Clemens Aigner
2023-10-22 09:11:06 UTC
In Deutschland gab es folgenden Sachverhalt, den ich
mal (vereinfacht) nach Österreich transferieren möchte.
Eine Fahrspur, 2 Klimakleber, LKW kommt.
LKW bleibt stehen, Fahrer zieht linke Klimakleberin
nach links und rechten Klimakleber nach rechts auf
den Gehsteig.
Linke Klimakleberin bleibt auf der neuen Position sitzen.
Rechter Klimakleber setzt sich wieder vor den rechten
Bereich des LKWs, und zwar zu dem Zeitpunkt, als der
Fahrer wieder (links) ins Führerhaus klettert.
Man muss davon ausgehen, dass der Fahrer das nicht
bemerkt hat und der Kleber im Toten Winkel vor dem
rechten Vorderrad hockt.
Fahrer fährt an und achtet darauf, an der linken Klimakleberin
vorbeizukommen.
Der rechte Klimakleber wird vor (!) dem rechten Vorderrad
mitgeschleift, LKW stoppt nach ein paar Metern abrupt,
vermutlich auf Zuruf von Passanten.
Meine Frage:
Würde ich als Privatperson auf dem Gehsteig in einer
ganz normalen Verkehrssituation rechts am Gehsteig beim
LKW vorgehen (theoretisch sichtbar für den Fahrer) und
mich dann rechts vor den LKW setzen, so wäre der
Fahrer wahrscheinlich schuldlos (zumindest, wenn er geradeaus
weiterfährt - würde er rechts abbiegen, könnte man von ihm
vielleicht verlangen, schon vorab den Fußgängerverkehr zu
beobachten).
Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
wieder vor seinem LKW sitzt?
Nur das würde nämlich meiner Meinung nach ein Verschulden
des Fahrers begründen.
mal (vereinfacht) nach Österreich transferieren möchte.
Eine Fahrspur, 2 Klimakleber, LKW kommt.
LKW bleibt stehen, Fahrer zieht linke Klimakleberin
nach links und rechten Klimakleber nach rechts auf
den Gehsteig.
Linke Klimakleberin bleibt auf der neuen Position sitzen.
Rechter Klimakleber setzt sich wieder vor den rechten
Bereich des LKWs, und zwar zu dem Zeitpunkt, als der
Fahrer wieder (links) ins Führerhaus klettert.
Man muss davon ausgehen, dass der Fahrer das nicht
bemerkt hat und der Kleber im Toten Winkel vor dem
rechten Vorderrad hockt.
Fahrer fährt an und achtet darauf, an der linken Klimakleberin
vorbeizukommen.
Der rechte Klimakleber wird vor (!) dem rechten Vorderrad
mitgeschleift, LKW stoppt nach ein paar Metern abrupt,
vermutlich auf Zuruf von Passanten.
Meine Frage:
Würde ich als Privatperson auf dem Gehsteig in einer
ganz normalen Verkehrssituation rechts am Gehsteig beim
LKW vorgehen (theoretisch sichtbar für den Fahrer) und
mich dann rechts vor den LKW setzen, so wäre der
Fahrer wahrscheinlich schuldlos (zumindest, wenn er geradeaus
weiterfährt - würde er rechts abbiegen, könnte man von ihm
vielleicht verlangen, schon vorab den Fußgängerverkehr zu
beobachten).
Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
wieder vor seinem LKW sitzt?
Nur das würde nämlich meiner Meinung nach ein Verschulden
des Fahrers begründen.
--
LG Clemens
LG Clemens