Discussion:
Handy-Ortung
(zu alt für eine Antwort)
Werner Tann
2008-05-18 10:01:00 UTC
Permalink
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-40028.html

|Wo befindet sich gerade jemand - das will die Polizei immer öfter
|wissen. Um 70 Prozent ist laut T-Mobile die Handy-Ortung auf
|Basis des Telekom- und neuen Sicherheitspolizeigesetzes in den
|ersten zwei Monaten 2008 im Vergleich zu Jänner und Februar des
|Vorjahres angewachsen.
[...]
|[Das neue Sicherheitspolizeigesetz] erlaubt der Polizei in akuten
|Gefahrensituationen ohne richterlichen Beschluss Handys orten
|zu lassen, etwa um Lawinenopfer aufzuspüren.
|Der Haken dabei: Keine von den Ermittlern unabhängige Stelle [also
|Gericht] prüft, ob die Abfrage nötig ist. Denn es ist mehr als fraglich,
|ob es immer echte Notfälle sind.

Wenn die Polizei den Standort eines Handys wissen möchte, fallen mir
grundsätzlich zwei Situationen ein:

a) Eine Frau ruft vom Handy aus den Polizeinotruf an, Hilfe, mein Mann
will mich umbringen. Klick.
b) Die Polizei fahndet nach einer bestimmten Person oder - sagen wir -
interessiert sich für jemand Bestimmten.

Fall a ist klar, mit der mitgeschickten Nummer wird die Polizei beim
betreffenden Handybetreiber vorstellig. Was aber geschieht im Fall b,
wenn der Handybesitzer sich den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen
verbeten hat? Theoretisch müßten die Ermittler nun alle Provider
durchtelefonieren und nachfragen, ob Herr xy Kunde ist. Oder existiert
eine Datenbank mit allen (auch "geheimen") Handyrufnummern *aller*
Provider, zugänglich für die Polizei?

PS: Man kann hoffen, daß Fall b in dem AK-Beitrag gar nicht gemeint
war.
Michael Suda
2008-05-18 11:04:03 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-40028.html
[Zitat AK gekürzt]
Post by Werner Tann
Wenn die Polizei den Standort eines Handys wissen möchte, fallen mir
a) Eine Frau ruft vom Handy aus den Polizeinotruf an, Hilfe, mein Mann
will mich umbringen. Klick.
b) Die Polizei fahndet nach einer bestimmten Person oder - sagen wir -
interessiert sich für jemand Bestimmten.
Fall a ist klar, mit der mitgeschickten Nummer wird die Polizei beim
betreffenden Handybetreiber vorstellig. Was aber geschieht im Fall b,
wenn der Handybesitzer sich den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen
verbeten hat? Theoretisch müßten die Ermittler nun alle Provider
durchtelefonieren und nachfragen, ob Herr xy Kunde ist. Oder
existiert
eine Datenbank mit allen (auch "geheimen") Handyrufnummern *aller*
Provider, zugänglich für die Polizei?
PS: Man kann hoffen, daß Fall b in dem AK-Beitrag gar nicht gemeint
war.
Es ist in so einem Fall nie ganz falsch, zuerst einmal den
Gesetzestext zu studieren, also tun wir das einmal; betreffend
Handyortung einschlägig ist § 53 Abs.3b des Sicherheitspolizeigesetzes
(SPG) idF BGBl. I Nr. 114/2007:

http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40093232/NOR40093232.pdf
(ganzer Text § 53)

"(3b) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen, dass eine
gegenwärtige Gefahr für das Leben oder
die Gesundheit eines Menschen besteht, sind die Sicherheitsbehörden
zur Hilfeleistung oder Abwehr dieser
Gefahr berechtigt, von Betreibern öffentlicher
Telekommunikationsdienste Auskunft über Standortdaten und die
internationale Mobilteilnehmerkennung (IMSI) der von dem gefährdeten
Menschen mitgeführten Endeinrichtung
zu verlangen sowie technische Mittel zu ihrer Lokalisierung zum
Einsatz zu bringen. Die Sicherheitsbehörde
trifft die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des
Auskunftsbegehrens, dessen Dokumentation dem
Betreiber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
nachzureichen ist. Die ersuchte Stelle ist
verpflichtet, die Auskünfte unverzüglich und gegen Ersatz der Kosten
nach § 7 Z 4 der
Überwachungskostenverordnung - ÜKVO, BGBl. II Nr. 322/2004, zu
erteilen."

Fall b findet darin m.E. nach keine Deckung, da der Betroffene
(Handybesitzer) dem Sachverhalt nach zwar von der Polizei gesucht
wird, jedoch kein Grund zu der Annahme besteht, dass "eine
gegenwärtige Gefahr für das Leben oder
die Gesundheit" eines Menschen besteht. Natürlich gibt eine eine
überhaupt nicht "geheime Datenbank" aller Handynummern, weil die
Nummerierung der Regulierung durch die RTR unterliegt. Für § 53 Abs 3b
SPG muss die Polizei die Endeinrichtung (das Gerät und/oder die
verwendete IMSI-Karte [wohl regelmäßig in Form der damit verbundenen
Rufnummer]) angeben können. Solange man aber noch IMSI-Karten legal
und anonmy gegen Cash auf den Tisch kaufen kann, ist die Zuordnung
einer Rufnummer zu einer bestimmten Person unter Umständen schwierig
(Hinweis für potenzielle Kunstdiebe und andere schlimme Buben: auf die
Kamera im Geschäft ihres Vertrauens achten!). Die Polizei freut sich
darüber sicher nicht.

Im geschilderten Fall wird man also gemäß §§ 134 ff StPO idF BGBl. I
Nr. 19/2004 die Unterstützung der Gerichte brauchen - wenn es korrekt
zugeht. Den Fall, dass ein Polizeibeamter amtsmissbräuchlich eine
Notsituation rund um das Handy des Gesuchten vorspiegelt, um seinen
Standort feststellen zu können, klammere ich aus.
--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche
Hans Huber
2008-05-18 12:02:49 UTC
Permalink
"Michael Suda" schrieb
Post by Michael Suda
Fall b findet darin m.E. nach keine Deckung, da der Betroffene
(Handybesitzer) dem Sachverhalt nach zwar von der Polizei gesucht wird,
jedoch kein Grund zu der Annahme besteht, dass "eine gegenwärtige Gefahr
für das Leben oder
die Gesundheit" eines Menschen besteht.
wie Du korrekt zitiert hast, muss nur Gefahr für Leben/Gesundheit _EINES_
Menschen bestehen. Es muss also nicht für den zu lokalisierenden eine Gefahr
bestehen, sondern die bloße Annahme jemand könnte in irgendeine
Gefahrensituation geraten berechtigt bereits x-beliebige damit in
Zusammenhang stehende Ortungen anzufordern. Vielleicht liege ich ja falsch,
aber ich würde mal vermuten, dass man mit der Begründung es besteht Gefahr
für die Bevölkerung von Ort X natürlich auch Ortung von Mobiltelefonen nach
einem Banküberfall anfordern könnte - schließlich könnte der Täter ja noch
weitere kriminelle Handlungen im Schilde führen die eine Gefahr für andere
Menschen darstellen.
Johann Mayerwieser
2008-05-18 12:30:08 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
wie Du korrekt zitiert hast, muss nur Gefahr für Leben/Gesundheit _EINES_
Menschen bestehen. Es muss also nicht für den zu lokalisierenden eine Gefahr
bestehen, sondern die bloße Annahme jemand könnte in irgendeine
Gefahrensituation geraten berechtigt bereits x-beliebige damit in
Zusammenhang stehende Ortungen anzufordern. Vielleicht liege ich ja falsch,
aber ich würde mal vermuten, dass man mit der Begründung es besteht Gefahr
für die Bevölkerung von Ort X natürlich auch Ortung von Mobiltelefonen nach
einem Banküberfall anfordern könnte - schließlich könnte der Täter ja noch
weitere kriminelle Handlungen im Schilde führen die eine Gefahr für andere
Menschen darstellen.
Steht doch in diesem Absatz:

|der von dem gefährdeten Menschen mitgeführten Endeinrichtung

und das beudeuten IMHO eindeutig, dass nur das Handy von Personen
geortet werden dürfen, die gefährdet sind, nicht aber von dem
renitenten Ehegatten, der gerade auf dem Weg ist, seine Frau
umzubringen.

Liebe Grüße
Hannes
--
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Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Werner Tann
2008-05-18 12:31:43 UTC
Permalink
[...] Vielleicht liege ich ja falsch,
aber ich würde mal vermuten, dass man mit der Begründung es besteht Gefahr
für die Bevölkerung von Ort X natürlich auch Ortung von Mobiltelefonen nach
einem Banküberfall anfordern könnte
Entschuldige, hier stehe ich auf der Leitung: Wen oder was willst Du
nach einem Banküberfall denn "orten"? Alle Leute, die in der Umgebung
der Bank gerade telefonieren? Wie blöd muß ein Bankräuber sein, wenn
er ...? Und: Wie schnell müßte die Ortung sein, damit sie ...
Hans Huber
2008-05-18 12:54:39 UTC
Permalink
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Entschuldige, hier stehe ich auf der Leitung: Wen oder was willst Du
nach einem Banküberfall denn "orten"? Alle Leute, die in der Umgebung
der Bank gerade telefonieren? Wie blöd muß ein Bankräuber sein, wenn
er ...? Und: Wie schnell müßte die Ortung sein, damit sie ...
Wie gesagt: ob es zulässig wäre kann ich aus dem SPG nicht ableiten. Die
Datenschützer haben ja zur Einführung massiv genau solche Bedenken (alles
und jedes wird mit fadenscheinigen Argumenten geortet werden) geäußert.

Zur praktischen Anwendbarkeit: zuallererst muss man ja nicht alle Leute in
der Umgebung der Bank gleich orten. Es reicht zu erheben, welche Teilnehmer
in der betroffenen Umgebung zum Tatseitpunkt eingebucht waren. Bei z.b. 50
eingebuchten Teilnehmern kann man vermutlich 40 recht schnell ausschließen
(Mitarbeiter und Kunden der Bank, Teilnehmer die Ihren Wohnort dort haben
etc...) Insgesamt scheint mir diese Art den Personenkreis stark einzugrenzen
recht straight-forward und man hat vermutlich nach 1-2 Tagen
Ermittlungsarbeit einen Kreis an "verdächtigen" gefunden. Ob man diese nun
einfach mal zuhause aufsucht (bei registrierten Personendaten zur Rufnummer)
oder orten lässt sei mal dahingestellt. Zeitdruck sehe ich jedenfalls keinen
allzu großen - die Methode liefert nur eine Liste an Verdächtigen, aber
keine Beweise. Hat man aber jemand gefunden, den man verdächtigt, findet man
unter Umständen auch gezielter/rascher einen entsprechenden Beweis.
Werner Tann
2008-05-18 13:21:58 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Zur praktischen Anwendbarkeit: zuallererst muss man ja nicht alle Leute in
der Umgebung der Bank gleich orten. Es reicht zu erheben, welche Teilnehmer
in der betroffenen Umgebung zum Tatseitpunkt eingebucht waren.
Äh, "eingebucht"? Die Einlogdaten samt Ort werden *gespeichert*?

Mein Handy-Provider weiß heute noch, wo sich mein eingeschaltetes
Handy gestern um 14.30 Uhr befunden hat?
Hans Huber
2008-05-18 13:54:30 UTC
Permalink
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Mein Handy-Provider weiß heute noch, wo sich mein eingeschaltetes
Handy gestern um 14.30 Uhr befunden hat?
ja, das tut er
Derzeit noch freiwillig (manche meinen sogar rechtswidrig),
mit Start der Vorratsdatenspeicherung dann sogar verpflichtend für [6-24]
Monate

Über Sinn/Unsinn dieser Ermittlungsmethode kann man wohl endlos streiten.
Der "echte" Profi schaltet für eine Tat wohl das Mobiltelefon rechtzeitig
vorher ab. Im Fahndungsraster landen so höchstwahrscheinlich nur
unschuldige. Die Gefahr dabei: weißt Du noch, wo Du Dich am 13.11.2007 um
14:30 befunden hast? Ach nein? Du weißt es nicht? Warst du vielleicht am Ort
X? Nein? Du streitest es ab? => Doch, Dein Bewegungsprofil überführt Dich,
und weil Du es nicht gleich angegeben hast bist Du zusätzlich verdächtig,
....
Heinrich Moser
2008-05-18 14:35:10 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Mein Handy-Provider weiß heute noch, wo sich mein eingeschaltetes
Handy gestern um 14.30 Uhr befunden hat?
ja, das tut er
Derzeit noch freiwillig (manche meinen sogar rechtswidrig),
mit Start der Vorratsdatenspeicherung dann sogar verpflichtend für [6-24]
Monate
Über Sinn/Unsinn dieser Ermittlungsmethode kann man wohl endlos streiten.
Der "echte" Profi schaltet für eine Tat wohl das Mobiltelefon rechtzeitig
vorher ab. Im Fahndungsraster landen so höchstwahrscheinlich nur
unschuldige. Die Gefahr dabei: weißt Du noch, wo Du Dich am 13.11.2007 um
14:30 befunden hast? Ach nein? Du weißt es nicht? Warst du vielleicht am Ort
X? Nein? Du streitest es ab? => Doch, Dein Bewegungsprofil überführt Dich,
und weil Du es nicht gleich angegeben hast bist Du zusätzlich verdächtig,
....
Solange diese Daten nicht an die Finanz weitergehen...

LG,
Heinzi
Johann Mayerwieser
2008-05-18 15:14:40 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Über Sinn/Unsinn dieser Ermittlungsmethode kann man wohl endlos streiten.
Der "echte" Profi schaltet für eine Tat wohl das Mobiltelefon rechtzeitig
vorher ab.
Falsch - der echte Profi schickt sein Telefon mit dem Taxi 2 Stunden
quer durch Wien:)

Liebe Grüße
Hannes
--
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Er|ch T|@p@k
2008-05-18 17:05:21 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Mein Handy-Provider weiß heute noch, wo sich mein eingeschaltetes
Handy gestern um 14.30 Uhr befunden hat?
ja, das tut er
Derzeit noch freiwillig (manche meinen sogar rechtswidrig),
mit Start der Vorratsdatenspeicherung dann sogar verpflichtend für [6-24]
Monate
Über Sinn/Unsinn dieser Ermittlungsmethode kann man wohl endlos streiten.
So ist es
Post by Hans Huber
Im Fahndungsraster landen so höchstwahrscheinlich nur
unschuldige.
Bingo
Post by Hans Huber
Die Gefahr dabei: weißt Du noch, wo Du Dich am 13.11.2007 um
14:30 befunden hast? Ach nein? Du weißt es nicht? Warst du vielleicht am Ort
X? Nein? Du streitest es ab? => Doch, Dein Bewegungsprofil überführt Dich,
und weil Du es nicht gleich angegeben hast bist Du zusätzlich verdächtig,
Wurde ich auch gefragt nachdem der Kriminaler gemeint hat, ich hätte lt.
Rufdatenerfassung einen Dealer angerufen :-D
Da schluckt man schon mal recht kräftig und strengt seine grauen Zellen
an was wann wo war....

Erich
Katharina Fuhrmann
2008-05-18 17:15:49 UTC
Permalink
Post by Er|ch T|@***@k
Die Gefahr dabei: weißt Du noch, wo Du Dich am 13.11.2007 um 14:30
befunden hast? Ach nein? Du weißt es nicht? Warst du vielleicht am Ort
X? Nein? Du streitest es ab? => Doch, Dein Bewegungsprofil überführt
Dich, und weil Du es nicht gleich angegeben hast bist Du zusätzlich
verdächtig,
Wurde ich auch gefragt nachdem der Kriminaler gemeint hat, ich hätte lt.
Rufdatenerfassung einen Dealer angerufen :-D
Da schluckt man schon mal recht kräftig und strengt seine grauen Zellen
an was wann wo war....
Ich hab mal einen seltsamen Anruf bekommen, wo sich angeblich ein
kriminaler bei mir gemeldet hat und was wissen wollte.
Skeptisch hab ich um Namen und Revier gebeten, dann die Nummer aus dem
Telbuch gesucht und zurückgerufen. Hat tatsächlich gestimmt und es
ging um anonyme Anrufe, wo sie einen Typen geschnappt haben, der eben
auhc mal mich angerufen hat.
Damals dachte ich allerdings, es sei ein Klassenkollege von mir und
hab dann irgendwann den Hörer auf die Seite gelegt (doofe
Zwangsklingel in der Dose verhindert ja abstecken!) und eine dicke
Decke über Telefon gelegt, weil die Festnetzdinger ja irgendwann so
doof zum Klicken begonnen haben. War nur in erinnerung, weil ich ca um
5h Früh angerufen wurde.
Allerdings hab ich nie wieder was gehört, nachdem ich das "ausgesagt"
hab. Vermutlich hattens so oder so genug Beweise.
Allerdings habens da eben _seine_ Anrufe abgeklappert, nicht meine.

Kathi (die gegenüber angeblichen Polizisten am Telefon immer skeptisch
ist, auch wenns echt welche sind :-) )
Johann Mayerwieser
2008-05-18 17:48:27 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Damals dachte ich allerdings, es sei ein Klassenkollege von mir und
hab dann irgendwann den Hörer auf die Seite gelegt (doofe
Zwangsklingel in der Dose verhindert ja abstecken!)
Dose aufmachen, Zwangsklingel rausnehmen (ist nur reingesteckt), Dose
zumachen, fertig.

Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
Amerika ist die in Wunschträumen oder Albträumen wahrgewordene
Fortsetzung des Abendlandes. (Robert Crumb)
Katharina Fuhrmann
2008-05-18 20:57:49 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Katharina Fuhrmann
Damals dachte ich allerdings, es sei ein Klassenkollege von mir und
hab dann irgendwann den Hörer auf die Seite gelegt (doofe
Zwangsklingel in der Dose verhindert ja abstecken!)
Dose aufmachen, Zwangsklingel rausnehmen (ist nur reingesteckt), Dose
zumachen, fertig.
Nicht um 5h früh, da wäre ich dann endgültig wach gewesen! :-)

Kathi (die lustigerweise ja danach als Telefontechnikerin gearbeitet hat)
Werner Tann
2008-05-18 20:50:40 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Damals dachte ich allerdings, es sei ein Klassenkollege von mir und
hab dann irgendwann den Hörer auf die Seite gelegt (doofe
Zwangsklingel in der Dose verhindert ja abstecken!) und eine dicke
Decke über Telefon gelegt, weil die Festnetzdinger ja irgendwann so
doof zum Klicken begonnen haben.
Es gibt Apparate, deren Klingel man per Taste/Schnapper abstellen
kann. Mach ich jeden Abend automatisch vorm Schlafengehen. Mein Handy
schaltet sich automatisch um Mitternacht aus, und morgens wieder an.
In diesem Sinn: Hey, cop, call me! :-)
Katharina Fuhrmann
2008-05-18 20:59:51 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Es gibt Apparate, deren Klingel man per Taste/Schnapper abstellen
kann. Mach ich jeden Abend automatisch vorm Schlafengehen. Mein Handy
schaltet sich automatisch um Mitternacht aus, und morgens wieder an.
In diesem Sinn: Hey, cop, call me! :-)
Ok, das ganze war 1992 oder so und von Handy sowieso noch keine Rede.
Der _Cop_ hat mich eh zu einer normalen Uhrzeit angerufen....

Kathi (die damals do ein Kapsch?-Ding hatte, die ersten Tastentelefone)
Werner Tann
2008-05-18 12:31:43 UTC
Permalink
Post by Michael Suda
die Gesundheit" eines Menschen besteht. Natürlich gibt eine eine
überhaupt nicht "geheime Datenbank" aller Handynummern, weil die
Nummerierung der Regulierung durch die RTR unterliegt. Für § 53 Abs 3b
SPG muss die Polizei die Endeinrichtung (das Gerät und/oder die
verwendete IMSI-Karte [wohl regelmäßig in Form der damit verbundenen
Rufnummer]) angeben können.
In meinem Fall b weiß die Polizei grundsätzlich ja nicht mal, ob die
Person, für die sie sich interessiert, überhaupt ein Handy hat. Übers
Gerät (Rufnummer) könnte sie daher in der Regel nicht abfragen.
Post by Michael Suda
Solange man aber noch IMSI-Karten legal
und anonmy gegen Cash auf den Tisch kaufen kann, ist die Zuordnung
einer Rufnummer zu einer bestimmten Person unter Umständen schwierig
Wie gesagt, das ist die eine Seite. Mich interessiert die Situation,
wenn die Polizei keine Nummer hat, aber den Namen der Zielperson. Wenn
der Verdächtige anonym Handy oder Karte erworben hat, geht nix, das
ist schon klar. Aber wenn er, angenommen, unter richtigen
Personendaten beim Handybetreiber registriert ist -->

a) ... ist er dann so auch bei der RTR erfaßt?
b) ... kann die Polizei eine *Personen*suche in dieser Datenbank
starten, um zu erheben: hat derjenige ein Handy?
Post by Michael Suda
Im geschilderten Fall wird man also gemäß §§ 134 ff StPO idF BGBl. I
Nr. 19/2004 die Unterstützung der Gerichte brauchen - wenn es korrekt
zugeht.
Wenn es korrekt zugeht, würde sich meine Frage diesfalls natürlich
erübrigen. Denn selbst wenn die Personendatenabfrage durch die Polizei
möglich wäre, dürfte sie dann keine Handy-Ortung verlangen.
Er|ch T|@p@k
2008-05-18 17:33:21 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
In meinem Fall b weiß die Polizei grundsätzlich ja nicht mal, ob die
Person, für die sie sich interessiert, überhaupt ein Handy hat. Übers
Gerät (Rufnummer) könnte sie daher in der Regel nicht abfragen.
Auch die IMEI des Handys wird bei Anrufen mitgeloggt. Die kann man zwar
angeblich ändern aber wer weiss schon was die IMEI ist...


Erich
Hans Huber
2008-05-18 19:15:31 UTC
Permalink
Post by Er|ch T|@***@k
Post by Werner Tann
In meinem Fall b weiß die Polizei grundsätzlich ja nicht mal, ob die
Person, für die sie sich interessiert, überhaupt ein Handy hat. Übers
Gerät (Rufnummer) könnte sie daher in der Regel nicht abfragen.
Auch die IMEI des Handys wird bei Anrufen mitgeloggt. Die kann man zwar
angeblich ändern aber wer weiss schon was die IMEI ist...
was der Polizei die Identifizierung so mancher Wertkarte erlaubt.
Szenario:
Verdächtiger hat namentlich registrierte SIM sowie eine anonym erworbene SIM
sobald er die anonym erworbene SIM auch nur ein einziges mal in ein Telefon
steckt, das er auch mit seiner namentlich registrierten SIM einmal benutzt
hat ist providerseitig ein konnex zwischen beiden SIMs herstellbar und die
anonyme Wertkarte entanonymisiert. Abgesehen davon kann man freilich wenn er
zwei Mobiltelefone nutzt die Bewegungsprofile vergleichen (wohl nur relativ
einfach möglich, wenn beide beim gleichen Provider).
Werner Tann
2008-05-18 20:50:41 UTC
Permalink
Post by Er|ch T|@***@k
Post by Werner Tann
In meinem Fall b weiß die Polizei grundsätzlich ja nicht mal, ob die
Person, für die sie sich interessiert, überhaupt ein Handy hat. Übers
Gerät (Rufnummer) könnte sie daher in der Regel nicht abfragen.
Auch die IMEI des Handys wird bei Anrufen mitgeloggt. Die kann man zwar
angeblich ändern aber wer weiss schon was die IMEI ist...
Ich erkläre jetzt zum letztenmal meinen Fall b: Die Kieberer
interessieren sich für einen MENSCHEN. Einen Anruf oder eine zu
verfolgende Rufnummer oder ein zu identifizierendes Handy trat zu
diesem Zeitpunkt in der Geschichte noch nicht auf.
Hans Huber
2008-05-19 19:39:04 UTC
Permalink
"Werner Tann" schrieb
Post by Werner Tann
Ich erkläre jetzt zum letztenmal meinen Fall b: Die Kieberer
interessieren sich für einen MENSCHEN. Einen Anruf oder eine zu
verfolgende Rufnummer oder ein zu identifizierendes Handy trat zu
diesem Zeitpunkt in der Geschichte noch nicht auf.
hier gibts ein Auskunftsformular:
http://www.quintessenz.at/doqs/000100004232/2008_02,spg_telco_auskunftsformular.pdf

Ich vermute daher, dass der (Polizei-)Bearbeiter wohl ein Auskunftsbegehren
nach
"Stammdaten (Name, Anschrift, Teilnehmernummer)" zur Person XY ausfüllt und
an die in Frage kommenden Provider faxt

ob es einfacher geht (EDV-Datenbankanbindung) weiß ich nicht. Möglicherweise
über die ETSI Schnittstelle
Werner Tann
2008-05-20 07:55:13 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Ich vermute daher, dass der (Polizei-)Bearbeiter wohl ein Auskunftsbegehren
nach
"Stammdaten (Name, Anschrift, Teilnehmernummer)" zur Person XY ausfüllt und
an die in Frage kommenden Provider faxt
Daß er einzelne Provider abklappern kann, mit oder ohne Formular, war
mir klar.
Post by Hans Huber
ob es einfacher geht (EDV-Datenbankanbindung) weiß ich nicht. Möglicherweise
über die ETSI Schnittstelle
Eben das hätte mich interessiert. Ob's da eine Datenbank gibt, die den
Abfrageweg vom Menschen zum Handy-Account ermöglicht (natürlich nur
sinnvoll bei nicht-öffentlicher Rufnummer des Betreffenden).

Bernhard Kuemel
2008-05-18 16:57:22 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
b) Die Polizei fahndet nach einer bestimmten Person oder - sagen wir -
interessiert sich für jemand Bestimmten.
Minderjaehrige wird von Eltern geschlagen, haut ab. Darf die Polizei
das Handy orten? Wenn die Eltern der Polizei die Nummer geben,
Polizei ruft an, Minderjaehrige sagt: "Es besteht keine Gefahr fuer
mein Leben oder meine Gesundheit, aber ich komm nicht heim."

lg, Bernhard
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