Clemens Aigner
2024-06-10 08:18:09 UTC
Ich selbst habe mit ein paar interessierten
Miteigentümern in letzter Zeit mehrere
Umlaufbeschlüsse innerhalb der Wohnungseigentümer-
Gemeinschaft erfolgreich durchgebracht, weil wir
intensiv von Tür zu Tür gegangen sind und die Leute
motiviert bzw. erinnert haben.
Nun hat ein anderer Wohnungseigentümer auch einen
Beschluss gestartet und diesen aber durch die
Hausverwaltung machen lassen. Ergebnis: Weniger
als 1/3 Rücklauf, darin aber 90% Zustimmung.
Viele haben anscheinend vergessen abzustimmen,
weil niemand sich darum gekümmert hat.
Mit weniger als 1/3 pro gesamt geht jedenfalls
gar nix. Ich bin aber froh, dass das abgelehnt wurde.
Nun sehe ich die Gefahr, dass der gleiche
Umlaufbeschluss nochmal versucht wird.
Ist das erlaubt, den gleichen Gegenstand so lange
abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis "passt"?
Miteigentümern in letzter Zeit mehrere
Umlaufbeschlüsse innerhalb der Wohnungseigentümer-
Gemeinschaft erfolgreich durchgebracht, weil wir
intensiv von Tür zu Tür gegangen sind und die Leute
motiviert bzw. erinnert haben.
Nun hat ein anderer Wohnungseigentümer auch einen
Beschluss gestartet und diesen aber durch die
Hausverwaltung machen lassen. Ergebnis: Weniger
als 1/3 Rücklauf, darin aber 90% Zustimmung.
Viele haben anscheinend vergessen abzustimmen,
weil niemand sich darum gekümmert hat.
Mit weniger als 1/3 pro gesamt geht jedenfalls
gar nix. Ich bin aber froh, dass das abgelehnt wurde.
Nun sehe ich die Gefahr, dass der gleiche
Umlaufbeschluss nochmal versucht wird.
Ist das erlaubt, den gleichen Gegenstand so lange
abstimmen zu lassen, bis das Ergebnis "passt"?
--
Clemens
Clemens