Peter Renner
2012-01-02 10:06:16 UTC
http://www.asfinag.at/verkehrssicherheit/rettungsgasse
"Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse
zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen."
Daraus folgere ich, dass mit dem Ende des "Stockens des Verkehrs"
die Regeln bez. Einhalten der Fahrspur, etc wieder gelten.
Bin ich der einzige, der glaubt, dass diese simple Aktivierungsformel
massive Rechtsprobleme in sich birgt?
1 Vorrang
in der mittleren Spur: habe ich Vorrang beim nach rechts scheren
wenn "der Verkehr stockt" ?
Oder muß ich in den Rückspiegel schauen und prüfen ob / abwarten bis
der rechts hinter mir Fahrende bereits die Rettungsgasse gebildet hat?
(Während ich gleichzeitig nach vorne schauen muss um niemanden
reinzuknallen!)
2 Aktivierungsgrund
"Stocken des Verkehrs" ist die Mutter aller Gummiparagraphen,
ungenauer, mehrdeutiger und dem jeweiligen Gefühl überlassender
geht es nun wirklich nicht:
- unter wieviel km/h sollen wir denn die Gasse bilden?
- wann (km/h) soll man die RG wieder auflösen?
- soll ich bei konstant 20km/h eine rollende Rettungsgasse bilden?
- oder ist eine "rollende Rettungsgasse" gar verboten?
3 Stau-Fahrt-Stau-...
Stop-and-Go Verkehr wurde völlig übersehen, der würde ein
beständiges links-rechts Pumpen der Kolonnen auslösen, mit
gewaltigem Seiten-touchierungs-potenzial. Wird interessant,
zu sehen wieviele Staus, dank Seitenklescher beim Bilden/Auflösen
der Rettungsgasse, da auf uns zukommen.
4 Motorräder + Pannenstreifen
Prinzipiell ist ja Pannenstreifenbenutzung während die Straße im
"Rettungsgassenmode" ist erlaubt! Ich nehme als gelernter
Österreicher mal an, dass bei gebildeter Rettungsgasse den
Einspurigen das Benutzen des Pannenstreifens - soweit frei -
immer noch verboten bleibt.
Wäre ja eigenartig wenn, wenigstens die etwas davon hätten.
5 Exekutierbarkeit
Nichtbefolgung ist praktisch unexekutierbar: "Bitte ich konnte
nicht/nicht weiter auf die Seite fahren, da war einer der nicht
mitgemacht hatte, ich darf den ja nicht rammen". Der einzige Fall,
wo man gerichtsfest beweisen kann, dass da doch genug Platz gewesen
wäre, um weiter auf die Seite zu fahren, wäre der, wo hinter mir
ein Polizeiauto gefahren ist, und 8m grüner Stoff bezeugen, dass
ich Platz gehabt hatte.
P.
"Fahrzeuglenker werden verpflichtet bei Stocken des Verkehrs eine Gasse
zu bilden, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen."
Daraus folgere ich, dass mit dem Ende des "Stockens des Verkehrs"
die Regeln bez. Einhalten der Fahrspur, etc wieder gelten.
Bin ich der einzige, der glaubt, dass diese simple Aktivierungsformel
massive Rechtsprobleme in sich birgt?
1 Vorrang
in der mittleren Spur: habe ich Vorrang beim nach rechts scheren
wenn "der Verkehr stockt" ?
Oder muß ich in den Rückspiegel schauen und prüfen ob / abwarten bis
der rechts hinter mir Fahrende bereits die Rettungsgasse gebildet hat?
(Während ich gleichzeitig nach vorne schauen muss um niemanden
reinzuknallen!)
2 Aktivierungsgrund
"Stocken des Verkehrs" ist die Mutter aller Gummiparagraphen,
ungenauer, mehrdeutiger und dem jeweiligen Gefühl überlassender
geht es nun wirklich nicht:
- unter wieviel km/h sollen wir denn die Gasse bilden?
- wann (km/h) soll man die RG wieder auflösen?
- soll ich bei konstant 20km/h eine rollende Rettungsgasse bilden?
- oder ist eine "rollende Rettungsgasse" gar verboten?
3 Stau-Fahrt-Stau-...
Stop-and-Go Verkehr wurde völlig übersehen, der würde ein
beständiges links-rechts Pumpen der Kolonnen auslösen, mit
gewaltigem Seiten-touchierungs-potenzial. Wird interessant,
zu sehen wieviele Staus, dank Seitenklescher beim Bilden/Auflösen
der Rettungsgasse, da auf uns zukommen.
4 Motorräder + Pannenstreifen
Prinzipiell ist ja Pannenstreifenbenutzung während die Straße im
"Rettungsgassenmode" ist erlaubt! Ich nehme als gelernter
Österreicher mal an, dass bei gebildeter Rettungsgasse den
Einspurigen das Benutzen des Pannenstreifens - soweit frei -
immer noch verboten bleibt.
Wäre ja eigenartig wenn, wenigstens die etwas davon hätten.
5 Exekutierbarkeit
Nichtbefolgung ist praktisch unexekutierbar: "Bitte ich konnte
nicht/nicht weiter auf die Seite fahren, da war einer der nicht
mitgemacht hatte, ich darf den ja nicht rammen". Der einzige Fall,
wo man gerichtsfest beweisen kann, dass da doch genug Platz gewesen
wäre, um weiter auf die Seite zu fahren, wäre der, wo hinter mir
ein Polizeiauto gefahren ist, und 8m grüner Stoff bezeugen, dass
ich Platz gehabt hatte.
P.