Clemens Aigner
2023-10-30 09:05:36 UTC
§22 Abs 1 PVG:
"Die oder der Vorsitzende ist aus jener Wählergruppe zu wählen,
die bei der Wahl als stärkste hervorgegangen ist."
Hier kann es doch durchaus vorkommen, dass kein Kandidat
gewählt wird. Beispiel:
Es sind 9 Mandate zu vergeben. Die Verteilung ist 4, 3, 2.
Damit können die beiden schwächeren Wählergruppen
jeden der 4 Mandate der stärksten Fraktion ablehnen.
Sie können aber auch laut Gesetz keinen ihrer 5 Mandatare zum Vorsitzenden wählen.
Wie ist hier vorzugehen?
Eine ähnliche Situation habe ich derzeit: Der Vorsitzende
(aus der stärksten Fraktion) legt sein Mandat zurück,
da er an der Dienststelle eine Quasi-Leitungsfunktion
übernimmt. Die Mehrheit will mich als Vorsitzenden,
aber ich komme nicht aus der stärksten Fraktion.
LG Clemens
"Die oder der Vorsitzende ist aus jener Wählergruppe zu wählen,
die bei der Wahl als stärkste hervorgegangen ist."
Hier kann es doch durchaus vorkommen, dass kein Kandidat
gewählt wird. Beispiel:
Es sind 9 Mandate zu vergeben. Die Verteilung ist 4, 3, 2.
Damit können die beiden schwächeren Wählergruppen
jeden der 4 Mandate der stärksten Fraktion ablehnen.
Sie können aber auch laut Gesetz keinen ihrer 5 Mandatare zum Vorsitzenden wählen.
Wie ist hier vorzugehen?
Eine ähnliche Situation habe ich derzeit: Der Vorsitzende
(aus der stärksten Fraktion) legt sein Mandat zurück,
da er an der Dienststelle eine Quasi-Leitungsfunktion
übernimmt. Die Mehrheit will mich als Vorsitzenden,
aber ich komme nicht aus der stärksten Fraktion.
LG Clemens