Discussion:
Gerichtskosten Mahnklage
(zu alt für eine Antwort)
Bernhard Kuemel
2009-05-10 13:14:05 UTC
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Hi agr!

Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?

lg, Bernhard
Wolfgang Fuschlberger
2009-05-10 15:23:34 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Hi agr!
Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?
Wie bei einer normalen Klage, abhängig vom Streitwert und der Anzahl der
Beteiligten. Steht in TP 1 GGG (Gerichtsgebührengesetz)
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667>

HTH
wolfgang
--
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Bernhard Kuemel
2009-05-11 13:19:45 UTC
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Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr!
Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?
Wie bei einer normalen Klage, abhängig vom Streitwert und der Anzahl der
Beteiligten. Steht in TP 1 GGG (Gerichtsgebührengesetz)
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667>
Hmm, spezielle Tarife fuer Mahnklage habe ich keine gefunden. Beim
Gericht hat der Kassier 140e verrechnet, offensichtlich den Tarif

1 Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen
Verfahren erster Instanz bei einem
Wert des Streitgegenstandes
über 2 180 Euro bis 3 630 Euro 140 Euro

. Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren. Hat der vielleicht zuviel verrechnet? Er
hat erst nachsehen muessen, wieviel es ausmacht, weil er es nicht
auswendig gewusst hat.

lg, Bernhard
Bernhard Kuemel
2009-05-11 13:21:12 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr!
Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?
Wie bei einer normalen Klage, abhängig vom Streitwert und der Anzahl der
Beteiligten. Steht in TP 1 GGG (Gerichtsgebührengesetz)
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667>
Hmm, spezielle Tarife fuer Mahnklage habe ich keine gefunden. Beim
Gericht hat der Kassier 140e verrechnet, offensichtlich den Tarif
Ahh ja, Anzahl der Beteiligten ist dabei scheinbar auch
unberuecksichtigt geblieben.
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2009-05-11 13:56:54 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren. Hat der vielleicht zuviel verrechnet?
Vereinfacht (je nach weiterem Verlauf) schon, guenstiger allerdings
nicht. Du bezahlst jedenfalls einmal die Gebuehr fuer die erste Instanz
- egal, ob der Schuldner es dann auch tatsaechlich zur ersten Tagsatzung
kommen laesst, oder nicht.

Servus,
Stefan
--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich

Stefan, mit dem grossen Duft der Lust.
(Sloganizer)
Bernhard Kuemel
2009-06-06 11:00:46 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Bernhard Kuemel
Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren. Hat der vielleicht zuviel verrechnet?
Vereinfacht (je nach weiterem Verlauf) schon, guenstiger allerdings
nicht. Du bezahlst jedenfalls einmal die Gebuehr fuer die erste Instanz
- egal, ob der Schuldner es dann auch tatsaechlich zur ersten Tagsatzung
kommen laesst, oder nicht.
Welche Kosten koennen in der 1. Instanz da noch auf uns zukommen?
Gegnerische (oder auch eigene) Anwalts-, Gutachterkosten, schaetze ich,
falls wir (teilweise) verlieren). Aber Gerichtskosten sind pauschal
140e, egal, wie lang die 1. Instanz dauert, oder?

lg, Bernhard
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2009-06-06 11:36:43 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Welche Kosten koennen in der 1. Instanz da noch auf uns zukommen?
Gegnerische (oder auch eigene) Anwalts-, Gutachterkosten, schaetze
ich, falls wir (teilweise) verlieren). Aber Gerichtskosten sind
pauschal 140e, egal, wie lang die 1. Instanz dauert, oder?
Jednefalls nach dem, was ich mitbekommen habe, ja. Ich musste das zum
Glueck nicht so weit durchziehen.

Servus,
Stefan
--
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(Sloganizer)
Wolfgang Fuschlberger
2009-06-06 12:04:16 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Post by Bernhard Kuemel
Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren. Hat der vielleicht zuviel verrechnet?
Vereinfacht (je nach weiterem Verlauf) schon, guenstiger allerdings
nicht. Du bezahlst jedenfalls einmal die Gebuehr fuer die erste Instanz
- egal, ob der Schuldner es dann auch tatsaechlich zur ersten Tagsatzung
kommen laesst, oder nicht.
Günstiger insofern schon, dass es bei Nichtbestreitung zu gar keiner
mündlichen Verhandlung kommt, für die bei Vertretung Anwaltskosten
anfallen.
Post by Bernhard Kuemel
Welche Kosten koennen in der 1. Instanz da noch auf uns zukommen?
Gegnerische (oder auch eigene) Anwalts-, Gutachterkosten, schaetze ich,
falls wir (teilweise) verlieren). Aber Gerichtskosten sind pauschal
140e, egal, wie lang die 1. Instanz dauert, oder?
Der Verlierer eines Zivilprozesses hat grundsätzlich die gesamten Kosten
(eigene + gegnerische) zu tragen (soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig waren). Was Du schlußendlich zu zahlen hast
hängt also in erster Linie davon ab, was für Kosten anfallen.

Die Pauschalgebühr fällt nur einmal bei Klagseinbringung (bzw. dann auch
beim ersten Schriftsatz für jede weitere Instanz) an, ja.

wolfgang
--
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Wolfgang Fuschlberger
2009-05-11 17:35:34 UTC
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Post by Bernhard Kuemel
Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
Hi agr!
Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?
Wie bei einer normalen Klage, abhängig vom Streitwert und der Anzahl der
Beteiligten. Steht in TP 1 GGG (Gerichtsgebührengesetz)
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667>
Hmm, spezielle Tarife fuer Mahnklage habe ich keine gefunden. Beim
Hmm, eigentlich schrub ich genau dieses oben.
Post by Bernhard Kuemel
Gericht hat der Kassier 140e verrechnet, offensichtlich den Tarif
1 Pauschalgebühren in zivilgerichtlichen
Verfahren erster Instanz bei einem
Wert des Streitgegenstandes
über 2 180 Euro bis 3 630 Euro 140 Euro
. Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren.
Vereinfacht im Sinn von beschleunigt, ja. Nicht aber günstiger für den
Kläger.
Post by Bernhard Kuemel
Hat der vielleicht zuviel verrechnet?
Nachdem Du nicht schreibst, was der Streitwert ist und wieviele Personen
sich auf jeder Seite gegenüberstehen, kann man Dir auf diese Frage nicht
wirklich eine Antwort geben.

wolfgang
--
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Bernhard Kuemel
2009-05-11 18:50:06 UTC
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Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
Wie hoch sind die Kosten (Gebuehren?) fuer eine Mahnklage? Hab's nicht
gefunden. Steht das irgendwo im www?
Wie bei einer normalen Klage, abhängig vom Streitwert und der Anzahl der
Beteiligten. Steht in TP 1 GGG (Gerichtsgebührengesetz)
<http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002667>
Hmm, spezielle Tarife fuer Mahnklage habe ich keine gefunden. Beim
Hmm, eigentlich schrub ich genau dieses oben.
Ah, ich dachte, es ist bei einer Mahnklage auch von Streitwert etc.
abhaengig, nicht aber, dass es die gleichen Gebuehren sind.
Post by Wolfgang Fuschlberger
Post by Bernhard Kuemel
über 2 180 Euro bis 3 630 Euro 140 Euro
. Ich dachte bisher, eine Mahnklage waere ein vereinfachtes, und dadurch
auch guenstigeres Verfahren.
Vereinfacht im Sinn von beschleunigt, ja. Nicht aber günstiger für den
Kläger.
Dann wird es wohl stimmen. Streitwert ist 2370,8e.

lg, Bernhard
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