Discussion:
Kauf beenden
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Kuemel
2024-02-20 20:07:07 UTC
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Hi agr!

K(onsument) hat um 5000 EUR ein Lastenfahrrad mit Kindersitzplaetzen
"gekauft", bezahlt, aber die Ware ist noch nicht uebergeben, der
Kaufvertrag also noch nicht vollzogen. Inzwischen sind Maengel an dem
Modell bekannt geworden, bei manchen Exemplaren ist der Rahmen
gebrochen, K befuerchtet eine Gefahr fuer ihre Kinder und will das Rad
nicht mehr.

Wenn sie das Rad nicht annimmt, kann sie den Kauf abwenden und das Geld
zurueckbekommen, ev. gegen eine Stornogebuehr? Oder kann H(aendler)
einfach das Geld behalten und darauf warten, bis K das Rad abholt, ev.
eine Lagergebuehr verlangen?

K hat keine Lust zu warten, bis der Rahmen bricht und dann
Gewaehrleitsung zu fordern, oder auch nicht, wenn es nach 2 Jahren passiert.

lg, Bernhard
Bernhard Kuemel
2024-02-20 20:12:42 UTC
Permalink
K bekommt ein anderes Modell. Die urspruenglichen Fragen waeren trotzdem
interessant.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2024-02-21 12:33:50 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
K(onsument) hat um 5000 EUR ein Lastenfahrrad mit
Kindersitzplaetzen "gekauft", bezahlt, aber die Ware ist noch
nicht uebergeben, der Kaufvertrag also noch nicht vollzogen.
Inzwischen sind Maengel an dem Modell bekannt geworden, bei
manchen Exemplaren ist der Rahmen gebrochen, K befuerchtet eine
Gefahr fuer ihre Kinder und will das Rad nicht mehr.
Wenn sie das Rad nicht annimmt, kann sie den Kauf abwenden und das
Geld zurueckbekommen, ev. gegen eine Stornogebuehr?
Fernabsatz? Dann einfach Rücktritt geltend machen und gut ist es.
Post by Bernhard Kuemel
Oder kann H(aendler) einfach das Geld behalten und darauf warten,
bis K das Rad abholt, ev. eine Lagergebuehr verlangen?
Das ist (andernfalls) zu befürchten. Das Rücktrittsrecht besteht nur
für im Fernabsatz geschlossene Verträge, ansonsten greifen lediglich
Gewährleistung und - fallabhängig - Garantien und Kulanz.

Servus,
Stefan
--
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Stefan - die rankste Veralberung der kranken Kaufsucht.</b
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