Gerhard Eichberger
2023-10-09 15:16:10 UTC
Gerhard Eichberger
Soeben erzählt mir ein Freund ein Problem, das jetzt seine Freundin S. hat.
Die S. wohnte mit ihrer Mutter in einer Wiener Gemeindewohnung. Nach dem
Tod ihrer Mutter hat die S. die Wohnung übernommen. Dann zog eine
Freundin von der S. zu ihr in die Wohnung. Im Jahr 2005 nahm die S. einen
Kredit auf, und ihre Freundin hat die Bürgschaft übernommen.
Später hat sich die S. mit dieser Freundin zerstritten, und die S. ist
ausgezogen und hat dann woanders gewohnt. Diese Freundin hat weiterhin
in S.' Wohnung gewohnt.
2010 ging die S. in Privatkonkurs und mußte bis 2017 monatlich 50 Euro laut
Zahlungsplan zahlen.
Jetzt ist die S. dieser (ehemaligen) Freundin wieder begegnet. Diese
Freundin sagt, daß sie jetzt für die Bürgschaft des von der S.
aufgenommenen Kredites eine Zahlungsaufforderung von 3.000 Euro
bekommen hat; sie hat davon 600 Euro bezahlt und meint, daß die S. die
restlichen 2.400 Euro bezahlen muß.
Jetzt ist natürlich die Frage der weiteren Vorgangsweise.
Die S. hat kein Geld, sie bekommt die Mindestrente, wovon ihr nichts
übrigbleibt.
Kann diese Freundin von der S. verlangen, daß sie diese 2.400 Euro bezahlt
(was sie ohnehin nicht kann)?
Leider weiß mein Freund augenblicklich keine näheren Details zu dieser
Sache. Vor allem wäre wichtig zu wissen, wer nun eigentlich der
Wohnungsinhaber von dieser Wohnung ist, seitdem die S. dort ausgezogen
ist.
Gerhard
Soeben erzählt mir ein Freund ein Problem, das jetzt seine Freundin S. hat.
Die S. wohnte mit ihrer Mutter in einer Wiener Gemeindewohnung. Nach dem
Tod ihrer Mutter hat die S. die Wohnung übernommen. Dann zog eine
Freundin von der S. zu ihr in die Wohnung. Im Jahr 2005 nahm die S. einen
Kredit auf, und ihre Freundin hat die Bürgschaft übernommen.
Später hat sich die S. mit dieser Freundin zerstritten, und die S. ist
ausgezogen und hat dann woanders gewohnt. Diese Freundin hat weiterhin
in S.' Wohnung gewohnt.
2010 ging die S. in Privatkonkurs und mußte bis 2017 monatlich 50 Euro laut
Zahlungsplan zahlen.
Jetzt ist die S. dieser (ehemaligen) Freundin wieder begegnet. Diese
Freundin sagt, daß sie jetzt für die Bürgschaft des von der S.
aufgenommenen Kredites eine Zahlungsaufforderung von 3.000 Euro
bekommen hat; sie hat davon 600 Euro bezahlt und meint, daß die S. die
restlichen 2.400 Euro bezahlen muß.
Jetzt ist natürlich die Frage der weiteren Vorgangsweise.
Die S. hat kein Geld, sie bekommt die Mindestrente, wovon ihr nichts
übrigbleibt.
Kann diese Freundin von der S. verlangen, daß sie diese 2.400 Euro bezahlt
(was sie ohnehin nicht kann)?
Leider weiß mein Freund augenblicklich keine näheren Details zu dieser
Sache. Vor allem wäre wichtig zu wissen, wer nun eigentlich der
Wohnungsinhaber von dieser Wohnung ist, seitdem die S. dort ausgezogen
ist.
Gerhard