Discussion:
Der Ball im fremden Garten
(zu alt für eine Antwort)
Walter LEISCH
2007-07-16 19:11:15 UTC
Permalink
Hochgeschätzte Newsgemeinde,

folgendes juristisches Problem beschäftigt mich:

N und S sind Eigentümer iSd WEG zweier benachbarter Reihenhäuser mit eigenem
Garten.
Der minderjährige Sohn des S spielt regelmäßig mit dem Ball im eigenen
Garten.
Dabei passiert es öfters, dass der Ball über einen 1 M hohen Zaun in den
angrenzenden Garten des N fliegt. N ermahnt den Sohn des S beim Ballspiel
besser aufzupassen. Sobald jedoch N eine Ball findet, wirft er diesen über
den Zaun zurück in den Garten des S.
Manchmal passiert es jedoch, dass der Hund des N den Ball im Garten findet
und den Ball zerbeißt.
Der Garten des N ist umzäunt sodass der Hund des N auch unbeaufsichtigt sein
kann ohne Dritte zu gefährden.
Da der Hund des N jetzt jedoch bereits 4 Bälle des S zerbissen hat, fordert
S vom N Schadenersatz für die zerbissenen Bälle.

Erhebt S die Forderung auf Schadenersetz für die Bälle zu Recht ?
Erfüllen die über den Zaun in den femden Garten fliegenden Bälle bereits den
Tatbestand der Besitzstörung ?

Besten Dank für Eure Postings !

MfG
Walter
Michael
2007-07-17 06:47:20 UTC
Permalink
Post by Walter LEISCH
Erhebt S die Forderung auf Schadenersetz für die Bälle zu Recht ?
Hmmm, gilt hier nicht das mit der Kauslität? Der Hund ist ja nicht
Auslöser des Problems und Vorsatz kann man ihm kaum unterstellen.

Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.

lg
Walter LEISCH
2007-07-17 12:58:42 UTC
Permalink
Post by Michael
Post by Walter LEISCH
Erhebt S die Forderung auf Schadenersetz für die Bälle zu Recht ?
Hmmm, gilt hier nicht das mit der Kauslität? Der Hund ist ja nicht
Auslöser des Problems und Vorsatz kann man ihm kaum unterstellen.
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
lg
Ja, das sehe ich genau so.
Auch ein verschulden des N kann ich nicht erkennen,
da der Hund im eigenen umzäunten Garten gehalten wird.

Wie siehst Du die Sache mit der Besitzstörung gegen den S ?

MfG
Walter
Michael
2007-07-17 15:33:19 UTC
Permalink
Post by Walter LEISCH
Wie siehst Du die Sache mit der Besitzstörung gegen den S ?
Kann ich nicht beurteilen, da muss wohl wirklich ein Jurist her. Ich
hab nur ein bisschen Privatrecht auf der Uni gehabt, ist aber auch
schon laaaaaange her.....

lg
Bernhard Kuemel
2007-07-19 20:01:50 UTC
Permalink
Post by Michael
Post by Walter LEISCH
Erhebt S die Forderung auf Schadenersetz für die Bälle zu Recht ?
Hmmm, gilt hier nicht das mit der Kauslität? Der Hund ist ja nicht
Auslöser des Problems und Vorsatz kann man ihm kaum unterstellen.
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?

lg, Bernhard
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Heinz Blüml
2007-07-19 20:03:51 UTC
Permalink
On Thu, 19 Jul 2007 22:01:50 +0200, Bernhard Kuemel
Post by Bernhard Kuemel
Post by Michael
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
Was immer man aus dieser Vermutung schliessen möchte;)

h
Hans Huber
2007-07-19 20:44:55 UTC
Permalink
""Heinz Blüml"" schrieb
Post by Heinz Blüml
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
hängt nur von der Größe und von der Härte des Balles ab. Sobald der Ball
irgendwie ins Maul passt hat sein letztes Stündchen geschlagen :-)
Mynnia
2007-07-22 07:29:53 UTC
Permalink
Post by Heinz Blüml
On Thu, 19 Jul 2007 22:01:50 +0200, Bernhard Kuemel
Post by Bernhard Kuemel
Post by Michael
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
Was immer man aus dieser Vermutung schliessen möchte;)
h
Du hast noch ned den Hund meiner Mutter gesehen. Der zerfetzt einen
handelsüblichen Gummiball jeder Größe bis zum Fußball in ein paar
Sekunden. Ich glaube, seine Rasse wurde früher zum Bärenjagen genommen,
jedenfalls sehr kräftig, das Viech.
Heinz Blüml
2007-07-22 08:53:05 UTC
Permalink
Post by Mynnia
Post by Heinz Blüml
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
Was immer man aus dieser Vermutung schliessen möchte;)
h
Du hast noch ned den Hund meiner Mutter gesehen. Der zerfetzt einen
handelsüblichen Gummiball jeder Größe bis zum Fußball in ein paar
Sekunden. Ich glaube, seine Rasse wurde früher zum Bärenjagen genommen,
jedenfalls sehr kräftig, das Viech.
Da hab ich wieder was dazugelernt;)

h
Hans Holbein
2007-07-23 15:52:55 UTC
Permalink
Post by Mynnia
Post by Heinz Blüml
On Thu, 19 Jul 2007 22:01:50 +0200, Bernhard Kuemel
Post by Bernhard Kuemel
Post by Michael
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
Was immer man aus dieser Vermutung schliessen möchte;)
h
Du hast noch ned den Hund meiner Mutter gesehen. Der zerfetzt einen
handelsüblichen Gummiball jeder Größe bis zum Fußball in ein paar
Sekunden. Ich glaube, seine Rasse wurde früher zum Bärenjagen genommen,
jedenfalls sehr kräftig, das Viech.
Dazu braucht es keine Bärentöter.
Das kann jeder Jacky, der schlau genug ist, den Ball gegen wegrollen zu
fixieren, wobei der Größe des Balles keine Grenzen gesetzt sind.

Hund und Ball:
Wenn hund will, Ball tot.
Hans Holbein
2007-07-23 15:51:05 UTC
Permalink
Post by Heinz Blüml
On Thu, 19 Jul 2007 22:01:50 +0200, Bernhard Kuemel
Post by Bernhard Kuemel
Post by Michael
Überzeichnet, aber prinzipiell die selbe Situation: Wenn ich mein
Mobiltelefon in den Teich des Nachbars schmeisse, kann ich ihn auch
nicht für den entstandenen Schaden haftbar machen.
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?
Ich bezweifle, dass ein Hund so ohne weiters einen Ball zerbeissen
kann.
Ich warte immer noch auf den Witz.
Hans Huber
2007-07-19 20:43:21 UTC
Permalink
"Bernhard Kuemel" schrieb
Post by Bernhard Kuemel
Waere N auch nicht haftbar, wenn der Sohn ueber den Zaun klettert,
um den Ball zu holen, und der Hund den Sohn zerbeisst?
wüsste nicht warum hier der Hundehalter haftbar sein sollte? Er hat das Tier
ja offenbar korrekt "verwahrt". Wenn sich nun jemand unbefugter Zutritt zu
diesem Areal verschafft (über den Zaun klettern) sollte den Hundehalter
keine Schud treffen.
christian mock
2007-07-19 20:57:15 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
wüsste nicht warum hier der Hundehalter haftbar sein sollte? Er hat das Tier
ja offenbar korrekt "verwahrt". Wenn sich nun jemand unbefugter Zutritt zu
diesem Areal verschafft (über den Zaun klettern) sollte den Hundehalter
keine Schud treffen.
irgendwie ja.

irgendwie aber auch nicht, nämlich aus dem gesichtspunkt, daß der hund
ein "werkzeug" des besitzers ist, und daß ich ja zb in meinem garten
weder einen eindringling körperlich attackieren noch eine
selbstschußanlage installieren darf -- wieso sollte ich also ein tier
dort halten dürfen, von dem anzunehmen/bekannt ist, daß es sein revier
mit den zähnen verteidigt?

offenbar ist das aber nicht so, denn der hund als wachhund, also genau
mit der drohung "wennst in sein revier eindringst, beißt er" ist ja
ziemlich üblich.

cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Vielleicht ist es aber auch nur einfach Zeit, dem Wolfi wieder den
root-Account wegzunehmen. Er ist noch zu klein dafuer.
Ferdinand Goldmann in at.gesellschaft.politik
Michael Röck
2007-07-22 20:15:12 UTC
Permalink
Post by christian mock
irgendwie aber auch nicht, nämlich aus dem gesichtspunkt, daß der hund
ein "werkzeug" des besitzers ist, und daß ich ja zb in meinem garten
weder einen eindringling körperlich attackieren noch eine
selbstschußanlage installieren darf -- wieso sollte ich also ein tier
dort halten dürfen, von dem anzunehmen/bekannt ist, daß es sein revier
mit den zähnen verteidigt?
Sehr interessante Schlussfolgerung.
In der Presse (Ausland) wurde vor einem Jahr folgender Fall
diskutiert:

Ein Mann bastelt sich selbst einen Elektrozaun um Einbrecher
abzuwehren.
Kind will hinübersteigen und wird getötet.
Der eigentliche Knackpunkt bei der Sache war, dass er es privat
intstaliert hatte und nicht durch eine Fach-Firma.
Beschildert wurde die Anlage aber.
Er hat "ein paar Jahre" bekommen.
Soviel zur Selbstschussanlage ...
Post by christian mock
offenbar ist das aber nicht so, denn der hund als wachhund, also genau
mit der drohung "wennst in sein revier eindringst, beißt er" ist ja
ziemlich üblich.
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.

Wie weit sind nun "Werkzeuge"/Vorrichtungen zur Abwehr von
Sachbeschädigung erlaubt?
Stacheldrahtzaun? Burggraben? Hund/Tiger/Schlange?

Ach ja, da fällt mir noch was zur Verwahrung von Tieren ein. Haftbar
ist der, der sein Tier nicht ordnungsgemäß verwahrt. Demnach müsste
der Hundehalter den, von ihm verursachten Schaden ersetzen.
Danach würde es ja dem Grundstücksbesitzer(=Hundebesitzer) obliegen,
alle Vorkehrungen zu treffen, dass kein Kind (und Ball?) in die Nähe
des Hundes gelangt.

Gegenmeinungen?
Bernhard Kuemel
2007-07-23 07:26:08 UTC
Permalink
Post by Michael Röck
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.
Fuer eine Kreuzotter vermutlich genug (wobei das dann natuerlich
kein Maschendrahtzaun, sondern eher ein Bretterzaun sein muesste),
dennoch muessen Giftschlangen AFAIK in versperrten Terrarien
gehalten werden. Aber gut, das wird eine Spezialregelung sein.

Rinder haben wir da noch. Die verletzen auch manchmal Menschen.

lg, Bernhard
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H. Wabnig
2007-07-23 11:47:10 UTC
Permalink
On Mon, 23 Jul 2007 09:26:08 +0200, Bernhard Kuemel
Post by Bernhard Kuemel
Post by Michael Röck
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.
Fuer eine Kreuzotter vermutlich genug (wobei das dann natuerlich
kein Maschendrahtzaun, sondern eher ein Bretterzaun sein muesste),
dennoch muessen Giftschlangen AFAIK in versperrten Terrarien
gehalten werden. Aber gut, das wird eine Spezialregelung sein.
Rinder haben wir da noch. Die verletzen auch manchmal Menschen.
Kuh auf der Alm gilt als Wild.

Zumindest wenns um Schäden am Urlauberauto geht.


w.
Katharina Fuhrmann
2007-07-24 10:09:31 UTC
Permalink
Post by Michael Röck
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.
Wobei das "gefährlich" ja auch relativ ist. Ich kenne kaum Hunde, die
_keine_ Bälle zerstören (je nach Hund und Ball dauerts nur
unterschiedlich lang), aber eigentlich keinen, der Kinder zerstört.
Wobei natürlich auch die Frage des Hausschutzes eine Rolle spielt.
Eine Bekannte hat einen Kaukasier, der wird immer weggesperrt, wenn
jemand in die Wohnung kommt, da es sonst zu gefährlich wird, auch bei
Leuten, mit denen der Hund auf der Straße friedlich spielt. Das sind
echte Hausbewacher und seit Jahrhunderten darauf gezüchtet. Hingegen
gibts eine Menge Hunde, die den (ihnen bekannten) Nachbarsjungen
bedenkenlos reinlassen würden, nur einfach auf jeden Fall den Ball
schon massakriert haben, bevor das mit Wedeln begrüßte Kind da ist....

Mich würde auch die rechtliche Lage der Ursprungssituation
interessieren. Wobei hier noch ein interessanter Aspekt auftaucht,
nämlich, daß heutzutage in den meisten Reihenhaussiedlungen
Hundehaltung nur noch begrenzt erlaubt ist. Wenn da das Verbot
besteht, falls Beschwerden von den Nachbarn eingehen, würde ich lieber
ein 100er-Pack Bälle beim Metro kaufen....

Kathi (die das aber logischerweise nicht als juristischen Rat ansieht
:-) )

P.S.: Für mich ein weiterer Grund nie und nimmer in so eine Siedlung
zu wollen! Wenn ich nicht mal auf meinem _eigenen_ Grund Hunde halten
darf, pfeif ich drauf!
Hans Huber
2007-07-24 18:00:46 UTC
Permalink
"Katharina Fuhrmann" schrieb
nämlich, daß heutzutage in den meisten Reihenhaussiedlungen Hundehaltung
nur noch begrenzt erlaubt ist.
P.S.: Für mich ein weiterer Grund nie und nimmer in so eine Siedlung zu
wollen! Wenn ich nicht mal auf meinem _eigenen_ Grund Hunde halten darf,
pfeif ich drauf!
Wer sollte Dir das (artgerechte Haltung, keine ortsunübliche Lärmbelästigung
vorausgesetzt) denn verbieten?
Katharina Fuhrmann
2007-07-24 20:03:12 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
"Katharina Fuhrmann" schrieb
nämlich, daß heutzutage in den meisten Reihenhaussiedlungen Hundehaltung
nur noch begrenzt erlaubt ist.
P.S.: Für mich ein weiterer Grund nie und nimmer in so eine Siedlung zu
wollen! Wenn ich nicht mal auf meinem _eigenen_ Grund Hunde halten darf,
pfeif ich drauf!
Wer sollte Dir das (artgerechte Haltung, keine ortsunübliche Lärmbelästigung
vorausgesetzt) denn verbieten?
Der Vertrag, den du beim Kauf des Hauses unterschreiben mußt.

Kathi (die es nur von einer Bekannten weiß, die seit Monaten eine
Lösung für sich und ihre beiden "Scheidungshunde" sucht)
Hans Huber
2007-07-24 20:30:19 UTC
Permalink
"Katharina Fuhrmann" schrieb
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Hans Huber
Wer sollte Dir das (artgerechte Haltung, keine ortsunübliche
Lärmbelästigung vorausgesetzt) denn verbieten?
Der Vertrag, den du beim Kauf des Hauses unterschreiben mußt.
Welchen Vertrag meinst Du?

Kaufvertrag: Warum soll mir der Verkäufer das Hunde-Halten verbieten? Nach
Abschluss des Kaufes habe ich keine Geschäftsbeziehung mehr zum Verkäufer,
also wäre solch ein Passus dann ja gar nicht mehr einforderbar.

Wohnungseigentumsvertrag: Der existiert zum Zeitpunkt des Kaufes in der
Regel noch nicht sondern wird erst errichtet wenn die Fertigstellung
angezeigt wurde und das Nutzwertgutachten fertig ist. Warum zum Teufel
mischt sich da der Verkäufer ein? Was da drinnen steht ist doch nur eine
Sache zwischen den Eigentümern der Liegenschaft.
Bernhard Kuemel
2007-07-25 07:57:45 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Michael Röck
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.
Wobei das "gefährlich" ja auch relativ ist. Ich kenne kaum Hunde, die
_keine_ Bälle zerstören (je nach Hund und Ball dauerts nur
unterschiedlich lang), aber eigentlich keinen, der Kinder zerstört.
Ich auch nicht, aber ich hab davon in der Zeitung (IIRC) gelesen.
Mit Menschen geht's mir auch so.

lg, Bernhard
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Katharina Fuhrmann
2007-07-25 08:48:11 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Michael Röck
Davon bin ich bisher auch ausgegangen. "Achtung scharfer Hund" sagt
zwar nicht viel aus, der durchschnittlich aufmerksame Verbraucher weiß
aber, was dass heißt.
IANAL Bei dem Ausgangsfall würde mir die Zaunhöhe kopfzerbrechen
bereiten. 1 Meter sind nicht viel Abschirmung für ein gefährliches
Tier.
Wobei das "gefährlich" ja auch relativ ist. Ich kenne kaum Hunde, die
_keine_ Bälle zerstören (je nach Hund und Ball dauerts nur
unterschiedlich lang), aber eigentlich keinen, der Kinder zerstört.
Ich auch nicht, aber ich hab davon in der Zeitung (IIRC) gelesen.
Mit Menschen geht's mir auch so.
Du hast schon von Menschen in der Zeitung gelesen? :-)

Kathi (die den letzten Satz von Bernhard ziemlich kryptisch findet)
Bernhard Kuemel
2007-07-25 20:08:24 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Bernhard Kuemel
Post by Katharina Fuhrmann
Wobei das "gefährlich" ja auch relativ ist. Ich kenne kaum Hunde, die
_keine_ Bälle zerstören (je nach Hund und Ball dauerts nur
unterschiedlich lang), aber eigentlich keinen, der Kinder zerstört.
Ich auch nicht, aber ich hab davon in der Zeitung (IIRC) gelesen.
Mit Menschen geht's mir auch so.
Du hast schon von Menschen in der Zeitung gelesen? :-)
Kathi (die den letzten Satz von Bernhard ziemlich kryptisch findet)
Also, ich wollte damit sagen, ich kenne auch keine Hunde, die Kinder
zerstoeren, aber hab davon in der Zeitung gelesen. Menschen, die
Kinder zerstoeren, kenn ich auch keine (persoenlich), hab aber davon
in der Zeitung gelesen (z.B. vom Priklopil). Also, unfaehige Eltern
kenn ich schon ... aber lassen wir das.

Soll also heissen, auch wenn man was nicht kennt, kann es dennoch
existieren.

lg, Bernhard
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Michael Röck
2007-07-27 15:20:28 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Eine Bekannte hat einen Kaukasier, der wird immer weggesperrt, wenn
jemand in die Wohnung kommt, da es sonst zu gefährlich wird, auch bei
Leuten, mit denen der Hund auf der Straße friedlich spielt. Das sind
echte Hausbewacher und seit Jahrhunderten darauf gezüchtet.
Wie ist denn demnach ein "gefährlicher" Hund (von dem man ausgehen
kann, dass er Eindringlinge schluckt) , am Grundstück zu verwahren?
Reicht da der beschriebene 1 Meter hohe Zaun? Wohl eher nicht.
Aber ein überklettern wird man ja nie unterbinden können. (siehe
DDR) ;-)

Michael
Katharina Fuhrmann
2007-07-27 21:05:18 UTC
Permalink
Post by Michael Röck
Post by Katharina Fuhrmann
Eine Bekannte hat einen Kaukasier, der wird immer weggesperrt, wenn
jemand in die Wohnung kommt, da es sonst zu gefährlich wird, auch bei
Leuten, mit denen der Hund auf der Straße friedlich spielt. Das sind
echte Hausbewacher und seit Jahrhunderten darauf gezüchtet.
Wie ist denn demnach ein "gefährlicher" Hund (von dem man ausgehen
kann, dass er Eindringlinge schluckt) , am Grundstück zu verwahren?
Reicht da der beschriebene 1 Meter hohe Zaun? Wohl eher nicht.
Aber ein überklettern wird man ja nie unterbinden können. (siehe
DDR) ;-)
Also der Hund wäre mit einem einmetrigen Zaun sicher eine Waffe.
Nein, ihr Grundstück ist von einer locker 2 Meter hohen Mauer (zur
Straße und tw. zum Nachbarn) und gleich hohen Zäunen (Rest) eingefaßt
und die Hunde sind, wenn sie nicht da ist, im Haus eingesperrt. Eine
Warnplakette hängt am Tor und wenn ein Einbrecher wirklich in den
Garten eindringt, das Hundegebell hört (und den Hund zu 99% ans
Fenster springen sieht) und dann noch ins Haus einbricht, dann
verdient er es sicher nicht anders. Soviel Blödheit gehört gestraft! :-)

Nein, die Hunde von ihr sind so verwahrt, daß sie sicher niemand
"versehentlich" angreifen können.

Kathi (die sonst dort sicher nicht auf Besuch wäre)
Daniel Zervikal
2007-07-27 22:09:18 UTC
Permalink
Servus
Post by Katharina Fuhrmann
Post by Michael Röck
Post by Katharina Fuhrmann
Eine Bekannte hat einen Kaukasier, der wird immer weggesperrt, wenn
jemand in die Wohnung kommt, da es sonst zu gefährlich wird, auch
bei Leuten, mit denen der Hund auf der Straße friedlich spielt.
Das sind echte Hausbewacher und seit Jahrhunderten darauf
gezüchtet.
Wie ist denn demnach ein "gefährlicher" Hund (von dem man ausgehen
kann, dass er Eindringlinge schluckt) , am Grundstück zu verwahren?
Reicht da der beschriebene 1 Meter hohe Zaun? Wohl eher nicht.
Aber ein überklettern wird man ja nie unterbinden können. (siehe
DDR) ;-)
DICKES Quote...
Post by Katharina Fuhrmann
Also der Hund wäre mit einem einmetrigen Zaun sicher eine Waffe.
Sehe ich eher anders, max. als Futtermittel (Tierkörpervertung). Ein
Hund, der mich angreifen "möchte" (warum auch immer, ok Ausnahme
Personenschutz), hat ein Problem -> sein Pech. Die Frage ist nun, warum
legt der Wuff ein solches Verhalten an den Tag.....ahja....
Post by Katharina Fuhrmann
Nein, ihr Grundstück ist von einer locker 2 Meter hohen Mauer (zur
Straße und tw. zum Nachbarn) und gleich hohen Zäunen (Rest) eingefaßt
und die Hunde sind, wenn sie nicht da ist, im Haus eingesperrt. Eine
Warnplakette hängt am Tor und wenn ein Einbrecher wirklich in den
Garten eindringt, das Hundegebell hört (und den Hund zu 99% ans
Fenster springen sieht) und dann noch ins Haus einbricht, dann
verdient er es sicher nicht anders. Soviel Blödheit gehört gestraft! :-)
ACK!
Post by Katharina Fuhrmann
Nein, die Hunde von ihr sind so verwahrt, daß sie sicher niemand
"versehentlich" angreifen können.
Dann gibt es auch kein Problem.

lg
Daniel

PS: ich hatte real, mit solchen Problemen, nie zu tun, die Hunde die
ich kenne, zeigen ein solches Verhalten nicht.
Katharina Fuhrmann
2007-07-28 10:43:15 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Sehe ich eher anders, max. als Futtermittel (Tierkörpervertung). Ein
Hund, der mich angreifen "möchte" (warum auch immer, ok Ausnahme
Personenschutz), hat ein Problem -> sein Pech. Die Frage ist nun, warum
legt der Wuff ein solches Verhalten an den Tag.....ahja....
Also ich sag mal,wenn dich ein Kaukasier anfallen will, hast du
entweder eine schussbereite, entsicherte Waffe in deiner Hand und
kannst in Stressituationen schnell und gut zielen oder _du_ hast ein
Problem. Was willst denn machen? Ihn treten? Biss in den Fuß! Ihn
anschreien? Biss wohin er Lust hat! Auf ihn einprügeln? Macht ihn
sicher sanfter. :)

Aber wegen völligem OT Fup Poster.

Kathi (die froh ist, daß die meisten Viecher gut erzogen sind und ihre
Kraft nie bewußt einsetzen)
Katharina Fuhrmann
2007-07-28 10:43:58 UTC
Permalink
Post by Daniel Zervikal
Sehe ich eher anders, max. als Futtermittel (Tierkörpervertung). Ein
Hund, der mich angreifen "möchte" (warum auch immer, ok Ausnahme
Personenschutz), hat ein Problem -> sein Pech. Die Frage ist nun, warum
legt der Wuff ein solches Verhalten an den Tag.....ahja....
Also ich sag mal,wenn dich ein Kaukasier anfallen will, hast du
entweder eine schussbereite, entsicherte Waffe in deiner Hand und
kannst in Stressituationen schnell und gut zielen oder _du_ hast ein
Problem. Was willst denn machen? Ihn treten? Biss in den Fuß! Ihn
anschreien? Biss wohin er Lust hat! Auf ihn einprügeln? Macht ihn
sicher sanfter. :)

Aber wegen völligem OT Fup Poster.

Kathi (die froh ist, daß die meisten Viecher gut erzogen sind und ihre
Kraft nie bewußt einsetzen)
Bernhard Kuemel
2007-07-28 12:11:16 UTC
Permalink
Post by Katharina Fuhrmann
Also der Hund wäre mit einem einmetrigen Zaun sicher eine Waffe.
Wirklich?

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch
unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder

Duerfen dann Menschen, ueber die ein Waffenverbot verhaengt wurde,
keine (Waffen)Hunde halten?

lg, Bernhard
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Klaus Klingenbusch
2007-07-31 05:39:40 UTC
Permalink
Ich kann mir nicht vorstellen, daß da ein Schadenersatz irgendwie
begründet wäre.

Zusätzlich bin ich ja nicht mal verpflichtet (IANAL) die Bälle direkt
zurück zu geben. Fundgegenstände (und der Ball wurde ja gefunden,
woher soll ich denn wissen wem er nachweisbar gehört :-) sind am
Fundamt (Gemeindeamt) abzugeben. Wobei ich irgendwie im Hinterkopf
habe, daß das nur bei erreichen eines gewissen Wertes verpflichtend
ist (das gefundene Papiertaschentuch muß wohl nicht abgegeben
werden :-) )

Für mich riecht das nach angespannter Situation. Vielleicht hilft
reden da am Besten...

Klaus
Bernhard Kuemel
2007-07-31 08:46:57 UTC
Permalink
Post by Klaus Klingenbusch
Für mich riecht das nach angespannter Situation. Vielleicht hilft
reden da am Besten...
Ja, nur sieht das nach einer Hausuebung aus, die ein Student von uns
geloest haben moechte, und er braucht Antworten auf die gestellten
Fragen.

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2007-08-01 03:31:45 UTC
Permalink
Post by Bernhard Kuemel
Post by Klaus Klingenbusch
Für mich riecht das nach angespannter Situation. Vielleicht hilft
reden da am Besten...
Ja, nur sieht das nach einer Hausuebung aus, die ein Student von uns
geloest haben moechte, und er braucht Antworten auf die gestellten
Fragen.
lg, Bernhard
hallo,
wo ist denn hier die ursprüngliche Nachricht? ist der "ball im Garten" im
übertragenen Sinn gemeint, etwa so wie "Stein im Brett" oder "Fisch an der
Angel" oder "Haar in der Suppe", oder um was gehts hier überhaupt?

Reden find ich auch eine gute Lösung. Denn normalerweise ist es leichter
die Worte als die Gedanken anderer zu interpretieren... - doch es gibt
auch Ausnahmen. Ich bin in der glücklichen Lage mit einer solch seltenen
Ausnahme umgeben zu sein. In diesem Fall wäre dann also Telepathie zu
bevorzugen. will man sich aber trotz aller bewunderswerter ausnahmen dann
doch lieber wieder auf das pure Wort konzentrieren wäre wiederum schreiben
besser als reden (um evtl. Verwirrungen vorzubeugen, z.B. ein Fleck am
T-Shirt des Gesprächspartners, der zufällig die gleiche Form hat wie die
Muschel, die man vor 8 Jahren vom maledivischen Strand mitgebracht hat).
Das Internet bietet hier gute Möglichkeiten...

lg PIus

Posted via http://www.nntp.ch/

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