Discussion:
Geld im Bankomat gefunden
(zu alt für eine Antwort)
Josef Rupp
2011-05-23 14:57:05 UTC
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Zur ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 21.Mai 2011
GELD IM BANKOMAT VERGESSEN
Die ORF-Ankündigung liest sich so:
"Frau Freund aus Wien hat in einem Bankomaten 100 Euro vergessen. Kurze
Zeit später bemerkt sie das Malheur, kehrt zurück – doch das Geld ist
weg. Sie erstattet Anzeige und erfährt von einer Bankangestellten, dass
es angeblich ein Video der Überwachungskamera gäbe. Doch das bestreitet
die Bank, als die Staatsanwaltschaft nach Wochen nachfragt.
Volksanwältin Brinek wundert sich über die geringen Chancen, die man als
„bestohlener“ Bankkunde trotz guter Foto- und Videobeweise hat."


Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.

Nun stellt sich folgende Frage:
Was
- muss ich tun
- darf ich tun
- darf ich nicht tun,
wenn ich vergessenes Geld im Bankomat, das im Foyer einer Bank steht,
finde.

In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
Darf/muß/darf nicht dann die Bank das Geld annehmen? Die legen dann das
Geld in die Lade und dürfen den Eigentümer vielleicht nicht ausfindig
machen. Oder müssen die mich zur Polizei schicken?

Was, wenn ich der Bank mitteile, dass ich (mit Namensnachweis) das Geld
gefunden habe, und sage, dass ich nicht zur Polizei gehe. Müssen die
mich anzeigen? Oder die Polizei rufen?

Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?

Bekomme ich einen Finderlohn? Oder ist das kein Fund? Falls es kein Fund
ist, was dann? Wie nennt man dann das Wahrnehmen des zurückgelassenen
Geldbetrages im Bankomatschlitz? Dann kann ich ja nicht einmal sagen:
Ich habe Geld im Bankomat gefunden.

LG,
Josef Rupp
Helmut Wabnig
2011-05-23 16:53:56 UTC
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Post by Josef Rupp
Zur ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 21.Mai 2011
GELD IM BANKOMAT VERGESSEN
"Frau Freund aus Wien hat in einem Bankomaten 100 Euro vergessen. Kurze
Zeit später bemerkt sie das Malheur, kehrt zurück – doch das Geld ist
weg. Sie erstattet Anzeige und erfährt von einer Bankangestellten, dass
es angeblich ein Video der Überwachungskamera gäbe. Doch das bestreitet
die Bank, als die Staatsanwaltschaft nach Wochen nachfragt.
Volksanwältin Brinek wundert sich über die geringen Chancen, die man als
„bestohlener“ Bankkunde trotz guter Foto- und Videobeweise hat."
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Was
- muss ich tun
- darf ich tun
- darf ich nicht tun,
wenn ich vergessenes Geld im Bankomat, das im Foyer einer Bank steht,
finde.
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
Darf/muß/darf nicht dann die Bank das Geld annehmen? Die legen dann das
Geld in die Lade und dürfen den Eigentümer vielleicht nicht ausfindig
machen. Oder müssen die mich zur Polizei schicken?
Was, wenn ich der Bank mitteile, dass ich (mit Namensnachweis) das Geld
gefunden habe, und sage, dass ich nicht zur Polizei gehe. Müssen die
mich anzeigen? Oder die Polizei rufen?
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Bekomme ich einen Finderlohn? Oder ist das kein Fund? Falls es kein Fund
ist, was dann? Wie nennt man dann das Wahrnehmen des zurückgelassenen
Ich habe Geld im Bankomat gefunden.
LG,
Josef Rupp
Du nimmst den Hunderter heraus, dann hebst dein Geld ab,
dann steckst den Hunderter wieder hineine, vor 10 Zeugen
die mit dir weder verwandt noch verschwägert sind.

Wenns keine Zeugen hast, laß den Krempel und geh
zum nächsten Bankomaten.
Denn wenn sie Daten rausgeben, stehst ja auf der Liste.

Das ist so wie daß man nicht durch dunkle Gassen gehen soll.
Wenn dort morgens eine Leiche gefunden wird, hammse dich am Foto.

Oder halte dich nie allein mit einem dir nicht zugehörigen Weib in
einem Raum auf. Die reißt sichs Gwand runter und schreit "Überfall"
Schon sitzt der Rupp im Häfn.

w.
Hans Huber
2011-05-23 20:30:19 UTC
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Post by Josef Rupp
Was
- muss ich tun
- darf ich tun
- darf ich nicht tun,
wenn ich vergessenes Geld im Bankomat, das im Foyer einer Bank steht,
finde.
gar nichts. ein paar Minuten warten bis der Bankomat das Geld als "nicht
entnommen" einzieht. Die Bankomaten haben hierfür eine eigene Kassette
in der die Scheine eingezogen werden. Der rechtmäßige Eigentümer kann
dann leicht ausgeforscht werden.
Post by Josef Rupp
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
auch möglich - aber wie gesagt ist dieser Fall automatisiert und bedarf
keines Eingriffs, einfach warten und nichts tun.
Post by Josef Rupp
Was, wenn ich der Bank mitteile, dass ich (mit Namensnachweis) das Geld
gefunden habe, und sage, dass ich nicht zur Polizei gehe. Müssen die
mich anzeigen? Oder die Polizei rufen?
Denke das wäre Fundunterschlagung nach STGB § 134 und somit
strafrechtlich relevant.
Post by Josef Rupp
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Die werden es nicht nehmen, die Polizei ist kein Fundbüro.
Zuständig ist Gemeindeamt bzw. in den Statutarstädten der Magistrat.
Post by Josef Rupp
Bekomme ich einen Finderlohn? Oder ist das kein Fund?
es ist zwar keine verlorene Sache, aber eine vergessene Sache. Somit:
Vergessene Sache: 5 Prozent des Wertes als "Finderlohn".
Post by Josef Rupp
Falls es kein Fund
ist, was dann?
eine vergessene Sache nach ABGB § 388
Josef Rupp
2011-05-23 21:47:28 UTC
Permalink
Also, Hans Huber, der Fall ist laut Fernsehen anders verlaufen: Die
Vergesserin ist nach 20 Minuten draufgekommen und zur Bank zurück
gegangen. Doch das Geld war bereits weg. Eine Bankangestellte hat später
gesagt, auf dem Überwachungsvideo war zu sehen, dass ein Mann schon 10
Minuten später das vergessene Geld eingesteckt hat. Der Mann war klar zu
sehen, der Bankangestellten jedoch nicht bekannt. Sie dürfe wegen
Bankgeheimnis aber nichts sagen. - Ob das rechtens ist, ist eine andere
Sache. Ich wollte ja was anderes wissen.
Post by Hans Huber
gar nichts. ein paar Minuten warten bis der Bankomat das Geld als "nicht
entnommen" einzieht. Die Bankomaten haben hierfür eine eigene
Kassette
in der die Scheine eingezogen werden.
Also nix mit automatischen Einziehen des vergessenen Geldscheins.
Post by Hans Huber
Der rechtmäßige Eigentümer kann
dann leicht ausgeforscht werden.
Wurde aber nicht. Erst nach Intervention der Volksanwältin. Aber meine
Frage war eine andere: Was soll ich tun, wenn ich das vergessene Geld
finde?
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
auch möglich -
Warum? Das ist ja genau so Fundunterschlagung, als wenn ich den Fund der
Bank melde und das Geld behalte, bis ich es der Eigentümerin zurück
geben kann.
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Die werden es nicht nehmen, die Polizei ist kein Fundbüro.
Zuständig ist Gemeindeamt bzw. in den Statutarstädten der Magistrat.
Ach, die Polizei würde es nicht nehmen, aber die Bank schon?
Werner Tann
2011-05-24 07:48:23 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
auch möglich -
Warum? Das ist ja genau so Fundunterschlagung, als wenn ich den Fund der
Bank melde und das Geld behalte, bis ich es der Eigentümerin zurück
geben kann.
Erstmal: Du bist nicht dafür verantwortlich, daß verlorene,
vergessene, gefundene Sachen dem Eigentümer übermittelt werden.

Wenn Du das Geld aus dem Schlitz nimmst und oben auf den Bankomaten
legst, eignest Du es Dir weder zu (§ 134, Abs 1) noch unterschlägst Du
es im Wortsinn dem Eigentümer (§ 134, Abs 2). Wenn dieser zurückkommt,
sollte er das Geld auf/neben dem Automaten vorfinden.

Wenn Du das Geld rausnimmst und Bankangestellten auf die Budl legst,
- egal ob sie es nehmen oder nicht, Du gehst einfach - sehe ich
ebenfalls keinen Straftatbestand erfüllt. Wie oben hast Du Dir das
Geld nicht zugeeignet. Und dem Eigentümer unterschlagen hast Du es
auch nicht, weil man bei dem soviel Alltagsklugheit voraussetzen darf,
daß er in die Filiale geht und fragt, was aus seinem Geld geworden
ist, daß er im Bankomaten vergessen hat.
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Geld aus einem Bankomaten zu nehmen und die nächste Wachstube zu
suchen, statt damit in die Bank zu gehen, ist Kümel-Eichbergersches
Verhalten. Nächstens fragst Du noch, ob es Dir erlaubt ist, weil Du
bohrenden Hunger verspürst, ohne Geld mitzuhaben, das vergessene Geld
"leihweise" für 2 Leberkässemmeln zu verwenden, ehe Du den
entsprechenden Betrag aus Deinem Sparschwein in die Bank trägst ...
Werner Tann
2011-05-24 07:50:34 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
daß er in die Filiale geht und fragt, was aus seinem Geld geworden
ist, daß er im Bankomaten vergessen hat.
,das ...
Sakranochmal, warm ist es.
Otto A d a m
2011-05-24 08:01:57 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Post by Werner Tann
daß er in die Filiale geht und fragt, was aus seinem Geld geworden
ist, daß er im Bankomaten vergessen hat.
,das ...
Nein! " ..., dass..."!
Post by Werner Tann
Sakranochmal, warm ist es.
Jo.

mfg
otto
Katharina Scholz
2011-05-24 08:04:55 UTC
Permalink
Post by Otto A d a m
Post by Werner Tann
Post by Werner Tann
daß er in die Filiale geht und fragt, was aus seinem Geld geworden
ist, daß er im Bankomaten vergessen hat.
,das ...
Nein! " ..., dass..."!
Falsch, ",das" ist korrekt, einfach zu erkennen, weil man es durch
"welches" ersetzen kann. Und ich hoffe, du schreibst NIE "welchess". :-)
Post by Otto A d a m
Post by Werner Tann
Sakranochmal, warm ist es.
Jo.
Hier nicht. Haus ist gut isoliert und Wohnzimmer nordseitig.

Kathi (die jetzt lieber warm duschen geht, bevor ihre Verkühlung
wieder schlimmer wird)
Otto A d a m
2011-05-24 08:15:15 UTC
Permalink
Post by Katharina Scholz
Post by Otto A d a m
Post by Werner Tann
Post by Werner Tann
daß er in die Filiale geht und fragt, was aus seinem Geld geworden
^^^
Post by Katharina Scholz
Post by Otto A d a m
Post by Werner Tann
Post by Werner Tann
ist, daß er im Bankomaten vergessen hat.
,das ...
Nein! " ..., dass..."!
Falsch, ",das" ist korrekt, einfach zu erkennen, weil man es durch
"welches" ersetzen kann. Und ich hoffe, du schreibst NIE "welchess". :-)
Hoppala. Er hat (fuer mich) offenbar ein bissl zu viel gequotet. Ich
habe natuerlich nur das erste "daß" registriert, und das ist zwar
neuerdings faschl, aber korrekt ;-)

Muss ich genauer schaun, nextes mal.

Uebrigens, viel einfacher zu entscheiden, ob da "das" oder "dass"
gehoert, ist es mittels der Mundart-Methode sich den Satz mal in Mundart
vorzusagen (leise halt).
Post by Katharina Scholz
Post by Otto A d a m
Post by Werner Tann
Sakranochmal, warm ist es.
Jo.
Hier nicht. Haus ist gut isoliert und Wohnzimmer nordseitig.
Hmf.
Post by Katharina Scholz
Kathi (die jetzt lieber warm duschen geht, bevor ihre Verkühlung
wieder schlimmer wird)
Warmduscherin.

mfg
otto
Katharina Scholz
2011-05-26 13:12:21 UTC
Permalink
Post by Otto A d a m
Post by Katharina Scholz
Post by Werner Tann
Sakranochmal, warm ist es.
Jo.
Hier nicht. Haus ist gut isoliert und Wohnzimmer nordseitig.
Hmf.
Das hab ich mir verdient nach 19 Jahren im Brutkasten einer
Altbauwohnung mit massiv Südfenstern! Aber du kannst mich gern
besuchen kommen. Wennst Angst vor Hunden hast, sollte das aber bald
sein, nächste Woche geh ich deutsche Autobahnen testen... :-)
Post by Otto A d a m
Post by Katharina Scholz
Kathi (die jetzt lieber warm duschen geht, bevor ihre Verkühlung
wieder schlimmer wird)
Warmduscherin.
*mitInbrunst* JA!

Kathi (die das sogar GERN ist!)
Thomas Koller
2011-05-24 11:16:15 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
gar nichts. ein paar Minuten warten bis der Bankomat das Geld als "nicht
entnommen" einzieht. Die Bankomaten haben hierfür eine eigene Kassette
in der die Scheine eingezogen werden.
Also nix mit automatischen Einziehen des vergessenen Geldscheins.
Afaik hängt das vom Bankomaten ab. Viele Bankomaten können das
eingezogene Geld nicht automatisch zählen und nur die Tatsache
notieren, dass eingezogen wurde.

Findige Leute sind dann auf die Idee gekommen einfach ein paar
Scheine rauszunehmen in der Hoffnung das die Bank das ganze Geld
zurückbucht. Um das zu verhindern wurde das automatische Einziehen
des Geldes wieder abgestellt.

Frag mich aber nicht wieviel Prozent von Bankomaten jetzt automatisch
einziehen und wieviel nicht. ;-)

Tom
Hans Huber
2011-05-24 17:52:39 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
auch möglich -
Warum? Das ist ja genau so Fundunterschlagung, als wenn ich den Fund der
Bank melde und das Geld behalte, bis ich es der Eigentümerin zurück
geben kann.
also:
Wenn Du etwas findest, dann bist Du nicht verpflichtet das Zeug an Dich
zu nehmen. Wenn Du es allerdings an Dich nimmst und es ist von Wert,
dann hast Du es bei der zuständigen Behörde abzuliefern. Die zuständige
Behörde ist nicht die Polizei, sondern Gemeindeamt/Magistrat.

Wenn Du die Geldscheine in die Bank hineinträgst, dann machst Du damit
den Betreiber des Automaten aufmerksam, dass hier - warum auch immer,
vergesslicher Kunde, Fehlfunktion des Automaten, ... - bei seinem
Automaten ein Vorfall eingetreten ist. Du hast das Geld nicht an Dich
genommen, sondern lediglich den Betreiber aufmerksam gemacht und ihm -
damit der Fund nicht abhanden kommt - den auf seinem Grund gefundenen
Fund übergeben.

Vergleichbar mit den ÖBB oder Wiener Linien - wenn Du dort etwas im
Wagon findest, dann kannst Du es auch an die ÖBB, Wr. Linien übergeben,
und die regeln das dann mit dem Fundservice.
Post by Josef Rupp
Ach, die Polizei würde es nicht nehmen, aber die Bank schon?
Wenns die Bank nicht nimmt, dann steck es zurück in den Automat und geh.
Aber sie werden es nehmen.

Die Polizei hingegen darf es nicht nehmen, weil es kein Gesetz gibt auf
Grund dessen sie es tun könnten - aber vielleicht kann Anton hier noch
Licht ins Dunkel bringen.
Josef Rupp
2011-05-25 16:17:22 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
bist Du nicht verpflichtet das Zeug an Dich
zu nehmen. Wenn Du es allerdings an Dich nimmst und es ist von Wert,
dann hast Du es bei der zuständigen Behörde abzuliefern.
Neben all den anderen Kommentaren hier ist das mal eine konkrete Aussage:
Du sagst also: Geld liegen lassen oder dem Magistrat bringen.

Wenn ich es der Bankangestellten gebe, und die den Eigentümer nicht
bestimmen kann, muss die es dann dem Magistrat übergeben?

Wenn ich zufälligerweise weiß, wer es vergessen hat, muss ich es dann
auch dem Magistrat übergeben? Oder kann ich es dem Eigentümer direkt
geben? Ich glaube Zweiteres. Daraus würde aber folgern, dass ich es der
Bankangestellten NICHT geben darf, wenn ich nicht weiß, wer der
Eigentümer ist. Und wenn sie es weiß, dann soll sie es mir sagen, damit
ich das Geld dem Eigentümer zurück geben kann.

Was berechtigt die Bankangestellte, das Geld zu nehmen, solange sie den
Eigentümer nicht kennt? Sie ist ja kein Fundamt. Genauso kann ich es ja
auch einem Passanten geben, wenn er mir sagt, er weiß, wem das Geld gehört.
Post by Hans Huber
Du hast das Geld nicht an Dich
genommen, sondern lediglich den Betreiber aufmerksam gemacht und ihm -
damit der Fund nicht abhanden kommt - den auf seinem Grund gefundenen
Fund übergeben.
Dazu muss ich aber sagen, dass der Fund auch nicht abhanden kommt, wenn
ich es der Bankangestellten nur mitteile, ohne ihr das Geld zu geben.
Ich habe mich ja deklariert.
Post by Hans Huber
Wenns die Bank nicht nimmt, dann steck es zurück in den Automat und geh.
Aber sie werden es nehmen.
In den Automaten zurückstecken? Da wird sich der Eigentümer aber schön
bedanken. Auch wenn das rechtens ist, mein Ziel erreiche ich damit
nicht. Dieses ist: Der Eigentümer soll zu seinem Geld kommen und ich
will nichts illegales machen.
Post by Hans Huber
aber vielleicht kann Anton hier noch
Licht ins Dunkel bringen.
Tja, Anton, erleuchte uns. LOL
Hans Huber
2011-05-25 19:45:23 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Wenn ich es der Bankangestellten gebe, und die den Eigentümer nicht
bestimmen kann, muss die es dann dem Magistrat übergeben?
Die Bank wird eine interne Regelung hierfür haben, und diese wird
gesetzeskonform sein und jedenfalls nicht vorsehen, dass die
Bankangestellte den Hunderter selbst einstecken oder in die Kaffeekasse
werfen darf. Da davon auszugehen ist, dass der schusselige Kunde seinen
Verlust demnächst bemerken wird, ist relativ unwahrscheinlich, dass der
Schein seinen Besitzer wiederfinden wird.

Übergeben muss die Bank den Fund nicht zwingend, ich denke sie muss ihn
aber wohl dennoch melden falls man den Eigentümer nicht ausfindig machen
kann (was aber eigentlich kein technisches Problem darstellt).
Post by Josef Rupp
Wenn ich zufälligerweise weiß, wer es vergessen hat, muss ich es dann
auch dem Magistrat übergeben? Oder kann ich es dem Eigentümer direkt
geben?
Direkt ist natürlich auch möglich. (§391 ABGB)
Post by Josef Rupp
Ich glaube Zweiteres. Daraus würde aber folgern, dass ich es der
Bankangestellten NICHT geben darf, wenn ich nicht weiß, wer der
Eigentümer ist. Und wenn sie es weiß, dann soll sie es mir sagen, damit
ich das Geld dem Eigentümer zurück geben kann.
Du bist nicht verpflichtet das Geld an Dich zu nehmen und zum Fundamt zu
tragen. Du bist gemäß ABGB § 389 nur dann ein Finder, wenn Du Dich
entscheidest den Fund an Dich zu nehmen. Wenn Du Den Schein aber nicht
an Dich nimmst, sondern lediglich innerhalb des Bankgebäudes vom Vorraum
in den Kassenraum trägst, dann ist das nach meinem Verständnis kein "an
dich nehmen" sondern ein "der Bankangestellten zur Kenntnis bringen" und
übergeben.
Post by Josef Rupp
Was berechtigt die Bankangestellte, das Geld zu nehmen, solange sie den
Eigentümer nicht kennt? Sie ist ja kein Fundamt.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: was ermächtigt Dich überhaupt, einen
Geldschein aus einem Gerät herauszunehmen, obwohl weder das Gerät (der
Bankomat) noch der Schein Dir gehören? Der Bankomat gehört der Bank. Du
bringst daher der Bankangestellten zur Kenntnis, dass hier ein Schein in
ihrem Automaten steckt, den Du für sie entnommen hast um das Gerät
danach bestimmungsgemäß verwenden zu können.
Post by Josef Rupp
Genauso kann ich es ja
auch einem Passanten geben, wenn er mir sagt, er weiß, wem das Geld gehört.
Wie spielt sich das denn ab?
Du findest was. Ein zweiter kommt dazu. Ihr redet - er meint er nimmt
das Teil, weil er weiß wem es gehört => passt. Dann hat er das Teil an
sich genommen und nicht Du. "an sich nehmen" heißt ja nicht "berühren".
Du kannst das Teil auch aufheben, begutachten, wieder zurücklegen und
weitergehen. Oder eben dem anderen geben. Du hast es dann nicht an Dich
genommen, sondern er.
Post by Josef Rupp
Tja, Anton, erleuchte uns. LOL
Was das Thema Fundbehörde (ist nicht die Polizei) angeht:

www.ris.bka.gv.at => Sicherheitspolizeigesetz
Dort findest Du wenn Du nach "Fund" suchst sofort, dass die Polizei
keine Fundbehörde mehr ist, und im § 42a sind die Pflichten der
Fundbehörde definiert.
Josef Rupp
2011-05-26 00:09:49 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Die Bank wird eine interne Regelung hierfür haben, und diese wird
gesetzeskonform sein und jedenfalls nicht vorsehen, dass die
Und diese "interne Regelung" genügt?
Meine interne Regelung lautet: Ich gebe den Geldschein erst dann der
Bank, wenn sie mir sagt, dass sie weiß, wer der Eigentümer ist. Und wenn
sie sagt, dass sie den Eigentümer nicht feststellen kann, dann gebe ich
das Geld beim Magistrat ab.

Wäre das OK?
Post by Hans Huber
werfen darf. Da davon auszugehen ist, dass der schusselige Kunde seinen
Verlust demnächst bemerken wird, ist relativ unwahrscheinlich, dass der
Schein seinen Besitzer wiederfinden wird.
Du meinst wohl wahrscheinlich, oder?
Post by Hans Huber
Übergeben muss die Bank den Fund nicht zwingend, ich denke sie muss ihn
aber wohl dennoch melden falls man den Eigentümer nicht ausfindig machen
kann (was aber eigentlich kein technisches Problem darstellt).
Die Bank muss nicht, aber ich schon?
Hans Huber
2011-05-27 18:40:34 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Die Bank wird eine interne Regelung hierfür haben, und diese wird
gesetzeskonform sein und jedenfalls nicht vorsehen, dass die
Und diese "interne Regelung" genügt?
Meine interne Regelung lautet: Ich gebe den Geldschein erst dann der
Bank, wenn sie mir sagt, dass sie weiß, wer der Eigentümer ist. Und wenn
sie sagt, dass sie den Eigentümer nicht feststellen kann, dann gebe ich
das Geld beim Magistrat ab.
Wäre das OK?
Ja, ich denke das wäre gesetzeskonform.
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
werfen darf. Da davon auszugehen ist, dass der schusselige Kunde seinen
Verlust demnächst bemerken wird, ist relativ unwahrscheinlich, dass der
Schein seinen Besitzer wiederfinden wird.
Du meinst wohl wahrscheinlich, oder?
sorry, ja - danke fürs mitdenken
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Übergeben muss die Bank den Fund nicht zwingend, ich denke sie muss ihn
aber wohl dennoch melden falls man den Eigentümer nicht ausfindig machen
kann (was aber eigentlich kein technisches Problem darstellt).
Die Bank muss nicht, aber ich schon?
Die gesetzliche Grundlage hierzu kann ich ad-hoc jetzt auch nicht
finden. Aber ich sehe die Analogie zu den Wiener Linien, zur ÖBB und
vieler anderer Unternehmen die ja auch die Gegenstände nicht abliefern
sondern die in ihrem Unternehmen / Wagen / Waggons gefundenen
Gegenstände bei sich selbst aufbewahren.
Josef Rupp
2011-05-28 14:13:57 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
Übergeben muss die Bank den Fund
... dem Fundamt ... (Ergänzung, zum besseren Verständnis)
nicht zwingend, ich denke sie muss ihn
Post by Hans Huber
Post by Josef Rupp
Post by Hans Huber
aber wohl dennoch melden falls man den Eigentümer nicht ausfindig machen
kann (was aber eigentlich kein technisches Problem darstellt).
Die Bank muss nicht, aber ich schon?
Die gesetzliche Grundlage hierzu kann ich ad-hoc jetzt auch nicht
finden. Aber ich sehe die Analogie zu den Wiener Linien, zur ÖBB und
vieler anderer Unternehmen die ja auch die Gegenstände nicht abliefern
sondern die in ihrem Unternehmen / Wagen / Waggons gefundenen
Gegenstände bei sich selbst aufbewahren.
Das wäre aber sehr interessant, wo das geregelt ist. Vielleicht kann
jemand da weiter helfen.
Wenn ich den Fund nicht am Fundamt abgebe, dann ist das
Fundunterschlagung. Wenn die Bank, die ÖBB, die Wiener Linien, das tun,
dann ist es keine Fundunterschlagung.
Hans Huber
2011-05-28 15:00:31 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Wenn ich den Fund nicht am Fundamt abgebe, dann ist das
Fundunterschlagung. Wenn die Bank, die ÖBB, die Wiener Linien, das tun,
dann ist es keine Fundunterschlagung.
hab jetzt nachgelesen:

Wiener Linien: [1]
Die bewahren das nur für ein paar Tage auf, danach wird der Fund ans
zentrale Fundservice (betrieben in Wien vom Magistrat) weitergeleitet.

ÖBB:
hier hat man offensichtlich einen externen Dienstleister engagiert:
http://www.mungos.at/nachforschung/


gemäß SPG § 4 ist der Bürgermeister Fundbehörde.
Wenn man so durch die Gemeinden schaut, ist die konkrete Abwicklung
nicht homogen gelöst, obliegt also offenbar der Gemeinde (dem
Bürgermeister). Viele nutzen z.B. Plattformen wie
https://www.fundamt.gv.at/webpublic/ oder http://www.fundinfo.at/


Ich würde jetzt also stark vermuten, dass wenn Du ein Unternehmen hast,
dass relativ hohes Fundaufkommen hat, dann wirst Du mit Deiner Gemeinde
eine Sonderregelung vereinbaren können => Gemeinderecht.

Frag mal Deinen Bürgermeister, vielleicht räumt er Dir ja auch eine
Sonderstellung ein.



[1]
http://www.wienerlinien.at/wl/ep/channelView.do/channelId/-18393/pageTypeId/9084
Josef Rupp
2011-05-29 14:28:15 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Wiener Linien: [1]
Die bewahren das nur für ein paar Tage auf, danach wird der Fund ans
zentrale Fundservice (betrieben in Wien vom Magistrat) weitergeleitet.
Also ein paar Tage Fundunterschlagung?
Post by Hans Huber
http://www.mungos.at/nachforschung/
Hab's gelesen. Das ist ja ein tolles Geschäft: Die geben den Fund nach
Bezahlen von 7 Euro zurück. Wenn nicht, wird er verwertet, also
versteigert. (Das habe ich nicht gelesen, aber gesehen: in der Osthalle
des abgerissenen Südbahnhofs in Wien)

Mit welchem Recht tun die das?

Und wer das Verlorene am Fundamt sucht, geht leer aus, weil die ÖBB den
Fund einem "externen Dienstleister", der ein Unternehmen der ÖBB ist, gibt.

Und warum ist das nicht Fundunterschlagung?
Post by Hans Huber
Ich würde jetzt also stark vermuten, dass wenn Du ein Unternehmen hast,
dass relativ hohes Fundaufkommen hat, dann wirst Du mit Deiner Gemeinde
eine Sonderregelung vereinbaren können => Gemeinderecht.
Das sollte sich der Finder informieren, wem er den Fund weiter gibt. Ob
das Unternehmen wirklich eine Sonderregelung hat?
Vielleicht hat die Bank eine solche Sonderregelung mit dem Bürgermeister
vereinbart. Wenn nicht, ist sie dann dran wegen Fundunterschlagung, wenn
sie das Geld vom Finder annimmt?

Wenn ich im Schnellzug von Wien nach Graz am Semmering ein Handy finde,
gebe ich es dem Schaffner. Der nimmt es und sagt, er gibt es weiter.
Hat die ÖBB eine Sonderregelung mit dem Bürgermeister der Gemeinde
Semmering? Oder der Gemeinde des nächsten Zughalts (z.B. Bruck an der
Mur)? Oder Graz? Oder Wien?
Kann ja auch sein, dass ich gerade im Zug Bekanntschaft mit einem
Bürgermeister gemacht habe. Dann gebe ich es dem, und der muss es annehmen?
Post by Hans Huber
Frag mal Deinen Bürgermeister, vielleicht räumt er Dir ja auch eine
Sonderstellung ein.
Darf er denn seine Verantwortung weiter delegieren?
Johann Mayerwieser
2011-05-29 17:02:16 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Wenn ich im Schnellzug von Wien nach Graz am Semmering ein Handy finde,
gebe ich es dem Schaffner. Der nimmt es und sagt, er gibt es weiter. Hat
die ÖBB eine Sonderregelung mit dem Bürgermeister der Gemeinde
Semmering? Oder der Gemeinde des nächsten Zughalts (z.B. Bruck an der
Mur)? Oder Graz? Oder Wien
Das wird auch der Grund für die Sonderregelung der ÖBB sein, dass der
Fundgegenstand örtlich nicht zugeordnet werden kann.
Post by Josef Rupp
Kann ja auch sein, dass ich gerade im Zug Bekanntschaft mit einem
Bürgermeister gemacht habe. Dann gebe ich es dem, und der muss es annehmen?
Nein, zwar sachlich, aber nicht örtlich zuständig.

Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Franz Glaser
2011-05-25 09:51:01 UTC
Permalink
Post by Josef Rupp
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Ich (rein persönlich) halte das wieder einmal(!) für den typischen Fall
von §§RECHT <> BÜRGERLICHER ANSTAND

GL
--
Seht mir doch diese Überflüssigen! Sie stehlen sich die Werke der
Erfinder und die Schätze der Weisen: Bildung nennen sie ihren
Diebstahl - und Alles wird ihnen zu Krankheit und Ungemach! ...
Also sprach Zarathustra [Nietzsche, Vom neuen Götzen]
Herbert Wotzel
2011-05-25 10:36:40 UTC
Permalink
Post by Franz Glaser
Post by Josef Rupp
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Ich (rein persönlich) halte das wieder einmal(!) für den typischen Fall
von §§RECHT <> BÜRGERLICHER ANSTAND
Unsinn. Zweifellos darf die Bank das Foto einer Person an die
Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn Verdacht besteht, dass diese
Persone "gefundenes" Geld unterschlagen hat.

Sie darf es sogar an den Kontoinhaber (sprich jenen Bankomatbenutzer,
der sein Geld vergessen hat) weiterleiten, wenn dies "im Rahmen der
Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe"
erfoderlich ist.

Man lese in der StMV 2004 die SA032 Abschnitt A durch. Demnach ist der
Zweck der Videoüberwachung von Bankomaten "Zweck des Eigenschutzes
(Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und
des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten,
Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung,
Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit
hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist"

Jetzt muss man nur vernünftig die "Verkehrssicherungspflichten etc." der
Bank argumentieren ...
Franz Glaser
2011-05-25 10:57:18 UTC
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Post by Herbert Wotzel
Post by Franz Glaser
Post by Josef Rupp
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Ich (rein persönlich) halte das wieder einmal(!) für den typischen Fall
von §§RECHT <> BÜRGERLICHER ANSTAND
Unsinn. Zweifellos darf die Bank das Foto einer Person an die
Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn Verdacht besteht, dass diese
Persone "gefundenes" Geld unterschlagen hat.
Sie darf es sogar an den Kontoinhaber (sprich jenen Bankomatbenutzer,
der sein Geld vergessen hat) weiterleiten, wenn dies "im Rahmen der
Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe"
erfoderlich ist.
Man lese in der StMV 2004 die SA032 Abschnitt A durch. Demnach ist der
Zweck der Videoüberwachung von Bankomaten "Zweck des Eigenschutzes
(Schutz des Eigentums und Schutz der Mitarbeiter des Auftraggebers) und
des Verantwortungsschutzes (Wahrnehmung von Verkehrssicherungspflichten,
Vertragshaftung gegenüber Kunden etc.) sowie zum Zweck der Verhinderung,
Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens, soweit
hievon der Aufgabenbereich des Auftraggebers betroffen ist"
Jetzt muss man nur vernünftig die "Verkehrssicherungspflichten etc." der
Bank argumentieren ...
Na, dann issja alles §§gut :-)

An $$guten Anwalt wamma hat.

GL
--
Seht mir doch diese Überflüssigen! Sie stehlen sich die Werke der
Erfinder und die Schätze der Weisen: Bildung nennen sie ihren
Diebstahl - und Alles wird ihnen zu Krankheit und Ungemach! ...
Also sprach Zarathustra [Nietzsche, Vom neuen Götzen]
Manfred Floh
2011-05-25 12:01:06 UTC
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Post by Herbert Wotzel
Post by Franz Glaser
Post by Josef Rupp
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Ich (rein persönlich) halte das wieder einmal(!) für den typischen Fall
von §§RECHT <> BÜRGERLICHER ANSTAND
Unsinn. Zweifellos darf die Bank das Foto einer Person an die
Strafverfolgungsbehörden weiterleiten, wenn Verdacht besteht, dass diese
Persone "gefundenes" Geld unterschlagen hat.
Sie darf es sogar an den Kontoinhaber (sprich jenen Bankomatbenutzer,
der sein Geld vergessen hat) weiterleiten, wenn dies "im Rahmen der
Verkehrssicherungspflichten, Vertragshaftung und ähnliche Rechtsgründe"
erfoderlich ist.
Nur sind diese Regelungen in der Praxis für die Fische. Meine Frau hat
letztes Jahr beim Bankomaten 50,- vergessen, schön brav am
Polizeikommissariat die Anzeige erstattet und passiert ist genau nichts.
Keine Herausgabe der Videobänder von der Bank an die Polizei etc. Denen
war das schlichtweg egal, wobei der Beamte bei der Aufnahme der anzeige
shcon gemeint hat, das könne sie sich eigentlich sparen, da da sowieso
nichts herauskommt und so war es dann auch.

Manfred
Franz Glaser
2011-05-25 12:26:56 UTC
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Post by Manfred Floh
Nur sind diese Regelungen in der Praxis für die Fische. Meine Frau hat
letztes Jahr beim Bankomaten 50,- vergessen, schön brav am
Polizeikommissariat die Anzeige erstattet und passiert ist genau nichts.
Keine Herausgabe der Videobänder von der Bank an die Polizei etc. Denen
war das schlichtweg egal, wobei der Beamte bei der Aufnahme der anzeige
shcon gemeint hat, das könne sie sich eigentlich sparen, da da sowieso
nichts herauskommt und so war es dann auch.
"Die" nehmen an, daß deine Frau einen Schmäh erzählt hat und beim
Deichmann Schuhe gekauft.

GL
--
Seht mir doch diese Überflüssigen! Sie stehlen sich die Werke der
Erfinder und die Schätze der Weisen: Bildung nennen sie ihren
Diebstahl - und Alles wird ihnen zu Krankheit und Ungemach! ...
Also sprach Zarathustra [Nietzsche, Vom neuen Götzen]
Manfred Floh
2011-05-25 20:36:37 UTC
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Post by Franz Glaser
Post by Manfred Floh
Nur sind diese Regelungen in der Praxis für die Fische. Meine Frau hat
letztes Jahr beim Bankomaten 50,- vergessen, schön brav am
Polizeikommissariat die Anzeige erstattet und passiert ist genau nichts.
Keine Herausgabe der Videobänder von der Bank an die Polizei etc. Denen
war das schlichtweg egal, wobei der Beamte bei der Aufnahme der anzeige
shcon gemeint hat, das könne sie sich eigentlich sparen, da da sowieso
nichts herauskommt und so war es dann auch.
"Die" nehmen an, daß deine Frau einen Schmäh erzählt hat und beim
Deichmann Schuhe gekauft.
Um das Geld bekommen die Damen nur Badeschlapfen. :)

Manfred
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