraße ja auch reduzieren - analog
zu obiger Verordnung. Wenn man das weiterspinnt mach ma gleich überall
Schranken ....

Ok. Das schon OT

Persönlich würde ich kein Problem sehen Rotneusiedl / Lanzendorf die
S1 zu benutzen um auf die Umfahrung zu kommen.
NUR ist da eben das Mautproblem. So schätze ich mal, daß die Schilder
eher nur so herumstehen werden. Weil strafen kann mich ja nur wer der
mir nachgefahren ist (oder wenn ich dem sag, daß ich aus Wien
komme :-). Die Strecke ist unmöglich auf die Ganze länge einsehbar,
daher ist eine Kontrolle irgendwo in der MItte wirkungslos.

Und nochwas: Ich glaub kein, daß eine Leopoldsdorfer aus dem nödlichen
Ortsende nach Rothneusiedl fahren wird um in den Süden nach Achau zu
gelangen :-)

Warum das nicht z.B. durch Tempolimits gelöst wurde ist mir
schleierhaft. (Sollte ja auch leiser und unattraktiver sein - und ist
außerdem leicht kontrollierbar. Aber das hätte ja die eigenen Bewohner
auch betroffen :-)

Klaus
Hubert Kotzler
2008-06-12 16:49:22 UTC
Permalink
Post by Klaus Klingenbusch
Post by Wolfgang Decker
Und eine Benachteiligung für jene, die keine Autobahnvignette haben.
Seh ich auch so. Kann mir nicht vorstellen, daß jemand der von
Lanzendorf nach Wien will dafür eine Vignette braucht.
Und analog könnte ja Oberlaa den Verkehr auf der Lanzendorferstraße
und der Himbergerstraße ja auch reduzieren - analog
zu obiger Verordnung. Wenn man das weiterspinnt mach ma gleich überall
Schranken ....
Ok. Das schon OT
Naja, inwieweit das Recht, lokal gültige Verordnungen zu erlassen (die
nebenbei teilweise die Umlandgemeinden treffen), durch allgemeinere Normen
eingeschränkt wird, ist aber hier genau der Punkt.

Nur werde ich sicher nicht um mein Geld dagegen vorgehen, solange es
pragmatische Umgehungsmöglichkeiten gibt und diese nicht mit immensem
Aufwand verfolgt werden (in einem Bezirksblattl standen da einige
Fieberphantasien im Zusammenhang mit Radarkistln, Timestamps und manueller
Auswertung ...).
Post by Klaus Klingenbusch
Persönlich würde ich kein Problem sehen Rotneusiedl / Lanzendorf die
S1 zu benutzen um auf die Umfahrung zu kommen.
Hab ich auch keines, wenns nach Schwechat oder in die SCS geht, allerdings
ist die legale Strecke Oberlaa - Maria Lanzendorf gut doppelt so lang (Weg
als auch Zeit) wie die pragmatische.
Post by Klaus Klingenbusch
NUR ist da eben das Mautproblem. So schätze ich mal, daß die Schilder
eher nur so herumstehen werden. Weil strafen kann mich ja nur wer der
mir nachgefahren ist (oder wenn ich dem sag, daß ich aus Wien
komme :-). Die Strecke ist unmöglich auf die Ganze länge einsehbar,
daher ist eine Kontrolle irgendwo in der MItte wirkungslos.
Und nochwas: Ich glaub kein, daß eine Leopoldsdorfer aus dem nödlichen
Ortsende nach Rothneusiedl fahren wird um in den Süden nach Achau zu
gelangen :-)
Praktisch wird es wohl so sein, dass man mit WU-Kennzeichen unbehelligt
bleibt :-)
Post by Klaus Klingenbusch
Warum das nicht z.B. durch Tempolimits gelöst wurde ist mir
schleierhaft. (Sollte ja auch leiser und unattraktiver sein - und ist
außerdem leicht kontrollierbar. Aber das hätte ja die eigenen Bewohner
auch betroffen :-)
Die Ortsdurchfahrt ist eh schon verschmälert mit eleganten
Waschbetonkästen, ein richtiges Schmuckkästchen, die Achauer Straße.

MfG Hu
Klaus Klingenbusch
2008-06-12 17:11:48 UTC
Permalink
Post by Hubert Kotzler
(in einem Bezirksblattl standen da einige
Fieberphantasien im Zusammenhang mit Radarkistln, Timestamps und manueller
Auswertung ...).
Der ist gut :-)
Die erste Sectioncontrol für Fahrverbote :-))

Aber um ein wenig zur juristischen zur Sache zurückzukommen:
Was ist juristisch ein Fahrziel ?

Ich fahre ja genau bis zum Punkt xxx (un dann von dort weiter). Ich
habe den Punkt sopgar auf dem Navi als Ziel eingegeben damit ich nicht
über eine parallele andere Straße fahre ?
Muß ich "nur" anhalten ?

Mal sehen was die Zeit da bringt. Und ob die Polizisten sich da die
Zeit nehmen, Obwohl wenn ich mich recht erinnere gab es da ein OGH
Urteil wo jemand wegen plötzlichem Betreten der Fahrbahn während einer
Alkomatkontroll in Leopoldsdorf bestraft werden sollte. Das Urteil war
ganz amüsant zu lesen (der Autofahrer mußte übrigends nicht zahlen)

Klaus
Matthias Ruckenbauer
2008-06-13 11:04:56 UTC
Permalink
... Muss ich aber wissen, ob mein Fahrtziel noerdlich oder suedlich
der S1 liegt? Normalerweise sind mir solche Dinge relativ egal,
solange ich nur den Weg weiss, den ich fahren muss...
Ohne jetzt nachzuforschen wäre mir auch kein Grund bekannt, warum ich
als Autofahrer überhaupt die Himmelsrichtung kennen müsste resp. eine
Karte mit mir führen, auf der ich nachsehen kann, ob ich jetzt aus der
Richtung aus der ich komme in Leopoldsdorf die Laimerstr. überqueren muss.
Ich halte dieses Verbot für ausreichend hirnrissig und unverständlich,
daß ich es getrost ignorieren würde.

Gruß

Matthias
--
All personal mail please to
matthias.ruckenbauer(whirlpool)aon.at
I'm sorry for the inconveniences.
Thank you!
Johann Mayerwieser
2008-06-13 11:15:49 UTC
Permalink
Post by Matthias Ruckenbauer
Ohne jetzt nachzuforschen wäre mir auch kein Grund bekannt, warum ich
als Autofahrer überhaupt die Himmelsrichtung kennen müsste resp. eine
Karte mit mir führen, auf der ich nachsehen kann, ob ich jetzt aus der
Richtung aus der ich komme in Leopoldsdorf die Laimerstr. überqueren muss.
Ich halte dieses Verbot für ausreichend hirnrissig und unverständlich,
daß ich es getrost ignorieren würde.
Nachdem der Verlauf von Bundes- und Landesstraßen in diversen Gesetzen
veröffentlicht wird glaube ich, dass da "Unwssenheit schütz nicht vor
Strafe" gilt.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Katharina Fuhrmann
2008-06-13 20:57:24 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Matthias Ruckenbauer
Ohne jetzt nachzuforschen wäre mir auch kein Grund bekannt, warum ich
als Autofahrer überhaupt die Himmelsrichtung kennen müsste resp. eine
Karte mit mir führen, auf der ich nachsehen kann, ob ich jetzt aus der
Richtung aus der ich komme in Leopoldsdorf die Laimerstr. überqueren muss.
Ich halte dieses Verbot für ausreichend hirnrissig und unverständlich,
daß ich es getrost ignorieren würde.
Nachdem der Verlauf von Bundes- und Landesstraßen in diversen Gesetzen
veröffentlicht wird glaube ich, dass da "Unwssenheit schütz nicht vor
Strafe" gilt.
_Gesetzen_?
Verordnungen vielleicht!
Aber ist es wirklich zumutbar, daß ich alle Landesstraßen auswendig
kenne? Und muß ich immer einen Plan mithaben?
Und ich kenn etliche (vorwiegend Frauen, ich gebs zu), die dir auf
Anhieb NICHT die Himmelsrichtung nennen können!

Kathi (die das schon ziemlich fraglich findet!)
Damien Thorne
2008-06-13 21:10:04 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
[...]
_Gesetzen_?
Verordnungen vielleicht!
Aber ist es wirklich zumutbar, daß ich alle Landesstraßen auswendig kenne?
Und muß ich immer einen Plan mithaben?
Und ich kenn etliche (vorwiegend Frauen, ich gebs zu), die dir auf Anhieb
NICHT die Himmelsrichtung nennen können!
Kathi (die das schon ziemlich fraglich findet!)
Ich bin ein Mann und kann dir die Himmelsrichtung auch nicht nennen.

Ortskenntnis vorauszusetzen halte auch ich für sehr bedenklich. Ich kenne
aber keinen Fall, bei dem ein Gericht in eine solche Richtung entschieden
hat.
Hingegen wird beispielsweise im Winter bei schneebedeckter Straße NICHT
erwartet dass man Blaue Zonen, die nur durch Bodenmarkierungen
gekennzeichnet sind, kennt.

dt
Bernhard Kuemel
2008-06-12 14:42:46 UTC
Permalink
Post by Hubert Kotzler
| (7) Ein allgemeines Fahrverbot darf die Behörde nur erlassen
| (Abs. 1 lit. b Z. 1), wenn dadurch der Verkehr in größeren bestehenden
| Ortsteilen nicht unmöglich wird. Ist ein solches Fahrverbot wegen
| besonderer Umstände, z. B. wegen Straßenbau oder -erhaltungsarbeiten
| unvermeidbar, so hat die Behörde für die Umleitung und Aufrechterhaltung
| der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu sorgen.
Was ist in dem Zusammenhang ein _allgemeines_ Fahrverbot?
StVO § 52. a) 1. "FAHRVERBOT (IN BEIDEN RICHTUNGEN)"

Bilder und Erklaerung hier:
http://www.wien.gv.at/verkehr/verkehrszeichen/vorschrift.html
Post by Hubert Kotzler
Wird der Absatz 7 dadurch gehebelt, dass Tranklermopeds und dergleichem
noch erlaubt sind?
Dein Verkehrszeichen ist 6c. "FAHRVERBOT FÜR ALLE KRAFTFAHRZEUGE".
Fahrraeder duerfen dort fahren, somit ist es kein "allgemeines
Fahrverbot". Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?

Bernhard (IANAL)
--
Please encrypt all emails
GPG Key (ID F732FBF3 E4219D48) available on public key servers
and http://bksys.at/bernhard/E4219D48.pgp
Fingerprint E18F BF4D 0EE2 6522 E950 A06A F732 FBF3 E421 9D48
Georg Beran
2008-06-12 21:01:16 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
B-Schein wegen Saufens los sind, oder zu blöd waren, um ihn jemals zu
machen.

Georg
Josef Eschberger
2008-06-12 21:15:20 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
B-Schein wegen Saufens los sind, oder zu blöd waren, um ihn jemals zu
machen.
Auch für das Führen eines Mopeds benötigt man eine entsprechenden Prüfung
(Mopedführerschein). Ohne dieser darf man auch kein zweispuriges
"Tranklermoped" lenken.

J.E.
Johann Mayerwieser
2008-06-12 21:30:46 UTC
Permalink
Post by Josef Eschberger
Auch für das Führen eines Mopeds benötigt man eine entsprechenden Prüfung
(Mopedführerschein). Ohne dieser darf man auch kein zweispuriges
"Tranklermoped" lenken.
Da gibts aber IMHO ein Alterslimit bzw. einen Geburts-Stich-Tag.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Theodor Isporidi
2008-06-12 22:14:07 UTC
Permalink
Hallo !
Post by Josef Eschberger
Post by Georg Beran
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
B-Schein wegen Saufens los sind, oder zu blöd waren, um ihn jemals
zu machen.
Auch für das Führen eines Mopeds benötigt man eine entsprechenden
Prüfung (Mopedführerschein). Ohne dieser darf man auch kein
zweispuriges "Tranklermoped" lenken.
Hmm? Seit wann? Ich dachte mir die sind ab 16 frei.

[Nachschau]

Stimmt, hat sich geändert. Die sind jetzt erst ab 24 frei, von 16 bis
23 braucht man einen Mopedausweis, es sei denn man wurde schon vor dem
1. Juli 1991 16 Jahre alt. Was aber heute natürlich egal ist, denn wer
91 schon 16 Jahre alt war ist heute sowieso bereits weit jenseits der
24.

Bye !

Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8

<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>
Peter Renner
2008-06-13 06:47:42 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
Vermutlich ist eher gemeint alle, die die S1 nicht mal mit Mautpickerl
benützen dürfen.

Ob diese Gruppe vollständige in "nicht mehr als 60km/h Bauartgeschw."
enthalten ist weiß ich nicht.


P.
Herbert Wotzel
2008-06-17 10:04:30 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Vermutlich ist eher gemeint alle, die die S1 nicht mal mit Mautpickerl
benützen dürfen.
Ob diese Gruppe vollständige in "nicht mehr als 60km/h Bauartgeschw."
enthalten ist weiß ich nicht.
Offenkundig nicht - legales Abschleppen eines Autos geht nicht über die
Autobahn; ich bin mir ziemlich sicher, dass die S1 als Autobahn
beschildert ist.
Johann Mayerwieser
2008-06-17 10:13:11 UTC
Permalink
Post by Herbert Wotzel
Post by Peter Renner
Vermutlich ist eher gemeint alle, die die S1 nicht mal mit Mautpickerl
benützen dürfen.
Ob diese Gruppe vollständige in "nicht mehr als 60km/h Bauartgeschw."
enthalten ist weiß ich nicht.
Offenkundig nicht - legales Abschleppen eines Autos geht nicht über die
Autobahn;
ich bin mir ziemlich sicher, dass die S1 als Autobahn
beschildert ist.
^ Stimmt (wundert mich auch, heißt "Schnellstraße" und ist eine
Autobahn).

LIebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
David Seppi
2008-06-17 11:28:54 UTC
Permalink
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Herbert Wotzel
ich bin mir ziemlich sicher, dass die S1 als Autobahn
beschildert ist.
^ Stimmt (wundert mich auch, heißt "Schnellstraße" und ist eine
Autobahn).
Der Begriff "Schnellstraße = Bundesstraße S" existiert in der StVO
nicht. Nach StVO ist jede Schnellstraße (je nach Ausschilderung) eine
Autobahn oder eine Autostraße.
Johann Mayerwieser
2008-06-17 18:47:13 UTC
Permalink
Post by David Seppi
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Herbert Wotzel
ich bin mir ziemlich sicher, dass die S1 als Autobahn
beschildert ist.
^ Stimmt (wundert mich auch, heißt "Schnellstraße" und ist eine
Autobahn).
Der Begriff "Schnellstraße = Bundesstraße S" existiert in der StVO
nicht. Nach StVO ist jede Schnellstraße (je nach Ausschilderung) eine
Autobahn oder eine Autostraße.
Nur - gefühlsmäßig wäre eine Sx eine Autostraße.

LG
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Heinrich Moser
2008-06-17 20:21:13 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by David Seppi
[...]
Post by Johann Mayerwieser
Post by Herbert Wotzel
ich bin mir ziemlich sicher, dass die S1 als Autobahn
beschildert ist.
^ Stimmt (wundert mich auch, heißt "Schnellstraße" und ist eine
Autobahn).
Der Begriff "Schnellstraße = Bundesstraße S" existiert in der StVO
nicht. Nach StVO ist jede Schnellstraße (je nach Ausschilderung) eine
Autobahn oder eine Autostraße.
Nur - gefühlsmäßig wäre eine Sx eine Autostraße.
Das witzige ist ja, dass es "Autobahnen nach BStrG"
(Bundesstraßengesetz) und "Autobahnen nach StVO" gibt, und das eben
nicht das gleiche ist. Die Verkehrsregeln richten sich nach der StVO,
die Bezeichnung jedoch nach dem BStrG. Wenn ich das richtig verstanden
habe, teilen sich die "Bundesstraßen" in drei Gruppen:

1. Autobahn nach StVO und BStrG (A1, A2, ...)
2. Autobahn nach StVO, Schnellstraße nach BStrG (S1, S6, ...)
3. Autostraße nach StVO, Schnellstraße nach BStrG (S5, ...)

Um die Verwirrung komplett zu machen, sind die Straßen, die wir
umgangssprachlich als "Bundesstraßen" bezeichnen (Bx, z.B. B1, B17) in
Wirklichkeit seit 2002 Landesstraßen...

LG,
Heinzi
David Seppi
2008-06-17 21:11:07 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Nur - gefühlsmäßig wäre eine Sx eine Autostraße.
Zumindest im Großraum von Wien (S1, S6 u.dgl.) schaut es umgekehrt aus.
Thomas Koller
2008-06-17 21:58:39 UTC
Permalink
Post by David Seppi
Post by Johann Mayerwieser
Nur - gefühlsmäßig wäre eine Sx eine Autostraße.
Zumindest im Großraum von Wien (S1, S6 u.dgl.) schaut es umgekehrt aus.
Kann man so allgemein imho nicht sagen. Auch im Großraum Wien gibt es
beide Varianten, also Schnellstraßen die Autobahnen sind und Schnellstraßen
die nur Autostraßen sind (afaik ist das bei S2, S5 u.dgl. der Fall für
ersteres hast du ja schon selbst Beispiele gebracht).

Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.

Tom
Katharina Fuhrmann
2008-06-18 06:29:28 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.
IMHO sinds vor allem Unterschiede in der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit, vor allem bei LKWs und LKWs mit Anhänger.

Kathi (die mal annimmt, daß sich eh kein LKW-Gespann an einen 70er auf
der S1 halten würde)
Johann Mayerwieser
2008-06-18 06:54:56 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.
IMHO sinds vor allem Unterschiede in der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit, vor allem bei LKWs und LKWs mit Anhänger.
Kathi (die mal annimmt, daß sich eh kein LKW-Gespann an einen 70er auf
der S1 halten würde)
Wenn sie sich des Nächtens auch nicht an den Sechziger halten, wird
ihnen der Siebziger auch wurscht sein. Da wären Radargeräte im
Zusammenhang mit der Go-Box ein Hammer - das Radargerät könnte gleich
einmal feststellen, ob der Fahrer einen Hänger (Anhänger!) eingebucht
hat und dann gleich entsprechend auf 70 oder 80 messen.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Roland Messerschmidt
2008-06-18 08:40:13 UTC
Permalink
Hallo Hannes!
Post by Johann Mayerwieser
Da wären Radargeräte im
Zusammenhang mit der Go-Box ein Hammer
Wozu so umständlich?
Mit der GoBox gibt es ja bereits die perfekte flächendeckende Section
Control!

Und ja, ich glaube, daß die GoBox auch für PKW kommt.
Und ja, ich glaube, daß sich die Politiker auch so etwas einfallen
lassen. Vielleicht nicht die aktuelle Charge, vielleicht auch nicht
die nächste, aber irgendwann wird es schon einen Anlaß dazu geben.
Aber das geht jetzt in die Politik und ich bin daher schon wieder
still.


Roland
(der auch glaubt, daß das 48 Jahre alte Gesetz der StVO neu
geschrieben und an die heutigen Gegebenheiten angepaßt werden müßte -
aber das ist wohl auch nur ein frommer Wunsch...)
Johann Mayerwieser
2008-06-18 08:51:13 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Roland
(der auch glaubt, daß das 48 Jahre alte Gesetz der StVO neu
geschrieben und an die heutigen Gegebenheiten angepaßt werden müßte -
aber das ist wohl auch nur ein frommer Wunsch...)
Tja - die StVO neu zu schreiben kostet viele Menschenleben. So ein
Gesetz kannst nur langsam und umsichtig ändern. Allein das Abschaffen
des Grünblinkens in Österreich würde wahrscheinlich zu einem Ansteigen
der Auffahrunfälle (und vielleicht auch der Kreuzungsunfälle) führen.
Oder willst du alle Führerscheinbesitzer wieder in die Fahrschule
schicken (was grundsätzlich gar nicht schlecht wäre)?

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Roland Messerschmidt
2008-06-18 09:57:29 UTC
Permalink
Hallo Hannes!
Post by Johann Mayerwieser
Tja - die StVO neu zu schreiben kostet viele Menschenleben.
Wenn du das nicht im übertragenem Sinn meinst, nein, das sehe ich
nicht so.
Post by Johann Mayerwieser
Gesetz kannst nur langsam und umsichtig ändern.
Ein klarer Schnitt ist oft besser, als langsames Weiterpfuschen. Und
ich behaupte ja gar nicht, daß alles schlecht sei. Aber vieles ist
eben veraltet - sind heute Pferdefuhrwerke und Handkarren wirklich
noch ein Thema im Alltagsverkehr? Oder Mindestgeschwindigkeiten bei
Bahnübergängen, noch dazu längengestaffelt? Ich glaube nein. Und im
LKW-Bereich hat sich technisch seit der Einführung der
Geschwindigkeitsbeschränkungen anläßlich der Ölkrise 1972 auch einiges
getan - Stichworte Zweikreisbremsanlagen, ABS, ESP & Co.
Post by Johann Mayerwieser
Allein das
Abschaffen des Grünblinkens in Österreich würde wahrscheinlich zu
einem Ansteigen der Auffahrunfälle (und vielleicht auch der
Kreuzungsunfälle) führen.
Konsequent weiter gedacht hieße das aber, Österreicher, die ins
Ausland fahren, würden sich dort darwinisieren? ;-)
(Ohne jetzt für oder gegen das Grünblinken zu sein!)
Post by Johann Mayerwieser
Oder willst du alle Führerscheinbesitzer
wieder in die Fahrschule schicken (was grundsätzlich gar nicht
schlecht wäre)?
Oh, das würde ich - in welcher Form auch immer - gar nicht schlecht
finden!


Roland
Johann Mayerwieser
2008-06-18 11:12:39 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Hallo Hannes!
Post by Johann Mayerwieser
Tja - die StVO neu zu schreiben kostet viele Menschenleben.
Wenn du das nicht im übertragenem Sinn meinst, nein, das sehe ich
nicht so.
Post by Johann Mayerwieser
Gesetz kannst nur langsam und umsichtig ändern.
Ein klarer Schnitt ist oft besser, als langsames Weiterpfuschen. Und
ich behaupte ja gar nicht, daß alles schlecht sei. Aber vieles ist
eben veraltet - sind heute Pferdefuhrwerke und Handkarren wirklich
noch ein Thema im Alltagsverkehr?
WErden es wieder. Über den Punkt könnte man reden, aber der ist
eigentlich so was von uninteressant, dass man deswegen die StVO nicht
neu schreiben muss, sondern die paar Sätze streichen könnte.
Post by Roland Messerschmidt
Oder Mindestgeschwindigkeiten bei
Bahnübergängen, noch dazu längengestaffelt? Ich glaube nein.
Erstens stehen diese in der Eisenbahnkreuzungsverordnung und zweitens
sind diese heute noch notwendig, da sie mit den Schrankenschließzeiten
in Relation stehen
Post by Roland Messerschmidt
Und im
LKW-Bereich hat sich technisch seit der Einführung der
Geschwindigkeitsbeschränkungen anläßlich der Ölkrise 1972 auch einiges
getan - Stichworte Zweikreisbremsanlagen, ABS, ESP & Co.
Was hat das mit der Ölkrise zu tun? - Gar nichts.

Schon vor der Ölkrise galt:
LKW: Autobahn 80, Bundesstraße 70
LKW mit Hänger: A: 70, B: 60
Autobusse: A: 80, B: 80

geändert hat sich (unter andreem auf Grund des technischen
Fortschrittes), dass LKW mit Hänger jetzt die gleichen vmax. wie ohne
Hänger haben und Busse mit Sicherheitsgurte auf den gefährdeten
Plätzen 100 fahren dürfen.

Die vmax. für LKW halte ich und andere auch heute noch für sinnvoll
wegen der Einschlagsmasse.
Post by Roland Messerschmidt
Post by Johann Mayerwieser
Allein das
Abschaffen des Grünblinkens in Österreich würde wahrscheinlich zu
einem Ansteigen der Auffahrunfälle (und vielleicht auch der
Kreuzungsunfälle) führen.
Konsequent weiter gedacht hieße das aber, Österreicher, die ins
Ausland fahren, würden sich dort darwinisieren? ;-)
(Ohne jetzt für oder gegen das Grünblinken zu sein!)
Naja, für mich kommt das Gelb im Ausland oft überraschend und ich
merke, dass ich -konditioniert auf das Grünblinken - darauf langsamer
reagiere als auf Grünblinken - einfach weil es nicht richtig in der
Automatik liegt.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Katharina Fuhrmann
2008-06-18 08:58:26 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Wenn sie sich des Nächtens auch nicht an den Sechziger halten, wird
ihnen der Siebziger auch wurscht sein. Da wären Radargeräte im
Zusammenhang mit der Go-Box ein Hammer - das Radargerät könnte gleich
einmal feststellen, ob der Fahrer einen Hänger (Anhänger!) eingebucht
hat und dann gleich entsprechend auf 70 oder 80 messen.
Naja, also wenn du genau schaust, steht auf der S1 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung für LKWs auf 80km/h in der Zeit zwischen
20-5h(?). Also dürfens da durchaus 80 fahren. Ist fast überall auf der
Autobahn so....

Kathi (die das auch lächerlich findet, denn die 20km/h werden bei den
modernen LKWs genau nix ändern am Lärm)
Bernd Petrovitsch
2008-06-18 09:06:04 UTC
Permalink
Katharina Fuhrmann wrote:
[....]
Post by Katharina Fuhrmann
Naja, also wenn du genau schaust, steht auf der S1 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung für LKWs auf 80km/h in der Zeit zwischen
20-5h(?). Also dürfens da durchaus 80 fahren. Ist fast überall auf der
Ja, das ist die Zeit des Nachtfahrverbotes.
Post by Katharina Fuhrmann
Autobahn so....
Es ist überall (auf Autobahnen u.ä.) so, wo die zuständige BH das
entsprechend definiert hat.
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die das auch lächerlich findet, denn die 20km/h werden bei den
modernen LKWs genau nix ändern am Lärm)
Oh, ich lese da ein Plädoyer für "auch 80 in der Nacht", wenn die 20km/h
Unterschied wurscht sind.

Und das Nachtfahrverbot gilt ja BTW auch nicht für lärmarme LKW (die
idR "moderner" sind). "Lärmarm" sind jene mit dem weißen "L" im grünen
Kreis.

Bernd
--
"I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving
on typing is not a good reason - if your typing speed is the main
issue when you're coding, you're doing something seriously wrong."
- Linus Torvalds
Katharina Fuhrmann
2008-06-18 09:10:14 UTC
Permalink
Post by Bernd Petrovitsch
Oh, ich lese da ein Plädoyer für "auch 80 in der Nacht", wenn die 20km/h
Unterschied wurscht sind.
Richtig gelesen!
Post by Bernd Petrovitsch
Und das Nachtfahrverbot gilt ja BTW auch nicht für lärmarme LKW (die
idR "moderner" sind). "Lärmarm" sind jene mit dem weißen "L" im grünen
Kreis.
*ggg* Ich weiß das, ich hab den CE-Schein... :-)
Besonders lustig ist es, wenn das L am Hänger angebracht wird. Man
zeige mir bitte einen NICHT lärmarmen Anhänger. :-)

Kathi (die aber zugibt, daß sie sicher schon einiges seit der
Fahrschule vergessen hat)
Bernd Petrovitsch
2008-06-18 11:00:54 UTC
Permalink
[...]
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Bernd Petrovitsch
Und das Nachtfahrverbot gilt ja BTW auch nicht für lärmarme LKW (die
idR "moderner" sind). "Lärmarm" sind jene mit dem weißen "L" im grünen
Kreis.
*ggg* Ich weiß das, ich hab den CE-Schein... :-)
Andere vielleicht nicht
Post by Katharina Fuhrmann
Besonders lustig ist es, wenn das L am Hänger angebracht wird. Man
zeige mir bitte einen NICHT lärmarmen Anhänger. :-)
Ganz unjuristisch: Einer, wo am LKW davor keine "L" angebracht ist.
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die aber zugibt, daß sie sicher schon einiges seit der
Fahrschule vergessen hat)
Wer nicht?
Abgesehen editiert der Gesetzgeber auch an Gesetzen rum. Selbst wenn man
noch alles haarklein bis ins letzte Detail weiß, wird es nach 20 Jahren
trotzdem nicht richtig sein.

Bernd
--
"I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving
on typing is not a good reason - if your typing speed is the main
issue when you're coding, you're doing something seriously wrong."
- Linus Torvalds
Johann Mayerwieser
2008-06-18 11:14:58 UTC
Permalink
On Wed, 18 Jun 2008 10:58:26 +0200, Katharina Fuhrmann
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Johann Mayerwieser
Wenn sie sich des Nächtens auch nicht an den Sechziger halten, wird
ihnen der Siebziger auch wurscht sein. Da wären Radargeräte im
Zusammenhang mit der Go-Box ein Hammer - das Radargerät könnte gleich
einmal feststellen, ob der Fahrer einen Hänger (Anhänger!) eingebucht
hat und dann gleich entsprechend auf 70 oder 80 messen.
Naja, also wenn du genau schaust, steht auf der S1 eine
Geschwindigkeitsbeschränkung für LKWs auf 80km/h in der Zeit zwischen
20-5h(?). Also dürfens da durchaus 80 fahren. Ist fast überall auf der
Autobahn so....
Kathi (die das auch lächerlich findet, denn die 20km/h werden bei den
modernen LKWs genau nix ändern am Lärm)
Ist auf Autobahnen nur dort, wo der Lärm sich ins Nichts ausbreitet,
aber nicht auf allen Autobahnen.

Bei den modernen Autos geht es weniger um die Motorengeräusche als um
die Abrollgeräusche und da sind die LKW auf Grund von Gewicht und
Anzahl Räder klar voran. Das Abrollgeräusch wird potentiell zur
Geschwindigkeit steigen.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Bernd Petrovitsch
2008-06-18 09:02:29 UTC
Permalink
Katharina Fuhrmann wrote:
[...]
Post by Katharina Fuhrmann
IMHO sinds vor allem Unterschiede in der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit, vor allem bei LKWs und LKWs mit Anhänger.
Das ist seit wenigen Jahren Geschichte.
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die mal annimmt, daß sich eh kein LKW-Gespann an einen 70er auf
der S1 halten würde)
So ist es. Die dürfen jetzt legal mit Anhänger 80 fahren.

Bernd
--
"I dislike type abstraction if it has no real reason. And saving
on typing is not a good reason - if your typing speed is the main
issue when you're coding, you're doing something seriously wrong."
- Linus Torvalds
Thomas Koller
2008-06-18 11:02:04 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.
IMHO sinds vor allem Unterschiede in der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit, vor allem bei LKWs und LKWs mit Anhänger.
Das kanns eigentlich nicht sein. Gerade bei LKW gibts ja gar keinen
Unterschied.

Wenn ichs richtig sehe dann betrifft es Spikesreifen (80/100),
schwere Anhänger solange Gesamtgwicht <3.5t (80/100), und
Großviehtransporte (70/80), wo es einen Unterschied in der erlaubten
Höchstgeschwindigkeit gibt.

Wobei mir nicht ganz klar ist, wo dabei die Systematik liegt.

Tom
Bernhard Kuemel
2008-06-18 18:53:40 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.
Es koennte zu Verwechslungen bei der Routenplanung kommen, und dann
steht ev. jemand ohne Autobahnpickerl unerwartet vor einer Autobahn.

lg, Bernhard
--
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and http://bksys.at/bernhard/E4219D48.pgp
Fingerprint E18F BF4D 0EE2 6522 E950 A06A F732 FBF3 E421 9D48
Thomas Koller
2008-06-18 20:24:11 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Post by Thomas Koller
Wobei mir auf die Schnelle jetzt nicht ganz klar ist, was dabei
der grosse Unterschied in der Praxis sein soll. Ob z.b. die S35 eine
Autobahn oder eine Autostraße ist, ist eigentlich relativ wurscht.
Es koennte zu Verwechslungen bei der Routenplanung kommen, und dann
steht ev. jemand ohne Autobahnpickerl unerwartet vor einer Autobahn.
Das würde ja gerade fürs Gegenteil der jetzigen Situation sprechen,
so kann es passieren das jemand unerwartet ohne "Autobahn"pickerl vor
der mautpflichtigen Autostraße steht.

Tom
Klaus Klingenbusch
2008-06-20 07:36:51 UTC
Permalink
Übrigends:
Die verkehrsberuhigung scheint doch auch wirtschaftlich zu wirken:
Merkur hat (zumindest auf der Himbergerstr) neue Hinweisschilder
aufgestellt, daß die Zufahrt zum Merkur Markt weiterhin zulässig ist.
(Ob's stimmt hab ich mangels Plan noch nicht festgestellt - ev müßte
ich ja doch von Wien über S1 fahren und
mich von Süden nähern :-)) )

Klaus

Anton Steiner
2008-06-13 18:27:45 UTC
Permalink
Post by Georg Beran
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
B-Schein wegen Saufens los sind, oder zu blöd waren, um ihn jemals zu
machen.
nein; ja
Zumindest im Land Salzburg wird beim Entzug der Lenkerberechtigung
auch das Lenken von Alkoholiker-Ferraris untersagt. Und die üben eine
geradezu magische Anziehungskraft auf Polizisten aus :-)

Servus
Anton
--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )

IPA-member Linux Registered User # 178376 OE2AZM
***@salzburg-online.at ***@oevsv.at ***@yahoo.de
Katharina Fuhrmann
2008-06-13 21:05:34 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Georg Beran
Post by Bernhard Kuemel
Was sind Tranklermopeds? Mopeds von Trinkern?
Wahrscheinlich die führerscheinfreien "Autos" mit max. 45 km/h und
Mopedtaferl. Werden ja typischerweise von Leuten gefahren, die den
B-Schein wegen Saufens los sind, oder zu blöd waren, um ihn jemals zu
machen.
nein; ja
Zumindest im Land Salzburg wird beim Entzug der Lenkerberechtigung
auch das Lenken von Alkoholiker-Ferraris untersagt. Und die üben eine
geradezu magische Anziehungskraft auf Polizisten aus :-)
Tja, das ist wohl nicht nur in Salzburg so, denn es wird dir die
"Fahrerlaubnis" entzogen, nicht der "Führerschein". Ich hab das mal
lesen "dürfen" und das war ziemlich eindeutig so formuliert, daß das
Lenken von (Kraft-?)Fahrzeugen untersagt wird und da gehören eben auch
Mopeds dazu.
In Wien würde ich allerdings eher eine normale Moppedn nehmen, wenn
ich unbehelligt bleiben will, vorzugsweise einen Roller, da gehst
eindeutig in der Masse unter. Abgesehen davon, daß es bei uns gute
Öffis gibt...

Kathi (die dooferweise auf der Autobahn 117 drauf hatte, nur war da
leider nur 60 erlaubt.... *pfeif* *megapeinlichwar*)
Matthias Feichtinger
2008-06-14 07:42:11 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
nein; ja
Zumindest im Land Salzburg wird beim Entzug der Lenkerberechtigung
auch das Lenken von Alkoholiker-Ferraris untersagt. Und die üben eine
geradezu magische Anziehungskraft auf Polizisten aus :-)
Wieso? :-P))) Die sind ja gar nicht sooo billig! :-))))
Ich hab ja schon genug gelacht über das smarte Jausenholfahrzeug
der PI beim Stephansplatz. Ich fürcht, wenn der den Christbaum
einschaltet, stirbt das Motörchen ab :-) Allerdings, für die
Südosttangente optimal, weil da auch die Chayenne stehn müssen und
ein Tranklerferrari nicht raufdarf! Nicht einmal die Sherrifs mit
Fahrradl. Aber Motorräder braechtens, aber das wär gemein ... :-)
--
Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .-
.-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- ..
...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.
Heinrich Moser
2008-06-16 15:48:06 UTC
Permalink
Content-Type: text/plain; charset=iso-8859-15
Content-Transfer-Encoding: 8bit
User-Agent: slrn/0.9.8.1pl1 (Debian)
Dein News-Client lügt; deine Postings sind, soweit ich das erkennen
kann, mit utf-8 codiert.

LG,
Heinzi

PS: Sorry an alle für das Off-Topic Posting, aber Matthias'
Mailadresse funktioniert nicht (host mx1.hotmail.com[65.54.244.136]
said: 550 Requested action not taken: mailbox unavailable).
Stephan Weinberger
2008-06-12 22:40:46 UTC
Permalink
Post by Hubert Kotzler
Hallo zusammen!
Leopoldsdorf bei Wien versucht, den Durchzugsverkehr komplett
auszuschließen mittels allgemeinem Fahrverbot für ein- und mehrspurige
KFZ, ausgenommen Öffis sowie Bauartgeschwindigkeiten < 60 km/h.
<http://farm4.static.flickr.com/3146/2572865564_a86ee36d2e_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3001/2572866316_c79d524458_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3281/2572041693_d20e5d3b1c_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg>
Lustig stell ich mir vor allem vor, wie die genannten Routen/Fahrziele
überprüft werden sollen. Dass da wirklich ein Streifenwagen bis zur
S1/Schützenweg/Laimerstraße nachzuckelt und sobald man diese überquert
kassiert wird halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich...
Post by Hubert Kotzler
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
angepasste Geschwindigkeit, im Zweifel anhalten...
--
Die logische Folge von Frage und Antwort wird auf den Kopf gestellt.
Post by Hubert Kotzler
Was ist an TOFU-Postings so ärgerlich?
TOFU-Postings verfassen.
Was ist eine der schlechtesten Angewohnheiten im Usenet?
Johann Mayerwieser
2008-06-13 05:57:40 UTC
Permalink
Post by Stephan Weinberger
Post by Hubert Kotzler
<http://farm4.static.flickr.com/3146/2572865564_a86ee36d2e_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3001/2572866316_c79d524458_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3281/2572041693_d20e5d3b1c_o.jpg>
<http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg>
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
angepasste Geschwindigkeit, im Zweifel anhalten...
Ich halte diese Zusatztafeln für grenzwertig. Da darf nicht unbegrenzt
viel draufstehen.
Ich erinnere mich an die Sache mit der Tuchlaufen (das war zu Zeiten,
als zumindest diese (wenn nicht auch der Graben) noch nicht
Fußgängerzone waren, also Siebziger), da war eine Fahrverbotstafel mit
einer Zusatztafel mit viel Text, wo der Verwaltungsgerichtshof diese
Tafel dann gekippt hat, weil die Erfassung dieses Textes nicht ...(in
ausreichender Zeit?)... möglich war.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Peter Renner
2008-06-13 06:58:45 UTC
Permalink
Post by Stephan Weinberger
Lustig stell ich mir vor allem vor, wie die genannten Routen/Fahrziele
überprüft werden sollen. Dass da wirklich ein Streifenwagen bis zur
S1/Schützenweg/Laimerstraße nachzuckelt und sobald man diese überquert
kassiert wird halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich...
Aber geh!
Ein Polizist am Ortseingang, einer am Ausgang plus zwei WalkieTalkies
und zwei "Amtsuhren", fertig:

Solltest du auf deiner unter 60 Sekunden dauernden Durchfahrt
tatsächlich wegen "mein Fahrziel lag dazwischen" angehalten haben,
und danach eine "neue Fahrt begonnen" haben wirst du das irgendwie
einem UVS Richter glaubhaft machen müssen, sonst wird er - wie die
Polizisten und vermutlich der Rest der Welt - annehmen, daß du mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verordnungswidrig
durchgefahren bist.

Ein paar mal erfolgreich abkassiert und es wird sich herumsprechen.
Post by Stephan Weinberger
Post by Hubert Kotzler
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
Nicht nur das, sie ist nicht mal im Stand verständlich:
Es ist mir nicht zumutbar zu wissen was die L2008 für eine Strasse ist!
http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg

Ich nehm jetzt mal an dass die nicht so beschriftet ist, sondern
"Wienergasse" o.ä. auf etwaigen Straßenschildern steht.
Einem nicht Ortskundigen ist es unmöglich mit vertretbarem Aufwand
festzustellen ob sein Vorhaben mit Strafe bedroht ist oder nicht.

lg
P.
Hubert Kotzler
2008-06-13 08:06:52 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Post by Stephan Weinberger
Lustig stell ich mir vor allem vor, wie die genannten Routen/Fahrziele
überprüft werden sollen. Dass da wirklich ein Streifenwagen bis zur
S1/Schützenweg/Laimerstraße nachzuckelt und sobald man diese überquert
kassiert wird halte ich dann doch für eher unwahrscheinlich...
Aber geh!
Ein Polizist am Ortseingang, einer am Ausgang plus zwei WalkieTalkies
Solltest du auf deiner unter 60 Sekunden dauernden Durchfahrt
tatsächlich wegen "mein Fahrziel lag dazwischen" angehalten haben,
und danach eine "neue Fahrt begonnen" haben wirst du das irgendwie
einem UVS Richter glaubhaft machen müssen, sonst wird er - wie die
Polizisten und vermutlich der Rest der Welt - annehmen, daß du mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verordnungswidrig
durchgefahren bist.
Ein paar mal erfolgreich abkassiert und es wird sich herumsprechen.
Die Nord-Süd-Ortsdurchfahrt ist ziemlich lang, Ampeln dazwischen, da ist
die zweifelsfreie Beweisführung etwas aufwändiger, insbesondere kann man ja
aus/nach "Wien südlich der S1" (vulgo Wien-Stierofen) kommen/wollen.
Post by Peter Renner
Post by Stephan Weinberger
Post by Hubert Kotzler
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
Es ist mir nicht zumutbar zu wissen was die L2008 für eine Strasse ist!
http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg
Ich nehm jetzt mal an dass die nicht so beschriftet ist, sondern
"Wienergasse" o.ä. auf etwaigen Straßenschildern steht.
Einem nicht Ortskundigen ist es unmöglich mit vertretbarem Aufwand
festzustellen ob sein Vorhaben mit Strafe bedroht ist oder nicht.
Ist auch ein guter Punkt.

Aber z. B. auf

http://farm4.static.flickr.com/3001/2572866316_c79d524458_o.jpg

kommts noch dicker, denn laut dieser Tafel darf die Straße (Achauerstraße)
nur befahren werden, um an die genannten Ziele zu kommen (oder eben vorher
am Ziel zu sein). Ein Verlassen der Straße in andere Gebiete des Ortes ist
schon ein Delikt, das auch Anrainer trifft.

Ich rätsele immer noch, warum an den Ortseinfahrten die Zusatztafeln nicht
einheitlich und kompakter mit "ausgenommen Anrainerverkehr,
Ziel-/Quellverkehr Wien Stierofen, Linienbusse sowie Fahrzeuge mit einer
Bauartgeschwindigkeit unter 60 km/h" beschriftet sind, denn damit wäre
erreicht, was in der Gemeindemitteilung als beabsichtigt dargestellt wird -
Legalität und Konrollierbarkeit außen vor.

MfG Hu
Klaus Klingenbusch
2008-06-13 09:06:58 UTC
Permalink
Stehen die Tafeln eigentlich nur auf der ehemaligen B16 / B15 oder bei
jeder kleinen Gasse ?

Oder anders gefragt:
Wäre es denkbar dem Fahrverbot mitten durch Wohngebiete ("Wien-
Stierhofen") auszuweichen
bzw. dies bei einer Kontrolle zu behaupten ?

Klaus
Hubert Kotzler
2008-06-13 10:14:19 UTC
Permalink
Post by Klaus Klingenbusch
Stehen die Tafeln eigentlich nur auf der ehemaligen B16 / B15 oder bei
jeder kleinen Gasse ?
An jeder Ortseinmündung, ist aber eine überschaubare Anzahl.
Post by Klaus Klingenbusch
Wäre es denkbar dem Fahrverbot mitten durch Wohngebiete
Ja, es gibt im eigentlichen, westlich gelegenen Ortskern (B15 und B16 waren
Randumfahrungen, an denen mit Wohnhäusern zu siedeln noch nie eine gute
Idee war) gelegene Geschäfte, die man angesteuert haben kann, diese Straßen
sind aber ohnehin mit den in Wohngebieten üblichen Fahrverboten ausgenommen
Anrainerverkehr bestückt.
Post by Klaus Klingenbusch
("Wien-Stierhofen") auszuweichen
bzw. dies bei einer Kontrolle zu behaupten ?
Wien Stierofen ist da völlig unbedeutend und selbst auch
durchfahrtsgesichert, das ist nur eine Ansammlung von Wohnhäusern auf
Wiener Gemeindegebiet, das nur räumlich an Leopoldsdorf hängt - eigentlich
fast unmöglich, dort ein plausibles Fahrziel anzugeben, wenn ich es mir
recht überlege.

Da Leopoldsdorf jetzt nach Osten wächst (um einen ehemaligen Ziegelteich
wurden massenweise Wohnschachteln errichtet, vis a vis gibts neuerdings
einen Merkur), ist es schon zu verstehen, dass man da jetzt keinen
Durchzugsverkehr mehr haben will, aber eine mautpflichtige Schnellstraße
ist keine gleichwertige Umfahrung, die wäre erst gegeben, wenn die neue B16
eine direkte Verbindung mit der Leopoldsdorfer Straße kriegte, die ist aber
nicht in Sicht, weil das Wien bauen müsste, das da so ganz nebenbei zu
einer Verkehrsberuhigung in Oberlaa gekommen ist, ohne selber auch nur
irgenein Taferl aufstellen zu müssen.

MfG Hu
Johann Mayerwieser
2008-06-13 10:35:21 UTC
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Post by Hubert Kotzler
Post by Klaus Klingenbusch
("Wien-Stierhofen") auszuweichen
bzw. dies bei einer Kontrolle zu behaupten ?
Wien Stierofen ist da völlig unbedeutend und selbst auch
durchfahrtsgesichert, das ist nur eine Ansammlung von Wohnhäusern auf
Wiener Gemeindegebiet, das nur räumlich an Leopoldsdorf hängt - eigentlich
fast unmöglich, dort ein plausibles Fahrziel anzugeben, wenn ich es mir
recht überlege.
Ist IMHO unerheblich. Ich will nach Wien-Stierofen, weil mir der Name
so seltsam vorkommt und ich mir das einmal anschauen will - oder ich
dort gerne einmal nasenbohrte. Solange nicht Lieferverkehr oder
ähnliches verlangt wird, brauche ich kein plausibles Fahrtziel
angeben.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Matthias Ruckenbauer
2008-06-13 10:58:16 UTC
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Post by Johann Mayerwieser
Ist IMHO unerheblich. Ich will nach Wien-Stierofen, weil mir der Name
so seltsam vorkommt und ich mir das einmal anschauen will - oder ich
dort gerne einmal nasenbohrte. Solange nicht Lieferverkehr oder
ähnliches verlangt wird, brauche ich kein plausibles Fahrtziel
angeben.
Ich würde doch eigentlich hoffen, daß ich in Österreich als
unbescholtener Staatsbürger der Polize ohnehin keine Rechenschaft über
mein woher und wohin schuldig bin und auch nicht über meine Beweggründe
mich irgendwohin zu begeben.
Die Richtigen Antoworten auf "Woher?", "Wohin?" und "Warum?" lauten also:
* Von da!
* Dort hin!
* Deshalb!

Gruß

Matthias
--
All personal mail please to
matthias.ruckenbauer(whirlpool)aon.at
I'm sorry for the inconveniences.
Thank you!
Roland Messerschmidt
2008-06-13 08:57:45 UTC
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Hallo Peter!
Post by Peter Renner
Solltest du auf deiner unter 60 Sekunden dauernden Durchfahrt
tatsächlich wegen "mein Fahrziel lag dazwischen" angehalten haben,
und danach eine "neue Fahrt begonnen" haben wirst du das irgendwie
einem UVS Richter glaubhaft machen müssen,
Wenn du bei der Anhaltung am Ende des Ortes alleine im Auto bist: "Ich
habe jemanden aussteigen lassen." (der Jemand sollte vielleicht nicht
gerade ein Autostopper sein...), wenn du zu zweit im Auto bist: "Ich
habe $Beifahrer bei $Geschäft abgeholt."


Roland
Thomas Koller
2008-06-13 14:44:34 UTC
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Post by Roland Messerschmidt
Post by Peter Renner
Solltest du auf deiner unter 60 Sekunden dauernden Durchfahrt
tatsächlich wegen "mein Fahrziel lag dazwischen" angehalten haben,
und danach eine "neue Fahrt begonnen" haben wirst du das irgendwie
einem UVS Richter glaubhaft machen müssen,
Wenn du bei der Anhaltung am Ende des Ortes alleine im Auto bist: "Ich
habe jemanden aussteigen lassen." (der Jemand sollte vielleicht nicht
gerade ein Autostopper sein...), wenn du zu zweit im Auto bist: "Ich
habe $Beifahrer bei $Geschäft abgeholt."
Blöd nur wenn der Polizist am Walkie-Talkie dann sagt: "Ja, da waren
2 Personen im Auto". Wenn du danach erst umschwenkst auf "Ach ja, ganz
vergessen, der eine is ausgestiegen, den anderen hab ich abgeholt"
kann das sehr schnell nach Schutzbehauptung klingen. ;-)

Tom
Roland Messerschmidt
2008-06-13 15:32:16 UTC
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Hallo Thomas!
Post by Thomas Koller
vielleicht nicht gerade ein Autostopper sein...), wenn du zu zweit
im Auto bist: "Ich habe $Beifahrer bei $Geschäft abgeholt."
Blöd nur wenn der Polizist am Walkie-Talkie dann sagt: "Ja, da waren
2 Personen im Auto".
Womit wir wieder beim Thema Durchführbarkeit wären... ;-)


Roland
Heinrich Moser
2008-06-16 15:54:45 UTC
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Post by Roland Messerschmidt
Post by Thomas Koller
vielleicht nicht gerade ein Autostopper sein...), wenn du zu zweit
im Auto bist: "Ich habe $Beifahrer bei $Geschäft abgeholt."
Blöd nur wenn der Polizist am Walkie-Talkie dann sagt: "Ja, da waren
2 Personen im Auto".
Womit wir wieder beim Thema Durchführbarkeit wären... ;-)
Solange sich genügend Leute vom Schild abschrecken lassen wird es der
Gemeinde relativ egal sein, ob das Schild rechtlich gültig ist
und/oder das Verbot sinnvoll geprüft werden kann... ;-)

LG,
Heinzi
Bernhard Kuemel
2008-06-13 13:01:08 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Post by Hubert Kotzler
Und wie schauts allenfalls mit Kundmachungsmangel aus, die
unterschiedlichen Zusatztafelromane sind ja im Vorbeifahren gar nicht
verstehbar?
Es ist mir nicht zumutbar zu wissen was die L2008 für eine Strasse ist!
http://farm4.static.flickr.com/3122/2572041437_26e6380f85_o.jpg
Eine Strasse ist das? Ich haette gedacht eine Laterne. :)
Post by Peter Renner
lg
P.
lg, Bernhard
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Hubert Kotzler
2008-06-14 08:56:07 UTC
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Post by Hubert Kotzler
Hallo zusammen!
Leopoldsdorf bei Wien versucht, den Durchzugsverkehr komplett
auszuschließen mittels allgemeinem Fahrverbot für ein- und mehrspurige KFZ,
ausgenommen Öffis sowie Bauartgeschwindigkeiten < 60 km/h.
Ich mach da nochmal die Ingrid:

Im Endeffekt erreicht Leopoldsdorf (bzw. will erreichen), dass zumindest
eine Straße auf Wiener Gemeindegebiet, nämlich die Leopoldsdorferstraße
nach/von Oberlaa nur mehr unter der Bedingung befahren werden darf, dass
die Fahrt in Leopoldsdorf angetreten wird bzw. endet.

Jo, derfns denn des?

MfG Hu
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