Werner Tann
2008-05-18 10:01:00 UTC
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-40028.html
|Wo befindet sich gerade jemand - das will die Polizei immer öfter
|wissen. Um 70 Prozent ist laut T-Mobile die Handy-Ortung auf
|Basis des Telekom- und neuen Sicherheitspolizeigesetzes in den
|ersten zwei Monaten 2008 im Vergleich zu Jänner und Februar des
|Vorjahres angewachsen.
[...]
|[Das neue Sicherheitspolizeigesetz] erlaubt der Polizei in akuten
|Gefahrensituationen ohne richterlichen Beschluss Handys orten
|zu lassen, etwa um Lawinenopfer aufzuspüren.
|Der Haken dabei: Keine von den Ermittlern unabhängige Stelle [also
|Gericht] prüft, ob die Abfrage nötig ist. Denn es ist mehr als fraglich,
|ob es immer echte Notfälle sind.
Wenn die Polizei den Standort eines Handys wissen möchte, fallen mir
grundsätzlich zwei Situationen ein:
a) Eine Frau ruft vom Handy aus den Polizeinotruf an, Hilfe, mein Mann
will mich umbringen. Klick.
b) Die Polizei fahndet nach einer bestimmten Person oder - sagen wir -
interessiert sich für jemand Bestimmten.
Fall a ist klar, mit der mitgeschickten Nummer wird die Polizei beim
betreffenden Handybetreiber vorstellig. Was aber geschieht im Fall b,
wenn der Handybesitzer sich den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen
verbeten hat? Theoretisch müßten die Ermittler nun alle Provider
durchtelefonieren und nachfragen, ob Herr xy Kunde ist. Oder existiert
eine Datenbank mit allen (auch "geheimen") Handyrufnummern *aller*
Provider, zugänglich für die Polizei?
PS: Man kann hoffen, daß Fall b in dem AK-Beitrag gar nicht gemeint
war.
|Wo befindet sich gerade jemand - das will die Polizei immer öfter
|wissen. Um 70 Prozent ist laut T-Mobile die Handy-Ortung auf
|Basis des Telekom- und neuen Sicherheitspolizeigesetzes in den
|ersten zwei Monaten 2008 im Vergleich zu Jänner und Februar des
|Vorjahres angewachsen.
[...]
|[Das neue Sicherheitspolizeigesetz] erlaubt der Polizei in akuten
|Gefahrensituationen ohne richterlichen Beschluss Handys orten
|zu lassen, etwa um Lawinenopfer aufzuspüren.
|Der Haken dabei: Keine von den Ermittlern unabhängige Stelle [also
|Gericht] prüft, ob die Abfrage nötig ist. Denn es ist mehr als fraglich,
|ob es immer echte Notfälle sind.
Wenn die Polizei den Standort eines Handys wissen möchte, fallen mir
grundsätzlich zwei Situationen ein:
a) Eine Frau ruft vom Handy aus den Polizeinotruf an, Hilfe, mein Mann
will mich umbringen. Klick.
b) Die Polizei fahndet nach einer bestimmten Person oder - sagen wir -
interessiert sich für jemand Bestimmten.
Fall a ist klar, mit der mitgeschickten Nummer wird die Polizei beim
betreffenden Handybetreiber vorstellig. Was aber geschieht im Fall b,
wenn der Handybesitzer sich den Eintrag in Teilnehmerverzeichnissen
verbeten hat? Theoretisch müßten die Ermittler nun alle Provider
durchtelefonieren und nachfragen, ob Herr xy Kunde ist. Oder existiert
eine Datenbank mit allen (auch "geheimen") Handyrufnummern *aller*
Provider, zugänglich für die Polizei?
PS: Man kann hoffen, daß Fall b in dem AK-Beitrag gar nicht gemeint
war.