Discussion:
F: Mehrere Verkehrszeichen an einer Stange
(zu alt für eine Antwort)
Peter Haas
2007-03-27 12:10:21 UTC
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Wie schaut die aktuelle Rechtslage bezüglich der Anbringung von mehreren
Verkehrszeichen auf einer Stange aus? Ich hab irgendwie in Erinnerung, dass
nicht mehr als 3 Tafeln auf einer Stange sein dürfen, weiß aber nicht, ob
das irgendwann geändert wurde.

Gelten Zusatztafeln auch als eigenes Zeichen, oder nicht?

LG
Peter
Wolfgang Knottek
2007-03-27 15:57:28 UTC
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Post by Peter Haas
Wie schaut die aktuelle Rechtslage bezüglich der Anbringung von mehreren
Verkehrszeichen auf einer Stange aus? Ich hab irgendwie in Erinnerung, dass
nicht mehr als 3 Tafeln auf einer Stange sein dürfen, weiß aber nicht, ob
das irgendwann geändert wurde.
Gelten Zusatztafeln auch als eigenes Zeichen, oder nicht?
: StVO §48 (4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für
: Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen,
: Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen
: angebracht werden; dies gilt nicht für eine Kundmachung nach
: § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4 sowie für die Anbringung der
: Hinweiszeichen "Wegweiser" oder die Anbringung von
: Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in
: Zusammenhang steht.

§ 25 Abs. 2: Kurzparkzonen
§ 44 Abs. 4: Verordnung für ganzes Ortsgebiet
Clemens Aigner
2007-03-28 05:30:47 UTC
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Post by Wolfgang Knottek
: StVO §48 (4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für
: Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen,
: Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen
: angebracht werden; dies gilt nicht [...]
Eine Unklarheit gibt es aber noch, oder
ist es eine Klarheit:

Es ist doch öfters so, dass auf einer Anbringungsvorrichtung
(AKA Stange) mehr als 2 Zeichen drauf sind, die nicht
unter die Ausnahmeregelung fallen. Konkret z.B.
2 Zeichen, die aus einer Richtung sichtbar sind, ein
Zeichen, das aus der anderen Richtung sichtbar ist.

Das Gesetz spricht nicht von Richtung, sondern
definitiv von Anbringungsvorrichtung. Ist hier
eine wortgenaue Interpretation vorzunehmen?

Clemens
Peter Haas
2007-03-28 08:52:52 UTC
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Post by Wolfgang Knottek
Post by Peter Haas
Wie schaut die aktuelle Rechtslage bezüglich der Anbringung von
mehreren Verkehrszeichen auf einer Stange aus? Ich hab irgendwie in
Erinnerung, dass
nicht mehr als 3 Tafeln auf einer Stange sein dürfen, weiß aber
nicht, ob das irgendwann geändert wurde.
Gelten Zusatztafeln auch als eigenes Zeichen, oder nicht?
: StVO §48 (4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für
: Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen,
: Träger u. dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen
: angebracht werden; dies gilt nicht für eine Kundmachung nach
: § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4 sowie für die Anbringung der
: Hinweiszeichen "Wegweiser" oder die Anbringung von
: Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in
: Zusammenhang steht.
§ 25 Abs. 2: Kurzparkzonen
§ 44 Abs. 4: Verordnung für ganzes Ortsgebiet
Danke für die Info. Ich hätte jetzt allerdings noch eine Zusatzfrage. Bei
folgender Anordnung fällt die Kurzparkzone natürlich unter die Ausnahme,
was ist aber mit der Ladezone bzw. dem Halteverbot ausgenommen Bus zum
Aus- und Einsteigen?

http://tinyurl.com/2z926v

(Sorry für grausliche Fotoqualität)

LG
Peter
Clemens Aigner
2007-03-28 09:15:38 UTC
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Post by Peter Haas
Danke für die Info. Ich hätte jetzt allerdings noch eine Zusatzfrage. Bei
folgender Anordnung fällt die Kurzparkzone natürlich unter die Ausnahme,
was ist aber mit der Ladezone bzw. dem Halteverbot ausgenommen Bus zum
Aus- und Einsteigen?
http://tinyurl.com/2z926v
(4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen
[...] dürfen nicht mehr als
zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht [...]

3. für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt
miteinander in Zusammenhang steht.

Ich denke, der Fall ist hier gegeben.

Clemens

:-) der sich allerdings als mathematisch und logisch
veranlagter Typ fragt, ob diese 3er-Kombination mit
Kurzparkzone lediglich die Kurzparkzone legal ausschildert,
denn die anderen Zeichen sind ja nun auch dritte Zeichen *g*
Peter Haas
2007-03-28 13:24:18 UTC
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Post by Clemens Aigner
Post by Peter Haas
Danke für die Info. Ich hätte jetzt allerdings noch eine Zusatzfrage.
Bei folgender Anordnung fällt die Kurzparkzone natürlich unter die
Ausnahme, was ist aber mit der Ladezone bzw. dem Halteverbot
ausgenommen Bus
zum Aus- und Einsteigen?
http://tinyurl.com/2z926v
(4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen
[...] dürfen nicht mehr als
zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht [...]
3. für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt
miteinander in Zusammenhang steht.
Ich denke, der Fall ist hier gegeben.
Natürlich steht "Anfang" oder "Ende" bzw. "Ausgenommen ... von bis" in
Zusammenhang mit dem jeweiligen Halteverbot. Aber die Kurzparkzone steht
wohl in
keinem Zusammenhang mit den anderen beiden Halteverboten und dann hab
ich bei freundlicher Zählung ein Halteverbot Ende, ein Halteverbot
Anfang und eine Kurzparkzone, also 3.
Post by Clemens Aigner
Clemens
:-) der sich allerdings als mathematisch und logisch
veranlagter Typ fragt, ob diese 3er-Kombination mit
Kurzparkzone lediglich die Kurzparkzone legal ausschildert,
denn die anderen Zeichen sind ja nun auch dritte Zeichen *g*
Ja, das wäre auch meine Frage und zwar ganz ohne Smiley.

LG
Peter
Herbert Wotzel
2007-03-28 23:46:21 UTC
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Post by Peter Haas
Post by Clemens Aigner
:-) der sich allerdings als mathematisch und logisch
veranlagter Typ fragt, ob diese 3er-Kombination mit
Kurzparkzone lediglich die Kurzparkzone legal ausschildert,
denn die anderen Zeichen sind ja nun auch dritte Zeichen *g*
Ja, das wäre auch meine Frage und zwar ganz ohne Smiley.
Die Zulässigkeit der Kurzparkzone als dritte Tafel hat allerdings wenig
Sinn, wenn damit zugleich die beiden anderen Tafeln aufgehoben werden -
denn dann müsste man zur korrekten Anbringung der anderen Tafeln einen
zweiten Steher aufstellen, sodass die Kurzparkzonen-Ausnahme obsolet würde.

Gibt es eigentlich eine Klarstellung, was der Mindestabstand zwischen
zwei Verkehrszeichenstehern sein muss? In 10 cm Abstand würde es wohl
als unzulässige Umgehung der Zwei-Tafel-Regelung anzusehen sein.
Thomas Koller
2007-03-29 10:51:07 UTC
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Post by Herbert Wotzel
Post by Peter Haas
Post by Clemens Aigner
:-) der sich allerdings als mathematisch und logisch
veranlagter Typ fragt, ob diese 3er-Kombination mit
Kurzparkzone lediglich die Kurzparkzone legal ausschildert,
denn die anderen Zeichen sind ja nun auch dritte Zeichen *g*
Ja, das wäre auch meine Frage und zwar ganz ohne Smiley.
Die Zulässigkeit der Kurzparkzone als dritte Tafel hat allerdings wenig
Sinn, wenn damit zugleich die beiden anderen Tafeln aufgehoben werden -
Besser "hätte".
Ich lese den Gesetzestext eigentlich so, dass sich die Ausnahme mit
den Kurzparkzonenschildern auch auf die anderen Tafeln erweitert.
Soll heissen, nicht mehr als 2 Nicht-Kurzparkzonenschilder, unter anderem
auch da die entsprechende Bestimmung sonst keinen Sinn ergeben würde.
Post by Herbert Wotzel
denn dann müsste man zur korrekten Anbringung der anderen Tafeln einen
zweiten Steher aufstellen, sodass die Kurzparkzonen-Ausnahme obsolet würde.
ACK, daher ist imho die Interpretation falsch, dass die anderen beiden
Schilder wegen dem Zonenschild aufgehoben würden.

Tom
Peter Haas
2007-03-29 15:16:00 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Herbert Wotzel
Die Zulässigkeit der Kurzparkzone als dritte Tafel hat allerdings
wenig Sinn, wenn damit zugleich die beiden anderen Tafeln aufgehoben
werden -
Besser "hätte".
Ich lese den Gesetzestext eigentlich so, dass sich die Ausnahme mit
den Kurzparkzonenschildern auch auf die anderen Tafeln erweitert.
Soll heissen, nicht mehr als 2 Nicht-Kurzparkzonenschilder, unter
anderem auch da die entsprechende Bestimmung sonst keinen Sinn ergeben
würde.
Stimmt. Mehr als 2 Tafeln die sich alle auf Kurzparkzonenregelungen
beziehen sind wohl kaum vorstellbar.
Post by Thomas Koller
Post by Herbert Wotzel
denn dann müsste man zur korrekten Anbringung der anderen Tafeln
einen zweiten Steher aufstellen, sodass die Kurzparkzonen-Ausnahme
obsolet würde.
ACK, daher ist imho die Interpretation falsch, dass die anderen beiden
Schilder wegen dem Zonenschild aufgehoben würden.
Danke fürs Lösen des Knotens im Hirn :-)

LG
Peter

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