Martin
2012-07-19 12:54:49 UTC
Ich wohne in einem BUWOG-Bau und habe seit vielen Jahren einen Parkplatz im Hof gemietet. Zuletzt zahlte ich fÌr den Parkplatz 18 Euro. Gestern erhielt ich unerwartet mit Einschreiben eine Erhöhung auf 89 Euro. Ich muà mich mit Unterfertigen eines Gegenbriefes und RÌcksendung vor dem 31.07.2012 damit einverstanden erklÀren, wenn ich den Parkplatz behalten will.
Darf die Buwog die Erhöhung durchfÌhren? Ist der knappe Termin zulÀssig? Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Vielen Dank!
Darf die Buwog die Erhöhung durchfÌhren? Ist der knappe Termin zulÀssig? Was kann ich tun? Soll bzw kann ich klagen?
Vielen Dank!