Discussion:
Uns wird Lärmbelästigungsanzeige wegen Hundegebell angedroht
(zu alt für eine Antwort)
Gerhard Eichberger
2005-09-13 15:50:19 UTC
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Gerhard Eichberger


Als ich heute von der Arbeit kam, erzählte mir mein Vater,
daß gerade fünf Leute vom nahen Siedlungsgebiet da waren.
Unser Hund bellt viel zu laut, das stört. Wenn das nicht
aufhört, wollen sie mithilfe eines Rechtsanwaltes Anzeige
erstatten.

Leider war ich nicht da, sonst hätte ich mit den Herrschaften
über diese Sache ausgiebig diskutiert.

So, und jetzt möchte ich gerne wissen, wie es da rechtlich
ausschaut. Meiner Meinung nach ist Hundegebell genauso
wie Kindergeschrei nicht als Lärmbelästigung, sondern als
in Kauf zu nehmende Unbilde (etwa so wie Regen)
anzusehen.

Zum Hund:
Unser derzeitiiger Hund ist leider sehr lebhaft. Er rennt oft
in unserem sehr großen Garten hin und her. Da er leider jede
Tür mit Türklinke aufbringt, mußten wir entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen. Wann immer ein Auto vorbeifährt
(wir wohnen an einer starkbefahrenen Bundesstraße), bellt
er die Autos an. Wir wissen selber nicht, woran das liegt
und welche Möglichkeiten wir haben, unseren Hund
dazu zu bringen, sich das abzugewöhnen. Nachts lasse ich ihn
ohnehin meistens ins Haus (was meinem Vater nicht recht ist),
aber er ist als Schäferhund nunmal kein Stubentier.

Zur Wohngegend:
Wir wohnen in einem Dorf, eine sehr ländliche Gegend. Bis vor
einigen Jahren waren aus der Nachbarschaft auch Kühe und Schweine
zu hören; jetzt gibt's hier nur mehr Hühner, Hunde, Katzen, Stallhasen,
undsoweiter. 200 m entfernt befindet sich ein Siedlungsgebiet. Das
waren ursprünglich Sommerwochenendhäuser (Pfahlbauten, weil im
damaligen Überschwemmungsgebiert gelegen); mittlerweile wohnen
viele bereits ganzjährig dort. Und aus eben diesem Siedlungsgebiet
kommen diese Leute, die sich jetzt aufregen.

Mein Vater meint, man müßte einen zusätzlichen Zaun ziehen, was
ziemlich umständlich war, oder den Hund einschläfern lassen.
Letzeres will ich nicht. Ersteres wäre eher noch eine Möglichkeit;
lieber wäre mir aber, einen Konsens zu finden.

Ich find's ja komisch, daß man gleich mit einem Anwalt droht.
Wenn meine Mutter noch leben würde, hätte sie sicher einen
Ausweg gefunden...

Tja, wie schaut's da rechtlich aus?
Eigentlich wären ja nicht wir der Lärmverursacher, sondern
der Hund. (Okay, der ist noch nicht strafmündig, da noch nicht 14.)

Fällt Euch da was dazu ein?


Gerhard
Matthias Kahlert
2005-09-13 19:05:26 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
Meiner Meinung nach ist Hundegebell genauso
wie Kindergeschrei nicht als Lärmbelästigung, sondern als
in Kauf zu nehmende Unbilde [..] anzusehen.
Wie kommst du darauf? Kinder sind Menschen, mit angeborenen Rechten,
Hunde nicht. Auch ist Hundehaltung kein Menschenrecht.
Post by Gerhard Eichberger
Eigentlich wären ja nicht wir der Lärmverursacher, sondern
der Hund.
Ihr verursacht den Lärm, indem ihr freiwillig einen lärmenden Hund
haltet. Es steht in eurer Macht, den Hund und damit den Lärm zu entfernen.
--
Matthias
christian mock
2005-09-13 19:21:30 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
Unser derzeitiiger Hund ist leider sehr lebhaft. Er rennt oft
in unserem sehr großen Garten hin und her. Da er leider jede
Tür mit Türklinke aufbringt, mußten wir entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen. Wann immer ein Auto vorbeifährt
(wir wohnen an einer starkbefahrenen Bundesstraße), bellt
er die Autos an. Wir wissen selber nicht, woran das liegt
und welche Möglichkeiten wir haben, unseren Hund
dazu zu bringen, sich das abzugewöhnen. Nachts lasse ich ihn
dann geb ich dir einen guten tip: es gibt hundeschulen...

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/~cm/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** ***@foo.woas.net
The Library has been Certified "FAMILY FRIENDLY" [by the Manson,
Addams & Homer Simpson families] -- http://www.lectlaw.com/
Martin
2005-09-13 20:02:45 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
Gerhard Eichberger
Unser Hund bellt viel zu laut, das stört. Wenn das nicht
aufhört, wollen sie mithilfe eines Rechtsanwaltes Anzeige
erstatten.
Wenn ich es richtig verstehe, meckern die neu Zugezogenen, denen Eure
typisch Bäuerliche Ausdrucksweise (= Hofhund) nicht paßt.
Sicherlich gibt es Emmisionsgrenzen, die Ihr aber wegen der Entfernung von
1/5 Kilometer bzw. Nachts ist der Hund im Haus sicherlich einhalten werdet.

Frage:
ist das Gebelle wirklich signifikant lauter, als der Verkehrslärm der
Straße?
Und haltet Ihr alle Ruhezeiten (22:00- 6:00) ein?

Wenn Nein - Ja, sollte ein Anwalt keine Chancen haben.
Ingmar Greil
2005-09-16 07:20:54 UTC
Permalink
Post by Martin
Sicherlich gibt es Emmisionsgrenzen, die Ihr aber wegen der Entfernung von
1/5 Kilometer bzw. Nachts ist der Hund im Haus sicherlich einhalten werdet.
Das interessiert nur im öffentlichen Recht.
Post by Martin
ist das Gebelle wirklich signifikant lauter, als der Verkehrslärm der
Straße?
Ds spielt keine Rolle, es kommt nur auf die Ortsüblichkeit an.
Post by Martin
Und haltet Ihr alle Ruhezeiten (22:00- 6:00) ein?
Wiederum nur verwaltungsstrafrechtlich interessant.

Ingmar
--
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http://www.ingmar.at/index/aktenvermerk/
Matthias Feichtinger
2005-09-13 19:08:42 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
Tja, wie schaut's da rechtlich aus?
Dazu sicher Berufenere, ich frag mich nur, wie macht man einen
Blindenhund, einen Jagdhund, einen Polizeihund, einen Militärhund .....
--
Für die p.t. Spammer: Die Emailadresse ist in der nächsten Zeile LG: Matthias
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .- .-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- .. ...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.
Hannes Haidvogel
2005-09-24 12:09:12 UTC
Permalink
On Tue, 13 Sep 2005 21:08:42 +0200, Matthias Feichtinger
Post by Matthias Feichtinger
Post by Gerhard Eichberger
Tja, wie schaut's da rechtlich aus?
Dazu sicher Berufenere, ich frag mich nur, wie macht man einen
Blindenhund, einen Jagdhund, einen Polizeihund, einen Militärhund .....
Die sind im Allgemeinen so gut erzogen, dass sie kaum bellen.

LG
Hannes

G.B.
2005-09-14 02:28:58 UTC
Permalink
Post by Gerhard Eichberger
So, und jetzt möchte ich gerne wissen, wie es da rechtlich
ausschaut. Meiner Meinung nach ist Hundegebell genauso
wie Kindergeschrei nicht als Lärmbelästigung, sondern als
in Kauf zu nehmende Unbilde (etwa so wie Regen)
anzusehen.
Für den genauen rechtlichen Befund gibt es einige Berufene in dieser
Gruppe - vielleicht melden sie sich zu Wort. Grob gesagt, dürfen Hunde
ungestraft bellen, weil es artgerecht ist. Allerdings nicht beliebig -
es gibt Ruhezeiten (örtlich unterschiedlich geregelt), die auch ein Hund
nicht stören darf. (Siehe Kirchenglockengeläute, Muezzingeschrei..)
Post by Gerhard Eichberger
Unser derzeitiiger Hund ist leider sehr lebhaft. Er rennt oft
in unserem sehr großen Garten hin und her. Da er leider jede
Tür mit Türklinke aufbringt, mußten wir entsprechende
Gegenmaßnahmen ergreifen. Wann immer ein Auto vorbeifährt
(wir wohnen an einer starkbefahrenen Bundesstraße), bellt
er die Autos an. Wir wissen selber nicht, woran das liegt
und welche Möglichkeiten wir haben, unseren Hund
dazu zu bringen, sich das abzugewöhnen. Nachts lasse ich ihn
ohnehin meistens ins Haus (was meinem Vater nicht recht ist),
aber er ist als Schäferhund nunmal kein Stubentier.
Fein, daß Euer Hund lebhaft ist; so gehört es sich auch für einen
glücklichen Hund! Da er aber vorüberfahrende Autos anbellt, hege ich die
Vermutung: ihm ist langweilig. Gib ihm einen Gefährten, wäre mein Tipp.
Überdies ist jeder Hund ein Rudeltier und nur äußerst ungern allein und
sich selbst überlassen. Je nach Gemüt verfällt da einer in Apathie, ein
anderer flippt aus und bellt sich die Lunge aus dem Leib. Außerdem ist
es ein Irrtum, daß Schäferhunde kein Stubentier sind! Vielleicht
startest Du mal einen Versuch und legtst Dich mit einem Schlafsack zu
ihm in den Garten. Du würdest überrascht sein, wie still sich Dein Hund
über Stunden verhalten kann!
Post by Gerhard Eichberger
Wir wohnen in einem Dorf, eine sehr ländliche Gegend. Bis vor
einigen Jahren waren aus der Nachbarschaft auch Kühe und Schweine
zu hören; jetzt gibt's hier nur mehr Hühner, Hunde, Katzen, Stallhasen,
undsoweiter. 200 m entfernt befindet sich ein Siedlungsgebiet. Das
waren ursprünglich Sommerwochenendhäuser (Pfahlbauten, weil im
damaligen Überschwemmungsgebiert gelegen); mittlerweile wohnen
viele bereits ganzjährig dort. Und aus eben diesem Siedlungsgebiet
kommen diese Leute, die sich jetzt aufregen.
Tja, wie schaut's da rechtlich aus?
Fällt Euch da was dazu ein?
Gerhard
So, wie Du die Situation beschreibst, sind die "Siedler" freiwillig in
den Ort gezogen. Ortsübliche Geräusche werden von keinem Gericht als
ungebührlich verfolgt. Ich wohne auch in einem kleinen Ort (unter 1200
EW) und hier ist es z.B. üblich, daß mitten in der Nacht etliche Hunde
eine Heularie anstimmen, die sich über eine 1/4 Std., mehrmals pro
Nacht, hinziehen kann. Kaum haben die sich beruhigt, beginnen die Katzen
zu schreien wie Kleinstkinder. Wirklich Ruhe kehrt erst ein, wenn bei
Tagesanbruch (4Uhr30) die Traktoren gestartet werden, um den weiten Weg
auf die Felder zu tuckern; begleitet von den markerschütternden Rufen
diverser Hähne. Wem das zu stressig ist, der soll in eine Stadt ziehen.

Servus
Gerhard
Erich TLAPAK
2005-09-14 12:30:47 UTC
Permalink
Post by G.B.
Wem das zu stressig ist, der soll in eine Stadt ziehen.
Du vergisst die Schanigärten in den Fussgängerzonen - da haben einige
"nette" Anrainer ein reiches Betätigungsfeld.
Und wenns in die tiefste Pampa ziehen würden: Der Sonnenaufgang tät
denen auch hier stören....

Erich
Ingmar Greil
2005-09-14 19:23:12 UTC
Permalink
Grob gesagt, dürfen Hunde ungestraft bellen, weil es artgerecht
ist.
Sehr grob gesagt.
Allerdings nicht beliebig - es gibt Ruhezeiten (örtlich
unterschiedlich geregelt), die auch ein Hund nicht stören darf.
Wir müssen zwei Dinge auseinander halten: Die verwaltungspolizeiliche
Seite (Ruhestörung), und die privatrechtliche. Hundegebell wird wohl
eine Emmission sein, und also solche nur zulässig soweit sie
"ortsüblich" ist. Das entscheidet im Extremfall ein Gericht, es gibt
dazu zT sehr kasuistische Judikatur.

Viel zum Thema hab ich auf die Schnelle gefunden, nur ein Urteil des
OGH: (1 Ob 239/60)

| Das Begehren, der Beklagten werde untersagt, ihren Schäferhund
| zwischen den beiden Häusern der Streitteile so zu halten, daß durch
| sein Bellen die Benützung der Liegenschaft des Klägers nicht
| beeinträchtigt wird, ist zulässig, bestimmt und vollstreckbar.

Leider ist nur der Leitsatz im RIS, die Argumente wären interessant
gewesen.
So, wie Du die Situation beschreibst, sind die "Siedler" freiwillig in
den Ort gezogen.
Das spielt bei der Beurteilung der Ortsüblichkeit keine Rolle. In
einem berühmten Fall hat sich jmd neben einem bestehenden Tennisplatz
niedergelassen, trotzdem hat er gegen die Tennisbälle in seinem Garten
geklagt und Recht bekommen.

Ingmar
--
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Michael Pronay
2005-09-15 06:16:13 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Viel zum Thema hab ich auf die Schnelle gefunden, nur ein Urteil
des OGH: (1 Ob 239/60)
| Das Begehren, der Beklagten werde untersagt, ihren Schäferhund
| zwischen den beiden Häusern der Streitteile so zu halten, daß
| durch sein Bellen die Benützung der Liegenschaft des Klägers
| nicht beeinträchtigt wird, ist zulässig, bestimmt und
| vollstreckbar.
Leider ist nur der Leitsatz im RIS, die Argumente wären
interessant gewesen.
Da hat der OGH nicht in der Sache entschieden, es ging ja ganz
offenkundig darum, dass die beklagte Partei schon das Klagebegehren
als zu unbestimmt (oder was auch immer) abtun wollte. In der Sache
selbst hat dann mit Sicherheit ein Untergericht entschieden.

M.
Ingmar Greil
2005-09-15 06:21:47 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
Da hat der OGH nicht in der Sache entschieden
Genau das hätte mich ja interessiert.
Post by Michael Pronay
es ging ja ganz offenkundig darum, dass die beklagte Partei schon
das Klagebegehren als zu unbestimmt (oder was auch immer) abtun
wollte.
Ja, sieht so aus.
Post by Michael Pronay
In der Sache selbst hat dann mit Sicherheit ein Untergericht
entschieden.
Vielleicht ist die Unbestimmtheit auch erst in der Revision gerügt
worden? Wie auch immer, mehr Details wären interessant.

Ingmar
--
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Matthias Kahlert
2005-09-15 18:57:25 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Viel zum Thema hab ich auf die Schnelle gefunden, nur ein Urteil des
OGH: (1 Ob 239/60)
| Das Begehren, der Beklagten werde untersagt, ihren Schäferhund
| zwischen den beiden Häusern der Streitteile so zu halten, daß durch
| sein Bellen die Benützung der Liegenschaft des Klägers nicht
^^^^^
Post by Ingmar Greil
| beeinträchtigt wird, ist zulässig, bestimmt und vollstreckbar.
Originalzitat? Ergibt so aber nicht sehr viel Sinn.
--
Matthias
Thomas Hofer
2005-09-15 15:09:46 UTC
Permalink
<sarkasmusmode>
schenk den hund dem kurt radowisch. vielleicht hat der nachbarn, denen das
gebell egal ist. oder du gründest einen verein zur förderung der erziehung
von bellenden schäferhunden. brauchst nur noch !!!2!!! zusätzliche
mitglieder.
</sarkasmusmode>

lg
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