Discussion:
[StVO] Wo parken mit Wohnmobil?
(zu alt für eine Antwort)
Roland Messerschmidt
2006-10-11 19:24:38 UTC
Permalink
Hallo allerseits!

Da ich selbst ein Wohnmobil (>3,5t) besitze, diskutiere ich oft mit
deutschen Bekannten über die unterschiedliche Gesetzesgebung. Immer
wieder kommt die Frage auf, wo man mit einem Wohnmobil auf einem
Autobahnrastplatz zu parken hat.

Ich vertrete (für Österreich) folgende Meinung:

In der StVo gibt es Gefahrenzeichen (§50), Vorschriftszeichen mit u.a.
Verbotszeichen (§52 lit a) und Gebotszeichen (§52 lit b), sowie
Hinweiszeichen (§53).

Außerdem sind im §2 des KFG u.a. PKW (Zif 5), Autobusse (Zif 7), LKW
(Zif 8), sowie Wohnmobile (Zif 28a) definiert.

Wenn ich nun einen etwas größeren Autobahnrastplatz anfahre, stehen
oft Parkplatzzeich en (§53 Abs 1 Zif 1a) mit Zusatztafeln "PKW" und
"LKW", machmal auch noch "Bus".

Da ich nun weder PKW, noch LKW oder Bus habe, entsteht zwangsläufig
die Frage nach dem Wohin.

Ich meine nun, daß das Parkplatzschild ein reines Hinweiszeichen
darstellt, aber keineswegs ein Ver- oder Gebot. Aus diesem Grund kann
ich mich ruhig in den LKW-Bereich oder (noch besser) Bus-Bereich (da
ein Wohnmobil "überwiegend für den Personentransport bestimmt" ist )
stellen. Mehr noch, nach §9 Abs 7 StVO darf ich mich gar nicht quer
über 4 oder 5 PKW-Plätze stellen, was bei einem 8 m langen Wohnmobil
aber zwangsweise notwendig wäre.


So, nun sind die Spezialisten am Wort! Kann mir jemand meinen
Gedankengang stichhaltig widerlegen? ;-)


Danke im voraus!


Roland
Robert Wallner
2006-10-11 21:04:17 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Ich meine nun, daß das Parkplatzschild ein reines Hinweiszeichen
darstellt, aber keineswegs ein Ver- oder Gebot. Aus diesem Grund kann ich
mich ruhig in den LKW-Bereich oder (noch besser) Bus-Bereich (da ein
Wohnmobil "überwiegend für den Personentransport bestimmt" ist ) stellen.
Mehr noch, nach §9 Abs 7 StVO darf ich mich gar nicht quer über 4 oder 5
PKW-Plätze stellen, was bei einem 8 m langen Wohnmobil aber zwangsweise
notwendig wäre.
Also du gehörst zu den Arschlöchern die uns den Busparkplatz verstellen. Du
hast sicher nicht Omnibus im Zulassungsschein stehen und somit auch nix am
Busparkplatz verloren.

Freut mich immer wieder wenn die Abschleppfirmen schnell genug sind um euch
die Bumpskontainer weg zu bringen.
Roland Messerschmidt
2006-10-11 21:56:46 UTC
Permalink
Post by Robert Wallner
Also du gehörst zu den Arschlöchern die uns den Busparkplatz
verstellen.
Danke für die hochqualifizierte Wortwahl.
Post by Robert Wallner
und somit auch nix am Busparkplatz verloren.
Das kannst du sicher durch Gesetzesstellen belegen.
Post by Robert Wallner
um euch die Bumpskontainer weg zu bringen.
Viertel vor Plonk.

Roland
Robert Wallner
2006-10-11 22:40:36 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Post by Robert Wallner
und somit auch nix am Busparkplatz verloren.
Das kannst du sicher durch Gesetzesstellen belegen.
Sicher § 2 KFG Abs 7:

Omnibus ist ein Kraftwagen der nach seiner Bauart und
Ausrüstung zur Beförderung von Personen bestimmt ist und außer
dem Lenkerplatz für mehr als acht Personen Plätze aufweist;

Und im § 45 STVO Ab. 1 steht:

Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten
Straßenverkehrszeichen sowie unter den in § 38 genannten
Lichtzeichen können auf Zusatztafeln weitere, das
Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen erläuternde oder wichtige,
sich auf das Straßenverkehrszeichen oder Lichtzeichen beziehende,
dieses erweiternde oder EINSCHRÄNKENDE oder der Sicherheit oder
Leichtigkeit des Verkehrs dienliche Angaben gemacht werden.
Post by Roland Messerschmidt
Viertel vor Plonk.
Tja dann könntest des eh nimma lesen


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Roland Messerschmidt
2006-10-12 09:09:28 UTC
Permalink
Hallo Robert!
Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten [...]
Das ist ja der springende Punkt!
Die Gefahrenzeichen (§50) sind in dieser Diskussion ohnehin nicht
relevant und die Einhaltung von Vorschriftszeichen (§52) sollte auch
kein Thema sein.
Bleiben nur noch die Hinweiszeichen (§53). Und die sind eben nur
Hinweise, aber meiner Meinung nach keine Ver- oder Gebote.

Meine Frage war ja, ob ich mit dieser Schlufolgerung richtig liege und
wenn nein, warum nicht (mit §§ begründet).
Post by Roland Messerschmidt
Viertel vor Plonk.
Tja dann könntest des eh nimma lesen
Viertel vor Plonk ist eben noch kein Plonk.
Ich verwehre mich nur dagegen, als Arschloch angesprochen zu werden,
wenn du einen Funken Anstand hast, wäre eine Entschuldigung
angebracht!


Und übrigens, auch Busfahrer sind keine Unschuldslämmer.
Autobahnrastplatz am Sonntag, LKW-Bereich zum Bersten voll, daß sie
sogar im PKW- und Bus-Bereich standen, PKW-Bereich ebenfalls nahezu
ausgelastet. Ich stellte mich daher auf einen Bus-Platz, was auch den
Abmessungen des Wohnmobils ab besten entspricht (8 m lang, 2,40
breit), aber selbstverständlich nicht auf den ersten, sondern eher am
Ende des Parkplatzes. Als ich zurückkam stand ein Bus so dicht neben
mir, so daß ich auf dieser Seite nicht mehr einsteigen konnte. Und das
bei etwa 10 freien Plätzen... Ich nenne das Selbstjustiz, auch wenn er
dabei selbst gegen §9 Abs 7 und §23 Abs 1 verstoßen hat.

Und im Straßenverkehr sind LKW-Fahrer auch 10x toleranter und
zuvorkommender als Bus-Fahrer (meine Erfahrung aus rund 500.000 PKW-
und 200.000-Wohnmobil-km)...


Roland
Robert Wallner
2006-10-12 10:07:50 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten [...]
Das ist ja der springende Punkt!
Die Gefahrenzeichen (§50) sind in dieser Diskussion ohnehin nicht
relevant und die Einhaltung von Vorschriftszeichen (§52) sollte auch
kein Thema sein.
Bleiben nur noch die Hinweiszeichen (§53). Und die sind eben nur
Hinweise, aber meiner Meinung nach keine Ver- oder Gebote.
Meine Frage war ja, ob ich mit dieser Schlufolgerung richtig liege und
wenn nein, warum nicht (mit §§ begründet).
Nein, weil ein Parkplatz der als Busparkplatz gekennzeichnet ist auch für
die Busse vorbehalten ist. Meistens steht auch noch ein Halte- und
Parkverbot ausgen. Busse dort, aber selbst die Zusatztafel unter dem
Hinweisschild reicht aus, weil damit klar ersichtlich ist das dieser
Parkplatz EINGESCHRÄNKT zu nutzen ist, eben nur für Busse.
Post by Roland Messerschmidt
Und übrigens, auch Busfahrer sind keine Unschuldslämmer.
Autobahnrastplatz am Sonntag, LKW-Bereich zum Bersten voll, daß sie
sogar im PKW- und Bus-Bereich standen, PKW-Bereich ebenfalls nahezu
ausgelastet. Ich stellte mich daher auf einen Bus-Platz, was auch den
Abmessungen des Wohnmobils ab besten entspricht (8 m lang, 2,40
breit), aber selbstverständlich nicht auf den ersten, sondern eher am
Ende des Parkplatzes. Als ich zurückkam stand ein Bus so dicht neben
mir, so daß ich auf dieser Seite nicht mehr einsteigen konnte. Und das
bei etwa 10 freien Plätzen... Ich nenne das Selbstjustiz, auch wenn er
dabei selbst gegen §9 Abs 7 und §23 Abs 1 verstoßen hat.
Also irgendwas versteh ich da nicht, wenn der Bus so nah an deiner
Lenkerseite (=links) stand wie er dann seine Fahrgäste aussteigen lies weil
er würde dann ja die Fahrgasttüren recht aufmachen müssen. Und damit die
Fahrgäste keine Probleme haben halte ich da mind. 1,5 m Abstand.
Post by Roland Messerschmidt
Und im Straßenverkehr sind LKW-Fahrer auch 10x toleranter und
zuvorkommender als Bus-Fahrer (meine Erfahrung aus rund 500.000 PKW-
und 200.000-Wohnmobil-km)...
Mag sein, aber wir befördern auch kein Holz oder so, sondern Personen die
auch pünktlich da sein wollen.
n.Olivier
2006-10-13 16:42:04 UTC
Permalink
Hi
[...]
Post by Robert Wallner
Post by Roland Messerschmidt
und 200.000-Wohnmobil-km)...
Mag sein, aber wir befördern auch kein Holz oder so, sondern Personen die
auch pünktlich da sein wollen.
Richtig, kann man ja deswegen ja auch mal richtig gas geben,
die Vorfahrt missachten oder mal eben versuchen wollen,
bei einer Engstelle ohne Bremsen durch zu rauschen.

Ich will jetzt wirklich keine Diskussion anfangen, aber in
großen Zügen hat Roland recht und nur weil die Fahrgäste
rechtzeitig wo sein wollen (Frischdienst muß genau so)
ist es keine Entschuldigung für teilweise extrem rüpelhaftes
Verhalten. Und ja es gibt davon auch LKW und PKW-fahrer,
nur im Vergleich fallen eben die Busse auf.

gruß n.Olivier
--
Nachbagauer Olivier - www.nOlivier.com
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Webportal der Immobilien-Branche - www.Immofinder.de
Thomas Koller
2006-10-14 08:25:10 UTC
Permalink
Post by n.Olivier
Ich will jetzt wirklich keine Diskussion anfangen,
Warum tust du es dann?
Post by n.Olivier
aber in großen Zügen hat Roland recht
Nein, seh ich ganz und gar nicht so
Post by n.Olivier
und nur weil die Fahrgäste
rechtzeitig wo sein wollen (Frischdienst muß genau so)
ist es keine Entschuldigung für teilweise extrem rüpelhaftes
Verhalten.
Full ACK. Das ist es in der Tat nicht.
Post by n.Olivier
Und ja es gibt davon auch LKW und PKW-fahrer,
Genau
Post by n.Olivier
nur im Vergleich fallen eben die Busse auf.
subjektive Wahrnehmung? Kannst das auch mit objektiven Zahlen belegen?
Beispielsweise mit Unfällen pro km oder Fahrt, oder Strafzettel etc.

Busfahrer sind keine Engel, aber genauso Menschen wie PKW-, LKW-,
Motorrad-, Radfahrer, etc.

Tom
Otto Adam
2006-10-14 08:56:30 UTC
Permalink
[...]
Post by Thomas Koller
teilweise extrem rüpelhaftes Verhalten.
[...]
Post by Thomas Koller
Und ja es gibt davon auch LKW und PKW-fahrer,
[...]
Post by Thomas Koller
nur im Vergleich fallen eben die Busse auf.
subjektive Wahrnehmung? Kannst das auch mit objektiven Zahlen belegen?
Beispielsweise mit Unfällen pro km oder Fahrt, oder Strafzettel etc.
Natuerlich gibt es keine objektive Zahlen fuer sowas. Die fahren ja
meist nicht schlecht und haben viel Erfahrung, koennen also gut
einschaetzen, was sich noch ausgeht und was nicht.

Ruepelhaftes Verhalten muss nicht zu Unfaellen fuehren. Wenn der Bus zum
Beispiel so parkt, dass ein Riesen-Stau entsteht, passiert ja deshalb
kein Unfall (wenigstens keiner, wo ein Bus in der Statistik aufscheint).

Aber dass andere Verkehrsteilnehmer uebermaessig oft - und vermeidbar -
von Bussen und deren Lenkern behindert und in Gefahr (wenn auch nur
vermeintlich) gebracht werden, nehme ich auch wahr.
Post by Thomas Koller
Busfahrer sind keine Engel, aber genauso Menschen wie PKW-, LKW-,
Motorrad-, Radfahrer, etc.
Nein, die bekommen da schon einen besonderen Gen-Cocktail verabreicht,
bevor sie in ihren Bus steigen ;-)

mfg
otto
Thomas Koller
2006-10-14 09:40:10 UTC
Permalink
Post by Otto Adam
Post by Thomas Koller
subjektive Wahrnehmung? Kannst das auch mit objektiven Zahlen belegen?
Beispielsweise mit Unfällen pro km oder Fahrt, oder Strafzettel etc.
Natuerlich gibt es keine objektive Zahlen fuer sowas.
Dachte ichs mir doch, das dies eine rein subjektive Einschätzung ist, die
einer objektiven Überprüfung nicht standhalten würde
Post by Otto Adam
Die fahren ja
meist nicht schlecht und haben viel Erfahrung, koennen also gut
einschaetzen, was sich noch ausgeht und was nicht.
Eben.
Post by Otto Adam
Ruepelhaftes Verhalten muss nicht zu Unfaellen fuehren.
Natürlich nicht, daher ja auch die Frage nach Strafstatistiken.
Post by Otto Adam
Wenn der Bus zum
Beispiel so parkt, dass ein Riesen-Stau entsteht, passiert ja deshalb
kein Unfall (wenigstens keiner, wo ein Bus in der Statistik aufscheint).
Wird aber im Schnitt ebenso selten zu einer Strafe führen, wie wenn
das ein PKW-Fahrer macht.
Post by Otto Adam
Aber dass andere Verkehrsteilnehmer uebermaessig oft - und vermeidbar -
von Bussen und deren Lenkern behindert und in Gefahr (wenn auch nur
vermeintlich) gebracht werden, nehme ich auch wahr.
s.o. das scheint eine subjektive Wahrnehmung deinerseits zu sein.
Ich werd, auch vermeidbar, wesentlich häufiger von PKWs und deren
Lenkern in Gefahr gebracht.

Tom
Katharina Fuhrmann
2006-10-14 12:19:23 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Otto Adam
Wenn der Bus zum
Beispiel so parkt, dass ein Riesen-Stau entsteht, passiert ja deshalb
kein Unfall (wenigstens keiner, wo ein Bus in der Statistik aufscheint).
Wird aber im Schnitt ebenso selten zu einer Strafe führen, wie wenn
das ein PKW-Fahrer macht.
Das glaub ich nicht, Tim!
Hast du schon _einmal_ gesehen, wie ein Busfahrer wegen sowas angezeigt
wird?
Gestern bin ich einmal quer durch Wien gefahren. Fazit: Bei Schönbrunn
ein Stau, weil dort ein Bus nach dem anderen quer über alle 4(!)
Fahrspuren "ausparken" mußte. Durchkommen war mit Glück auf der Spur
ganz links möglich.
Dann auf der Wienzeile in Naschmarktnähe vor irgendeinem Hotel ein
Busfahrer, der eine komplette Spur blockiert, weil ein Busfahrer seinen
Fahrgästen auf der Straßenseite ihr Gepäck gegeben hat und dort auf
Straße 40-50 völlig merkbefreite Erwachsene rumgeturnt sind.
Und zu guter letzt noch auf der Weißgerberlände das gleiche Spielchen,
wie vor Schönbrunn.
Das tägliche(!) "welcher Bus steht heute in der 2. Spur und blockiert
alles, weil der Bus dahinter auf die dritte ausparkt"-Spielchen beim
Schwedenplatz hab ich mir GsD sparen können, weil ich ja unten rum
gefahren bin. Dafür ist mir grad eingefallen, daß beim Intercont auch
noch ein Bus gestört hat.
Ich würde mal sagen, eine ganz normale Fahrt durch Wien!

Ich persönlich kann ja verstehen, daß es mit so einem Gerät nicht ganz
einfach ist, allerdings verlangen die Busfahrer so "Rücksichtnahme" von
den PKW-Fahrern, die sie selbst meist nur mangelhaft zeigen. Und das
nervt schon ziemlich.

Kathi (die auch sehr, sehr, sehr selten erlebt hat, daß sich mal ein
Busfahrer bedankt, wenn man ihn wo reinläßt, da sind LKW-Fahrer deutlich
höflicher)
Thomas Koller
2006-10-14 13:49:38 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Wird aber im Schnitt ebenso selten zu einer Strafe führen, wie wenn
das ein PKW-Fahrer macht.
Hast du schon _einmal_ gesehen, wie ein Busfahrer wegen sowas angezeigt
wird?
Ja und? Ich hab auch noch nie gesehen dass ein PKW-Fahrer wegen sowas
angezeigt wird.
Post by Katharina Fuhrmann
Gestern bin ich einmal quer durch Wien gefahren.
Und soll ich dir jetzt aufzählen was ich so alles an StVO Übertretungen
von PKW-Fahrern sehe, wenn ich quer durch Graz fahre? Die Busse tun
sich dabei in keiner Weise hervor, es fällt nur mehr auf weil ein
PKW schneller wieder weg ist.
Post by Katharina Fuhrmann
Ich persönlich kann ja verstehen, daß es mit so einem Gerät nicht ganz
einfach ist, allerdings verlangen die Busfahrer so "Rücksichtnahme" von
den PKW-Fahrern, die sie selbst meist nur mangelhaft zeigen.
Das gilt auch umgekehrt von PKW-Fahrern zu Buslenkern. Ich erlebe es
hier eigentlich ständig das PKW die Linienbusse bei der Haltestelle
noch schnell überholen wollen.

Tom
n.Olivier
2006-10-14 15:47:53 UTC
Permalink
Hi Tom
Post by Thomas Koller
Post by Thomas Koller
Wird aber im Schnitt ebenso selten zu einer Strafe führen, wie wenn
[...]
Post by Thomas Koller
hier eigentlich ständig das PKW die Linienbusse bei der Haltestelle
noch schnell überholen wollen.
Eigentlich wollte ich keine Diskussion anfangen, aber
als Busfahrer sollte man genug Erfahrung und reichlich
Hirn haben um damit die Dummheit der anderen auszugleichen
und diese nicht noch zusätzlich durch das Ausnutzen
der Erfahrung zu bedrängen.

Ich bin lange genug auf der Straße unterwegs gewesen
(z.B. Schwertransporte)

Das bei einem PKW-Fahrer von einem Laien ausgegangen
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein. Und ja, ich habe auch schon
LKW Fahrer 'zur Sau' gemacht, wenn diese Sch... bauten.
Ging teilweise sogar so weit, daß ich diese 'Kollegen'
anzeigte.

Und was die Statistik betrifft, so sind bei mir die
Bus-Fahrer noch hinter MB-Fahrern. Denn die sind noch
schlimmer. Bei den PKW's zu gut 40% bei Rüpelhaftem
Verhalten dabei :-)

gruß n.Olivier
--
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Webportal der Immobilien-Branche - www.Immofinder.de
Thomas Koller
2006-10-14 16:57:58 UTC
Permalink
Post by n.Olivier
Post by Thomas Koller
hier eigentlich ständig das PKW die Linienbusse bei der Haltestelle
noch schnell überholen wollen.
Eigentlich wollte ich keine Diskussion anfangen, aber
als Busfahrer sollte man genug Erfahrung und reichlich
Hirn haben um damit die Dummheit der anderen auszugleichen
und diese nicht noch zusätzlich durch das Ausnutzen
der Erfahrung zu bedrängen.
Ja, eh. Aber es gibt auch unter Busfahrern solche und solche. ;-)
Post by n.Olivier
Das bei einem PKW-Fahrer von einem Laien ausgegangen
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein.
Wie kommst auf die Idee das ich Busfahrer wäre? Nur weil ich die
Unterstellung "Busfahrer sind die grösseren Arschlöcher als PKW-Fahrer"
nicht so im Raum stehen lassen will?

Tom
n.Olivier
2006-10-14 18:01:00 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by n.Olivier
Post by Thomas Koller
hier eigentlich ständig das PKW die Linienbusse bei der Haltestelle
[...]
Post by Thomas Koller
Post by n.Olivier
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein.
Wie kommst auf die Idee das ich Busfahrer wäre? Nur weil ich die
Das Busfahrer war nicht direkt Personenbezogen
Post by Thomas Koller
Unterstellung "Busfahrer sind die grösseren Arschlöcher als PKW-Fahrer"
nicht so im Raum stehen lassen will?
Nein, aber ich meine im Verhältnis schon ohne eben
jemanden persönlich nahe treten zu wollen.

gruß n.Olivier
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Clemens Aigner
2006-10-14 17:28:07 UTC
Permalink
Post by n.Olivier
Das bei einem PKW-Fahrer von einem Laien ausgegangen
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein.
Um beim rechtlichen zu bleiben bzw. wieder dorthin zurueckzukehren:

Niemand muss allgemein davon ausgehen, dass der andere
ein Laie / unfaehig / sonstwas ist, solange nicht Hinweise
vorliegen, dass das so sein koennte.

Das verwendete Fahrzeug scheint mir kein solcher Hinweis
iSd §3 Abs 1 StVo zu sein, ebensowenig wie
eine spezielle Verkehrssituation (Linienbus faehrt in Ortsgebiet
aus Haltestelle raus, Fussgaenger will erkennbar Schutzweg
benutzen, Rechtskommender naehert sich Kreuzung, an der
das praktizierte Vorrangverstaendnis ihm keinen Vorrang
zubilligt).

Clemens
n.Olivier
2006-10-14 18:08:35 UTC
Permalink
Hi
Post by Clemens Aigner
Post by n.Olivier
Das bei einem PKW-Fahrer von einem Laien ausgegangen
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein.
Niemand muss allgemein davon ausgehen, dass der andere
ein Laie / unfaehig / sonstwas ist, solange nicht Hinweise
vorliegen, dass das so sein koennte.
Das verwendete Fahrzeug scheint mir kein solcher Hinweis
iSd §3 Abs 1 StVo zu sein, ebensowenig wie
[...]

Die Praxis zeigt, daß jemand der mal so schlappe
3 Mio. km unterm Hintern hat einem 15' km / Jahr-Fahrer
eindeutig überlegen ist. Daher ist es nur recht und
billig, wenn der Erfahrene nicht seine überlegenheit
ausnutzt, sondern für den anderen mit denkt.

gruß n.Olivier
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Katharina Fuhrmann
2006-10-14 18:28:25 UTC
Permalink
Post by n.Olivier
Hi
Post by Clemens Aigner
Post by n.Olivier
Das bei einem PKW-Fahrer von einem Laien ausgegangen
werden soll, der keine Ahnung hat, sollte auch dir
als Busfahrer klar sein.
Niemand muss allgemein davon ausgehen, dass der andere
ein Laie / unfaehig / sonstwas ist, solange nicht Hinweise
vorliegen, dass das so sein koennte.
Das verwendete Fahrzeug scheint mir kein solcher Hinweis
iSd §3 Abs 1 StVo zu sein, ebensowenig wie
[...]
Die Praxis zeigt, daß jemand der mal so schlappe
3 Mio. km unterm Hintern hat einem 15' km / Jahr-Fahrer
eindeutig überlegen ist. Daher ist es nur recht und
billig, wenn der Erfahrene nicht seine überlegenheit
ausnutzt, sondern für den anderen mit denkt.
Wobei ich anmerken will, daß auch LKW-Fahrer mal zum Fahren anfangen
müssen und auch mal Fehler machen.
Ich persönlich wäre schwer dafür, daß jeder, der einen Führerschein
machen will, sofern er dazu körperlich in der Lage ist, auch ein paar
Mindeststunden in allen anderen Klassen machen muß. Da merkt man dann
vielleicht, daß nicht alle Motorradfahrer Raser sind, die völlig hirnlos
überholen, sondern daß die Dinger einfach wesentlich weniger platz dafür
brauchen. Auch daß LKW-Fahrer nicht nur rücksichtslose Kurvenausscherer
sind, sondern einfach den Platz brauchen, um mit der letzten Achse nicht
das Muaterl am Gehsteig umzunieten. Daß man Parkverbote an den Ecken und
zurückgezogene Haltelinien GENAU DESWEGEN einhalten sollte. Und daß das
Leben nicht an der Stoßstange des eigenen PKWs endet.
Ich bin schon mit fast allem gefahren (Busse und Gefahrenguttransporte
noch nicht, LKW nur Fahrschule) und hab meist viel Verständnis für die
Probleme anderer, aber wenn ein Busfahrer auf einem leeren Parkplatz
bewußt ein Wohnmobil zuparkt, weils kein "BUS" ist, dann klinks bei mir
irgendwie aus, da hab ich kein Verständnis.
Weil das nun endgültig OT ist, hab ich ein Crosspost und Fup nach afa
gemacht.

Kathi (die gern wieder mal LKW fahren würde)
Clemens Aigner
2006-10-14 18:37:10 UTC
Permalink
Post by n.Olivier
Die Praxis zeigt, daß jemand der mal so schlappe
3 Mio. km unterm Hintern hat einem 15' km / Jahr-Fahrer
eindeutig überlegen ist.
Das heisst also, dass ich als Fussgaenger vor dem
Schutzweg eher bei dem 3GM-Busfahrer auf Einhaltung
gesetzeskonformen Verhaltens vertrauen darf als bei
einem 15Mm/a-Fahrer oder einem Fuehrerscheinneuling?

Die Erfahrung lehrt mich anderes, das Gesetz macht
keinen Unterschied.

Wenn, wie hier schon erwaehnt, jemand weiss, wie er auf der
Autobahn trotz Ueberholtwerdens ausscheren kann, mag
das vielleicht Erfahrung sein, korrekt ist das nicht.
Post by n.Olivier
Daher ist es nur recht und
billig, wenn der Erfahrene nicht seine überlegenheit
ausnutzt, sondern für den anderen mit denkt.
Aus purem Ueberlebenswillen und zur Vermeidung
von Scherereien ist das sowieso
empfehlenswert. Das Gesetz verlangt das IMHO nur
eingeschaenkt: Auch wenn ich weiss, dass mir an
dieser Kreuzung ganz sicher _nicht_ der Rechtsvorrang
zugestanden wird, so muss ich nicht dieses Wissen
von vornherein verwerten, sondern nur auf das konkrete
Fehlverhalten eines konkreten Verkehrsteilnehmers
unverzueglich reagieren,
sobald es fuer mich erkennbar ist.

Clemens
Otto Adam
2006-10-14 20:59:13 UTC
Permalink
Post by Clemens Aigner
Niemand muss allgemein davon ausgehen, dass der andere
ein Laie / unfaehig / sonstwas ist, solange nicht Hinweise
vorliegen, dass das so sein koennte.
Ich verdanke mein Leben [1] dem Umstand, dass ich immer annehme, dass
die anderen - wenn schon nicht unfaehig, dann zumindestens Laien oder
Vollkoffer sind.

Im Strassenverkehr gilt fuer mich mein persoenlicher
Misstrauensgrundsatz.

mfg
otto

F'up nach avs - da hier nunmehr gaenzlich unpassend.

[1] Und das schon mehrfach.
Roland Messerschmidt
2006-10-14 16:33:04 UTC
Permalink
Hallo Kathi!
Post by Katharina Fuhrmann
Kathi (die auch sehr, sehr, sehr selten erlebt hat, daß sich mal ein
Busfahrer bedankt, wenn man ihn wo reinläßt, da sind LKW-Fahrer
deutlich höflicher)
Du sagst es!

Laß dich jeweils von einem Bus und einem LKW auf der Autobahn
überholen und gib ihm mit der Lichthupe ein Zeichen, wenn er wieder
einscheren kann. Wer bedankt sich wohl (Blinker links/rechts)?


Roland
christian mock
2006-10-14 09:44:39 UTC
Permalink
[XPost + Fup at.verkehr.strasse, ist in agr doch arg off-topic]
Post by Otto Adam
Natuerlich gibt es keine objektive Zahlen fuer sowas. Die fahren ja
meist nicht schlecht und haben viel Erfahrung, koennen also gut
einschaetzen, was sich noch ausgeht und was nicht.
sie haben viel erfahrung damit, abzuschätzen, ab welchem punkt der,
dem sie grad auf der autobahn vor der nase rausziehen, es wirklich
nimmer derbremst -- und in allen anderen fällen gehen sie davon aus,
daß er bremsen wird, weil sie den größeren haben. schließlich haben
sie ja, wie hierthreads schon von einem geschrieben wurde, leute
pünktlich irgendwo abzuliefern, und damit das gottgegebene recht auf
vorfahrt.

sie haben auch keinerlei genierer, einfach mitten auf der straße
stehenzubleiben, weil sie haben ja fahrgäste aussteigen zu lassen --
schaus dir einmal vor dem theater an der wien an, vor und nach den
vorstellungen. oder vorm blaguss auf der wiedner hauptstraße. wenn
dich da einer zuparkt, mußt ein glück haben und den fahrer finden --
andere leute müssen ja nicht pünktlich irgendwo ankommen.

oder schau dir in wien am ring die abzweigungen in den ersten bezirk
an. da sind einige "einfahrt für busse verboten"-taferln, und zwar,
weil die gassen einfach zu schmal sind. irgendwann habens dann
betonbarrieren aufgestellt, wo ein bus nicht durchpaßt, wohl nicht
ohne grund. auch anderswo, wo's eng ist und man sich eigentlich hätten
denken können, daß ein fullsize-reisebus da nicht reinpaßt, sieht man
hie und da einen herausreversieren und den gesamten verkehr in der
gegend blockieren.

und ganz arg wird's dann in den bergen. da gibt's die linienbusfahrer,
von denen kann man viel lernen in sachen rundes fahren, linienwahl,
korrektes bergabfahren mit motorbremse etc. ganz im gegensatz zu den
reisebussen und wohnmobilen, von denen kann man eigentlich nur lernen,
wie man's nicht machen darf...

cm, reisebus- und wohnmobilhasser.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** ***@foo.woas.net
Ich kenne auch ein Klo, wo "Austria Email" draufsteht. Das ist
wahrscheinlich eine Art Rohrpost. -- Robert Bihlmeyer in at.sonstiges
Roland Messerschmidt
2006-10-14 16:27:03 UTC
Permalink
Hallo Robert!
Post by Robert Wallner
Meistens steht auch noch ein
Halte- und Parkverbot ausgen. Busse dort,
Dann wäre alles klar, ober in den meisten Fällen gibt es eben _kein_
Verbot.
Post by Robert Wallner
Post by Roland Messerschmidt
Als ich zurückkam stand ein Bus so dicht
neben mir, so daß ich auf dieser Seite nicht mehr einsteigen
konnte.
[...]
Post by Robert Wallner
Also irgendwas versteh ich da nicht, wenn der Bus so nah an deiner
Lenkerseite (=links) stand wie er dann seine Fahrgäste aussteigen
lies weil er würde dann ja die Fahrgasttüren recht aufmachen
müssen.
Schrägparkplätze zum Durchfahren (Rastplatz Aistersheim).
Und bei Wohnmobilen steigt man üblicherweise auch auf der
Beifahrerseite ein. Ich habe nur Gott sei Dank ein "normales"
Fahrerhaus mit Türen und keinen Integrierten, bei denen es oft nur
eine Türe gibt.

Deine Frage zeigt mir nur leider auch, daß die Minderheit "Wohnmobil"
völlig unbekannt ist und die Mehrzahl der Verkehrsteilnehmer gar nicht
die jeweiligen Bedürfnisse der anderen Gruppen kennt (quer durch die
Gruppen Motorrad, PKW, LKW, Bus,...)
Post by Robert Wallner
Mag sein, aber wir befördern auch kein Holz oder so, sondern
Personen die auch pünktlich da sein wollen.
Nun ja, Linienverkehr ist ja auch was anderes, im konkreten Fall waren
es Jahrtausende an Pensionisten, die einen Kaffee schlürften... ;-)


Roland
Y. Letris
2006-10-12 10:29:39 UTC
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Hi,

nur mein kleiner Beitrag
Post by Roland Messerschmidt
Hallo Robert!
da ist wohl § 54 gemeint
Post by Roland Messerschmidt
Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten [...]
Das ist ja der springende Punkt!
Die Gefahrenzeichen (§50) sind in dieser Diskussion ohnehin nicht
relevant und die Einhaltung von Vorschriftszeichen (§52) sollte auch
kein Thema sein.
Bleiben nur noch die Hinweiszeichen (§53). Und die sind eben nur
Hinweise, aber meiner Meinung nach keine Ver- oder Gebote.
Meine Frage war ja, ob ich mit dieser Schlufolgerung richtig liege und
wenn nein, warum nicht (mit §§ begründet).
Ob Hinweisschilder grundsätzlich unverbindlich sind mag ich nicht
beurteilen. Aber in der StVO gibt es eine ganze Reihe von Stellen, an
denen ein verbindliches Verhalten an Hinweisschilder gebunden ist. Für
das Halten auf Autobahnen gilt wohl:

§ 46. Autobahnen.
[...]
(4) Auf der Autobahn ist verboten:
[...]
e) außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen zu
halten oder zu parken,
[...]


schönen Tag noch


Y. Letris
(weder Buslenker noch Wohnmobilfahrer ...)
Thomas Koller
2006-10-12 10:44:51 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Unter den in den §§ 50, 52 und 53 genannten [...]
Das ist ja der springende Punkt!
Die Gefahrenzeichen (§50) sind in dieser Diskussion ohnehin nicht
relevant und die Einhaltung von Vorschriftszeichen (§52) sollte auch
kein Thema sein.
Bleiben nur noch die Hinweiszeichen (§53). Und die sind eben nur
Hinweise, aber meiner Meinung nach keine Ver- oder Gebote.
Aber trotzdem zu beachten:

| (4) Auf der Autobahn ist verboten:
| e) außerhalb der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen zu
| halten oder zu parken,
Post by Roland Messerschmidt
Meine Frage war ja, ob ich mit dieser Schlufolgerung richtig liege und
wenn nein, warum nicht (mit §§ begründet).
Man könnte sich jetzt eventuell noch streiten ob der Zusatz "nur für
Bus" auf einem Hinweiszeichen "Parken" überhaupt erlaubt ist.

| 1a. "PARKEN" Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen
| Parkstreifen. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel
| kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge des Parken
| (Schräg- oder Querparken) angegeben werden; in einem solchen Fall
| kann die Bodenmarkierung entfallen.

Hier wird nur die Art des Aufstellens erwähnt. Wobei man dann "Busse
da, LKW dort, PKW da drüben" durchaus unter "Art des Aufstellens"
subsummieren könnte.

Wenn man aber zum Schluss kommt ein Hinweiszeichen "P nur für Bus"
sei nicht zulässig, dann darfst dich erst recht nicht dort hinstellen,
da du dann ja auf einer nicht durch Hinweiszeichen gekennzeichnete
Stelle auf der Autobahn halten würdest.
Post by Roland Messerschmidt
Und übrigens, auch Busfahrer sind keine Unschuldslämmer.
Und das ist eine Begründung für was? Busfahrer sind keine Unschuldslämmer
also mach ich ihnen das Leben schwer und parke ihre Parkflächen zu?
Post by Roland Messerschmidt
Und im Straßenverkehr sind LKW-Fahrer auch 10x toleranter und
zuvorkommender als Bus-Fahrer (meine Erfahrung aus rund 500.000 PKW-
und 200.000-Wohnmobil-km)...
Klar, wenn man mit dem Rad unterwegs ist, sind die Radfahrer 10x toleranter,
und nachdem man auf PKW gewechselt hat plötzlich die PKW-Fahrer.
Ach ja, Wohnmobil-Fahrer sind überhaupt die tolerantesten Verkehrsteilnehmer
die es gibt.

Tom
Peter Renner
2006-10-12 10:57:32 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wenn man aber zum Schluss kommt ein Hinweiszeichen "P nur für Bus"
sei nicht zulässig, dann darfst dich erst recht nicht dort hinstellen,
da du dann ja auf einer nicht durch Hinweiszeichen gekennzeichnete
Stelle auf der Autobahn halten würdest.
Wäre das nicht ein Fall für dieses "wenn's wiedersprüchlich oder schelcht
verständlich ist, dann im Zweifelsfall für den Angeklaten entscheiden"
Regelwerk? (oder gibts das nur im KschG in nicht in der StVO?)
Post by Thomas Koller
Post by Roland Messerschmidt
Und übrigens, auch Busfahrer sind keine Unschuldslämmer.
Und das ist eine Begründung für was? Busfahrer sind keine Unschuldslämmer
also mach ich ihnen das Leben schwer und parke ihre Parkflächen zu?
Nun, solange es noch Busparkplätze gegen hat (angebl. 10 STück) hat
er ihnen das Leben ja nicht schwer gemacht.


P.
Thomas Koller
2006-10-12 11:44:21 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Post by Thomas Koller
Wenn man aber zum Schluss kommt ein Hinweiszeichen "P nur für Bus"
sei nicht zulässig, dann darfst dich erst recht nicht dort hinstellen,
da du dann ja auf einer nicht durch Hinweiszeichen gekennzeichnete
Stelle auf der Autobahn halten würdest.
Wäre das nicht ein Fall für dieses "wenn's wiedersprüchlich oder schelcht
verständlich ist, dann im Zweifelsfall für den Angeklaten entscheiden"
Regelwerk?
Wieso? Entweder das Hinweiszeichen ist gültig, dann darf man da nicht
parken weil kein Bus, oder das Hinweiszeichen ist nicht gültig, dann
darf man nicht parken weil Autobahn.

Tom
Katharina Fuhrmann
2006-10-12 12:36:38 UTC
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Post by Thomas Koller
Post by Peter Renner
Post by Thomas Koller
Wenn man aber zum Schluss kommt ein Hinweiszeichen "P nur für Bus"
sei nicht zulässig, dann darfst dich erst recht nicht dort hinstellen,
da du dann ja auf einer nicht durch Hinweiszeichen gekennzeichnete
Stelle auf der Autobahn halten würdest.
Wäre das nicht ein Fall für dieses "wenn's wiedersprüchlich oder schelcht
verständlich ist, dann im Zweifelsfall für den Angeklaten entscheiden"
Regelwerk?
Wieso? Entweder das Hinweiszeichen ist gültig, dann darf man da nicht
parken weil kein Bus, oder das Hinweiszeichen ist nicht gültig, dann
darf man nicht parken weil Autobahn.
Tja, und nun kommen wir allmählich über die persönlichen Beleidigungen,
Attacken, das übliche Rumgesülze, etc... zur eigentlichen Frage des OP.
Wo SOLL man sich denn hinstellen? Ein Wohnmobil ist wohl kaum ein
normaler PKW und 8m x 2,40m passen auch nicht grad auf einen normalen
PKW-Parkplatz. Das Wohnmobil ist scheinbar nach durchgängiger Meinung
auch kein Bus. Tja und LKW ist es wohl auch keiner, oder?
Wohin also wirklich?

Ich kann den OP gut verstehen, denn wenn ich mit Hänger unterwegs bin,
ist mein Gespann von ähnlichem Ausmaß, sogar noch etwas länger. Ich
persönlich stell mich da einfach hin, wo ich glaube, daß ich am
wenigsten störe, sprich dort, wo am meisten Platz ist. Das können, falls
vorhanden, 2 längs aneinandergrenzende PKW-Plätze sein, ein LKW-Platz,
aber auch ein Bus-Platz. Ich würde nie mit einem PKW die letzten beiden
nutzen, aber ich kann mir doch den Hänger auch nicht am Buckel
schnallen, oder? Rein von der Dimension und von den Zulassungsscheinen
paßt bei (zufällig) LKW mit Hänger, ob das ein Brummifahrer auch so
sieht? Und ob ich mit einem _typisierten_ LKW nicht am PKW-Platz stehen
bleiben darf, bei einer Länge von 5m?
Nun hoffe ich, daß jemand _kompetenter_ eine Aussage trifft.
Möglicherweise macht auch die Art der "Hinweisschilder" auch einen
Unterschied. Sind das eigentlich Schilder nach STVO?

Kathi (die sich das noch nie so bewußt angesehen hat)
Thomas Koller
2006-10-12 13:14:08 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Wieso? Entweder das Hinweiszeichen ist gültig, dann darf man da nicht
parken weil kein Bus, oder das Hinweiszeichen ist nicht gültig, dann
darf man nicht parken weil Autobahn.
Tja, und nun kommen wir allmählich über die persönlichen Beleidigungen,
Attacken, das übliche Rumgesülze, etc... zur eigentlichen Frage des OP.
Wo SOLL man sich denn hinstellen? Ein Wohnmobil ist wohl kaum ein
normaler PKW.
Im Sinn der StVO ist ein Wohnmobil in den meisten Fällen aber ein PKW,
also soll und darf er auch dort parken wo ein PKW parkt. Wenn es markierte
Plätze gibt, und er diese Markierung nicht einhalten kann, dann hat er
Pech gehabt, und er muss einen anderen Platz suchen auf dem PKW parken
dürfen.

Wobei ich den OP so verstanden habe dass sein Mobil kein PKW mehr ist,
sondern ein LKW, dann muss er sich natürlich auch auf LKW Parkplätze
stellen, und die sonstigen Einschränkungen für LKW einhalten. Aber
das kommt natürlich drauf an was sein Mobil jetzt tatsächlich ist.
Post by Katharina Fuhrmann
und 8m x 2,40m passen auch nicht grad auf einen normalen
PKW-Parkplatz. Das Wohnmobil ist scheinbar nach durchgängiger Meinung
auch kein Bus.
Ja, das ist es ziemlich eindeutig nicht.
Post by Katharina Fuhrmann
Tja und LKW ist es wohl auch keiner, oder?
Nicht unbedingt. Afiak gibts auch LKW die als Mobil ausgebaut sind.
Post by Katharina Fuhrmann
Ich kann den OP gut verstehen, denn wenn ich mit Hänger unterwegs bin,
ist mein Gespann von ähnlichem Ausmaß, sogar noch etwas länger. Ich
persönlich stell mich da einfach hin, wo ich glaube, daß ich am
wenigsten störe, sprich dort, wo am meisten Platz ist. Das können, falls
vorhanden, 2 längs aneinandergrenzende PKW-Plätze sein, ein LKW-Platz,
aber auch ein Bus-Platz.
PKW-Platz ist das Mittel der Wahl, auch wenn du einen Anhänger hast,
oder eben Parkplätze auf dem sowohl PKW als auch LKW parken dürfen.
Post by Katharina Fuhrmann
aber ich kann mir doch den Hänger auch nicht am Buckel
schnallen, oder?
Nein, aber wenn du keinen legalen Parkplatz findest der gross genug
ist, zum nächsten freien weiterfahren. Sonst argumentiert der PKW-Fahrer
in der Innenstadt auch so, dass er sich das Auto nicht auf den Buckel
schnallen kann, und er sich deswegen auf einen Taxiplatz stellt. ;-)
Post by Katharina Fuhrmann
Und ob ich mit einem _typisierten_ LKW nicht am PKW-Platz stehen
bleiben darf, bei einer Länge von 5m?
Wenns ein LKW nach StVO ist, dann musst du auch die entsprechenden
Einschränkungen einhalten die für LKW gelten. Klar, wieso sollte man
eine Ausnahme machen?

Tom
Matthias Ruckenbauer
2006-10-12 13:52:15 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Im Sinn der StVO ist ein Wohnmobil in den meisten Fällen aber ein
PKW, also soll und darf er auch dort parken wo ein PKW parkt. Wenn es
markierte Plätze gibt, und er diese Markierung nicht einhalten kann,
dann hat er Pech gehabt, und er muss einen anderen Platz suchen auf
dem PKW parken dürfen.
Wobei ich den OP so verstanden habe dass sein Mobil kein PKW mehr
ist, sondern ein LKW, dann muss er sich natürlich auch auf LKW
Parkplätze stellen, und die sonstigen Einschränkungen für LKW
einhalten. Aber das kommt natürlich drauf an was sein Mobil jetzt
tatsächlich ist.
Nun kenne ich (oder besser kannte - ich kann mir nicht vorstellen, daß
das Ding noch fährt) einen VW Polo der leicht umgebaut (ohne Rückbänke
usw) als LKW typisiert war. Soll der sich jetzt Deiner Meinung nach auf
die großen LKW-Parkplätze stellen? Der *Sinn* dieser Plätze ist ja
gerade, daß sie größer angezeichnet sind und daher _größere_ Fahrzeuge
dort stehen sollen.
Dabei fällt mir ein, ich habe noch nie einen PKW besessen, die waren
alles Kombinationskraftwagen. Für die gibt es überhaupt keine Parkplätze.

Ich halte nichts davon den Stellort von der Eintragung im Typenschein
abhängigzumachen. Vielmehr sollte man sein Fahrzeug dort abstellen wo es
nach Größe, Art und Beschaffenheit gut und ohne Behinderung hinpasst.
Wohnmobil des OP (8mx2,5m) => Bus/LKW-Parkplatz
Katherinas Wagen+Hänger => Bus/LKW-Parkplatz
VW Polo als LKW typisiert => PKW-Parkplatz
Fiat Brava (Kombi) => PKW-Parkplatz

Wenn sich einer mit einem großen Wohnmobil quer über mehrere
PKW-Parkplätze stellt, dann ist das jedenfalls ungünstig, hinderlich und
ärgerlich, ihm deshalb jetzt mehr oder weniger pauschal die Benutzung
von Autobahnraststätten verweigern zu wollen (ich kenne keine mit
übergroßen PKW-Parkplätzen) kann es aber nicht sein.
Post by Thomas Koller
Nicht unbedingt. Afiak gibts auch LKW die als Mobil ausgebaut sind.
Und wenn sie danach bevorzugt dem Personentransport dienen sollen, so
ist die Chance garnicht schlecht, daß sie als PKW oder Kombi typisiert
werden. Das hat nämlich mit der Größe erst einmal nichts zu tun, sondern
mit der primären Verwendung.
Post by Thomas Koller
Nein, aber wenn du keinen legalen Parkplatz findest der gross genug
ist, zum nächsten freien weiterfahren. Sonst argumentiert der
PKW-Fahrer in der Innenstadt auch so, dass er sich das Auto nicht auf
den Buckel schnallen kann, und er sich deswegen auf einen Taxiplatz
stellt. ;-)
Dort gibt es aber auch ein explizites Parkverbot ausgenommen Taxi. Genau
davon hat der OP doch geschrieben - daß Hinweistafeln nun einmal nicht
den gleichen "Rang" wie Ge- oder Verbotstafeln haben.

Gruß

Matthias
--
All personal mail please to
matthias.ruckenbauer(whirlpool)aon.at
I'm sorry for the inconveniences.
Thank you!
Johann Mayerwieser
2006-10-12 14:40:25 UTC
Permalink
Post by Matthias Ruckenbauer
Post by Thomas Koller
Nicht unbedingt. Afiak gibts auch LKW die als Mobil ausgebaut sind.
Und wenn sie danach bevorzugt dem Personentransport dienen sollen, so
ist die Chance garnicht schlecht, daß sie als PKW oder Kombi typisiert
werden. Das hat nämlich mit der Größe erst einmal nichts zu tun, sondern
mit der primären Verwendung.
Null Chancen, aber hundert Prozent, als Wohnmobil typisiert zu werden.
Da jetzt aber der GEsetzgebern Wohnmobile zulässt, die eben solche
Ausmaße haben, und der Autobahnerhalten ihnen die Benutzung der
Autobahn erlaubt, hat er ihnen auch auf den Parkplätzen und
Raststätten die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug abzustellen (sei es
zum Pinkeln oder für eine längere, der Verkehrssicherheit dienende
Pause). Tut er das nicht, dann kann sich der WoMofahrer eine
Parkfläche suchen, so er ohne den Verkehr zu stören, stehen kann. So
ähnlich (vielleicht mit anderer Begründung) wird der VwGH
wahrscheinlich entscheiden.

Übrigens sind auf dem Parkplatz Leobersdorf auf der A2 zwar
Wohnwagengespannplätze markiert (leicht schräg angelegt, sodass man
geradeaus einfahren kann und dann durch scharf nach links lenken
wieder herauskommt), aber IMHO keine WOMO-Plätze.

Hannes
Roland Messerschmidt
2006-10-14 16:56:07 UTC
Permalink
Hallo Matthias!
Post by Matthias Ruckenbauer
Ich halte nichts davon den Stellort von der Eintragung im
Typenschein abhängigzumachen. Vielmehr sollte man sein Fahrzeug
dort abstellen wo es nach Größe, Art und Beschaffenheit gut und
ohne Behinderung hinpasst.
Genau so sehe ich das eben auch und mein Wohnmobil paßt (unter
Berücksichtigung meines Erachtens nur "informativen" Hinweiszeichen)
vom Platz her recht gut auf Bus-Plätze (so manch ein 24sitziger Bus
"verschwindet" hinter dem Wohnmobil), auf der anderen Seite
verschwende ich auf 20 m langen LKW-Buchten zu viel Platz.
Post by Matthias Ruckenbauer
Wenn sich einer mit einem großen Wohnmobil quer über mehrere
PKW-Parkplätze stellt, dann ist das jedenfalls ungünstig,
hinderlich und ärgerlich,
... und verboten.
Post by Matthias Ruckenbauer
Und wenn sie danach bevorzugt dem Personentransport dienen sollen,
so ist die Chance garnicht schlecht, daß sie als PKW oder Kombi
typisiert werden. Das hat nämlich mit der Größe erst einmal nichts
zu tun, sondern mit der primären Verwendung.
Nein, bis auf den Ausnahmefall VW-Bus kenne ich nur Wohnmobile, die
auch als solches (§2 Abs 1 zif 28a) typisiert sind.



Roland
Katharina Fuhrmann
2006-10-14 17:29:51 UTC
Permalink
Post by Matthias Ruckenbauer
Und wenn sie danach bevorzugt dem Personentransport dienen sollen,
so ist die Chance garnicht schlecht, daß sie als PKW oder Kombi
typisiert werden. Das hat nämlich mit der Größe erst einmal nichts
zu tun, sondern mit der primären Verwendung.
Nein, bis auf den Ausnahmefall VW-Bus kenne ich nur Wohnmobile, die auch
als solches (§2 Abs 1 zif 28a) typisiert sind.
Ich kenn sogar etliche LKWs (>12to), die als "Wohnmobil" bzw.
"Sonderkraftfahrzeug" typisiert sind. Denn die meisten Pferdetransporter
sind so umgebaut, daß (zumindest offiziell) mehr Wohnfläche, als
Pferdetransportfläche vorhanden ist, damit man nicht für jedes Turnier
(das ja meist am WE ist) eine eigene Routengenehmigung ansuchen muß,
wegen des Wochenendfahrverbots für LKWs. Die kannst dann nicht mal beim
besten Willen auf einen PKW-Parkplatz quetschen. :-)

Kathi (die sich mal fast an so einem Aufbau beteiligt hätte)
Wolfgang Decker
2006-10-12 13:59:55 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Im Sinn der StVO ist ein Wohnmobil in den meisten Fällen aber ein PKW,
also soll und darf er auch dort parken wo ein PKW parkt. Wenn es markierte
Plätze gibt, und er diese Markierung nicht einhalten kann, dann hat er
Pech gehabt, und er muss einen anderen Platz suchen auf dem PKW parken
dürfen.
Tja, das mag deine persönliche Meinung sein, rein rechtlich (und
vergessen wir nicht, dass hier agr ist) ist die aber wenig von Belang.
Post by Thomas Koller
PKW-Platz ist das Mittel der Wahl, auch wenn du einen Anhänger hast,
Wenn die aber auf die PKW-Plätze nicht draufpassen, kann IMHO ohne
rechtliche Bedenken auch ein LKW oder Busplatz verwendet werden.
Ausser, es sind wirkliche Halte- und Parkverbotsschilder angebracht.
Post by Thomas Koller
in der Innenstadt auch so, dass er sich das Auto nicht auf den Buckel
schnallen kann, und er sich deswegen auf einen Taxiplatz stellt. ;-)
Taxistandplätze sind durch explizite Halte- und Parkverbotsschilder
gekennzeichnet.
Post by Thomas Koller
Post by Katharina Fuhrmann
Und ob ich mit einem _typisierten_ LKW nicht am PKW-Platz stehen
bleiben darf, bei einer Länge von 5m?
Wenns ein LKW nach StVO ist,
Das was im Zulassungsschein steht, unterscheidet sich in vielen Fällen
von den Definitionen der StVO.

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Thomas Koller
2006-10-12 14:15:04 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Post by Thomas Koller
PKW-Platz ist das Mittel der Wahl, auch wenn du einen Anhänger hast,
Wenn die aber auf die PKW-Plätze nicht draufpassen, kann IMHO ohne
rechtliche Bedenken auch ein LKW oder Busplatz verwendet werden.
Nein, wenn da auch PKW parken dürfen wäre es kein Busplatz, sondern
einfach ein Parkplatz.
Post by Wolfgang Decker
Post by Thomas Koller
Wenns ein LKW nach StVO ist,
Das was im Zulassungsschein steht, unterscheidet sich in vielen Fällen
von den Definitionen der StVO.
Deshalb ja der explizite Hinweis "nach StVO".

Tom
Ingmar Greil
2006-10-12 14:14:00 UTC
Permalink
Ein Wohnmobil ist wohl kaum ein normaler PKW und 8m x 2,40m passen
auch nicht grad auf einen normalen PKW-Parkplatz. Das Wohnmobil ist
scheinbar nach durchgängiger Meinung auch kein Bus. Tja und LKW ist
es wohl auch keiner, oder? Wohin also wirklich?
Wenn > 3,5t LKW, wenn < 3,5t PKW. Oder anders gesagt: wenn ich einen
C-Schein und eine GoBox dafür brauche, dann ist es auch ein LKW.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Johann Mayerwieser
2006-10-12 14:42:23 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Wenn > 3,5t LKW, wenn < 3,5t PKW. Oder anders gesagt: wenn ich einen
C-Schein und eine GoBox dafür brauche, dann ist es auch ein LKW.
Wer sagt das außer dir?:)

Ich kenn einige, die haben ein Wohnmobil, entweder als solches
typisiert (neuere Fahrzeuge) oder Sonder-Kfz, Verwendung Wohnmobil
(ältere Fahrzeuge), die mehr als 3,5 t haben, brauchen C-Schein und
Go-Box.

Hannes
Ingmar Greil
2006-10-12 14:50:35 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Ingmar Greil
Wenn > 3,5t LKW, wenn < 3,5t PKW. Oder anders gesagt: wenn ich einen
C-Schein und eine GoBox dafür brauche, dann ist es auch ein LKW.
Wer sagt das außer dir?:)
Die Lebenserfahrung. Und ich spreche nur vom "Parkplatz-Problem".
Post by Johann Mayerwieser
Ich kenn einige, die haben ein Wohnmobil, entweder als solches
typisiert (neuere Fahrzeuge) oder Sonder-Kfz, Verwendung Wohnmobil
(ältere Fahrzeuge), die mehr als 3,5 t haben, brauchen C-Schein und
Go-Box.
Ich sehe nicht, warum die dann nicht auf einem "LKW-Parkplatz" stehen
bleiben dürfen sollten.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Wolfgang Decker
2006-10-12 15:03:46 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Ich sehe nicht, warum die dann nicht auf einem "LKW-Parkplatz" stehen
bleiben dürfen sollten.
Das sieht eh niemand, ausser einem, der offenbar in seiner Ehre als
Buschauffeur gekränkt ist. ;-)

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Roland Messerschmidt
2006-10-14 17:05:37 UTC
Permalink
Hallo Ingmar!
Post by Ingmar Greil
Post by Johann Mayerwieser
Wer sagt das außer dir?:)
Die Lebenserfahrung.
Ich ersuche um Paragraphen, nicht um Lebenserfahrung - die hab ich
selbst auch.... ;-)


Roland
Helmut Wollmersdorfer
2006-10-12 15:10:02 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Ingmar Greil
Wenn > 3,5t LKW, wenn < 3,5t PKW. Oder anders gesagt: wenn ich einen
C-Schein und eine GoBox dafür brauche, dann ist es auch ein LKW.
Wer sagt das außer dir?:)
Ich kenn einige, die haben ein Wohnmobil, entweder als solches
typisiert (neuere Fahrzeuge) oder Sonder-Kfz, Verwendung Wohnmobil
(ältere Fahrzeuge), die mehr als 3,5 t haben, brauchen C-Schein und
Go-Box.
Nachdem man landwirtschaftliche Maschine und Bus ausschliessen kann,
sind wohl die Bestimmungen für LKW sinngemäss anzuwenden, sofern es
keine expliziten Regelungen gibt.

Helmut Wollmersdorfer
Roland Messerschmidt
2006-10-14 17:03:52 UTC
Permalink
Hallo Hannes!
Post by Johann Mayerwieser
oder Sonder-Kfz, Verwendung Wohnmobil
Wir sind hier in agr, bitte genau sein!

Spezialkraftwagen heißt das, Sonderkraftfahrzeuge wären u.a. Panzer...
;-)

In Deutschland sind es tatsächlich "Sonder-KFZ (Wohnmobil)".



Roland
Roland Messerschmidt
2006-10-14 17:01:01 UTC
Permalink
Hallo Ingmar!
Post by Ingmar Greil
Wenn > 3,5t LKW, wenn < 3,5t PKW.
Ich würde dir gerne glauben wollen, wenn du deine Aussage noch belegen
könntest.

Und übrigens, die verrückte Beschränkung des B-Führerscheines auf 3,5t
(die in Deutschland ja relativ neu ist und aus D kommen die meisten
Wohnmobile) ergibt (ebenso verrückte) Fahrzeuge mit 3,5t, die auch
schon über 7 m lang sind. Gleiches Problem: 7 m und PKW-Bucht paßt
nicht zusammen...


Roland
Clemens Aigner
2006-10-13 05:12:39 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wieso? Entweder das Hinweiszeichen ist gültig, dann darf man da nicht
parken weil kein Bus, oder das Hinweiszeichen ist nicht gültig, dann
darf man nicht parken weil Autobahn.
Ich weiss nicht, ob ich mich dieser Meinung anschliessen kann, denn
irgendwo in der StVO steht ja glaub ich auch, dass die Beschilderung
klar, werständlich oder sowas sein soll.

Beispiel dazu: Ich stelle auf einer Ausfallstrasse im Ortsgebiet einen
70er auf, und zwar nur links. Ich denke wohl nicht, dass jemand, der
dann 70 faehrt, erfolgreich zur Kasse gebeten werden kann, weil
das Schild ja nicht gilt (Mangel in der Kundmachung oder Verordnung).

Clemens
Thomas Koller
2006-10-13 15:26:22 UTC
Permalink
Post by Clemens Aigner
Ich weiss nicht, ob ich mich dieser Meinung anschliessen kann, denn
irgendwo in der StVO steht ja glaub ich auch, dass die Beschilderung
klar, werständlich oder sowas sein soll.
Beispiel dazu: Ich stelle auf einer Ausfallstrasse im Ortsgebiet einen
70er auf, und zwar nur links. Ich denke wohl nicht, dass jemand, der
dann 70 faehrt, erfolgreich zur Kasse gebeten werden kann, weil
das Schild ja nicht gilt (Mangel in der Kundmachung oder Verordnung).
Anderes Beispiel: Du stellst auf einer zweispurigen Autostrasse
einen 130er auf, und zwar nur links. Du kannst hier ebenso Mangel in
der Kundmachung geltend machen wie beim Beispiel oben. Nur bringt dir
das wenig, da du dann ja 100 fahren musst und nicht 130 oder noch
schneller.

Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und Parkverbot
für dich.

Tom
Katharina Fuhrmann
2006-10-13 15:37:03 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und Parkverbot
für dich.
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang nicht
ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_ Autobahn!
Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der Abfahrt zu
Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.

Kathi (die eigentlich _auf_ der Autobahn auch noch nie Parkplätze
gesehen hat, maximal daneben)
David Seppi
2006-10-13 16:04:22 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang nicht
ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_ Autobahn!
Ich habe noch nie bei eine Raststation ein Autobahn-Ende-Schild gesehen.
--
Impressum: http://unet.univie.ac.at/~a0425013/Impressum.html
Manfred Floh
2006-10-13 16:20:16 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und
Parkverbot für dich.
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang
nicht ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_
Autobahn! Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der
Abfahrt zu Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.
Du irrst. Beispiel: Raststation Simmering - man kann dort auch über eine
normale Straße zur Tankstelle, McDonald & Co gelangen, detto zu den
Parkplätzen. Auch dort wird von der ASFINAG fleissig von "Mautsündern"
kassiert, auch wenn sie nicht über die Autobahn gekommen sind.

Weiters findet sich auf der Asfinag Seite folgende Info:

Sind Autobahn-Rastplätze und Raststätten vignettenpflichtig?
Ja, sämtliche Park- und Rastplätze - auch wenn sie mittels Bundes- oder
Landesstraße erreicht werden können - unterliegen seit 1.4.2002 der
Vignettenpflicht.

lg
Manfred
Wolfgang Decker
2006-10-13 16:49:55 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang nicht
ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_ Autobahn!
Doch.
Post by Katharina Fuhrmann
Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der Abfahrt zu
Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.
Da irrst du.
Bei keiner Autobahnraststätte steht bei der Einfahrt ein
"Autobahn-Ende" Schild.

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Karl Heinz Breitenberg
2006-10-13 17:54:54 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Bei keiner Autobahnraststätte steht bei der Einfahrt ein
"Autobahn-Ende" Schild.
Daher auch Mautpickerlpflichtig .
Kalle_B.
Johann Mayerwieser
2006-10-13 17:59:21 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang nicht
ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_ Autobahn!
Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der Abfahrt zu
Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.
Wennst in der StVO nachschaust, dann gilt das Halte- und Parkverbot
auf Autobahnen ausgenommen Parkplätze und Raststätten - somit hammas.

LG
Hannes
Michael Suda
2006-10-14 10:00:40 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und
Parkverbot für dich.
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang
nicht ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_
Autobahn! Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der
Abfahrt zu Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.
[Rest gekürzt]

§ 46 Abs 4 lit e StVO gilt zwischen den Hinweiszeichen "Autobahn" und
"Ende der Autobahn" gemäß § 53 Abs.1 Z.8a und 8b StVO. Wurscht, wie
die Straße dazwischen ausschaut. Autobahn ist hier als Rechtsbegriff
und nicht als verkehrstechnisch definierter Begriff ("für den
Schnellverkehr mit Motorfahrzeugen geignete Straße ohne Kreuzungen")
gefragt.

Und, wie schon erwähnt wurde, fast alle Autobahnraststationen befinden
sich innerhalb dieser Zonen. Selbst wenn man dort nur 30-50 km/h
fahren _kann_, und es jede Menge Kreuzungen gibt.
--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche
Katharina Fuhrmann
2006-10-14 12:03:22 UTC
Permalink
Post by Michael Suda
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Thomas Koller
Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und
Parkverbot für dich.
Also vielleicht irre ich mich ja, aber ist bei eurem Gedankengang
nicht ein grober Haken? AFAIK sind Autobahnraststationen _keine_
Autobahn! Denn wenn ich nicht irre, ist da die Autobahn eben bei der
Abfahrt zu Ende und beginnt bei der Auffahrt wieder.
[Rest gekürzt]
§ 46 Abs 4 lit e StVO gilt zwischen den Hinweiszeichen "Autobahn" und
"Ende der Autobahn" gemäß § 53 Abs.1 Z.8a und 8b StVO. Wurscht, wie
die Straße dazwischen ausschaut. Autobahn ist hier als Rechtsbegriff
und nicht als verkehrstechnisch definierter Begriff ("für den
Schnellverkehr mit Motorfahrzeugen geignete Straße ohne Kreuzungen")
gefragt.
Und, wie schon erwähnt wurde, fast alle Autobahnraststationen befinden
sich innerhalb dieser Zonen. Selbst wenn man dort nur 30-50 km/h
fahren _kann_, und es jede Menge Kreuzungen gibt.
Jaja, danke, ich hab schon gesehen, daß ich mich geirrt habe! :-)
Aber nachdem das Halteverbot auf der Autobahn ja scheinbar auf
Parkplätzen und Raststationen ausgenommen ist, ist das Argument "wenn
das keine "richtigen" Parkplatzmarkierungen sind, dann ist das Autobahn
und du darfst eh nicht parken" auch hinfällig, denn eine Raststation zu
erkennen ist schon ziemlich eindeutig möglich.
Also, liebe Rechtsexperten, wo darf nun ein Wohnmobil stehen?

Kathi (die aber auch der Meinung ist, daß sich jeder den platzmäßig
passendsten Parkplatz nehmen soll)

P.S.: Motorradparkplätze gibts auch nirgends und auch Motorradfahrer
wollen mal auf der Autobahn eine Pause machen!
Johann Mayerwieser
2006-10-14 12:55:26 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
P.S.: Motorradparkplätze gibts auch nirgends und auch Motorradfahrer
wollen mal auf der Autobahn eine Pause machen!
Autobahnparkpatz A2/Leobersdorf gibt es sie schon.

Hannes
n.Olivier
2006-10-14 15:49:58 UTC
Permalink
Hi
Post by Johann Mayerwieser
Post by Katharina Fuhrmann
P.S.: Motorradparkplätze gibts auch nirgends und auch Motorradfahrer
wollen mal auf der Autobahn eine Pause machen!
Autobahnparkpatz A2/Leobersdorf gibt es sie schon.
Ist aber doch ein bischen weit für eine Zigarettenpause :-)))

gruß n.Olivier
--
Nachbagauer Olivier - www.nOlivier.com
www.reedb.com - Immobilien national & international
Webportal der Immobilien-Branche - www.Immofinder.de
Thomas Koller
2006-10-14 14:01:01 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Jaja, danke, ich hab schon gesehen, daß ich mich geirrt habe! :-)
Aber nachdem das Halteverbot auf der Autobahn ja scheinbar auf
Parkplätzen und Raststationen ausgenommen ist,
Eben, nur scheinbar. ;-)

In Wirklichkeit ist es auch dort nicht ausgenommen, nur sind diese
Parkplätze mit Hinweiszeichen ausgestattet, während ich abseits
von Parkplätzen und Raststationen auf der Autobahn noch keine solchen
Schilder gesehen habe.
Post by Katharina Fuhrmann
ist das Argument "wenn
das keine "richtigen" Parkplatzmarkierungen sind, dann ist das Autobahn
und du darfst eh nicht parken" auch hinfällig,
Nein, wieso sollte es das? Wenn keine Hinweiszeichen, dann ist es auch
kein Parkplatz.
Post by Katharina Fuhrmann
denn eine Raststation zu
erkennen ist schon ziemlich eindeutig möglich.
Du meinst an den Hinweiszeichen? Klar. ;-)
Und nein, abseits der durch Hinweiszeichen gekennzeichneten Stellen darfst
auf Autobahnraststätten weder halten noch parken, auch wenn du nicht
überall gleich einen Strafzettel bekommen wirst.
Post by Katharina Fuhrmann
Also, liebe Rechtsexperten, wo darf nun ein Wohnmobil stehen?
Im Normalfall, dort wo auch jeder andere PKW dieser Grössenordnung
stehen darf, für Wohnmobile gibts diesbezüglich keine Extravorschriften.

Tom
Johann Mayerwieser
2006-10-14 16:13:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Katharina Fuhrmann
Also, liebe Rechtsexperten, wo darf nun ein Wohnmobil stehen?
Im Normalfall, dort wo auch jeder andere PKW dieser Grössenordnung
stehen darf, für Wohnmobile gibts diesbezüglich keine Extravorschriften.
Ein Wohnmobil ist kein PKW - es ist entweder ein Sonderkraftfahrzeug -
Wohnmobil oder bei neueren Typisierungen ein Wohnmobil. Diese beiden
Arten von Eintragungen stehen im Typen- und Zulassungsschein und nicht
PKW.

Wo darf ein Kranwagen als selbstfahrende Arbeitsmaschine dann stehen?


LG
Hannes
Roland Messerschmidt
2006-10-14 19:52:32 UTC
Permalink
Hallo Hannes!

Die Antworten haben sich zwar zeitlich überschnitten, aber...
Post by Johann Mayerwieser
Ein Wohnmobil ist kein PKW - es ist entweder ein
Sonderkraftfahrzeug - Wohnmobil
...nein, Spezialkraftwagen.

§2 Abs 1 lit 23 KFG:
"Sonderkraftfahrzeug [ist] ein Kraftfahrzeug, das nicht oder nicht
ausschließlich auf Rädern läuft, sowie Einachszugmaschinen, die [...]"
Post by Johann Mayerwieser
oder bei neueren Typisierungen ein Wohnmobil.
Richtig.
Wobei ich statt Typisierung lieber Einzelgenehmigung lesen würde, aber
das ist eine andere Geschichte... ;-)



Roland
Clemens Aigner
2006-10-14 04:43:43 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Post by Clemens Aigner
Beispiel dazu: Ich stelle auf einer Ausfallstrasse im Ortsgebiet einen
70er auf, und zwar nur links.
Anderes Beispiel: Du stellst auf einer zweispurigen Autostrasse
einen 130er auf, und zwar nur links.
Unsere Beispiele sind ident. In beiden Faellen sprechen wir von
einem Sachverhalt, wo ein gesetzlich fixiertes Limit auf legal
vorgesehene Weise erhoeht werden soll, dies aber mit
Kundmachungsmangel geschieht.
Post by Thomas Koller
Du kannst hier ebenso Mangel in
der Kundmachung geltend machen wie beim Beispiel oben. Nur bringt dir
das wenig, da du dann ja 100 fahren musst und nicht 130 oder noch
schneller.
Mein Beispiel war umgekehrt. Nicht die "Schnell"fahrer berufen sich
auf Kundmachungsmangel, sondern die Behoerde selbst.
Post by Thomas Koller
Ähnlich bei einem Parkplatzschild auf der Autobahn. Wenn du es wegen
Kundmachungsmangel aushebeln kannst, dann ist dort Halte- und Parkverbot
für dich.
Aber es ging ja darum, dass Du von der _Behoerde_
wegen Parken belangt wirst, weil sie das
Schild für ungueltig betrachtet, und das vielleicht auch
mit Recht. Nicht ich berufe mich auf
Kundmachungsmangel, sondern die Behoerde.

Meine Aussage war nur, dass die Behoerde dann mit der
Argumentation "ungueltiges Schild - kein Parkplatz -
Parken auf Autobahn" nicht durchkommen wird.

Clemens
Johann Mayerwieser
2006-10-14 08:14:10 UTC
Permalink
Post by Clemens Aigner
Meine Aussage war nur, dass die Behoerde dann mit der
Argumentation "ungueltiges Schild - kein Parkplatz -
Parken auf Autobahn" nicht durchkommen wird.
Analogfall gab es vor Jahren in Wien:
Kreuzung mit Nachrang, wurde aber bei einer Straße (warum auch immer)
keine Nachrangtafel aufgestellt - also Kundmachungsmangel.
Unfall, der Bevorrangte argumentierte, dass für ihn Vorrang verordnet
wurde, der andere, dass der nicht gelte, weil Kundmachungsmangel,
gezahlt hat die Behörde.

LG
Hannes
Thomas Koller
2006-10-14 08:41:18 UTC
Permalink
Post by Clemens Aigner
Meine Aussage war nur, dass die Behoerde dann mit der
Argumentation "ungueltiges Schild - kein Parkplatz -
Parken auf Autobahn" nicht durchkommen wird.
Ah, sorry, seh jetzt erst dass ich dein Beispiel nicht genau genug
gelesen hatte. Klar, da bin ich deiner Meinung. Der Bus der dort
am Busparkplatz steht wird wohl nicht gestraft werden können, da
er nicht wissen konnte das ein Kundmachungsmangel vorliegt.

Aber der Smartfahrer kann nicht einfach argumentieren, "das Parken
nur für Bus" ist ein Kundmachungsmangel, also kann ich auch als PKW
dort parken, da er ja in dem Moment in dem er es als Kundmachungsmangel
erkennt dort gar nicht parken darf.

Wenn also besagter 70er auf Motorräder eingeschränkt wäre, dann darf
auch nur ein Motorrad 70 fahren, andere 50. Und wenn ein Kundmachungsmangel
vorliegt kann zwar ein Motorradfahrer sagen, das wusste ich nicht, ein
PKW-Fahrer wird aber nicht damit durchkommen. Wär ja schon etwas absurd,
"die 70er Beschränkung für Motorräder war nicht richtig kundgemacht, also
dachte ich, auch PKW dürfen dort 70 fahren."

Tom
Johann Mayerwieser
2006-10-12 14:34:33 UTC
Permalink
Post by Peter Renner
Nun, solange es noch Busparkplätze gegen hat (angebl. 10 STück) hat
er ihnen das Leben ja nicht schwer gemacht.
Abgesehen davon hat er weder gehalten noch geparkt, sondern angehalten
zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit:)

LG
Hannes
Johann Mayerwieser
2006-10-12 14:33:31 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
| 1a. "PARKEN" Dieses Zeichen kennzeichnet einen Parkplatz oder einen
| Parkstreifen. Im unteren Teil des Zeichens oder auf einer Zusatztafel
| kann eine besondere Art des Aufstellens der Fahrzeuge des Parken
| (Schräg- oder Querparken) angegeben werden; in einem solchen Fall
| kann die Bodenmarkierung entfallen.
Hier wird nur die Art des Aufstellens erwähnt. Wobei man dann "Busse
da, LKW dort, PKW da drüben" durchaus unter "Art des Aufstellens"
subsummieren könnte.
Eben nicht, weil "schräg" und "längs" taxativ aufgezählt sind.

Hannes
Johann Mayerwieser
2006-10-12 14:31:19 UTC
Permalink
Post by Robert Wallner
Also du gehörst zu den Arschlöchern die uns den Busparkplatz verstellen. Du
hast sicher nicht Omnibus im Zulassungsschein stehen und somit auch nix am
Busparkplatz verloren.
Also du gehörst zu den Arschlöchern, die auf der Hietzinger
Hauptstraße vor dem Hotel Hübner stehen, egal ob es erlaubt ist oder
nicht und dann den Verkehr blockieren, sodass der Stau manchmal um die
Kennekybrücke herum zurück auf die Maxingstraße reicht und auf der
Hadikgasse bis zur Schlossallee. Hast mir sicher schon Tage meines
Lebens gestohlen.
Livia Rohrmoser
2006-10-12 11:18:45 UTC
Permalink
Post by Robert Wallner
Also du gehörst zu den Arschlöchern die uns den Busparkplatz verstellen.
Du
hast sicher nicht Omnibus im Zulassungsschein stehen und somit auch nix
am
Busparkplatz verloren.
Freut mich immer wieder wenn die Abschleppfirmen schnell genug sind um
euch
die Bumpskontainer weg zu bringen.
Es geht doch nichts über gut begründete, höflich vorgebrachte,
nachvollziehbare Argumente.

Livia
PS: Du meinst wahrscheinlich "Bumscontainer". Das Verb heißt bumsen, nicht
bumpsen. Aber solche sprachlichen Unzulänglichkeiten passen gut zum Rest
des Postings.
Livia Rohrmoser
2006-10-14 13:11:26 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Autobahnparkpatz A2/Leobersdorf gibt es sie schon.
Na, juhu.
Also wenn ich z.B. auf dem Weg von Bregenz nach Graz bei Innsbruck Rast
machen will, darf ich theoretisch bis Leobersdorf fahren?
Und muss ich mich mit dem Polo-Fiskal-LKW auf den LKW-Parkplatz stellen?
Die werden eine Freude haben mit mir...

Livia
Livia Rohrmoser
2006-10-17 08:55:45 UTC
Permalink
Post by Roland Messerschmidt
Laß dich jeweils von einem Bus und einem LKW auf der Autobahn
überholen und gib ihm mit der Lichthupe ein Zeichen, wenn er wieder
einscheren kann. Wer bedankt sich wohl (Blinker links/rechts)?
Nach meiner Erfahrung überwiegend der LKW-Fahrer. Der Busfahrer hupt mich
deppert an, weil ich beim Motorradfahren plötzlich langsam werde, weil ich
auf Reservetank umschalten muss. Schon zwei Mal passiert. Ein LKW-Fahrer
hat mich in der Situation noch nie angehupt.

Zur Ergänzung, da ich eine 14 Jahre alte Maschine mit recht kleinem Tank
habe, fahre ich auf der Autobahn gerne auf der LKW-Spur mit so 90-95 (also
der LKW-Geschwindigkeit) dahin und passiert es halt ab und zu, dass der
Normaltank leer wird.

Ein Rätsel ist mir, wieso Busfahrer mich anhupen, nie aber die LKW-Fahrer.

Livia

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