Discussion:
GIS-Frage
(zu alt für eine Antwort)
Gunther Natter
2003-12-14 17:54:42 UTC
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Hallo zusammen!

Habe diesbezüglich leider nichts wirklich Verbindliches im Netz gefunden ...

Seit gut einem Jahr hat mir die GIS in ca. dreimonatigen Abständen
Material zur Anmeldung von Rundfunkempfangseinrichtungen (inklusive
rechtlicher Belehrung) zugeschickt, auf die ich nicht reagiert habe.
Vor ca. drei Wochen war dann auch so ein +/- freundlicher Mensch an der
Wohnungstür, dem ich natürlich mitgeteilt habe, derartige
Empfangseinrichtungen nicht zu besitzen, mich von ihm verabschiedete
(ohne ihm Zutritt zur Wohnung zu gewähren) und die Türe schloss.

Am Freitag war jetzt eine Verständigung über einen bei der Post
hinterlegten RSB-Brief im Postkasten, in dem es wohl eine neuerliche
Belehrung geben wird.

Meine Fragen nun:

1. Zieht die GIS jetzt alle Einschüchterungsregister, um doch noch zu
einer Anmeldung zu kommen und

2. wenn es zu keiner Anmeldung kommt, habe ich damit zu rechnen, dass
ein GIS-Vertreter gemeinsam mit einem Uniformierten (ist das je schon
einmal vorgekommen?) an meiner Wohnungstür klingelt und meine Wohnung
besichtigen will?

3. Kann die GIS überhaupt bei Gericht/Polizei eine Wohnungsdurchsuchung
bzw. -besichtigung beantragen?

Grüße,

Gunther
Peter Horny
2003-12-14 18:11:25 UTC
Permalink
Post by Gunther Natter
Habe diesbezüglich leider nichts wirklich Verbindliches im Netz gefunden ...
www.orf-gis.at und groups.google.com (mit Suche nach GIS in
at.gesellschaft.recht) sollte alle deine Fragen klären.
Post by Gunther Natter
Am Freitag war jetzt eine Verständigung über einen bei der Post
hinterlegten RSB-Brief im Postkasten, in dem es wohl eine
neuerliche Belehrung geben wird.
1. Zieht die GIS jetzt alle Einschüchterungsregister, um doch noch
zu einer Anmeldung zu kommen und
Kommt immer drauf an, was einer unter Einschüchterung versteht. Wo
eine Gebührenpflicht besteht, muss es halt auch jemand geben, der
deren Einhaltung überprüft. Offenbar war deine Auskunft gegenüber dem
GIS-Mitarbeiter (oder Keiler, je nachdem) nicht so glaubwürdig. Darum
fragen sie jetzt schriftlich an, ob du Empfangsgeräte daheim hast.
Post by Gunther Natter
2. wenn es zu keiner Anmeldung kommt, habe ich damit zu rechnen,
dass ein GIS-Vertreter gemeinsam mit einem Uniformierten (ist das
je schon einmal vorgekommen?) an meiner Wohnungstür klingelt und
meine Wohnung besichtigen will?
IIRC (ich mag jetzt nicht bei alten Postings nachschauen) liegt es an
dir, ob du den GIS-Mitarbeiter in die Wohnung reinlässt. Und auch
dann darf er die Wohnung nur betreten, aber darin nicht willkürlich
suchen. Selbiges gilt für die Schantinger, die beigezogen werden
können, aber einen Durchsuchungsbefehl vorweisen müssen (nachreichen
spielts nicht, da keine Gefahr in Verzug - IANAL!). Ohne dem Wisch
darf er sich genauso die Füße in den Bauch stehen wie der GIS-
Vertreter.
Post by Gunther Natter
3. Kann die GIS überhaupt bei Gericht/Polizei eine
Wohnungsdurchsuchung bzw. -besichtigung beantragen?
Ja.

Im übrigen ist es nicht gebührenpflichtig, TV-Geräte oder Radios in
nicht betriebsbereitem Zustand im Schlafzimmerschrank etc. zu
verwahren. Da die Tür üblicherweise nicht vom Rollkommando
aufbebrochen wird, bleibt also genug Zeit zum Zusammenräumen. Aber
nicht vergessen, auch die Antennenkabel zu verstauen, Fernbedienungen
wegzuräumen und den Staub rund um die standorte wegzuwischen *g*

HTH
Peter
Ingmar Greil
2003-12-15 05:55:01 UTC
Permalink
Post by Gunther Natter
Seit gut einem Jahr hat mir die GIS in ca. dreimonatigen Abständen
Material zur Anmeldung von Rundfunkempfangseinrichtungen (inklusive
rechtlicher Belehrung) zugeschickt, auf die ich nicht reagiert habe.
Was heißt "Material"? Normalerweise verschickt die GIS keine
Anmeldeformulare. Wenn sie aber anfragen, ob Du eine
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hälst, muss Du wahrheitsgemäß
aussagen.
Post by Gunther Natter
Vor ca. drei Wochen war dann auch so ein +/- freundlicher Mensch an der
Wohnungstür, dem ich natürlich mitgeteilt habe, derartige
Empfangseinrichtungen nicht zu besitzen, mich von ihm verabschiedete
(ohne ihm Zutritt zur Wohnung zu gewähren) und die Türe schloss.
Zutritt musst Du ihm ja auch nicht gewähren.
Post by Gunther Natter
Am Freitag war jetzt eine Verständigung über einen bei der Post
hinterlegten RSB-Brief im Postkasten, in dem es wohl eine neuerliche
Belehrung geben wird.
Wohl eher eine formelle Anfrage; die Du beantworten musst.
Post by Gunther Natter
2. wenn es zu keiner Anmeldung kommt, habe ich damit zu rechnen, dass
ein GIS-Vertreter gemeinsam mit einem Uniformierten (ist das je schon
einmal vorgekommen?) an meiner Wohnungstür klingelt und meine Wohnung
besichtigen will?
Damit ist eher nicht zu rechnen, nein.
Post by Gunther Natter
3. Kann die GIS überhaupt bei Gericht/Polizei eine Wohnungsdurchsuchung
bzw. -besichtigung beantragen?
Warum liest Du nicht einfach die vielen Threads, die zu diesem Thema
hier schon verfasst wurden?

Ingmar
Gunther Natter
2003-12-15 09:24:30 UTC
Permalink
Zuerst einmal danke für die Antworten (auch an Peter).
Post by Ingmar Greil
Wenn sie aber anfragen, ob Du ein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hälst, muss Du wahrheitsgemäß
aussagen.
Das hatte ich bis dato ignoriert ...
Post by Ingmar Greil
Warum liest Du nicht einfach die vielen Threads, die zu diesem Thema
hier schon verfasst wurden?
Sorry, habe mich zuerst an meinem Newsprovider orientiert, der die
Nachrichten allerdings nur wenige Monate bereitstellt.
Ist aber bereits mit Google Groups nachgeholt worden.

Gruß, Gunther
Clemens Aigner
2003-12-15 15:40:44 UTC
Permalink
Post by Gunther Natter
Post by Ingmar Greil
Wenn sie aber anfragen, ob Du ein
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hälst, muss Du wahrheitsgemäß
aussagen.
Das hatte ich bis dato ignoriert ...
Deswegen koennte ich mir vorstellen, dass sie eben
jetzt einmal eine Anfrage mit RSb geschickt haben,
damit sie die Zustellung Ihrer Anfrage
beweisen koennen und Dir einen Strick draus drehen
koennen, wenn Du Deiner im RGG festgehaltenen Pflicht
zur Auskunftserteilung nicht nachkommst.

Wenn Du dann "nein" antwortest, koennte ich mir
vorstellen, dass sie Ruhe geben. Aber googel mal
in der Gruppe, ich glaube da wurde hier gesagt, dass
fuer eine Hausdurchsuchung schon ein begruendeter
Verdacht auf Falschauskunft vorliegen muss. Ein reines
Nein begruendet keinen Verdacht.

Wie gesagt, IIRC, bitte googeln.

Clemens
Robert Kovac
2003-12-18 10:35:15 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
und genau das war auch mein Gedanke, als ich das mit dem RSb-Brief
a) "Ja, ich habe Geräte", ist man fällig, besser gesagt die Gebühren
b) "Nein, ich doch nicht.", können sie dann immernoch mit Vertretern
der Bezirksverwaltungsbehörde auftauchen. Finden sie dann was,
dann gratuliere ...
Hm. Ich kann mir aber nicht vorstellen daß diese Antwort für eine
Hausdurchsuchung reicht, oder? Und sogar wenn, wer kann mir nachweisen
daß ich die Empfangsgeräte schon zum Zeitpunkt der Anfrage hatte? Oder
muß _ich_ das Gegenteil beweisen?

LG,
Robert
Markus Konstantineas
2003-12-18 09:38:25 UTC
Permalink
Hi!
Post by Ingmar Greil
Wenn sie aber anfragen, ob Du eine
Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereit hälst, muss Du
wahrheitsgemäß
Post by Ingmar Greil
aussagen.
und genau das war auch mein Gedanke, als ich das mit dem RSb-Brief
las. Man muss antworten. Schreibt man:
a) "Ja, ich habe Geräte", ist man fällig, besser gesagt die Gebühren
b) "Nein, ich doch nicht.", können sie dann immernoch mit Vertretern
der Bezirksverwaltungsbehörde auftauchen. Finden sie dann was,
dann gratuliere ...

--
nette Grüße
Markus Konstantineas
mail to: mapako69 *Klammeraffe* gmx.at

P.S.: I am very sorry about my OjE-posting!
Ingmar Greil
2003-12-22 07:27:12 UTC
Permalink
Post by Markus Konstantineas
Wenn sie aber anfragen, ob Du eine undfunkempfangsgerät zum
Empfang bereit hälst, muss Du wahrheitsgemäß aussagen.
und genau das war auch mein Gedanke, als ich das mit dem RSb-Brief
a) "Ja, ich habe Geräte", ist man fällig, besser gesagt die Gebühren
Das versteht sich von selbst.
Post by Markus Konstantineas
b) "Nein, ich doch nicht.", können sie dann immernoch mit Vertretern
der Bezirksverwaltungsbehörde auftauchen. Finden sie dann was,
dann gratuliere ...
Nein, das würde ich nicht sagen. Ich habe das dem (sehr freundlichen)
Herrn von der GIS erklärt, und er war damit zufrieden. Hab nie wieder
etwas von ihnen gehört.

Ingmar
Peter Horny
2003-12-22 08:46:37 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Markus Konstantineas
b) "Nein, ich doch nicht.", können sie dann immernoch mit Vertretern
der Bezirksverwaltungsbehörde auftauchen. Finden sie dann was,
dann gratuliere ...
Nein, das würde ich nicht sagen. Ich habe das dem (sehr freundlichen)
Herrn von der GIS erklärt, und er war damit zufrieden. Hab nie wieder
etwas von ihnen gehört.
Es geht hier um die Glaubwürdigkeit der gegebene Auskunft. Wenn man
nein sagt, aber an der Hauswand ein paar Parabolschüsseln hängen und am
Dach oben eine riesen Antenne steckt, dann wird man nochmal von denen
hören.
Ingmar Greil
2003-12-22 09:04:22 UTC
Permalink
Post by Peter Horny
Es geht hier um die Glaubwürdigkeit der gegebene Auskunft. Wenn man
nein sagt, aber an der Hauswand ein paar Parabolschüsseln hängen und am
Dach oben eine riesen Antenne steckt, dann wird man nochmal von denen
hören.
Unter Umständen, ja. Dann haben sie aber auch "Grund zu Annahme ... "
Ohne eine solche ist die Einleitung eins Verfahrens IMO unzulässig.

Ingmar
Clemens Aigner
2003-12-23 12:01:40 UTC
Permalink
Post by Ingmar Greil
Post by Peter Horny
Es geht hier um die Glaubwürdigkeit der gegebene Auskunft. Wenn man
nein sagt, aber an der Hauswand ein paar Parabolschüsseln hängen und am
Dach oben eine riesen Antenne steckt, dann wird man nochmal von denen
hören.
Unter Umständen, ja. Dann haben sie aber auch "Grund zu Annahme ... "
Ohne eine solche ist die Einleitung eins Verfahrens IMO unzulässig.
Schon klar, aber das heisst doch, dass die Gebuehrenpflicht
in der Praxis nicht durchsetzbar ist.

Den" Grund zur Annahme" kann man ja offensichtlich leicht vermeiden.

LG Clemens
Ingmar Greil
2003-12-23 13:14:49 UTC
Permalink
Post by Clemens Aigner
Schon klar, aber das heisst doch, dass die Gebuehrenpflicht
in der Praxis nicht durchsetzbar ist.
Tja, ich wüsste auf Anhieb keine andere Lösung. Regelmäßige
Hausdurchsuchungen bei allen Nicht-Gebührenzahlern? Fernsehsteuer, die
vom Finanazamt eingehoben wird? Alles nicht das Wahre...

Ingmar
Bernd Petrovitsch
2003-12-23 18:07:19 UTC
Permalink
On Tue, 23 Dec 2003 14:14:49 +0100, Ingmar Greil wrote:
[...]
Post by Ingmar Greil
Tja, ich wüsste auf Anhieb keine andere Lösung. Regelmäßige
Hausdurchsuchungen bei allen Nicht-Gebührenzahlern? Fernsehsteuer, die
vom Finanazamt eingehoben wird? Alles nicht das Wahre...
ACJ. Zumal GIS an sich einenormale Firma ist udn der ORF das gelegetnlich
von sich selber auch behauptet (zumindest wenn es um die Werbeminuten
u.ä. geht).
Naja, man kann halt nicht alles haben .....

Bernd
--
Bernd Petrovitsch Email : ***@bofh.at
"For I was talking aloud to myself. A habit of the old: they choose
the wisest person present to speak to; the long explanations needed
by the young are wearying." --- Gandalf, the White
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