Bernhard Kuemel
2024-02-20 20:07:07 UTC
Hi agr!
K(onsument) hat um 5000 EUR ein Lastenfahrrad mit Kindersitzplaetzen
"gekauft", bezahlt, aber die Ware ist noch nicht uebergeben, der
Kaufvertrag also noch nicht vollzogen. Inzwischen sind Maengel an dem
Modell bekannt geworden, bei manchen Exemplaren ist der Rahmen
gebrochen, K befuerchtet eine Gefahr fuer ihre Kinder und will das Rad
nicht mehr.
Wenn sie das Rad nicht annimmt, kann sie den Kauf abwenden und das Geld
zurueckbekommen, ev. gegen eine Stornogebuehr? Oder kann H(aendler)
einfach das Geld behalten und darauf warten, bis K das Rad abholt, ev.
eine Lagergebuehr verlangen?
K hat keine Lust zu warten, bis der Rahmen bricht und dann
Gewaehrleitsung zu fordern, oder auch nicht, wenn es nach 2 Jahren passiert.
lg, Bernhard
K(onsument) hat um 5000 EUR ein Lastenfahrrad mit Kindersitzplaetzen
"gekauft", bezahlt, aber die Ware ist noch nicht uebergeben, der
Kaufvertrag also noch nicht vollzogen. Inzwischen sind Maengel an dem
Modell bekannt geworden, bei manchen Exemplaren ist der Rahmen
gebrochen, K befuerchtet eine Gefahr fuer ihre Kinder und will das Rad
nicht mehr.
Wenn sie das Rad nicht annimmt, kann sie den Kauf abwenden und das Geld
zurueckbekommen, ev. gegen eine Stornogebuehr? Oder kann H(aendler)
einfach das Geld behalten und darauf warten, bis K das Rad abholt, ev.
eine Lagergebuehr verlangen?
K hat keine Lust zu warten, bis der Rahmen bricht und dann
Gewaehrleitsung zu fordern, oder auch nicht, wenn es nach 2 Jahren passiert.
lg, Bernhard