Discussion:
Stoerung der oeffentlichen Ordnung
(zu alt für eine Antwort)
Anonym
2013-12-04 12:01:29 UTC
Permalink
Hallo

Ich habe folgende Strafverfuegung bekommen:

----------------------------------------------------
Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten
durch das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose
ueber das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten
gesetzt, wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert
wurde. Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr
Verhalten kund.

70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------

Muessen die beweisen, dass ich das war, oder reicht es, wenn ein
Polizist behauptet, das war der Herr Hans Mueller, den hab ich trotz
Strumpfhose (an seiner Kleidung, Stimme, Verhalten, Statur, oder gar
dadurch, dass er eine Strumpfhose am Kopf hat) erkannt.

Ausser bei Versammlungen iSd Versammlungsgesetzes ist es nicht verboten,
sich zu vermummen.

Was ist "besonders rücksichtsloses Verhalten, das die öffentliche
Ordnung ungerechtfertigt stört"? Wenn jemand etwas tut, das
nachvollziehbar stoert? Ist es auch, wenn jemand Pelz traegt, Schnitzel
isst, fossile Brennstoffe verbrennt, politische Hassreden schwingt und
Menschen stoert das? Ist so ein Gummiparagraph zulaessig? Muessen
Gesetze klar und verstaendlich sein?

Ist das besonders ruecksichtslos, wenn ein Vermummter auf
einer Parkbank sitzt.

Ist es gerechtfertigt, die oeffentliche Ordnung zu stoeren, weil man
sich zum Schutz vor und aus Protest gegen Ueberwachung vermummt?

Bei Demonstrationen schaetzt die Polizei immer wieder die Anzahl der
Teilnehmer. Hier spricht sie (populistisch) von unzaehligen Touristen.

Servus
Anonym
--
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Richard
2013-12-04 12:58:42 UTC
Permalink
Post by Anonym
Ist das besonders ruecksichtslos, wenn ein Vermummter auf
einer Parkbank sitzt.
Das Ist KUNST, insbesondere wenn der Ausübende das behauptet.
Allenfalls könnte man auch von Religionsausübung sprechen, öffentlich
gezeigte Scham wegen ...
Hier ist der Phantasie keine Grenzen gesetzt.
Auch medizinische Gründe könnten ins Treffen geführt werden, oder auch
psychologische.
Selbst politische, wenn der Focus "gegen Rechts" behauptet wird.
Lass dich nicht kleinkriegen, geh zu einem Arzt deines Vertrauens, es
wird alles wieder gut.
Ein paar Tage Vollpension im Landl sind auch nicht zu verachten, jetzt
wo es draussen kälter wird.

Richard
Thomas Koller
2013-12-04 13:34:48 UTC
Permalink
Post by Anonym
----------------------------------------------------
Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten
durch das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose
ueber das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten
gesetzt, wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert
wurde. Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr
Verhalten kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
Muessen die beweisen, dass ich das war,
ja
Post by Anonym
oder reicht es, wenn ein
Polizist behauptet, das war der Herr Hans Mueller, den hab ich trotz
Strumpfhose (an seiner Kleidung, Stimme, Verhalten, Statur, oder gar
dadurch, dass er eine Strumpfhose am Kopf hat) erkannt.
Dann gibt es ja einen Zeugen. Wenn er glaubhaft aussagen kann das er
dich erkannt hat, dann reicht das natürlich als Beweis.
Post by Anonym
Ausser bei Versammlungen iSd Versammlungsgesetzes ist es nicht verboten,
sich zu vermummen.
Was ist "besonders rücksichtsloses Verhalten, das die öffentliche
Ordnung ungerechtfertigt stört"? Wenn jemand etwas tut, das
nachvollziehbar stoert? Ist es auch, wenn jemand Pelz traegt, Schnitzel
isst, fossile Brennstoffe verbrennt, politische Hassreden schwingt und
Menschen stoert das?
Ist so ein Gummiparagraph zulaessig?
Ja, denke schon.
Post by Anonym
Muessen Gesetze klar und verstaendlich sein?
Sollten sie, ja.
Post by Anonym
Ist das besonders ruecksichtslos, wenn ein Vermummter auf
einer Parkbank sitzt.
Kommt auf die konkrete Situation an.
Post by Anonym
Ist es gerechtfertigt, die oeffentliche Ordnung zu stoeren, weil man
sich zum Schutz vor und aus Protest gegen Ueberwachung vermummt?
Vermutlich nicht, es kommt dann wohl auf den Grad der Störung an.
Post by Anonym
Bei Demonstrationen schaetzt die Polizei immer wieder die Anzahl der
Teilnehmer. Hier spricht sie (populistisch) von unzaehligen Touristen.
Tom
Helmut Wabnig
2013-12-04 13:34:24 UTC
Permalink
Post by Anonym
Hallo
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Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten
durch das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose
ueber das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten
gesetzt, wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert
wurde. Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr
Verhalten kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
...
Erhebe Einspruch gegen die Höhe der Strafe.
Zahl nicht mehr als für das Pinkeln in der Öffentlichkeit.
(Erregung öffentlichen Ärgernisses).
Waren mal 10 euro...
Allerdings....
Wer kennt die neuen Tarife?


w.
Johann Mayerwieser
2013-12-04 13:46:40 UTC
Permalink
Post by Anonym
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Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten durch
das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose ueber
das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten gesetzt,
wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert wurde.
Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr Verhalten
kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
Berufung einlegen, der UVS wird da zwar nicht mehr entscheiden, aber ab
Jänner dann der Verwaltungsgerichtshof für das Bundesland und da sitzen
wahrscheinlich weniger spinnerte Entscheidungsträger.
In der Berufung auch fragen, woran dich das anzeigende Organ erkannt
haben will.


1 Stunde pro Euro? früher gab es bei 70 Euro wesentlich weniger STunden
und der Euro ist seitdem nicht mehr wert geworden.
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
johannes richter
2013-12-04 19:17:24 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Anonym
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Sie haben am 28.09.2013 von 11.00 - 12.00 in Wien 1., Burggarten durch
das Sitzen auf einer Parkbank, mit einer dunklen Nylonstrumpfhose ueber
das Gesicht gestuelpt ein besonders ruecksichtsloses Verhalten gesetzt,
wodurch die oeffentliche Ordnung ungerechtfertigt gestoert wurde.
Unzaehlige vorbeigehende Touristen taten Ihren Unmut ueber Ihr Verhalten
kund.
70 EUR Geldstrafe oder 70 h Ersatzfreiheitsstrafe, falls uneinbringlich,
gemaess § 81 SPG.
----------------------------------------------------
Berufung einlegen, der UVS wird da zwar nicht mehr entscheiden, aber ab
Jänner dann der Verwaltungsgerichtshof für das Bundesland und da sitzen
wahrscheinlich weniger spinnerte Entscheidungsträger.
In der Berufung auch fragen, woran dich das anzeigende Organ erkannt
haben will.
Wobei ich mich ganz laienhaft grad frag, ob es gscheiter ist moeglichst
viele Argumente anzubringen (also sowohl "ist doch eh nicht
ruecksichtslos" als auch "war ich ja gar nicht") oder sich auf eine
Richtung festzulegen ("total arg und ruecksichtlos, wuerd ich nie
machen, kann ich nicht gewesen sein" oder "ich find das voll harmlos und
steh dazu").

Abend,
j.
Johann Mayerwieser
2013-12-04 20:23:57 UTC
Permalink
Post by johannes richter
Post by Johann Mayerwieser
Berufung einlegen, der UVS wird da zwar nicht mehr entscheiden, aber ab
Jänner dann der Verwaltungsgerichtshof für das Bundesland und da sitzen
wahrscheinlich weniger spinnerte Entscheidungsträger.
In der Berufung auch fragen, woran dich das anzeigende Organ erkannt
haben will.
Wobei ich mich ganz laienhaft grad frag, ob es gscheiter ist moeglichst
viele Argumente anzubringen (also sowohl "ist doch eh nicht
ruecksichtslos" als auch "war ich ja gar nicht") oder sich auf eine
Richtung festzulegen ("total arg und ruecksichtlos, wuerd ich nie
machen,
kann ich nicht gewesen sein" oder "ich find das voll harmlos und steh
dazu").
Ich bin kein Anwalt, ich würde erst einmal mich auf den Anzeiger
einschießen: Woran haben Sie mich erkannt - Gesicht. Körperbau und
Kleidung ist NMBM nicht ausreichend, wenn du nicht die Strumphose vom
Kopf genommen hast.
Wieviele Touristen taten ihren Unmut kund, in welchen Sprachen?
War es wirklich Unmut oder hat der Anzeigende dies nur angenommen, weil
er die Sprachen nicht verstanden hat.
Bei wievielen Touristen hat der Anzeiger den Unmutsausdruck verstanden,
was haben diese Touristen gesagt.

Aber wie gesagt, ich bin kein Rechtsanwalt und ich weiß nicht, wie die
Berufung am besten angelegt werden soll.

Des WEiteren empfehle ich, eine neue Religionsgemeinschaft zu gründen,
analog zum Nudelsiebträger die Strumpfhosenköpfe :)

Wenn das dann noch Störung der Öffentlichen Ordnung ist, dann müssten
alle kopftuchtragenden Muslima auch angezeigt werden, da tun auch viele
ihren Unmut kund ;)
--
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Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Thomas Schmidt
2013-12-04 22:12:43 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Wenn das dann noch Störung der Öffentlichen Ordnung ist, dann müssten
alle kopftuchtragenden Muslima auch angezeigt werden, da tun auch viele
ihren Unmut kund ;)
Das ist zwar glasklar logisch, aber ssssowas von gemein! :-D)))
Mmhja: Weil Religion ist ja gar nicht logisch!
Aber ist vermute da ohnehin Kümmelkren.
Wie war das mit ,mit Nylonstrumpf zum Verhör erscheinen'?
Und das wieder zum Thema passend: Telephonhütterl besetzen.
Oder Flachdach besetzen und den Dachbesitzer beschimpfen.
Schema: Provozieren und sich schrecklich aufregen, wenn`s klappt.

S'is ollas ned woaaa es is ollas ned woa.
--
Wa ned z`Wean, won ned duat
wo koa Gfrett, do oans wuat.
Werner Tann
2013-12-05 07:21:07 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Wie war das mit ,mit Nylonstrumpf zum Verhör erscheinen'?
Und das wieder zum Thema passend: Telephonhütterl besetzen.
Oder Flachdach besetzen und den Dachbesitzer beschimpfen.
Schema: Provozieren und sich schrecklich aufregen, wenn`s klappt.
Der Punkt scheint hier aber zu sein, daß der OP nichts gemacht hat,
außer maskiert zu sein und dazusitzen. Das ist schon eine andere
Garnitur als solcherart zu einer Vorladung zu erscheinen, andere Leute
am Telefonieren zu hindern oder jemanden zu beschimpfen. Und was eine
"Provokation" ist oder nicht, liegt oft im Auge des Betrachters. Wenn
es nicht explizit gesetzlich geregelt ist, kann jeder behaupten, sich
gerade betroffen zu fühlen. Kann das sein, daß der "Täter" dann 70
Euro Strafe ausfaßt?
Werner Tann
2013-12-04 22:00:33 UTC
Permalink
Post by johannes richter
Wobei ich mich ganz laienhaft grad frag, ob es gscheiter ist moeglichst
viele Argumente anzubringen (also sowohl "ist doch eh nicht
ruecksichtslos" als auch "war ich ja gar nicht") oder sich auf eine
Richtung festzulegen ("total arg und ruecksichtlos, wuerd ich nie
machen, kann ich nicht gewesen sein" oder "ich find das voll harmlos und
steh dazu").
Abzustreiten, daß man es gewesen ist, scheint mir aussichtslos zu
sein. Ich meine, wenn das im Dorfe passiert, wo jeder jeden (er)kennt,
selbst wenn er unter Perchtn steckt, wäre es etwas anderes. Aber da
hat jemand - aus vom OP ungenanntem Grund - einen Vermummten mitten in
Wien richtig identifiziert. Heißt: Das wird ihm vor Gericht bestimmt
ein zweitesmal gelingen. Wann wurde der Strumpf übergezogen? Waren
Bekannte von ihm in der Nähe? Wann hat er den Strumpf wieder
abgenommen? Ist ihm jemand gefolgt (und hat ihn evt. fotografiert,
oder er hat eine öffentliche Videokamera passiert)? Da gibt's 1000
Möglichkeiten.

Das Ganze verstehe ich vom rechtlichen Ablauf nicht wirklich. Den
Strafbescheid hat er schriftlich bekommen. Jetzt soll er wieder
schriftlich reagieren, per Berufung - oder zahlen. Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?

Würde ich wegen so etwas verknackt, würde ich die "Tat" wiederholen,
aber zusätzlich neben mich einen Koffer mit herausquellenden Banknoten
legen und in der Hand ein Feuerzeug in Form einer Pistole halten, in
der anderen Hand ein Handy: "Burschn, wo bleibt's, de He is net weid!"

Dann rückt in Wien garantiert die Cobra aus.
Georg Gruber
2013-12-04 22:24:43 UTC
Permalink
Werner Tann tat kund:

[...]
Post by Werner Tann
Würde ich wegen so etwas verknackt, würde ich die "Tat" wiederholen,
aber zusätzlich neben mich einen Koffer mit herausquellenden Banknoten
legen und in der Hand ein Feuerzeug in Form einer Pistole halten, in
der anderen Hand ein Handy: "Burschn, wo bleibt's, de He is net weid!"
Dann rückt in Wien garantiert die Cobra aus.
das kann ganz leicht in eine einstweilige erschießung ausarten.
im übrigen hab ich grad einen starken gewürzduft in der nase.
--
lg georg

"Ich weiss, dass das die Rechts-Gruppe ist, bitte entschuldigt meine
Ratschlaege eher praktischer Natur." - Otto A. in agr 7.8.09
Werner Tann
2013-12-05 07:21:07 UTC
Permalink
Post by Georg Gruber
das kann ganz leicht in eine einstweilige erschießung ausarten.
Man sollte sich bei gegebenen Umständen wirklich einen solchen Abgang
überlegen. Das hieße kreativ mit dem Tod umgehen, natürlich versteckte
Medien inklusive, wenn das nicht klappt, wenigstens ein gescheites
YouTube-Video.
Johann Mayerwieser
2013-12-05 00:00:36 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.

Er kann die Berufung auch ohne Akteneinsicht machen, als Begründung
genügt es hinzuschreiben: "Ich kann es nicht gewesen sein, weil ich nie
Strumpfhosen über meinen Kopf ziehe". Ich verlange weiterhin, im
Verfahren einvernommen zu werden.

Die weiteren Angaben kann er dann auch im Verfahren machen, wenn er
später Akteneinsicht macht, er kann die Berufung nach der Akteneinsicht
auch wieder zurückziehen.

Hannes
--
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David Seppi
2013-12-05 00:10:36 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch
kopieren, wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
Nicht wenn man die Kopien selbst anfertigt, z.B. mit einer
Digitalkamera. Oder gilt das VfGH-Erkenntnis nur für Gerichtsverfahren?
--
David Seppi
1220 Wien
Anton Steiner
2013-12-05 07:45:39 UTC
Permalink
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
Anonym
2013-12-05 09:54:40 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
Selber abfotografieren zaehlt als Kopie, wie bei den Tierschuetzern?
Johann Mayerwieser
2013-12-05 22:30:34 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Johann Mayerwieser
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
Wie bitte - die reine Akteneinsicht kostet auch schon? Das ist echt eine
Frechheit.
--
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johannes richter
2013-12-06 01:08:57 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
Kriegt man das bei erfolgreichem Einspruch zurueck?

Schoenen Abend,
johannes
Johann Mayerwieser
2013-12-06 09:43:26 UTC
Permalink
Post by johannes richter
Post by Anton Steiner
Post by Johann Mayerwieser
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
Kriegt man das bei erfolgreichem Einspruch zurueck?
Im Verwaltungsverfahren gibt es keine Kostenersätze.
--
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Martin Hotze
2013-12-06 19:36:50 UTC
Permalink
Post by Anton Steiner
Post by Johann Mayerwieser
Post by Werner Tann
Er soll also eine
Berufung schreiben, ohne die Beweismittel zu kennen, die ihn
identifiziert haben. Kann's das sein? Hätte er (vor der Berufung) so
etwas wie Akteneinsicht?
Natürlich kann er Akteneinsicht nehmen, er kann die Akten auch kopieren,
wobei die Preise für die Kopien schon sehr hoch sind.
0,63 Euro pro Kopie, 0,32 Euro pro Seite Einsicht (ohne Kopie)
zzgl. einmalig 5,- für Hafer für den Amtsschimmel.

wieher, #m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Daniel AJ Sokolov
2013-12-04 23:55:34 UTC
Permalink
Post by johannes richter
Wobei ich mich ganz laienhaft grad frag, ob es gscheiter ist moeglichst
viele Argumente anzubringen (also sowohl "ist doch eh nicht
ruecksichtslos" als auch "war ich ja gar nicht") oder sich auf eine
Richtung festzulegen ("total arg und ruecksichtlos, wuerd ich nie
machen, kann ich nicht gewesen sein" oder "ich find das voll harmlos und
steh dazu").
In der Situation, wenn ich es nicht war, würde ich zwei Dinge tun:

Erstens ausführen, dass das jemand anderer war und warum ich es nicht
gewesen sein kann (mit Begründung, zB Alibi).

Und dann ausführen, dass das Verhalten dieser Person gar nicht strafbar
ist (mit Begründung).

Antrag auf Einstellung des Verfahrens.

In eventu, Antrag auf Reduktion der Strafhöhe.

Das muss alles in einen Schriftsatz.

MfG
Daniel AJ
--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net
Martin Hotze
2013-12-06 19:31:57 UTC
Permalink
Am 04.12.2013 13:01, schrieb Anonym:
^^^^^^
hmmm, sicher dass es nicht eine Anonymverfügung war?

scnr, #m
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
Johann Mayerwieser
2013-12-06 23:25:45 UTC
Permalink
Post by Martin Hotze
^^^^^^
hmmm, sicher dass es nicht eine Anonymverfügung war?
scnr, #m
ROTFL
--
Rechtschreibfehler unterliegen der Creative Commons Lizenz, sie dürfen
weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
Urheber genannt werden und sie dürfen jeweils nur unter dieser oder einer
vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.
Hans Huber
2013-12-14 07:49:30 UTC
Permalink
Post by Martin Hotze
^^^^^^
hmmm, sicher dass es nicht eine Anonymverfügung war?
scnr, #m
Der Versuch anonym zu bleiben scheiterte offenkundig sowohl im realen
Leben, als auch im Usenet. Ich denke alle Stammleser haben den OP
ohnehin gleich aufgrund der Story im Eröffnungs-Posting zweifelsfrei
erkannt - selbstverständlich respektieren wir hier aber natürlich den
Wunsch nach Anonymität :-)
Werner Tann
2013-12-14 09:39:41 UTC
Permalink
Post by Hans Huber
Der Versuch anonym zu bleiben scheiterte offenkundig sowohl im realen
Leben, als auch im Usenet. Ich denke alle Stammleser haben den OP
ohnehin gleich aufgrund der Story im Eröffnungs-Posting zweifelsfrei
erkannt -
... und nicht nur an der Story - gewisse Dinge passieren hier nur
gewissen Regulars - sondern auch an den Headern. Man postet nicht
anonym, indem man in den From-Header Blödsinn einträgt.

Abgesehen davon ist der Grund der Anonymität hier nicht erkennbar. Die
verfolgende Behörde kann den Poster aufgrund der ganz spezifischen
Tatbeschreibung zweifelsfrei identifizieren. Und daß er plötzlich uns
gegenüber Hemmungen verspürt, sich als Strumpfhosenkasper zu outen,
wäre unverständlich - angesichts der Unmenge an geschilderten
Merkwürdigkeiten, die wir seit Jahren mit seinem Namen assoziieren.

Anonymität oder wenigstens relative Anonymität (z. B. via GoogleNews
mit unzuordnbaren Headern und Fakenamen) hat hier Sinn, wenn ein
Regular mit einer Fallbeschreibung nicht in Verbindung gebracht werden
möchte oder wenn es sich um ein Allerweltsdelikt handelt, das jeden
Tag ein paarmal passiert, womit auch der Behörde oder Klagsgegnern
eine eindeutige Zuordnung meistens nicht möglich ist.

Wirklich heikle Fälle sollte man nur mittels anonymen Remailern
(mail2news) oder VPN-Software in Verbindung mit eigens eingerichtetem
Gratisnewsaccount posten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mixmaster-Remailer
https://www.hide.io/
http://cyberghostvpn.com/de/anonym-surfen.html
https://www.vpntunnel.com/de/
Bernhard Kuemel
2013-12-14 12:04:37 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Abgesehen davon ist der Grund der Anonymität hier nicht erkennbar. Die
verfolgende Behörde kann den Poster aufgrund der ganz spezifischen
Tatbeschreibung zweifelsfrei identifizieren.
Sie kann, aber tut es vielleicht nicht, wenn sie nicht dazu motiviert
ist und es ihr nicht direkt auf die Nase gebunden wird.
Post by Werner Tann
Und daß er plötzlich uns gegenüber Hemmungen verspürt
So ist es nicht.
Post by Werner Tann
Wirklich heikle Fälle sollte man nur mittels anonymen Remailern
(mail2news) oder VPN-Software in Verbindung mit eigens eingerichtetem
Gratisnewsaccount posten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mixmaster-Remailer
https://www.hide.io/
http://cyberghostvpn.com/de/anonym-surfen.html
https://www.vpntunnel.com/de/
Waere in dem Fall overkill.
Thomas Schmidt
2013-12-14 11:08:58 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
... und nicht nur an der Story
- gewisse Dinge passieren hier nur gewissen Regulars -
Fällt da auch das pedellmäßige Maßregeln anderer drunter?
Werner Tann
2013-12-14 13:09:08 UTC
Permalink
Post by Thomas Schmidt
Fällt da auch das pedellmäßige Maßregeln anderer drunter?
Das ist kein Maßregeln, sondern ein Kommentieren. Wenn Du mit
Kommentieren und Kommentiertwerden nicht zurechtkommst, bist Du im
falschen Medium. Es gilt das alte Usenet-Motto: If you can't stand the
heat, stay out of the kitchen. Kindergeburtstag ist anderswo, und das
Usenet ist eines der letzten Reservate einer nicht-gutmenschlichen
Society, wo jeder - weitab von "Beleidigung" - grundsätzlich sagen
darf, was er denkt, ohne daß er von einem Forenadmin gebannt wird und
seine Beiträge gelöscht werden. Was übrigens ein Maßregeln ist, für
das Leute Deines Schlages bestimmt lebhafte Sympathie hegen, gell?

Und nein, ich werde das nicht vertiefen.
Thomas Schmidt
2013-12-14 21:23:51 UTC
Permalink
Post by Werner Tann
Und nein, ich werde das nicht vertiefen.
Stimmt, zu tief, da runter geh ich nicht..
--
Wa ned z`Wean, won ned duat
wo koa Gfrett, do oans wuat.
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