Josef Rupp
2011-05-23 14:57:05 UTC
Zur ORF-Sendung Bürgeranwalt vom 21.Mai 2011
GELD IM BANKOMAT VERGESSEN
Die ORF-Ankündigung liest sich so:
"Frau Freund aus Wien hat in einem Bankomaten 100 Euro vergessen. Kurze
Zeit später bemerkt sie das Malheur, kehrt zurück – doch das Geld ist
weg. Sie erstattet Anzeige und erfährt von einer Bankangestellten, dass
es angeblich ein Video der Überwachungskamera gäbe. Doch das bestreitet
die Bank, als die Staatsanwaltschaft nach Wochen nachfragt.
Volksanwältin Brinek wundert sich über die geringen Chancen, die man als
„bestohlener“ Bankkunde trotz guter Foto- und Videobeweise hat."
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Nun stellt sich folgende Frage:
Was
- muss ich tun
- darf ich tun
- darf ich nicht tun,
wenn ich vergessenes Geld im Bankomat, das im Foyer einer Bank steht,
finde.
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
Darf/muß/darf nicht dann die Bank das Geld annehmen? Die legen dann das
Geld in die Lade und dürfen den Eigentümer vielleicht nicht ausfindig
machen. Oder müssen die mich zur Polizei schicken?
Was, wenn ich der Bank mitteile, dass ich (mit Namensnachweis) das Geld
gefunden habe, und sage, dass ich nicht zur Polizei gehe. Müssen die
mich anzeigen? Oder die Polizei rufen?
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Bekomme ich einen Finderlohn? Oder ist das kein Fund? Falls es kein Fund
ist, was dann? Wie nennt man dann das Wahrnehmen des zurückgelassenen
Geldbetrages im Bankomatschlitz? Dann kann ich ja nicht einmal sagen:
Ich habe Geld im Bankomat gefunden.
LG,
Josef Rupp
GELD IM BANKOMAT VERGESSEN
Die ORF-Ankündigung liest sich so:
"Frau Freund aus Wien hat in einem Bankomaten 100 Euro vergessen. Kurze
Zeit später bemerkt sie das Malheur, kehrt zurück – doch das Geld ist
weg. Sie erstattet Anzeige und erfährt von einer Bankangestellten, dass
es angeblich ein Video der Überwachungskamera gäbe. Doch das bestreitet
die Bank, als die Staatsanwaltschaft nach Wochen nachfragt.
Volksanwältin Brinek wundert sich über die geringen Chancen, die man als
„bestohlener“ Bankkunde trotz guter Foto- und Videobeweise hat."
Da gibt es offensichtlich Bankgeheimnisse und andere Bestimmungen, die
der Bank nicht erlauben, den Dieb ausfindig zu machen.
Nun stellt sich folgende Frage:
Was
- muss ich tun
- darf ich tun
- darf ich nicht tun,
wenn ich vergessenes Geld im Bankomat, das im Foyer einer Bank steht,
finde.
In die Bank hineingehen und das Geld abgeben?
Darf/muß/darf nicht dann die Bank das Geld annehmen? Die legen dann das
Geld in die Lade und dürfen den Eigentümer vielleicht nicht ausfindig
machen. Oder müssen die mich zur Polizei schicken?
Was, wenn ich der Bank mitteile, dass ich (mit Namensnachweis) das Geld
gefunden habe, und sage, dass ich nicht zur Polizei gehe. Müssen die
mich anzeigen? Oder die Polizei rufen?
Was, wenn ich das Geld auf der Polizei abgebe?
Bekomme ich einen Finderlohn? Oder ist das kein Fund? Falls es kein Fund
ist, was dann? Wie nennt man dann das Wahrnehmen des zurückgelassenen
Geldbetrages im Bankomatschlitz? Dann kann ich ja nicht einmal sagen:
Ich habe Geld im Bankomat gefunden.
LG,
Josef Rupp