Discussion:
"Du dreckige kleine Bitch"
(zu alt für eine Antwort)
albeit
2019-01-06 19:03:23 UTC
Permalink
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."

"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"


Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.

Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.


Das darf man privat geschickt bekommen. Man sieht dazu nicht etwa aktiv
hier herein, sondern bekommt es direk privat auf das Händi. Das geht.
Sagt man, wer es geschickt hat -- VON WESSEN KONTO ES KOMMT - wird man
verurteilt.


Wer braucht die Richter? Die Betreffende hat das schon richtig
gehandhabt. Sie hat das einfach geoutet. Ab dem Zeitpunkt hat sich aber
die Justiz eingelinkt. Das sei verboten. Die Botschaften sind erlaubt.
Es ist tolerierbar das gesendet zu bekommen. Jedoch zu sagen: der war
es, nicht. Das sei nicht tolerierbar.


Das braucht niemand. Ich sagte schon vor Jahren: das Landesgericht für
Strafsachen Wien gehört geschlossen.




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 19:39:20 UTC
Permalink
Sie verboten ihr zu sagen: das hat mir der gesendet. Sie könne nicht mit
ausreichender Sicherheit sagen, dass er es wirklich war. Sie halfen ihr
aber nicht zu ermitteln, wer es tatsächlich war; denn das zu schicken,
sei nicht strafbar.



---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 19:50:30 UTC
Permalink
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.



Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.


Landesgericht für Strafsachen Wien

"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 20:02:17 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
https://de.wikipedia.org/wiki/Niederösterreichische_Landesnervenklinik_Gugging


Da konnte man sich hineinprügeln, hineinschlagen und alles andere lassen.

Zu "guter" Letzt auch noch gewalttätige Ärzte, die "Medikamente"
aufzwangen, damit man auf keinen Fall mehr hinausfindet.


Meine Mutter riss mir mein ganzes Geld aus der Hand, als ich mein
Studium abbrach. Einen Tag später war ich psychisch am Ende und ließ
mich das erste Mal dort aufnehmen. Ich war erwachsen, aber meine Eltern
bezogen für mich weiterhin öffentliche Unterstützung.



Als mein Bruder und ich etwa 10 Jahre alt w
albeit
2019-01-07 19:12:14 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
https://de.wikipedia.org/wiki/Niederösterreichische_Landesnervenklinik_Gugging
Da konnte man sich hineinprügeln, hineinschlagen und alles andere lassen.
Zu "guter" Letzt auch noch gewalttätige Ärzte, die "Medikamente"
aufzwangen, damit man auf keinen Fall mehr hinausfindet.
Meine Mutter riss mir mein ganzes Geld aus der Hand, als ich mein Studium
abbrach. Einen Tag später war ich psychisch am Ende und ließ mich das
erste Mal dort aufnehmen. Ich war erwachsen, aber meine Eltern bezogen für
mich weiterhin öffentliche Unterstützung.
https://plus.google.com/u/0/106891617922014654112/posts/7GL6DXhXyCv

Es ist ein psychisches Muster, das mein Leben durchzieht.

Ich bekomme alles weggenommen und habe schwere Nachteile damit. Dann werde
ich von den Tätern auch noch aggressiv angegangen, hätte mich unter zu
ordnen und kontrollieren zu lassen - wie wenn ich der Schuldige sei.

Im zweiten Kommentar zitiere ich ein Schreiben meiner Mutter, in dem sie
eingesteht, dass sie mir mein Geld nahm. Dazu geht sie mich massiv ant. Sie
"versucht" mit der letzten mehrerer Versionen es so hinzustellen, dass sie
mir Erwachsenen mein Geld nahm und ich ihr das ungerechtfertigt vorwerfen
würde.

Taugenichtse in Psychiatrie und Justiz (schnell-fertig, "ohnehin") haben
dieses Muster noch erheblich verstärkt und chronifiziert.
albeit
2019-01-07 22:18:14 UTC
Permalink
Post by albeit
https://plus.google.com/u/0/106891617922014654112/posts/7GL6DXhXyCv
Es ist ein psychisches Muster, das mein Leben durchzieht.
Ich bekomme alles weggenommen und habe schwere Nachteile damit. Dann werde
ich von den Tätern auch noch aggressiv angegangen, hätte mich unter zu
ordnen und kontrollieren zu lassen - wie wenn ich der Schuldige sei.
Im zweiten Kommentar zitiere ich ein Schreiben meiner Mutter, in dem sie
eingesteht, dass sie mir mein Geld nahm. Dazu geht sie mich massiv ant.
Sie "versucht" mit der letzten mehrerer Versionen es so hinzustellen, dass
sie mir Erwachsenen mein Geld nahm und ich ihr das ungerechtfertigt
vorwerfen würde.
Taugenichtse in Psychiatrie und Justiz (schnell-fertig, "ohnehin") haben
dieses Muster noch erheblich verstärkt und chronifiziert.
Das ist harmlos gesagt: Taugenichts

Sie verdienten viel, sitzen sicher und schadeten.
albeit
2019-01-06 20:46:38 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955


Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 21:17:45 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.

Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.

Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.





---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 21:43:08 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 21:45:40 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 22:05:29 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.
Warum mischte sie sich denn ein?
Warum glaubt, sie dass sie gut ist?

Behauptet eine Frau etwas, möchte sie ihr gerne helfen?


Spricht etwas für einen Mann, möchte sie es nicht sehen.


Sie wurde jedoch nicht Rechtsanwältin sondern Richterin.


Da kann dann auch ein Mann nach Belieben einen Mann schlagen - soll es
für eine Frau gewesen sein, wäre es auf jeden Fall in Ordnung?


Mag Helene GNIDA ist als Richterin eine Fehlbesetzung.






---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 22:06:43 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.
Warum mischte sie sich denn ein?
Warum glaubt sie, sie dass sie gut ist?

Behauptet eine Frau etwas, möchte sie ihr gerne helfen?


Spricht etwas für einen Mann, möchte sie es nicht sehen.


Sie wurde jedoch nicht Rechtsanwältin sondern Richterin.


Da kann dann auch ein Mann nach Belieben einen Mann schlagen - soll es
für eine Frau gewesen sein, wäre es auf jeden Fall in Ordnung?


Mag Helene GNIDA ist als Richterin eine Fehlbesetzung.







---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 22:10:53 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.
Warum mischte sie sich denn ein?
Warum glaubt sie, sie dass sie gut ist?
Behauptet eine Frau etwas, möchte sie ihr gerne helfen?
Spricht etwas für einen Mann, möchte sie es nicht sehen.
Sie wurde jedoch nicht Rechtsanwältin sondern Richterin.
Da kann dann auch ein Mann nach Belieben einen Mann schlagen - soll es
für eine Frau gewesen sein, wäre es auf jeden Fall in Ordnung?
Mag Helene GNIDA ist als Richterin eine Fehlbesetzung.
Fehlbesetzung

https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Helene-Gnida-eine-Richterin-die-es-genau-wissen-will;art385,1323039


Raus mit ihr!



---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 22:19:08 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich
vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.
Warum mischte sie sich denn ein?
Warum glaubt sie, dass sie gut ist?
Behauptet eine Frau etwas, möchte sie ihr gerne helfen?
Spricht etwas für einen Mann, möchte sie es nicht sehen.
Sie wurde jedoch nicht Rechtsanwältin sondern Richterin.
Da kann dann auch ein Mann nach Belieben einen Mann schlagen - soll es
für eine Frau gewesen sein, wäre es auf jeden Fall in Ordnung?
Mag Helene GNIDA ist als Richterin eine Fehlbesetzung.
Fehlbesetzung
https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Helene-Gnida-eine-Richterin-die-es-genau-wissen-will;art385,1323039
Raus mit ihr!
Sie ist nur ein Feigling. Sie war stark gegen jemand, der alleine stand
und blutig geschlagen wurde.


Sie geht als Richterin nicht ab.



---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-06 22:24:36 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch
turned
mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen
Internetbenützern,
dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der
Botschaften über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er
schickte das.
Aber sie sind auch bei Faustschlägern ganz freundlich: schlägt einer
zwei Mal bei verschiedenen Gelegenheit mit der Faust ins Gesicht, wird
er auf dem Gericht gegenüber einen der blutig geschlagenen gefragt, wie
wenn er einfach sagt, wie alles war.
Landesgericht für Strafsachen Wien
"Haus zum glaubwürdigen Faustschläger"
https://www.nachrichten.at/nachrichten/chronik/Taxi-Fahrgast-verpasste-Polizist-Faustschlag;art58,2704955
Er kommt zur Gewaltromantikerin GNIDA. Ihr erklärt er, dass doch jeder
seine Freundin verteidigen würde. Sie sieht einen Mann ihrer Träume. Da
steht jeder nur mehr daneben und wäre schuldig.
Er greift mehrfach mit beiden Händen in ein Fahrrad. Danach hat er den
linken kleinen Finger ganz oben gebrochen. Er behauptet, das habe ihm
der Gegner durch Verdrehen mit der Hand zugefügt. Das erste Mal bekommt
man in der Verhandlung die Aufforderung dazu etwas zu sagen. Man sagt,
er muss sich selbst verletzt haben, als er ins Fahrrad griff. Deswegen
wird er von der Richterin gefragt. Er sagt nein, er verletzte sich nicht
selbst. Er bekam "die Hand verdreht". Damit ist es erledigt. Er ist
ebenfalls angeklagt. Den Faustschlag hätte er für seine Feundin gegeben,
die schwer geschlagen wurde, wovon aber nichts zu sehen war (keine
äußeren Verletzungszeichen). GNIDA fragt nicht, ob das überhaupt möglich
ist, einen Finger ganz oben mit der Hand zu brechen. Ihr imponiert der
Faustschlag ins Gesucht für die Freundin. Da möchte sie auf keinen Fall
stören. Sie kennt sich sofort mit Paris Hilton aus. Man kennt nur das
Hilton Hotel in Paris und wird als einziger von drei mit drei Lügen
verurteilt.
Sieben andere Richter sind nicht besser. Keiner ist zu brauchen.
Werden keine Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wird es
schon passen. Es passte bei dem Gsindel, das Mag Helene GNIDA ist.
Sie wollte doch mitschlagen.
Ich habe an einer Schlägerei gar kein Interesse gehabt. Sie macht das
aber beruflich.
Warum mischte sie sich denn ein?
Warum glaubt sie, dass sie gut ist?
Behauptet eine Frau etwas, möchte sie ihr gerne helfen?
Spricht etwas für einen Mann, möchte sie es nicht sehen.
Sie wurde jedoch nicht Rechtsanwältin sondern Richterin.
Da kann dann auch ein Mann nach Belieben einen Mann schlagen - soll es
für eine Frau gewesen sein, wäre es auf jeden Fall in Ordnung?
Mag Helene GNIDA ist als Richterin eine Fehlbesetzung.
Fehlbesetzung
https://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Helene-Gnida-eine-Richterin-die-es-genau-wissen-will;art385,1323039
Raus mit ihr!
Sie ist nur ein Feigling. Sie war stark gegen jemand, der alleine stand
und blutig geschlagen wurde.
Sie geht als Richterin nicht ab.
Sie ist ein elender parteiischer Feigling. Zwei gegen einen. Ein Mann
und eine Frau gegen einen Mann. Letzterer wurde mit der Faust ins
Gesicht blutig geschlagen; was ging richtete sie gegegn ihn.




---
Diese E-Mail wurde von AVG auf Viren geprüft.
http://www.avg.com
albeit
2019-01-07 23:24:38 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der Botschaften
über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er schickte das.
Die Empfängerin kann davon ausgehen, dass der Besitzer des Senderkontos das
Konto handhabt, wie sie selbst sich vertraglich verpflichtet hat. Damit kann
sie davon ausgehen, dass solche Botschaften vom Inhaber stammen oder von ihm
autorisiert sind. Außer es verschaffte sich jemand gegen den Willen des
Inhabers Zugang zu seinem Konto. Dann ist derjenige - bekannt oder
unbekannt - anzuzeigen.

Es ist nicht strafbar, solche Botschaften zu senden. So kann es auch nicht
strafbar sein, nachgesagt zu bekommen, solche Botschaften geschickt zu
haben. Das muss alles zum Aushalten sein. Die Justiz sagt aber: das eine
schon und das andere nicht. Ich sage: die Justiz braucht man nicht. Sie
sollen aufhören und zusperren.
albeit
2019-01-08 00:15:37 UTC
Permalink
Post by albeit
Post by albeit
Post by albeit
"Du bist heute bei mir beim Geschäft vorbei gegangen und hast auf meinen
Schwanz geguckt, als wolltest du ihn essen."
"Bitte wenn Du nächstes Mal vorbei kommst darfst Ihn ohne Worte in
deinen Mund nehmen und ihm bis zum letzten Tropfen aussaugen,zahle auch
3 Euro mehr, wenn Du nix verschwendest !!! Dein fetter Arsch turned mich
ab aber da Du prominent bist, ficke ich Dich gerne in deinen fetten
Arsch, damit dir einer abgeht du dreckige kleine Bitch !!!"
Das darf man als Internetbenützer privat gesendet bekommen. Es zieht
keine Ermittlungen und keine Strafverfolgung nach sich.
Geht man dann her und erklärt vor vielen anderen Internetbenützern, dass
man das geschickt bekommen hat und von wem, wird man verurteilt. Man
hätte in fremden Räumen eine Überwachungskammera zu betreiben gehabt, um
nachzuweisen, dass der Kontoinhaber auch der Sender ist. Mit normalen
Nutzungsbedingungen solcher Konten verplichtet man sich vertraglich,
dass man so ein Internet-Konto sorgfältig handhabt und verwaltet. Der
betreffende Kontoinhaber gab an, sein Computer und sein Konto sei jedem
frei zugänglich gewesen. Er hätte das nicht verfasst.
Hält sich so jemand nicht an die Vertragsbedingungen, die er abzuklicken
hat, kann er aber jemand anzeigen und verurteilen lassen, der Botschaften
über sein Konto bekommt, sie outet und dazu sagt: er schickte das.
Die Empfängerin kann davon ausgehen, dass der Besitzer des Senderkontos
das Konto handhabt, wie sie selbst sich vertraglich verpflichtet hat.
Damit kann sie davon ausgehen, dass solche Botschaften vom Inhaber stammen
oder von ihm autorisiert sind. Außer es verschaffte sich jemand gegen den
Willen des Inhabers Zugang zu seinem Konto. Dann ist derjenige - bekannt
oder unbekannt - anzuzeigen.
Es ist nicht strafbar, solche Botschaften zu senden. So kann es auch nicht
strafbar sein, nachgesagt zu bekommen, solche Botschaften geschickt zu
haben. Das muss alles zum Aushalten sein. Die Justiz sagt aber: das eine
schon und das andere nicht. Ich sage: die Justiz braucht man nicht. Sie
sollen aufhören und zusperren.
Ist es dem Kontoinhaber unangenehm, nachgesagt zu bekommen, das geschickt zu
haben, muss er sein Konto künftig besser im Griff haben; oder sich selbst.
Da braucht es keine Justiz. Das reguliert sich selbst, wenn die Mehrheit der
Menschen in Ordnung ist.

Lesen Sie weiter auf narkive:
Loading...