Discussion:
defektes Abblendlicht
(zu alt für eine Antwort)
Harald Weiser
2007-02-28 12:13:04 UTC
Permalink
Grüße euch.

Wurde gestern gegen 23 Uhr von der Polizei angehalten mit dem Hinweis das
ein Abblendlicht nicht funktioniere. Ich sagte das mir das bereits bekannt
sei woraufhin der Polizist schroff fragte, wie lange schon. Ich 'vorgestern'
(ein Sonntag). Hierauf meinte der Polizist dass dies bereits zulange sei, da
ein Austausch bei jeder Tankstelle möglich sei und wollte 25 Euro kassieren.
Ich lass mir mal eine Anzeige zuschicken um das zu beeinspruchen.
Gibt es hierzu eine passende Gesetzesstelle die z.B. ein schnellstmögliches
Austauschen vorschreibt - und würde dies z.b. mit innerhalb 24 Stunden
gleichzusetzen sein? Ganz abgesehen davon das ich auch sagen hätte können
'danke für den Hinweis'...

danke für eure Kommentare,
Harald
Ingmar Greil
2007-02-28 12:21:41 UTC
Permalink
Post by Harald Weiser
Wurde gestern gegen 23 Uhr von der Polizei angehalten mit dem
Hinweis das ein Abblendlicht nicht funktioniere.
"Ah, Danke für den Hinweis. Werde ich sofort reparieren lassen."
Post by Harald Weiser
Ich lass mir mal eine Anzeige zuschicken um das zu beeinspruchen.
Naja, nutzen wirds halt nix.
Post by Harald Weiser
Gibt es hierzu eine passende Gesetzesstelle die z.B. ein
schnellstmögliches Austauschen vorschreibt
§ 14 KFG schreibt vor welche Schweinwerfe Dein KFZ zu haben hat, § 99
wann sie zu verwenden sind. Wenn der Schaden während der Fahrt
eintritt, ist das entschuldbar / nicht erkennbar, aber wenn Du das
bereits seit 3 Tagen weißt ...
Post by Harald Weiser
Ganz abgesehen davon das ich auch sagen hätte können 'danke für den
Hinweis'...
Nicht können, sollen.

Ingmar
--
http://www.aktenvermerk.at
Thomas Koller
2007-02-28 12:30:12 UTC
Permalink
Post by Harald Weiser
Wurde gestern gegen 23 Uhr von der Polizei angehalten mit dem Hinweis das
ein Abblendlicht nicht funktioniere. Ich sagte das mir das bereits bekannt
sei woraufhin der Polizist schroff fragte, wie lange schon. Ich 'vorgestern'
(ein Sonntag). Hierauf meinte der Polizist dass dies bereits zulange sei, da
ein Austausch bei jeder Tankstelle möglich sei und wollte 25 Euro kassieren.
Ich lass mir mal eine Anzeige zuschicken um das zu beeinspruchen.
Gibt es hierzu eine passende Gesetzesstelle die z.B. ein schnellstmögliches
Austauschen vorschreibt -
Ja, gibt es.

StVO §58
(2) Stellt der Lenker unterwegs fest, daß der Zustand des Fahrzeuges oder
der sich darauf befindlichen Ladung nicht den rechtlichen Vorschriften
entspricht, und kann er einen solchen Zustand nicht sofort beheben, so
darf er die Fahrt bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand
behoben werden kann, fortsetzen [...]

In deinem Fall also zur nächsten offenen Tankstelle, die es austauschen
hätte können. (Bei modernen Autos muss man leider zweiteres betonen).
Post by Harald Weiser
und würde dies z.b. mit innerhalb 24 Stunden
gleichzusetzen sein?
Nein, es ist weniger eine zeitliche, als eine örtliche Frage.
Wennst nicht fährst, kannst es auch wochenlang lassen, wenn du aber
fährst, musst es bei nächster Gelegenheit richten.
Post by Harald Weiser
Ganz abgesehen davon das ich auch sagen hätte können
'danke für den Hinweis'...
Oder "bin ohnehin gerade auf dem Weg zur Tankstelle/Werkstätte".

Tom
jakob kollmann
2007-03-01 15:19:29 UTC
Permalink
Hallo!
Post by Thomas Koller
In deinem Fall also zur nächsten offenen Tankstelle, die es austauschen
hätte können. (Bei modernen Autos muss man leider zweiteres betonen).
Wenn ich nun zum Austausch der Birne eine Werkstätte benötige (weil z.B.
zum Wechsel die Stoßstange und das Licht ausgebaut werden muss) und mir
die Werkstätte einen Termin in ein paar Tagen geben will, muss ich dann
solange weitersuchen, bis ich eine finde die mir das sofort macht, oder
kann ich mich auf den Termin berufen?

lg. jakob
--
jakob kollmann
www.filofant.org
Matthias Feichtinger
2007-03-01 17:55:19 UTC
Permalink
Post by jakob kollmann
Wenn ich nun zum Austausch der Birne eine Werkstätte benötige (weil z.B.
zum Wechsel die Stoßstange und das Licht ausgebaut werden muss) und mir
die Werkstätte einen Termin in ein paar Tagen geben will, muss ich dann
solange weitersuchen, bis ich eine finde die mir das sofort macht, oder
kann ich mich auf den Termin berufen?
Wo bitte steht, daß man mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug herumfahren
darf? Und wieso soll man das mit einem blösinnig gebauten Auto dürfen?
DIe Gesetze sind unglaublich klar: Auto kaputt, Du nix fahren auf
Straße. Es gibt durchaus Fälle, wo man unverzüglich (=sofort, = auf dem
kürzesten Weg, = ohne Zeitverzug) hinter dem Einsatzfahrzeug zur
nächsten amtlichen Prüfstelle geleitet wird und dort werden die
Kennzeichentafeln abgenommen. Dann kannst den Kübel vom Mechaniker
Deiner Wahl ehest abholen lassen, sonst kommen Abstellgebühren dazu.
Darauf scheinst hinauszuwollen. (Manche Polizisten wollen sich nicht
häkerln lassen)
--
Für die p.t.Leser: Die nächste Zeile enthält alle Informationen. LG Matthias:-)
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .-
.-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- ..
...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.
jakob kollmann
2007-03-03 20:01:56 UTC
Permalink
Post by Matthias Feichtinger
Wo bitte steht, daß man mit einem fahruntüchtigen Fahrzeug herumfahren
darf? Und wieso soll man das mit einem blösinnig gebauten Auto dürfen?
DIe Gesetze sind unglaublich klar: Auto kaputt, Du nix fahren auf
Straße. Es gibt durchaus Fälle, wo man unverzüglich (=sofort, = auf dem
kürzesten Weg, = ohne Zeitverzug) hinter dem Einsatzfahrzeug zur
nächsten amtlichen Prüfstelle geleitet wird und dort werden die
Kennzeichentafeln abgenommen. Dann kannst den Kübel vom Mechaniker
Deiner Wahl ehest abholen lassen, sonst kommen Abstellgebühren dazu.
Darauf scheinst hinauszuwollen. (Manche Polizisten wollen sich nicht
häkerln lassen)
Du meinst also, dass der OP in der von ihm beschriebenen Situation
in Handschellen abgeführt worden ist, weil er einen Polizisten häckerln
wollte? Ich wusste bis jetzt nicht, dass die hiesigen Zellen schon
einen Zugang zum Usenet bieten.

Tatsache ist, dass alle momentan von Renault hergestellten Kübel mit
Xenon Scheinwerfern einen Wechsel der Lampe nur in der Werkstatt
erlauben, da dabei die Lichter nach vorne herausgenommen werden müssen.
(etwa .75 bis 1.5h Arbeitszeit).
Wenn ich nun bemerke, dass mein Auto einen defekten Scheinwerfer hat,
darf ich (lt. OP) damit noch herumfahren um diesen Mangel zu beheben
woher kommt also deine Erfahrung mit der Kennzeichenabnahme?

Worauf ich hinauswollte, war eine genauere Definition wodurch das
'zulange' des Polizisten begründet werden kann.

lg. jakob
--
jakob kollmann
www.filofant.org
Wolfgang Decker
2007-03-03 20:33:06 UTC
Permalink
Post by jakob kollmann
Tatsache ist, dass alle momentan von Renault hergestellten Kübel mit
Xenon Scheinwerfern einen Wechsel der Lampe nur in der Werkstatt
erlauben, da dabei die Lichter nach vorne herausgenommen werden müssen.
(etwa .75 bis 1.5h Arbeitszeit).
Wenn ich nun bemerke, dass mein Auto einen defekten Scheinwerfer hat,
darf ich (lt. OP) damit noch herumfahren um diesen Mangel zu beheben
Du darfst dann damit in die Werkstatt fahren, ja.
Wenn du erst einen Termin in drei Wochen hast, darfst du dazwischen
mit dem Fahrzeug eigentlich nicht fahren. So einfach ist das.
Post by jakob kollmann
Worauf ich hinauswollte, war eine genauere Definition wodurch das
'zulange' des Polizisten begründet werden kann.
Generell darfst du gar nicht ohne den vorgeschriebenen Lichtern
fahren.

Dass du im Normalfall mit einer Ver- und einer Ermahnung, das
schnellstmöglichst reparieren zu lassen, davonkommst, ist aus der
täglichen Praxis heraus zu begründen.
Rechtsanspruch darauf hat man IMHO allerdings auch nicht.

Daher kann man auf den Hinweis eines Polizisten, das Abblendlicht wäre
defekt, *nur* mit einem "Oh, wirklich? Tatsächlich... Gestern Nacht
hat's beim Heimfahren noch gebrannt..." lauten und keinesfalls "Ja,
ich weiß, ist mir schon vor Wochen aufgefallen, aber ich hatte bisher
keine Zeit/Lust/Geld das tauschen zu lassen".

lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Matthias Feichtinger
2007-03-04 08:56:20 UTC
Permalink
Post by Wolfgang Decker
Daher kann man auf den Hinweis eines Polizisten, das Abblendlicht wäre
defekt, *nur* mit einem "Oh, wirklich? Tatsächlich... Gestern Nacht
hat's beim Heimfahren noch gebrannt..." lauten und
Moooment, Vorsicht! Man muß ,vor Antritt der Fahrt' eine Überprüfung
vornehmen! Also besser: ,Zufällig mußte ich vor Antritt der Fahrt noch
etwas warten und hab da tatsächlich eine Überprüfung der Beleuchtung
durchgeführt, ...' oder ähnliches.
Post by Wolfgang Decker
keinesfalls "Ja,
ich weiß, ist mir schon vor Wochen aufgefallen, aber ich hatte bisher
keine Zeit/Lust/Geld das tauschen zu lassen".
:-)

Vorsicht, jetzt geht's OT weiter!
Ich bin überzeugt, daß ein Abblendscheinwerfer in
Gasentladungsausführung hochgefährlich ist auszubauen, jedenfalls war
ein bei Biluxlampen einfacher. Aber bei den Volkswagen ist auch eine
Halogenlampe auszubauen nicht gar zu einfach, niemand, absolut niemand
kann das begründen, warum das so idiotisch konstruiert wurde, außer, daß
Werkstätten beschäftigt werden müssen. Aber bewußt Xenonscheinwerfer zu
wünschen beim Erwerb und den Lügen der KFZindustrie zu glauben, das ist
schon ein bißchen *************.
Was ist aber jetzt das Nonplusultra darstellt, ist die Idee, bei
strahlendem Sonnenschein mit Licht fahren zu müssen. Gut, das ist halt
jetzt schon wieder einmal so ein Gesetz. Daß aber die Lebensdauer der
Lichtanlage dafür konzipiert worden sein soll, das glaube wer will. Klar
kann die Lampe in Gasentladungsausführung erheblich längere Lebensdauer
haben, aber das ist der geringste Teil. Solche Geräte sind nicht mit 12V
zu betreiben. So und wer rechnet? Wieviele Halogenlampen bekomme ich für
einen Satz Lampe in Gasentladungsausführung, Vorschaltgerät und den in
den Raum gestellten 90 Minuten Werkstattzeit, bzw. Ersatzwagenmiete in
der Wartezeit auf einen Werkstatttermin?
Niemand.
Niemand rechnet.
Natürlich weiß auch ein Polizist, wie das idiotisch ist mit diesen
Xenonmüllanlagen, aber daß man sich nicht einmal die Mühe macht, eine
halbwegs vernünftige Ausrede zu finden, da kann es nach dem xten Mal von
Nachweis der Unkenntnis der Gesetze schon leicht sein, daß ....
BTW, VDO soll demnächst für Sehbehinderte im Verkehr Tagfahrscheinwerfer
in LEDtechnik herausbringen, die nur 5W brauchen - nur, wie protzt man
dann mit Xenonmüll?
Ende OT ;-)
--
Für die p.t.Leser: Die nächste Zeile enthält alle Informationen. LG Matthias:-)
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .-
.-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- ..
...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.
Michael Pronay
2007-03-07 10:26:33 UTC
Permalink
... Xenonmüllanlagen ...
Gar so ein Müll dürften die nicht sein, denn mir ist tatsächlich noch
*nie* ein Einäugiger mit Xenonlicht begegnet. Und, glaub mir, ich
fahr genug.

M.
Matthias Feichtinger
2007-03-07 12:26:44 UTC
Permalink
Post by Michael Pronay
... Xenonmüllanlagen ...
Gar so ein Müll dürften die nicht sein, denn mir ist tatsächlich noch
*nie* ein Einäugiger mit Xenonlicht begegnet. Und, glaub mir, ich
fahr genug.
Ist mit bekannt, das mit reichlicher Fahrerei und ich nehm also den Müll
zurück, OK? ;)
BTW, worauf ich wart, sind die LEDscheinwerfer, *das* ist dann bestimmt
ein Fortschritt ;)
--
Für die p.t.Leser: Die nächste Zeile enthält alle Informationen. LG Matthias:-)
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .-
.-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- ..
...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.
Michael Pronay
2007-03-07 19:42:31 UTC
Permalink
Post by Matthias Feichtinger
Post by Michael Pronay
... Xenonmüllanlagen ...
Gar so ein Müll dürften die nicht sein, denn mir ist
tatsächlich noch *nie* ein Einäugiger mit Xenonlicht begegnet.
Und, glaub mir, ich fahr genug.
Ist mit bekannt, das mit reichlicher Fahrerei und ich nehm also
den Müll zurück, OK? ;)
Wunderbar! ;-)
Post by Matthias Feichtinger
BTW, worauf ich wart, sind die LEDscheinwerfer, *das* ist dann
bestimmt ein Fortschritt ;)
Das klingt interessant.

M.
Stephan Weinberger
2007-03-08 08:38:23 UTC
Permalink
Michael Pronay wrote:

[LED-Scheinwerfer]
Post by Michael Pronay
Das klingt interessant.
Auf jeden Fall: elektrische Wirkungsgrade weit jenseits der 90% (sprich
statt 55W braucht Dein Abblendlicht dann max. 10), Lebensdauer zumindest im
oberen 5-stelligen Stundenbereich... Bei Rückleuchten werden LED ja schon
seit Jahren erfolgreich eingesetzt.
--
Die logische Folge von Frage und Antwort wird auf den Kopf gestellt.
Post by Michael Pronay
Was ist an TOFU-Postings so ärgerlich?
TOFU-Postings verfassen.
Was ist eine der schlechtesten Angewohnheiten im Usenet?
christian mock
2007-03-08 17:29:38 UTC
Permalink
Post by Stephan Weinberger
[LED-Scheinwerfer]
Post by Michael Pronay
Das klingt interessant.
Auf jeden Fall: elektrische Wirkungsgrade weit jenseits der 90% (sprich
statt 55W braucht Dein Abblendlicht dann max. 10), Lebensdauer zumindest im
oberen 5-stelligen Stundenbereich... Bei Rückleuchten werden LED ja schon
seit Jahren erfolgreich eingesetzt.
ich glaub, man sollt sich vor dem begeistern einmal die wirkungsgrade
von heutigen hochleistungs-LEDs und deren lebensdauer anschauen...
deine informationen gelten nur für die "kleinen" LEDs.

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** ***@foo.woas.net
Those silly RFCs are all that separate us from the animals!
-- Kevin Rodgers in a.r.e
Stephan Weinberger
2007-03-09 17:10:32 UTC
Permalink
Post by christian mock
ich glaub, man sollt sich vor dem begeistern einmal die wirkungsgrade
von heutigen hochleistungs-LEDs und deren lebensdauer anschauen...
deine informationen gelten nur für die "kleinen" LEDs.
Klar, da ist noch ein wenig Zukunftsmusik dabei - derzeit ist man etwa so
weit, dass man eine 20W-Halogenlampe durch eine 15W-LED ersetzen kann, aber
nachdem LEDs über Jahrzehnte praktisch nur im untersten Leistungsbereich
anzutreffen waren ist die Entwicklungsgeschwindigkeit ist in den letzten
Jahren rapide angestiegen.

Desweiteren wäre auch bei Scheinwerfern der Einsatz mehrerer LED denkbar.
Bei Taschenlampen werden ja auch mehrere schwache LEDs zum Erzeugen eines
relativ gebündelten Lichtstrahles verwendet. Gerade das ohnehin
asymmetrische Abblendlicht würde sich für eine Anordnung aus mehreren LEDs
anbieten, hier könnte dann zumindest auf einen Teil der Scheinwerferoptik
verzichtet werden. Was glaubst wie ein Designer danach sabbert, das
Abblendlicht z.B. als schmalen Streifen von leicht in die passende Richtung
gedrehten LEDs anordnen zu können!
--
Die logische Folge von Frage und Antwort wird auf den Kopf gestellt.
Post by christian mock
Was ist an TOFU-Postings so ärgerlich?
TOFU-Postings verfassen.
Was ist eine der schlechtesten Angewohnheiten im Usenet?
Thomas Koller
2007-03-04 09:59:51 UTC
Permalink
Post by jakob kollmann
Worauf ich hinauswollte, war eine genauere Definition wodurch das
'zulange' des Polizisten begründet werden kann.
Was an "bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand
behoben werden kann" ist dir zu ungenau? Zeitliche Begrenzung gibts
keine, wenn du dort erst in 3 Wochen einen Termin bekommst, dann hast
halt Pech und musst dein Auto solange stehen lassen. Was kaufst dir
auch ein Auto, bei dem das austauschen einer Lampe so kompliziert ist.
Wobei aber keiner was sagen wird, wenn du noch etwas weiter
zum "übernächsten Ort" fährst, also einer anderen Werkstätte, die dir
früher einen Termin geben kann, solange dieser übernächste Ort nicht
unverhältnismässig weiter weg ist.

Und nein, wenn du das am Samstag bemerkst, darfst du nicht mehr am Wochenende
eine Spritztour von Wien nach Vorarlberg machen, weil du erst am Montag
eine Werkstatt findet, die das repariert, du darfst lediglich zur
Werkstatt fahren. Wobei du das aber ruhig auch erst am Montag erledigen
kannst, solange du dein Auto in der Zwischenzeit irgendwo abgestellt hast.

Tom
jakob kollmann
2007-03-04 20:34:13 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Was an "bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand
behoben werden kann" ist dir zu ungenau? Zeitliche Begrenzung gibts
Wobei aber keiner was sagen wird, wenn du noch etwas weiter
zum "übernächsten Ort" fährst, also einer anderen Werkstätte, die dir
früher einen Termin geben kann, solange dieser übernächste Ort nicht
unverhältnismässig weiter weg ist.
Das wiederspricht sich aber schon, oder? Entweder ich darf nur zum
nächsten Ort weiterfahren und muss dort mein Auto dann stehenlassen,
oder ich darf weiterfahren (zum nächsten, übernächsten...). Bei mir war
erst die 4. Werkstätte bereit den Austausch sofort vorzunehmen. War das
jetzt unverhältnismässig?

lg. jakob
--
jakob kollmann
www.filofant.org
Thomas Koller
2007-03-04 20:49:49 UTC
Permalink
Post by jakob kollmann
Post by Thomas Koller
Was an "bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand
behoben werden kann" ist dir zu ungenau? Zeitliche Begrenzung gibts
Wobei aber keiner was sagen wird, wenn du noch etwas weiter
zum "übernächsten Ort" fährst, also einer anderen Werkstätte, die dir
früher einen Termin geben kann, solange dieser übernächste Ort nicht
unverhältnismässig weiter weg ist.
Das wiederspricht sich aber schon, oder?
Nur in der Theorie.
Post by jakob kollmann
Entweder ich darf nur zum
nächsten Ort weiterfahren und muss dort mein Auto dann stehenlassen,
So ist es.
Post by jakob kollmann
oder ich darf weiterfahren (zum nächsten, übernächsten...). Bei mir war
erst die 4. Werkstätte bereit den Austausch sofort vorzunehmen. War das
jetzt unverhältnismässig?
Kommt auf den Einzelfall an. Vermutlich nicht.
Im Zweifel muss halt ein Gericht klären, ob die Tankstelle, die dir einen
Wechsel verweigert, im konkreten Fall als "Ort, wo der vorschriftswidrige
Zustand behoben werden kann" zu betrachten ist, oder nicht.

Wenn du das bei einer Verkehrskontrolle glaubhaft machen kannst, wirds
aber wohl gar nicht so weit kommen.

Tom
jakob kollmann
2007-03-04 23:23:06 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Wenn du das bei einer Verkehrskontrolle glaubhaft machen kannst, wirds
aber wohl gar nicht so weit kommen.
Oder ich wende die empfohlene "Oh, das ist mir noch gar nicht aufgefallen"-
Methode an, um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren :)

Im Endeffekt ist es mir wahrscheinlich unangenehmer ohne Licht
herumzufahren als der Exekutive. Ich bin damals nämlich mehrmals
schwitzend an Polizisten vorbeigefahren.

lg. jakob
--
jakob kollmann
www.filofant.org
Johann Mayerwieser
2007-03-05 06:30:58 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
Kommt auf den Einzelfall an. Vermutlich nicht.
Im Zweifel muss halt ein Gericht klären, ob die Tankstelle, die dir einen
Wechsel verweigert, im konkreten Fall als "Ort, wo der vorschriftswidrige
Zustand behoben werden kann" zu betrachten ist, oder nicht.
Wenn du das bei einer Verkehrskontrolle glaubhaft machen kannst, wirds
aber wohl gar nicht so weit kommen.
In Zeiten, wo man diese Lamperln noch selbst wechseln konnte und man
im Allgemeinen weniger als 5 Minuten dazu gebraucht hat, hat es
genügt, in so einem Fall eine Lamperl-Reservebox vorzuweisen, um nicht
gestraft werden zu können. Und hübschen Mädchen hat der Polizist dann
das Lamperl persönlich gewechselt:)

Im Prinzip kann man wegen eines defekten Lamperls nie bestraft werden,
wenn man einigermaßen glaubhaft machen kann, dass man vor
Fahrtantritt die Beleuchtung kontrolliert hat (was man theoretisch eh
machen muss). Wenn allerdings 2 Lamperln ausgefallen sind oder bei
schönem WEtter die Nummerntaferln auch verdreckt sind, dann wird das
nicht leicht glaubhaft zu machen sein.

LG
Hannes
Hans Huber
2007-03-04 10:38:47 UTC
Permalink
Post by Thomas Koller
StVO §58
(2) Stellt der Lenker unterwegs fest, daß der Zustand des Fahrzeuges oder
der sich darauf befindlichen Ladung nicht den rechtlichen Vorschriften
entspricht, und kann er einen solchen Zustand nicht sofort beheben, so
darf er die Fahrt bis zum nächsten Ort, wo der vorschriftswidrige Zustand
behoben werden kann, fortsetzen [...]
Die Frage mit dem defekt gewordenem Licht wurde hier ja ausführlich (nicht
nur in Theorie, sondern auch was die praktische Umsetzung betriff)
diskutiert.

Wie sieht es eigentlich mit anderen Mängeln aus - als Beispiel würde mich
hier ein Sprung in der Windschutzscheibe interessieren. Pickerl bekommt man
damit (angeblich ab 1,5cm Länge) neuerdings gar keines mehr. Einzig
zulässige Vorgangsweise ist nunmehr ein Scheibentausch.

Frage in die Runde (und praktische Antworten sind erbeten, denn wenn ich
o.a. Paragraphen richtig interpretiere gibts was die Gesetzgebung betrifft
eh keinen Ermessensspielraum, man müsste also sofort in die Werkstatt):
Wurde schon mal jemand gestraft, weil er mit einem 10cm langen Sprung in der
Windschutzscheibe (außerhalb des vom Scheibenwischer erfassten Bereiches)
noch ein paar Wochen/Monate weitergefahren ist - zumindest solange bis der
(heuer zugegebenermaßen gar nicht so umfangreich vorhandene) Streusplit von
der Fahrbahn entfernt wurde.
Loading...