Roland Messerschmidt
2006-10-11 19:24:38 UTC
Hallo allerseits!
Da ich selbst ein Wohnmobil (>3,5t) besitze, diskutiere ich oft mit
deutschen Bekannten über die unterschiedliche Gesetzesgebung. Immer
wieder kommt die Frage auf, wo man mit einem Wohnmobil auf einem
Autobahnrastplatz zu parken hat.
Ich vertrete (für Österreich) folgende Meinung:
In der StVo gibt es Gefahrenzeichen (§50), Vorschriftszeichen mit u.a.
Verbotszeichen (§52 lit a) und Gebotszeichen (§52 lit b), sowie
Hinweiszeichen (§53).
Außerdem sind im §2 des KFG u.a. PKW (Zif 5), Autobusse (Zif 7), LKW
(Zif 8), sowie Wohnmobile (Zif 28a) definiert.
Wenn ich nun einen etwas größeren Autobahnrastplatz anfahre, stehen
oft Parkplatzzeich en (§53 Abs 1 Zif 1a) mit Zusatztafeln "PKW" und
"LKW", machmal auch noch "Bus".
Da ich nun weder PKW, noch LKW oder Bus habe, entsteht zwangsläufig
die Frage nach dem Wohin.
Ich meine nun, daß das Parkplatzschild ein reines Hinweiszeichen
darstellt, aber keineswegs ein Ver- oder Gebot. Aus diesem Grund kann
ich mich ruhig in den LKW-Bereich oder (noch besser) Bus-Bereich (da
ein Wohnmobil "überwiegend für den Personentransport bestimmt" ist )
stellen. Mehr noch, nach §9 Abs 7 StVO darf ich mich gar nicht quer
über 4 oder 5 PKW-Plätze stellen, was bei einem 8 m langen Wohnmobil
aber zwangsweise notwendig wäre.
So, nun sind die Spezialisten am Wort! Kann mir jemand meinen
Gedankengang stichhaltig widerlegen? ;-)
Danke im voraus!
Roland
Da ich selbst ein Wohnmobil (>3,5t) besitze, diskutiere ich oft mit
deutschen Bekannten über die unterschiedliche Gesetzesgebung. Immer
wieder kommt die Frage auf, wo man mit einem Wohnmobil auf einem
Autobahnrastplatz zu parken hat.
Ich vertrete (für Österreich) folgende Meinung:
In der StVo gibt es Gefahrenzeichen (§50), Vorschriftszeichen mit u.a.
Verbotszeichen (§52 lit a) und Gebotszeichen (§52 lit b), sowie
Hinweiszeichen (§53).
Außerdem sind im §2 des KFG u.a. PKW (Zif 5), Autobusse (Zif 7), LKW
(Zif 8), sowie Wohnmobile (Zif 28a) definiert.
Wenn ich nun einen etwas größeren Autobahnrastplatz anfahre, stehen
oft Parkplatzzeich en (§53 Abs 1 Zif 1a) mit Zusatztafeln "PKW" und
"LKW", machmal auch noch "Bus".
Da ich nun weder PKW, noch LKW oder Bus habe, entsteht zwangsläufig
die Frage nach dem Wohin.
Ich meine nun, daß das Parkplatzschild ein reines Hinweiszeichen
darstellt, aber keineswegs ein Ver- oder Gebot. Aus diesem Grund kann
ich mich ruhig in den LKW-Bereich oder (noch besser) Bus-Bereich (da
ein Wohnmobil "überwiegend für den Personentransport bestimmt" ist )
stellen. Mehr noch, nach §9 Abs 7 StVO darf ich mich gar nicht quer
über 4 oder 5 PKW-Plätze stellen, was bei einem 8 m langen Wohnmobil
aber zwangsweise notwendig wäre.
So, nun sind die Spezialisten am Wort! Kann mir jemand meinen
Gedankengang stichhaltig widerlegen? ;-)
Danke im voraus!
Roland