Anonym
2013-12-04 12:01:29 UTC
Hallo
Ich habe folgende Strafverfuegung bekommen:
----------------------------------------------------
Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten
durch das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose
ueber das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten
gesetzt, wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert
wurde. Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr
Verhalten kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
Muessen die beweisen, dass ich das war, oder reicht es, wenn ein
Polizist behauptet, das war der Herr Hans Mueller, den hab ich trotz
Strumpfhose (an seiner Kleidung, Stimme, Verhalten, Statur, oder gar
dadurch, dass er eine Strumpfhose am Kopf hat) erkannt.
Ausser bei Versammlungen iSd Versammlungsgesetzes ist es nicht verboten,
sich zu vermummen.
Was ist "besonders rücksichtsloses Verhalten, das die öffentliche
Ordnung ungerechtfertigt stört"? Wenn jemand etwas tut, das
nachvollziehbar stoert? Ist es auch, wenn jemand Pelz traegt, Schnitzel
isst, fossile Brennstoffe verbrennt, politische Hassreden schwingt und
Menschen stoert das? Ist so ein Gummiparagraph zulaessig? Muessen
Gesetze klar und verstaendlich sein?
Ist das besonders ruecksichtslos, wenn ein Vermummter auf
einer Parkbank sitzt.
Ist es gerechtfertigt, die oeffentliche Ordnung zu stoeren, weil man
sich zum Schutz vor und aus Protest gegen Ueberwachung vermummt?
Bei Demonstrationen schaetzt die Polizei immer wieder die Anzahl der
Teilnehmer. Hier spricht sie (populistisch) von unzaehligen Touristen.
Servus
Anonym
Ich habe folgende Strafverfuegung bekommen:
----------------------------------------------------
Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten
durch das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose
ueber das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten
gesetzt, wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert
wurde. Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr
Verhalten kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
Muessen die beweisen, dass ich das war, oder reicht es, wenn ein
Polizist behauptet, das war der Herr Hans Mueller, den hab ich trotz
Strumpfhose (an seiner Kleidung, Stimme, Verhalten, Statur, oder gar
dadurch, dass er eine Strumpfhose am Kopf hat) erkannt.
Ausser bei Versammlungen iSd Versammlungsgesetzes ist es nicht verboten,
sich zu vermummen.
Was ist "besonders rücksichtsloses Verhalten, das die öffentliche
Ordnung ungerechtfertigt stört"? Wenn jemand etwas tut, das
nachvollziehbar stoert? Ist es auch, wenn jemand Pelz traegt, Schnitzel
isst, fossile Brennstoffe verbrennt, politische Hassreden schwingt und
Menschen stoert das? Ist so ein Gummiparagraph zulaessig? Muessen
Gesetze klar und verstaendlich sein?
Ist das besonders ruecksichtslos, wenn ein Vermummter auf
einer Parkbank sitzt.
Ist es gerechtfertigt, die oeffentliche Ordnung zu stoeren, weil man
sich zum Schutz vor und aus Protest gegen Ueberwachung vermummt?
Bei Demonstrationen schaetzt die Polizei immer wieder die Anzahl der
Teilnehmer. Hier spricht sie (populistisch) von unzaehligen Touristen.
Servus
Anonym
--
Encrypt emails.
My GPG key is on public key servers.
Encrypt emails.
My GPG key is on public key servers.