Discussion:
"Jahresausgleich" Frist
(zu alt für eine Antwort)
Clemens Aigner
2024-09-16 08:18:19 UTC
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Ich habe am 17.3.24 eine Einkommenssteuererklärung
für 2023 eingebracht.

Die Vorberechnung ergibt eine Gutschrift von mehreren 1000 Euro.

Im Gegensatz zu den Vorjahren (da hat es maximal 3 Wochen gedauert)
ist immer noch kein Bescheid da.

Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen? Wie sind die
Rechtsgrundlagen dazu?
--
Clemens
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2024-09-16 12:45:54 UTC
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Post by Clemens Aigner
Ich habe am 17.3.24 eine Einkommenssteuererklärung
für 2023 eingebracht.
Die Vorberechnung ergibt eine Gutschrift von mehreren 1000 Euro.
Im Gegensatz zu den Vorjahren (da hat es maximal 3 Wochen
gedauert) ist immer noch kein Bescheid da.
Bescheide für Gutschriften haben früher immer länger gedauert als
für Nachforderungen - in den letzten Jahren ist mir das bei meinen
eigenen Erklärungen nicht mehr aufgefallen, auch dieses Jahr nicht.
Insofern seltsam.
Post by Clemens Aigner
Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen? Wie sind die
Rechtsgrundlagen dazu?
Nach sechs Monaten (AFAIK gibt es für Steuererklärungen keine
abweichenden Regelungen) könntest Du eine Säumnisbeschwerde
einbringen, das wäre demnächst der Fall. Insofern irritierend.

Hast Du die Erklärung nach dem Prüfen und ggf. Drucken auch wirklich
eingereicht? Ist mir einmal passiert, war eher peinlich. Ansonsten
anrufen und nachfragen; das ist zwar inzwischen wegen der zentralen
Zuständigkeit mühsamer, aber mit etwas Glück dennoch zielführend.

Servus,
Stefan
--
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Stefan. Für langsame Hosen, ein Märchen für Pärchen!
(Sloganizer)
Clemens Aigner
2024-09-24 05:24:23 UTC
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Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nach sechs Monaten (AFAIK gibt es für Steuererklärungen keine
abweichenden Regelungen) könntest Du eine Säumnisbeschwerde
einbringen, das wäre demnächst der Fall. Insofern irritierend.
Da muss ich aber 30 Euro zahlen, oder?
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Hast Du die Erklärung nach dem Prüfen und ggf. Drucken auch wirklich
eingereicht?
Ja. Kann ich in Finanz online sehen.
--
LG Clemens
Stefan+ (Stefan Froehlich)
2024-09-27 06:49:35 UTC
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Post by Clemens Aigner
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nach sechs Monaten (AFAIK gibt es für Steuererklärungen keine
abweichenden Regelungen) könntest Du eine Säumnisbeschwerde
einbringen, das wäre demnächst der Fall. Insofern irritierend.
Da muss ich aber 30 Euro zahlen, oder?
Ja, leider (ich fände ja, dass man den Betrag zurückerhalten sollte,
falls die Beschwerde erfolgreich ist).
Post by Clemens Aigner
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Hast Du die Erklärung nach dem Prüfen und ggf. Drucken auch
wirklich eingereicht?
Ja. Kann ich in Finanz online sehen.
Das ist sehr seltsam; ich kenne doch eine Menge Leute, die
Steuererklärungen einreichen, aber von einer, die nicht fristgerecht
bearbeitet wurde, habe ich noch nie gehört.

Servus,
Stefan
--
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Stefan - neidische Liebe, die selten fühlt.
(Sloganizer)
Stefan Hirschmann
2024-10-27 20:01:42 UTC
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Post by Clemens Aigner
Post by Stefan+ (Stefan Froehlich)
Nach sechs Monaten (AFAIK gibt es für Steuererklärungen keine
abweichenden Regelungen) könntest Du eine Säumnisbeschwerde
einbringen, das wäre demnächst der Fall. Insofern irritierend.
Da muss ich aber 30 Euro zahlen, oder?
Soweit ich weiß, nein. Die Finanz hat - wie bei der Finanz üblich - sehr
viele Sonderbestimmungen. Die Säumnisbeschwerde ist dort in § 284 BAO
geregelt. Die Kosten für das Verwaltungsgericht werden per Verordnung
erlassen und soweit ich das sehe, wurde für das Finanzgericht diese
Verordnung nicht erlassen. Dh im Gegensatz zu den
Landesverwaltungsgerichten ist das Bundesfinanzgericht bezüglich
Säumnisbeschwerde gebührenfrei.

Säumnisbeschwerden waren früher lustiger.
Früher: Zuständigkeit ging sofort auf die Instanz über.
Jetzt gilt:
Das Gericht fordert das Finanzamt auf, innerhalb von 3 Monaten zu
entscheiden und das kann nochmals verlängert werden (§ 284 Abs 2 BAO).
Erst dann ist das BFG zuständig und die können dann auch nochmals ewig
brauchen.

Hast du die Beschwerde schon eingebracht?

MfG Stefan

Georg Gruber
2024-09-26 08:07:47 UTC
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Post by Clemens Aigner
Ich habe am 17.3.24 eine Einkommenssteuererklärung
für 2023 eingebracht.
Die Vorberechnung ergibt eine Gutschrift von mehreren 1000 Euro.
Im Gegensatz zu den Vorjahren (da hat es maximal 3 Wochen gedauert)
ist immer noch kein Bescheid da.
Wie lange darf sich das Finanzamt Zeit lassen? Wie sind die
Rechtsgrundlagen dazu?
Ich habe am 12.4.24 einen Änderungsantrag gem. § 295a BAO für 2022
eingebracht, der wurde gestern mit Erheischen eines zusätzlichen
Formulars beantwortet.
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