Discussion:
Gewaehrleistung bei Verkauf von Unternehmen an Privaten
(zu alt für eine Antwort)
Günter Kieninger
2006-11-06 18:59:57 UTC
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Hallo!

Wir haben ein Kfz in unserem Firmenbesitz welches wir verkaufen wollen.
Wie sieht es da eigentlich mit der GEwährleistung aus, wenn wir das
Auto an einen Privaten verkaufen? Können wir da auch die Gewährleistung
via 'wie besichtigt und probegefahren' ausschließen oder kommen wir da
nicht raus? Welche Dauer hätte dann eine solche Gewährleistung.

Unsere Firma ist nicht mit Autohandel oder ähnlichem beschäftigt und
wir wollen auch nicht irgendwelche Mängel arglistig verschweigen,
sondern halt nach einem Verkauf nichts mehr davon wissen. Wie sieht da
die rechtliche Seite aus? Vielen Dank.

Gruß aus den Bergen
Günter
Ingmar Greil
2006-11-07 07:38:33 UTC
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Post by Günter Kieninger
Wir haben ein Kfz in unserem Firmenbesitz welches wir verkaufen wollen.
Wie sieht es da eigentlich mit der GEwährleistung aus, wenn wir das
Auto an einen Privaten verkaufen? Können wir da auch die Gewährleistung
via 'wie besichtigt und probegefahren' ausschließen oder kommen wir da
nicht raus? Welche Dauer hätte dann eine solche Gewährleistung.
Gem. § 929 ist ein Gewährleistungsverzicht möglich, außer bei
Geschäften die dem KSchG unterliegen. Bei gebrauchten Waren lässt sich
die GL auf ein Jahr verkürzen (§ 9 KschG).
Post by Günter Kieninger
Unsere Firma ist nicht mit Autohandel oder ähnlichem beschäftigt und
wir wollen auch nicht irgendwelche Mängel arglistig verschweigen,
sondern halt nach einem Verkauf nichts mehr davon wissen. Wie sieht da
die rechtliche Seite aus? Vielen Dank.
Die Frage ist, ob das Geschfät dann zum "Betrieb des Unternehmens
gehört". Nachdem Ihr nicht gewerbsmäßig mit Autos handelt, eher nicht.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Martin Kaffanke
2006-11-07 09:04:17 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
[Firma verkauf Auto an Privat]
Gem. § 929 ist ein Gewährleistungsverzicht möglich, außer bei
Geschäften die dem KSchG unterliegen. Bei gebrauchten Waren lässt sich
die GL auf ein Jahr verkürzen (§ 9 KschG).
Die Frage ist, ob das Geschfät dann zum "Betrieb des Unternehmens
gehört". Nachdem Ihr nicht gewerbsmäßig mit Autos handelt, eher nicht.
Ich verstehe die Antwort nicht ganz..
Muss die Firma nun eine Gewährleistung aussprechen oder nicht?

Ansonsten wäre doch noch möglich, dass man das Auto selbst der Firma
abkauft, damit einem das Auto dann privat gehört und dann kann man von
privat zu privat Verkaufen, nicht?

Martin
Ingmar Greil
2006-11-07 09:14:32 UTC
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Post by Martin Kaffanke
Muss die Firma nun eine Gewährleistung aussprechen oder nicht?
"Aussprechen"? Gewährleistung ist der gesetzliche "Default". Wenn sie
nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird gilt sie, 2 Jahre lang.
Prinzipiell kann man die Gewährleistung aber ausschließen (oder
verkürzen), gegenüber Konsumenten iS des KschG aber nicht, bzw bei
Gebrauchtwaren nur auf ein Jahr verkürzen.

Das KschG findet auf alle Rechtsgeschäfte Anwendung, die zwischen
einem "Konsumenten" und einem "Unternehmer" stattfinden. Für den
"Unternehmer" muss das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens
gehören, was beim "Konsumenten" gerade nicht der Fall ist.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Wolfgang Decker
2006-11-07 09:51:10 UTC
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Post by Ingmar Greil
Das KschG findet auf alle Rechtsgeschäfte Anwendung, die zwischen
einem "Konsumenten" und einem "Unternehmer" stattfinden. Für den
"Unternehmer" muss das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens
gehören, was beim "Konsumenten" gerade nicht der Fall ist.
Ich glaub, du verwirrst ihn noch mehr ;-)

So wie ich das sehe, kann ein Unternehmen, dessen Geschäft es ist,
Datenbanken zu entwickeln, einen Dienstwagen an einen privaten Verkaufen
und muss dabei keine Gewährleistung geben. Das "Unternehmen" tritt in
diesem Fall gegenüber dem Käufer des Dienstwagens ebenfalls als
"Privatperson" auf, wodurch ein Kauf "wie gesehen und probegefahren"
möglich wird.

Ich hoff, ich hab das richtig verstanden und zusammengefasst...

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
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Peter Renner
2006-11-07 10:11:24 UTC
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Post by Wolfgang Decker
So wie ich das sehe, kann ein Unternehmen, dessen Geschäft es ist,
Datenbanken zu entwickeln, einen Dienstwagen an einen privaten Verkaufen
und muss dabei keine Gewährleistung geben. Das "Unternehmen" tritt in
diesem Fall gegenüber dem Käufer des Dienstwagens ebenfalls als
"Privatperson" auf, wodurch ein Kauf "wie gesehen und probegefahren"
möglich wird.
Ich hoff, ich hab das richtig verstanden und zusammengefasst...
Klingt gut, nun ein bisserl detailierter:

Also, ich die OnePersonFirma habe einen "FiskalLKW" von einem
Händler mit Mwst-Rechnung gekauft, und Kfz-Handel sei nicht Teil
meines Geschäfts.
Ich hab mir damals die Mwst "zurückgeholt", da 100% betriebliche Nutzung.
Das Fzg. sei Teil meines Anlagevermögens und längst abgeschrieben.

Nun verkaufe ich ("die Firma") das Ding an

- eine andere Firma:
Ich schätze, daß ich eine Mwst auszuweisen habe, die aber
zwischen Firmen ohnehin ein Nullsummenspiel ist. Gewährleistung
kann wikrsam ausgeschlossen werden.

- eine Privatperson
Vermutlich gehört auch hier eine Mwst in die Rechnung, sonst
könnte eine Privatperson auf die Art ein Fzg kaufen, für das nie
jemand Mwst abgeführt hat.
Da ich nicht mit Kfz handle, kann Gewährleistung ebenfalls
ausgeschlossen werden.

- an jemanden aus dem Ausland (z.B. via ePray)
hmm. Keine Ahnung ob ich Mwst ausweisen muß, die der Käufer
dann mittel U34 Formular an der Grenze zurückbekommt, oder
ob ich ohne Mwst an einen (identifizierten) Finanzausländer
verkaufen darf.
Gibts da Unterschiede ob der Käufer zur EU gehört oder
EU-Ausländer ist?


P.
Günter Kieninger
2006-11-07 10:59:07 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
So wie ich das sehe, kann ein Unternehmen, dessen Geschäft es ist,
Datenbanken zu entwickeln, einen Dienstwagen an einen privaten Verkaufen
und muss dabei keine Gewährleistung geben. Das "Unternehmen" tritt in
diesem Fall gegenüber dem Käufer des Dienstwagens ebenfalls als
"Privatperson" auf, wodurch ein Kauf "wie gesehen und probegefahren"
möglich wird.
Das würde ich eigentlich auch erwarten.
Post by Wolfgang Decker
Ich hoff, ich hab das richtig verstanden und zusammengefasst...
Ich hoffe auch.

Gruß aus den Bergen
Günter
Günter Kieninger
2006-11-07 10:59:08 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Die Frage ist, ob das Geschfät dann zum "Betrieb des Unternehmens
gehört". Nachdem Ihr nicht gewerbsmäßig mit Autos handelt, eher nicht.
Also müßte ich in diesem Sinne ein 'Konsument' sein. Damit kann man die
Gewährleistung ausschließen.

Gruß aus den Bergen
Günter
Ingmar Greil
2006-11-07 11:12:30 UTC
Permalink
Post by Günter Kieninger
Also müßte ich in diesem Sinne ein 'Konsument' sein.
Nein. Dazu müsste schließlich der andere ein Unternehmer sein ...
Das KschG kommt einfach nicht zur Anwendung.
Post by Günter Kieninger
Damit kann man die Gewährleistung ausschließen.
Ja.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Günter Kieninger
2006-11-07 15:03:31 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Nein. Dazu müsste schließlich der andere ein Unternehmer sein ...
Das KschG kommt einfach nicht zur Anwendung.
Ok, das meinte ich eigentlich.

Gruß aus den Bergen
Günter

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