Johann Mayerwieser
2011-03-13 14:32:08 UTC
Hallo,
ich möchte ein Anhängerkupplung. In Österreich finde ich nur starre, in
Deutschland habe ich über Ebay abnehmbare gefunden.
Die Händler geben durchwegs an:
| Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und
| Absatz 4, ist es nicht erforderlich, eine Betriebserlaubnis etc.
| mitzuliefern,wenn die Anbauteile mit Genehmigungszeichen
| gekennzeichnet sind.
Die Anhängerkupplungen haben eine E-Nummer (das ist das
Genehmigungszeichen).
Wie ist die Rechtslage in Österreich?
Hannes
ich möchte ein Anhängerkupplung. In Österreich finde ich nur starre, in
Deutschland habe ich über Ebay abnehmbare gefunden.
Die Händler geben durchwegs an:
| Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und
| Absatz 4, ist es nicht erforderlich, eine Betriebserlaubnis etc.
| mitzuliefern,wenn die Anbauteile mit Genehmigungszeichen
| gekennzeichnet sind.
Die Anhängerkupplungen haben eine E-Nummer (das ist das
Genehmigungszeichen).
Wie ist die Rechtslage in Österreich?
Hannes
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