albeit
2019-01-06 19:03:23 UTC
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Das darf man privat geschickt bekommen. Man sieht dazu nicht etwa aktiv
hier herein, sondern bekommt es direk privat auf das Händi. Das geht.
Sagt man, wer es geschickt hat -- VON WESSEN KONTO ES KOMMT - wird man
verurteilt.
Wer braucht die Richter? Die Betreffende hat das schon richtig
gehandhabt. Sie hat das einfach geoutet. Ab dem Zeitpunkt hat sich aber
die Justiz eingelinkt. Das sei verboten. Die Botschaften sind erlaubt.
Es ist tolerierbar das gesendet zu bekommen. Jedoch zu sagen: der war
es, nicht. Das sei nicht tolerierbar.
Das braucht niemand. Ich sagte schon vor Jahren: das Landesgericht für
Strafsachen Wien gehört geschlossen.
---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Das darf man privat geschickt bekommen. Man sieht dazu nicht etwa aktiv
hier herein, sondern bekommt es direk privat auf das Händi. Das geht.
Sagt man, wer es geschickt hat -- VON WESSEN KONTO ES KOMMT - wird man
verurteilt.
Wer braucht die Richter? Die Betreffende hat das schon richtig
gehandhabt. Sie hat das einfach geoutet. Ab dem Zeitpunkt hat sich aber
die Justiz eingelinkt. Das sei verboten. Die Botschaften sind erlaubt.
Es ist tolerierbar das gesendet zu bekommen. Jedoch zu sagen: der war
es, nicht. Das sei nicht tolerierbar.
Das braucht niemand. Ich sagte schon vor Jahren: das Landesgericht für
Strafsachen Wien gehört geschlossen.
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