Discussion:
Parkplatz - Massive Mieterhöhung
(zu alt für eine Antwort)
Martin
2012-07-19 12:54:49 UTC
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Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich fÃŒr den Parkplatz 18 Euro. Gestern erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich muß mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und RÃŒcksendung vor dem 31.07.2012 damit einverstanden erklÀren, wenn ich den Parkplatz behalten will.

Darf die Buwog die Erhöhung durchfÌhren? Ist der knappe Termin zulÀssig? Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?

Vielen Dank!
Hannes
2012-07-20 06:23:52 UTC
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Post by Martin
Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz
im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich für den Parkplatz 18 Euro. Gestern
erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich
muß mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und Rücksendung vor dem
31.07.2012 damit einverstanden erklären, wenn ich den Parkplatz behalten
will.
Darf die Buwog die Erhöhung durchführen? Ist der knappe Termin zulässig?
Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Hallo,
ich bin kein Jurist, kann dir also nur mit "Hausverstand" antworten:

Der Stellplatz (bzw. ein Garagenplatz) fallen nicht unter das
Mietrechtsgesetz, hier ist freies Vertragsrecht anwendbar. Über
eventuelle Kündigungsfristen informiert dich dein Mietvertrag für den
ABstellplatz, diese müssen sie, wenn du dich nicht einverstanden
erklärst, einhalten.
Ich nehme an, dass diese Wohnung in zentralerer Gegend in Wien liegt, da
scheint mir im Zusammenhang mit Parkplatznot und Kurzparkzonenpickerl der
neue Betrag ortsüblich, aber eher an der oberen Grenze zu sein.

Tja, seit Schüssel und Grasser ist die BUWOG kein sozialer Wohnbau mehr,
sondern eine Profitorganisation deren Gewinne AFAIK nach Japan fließen.

Hannes


--
Hans Holbein
2012-07-25 07:44:40 UTC
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Post by Hannes
Post by Martin
Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz
im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich für den Parkplatz 18 Euro. Gestern
erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich
muß mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und Rücksendung vor dem
31.07.2012 damit einverstanden erklären, wenn ich den Parkplatz behalten
will.
Darf die Buwog die Erhöhung durchführen? Ist der knappe Termin zulässig?
Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Hallo,
Der Stellplatz (bzw. ein Garagenplatz) fallen nicht unter das
Mietrechtsgesetz, hier ist freies Vertragsrecht anwendbar. Über
eventuelle Kündigungsfristen informiert dich dein Mietvertrag für den
ABstellplatz, diese müssen sie, wenn du dich nicht einverstanden
erklärst, einhalten.
Ich nehme an, dass diese Wohnung in zentralerer Gegend in Wien liegt, da
scheint mir im Zusammenhang mit Parkplatznot und Kurzparkzonenpickerl der
neue Betrag ortsüblich, aber eher an der oberen Grenze zu sein.
Wenn es innerhalb des Gürtels liegt, ist ds für Stellflächen unter
freiem Himmel eher die Mitte. Überdachte Stellplätze kosten ein etwa ds
Doppelte.
Post by Hannes
Tja, seit Schüssel und Grasser ist die BUWOG kein sozialer Wohnbau mehr,
sondern eine Profitorganisation deren Gewinne AFAIK nach Japan fließen.
So kurz war die Zeit und so lang die Nachwehen.

i***@gmx.at
2012-07-20 13:56:45 UTC
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Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich für den Parkplatz 18 Euro. Gestern erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich muß mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und Rücksendung vor dem 31.07.2012 damit einverstanden erklären, wenn ich den Parkplatz behalten will.
Darf die Buwog die Erhöhung durchführen? Ist der knappe Termin zulässig? Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Vielen Dank!
Hallo Martin,

ich bin auch eine Betroffene und über diese Preiserhöhung geschockt.
Ich werde damit zur Arbeiterkammer gehen, falls ich mehr weiß, melde ich mich.
Lieben Gruß Christine
Hans Huber
2012-07-20 17:25:17 UTC
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Post by Martin
Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich fÃŒr den Parkplatz 18 Euro. Gestern erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich muß mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und RÃŒcksendung vor dem 31.07.2012 damit einverstanden erklÀren, wenn ich den Parkplatz behalten will.
Darf die Buwog die Erhöhung durchfÌhren? Ist der knappe Termin zulÀssig? Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Vielen Dank!
Welche Kündigungsfristen sieht Dein Mietvertrag vor?
Wenn ich es richtig verstehe, dann kündigt Dich die BUWOG ja quasi und
Du musst per Zustimmung einen neuen, höherpreisigen Mietvertrag
abschließen. Wenn Dein Mietvertrag tatsächlich nur 2 Wochen
Kündigungsfrist vorsieht wäre das denkbar - ob eine so kurze
Kündigungsfrist aber üblich ist wage ich zu bezweifeln, also lies mal nach.
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